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6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz
„Mehr Spaß mit Maß“ –ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Alkoholprävention in der Region setting Gemeinde
Workshopbeitrag von Martin Hefel
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Gastronomie
VerkehrÄrzte
Mädchen
„Mehr Spaß mit Maß“
Multiplikator/innen
Handel
AlkoholStatistikSucht
Weitere Zielgruppen
Recht
Vorarlberg
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• Genussmittel• Medizin• Nahrungsmittel• Problemlöser• Soziales Schmiermittel• Belohnung• Selbstbelohnung• Symbolische und Rituelle Bedeutung• Alkohol als Droge
Funktionen und Bedeutung
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Steuereinnahmen durch Verkauf
Umsatz 2003 in D - 15 Milliarden €
Potente Getränkeindustrieerschließt neue Zielgruppen:Jugendliche (z.B. Alcopops)Frauen (z.B. Bier)
Wirtschaftsfaktor
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Geschichtliche Dimension
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Alkoholische Mischgetränke
Alkoholische Mischgetränke
Alcopops / PremixSüßgetränke gemischt mit Spirituosen
CiderApfel und Obstwein gemischt mit Frucht-säften / -sirupHanfgetränkeBier und Hanf
HanfgetränkeBier und Säfte / Aromazusätze
Frankreich – Zusatzsteuer seit 1997 – VerdoppelungSchweiz – Strafsteuer seit 2003 – Vervierfachung PreisDeutschland – Strafsteuer ab 1.Juli 2004 – ca. 0,84€ auf 0,3 Liter mit 5,5VolumsprozentÖsterreich – Diskussion jetzt im Ministerium begonnen – LRG – klärt evt. Initiativantrag ab
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Stoffgebunden:
700.000350.000
130.000 20.000 Nikotin
Alkohol
Medikamente
"Harte Drogen"(Opiate)
Essstörungen (Anorexie, Bulimie)SpielsuchtKonsumsuchtInternet, etc.
Nicht stoffgebunden:
Sucht in Österreich
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Alkoholproblematik in Österreich
1. Auf diese Gruppe entfällt 2/3 (!) des gesamten Verbrauchs
2. Jährlich ca. 8000 Tote!
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Wiederholte Alkoholräusche bei Jugendlichen
...... damit liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. 13% der Gesamtmortalität bei Jugendlichen in Westeuropa wird dem Alkohol zugeschrieben
(Quelle: Health Behavior of School-Aged Children (HBSC), Dür&Hutter, 1997)
• Zunahme des Rauschtrinkens• Trends zu Premix Mischgetränken
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30
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3 - 6 7 - 10 11 - 13 14 - 16
%-Satz
Jugend & Alkohol – Das erste MalQuelle: ORF-Umfrage 2004
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Jungen Mädchen
Dänemark Deutschland England Österreich Polen Slowakei
Alkoholkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche
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Jungen Mädchen
Dänemark Deutschland England Österreich Polen Slowakei
Nikotinkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche
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„Keine Drogenverseuchten aber auch nicht Drogenfreie Schulen, Jugendzentren etc. – Aufenthaltsorte von Jugendlichen“
Szenen in Vorarlberg
Nimmt stark zu • Binge Drinking (Komatrinken)• Kifferszene
Nimmt langsam zu • KokainszeneGeht langsam zurück • XTC Szene? Derzeit ungewiss ? • Heroinszene
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KONSUMMISSBRAUCH
GEWÖHNUNG
SUCHT
PERSÖNLICHKEITniedrige Frustrationstoleranz
geringer Selbstsicherheitgeringe Konfliktfähigkeit
GESELLSCHAFTKonsumorientierungLeistungsorientierung negative ZukunftsbilderStändige Ablenkung - Oberflächlichkeit
SOZIALES UMFELDPermanenter Stress ohne Erholungungünstige Verhältnisse inFamilie/Schule/Arbeit
(SUCHT)-MITTELKultureller UmgangDosisErhältlichkeit
Suchtspirale
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Vorbilder wirken und verändern.Beginne bei dir selbst - Vorbild mit mehr Spaß mit Maß.
