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HEFT 2/04 15. Jahrgang April 2004 Redaktionssitzung ZahnRat: Implantologie-Heft in Arbeit Behandeln bei Patienten mit Gerinnungsstörungen Laser in der ZHK: Keine Wunderwaffe Für den Beruf „ZFA“ bei Messe geworben Nonverbale Kommunikation Das Prüfgeschäft läuft weiter Urania-Forum in Potsdam Fragen und Antworten zum GMG Schadensmanagement: Umfang von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Pro- phylaxe von Haftpflichtfällen 2/2004 Vorletzte VV mit ehrenamtlichem Vorstand Kammerversammlung: Dialog oder Konfrontation ?

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HEFT 2/04 15. Jahrgang April 2004

Redaktionssitzung ZahnRat:Implantologie-Heft in Arbeit

Behandeln bei Patienten mitGerinnungsstörungen

Laser in der ZHK:Keine Wunderwaffe

Für den Beruf „ZFA“ beiMesse geworben

Nonverbale Kommunikation

Das Prüfgeschäft läuftweiter

Urania-Forum in Potsdam

Fragen und Antworten zumGMG

Schadensmanagement:Umfang von Schadensersatzund Schmerzensgeld, Pro-phylaxe von Haftpflichtfällen

2/2004Vorletzte VV mitehrenamtlichem

Vorstand

Kammerversammlung:Dialog oder

Konfrontation ?

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ZahnärzteblattBrandenburg

Beiträge der KZVLB

Vorletzte Vertreterversamm-lung mit ehrenamtlichem Vorstand tagte am 13.03.04 . . . . .4Bezirksstellenversammlungenbeginnen im April . . . . . . . . . . . . .5Wie teuer ist uns die Gesundheit ? . . . . . . . . . . . . . . . . .6Abenteuer Zahnarztpraxis . . . . . .7Zahngesundes Frühstück mit Yellicat . . . . . . . . . . . . . . . . . .7Fragen und Antworten zum GMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8Hilfe für Waisenkinder in Rumänien gesucht! . . . . . . . . . . .16Umfang von Schadenersatz undSchmerzensgeld, Prophylaxe von Haftpflichtfällen . . . . . . . . . .17

Beiträge derLZÄK Brandenburg

ZahnRat-Redaktionssitzung . . . .23Heiß diskutiert: Dialog oder Konfrontation . . . . . . . . . . .24Welche GOZ-Nr. für das Einbringen von Emdogain . . . . .27Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe bei Patienten miterworbenen Gerinnungs-störungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .28ZwischenMythos und Realität . .32Winterabschlussprüfung . . . . . . .34Bildungsmesse . . . . . . . . . . . . . .34Miss Pfaff gekürt . . . . . . . . . . . .36Nonverbale Kommunikation . . .37Nachbehandlung bei prothetischen Leistungen . . . . . .38Termine & Personalien . . . . . . . .39

INHALT

ZBB 2/2004

EDITORIAL

Und die Moral von der Geschicht . . . . . . . . . . . . . . .22Neues aus Industrie & Unternehmen . . . . . .45

Das Prüfgeschäft läuft imLand Brandenburg weiter

Der Gesetzgeber hat bekanntlichmit dem Inkrafttreten des GKV-Mo-dernisierungsgesetzes (GMG) zum01.01.2004 im Bereich der Wirt-schaftlichkeitsprüfung erheblicheNeuerungen eingeführt, die sich ins-besondere auf die Besetzung undAusgestaltung der Ausschüsse, aberauch auf die Geschäftsstelle der Prüf-gremien beziehen.

In einer Übergangsvereinbarungzwischen den Landesverbänden derKrankenkassen und den Verbändender Ersatzkassen haben wir uns nichtnur auf die Bestellung neutralerVorsitzender der Prüfungsgremiengeeinigt, sondern auch darauf, dassder gemeinsame Prüfungs- und dergemeinsame Beschwerdeausschussbei der KZV gebildet werden unddie Geschäftsstelle für den Prü-fungsausschuss und den Beschwer-deausschuss ebenfalls übergangs-weise bei der KZVLB errichtet wird.Hierzu wird die Prüfabteilung derKZVLB mit ihrem Abteilungsleitersowie denjenigen Mitarbeitern ein-gesetzt, die bisher die Aufgabeneiner Geschäftsstelle der Prüfgre-mien alten Rechts wahrgenommenhaben.

Ferner wurde festgelegt, dass,soweit nicht Gesetz und sonstiges fürdie Vertragspartner zu beachtendesRecht den Bestimmungen dergemeinsamen Prüfvereinbarung ent-gegenstehen, diese bis zum Ab-schluss einer neuen gemeinsamenPrüfvereinbarung weitergelten. Da-mit ist für alle Beteiligten im LandBrandenburg Rechtssicherheit ge-schaffen.

Für den Vorstand war es wich-tig, dass sich nicht durch Verzöge-rungen der Vertragspartner ein „Prüf-stau“ bildet, der dann unter Zeitdruckzu Lasten der beteiligten Zahnärzteabgewickelt werden müsste. Mitdieser Übergangsregelung könnennunmehr die neuen Prüfgremienformalrechtlich wieder tätig werden;in Abstimmung mit den neutralenVorsitzenden sind die Prüfterminefür das restliche Kalenderjahr bereitsfestgelegt worden.Angesichts des Umstandes, dass derVorstand der KZVLB immer schon

der Einzelfallprüfung den Vorrangvor der nunmehr per Gesetz alsRegelverfahren abgeschafften Prü-fung nach Durchschnittswerten ein-geräumt hat und auch die seit Jahrenim Land Brandenburg durchgeführteStichprobenprüfung für die Bran-denburger Zahnärzte kein Neulandist - sie ist eine reine Einzelfall-prüfung - werden wir uns insgesamtzwar auf einige Veränderungen ein-stellen müssen, gleichwohl bestehtkein Anlass, in Panik zu verfallen.Der Vorstand wird sich auch wei-terhin dafür einsetzen, dass denZahnärzten Prüfgerechtigkeit wider-fährt und im Rahmen der Ein-zelfallprüfung hat unseres Erachtensein Zahnarzt, der die Grundsätze derNotwendigkeit und Wirtschaftlich-keit beachtet hat, ohnehin nichts zubefürchten. Der Vorstand nimmt denGesetzesauftrag zur Verbesserungder Überprüfung der Wirtschaftlich-keit der von den Zahnärzten er-brachten, veranlassten und verord-neten Leistungen sehr ernst und wirdsich in diesem Sinne für die Belangeder Zahnärzte einsetzen, die diezahnärztlichen Leistungen unter demGesichtspunkt des § 12 SGB V(Wirtschaftlichkeit) erbracht haben.

Die Änderung der Wirtschaftlich-keitsprüfung stellt insofern einegrößere Chance für mehr Prüfge-rechtigkeit dar.

Wir werden sie nutzen!

Ihr Thomas Schmidt

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4 KZVLB 2/2004

BERUFSPOLITIK

(ZBB) Eigentlich war es einehistorische Runde: Zum vorletztenMal, bevor im Oktober laut GMG einhauptamtlicher Vorstand gewähltwerden muss, kamen Vorstand undMitglieder der Vertreterversammlungder KZVLB als Ehrenamtsträger zuihrer 31. Vertreterversammlung zu-sammen. Die bevorstehende Wahlund die weiteren Auswirkungen desGesetzes waren zwangsläufig beherr-schendes Thema dieser VV.

