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Politische Stukturen , Aufgaben und Politische Stukturen , Aufgaben und Zuständigkeiten der GemeindenZuständigkeiten der Gemeinden

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Lage Lage : : Österreich - Land Tirol - Bezirk SchwazÖsterreich - Land Tirol - Bezirk Schwaz

Einwohner :Einwohner : 12.21212.212 ( Volkszählung 2001)

13.64013.640 ( Meldestand 06.2011 )

Fläche Fläche : : 2.021,45 ha2.021,45 ha

Lage Lage : : Österreich - Land Tirol - Bezirk SchwazÖsterreich - Land Tirol - Bezirk Schwaz

Einwohner :Einwohner : 12.21212.212 ( Volkszählung 2001)

13.64013.640 ( Meldestand 06.2011 )

Fläche Fläche : : 2.021,45 ha2.021,45 ha

Die Bezirksstadt SchwazDie Bezirksstadt Schwaz

Die Bezirksstadt Schwaz ist Die Bezirksstadt Schwaz ist eine von insgesamt eine von insgesamt 279279 Tiroler Gemeinden Tiroler Gemeinden. . Die Stadterhebung erfolgte Die Stadterhebung erfolgte im Jahre im Jahre 18991899. .

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Tiroler Gemeindeordnung 2001Tiroler Gemeindeordnung 2001 ( § 2 I. Teil TGO 2001 )( § 2 I. Teil TGO 2001 )

„„(1) Die Gemeinde ist (1) Die Gemeinde ist GebietskörperschaftGebietskörperschaft mit dem mit dem Recht auf Recht auf Selbstverwaltung Selbstverwaltung und und VerwaltungssprengelVerwaltungssprengel..

(2) Die Gemeinde ist (2) Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörperselbständiger Wirtschaftskörper. . Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“

I. Rechtliche Stellung der GemeindenI. Rechtliche Stellung der Gemeinden

www.tirol.gv.at/bezirke/www.tirol.gv.at/bezirke/gemeindeordnung gemeindeordnung

Schwaz Vomp Pill Gallzein Terfens Stans Weer WeerbergSchwaz Vomp Pill Gallzein Terfens Stans Weer Weerberg

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„ „ Eigener Wirkungsbereich “ der GemeindeEigener Wirkungsbereich “ der Gemeinde ( § 16 - TGO 2001 )( § 16 - TGO 2001 )

In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die im In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeinde-ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeinde-angehörigen liegen und von den angehörigen liegen und von den Gemeindeorganen Gemeindeorganen eigen- eigen-verantwortlich besorgt werden können:verantwortlich besorgt werden können:

Selbstverwaltung - GemeindeautonomieSelbstverwaltung - Gemeindeautonomie

Die Gemeinden sind in diesem Bereich Die Gemeinden sind in diesem Bereich weisungsfreiweisungsfrei, unterliegen , unterliegen aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes ((Aufsichtsrecht, AufsichtsbehördeAufsichtsrecht, Aufsichtsbehörde).).

II. Aufgaben der GemeindenII. Aufgaben der GemeindenBgmBgm

GRGRGV / StRGV / StR

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Typische Aufgaben im „Eigenen WirkungsbereichTypische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich“ (1)“ (1)::

Bestellung der Gemeindeorgane und -bedienstetenBestellung der Gemeindeorgane und -bediensteten Örtliche Sicherheitspolizei Örtliche Sicherheitspolizei ( Veranstaltungspolizei )( Veranstaltungspolizei )

Örtliche Baupolizei Örtliche Baupolizei (Baubescheide)(Baubescheide),, Feuerpolizei Feuerpolizei örtliche Raumplanung örtliche Raumplanung (Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten)(Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten) Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Verkehrsflächen im Gemeindegebiet (Gemeindestraßen, Parkplätze )(Gemeindestraßen, Parkplätze )

MüllbeseitigungMüllbeseitigung

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Typische Aufgaben im „Eigenen WirkungsbereichTypische Aufgaben im „Eigenen Wirkungsbereich““ (2)(2)::

Gas- und Wasserwerke etc. Gas- und Wasserwerke etc. (Stadtwerke)(Stadtwerke) Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) - Errichtung und Erhaltung- Errichtung und Erhaltung Gemeindesteuern, -budgetGemeindesteuern, -budget usw.usw.