Stiftung Maria Ebene
ProjektleitungUniv. Prof. Prim. Dr. Reinhard Haller
ProjektkoordinationAngelika Manahl
ProjektcoachHefel Martin
Weitere Infos unter .....www.spassmitmass.at
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Auftraggeber und Kostenträger
Fond Gesundes Österreich (FGÖ) includiert 100% Evaluation 67%Sozialfonds (Land Vorarlberg) 4%Landesmittel: LRG Frauenreferat 3%Fond Gesundes Vorarlberg (FGV) 9%Mittel Sektoren: Gemeinden, Handel, Gastronomie, Bundesministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitstopf Land
14%
Betriebe 3%
LR Dr. Bischof auf Basis eines einstimmigen Landtagsbeschlusses - XXVII. Landtag
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Projektstruktur
Projektpartner regional
Betriebe
InstitutionenM
ultiplikatoren
Gastronom
ie
Handel
Support durch Projektträger Stiftung Maria EbeneProjektleitung Reinhard Haller
Projektkoordination Angelika Manahl
Projektsekretariat Michaela Titton
Projektcoach Martin Hefel
Bevölkerung Jugendliche Eltern / Familien
Gemeinden
Auftraggeber: Land Vorarlberg Sponsoren: BM VerkehrFördergeber: FGÖ, Land Vorarlberg, FGV
Akteure SonstigeZielgruppenLegende: Projektträger
Sektoren / UmsetzerGastronomie – Harald Furtner Ärzte – Reinhard Haller
Handel – Julius Moosbrugger Multiplikator/innen - Supro
Verkehr – Stefan Bickel Frauen – Martina Eisendle
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Gastronomie
Mistery shoppingPersonal-schulungenNetzwerkBob
Handel
Mistery shoppingPersonal-schulungen
Verkehr
FahrschulenSchulungenSchulungen Betr/Schule
Bob
Ärzte
Netzwerk IntoxikationKommunikationsschulungMaterialienHot Line
Mädchen
WorkshopsBarSchulungen DJane
Multiplikatoren
Informations- materialienInternettooldiv. Produkte
Bob
Mehr Spaß mit Maß
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Von der Region in die Gemeinde
8 RegionalplanungsgemeinschaftenBregenzerwald (24 Gemeinden)
Walgau - Bezirk Bludenz (1 Stadt, 11 Gemeinden)Walgau - Bezirk Feldkirch (8 Gemeinden)
Bodensee (1 Stadt, 16 Gemeinden)Vorderland (11 Gemeinden)
Großes Walsertal (6 Gemeinden)Stand Montafon (10 Gemeinden)Klostertal (1 Stadt, 4Gemeinden)
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Gemeindebeteiligung - ZieleDie Gemeinden• wissen um ihre Verantwortung in der
Gesundheitsförderung und Prävention• beteiligen sich an der Gesamtmaßnahme, unterstützen,
fördern und überwachen die sektorale Umsetzung vor Ort
• befassen bezüglich Teilnahme, Maßnahmen und Kostenbeteiligung einen Gemeindevertretungsbeschluss
• erarbeiten eine lokale Alkoholcharta• setzen eine Arbeitsgruppe vor Ort ein• betreiben eine präventive Förderungspolitik• gehen mit gutem Beispiel voran – Vorbilder wirken!
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• Beschreiben der konkreten lokalen Situation• Erarbeiten der lokalen Leitlinien zur Verminderung der
Abgabe an Kinder und Jugendliche sowie des Rauschtrinkens
• Auswahl der Maßnahmen aus der Gemeindemappe• Vorschläge an die GV der lokalen Umsetzung,
Maßnahmen, Kosteninvestitionen, inclusive der lokalen Motoren (verantwortliche Machtpromotoren vor Ort)
• Realisierung der Umsetzung – z.B: Auftaktveranstaltung in Hard
Bisher wurden von den Bürgermeistern als AG die Sozial- und Jugendausschüsse eingesetzt
Gemeindebeteiligung - Arbeitsgruppe
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Gemeindebet. - Auftaktveranstaltung• Bürgermeister lädt Multiplikatoren (siehe Sektoren) ein• Bürgermeister erklärt den Willen und die Intention der
Gemeinde und den Gemeindevertretungsbeschluss• LR Dr. Bischof bzw. Prof. Haller erklären die fachlichen
Hintergründe für das Handeln und die Möglichkeiten• Sicherheitsdirektor bzw. SID Stellvertreter bzw.