Als erstes jedoch verabschiedetedie Vertreterversammlung eine Reso-lution gegen die Terroranschläge, dieam 12. März in Madrid 190 Todes-opfer gefordert hatten und erklärteihre Solidarität mit dem spanischenVolk.

Danach legte Dr. Bundschuh inseinem Tätigkeitsbericht Rechen-schaft über die Arbeit der letzten dreiMonate ab. Neben positiven Meldun-gen, z.B. über den erfolgreichen Ab-schluss der Vertragsverhandlungenmit den Ersatzkassen, der AOK fürdas Land Brandenburg sowie demBKK-Landesverband Ost, themati-sierte er die GMG-bedingten Verän-derungen für die Zahnärzteschaft.

Wörtlich führte er aus: „Es gehtnicht darum, ein Gesetz umzusetzenund schon gar nicht darum, ein hand-werklich schlechtes Gesetz passendzu machen. Ziel ist es, die Rahmenbe-dingungen für Satzung, Wahlordnungund Verträge so zu gestalten, dass

einerseits eine einigermaßen zahn-arztverträgliche „Gesundheitsplatt-form“ geschaffen wird und anderer-seits der Politik gezeigt wird, dass dieZahnärzte trotz aller Stolpersteineder missglückten rot-grünen Politikpräsent sind und patientenorientiertihren steinigen Gesundheitspfadzielorientiert beschreiten werden.“

Weiterer Schwerpunkt in denAusführungen von Dr. Bundschuhwar die Änderung der Wirtschaft-lichkeitsprüfungen mit der Verselb-ständigung der Prüfgremien und derEinrichtung einer neutralen Ge-schäftsstelle unter Leitung eines un-abhängigen Geschäftsführers.

Dem Bericht des Vorstandsvor-

sitzenden folgte eine rege Diskus-sion. Entgegen den Intentionen zahn-ärztlicher Standespolitik in einigenanderen Bundesländern herrschte inPotsdam mehrheitlich die Auffas-sung, sich der Wahl eines hauptamt-lichen Vorstandes nicht grundsätzlichzu widersetzen. Zahnärztlicher Sach-verstand sei auch in Zukunft auf Vor-standsebene unverzichtbar. Mit einerWeigerung das GMG umzusetzen,riskiere man jedoch, dem Staat dasFeld der KZVen zu überlassen. DieEinsetzung eines Staatskommissars,wie in Bayern geschehen, sei nichtim Sinne der Zahnärzte und müssedeshalb verhindert werden.

Eine Ära geht zu Ende:

Vorletzte Vertreterversammlung mit ehrenamtlichem Vorstand tagte am 13. März 04

Resolution der brandenburgischen Zahnärzteschaftgegen die Terroranschläge in Madrid

Die Vertreter der brandenburgischen Zahnärzteschaft verurteilen auf das Schärfste dieTerroranschläge in Madrid und versichern die Hinterbliebenen der Opfer und dieAngehörigen der Verletzten ihrer Anteilnahme, ihres Mitgefühls und ihrer Solidarität.

Wir sind fassungslos und schockiert über das Ausmaß des sinnlosen Terrors, der vieleunschuldige Menschen in den Tod gerissen hat. Die Tat bedroht Frieden undSicherheit in Europa in einem bisher unbekannten Ausmaß. Für die internationaleGemeinschaft geht es nun darum, noch entschiedenere Schritte gegen Terror undTerrorismus zu unternehmen. Wir wollen nicht, dass die Hoffnung auf eine Welt ohneKriege und Angst stirbt. Wir dürfen uns nicht von diesen furchtbaren Attentateneinschüchtern lassen, sondern müssen mit allen Menschen Europas zusammen stehenund gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen die sinnlose Gewalt unternehmen.

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In der anschließenden Diskussionging es um die Kernfrage, wie künf-tig die KZVen besetzt werden und auswie vielen Mitgliedern sich der Vor-stand und die VV zusammensetzensolle.

Dem Vorschlag eines Freiverbänd-lers, den Vorstand lediglich mit ei-nem hauptamtlichen Mitglied zu be-setzen, folgte die Vertreterversamm-lung nicht. Auch hier setzte sich dieMeinung der Mehrheit durch, dassder künftige Vorstand, getragen vomVertrauen der ihn wählenden Vertre-terversammlung, die Geschicke derbrandenburgischen Zahnärzteschaftlenken solle.

Letztendlich kristallisierte sich einVotum für eine Dreier-Besetzung he-

raus, wobei alles dafür spricht, künf-tig den Vorstand mit zwei Zahnärztenund einem Verwaltungsfachmann zubesetzen. Damit könne die Konti-nuität der bisherigen Vorstandsarbeitaufrecht erhalten und die profes-sionelle Vertretung der Basis gewähr-leistet werden. Weiterhin legte dieVV unter Zugrundelegung des Be-schlusses des Satzungsausschussesfest, dass die künftige Vertreter-versammlung aus 30 Mitgliedern be-stehen soll, um auf möglichst breiterBasis dem Willen der brandenbur-gischen Zahnärzteschaft auch in Zu-kunft Gehör verschaffen zu können.Die Vertreterversammlung machte essich angesichts der politischen undstandespolitischen Rahmenbedin-

gungen mit der Beschlussfassungnicht leicht. An den Ergebnissen lässtsich ablesen, dass die meisten Mit-glieder dem Appell ihres Vorstands-vorsitzenden, Dr. Gerhard Bund-schuh, Folge leisteten: „Wir werdenaber, da bin ich mir sicher, trotz derwidrigen Umstände, trotz der chaoti-schen politischen Vorgaben, heute füruns und unsere Kolleginnen undKollegen an der Basis Entscheidun-gen treffen, die der Politik bewusstmachen, dass die selbstverfassteZahnärzteschaft sich selbstbewusstden politischen Herausforderungenstellen wird. Wir sind präsent und wirwerden präsent bleiben.“

BERUFSPOLITIK

KZVLB 2/2004

Bezirksstellenversammlungenbeginnen im April

5

In den kommenden drei Monaten werden alle Zahnärzte desLandes Brandenburg von Kammer und KZV zugemeinsamen Bezirksstellenversammlungen eingeladen.Diese Veranstaltungen, die jährlich zweimal stattfinden,erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, gelten sie doch alsForum des intensiven Meinungsaustausches. Neben derVermittlung und Wertung berufspolitischer Veränderun-gen - GMG, neuer Bema, Praxisgebühr bewirkten großenInformations- und Diskussionsbedarf - kommen oft auchProbleme der täglichen Praxis zur Sprache. Als Referentenwerden seitens der KZV die Mitglieder des Vorstandessowie Hauptgeschäftsführer Rainer Linke auftreten.