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Kommunale „ Leistungsverwaltung “Kommunale „ Leistungsverwaltung “

Neben den Aufgaben der „Ordnungsverwaltung“ verstärkte Neben den Aufgaben der „Ordnungsverwaltung“ verstärkte sich in jüngerer Zeit im Gemeindebereich die sogenannte sich in jüngerer Zeit im Gemeindebereich die sogenannte Leistungsverwaltung.Leistungsverwaltung. Dazu gehören folgende Leistungen Dazu gehören folgende Leistungen für die Gemeindebürger : für die Gemeindebürger :

-- Errichtung und Betrieb von KindergärtenErrichtung und Betrieb von Kindergärten

- Errichtung / Betrieb von Freizeiteinrichtungen- Errichtung / Betrieb von Freizeiteinrichtungen

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„ „ Übertragener Wirkungsbereich “ der GemeindeÜbertragener Wirkungsbereich “ der Gemeinde( § 20 TGO 2001 )( § 20 TGO 2001 )

Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze im Auftrag und im Auftrag und nach Weisung der Behörden nach Weisung der Behörden des Bundesdes Bundes oder oder des Landesdes Landes zu zu besorgen hat. besorgen hat. Der Der BürgermeisterBürgermeister ist ist verantwortliches Organ. verantwortliches Organ.

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In LandesangelegenheitenIn Landesangelegenheiten In BundesangelegenheitenIn Bundesangelegenheiten

Durchführung von Durchführung von LandeswahlenLandeswahlen

Jagd- und FischereiwesenJagd- und Fischereiwesen NaturschutzNaturschutz

Führung der Führung der Personenstandsregister Personenstandsregister

MeldewesenMeldewesen Durchführung von Durchführung von

BundeswahlenBundeswahlen

Typische Aufgaben im „Übertragenen Wirkungsbereich“Typische Aufgaben im „Übertragenen Wirkungsbereich“

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III. Die Gemeindeorgane III. Die Gemeindeorgane ( § 21 TGO 2001)( § 21 TGO 2001)

Der GemeinderatDer GemeinderatEr ist das Er ist das willensbildendewillensbildende und und beschlussfassende Organ beschlussfassende Organ (z.B. auch Erlass (z.B. auch Erlass von Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde undvon Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde undKontrollorganKontrollorgan für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die Wahlberechtigten der Gemeinde ( Anzahl geregelt entsprechend der Größe Wahlberechtigten der Gemeinde ( Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde - in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen ) - letzte Wahl 14.03.2010:der Gemeinde - in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen ) - letzte Wahl 14.03.2010:MandatsverteilungMandatsverteilung : 12 : 12 ÖVPÖVP 5 5 SPÖSPÖ 3 3 IgLS IgLS 11 FPÖFPÖ

Erlass von Verordnungen Dienstposten-/Stellenplan Haushaltsvoranschlag und

Rechnungsabschluss Aufnahme von Krediten,

Veräußerung von Eigentum, Verträge Bestellung von Ausschüssen

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1. Wirtschaft und Finanzen1. Wirtschaft und Finanzen2. Kultur und Kultus2. Kultur und Kultus3. Schule und Bildung3. Schule und Bildung4. 4. Soziales und GesundheitSoziales und Gesundheit5. Jugend und Familie5. Jugend und Familie6. Äußere Beziehungen6. Äußere Beziehungen7. Wohnen und Siedlungswesen7. Wohnen und Siedlungswesen8. Landwirtschaft und Forst8. Landwirtschaft und Forst9. 9. Umwelt, öffentlicher Verkehr,Umwelt, öffentlicher Verkehr, AbfallwirtschaftAbfallwirtschaft10. Stadtplanung und Bau10. Stadtplanung und Bau