Abteilungsleiter Recht LRG erklären den Kontext aus rechtlicher Sicht – mit Schwerpunkt Vereine
• Projektcoach bzw. Proj. Koordinatorin oder Supro Leiter erklären die Gemeindemappe
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Gastronomie
Ziele• Umfangreiches alkoholfreies Getränkeangebot• Getränkeangebot wird attraktiv beworben• Attraktive Preisgestaltung bei AF-Getränke • Strikte Einhaltung des Jugendgesetzes • Kein Ausschank erkennbar alkoholisierte Gäste• Verzicht auf Aktionen und Maßnahmen, die
den exzessiven Konsum von Alkohol fördern• Teilnahme an themenbezogenen Schulungen
und Informationsveranstaltungen
Bisher 421 Personen geschult!
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Handel
Ziele - die Kassier/innen
• fühlen sich sicher im Umgang mit Jugendlichen, die Alkohol erwerben möchten
• handhaben den Alkoholverkauf an Jugendliche einheitlich („... alle machen’s gleich“)
• werden von anderen Mitarbeiter/innen bzw. der Geschäftsleitung in ihrem Vorgehen unterstützt
• haben ausreichende Materialien als Begleitmaßnahme zur Verfügung
Bisher 412 Personen geschult!Und 545 Personen unterwiesen!
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Mistery shopping In Gastronomie, Handel und bei Veranstaltungen
Ziele
Kontrolle
Positive Bestärkung
Festhalten von Veränderungen
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Verkehr
Ziele
• Senkung der Anzeigen §5 STVO bei Jugendlichen
• Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten - Alkoholmündigkeit
• Nicht Trinker – Heimfahrer – positives Image• Bereitstellen von Materialien und Infos für
verschiedenste Multiplikator/innen• Sicheres Nachhausekommen bei
Jugendveranstaltungen
Bisher geschult 775 Personen!
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Ärzte
Ziele
• Schulungsangebote für Ärzte• Gezielte Interventionen bei jugendlichen
Intoxikierten• Ärztliche Kurzintervention in der Praxis• Ausbau der Gesundenuntersuchung
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Mädchen
Ziele
• Attraktive alkoholfreie Alternative mit D`janes
• Mixausbildung – Music and drinks
• Angebote zur Auseinandersetzung mit dem Trinkverhalten von jungen Frauen
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Multiplikator/innen
Ziele
• Angebote zum Transport des Themas im eigenen Tätigkeitsbereich (Kabarett, Vorträge, Workshops, Projekte.....)
• Instrumente zur eigenständigen Bearbeitung des Themas
• Austausch und Vernetzung zum Thema
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Maßnahmen gegen AlkoholmissbrauchMaßgebende Rechtsvorschriften• Gewerbeordnung
• Jugendgesetz
• Veranstaltungsgesetz
• Gemeindegesetz
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Jugendgesetz
• Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen• Pflichten der Unternehmer• Ausweispflicht• Pflichten der Allgemeinheit• Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten• Betriebsanlagen und ähnliche Räume• Genuss- und Suchtmittel
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JugendgesetzPflichten der Unternehmer (§9 JugendG)
• Sorge tragen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen des Jugendgesetzes beachtet werden.
• Einwirkung auf Kinder und Jugendliche in zumutbarer Weise, z.B. durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken.
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JugendgesetzAusweispflicht (§10 JugendG)
• Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht gestattet ist, muss sie im Zweifelfalle ihr Alter nachweisen.
Pflicht besteht gegenüber jenen Personen,…
die die Einhaltung des Jugendgesetzes zu überwachen oder
auf die Einhaltung dieses Gesetzes hinzuwirken haben
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Pflichten der Allgemeinheit (§11 JugendG)
Niemand darf Personen, die als Kinder oder Jugendliche erkennbar sind, die Übertretung der Bestimmungen des Jugendgesetzes
ermöglichen oder
erleichtern
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bis 12 J.
12 – 14
14 - 16
16 - 18
Allgemeinzugängl.