Die KZV wird zu folgenden Themen Stellung nehmen:

1. Bericht über die 31. Vertreterversammlung der KZVLBam 31. März 2004

2. Auswertung der Budgetsituation 2003 sowie Prognosefür das Jahr 2004 unter Berücksichtigung des neuenBema und der Herausnahme des Zahnersatzes aus derGKV

3. Darstellung des Standes der Vergütungsverhandlungen2004 mit der AOK für das Land Brandenburg, BKKen,Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Bundesknapp-schaft, LKK

4. Fragen und Antworten zum neuen BEMA/zu neuenRichtlinien

5. Wahl der Vertreterversammlung sowie des haupt-amtlichen Vorstandes für die Legislaturperiode 2005 bis2010

6. Der neue Honorarverteilungsmaßstab (HVM)7. Konsequenzen des seit 01.01.04 geltenden GMG in

Bezug auf Wirtschaftlichkeits-, Plausibilitäts-, Auf-fälligkeitsprüfung und Einrichtung einer Stelle zurBekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

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(ZBB) Nachdem vor einem Jahr daserste Forum gemeinsam mit der uraniagroße Resonanz beim Publikumerzielt hatte, war klar, dass wir dieseerfolgreiche Veranstaltung fortsetzenwürden. Das Gesetz zur Moderni-sierung der gesetzlichen Krankenver-sicherung und die Wirren um diePraxisgebühr betrachteten wir als Ge-legenheit, ein zweites Forum zu veran-stalten. Und weil das GMG auf derganzen Breite des Gesundheitssektorsfür Ärger und Verwirrung gesorgthatte, nahmen wir diesmal die KV undden Apothekerverband mit ins Boot.Als Moderator konnten wir AndreasStreim, einen Redakteur der MAZgewinnen, der seine Sache ausge-zeichnet machte.

Nach kurzen Statements der einzel-nen Podiumsteilnehmer erhielten dieBesucher das Wort und stiegen sofortin die Fragerunde ein. Eine Zuschaue-rin wollte wissen, wo sie ab 2005 ihrenZahnersatz versichern solle. Bereits injüngeren Jahren habe sie die Erfah-rung gemacht, dass eine private Kran-kenversicherung eine Person ihresAlters nicht mehr aufnehme. Dr.Bundschuh verwies auf die Möglich-keit, bei einer gesetzlichen Kranken-versicherung einen Zusatzvertrag fürden Zahnersatz abzuschließen. Aufjeden Fall sei es notwendig, die An-gebote hinsichtlich Kosten und Leis-tungen genau zu prüfen.

„Eigenverantwortung heißt, gutrechnen zu können“, fasste der Mo-derator seine Erfahrungen mit der

Reform zusammen. In dieser Mei-nung bekräftigte ihn Dr. AndreaLorenz, Vorsitzende des Apotheker-verbandes. Nach ihrer Erläuterung derneuen Zuzahlungsregelungen für Me-dikamente und Hilfsmittel musste siesich den Tadel, eine für die Patientenunfreundliche Preisbildung zu betrei-ben, gefallen lassen. Indem Dr. Lorenzdie reformbedingte Veränderung desAbgabeschemas erläuterte, konnte siezwar den Vorwurf der Preistreibereidurch die Apotheken zurückweisen,bestätigte aber, dass Entlastungenallein den Krankenkassen zugutekommen.

Viele Fragen an Dr. Helming be-zogen sich auf die Anerkennungchronischer oder mehrfach chroni-scher Erkrankungen und die Ver-schreibungsfähigkeit von Medika-menten. Auch das Thema Prävention

kam zur Sprache: „Die Gesundheits-ministerin fordert uns auf, Vorsorge zubetreiben und bestraft uns dafür mitder Praxisgebühr“, so die überein-stimmende Kritik, welche die Sorgeum die Gesundheitsvorsorge der Zu-kunft ausdrückte.

In der Zusammenfassung desAbends kamen Moderator und Teil-nehmer des Forums zu dem Schluss,man habe sich im Wesentlichen mitdem Thema „Was funktioniert nicht“befassen müssen. Dies lasse auf dieQualität des GMG schließen: Ein un-zulänglich formuliertes Gesetz, wel-ches die Probleme des Gesundheits-wesens kaum lösen wird. Bezahlbar,soviel wurde klar, bleibt die Gesund-heit voraussichtlich für die gut infor-mierten, eigenverantwortlich han-delnden Patienten.

BERUFSPOLITIK

KZVLB 2/20046

urania-Forum in Potsdam

Wie teuer ist uns die Gesundheit?Passend zur Stimmung zeigte sich das Wetter: Bei Temperaturen kurz unter Null verwandelte am 10. Februar

der Schneeregen Straßen und Gehwege in nahezu unpassierbare Eispisten. Diejenigen urania-Hörer, diedennoch den Weg ins Alte Rathaus in Potsdam nicht gescheut hatten, kamen mit großen Sorgen und

erwarteten Antworten von den Referenten: „Wie soll es nach der Gesundheitsreform für uns weitergehen?“Enttäuschung und Wut sprachen aus den meisten Fragen der etwa 50 Besucher des 2. urania-

Gesundheitsforums in Potsdam. Dagegen konnten die Vertreter der Berufspolitik wenig ausrichten, dennoch gelang es ihnen, viele Unsicherheiten zu beseitigen.

Dr. Hans-Joachim Helming, KV, Moderator Andreas Streim, Dr. Andrea Lorenz,Apothekerverband, Dr. Gerhard Bundschuh, KZVLB

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AKTUELLES AUS DER KZV

KZVLB 2/2004

AbenteuerZahnarztpraxis

(ZBB) Angst vor dem Zahnarzt istin der Kita Ruhlsdorf kein Themamehr. Seit ihrem letzten Zahnarzt-besuch kennen sich die Knirpsehervorragend aus. Mit ihren Er-zieherinnen kam die gesamte Vor-schul-Gruppe in die Praxis von Dr.Schmiedeknecht, Teltow, um sicheinmal nicht als Patient zu fühlen. Sobereitete es dann auch großen Spaß,mit der Modellprothese zu klappernund einmal ganz kühn Wasser zuversprühen oder Luft zu pusten. Wieein Zahnarztstuhl funktioniert, tes-teten zuerst die Mutigen, doch auchdie Zaghaften stellten bald fest, dasses nicht schlimm ist, sich von derTechnik in eine behandlungsgerechtePosition befördern zu lassen. Als Dr.Schmiedeknecht erklärte, was einRöntgengerät kann und wie ein Lochim Zahn gefüllt wird, war das Staunengroß. Eine Frage-Antwort-Rundezum richtigen Zähneputzen und zurgesunden Ernährung beendete den fürKinder und Erzieherinnen gleicher-maßen spannenden und lehrreichenVormittag.

(ZBB) Einer singenden Katze nacheinem zahngesunden Frühstück zuzeigen, wie man richtig die Zähneputzt, war für die Erstklässler derKarl-Foerster-Oberschule in Potsdamein überraschender Auftakt ihresSchultages.

Auch die Mitarbeiterinnen derKZVLB, die schon oft ein Frühstückfür Schulklassen ausgerichtet hatten,zeigten sich begeistert von dieserneuen Art der Programmgestaltung.