11. 11. Verkehr und TiefbauVerkehr und Tiefbau

12. 12. SportSport

13. 13. SeniorenSenioren

14. 14. InnenstadtentwicklungInnenstadtentwicklung

15. 15. ÜberprüfungsausschussÜberprüfungsausschuss

Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Abfallwirtschaft

Gemeinderätliche AusschüsseGemeinderätliche Ausschüsse

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Der GemeindevorstandDer Gemeindevorstand= die „Regierung“ der Gemeinde, heißt in den Städten = die „Regierung“ der Gemeinde, heißt in den Städten „ Stadtrat “„ Stadtrat “

und wird vom und wird vom Gemeinderat gewähltGemeinderat gewählt..Anzahl entsprechend der Größe der Gemeinde, Stadtrat Schwaz derzeit : Anzahl entsprechend der Größe der Gemeinde, Stadtrat Schwaz derzeit : Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/-innen). Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/-innen).

Vorberatung und Antragsstellung an Vorberatung und Antragsstellung an

den Gemeinderatden Gemeinderat Verwaltung des Gemeindevermögens Verwaltung des Gemeindevermögens

und der Gemeindebetriebeund der Gemeindebetriebe Berufungsbehörde im eigenenBerufungsbehörde im eigenen

WirkungsbereichWirkungsbereich Entscheidungen über Subventionen Entscheidungen über Subventionen

und Leistungen der Gemeinde bis zu und Leistungen der Gemeinde bis zu

€ € 30.000.-30.000.-STR Julia Maier-Thurner , STR Hans Reiter,

STR Ingrid Schlierenzauer, STR Hermann Weratschnig

Bürgermeister Dr. Hans Lintner

V-Bgm Michael KirchmairV-Bgm Mag. Martin Wex

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Der/die Bürgermeister/inDer/die Bürgermeister/in

Er/Sie ist Er/Sie ist leitendes Exekutivorgan leitendes Exekutivorgan sowohl der Gemeinde als auch im sowohl der Gemeinde als auch im Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung. Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung. In Tirol - Direktwahl durch die Bürger/innen - zuletzt 14.3.2010 In Tirol - Direktwahl durch die Bürger/innen - zuletzt 14.3.2010

Vertretung der Gemeinde nach außen Vertretung der Gemeinde nach außen Führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde - Führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde -

mit Weisungsrecht.mit Weisungsrecht. Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane / Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane /

Mitglieder des GR möglich Mitglieder des GR möglich Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen

und übertragenen Wirkungsbereichund übertragenen Wirkungsbereich Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass

einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im

Gemeindegebiet verfügbaren Personen und Gemeindegebiet verfügbaren Personen und

Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren

( z.B. Hochwasserereignisse, Feuersbrunst ) ( z.B. Hochwasserereignisse, Feuersbrunst )

BürgermeisterDr. Hans Lintner

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.. dient zur Unterstützung der Gemeindeorgane... dient zur Unterstützung der Gemeindeorgane.In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene Sachabteilungen ( z.B. Bauamt, Meldeamt, Schulamt, Sachabteilungen ( z.B. Bauamt, Meldeamt, Schulamt, Kulturamt, Wohnungsamt …) eingerichtet. Kulturamt, Wohnungsamt …) eingerichtet.

Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes und bestellt zur Leitung des inneren Dienstes ( mitund bestellt zur Leitung des inneren Dienstes ( mitZustimmung des Gemeinderates ) eine/n Zustimmung des Gemeinderates ) eine/n Amtsleiter/inAmtsleiter/in..