Orte
Über-nachten
außer Haus
Alkohol-und
Tabak
Auto-stopp
bis 22 hund ab 5 h
bis 23 hund ab 5 h
bis 24 hund ab 5 h
bis 02 hund ab 5 h
Keine Be-schränkung
m. AP.
nur mit Erlaubnis
des EB
nur mitErlaubnis
des EB
nur mitErlaubnis
des EB
nur mitErlaubnis
des EB
in derÖffentlichkeit
verboten
in derÖffentlichkeit
verboten
in derÖffentlichkeit
verboten
nichtverboten
verboten,wenn Lenkernicht pers.
bekannt
verboten,wenn Lenkernicht pers.
bekannt
gestattet gestattet
JugendgesetzAufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
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JugendgesetzGenuss- und Suchtmittel (§17 JugendG)
• angeboten• weitergegeben oder• überlassen werden
Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Konsum durch Personen dieser Altergruppe nicht …
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht konsumieren!
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Hilfe zur Alterskontrolle
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Gesetzliche Regelungen für Vereinsfeste• Veranstaltungsgesetz• Baugesetz• Kanalisationsgesetz/Wasserrechtsgesetz• Abfallwirtschaftsgesetz• Jugendgesetz/Gewerberecht• Lebensmittelrecht; sanitäre Anlagen
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Veranstaltungs- und Gemeindegesetz
Pflichten des Veranstalters (§2 VeranstaltungsG)
• … hat dafür zu sorgen, dass […] die Bestimmungen des Gesetzes und der Anordnungen eingehalten werden. Muss Sorge tragen, dass…
… unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden und
… die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen aus Anlass der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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Veranstaltungs- und Gemeindegesetz
Anordnung, Untersagung (§3 VeranstaltungsG)
Wenn bei der Durchführung von Veranstaltungen, die nicht bewilligungspflichtig sind, erhebliche Gefährdungen […] oder nachteilige Auswirkungen zu befürchten sind, hat die Gemeinde dem Veranstalter mit Bescheid, die zu deren Vermeidung notwendigen Maßnahmen aufzutragen.
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Veranstaltungs- und GemeindegesetzOrtspolizeiliche Verordnung (§18 GemeindeG)
• Die Gemeinde hat das Recht,… zur Abwehr unmittelbar zu erwartender
oder zur Beseitigung bestehender
das Gemeinschaftsleben störender Missstände ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären.
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Dreiländereck Vorarlberg
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Vorarlberg – eine Region mit 96 Kirchtürmen + 96 Dorffürsten
• 96 Kommunen, 4 Bezirke• 348.000 Einwohner• Ganzes Land ist
Zollgrenzbezirk• Primäre Wirtschaftszweige:
Tourismus, 85% Fläche Landwirtschaft, Industrie - nach Wien an 2. Stelle in Österreich
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Medienlandschaft
Medienhaus VorarlbergEigentümer aller Tages-, Wochenzeitungen, des Internets, Privatradios und größter Vorarlberger Privattelefonanbieter
ORF VorarlbergRadio und Hörfunk
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RahmenbedingungenCharakteristisch - Alemannische Mentalität:
„Schaffa, schaffa Hüsle boua und nit uf di Modla schoua, Katz verkofa, selba musa“
Jede/r Vorarlberger/in ist in 1,8 Vereinen, 46% sind ehrenamtlich tätig und 72% bei mindestens einem Verein
Subsidiarität ist politischer Grundsatz – soziale Dienste über freie Träger, Gelder über Sozialfonds (Gemeinden und Landesregierung)
Klare Strukturen, schnelle Wege, keine überflüssigen Formalitäten – direkte Kommunikation – „Alle verschwiegert und verschwägert - “
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Politik• Landeshauptmann (ÖVP)• Landesstatthalter (FPÖ)• 1 Landesrätin, 4 Landesräte (ÖVP)• Schlanker Verwaltungsapparat• Gesundheitsförderungskultur (Leopold Bischof)• Plattform Gesundheitsförderung – Vernetzung der
Politik mit den vier Hauptanbietern (aks, IFS, Stiftung Maria Ebene – Supro, PI – Bund und Land)