Das Schulamt hatte wie in jedemJahr gebeten, ein Gesundheitsprojektmit einer Aktion zu unterstützten undwie immer hatte sich die KZVLBbereit erklärt, ein zahngesundes Früh-stück zu veranstalten. Wenn wir in derVergangenheit zum Frühstück einge-laden hatten, gab es gewöhnlich vielLob von Kindern und Lehrern. Lecke-re, gesunde Speisen, Spiele, Quiz,Video - alle waren zufrieden. Nur wirselbst empfanden unser Programm alsnicht besonders beeindruckend. Esfehlte einfach die Action. Deshalbwaren wir gespannt, als Bettina Flüss,diplomierte Sängerin, die seit Jahrenals „Yellicat“ Kinderprogramme ge-staltet, mit ihrer neuen Idee an unsherantrat: Ihr Vorhaben, eine Revueüber die Zahngesundheit zu gestalten,empfanden wir als interessant undermutigten sie, das Projekt umzu-setzen. Eine brandenburgische Zahn-arztpraxis und die Abteilung Öffent-lichkeitsarbeit halfen beim sachlich

korrekten Formulieren der Texte, sodass ein Programm entstand, das denzahnärztlichen Grundregeln derProphylaxe entspricht und alles not-wenige Wissen vermittelt. In ihremProgramm kommt Yellicat ohne denerhobenen Zeigefinger aus. Es gehtlustig und turbulent zu und die 40Erstklässler, die in Potsdam die Pre-miere erlebten, genossen mitsingendund mittanzend die Stimmung.

Zahngesundes Frühstück mitYellicat

Dass lecker und gesund sich nicht ausschließen, wissen schon die Kleinsten und langtenbeim zahngesunden Frühstück kräftig zu.

Yellicat in Aktion: Eine musikalischeRevue zu Zahnpflege und Ernährungergänzte unser zahngesundes Frühstück.

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1. FrageFällt die „Kassengebühr“ an, wennnur eine Röntgenleistung nach derGeb.-Nr. Ä 925 a erbracht wird,jedoch eine Bonusuntersuchung nichtzum Ansatz kommt?

AntwortJa! Eine Zuzahlungsbefreiung fürdiese Röntgenleistung würde nurdann vorliegen, wenn die Leistung imzeitlichen Zusammenhang (d. h. ineiner Sitzung) mit der Bonus-untersuchung erbracht worden wäre.

2. FrageWelche Gebühren-Nr. ist jetzt für dieProbeexzision, ehemals Ä 169, be-rechnungsfähig?

AntwortWird aus der Schleimhaut eine Pro-beexzision entnommen, so ist seit dem01.01.2004 die GOÄ-Nr. 2401 (15Punkte) ansatzfähig. Unverändertbleibt, dass die entstandenen Porto-kosten für das Versenden der Gewebe-entnahme berechnet werden können.

3. FrageWie lautet nun die vereinbarte undsomit verbindliche Abkürzung für dieGeb.-Nr. 8 (Sensibilitätsprüfung derZähne)?

AntwortAuch wenn sich der Text desLeistungsinhaltes von dem Terminus„Vitalitätsprüfung“ in „Sensibilitäts-prüfung“ verändert hat, ist die Ab-kürzung „ViPr“ geblieben.

4. FrageAm 01.01.2004 sind die Richtlinien-und BEMA-Änderungen in Kraftgetreten. Die bisherige Regelung zurKinderfrüherkennungsuntersuchungist dahingehend geändert worden,dass nunmehr drei Untersuchungenzwischen dem 3. und 6. Lebensjahrdurchgeführt werden sollen. Der Abstand zwischen den Untersu-chungen muss dabei mindestens 12

Monate betragen. Sind die im Jahr2003 erbrachten Untersuchungenbezüglich der Leistungserbringungzu beachten oder ist diese Frist erstab 2004 zu berücksichtigen?

AntwortAus den Richtlinien- und BEMA-Änderungen ergab sich eine Neu-regelung des Leistungsinhaltes derFrüherkennungsuntersuchung. In die-sem Zusammenhang änderten sichauch die Zeiträume hinsichtlich derLeistungserbringung. Die bis zum31.12.2003 geltenden Leistungszeit-räume sind vollständig aufgehobenund durch die 12-Monats-Frist ersetztworden. Eine sich untereinanderbedingende Kausalität zwischen denUntersuchungen (FU 1 bis FU 3) biszum 31.12.2003 und der jetzigenRegelung zur FU ist damit nichtgegeben. D. h., dass die FU ab 2004unabhängig von den Früherken-nungsuntersuchungen 1- 3 (vor 2004)erbracht werden können.

5. FrageIst es richtig, dass wurzelbehandelteZähne nach den neuen Richtliniennicht mehr als vertragszahnärztlicheLeistung überkront werden dürfen?

AntwortNein! Die Wurzelfüllung einesZahnes ist kein Kriterium für einevertragzahnärztliche Überkronung.Lediglich nachfolgende Richtlinienzeigen an, wann eine Überkronungindiziert bzw. nicht indiziert seinkann.

17. Die Schonung und Erhaltungnatürlicher und intakter Zahn-hartsubstanz hat Vorrang vor derVersorgung mit Zahnkronen.Zahnkronen sind angezeigt, wennsich aus dem klinischen undröntgenologischen Befund dererkrankten Zähne einschließlichihrer Parodontalgewebe ergibt,dass sie nur durch Kronenerhalten werden können.

18. Zahnkronen können angezeigtsein:

a) zur Erhaltung eines erhaltungs-fähigen und erhaltungswürdigenZahnes, wenn eine Erhaltung desZahnes durch andere Maßnahmennicht mehr oder auf Dauer nichtmöglich ist,

b) zur Abstützung eines Zahner-satzes, wenn eine Abstützung undRetention auf andere Weise nichtmöglich ist.

19. Zahnkronen sind nicht angezeigtbei Zähnen, die auf Dauer ohneAntagonisten bleiben und für dieVerankerung von Zahnersatznicht benötigt werden.

29. Freiendbrücken sind nur ange-zeigt zum Ersatz eines mesialfehlenden Prämolaren. ...Die Pfeilerzähne sollen* dabeikaries- und füllungsfrei sein. Diezu überbrückende Spanne soll*grundsätzlich nicht mehr alseinen Zahn umfassen.

* Der Terminus „soll“ räumt Aus-nahmeregelungen ein.

ABRECHNUNGSECKE

KZVLB 2/2004

Fortsetzung

Fragen und Antworten zum GMGWie im Heft 1/04 angekündigt, veröffentlichen wir nachfolgend die brisantesten Abrechnungsfragen mit

den entsprechenden Beantwortungen.

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9KZVLB 2/2004

ABRECHNUNGSECKE

6. FrageWie erfolgt die Abrechnung einer vollverblendeten Krone innerhalb der Verblendgrenzen?

AntwortDas folgende Abrechnungsbeispiel verdeutlicht die Abrechnungsmodalitäten.

Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

KM

Bef. w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

Zahn 24 Krone mit Vollverblendung

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 1 19 19

20b 1 158 158

Hinweis: Auch wenn der Zahnarzt kein Mehrhonorar verlangen möchte bzw. wird, ist er verpflichtet, eineMehrkostenvereinbarung abzuschließen, da keine vestibulär verblendete Krone und somit keineVertragsleistung angefertigt wird.