In der modernen Gemeindeverwaltung wird das In der modernen Gemeindeverwaltung wird das Gemeindeamt als Bürgerservicestelle verstanden. Gemeindeamt als Bürgerservicestelle verstanden. Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete ( inkl. Kindergarten-Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete ( inkl. Kindergarten-pädagoginnen ) für die Schwazer Bürger/innen.pädagoginnen ) für die Schwazer Bürger/innen.

Das Gemeindeamt / StadtamtDas Gemeindeamt / Stadtamt § 58 TGO 2001§ 58 TGO 2001

StadtamtsleiterMag. Christoph Holzer

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Stadtamt - Stadtamt - Innerer DienstInnerer Dienst

Bauamt Bauamt ( inkl. Verkehr und Umwelt ) ( inkl. Verkehr und Umwelt )

Standes- und Meldeamt, StadtchronikStandes- und Meldeamt, Stadtchronik

Recht und Sicherheit Recht und Sicherheit / Stadtpolizei / Stadtpolizei

Kammeramt Kammeramt ( Finanzverwaltung )( Finanzverwaltung )

Kultur, Jugend, Bildung Kultur, Jugend, Bildung (inkl. Kindergärten)(inkl. Kindergärten)

SportamtSportamt

Soziales / Wohnungen / SeniorenSoziales / Wohnungen / Senioren

Infrastruktur- und Objektmanagement Infrastruktur- und Objektmanagement

(inkl. Städtischer Bauhof)(inkl. Städtischer Bauhof)

Kindergärten und

Bücherei

Die Sachabteilungen im Stadtamt SchwazDie Sachabteilungen im Stadtamt Schwaz

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Für das Jahr 2011 sieht der Für das Jahr 2011 sieht der ordentliche Gemeindehaushalt ordentliche Gemeindehaushalt Ausgaben und Einnahmen in der Höhe Ausgaben und Einnahmen in der Höhe € € 30.032.600.-30.032.600.- vor.vor.

Im Im außerordentlichen Haushaltaußerordentlichen Haushalt (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen - z.B. Neubau über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen - z.B. Neubau des Veranstaltungszentrums ) sind des Veranstaltungszentrums ) sind € 6.580.000.-€ 6.580.000.- vorgesehen.vorgesehen.

Für die Erledigung der Aufgaben sind Für die Erledigung der Aufgaben sind Finanzmittel Finanzmittel sowie eine sowie eine kurz-, mittel- und langfristige kurz-, mittel- und langfristige FinanzplanungFinanzplanung notwendig. Alle notwendig. Alle laufenden sowie einmalige Ausgaben und Einnahmen werden in laufenden sowie einmalige Ausgaben und Einnahmen werden in einem einem HaushaltsvoranschlagHaushaltsvoranschlag aufgenommen und aufgenommen und vom vom Gemeinderat beschlossenGemeinderat beschlossen..

IV. Die GemeindefinanzenIV. Die Gemeindefinanzen

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BundesabgabenertragsanteileBundesabgabenertragsanteile ( festgelegt im ( festgelegt im FinanzausgleichFinanzausgleich zwischen zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden)Bund, Ländern und den Gemeinden)

Eigene Steuern Eigene Steuern ( z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer ) ( z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer )

GebührenGebühren ( z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr, Erschließungsgebühr )( z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr, Erschließungsgebühr )

Verkaufs- und LeistungserlVerkaufs- und Leistungserlöse öse ( z.B. Büchereigebühren, ( z.B. Büchereigebühren, Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren )Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren )

Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit ( z.B. Miet- ( z.B. Miet- und und Pachteinnahmen, Zinsen)Pachteinnahmen, Zinsen)

TransferzahlungenTransferzahlungen ( z.B. Personalkostenersätze ( z.B. Personalkostenersätze vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden)vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden)

Woher kommen die benötigten Finanzmittel ?Woher kommen die benötigten Finanzmittel ?