Mehrkostenberechnung

Leistung Mehrkosten

zusätzliches Honorar

Mehrkosten

Material- u. Laborkosten

Zahn 24 Krone mit Vollverblendung

GOZ-Leistung

GOZ-Nr. 1 X 221*

tatsächliche Laborkosten

(nach BEB: vollverblendete Krone

und Metallkosten sowie nach BEL: Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

abzüglich

BEMA-Leistung

abzüglich

Geb.-Nr. 1 X 20b

abzüglich

Kostenaufstellung nach BEL

(vestibuläre Verblendkrone zzgl. der vestibulären Verblendung, Modelle, Mittelwertartikulator, Metallkosten, Versandkosten)

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

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10

ABRECHNUNGSECKE

KZVLB 2/2004

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

K

Bef. w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

Zahn 26 Krone mit Vollverblendung

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 1 19 19

20a 1 148 148

7. FrageWie errechnen sich die Mehrkosten, wenn es sich um eine vollverblendete Krone außerhalb derVerblendgrenzen handelt?

AntwortAuch hier ein Abrechnungsbeispiel zur Verdeutlichung:

Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

Hinweis: Da außerhalb der Verblendgrenzen nur die metallische Vollkrone als Vertragsleistungabrechnungsfähig ist, muss die Geb.-Nr. 20 a auf dem Heil- und Kostenplan zum Ansatz kommen.

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

Beh.-Plan

KM

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

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ABRECHNUNGSECKE

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

K BM KM

Bef. w x w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

14– 16 Brücke mit Keramikvollverblendung

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 3 19 57

91a 1 118 118

91b 1 128 128

92 1 62 62

8. FrageWie erfolgt die Abrechnung, wenn ein Brückenglied innerhalb der Verblendgrenzen vollverblendet wird?

AntwortNachfolgendes Beispiel zeigt die Abrechnung einer vollverblendeten Brücke, die sich sowohl innerhalbals auch außerhalb der Verblendgrenzen befindet. Das Brückenglied und der Pfeilerzahn 14 sind innerhalbder Verblendgrenzen lokalisiert. Der Brückenpfeiler 16 befindet sich hingegen außerhalb desVerblendbereiches.

Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

Hinweis: Auch hier gilt, dass, auch wenn der Zahnarzt kein Mehrhonorar für die Vollverblendung desBrückengliedes nehmen möchte bzw. wird, ist er verpflichtet, eine Mehrkostenvereinbarung mit demPatienten abzuschließen, da nur das vestibulär verblendete Brückenglied als Vertragsleistung definiert ist.

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

Beh.-

Plan

KM BM KM

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Mehrkostenberechnung

Leistung Mehrkosten

zusätzliches Honorar

Mehrkosten

Material- u. Laborkosten

Zahn 14 – 16 Brücke mit Keramikvollverblendung

GOZ-Leistung GOZ-Nr. 501 x 2*

GOZ-Nr. 507 x 1*

tatsächliche Laborkosten

(nach BEB: 2 vollverblendete Kronen, 1 vollverblendetes Brückenglied, Metallkosten und nach BEL: Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

abzüglich

BEMA-Leistung

abzüglich

Geb.-Nr. 91a x 1

Geb.-Nr. 91b x 1

Geb.-Nr. 92 x 1

abzüglich

Kostenaufstellung nach BEL

(1 vestibuläre Verblendkrone, 1 Vollkrone/Metall, 1 Brückenglied/-Metall zzgl. der beiden vestibulären Verblendung, Modelle, Mittelwertartikulator, Metallkosten, Versandkosten)

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ABRECHNUNGSECKE

KZVLB 2/2004

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

K B KM

Bef. w x w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

15 – 17 Brücke mit Keramikvollverblendung

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 3 19 57

91a 1 118 118

91b 1 128 128

92 1 62 62

9. FrageWie wird die Mehrkostenberechnung vorgenommen, wenn ein Brückenglied außerhalb der Verblend-grenzen vollverblendet wird?

AntwortDas folgende Abrechnungsbeispiel geht von einer vollverblendeten Brücke aus, bei der sich der Pfeilerzahn17 und das Brückenglied außerhalb und der Pfeilerzahn 15 innerhalb des Verblendbereiches befinden.

Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

Beh.-

Plan

KM BM KM

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Mehrkostenberechnung

Leistung Mehrkosten

zusätzliches Honorar €

Mehrkosten

Material- u. Laborkosten €

Zahn 15 – 17 Brücke mit Keramikvollverblendung

GOZ-Leistung GOZ-Nr. 501 x 2*

GOZ-Nr. 507 x 1*

tatsächliche Laborkosten

(nach BEB: 2 vollverblendete Kronen, 1 vollverblendetes Brückenglied, Metallkosten und nach BEL: Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

abzüglich

BEMA-Leistung

abzüglich

Geb.-Nr. 91a x 1

Geb.-Nr. 91b x 1

Geb.-Nr. 92 x 1

abzüglich

Kostenaufstellung nach BEL

(1 vestibuläre Verblendkrone, 1 Vollkrone/Metall, 1 Brücken-glied/Metall zzgl. der einen vesti-bulären Kronenverblendung sowie Metallkosten, Mittelwertartikulator, Modelle, Versandkosten)

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KZVLB 2/2004 13

ABRECHNUNGSECKE

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

KM

Bef. x w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

22 - 23 Freiendbrücke

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 1 19 19

20b 1 158 158

10. FrageBei einem Patienten ist eine vestibulär verblendete Freiendbrücke im Frontzahnbereich mit nur einemBrückenanker indiziert. Da nach der ZE-Richtlinie 3 Nr. 29 Freiendbrücken nur zum Ersatz eines mesialfehlenden Prämolaren indiziert sind, ergibt sich die Frage: Welche Gebühren sind als Vertragsleistung undwelche im Rahmen der Mehrkostenvereinbarung zum Ansatz zu bringen?

Antwort:

Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

Hinweis: Auch wenn die Krone 23 hinsichtlich der tatsächlichen Versorgung als Brückenanker für dieFreiendbrücke fungiert, wird bezogen auf der Vertragsleistung eine Einzelkrone nach der Geb.-Nr. 20 b zumAnsatz gebracht.

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

Beh.-

Plan

BM KM

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Mehrkostenberechnung

Leistung Mehrkosten

zusätzliches Honorar

Mehrkosten

Material- u. Laborkosten

22 - 23 Freiendbrücke

GOZ-Leistung GOZ-Nr. 501 x 1*

GOZ-Nr. 507 x 1*

GOZ-Nr. 514 x 1*

tatsächliche Laborkosten

(nach BEB: 1 vestibulär verblendetes Brückenglied, prov. Brückenspanne, Metallkosten für das Brückenglied und nach BEL: 1 Krone für vestibuläre Verblendung, 1 vestibuläre Verblendung, Metallkosten für die Krone, Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

abzüglich

BEMA-Leistung

abzüglich

Geb.-Nr. 20b x 1

abzüglich

Kostenaufstellung nach BEL

(1 Krone für vestibuläre Verblendung, 1 vestibuläre Verblendung, Metallkosten für die Krone, Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

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ABRECHNUNGSECKE

KZVLB 2/2004

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

KM KM BM KM

Bef. x w w x w

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

12 vestibulär verblendetes Brückenglied

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

19 4 19 76

20b 1 158 158

91b 2 128 256

92 1 62 62

11. FrageIch habe eine Versorgung mit einer vestibulär verblendeten Freiendbrücke von 12 bis 23 geplant. Nachder ZE-Richtlinie 3 Nr. 29 sind Freiendbrücken nur zum Ersatz eines mesial fehlenden Prämolarenindiziert. Was wird als Vertragsleistung abgerechnet? Wie setzen sich die Mehrkosten zusammen?

Antwort:Auszug aus dem Heil- und Kostenplan

Hinweis: Auch wenn die Krone 11 mit dem angrenzenden Brückenpfeiler 21 verbunden ist, wird hinsichtlichder Vertragsleistung die Geb.-Nr. 20 b (nicht 91 b) zum Ansatz gebracht.

Auszug aus der Mehrkostenvereinbarung

Beh.-

Plan

BM KM KM BM KM

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Mehrkostenberechnung

Leistung Mehrkosten

zusätzliches Honorar €

Mehrkosten

Material- u. Laborkosten €

Zahn 12 vestibulär verblendetes Brückenglied

Zahn 11 Pfeilerzahn als Brückenanker

GOZ-Leistung GOZ-Nr. 507 x 1*

GOZ-Nr. 514 x 1*

GOZ-Nr. 501 x 1*

tatsächliche Laborkosten

(nach BEB: vestibulär verblendetes Brückenglied, prov. Brückenspanne bzgl. 12, Metallkosten für das BG 12 und nach BEL: 3 Kronen für vestibuläre Verblendung, 1 Brückenglied/Metall, 4 vestibuläre Verblendungen, Metallkosten für 3 Kronen und 1 BG, Mittelwertartikulator, Modelle, Versandkosten)

abzüglich

BEMA-Leistung

abzüglich

Geb.-Nr. 20b x 1

abzüglich

Kostenaufstellung nach BEL

(3 Kronen für vestibuläre Verblendung, 1 Brückenglied/Metall, 4 vestibuläre Verblendungen sowie Metallkosten für 3 Kronen und 1 BG, Modelle, Mittelwertartikulator, Versandkosten)

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ABRECHNUNGSECKE

KZVLB 2/2004

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Beh.-Plan

E E E H

KM

H

KM

E E E

Bef. f f f k k f f f

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

Anlage: Mehrkostenvereinbarung gem. § 30 Abs. 3 SGB V

15, 25 Geschiebe

II. Gebührenvorausberechnung

Gebühren-Nr.

1

Anzahl

2

Bew.-Zahl

3

Spalte 2 x Spalte 3

4

96b 1 83 83

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FÜR DIE PRAXIS

KZVLB 2/2004

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

vor etwa zwei Jahren habe ich meineZahnarztpraxis aus Altersgründeneiner jüngeren Kollegin übergeben...

Gelegentlich würde ich gern nocheinmal im Beruf arbeiten. Denentscheidenden Anstoß dazu gab mirmeine Tochter. Seit einigen Jahren hatsie eine Patenschaft für ein jetzt 12-jähriges Mädchen in einem ru-mänischen Waisenheim in Dornesti.

Dieser Ort liegt im Norden des Landes in der Bukowina, derGegend der historischen Moldauklöster; nicht weit von derGrenze zur Ukraine.

Im vorigen Jahr besuchte meine Tochter mit ihrer Familie ihrPatenkind. In Dornesti hat ein ehemaliger Exil-Rumäne einneues Haus für diese Waisenkinder bauen lassen, in welchem ca.80 Kinder im Alter zwischen 4-18 Jahren leben. Sie besuchen dieörtliche Schule; lernen zusätzlich Englisch und man versuchtihnen mit 16-18 Jahren eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

In diesem Komplex befindet sich ein zahnärztlichesSprechzimmer, das nur sehr notdürftig ausgestattet ist. Die letztezahnärztliche Betreuung der Kinder fand vor ca. sechs Jahrenstatt. Im August diesen Jahres möchte ich die Kinderzahnärztlich betreuen. Die Finanzierung dieses Vorhabens wirdallein von mir getragen.

Meine Bitte an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen istFolgende: Falls Sie Materialien, Geräte, Instrumente etc.entbehren können (auch als Leihgabe an mich), würden Sie meinVorhaben sehr unterstützen. Nach Aussage der vorher dort ar-beitenden Kollegin (aus Zwickau) ist es eine vorwiegend konser-vierend-chirurgische Tätigkeit, die mich dort erwartet.Insbesondere werden benötigt:– Materialien zur Füllungstherapie, einschl. Kavitätenfräser– Chirurgische Instrumente (Zangen, Hebel, Skalpelle etc.)– Desinfektionsmittel– evtl. 1 Heißluftsterilisator– Tupfer, Nahtmaterial, Hämostyptika– Prophylaxe-Materialien, teilweise suchen auch Erwachsene

dieses Ortes zahnärztliche Hilfe, vielfach mit Problemenherausnehmbaren Zahnersatzes.

– es wären auch Materialien für Prothesenreparaturenwünschenswert.

Der Ansprechpartner für ihre Spende ist in der KZVFrau Pöschel (Tel.: 0331 2977-337).

Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Auskünfte jeder Art zurVerfügung. In der Hoffnung, Ihr Interesse geweckt zu haben,verbleibe ich mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Gerhard Stolte

Dr. Gerhard Stolte, Kleinmachnow, Tel.: 033203/22693

P.S. Zu gegebener Zeit werde ichüber meine Tätigkeitberichten.

Hilfe für Waisenkinder in Rumänien gesucht!

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RECHTSPRECHUNG

KZVLB 2/2004

Alle Sorgfalt bei der zahnärzt-lichen Behandlung und alle Vorsor-gemaßnahmen zur Vermeidung einesHaftpflichtfalles haben nicht ge-fruchtet, so dass der Zahnarzt docheines Tages ein Schreiben einesRechtsanwaltes etwa folgenden In-haltes erhält:

„Sehr geehrter Herr Dr.Schleifgut, wir zeigen Ihnen an, dasswir die rechtlichen Interessen derFrau Schmerz vertreten. Eine unslegitimierende Vollmachtsurkundesowie eine Schweigepflichtentbin-dungserklärung fügen wir in Ablich-tung bei. Frau Schmerz befand sichvom 24.03.01 bis zum 16.05.01 inzahnärztlicher Behandlung. Dabeiwurden im Ober- und UnterkieferBrücken und Kronen eingegliedert.Frau Schmerz leidet seit diesemZeitpunkt unter Schmerzen und siekann nicht mehr richtig zubeißen.Wir gehen deshalb davon aus, dassdie Behandlung bei Ihnen fehlerhaftwar und Sie deshalb verpflichtet sind,Schadensersatz- und Schmerzens-geldansprüche zu zahlen.

Wir fordern Sie zunächst auf, unsvollständige Ablichtungen der Kran-kenunterlagen zuzusenden. Des wei-teren fordern wir Sie auf, die An-sprüche dem Grunde nach anzu-erkennen.