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Erhaltung Volks-, Haupt- und Erhaltung Volks-, Haupt- und Polytechnische Schulen: Polytechnische Schulen: ca. ca. € 1.577.500.-€ 1.577.500.-

Erhaltung Kindergärten: Erhaltung Kindergärten: ca. ca. € 1.569.400.-€ 1.569.400.-

Soziale Wohlfahrt (Altenheime, Soziale Wohlfahrt (Altenheime, Sozialhilfe, Familienförderung): Sozialhilfe, Familienförderung): ca. ca. € 2.448.800.-€ 2.448.800.-

Straßenbau und Verkehr: Straßenbau und Verkehr: ca. ca. € 1.045.200.-€ 1.045.200.-

Beispiele für Ausgaben nach BereichenBeispiele für Ausgaben nach Bereichen

Gruppenübersicht der AusgabenGruppenübersicht der AusgabenGrößenordnungen von AusgabenGrößenordnungen von Ausgaben

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Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf Beschluß der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden)Beschluß der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden)

GV aufgrund von Verordnungen der LandesregierungGV aufgrund von Verordnungen der Landesregierung

GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften ( z.B. Standesamtsverband )( z.B. Standesamtsverband )

GV aufgrund von Landesgesetzen ( z.B. Krankenhausverband )GV aufgrund von Landesgesetzen ( z.B. Krankenhausverband )

Gemeindeverbände sind Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts Körperschaften öffentlichen Rechts und und unterliegen der unterliegen der Aufsicht des Amtes der Tiroler LandesregierungAufsicht des Amtes der Tiroler Landesregierung..

V. Die GemeindeverbändeV. Die Gemeindeverbände ( GV ) ( GV ) ( ( TGO 2001, II. Teil § 129 bis 142 )TGO 2001, II. Teil § 129 bis 142 )

Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner Aufgaben einen Aufgaben einen GemeindeverbandGemeindeverband bilden bzw. durch die bilden bzw. durch die Landesregierung oder aufgrund von Landes- / Bundesgesetzen Landesregierung oder aufgrund von Landes- / Bundesgesetzen dazu veranlasst werden: dazu veranlasst werden:

GallzeinGallzein

PillPill

VompVomp

TerfensTerfens

StansStans

WeerWeer

WeerbergWeerberg

Beispiel :Beispiel :GV - Polytechnische SchuleGV - Polytechnische SchuleSchwaz und UmgebungSchwaz und Umgebung

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Die OrganeDie Organe eines Gemeindeverbandes sind die eines Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung Verbandsversammlung

( zumeist die Bürgermeister der Gemeinden im Verband ) und der ( zumeist die Bürgermeister der Gemeinden im Verband ) und der

Verbandsobmann Verbandsobmann ( Wahl durch die Verbandsversammlung ).( Wahl durch die Verbandsversammlung ).

Hauptschule Polytechn. Schule

MarienheimMarienheim

GV - Hauptschulverband, Polytechn. SchuleGV - Hauptschulverband, Polytechn. Schule

GV - BezirkskrankenhausGV - Bezirkskrankenhaus

Altenwohnheimverband Schwaz u. UmgebungAltenwohnheimverband Schwaz u. Umgebung

AbwasserverbandAbwasserverband

StandesamtsverbandStandesamtsverband

PlanungsverbandPlanungsverband Bkh - SchwazBkh - Schwaz

Organe eines GemeindeverbandesOrgane eines Gemeindeverbandes

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Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung :Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung :

Mag. Christoph Holzer Mag. Christoph Holzer ( Stadtamt ) ( Stadtamt ) [email protected]@schwaz.at 05242-6960-21105242-6960-211Dr. Thomas Hatzl Dr. Thomas Hatzl ( Schulamt ( Schulamt ) [email protected] 05242-6960-30105242-6960-301 Stadtgemeinde Schwaz Franz-Josef-Straße 2 A - 6130 SchwazStadtgemeinde Schwaz Franz-Josef-Straße 2 A - 6130 Schwaz

05242-6960-21305242-6960-213

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