Wir haben uns hierfür eine Fristvon zwei Wochen notiert. Mit freundlichen GrüßenRechtsanwalt Haudrauf“

Der Beginn einer Auseinander-setzung kann selbstverständlich auchin lautstarken Äußerungen eines Pa-tienten in der Praxis, in der Aufforde-rung eines ohne Wissen des Zahn-arztes eingeschalteten Gutachtersnach Übersendung der Behandlungs-unterlagen oder gar in der Zustellungeiner Klageschrift durch das Gerichtliegen. Was ist für Sie in dieserSituation und in der Folge zu tun undzu beachten?

a) Ruhe bewahrenDieser Ratschlag soll keine leere

Floskel sein. Es steckt nämlich vielWahres dahinter. Allein der Erhalteines anwaltlichen Schreibens oderdie formelle Zustellung einer Klage-schrift führen häufig bereits zugroßer Aufregung. Die sodann häufigsehr scharf, emotional und oft auchnoch falschen Vorwürfe und An-schuldigungen tun ihr übriges, so dassder Zahnarzt sehr aufgewühlt ist.Vollkommen verfehlt wäre es, ausdieser Gefühlslage heraus unüberlegtund emotional zu reagieren. Mansollte sich in dieser Situation vorAugen führen, dass es in der Aus-übung des zahnärztlichen Berufeskeineswegs eine Seltenheit darstellt,wenn man sich entsprechenden An-schuldigungen von der Patientenseiteausgesetzt sieht. Es geht also vielenBerufskollegen so. Zudem stellt sicham Ende - bei richtigem Verhalten imKonfliktfall - der weitaus größere Teilder Haftpflichtfälle als unbegründetheraus, so dass sich weder einBehandlungsvorwurf bestätigt nochSchadensersatz zu leisten ist.

Verkehrt wäre es, dem Patientengegenüber sofort einen Fehler ein-zugestehen. Es genügt dem Betrof-fenen in der ersten Aufregung mögli-cherweise der genügende Abstand,um die Angelegenheit hinreichendobjektiv zu beurteilen. Inwiefern tat-sächlich ein Behandlungsfehler unddie weiteren Voraussetzungen füreine Schadensersatzpflicht vorliegen,ist in der Regel ohne eine gründlichePrüfung nicht zu beurteilen. Beieinem Anerkenntnis könnte es des-halb zu einer Zahlungsverpflichtungkommen, obwohl sich später heraus-stellt, dass die Voraussetzungen allerZahnarzthaftungen gar nicht erfülltsind. Noch wichtiger mag der Aspektsein, dass der Zahnarzt zudem Gefahrläuft, den Versicherungsschutz zuverlieren. In § 5 Nr. 5 der Allgemei-nen Versicherungsbedingungen fürdie Haftpflichtversicherung heißt es:

„... der Versicherungsnehmer istnicht berechtigt, ohne vorherigeZustimmung des Versicherers einenHaftpflichtanspruch ganz oder zumTeil oder vergleichsweise anzuer-kennen oder zu befriedigen. BeiZuwiderhandlungen ist der Versiche-rer von der Leistungspflicht frei, essei denn, dass der Versicherungs-nehmer nach den Umständen die Be-friedigung oder Anerkennung nichtohne offenbare Unbilligkeit verwei-gern konnte.“

Diese Verpflichtung bedeutetnicht, dass der Zahnarzt seine Be-handlungsmaßnahmen für sich selbsteiner kritischen Prüfung unterziehensoll. Wenn sich dabei herausstellensollte, dass in der Tat etwas falschgelaufen ist und der geltend ge-machte Schaden daraus resultiert, sokann auch eine Anerkennung derAnsprüche erfolgen, womit man sichunter Umständen langwierige Aus-einandersetzung ersparen kann.Dieses muss jedoch zwingend nachRücksprache und in Abstimmung mitIhrer Haftpflichtversicherung erfol-gen.

Auch ist dem Zahnarzt aufgrundder dargestellten Obliegenheit ge-genüber seiner Haftpflichtversiche-rung nicht verwehrt, dem Patientengegenüber sein Bedauern auszu-drücken, wenn der Behandlungs-erfolg nicht eingetreten oder es zueiner unerwünschten Nebenfolgegekommen sein sollte. Darin ist einAnerkenntnis eines Fehlverhaltensnoch nicht zu sehen, und es kannwesentlich zur Lösung eines sichanbahnenden Konfliktes beitragen.

Eine weitere wichtige, aber häufignicht beachtete Verpflichtung gegen-über der Haftpflichtversicherungbesteht darin, unverzüglich zu mel-den. So heißt es in § 5 Nr. 2 der All-gemeinen Versicherungsbedingungenfür die Haftpflichtversicherung:

„Jeder Versicherungsfall ist demVersicherer unverzüglich, spätestens

4. Fortsetzung: Schadensmanagement

Umfang von Schadenersatz und Schmerzensgeld,Prophylaxe von Haftpflichtfällen

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RECHTSPRECHUNG

KZVLB 2/2004

innerhalb einer Woche schriftlichanzuzeigen. Wird ein Ermittlungs-verfahren eingeleitet oder ein Straf-befehl oder ein Mahnbescheid er-lassen, so hat der Versicherungs-nehmer dem Versicherer unverzüg-lich Anzeige zu erstatten, auch wenner den Versicherungsfall selbst be-reits angezeigt hat.

Macht der Geschädigte seinenAnspruch gegenüber dem Versiche-rungsnehmer geltend, so ist dieserzur Anzeige innerhalb einer Wochenach der Erhebung des Anspruchsverpflichtet. Wird gegen den Ver-sicherungsnehmer ein Anspruch ge-richtlich geltend gemacht, die Pro-zesskostenhilfe beantragt oder wirdihm gerichtlich der Streit verkündet,so hat er außerdem unverzüglichAnzeige zu erstatten. Das Gleiche giltim Falle eines Arrestes, einer einst-weiligen Verfügung oder eines Be-weissicherungsverfahrens.“

Eine Missachtung dieser Oblie-genheit hat zur Folge, dass demZahnarzt der Versicherungsschutzentzogen werden kann.

Exkurs:Berufshaftpflichtversicherung

Grundsätzlich gewährt die Berufs-haftpflichtversicherung des Zahn-arztes Versicherungsschutz für denFall seiner zivilrechtlichen Inan-spruchnahme wegen eines Behand-lungsfehlers. Dabei erstreckt sich derDeckungsschutz des freiberuflichtätigen Zahnarztes nicht nur aufeigene Behandlungsfehler, sonderngrundsätzlich auch auf Tätigkeiteneines Praxisvertreters, eines Assis-tenten oder einer Arzthelferin. ImBereich der konservierend/chirur-gischen Leistungen, der Parodon-talbehandlung sowie der Kieferor-thopädie übernimmt die Haftpflicht-versicherung neben dem zu zah-lenden Schmerzensgeld auch denmateriellen Schadensersatz, wenntatsächlich ein Verstoß gegen dieRegeln der zahnärztlichen Heil-kunde, ein Verschulden sowie einKausalzusammenhang zwischendem Behandlungsfehler und demgeltend gemachten Schaden vorliegt.

Anders sieht es im Bereich der

Prothetik aus. Nach § 4 I, Nr. 6 derAllgemeinen Bedingungen für dieHaftpflichtversicherung (AHB) istdie an die Stelle der Erfüllungs-leistung tretende Ersatzleistung nichtGegenstand der Haftpflichtversi-cherung. Das bedeutet: Der Zahnarztist aufgrund des geschlossenenVertrages dem Patienten gegenüberverpflichtet, den Zahnersatz ord-nungsgemäß zu erstellen und einzu-gliedern. Gelingt dies nicht, so trittdie Haftpflichtversicherung für diedabei anfallenden Kosten nicht ein.Soweit der Patient also eine etwaigeNachbesserung oder Neuanfertigungdes vermeintlich fehlerhaften Zahn-ersatzes oder Rückerstattung einesbereits von ihm geleisteten Eigen-anteils verlangt, tritt die Berufshaft-pflichtversicherung für diese Forde-rungen nicht ein. Ein Einstehen derHaftpflichtversicherung für dieFehlerhaftigkeit der eigentlichenErfüllungsleistung (hier: Zahnersatz)würde - so die Argumentation derVersicherungswirtschaft - zu einergroßen Belastung der Versicher-tengemeinschaft führen, weshalb essich um ein prinzipiell nicht ver-sicherbares Risiko handelt.

Von der Haftpflichtversicherungwerden bei Prothetik also lediglichdie Schmerzensgeldansprüche sowieetwaige Folgeschäden wie Fahrt-kosten und Verdienstausfall getragen.

Die Gefahr einer Versicherungs-lücke besteht auch für den Fall, dassder Zahnarzt seine Berufstätigkeitaufgibt. Nach § 9 IV AHB erlischtder Versicherungsschutz, wenn ver-sicherte Risiken vollständig oderdauernd in Wegfall kommen. Dasbedeutet: Bei Beendigung der zahn-ärztlichen Tätigkeit durch beispiels-weise Praxisaufgabe erlischt dasversicherte Risiko der Berufshaft-pflicht und damit die Versicherung.Es besteht die Gefahr einer Ver-sicherungslücke für das Geltend-machen nachträglich bekannt wer-dender oder angemeldeter Schäden.Hier hilft eine sogenannte „Nach-haftungsversicherung“. Damit ist einausreichender Versicherungsschutzauch für den Fall gewährleistet, dassder Zahnarzt sich erst Jahre nachBeendigung der beruflichen TätigkeitAnsprüchen ehemaliger Patientenausgesetzt sieht.

Für Zahnärzte, die auch im

Ruhestand noch gelegentlich ärztlichtätig sind, z. B. Gefälligkeitsbehand-lungen, Notfallbehandlungen oderPraxisvertretungen, bietet sich zurAbsicherung der dabei vorgenom-menen Behandlungen zusätzlich einesogenannte „Ruhestandsversiche-rung“ an, die mit der Nachhaftungs-versicherung kombiniert werdenkann.

Im Übrigen sind die Versichererverpflichtet, den Versicherungsneh-mer bei Risikenwegfall auf dieMöglichkeit des Abschlusses einer“Nachhaftungsversicherung” hinzu-weisen. Die Verletzung dieser Pflichtkann dem Versicherungsnehmer ei-nen Schadensersatzanspruch gegendie Versicherung geben.

Der Haftpflichtversicherer istberechtigt und verpflichtet, eineumfassende Prüfung der Haftpflicht-frage sowie die Verhandlungen mitder Gegenseite vorzunehmen. Eswäre jedoch verfehlt, wenn sich derbetroffene Zahnarzt damit begnügenwürde, dem Versicherer eine Stel-lungnahme sowie Ablichtungen derKrankenunterlagen zukommen zulassen und im übrigen lediglich aufdie Mitteilung des abschließendenErgebnisses wartet. Es ist insbe-sondere bei Beanstandung einerprothetischen Leistung zu emp-fehlen, die Abwicklung nicht alleinder Versicherung zu überlassen. Aufjeden Fall sollte der Zahnarzt vonseiner Versicherung verlangen, dasser stets über jeglichen Schriftverkehrder Versicherung mit der Gegenseiteinformiert wird und Entscheidungenüber eine Regulierung auf jeden Fallvorher mit ihm abgesprochenwerden. Unter Umständen ist es auchratsam, qualifizierte anwaltlicheHilfe zu suchen.

Wie bereits dargestellt, deckt dieHaftpflichtversicherung im Bereichder Prothetik nur einen Teil - vor-wiegend das Schmerzensgeld - derHaftpflichtschäden ab. Für den ma-teriellen Schaden der Neuversorgungist sie nicht verantwortlich. Dieseskann dazu führen, dass die Haft-pflichtversicherung bei einem nurgeringen Schmerzensgeldbetrag un-ter Umständen schnell in die Regu-lierung eintritt, um weitere kosten-auslösende Maßnahmen wie Gut-achten oder Rechtsstreite zu vermei-den. Dieses würde eine erfolgreiche

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RECHTSPRECHUNG

KZVLB 2/2004

Verteidigung gegen die noch imRaume stehenden weiteren An-sprüche deutlich erschweren.

b) Bei Abgabe einer Stellungnahmeist Vorsicht geboten. Diese sollte aufjeden Fall nur in Absprache mit derHaftpflichtversicherung oder einemberatenden Rechtsanwalt erfolgen.Was und wie viel an Informationender Gegenseite mitgeteilt werdensoll, muss gründlich durchdacht sein.

Grundsätzlich ist die Patienten-seite verpflichtet darzulegen, was beider Behandlung falsch gelaufen seinsoll und inwieweit daraus ein kon-kreter Schaden resultiert. Der Patienthat jedoch ein Wissensdefizit sowohlwas die zahnmedizinische Fach-kenntnis als auch das exakte Behand-lungsgeschehen angeht. Insofern istes für die Patientenseite auch schwie-rig, konkrete Vorwürfe zu erheben.Diese sind in der Regel sehr pauschalgehalten. Zwar trägt die Recht-sprechung diesem Umstand Rech-nung, in dem die Anforderungen andie Darlegungspflicht des Patientensehr gering gehalten werden. Jedochwäre es fatal, wenn der Gegenseitedurch eine übereifrige Stellungnahmeerst der Stoff geliefert wird, umVorwürfe zu konkretisieren oder auchneue Vorwürfe zu erheben. Der Pa-tient ist in der Pflicht, einen Be-handlungsfehler zu beweisen undnicht der Zahnarzt das richtige Han-deln. Deshalb muss nicht der Zahn-arzt die Aktion ergreifen. Er kann sichzunächst auf die bloße Reaktionbeschränken. Dieser Vorteil solltegenutzt werden, indem die Stellung-nahme umso allgemeiner ausfällt, jeweniger konkret die von der Ge-genseite erhobenen Vorwürfe sind.c) Wie sollte sich der Zahnarztgegenüber der Aufforderung zurHerausgabe der Krankenunterlagenverhalten?

Das Einsichtsrecht des Patientenin seine über ihn geführten Kran-kenunterlagen ist - wie bereits nähererläutert - von der höchstrichter-lichen Rechtsprechung schon langeim Grundsatz anerkannt. Aus pro-zessualer Sicht soll damit ein gewis-ser Ausgleich für das Wissensdefizitdes Patienten gegenüber dem be-handelnden Zahnarzt geschaffenwerden.

Die genaue Realisierung des Ein-

sichtsrechts ist in allen Einzelheitenjedoch keineswegs abschließendgeklärt. Das originäre Einsichtsrechtbesteht darin, dass sich der Patient indie Praxis begibt und ihm dort dieKrankenunterlagen zur Einsicht vor-gelegt werden. Dieser Anspruchbesteht unbestritten. Jedoch wird dasEinsichtsrecht in den seltensten Fäl-len in dieser Form realisiert.

Bereits bei der Frage der Ver-pflichtung des Zahnarztes zur Ferti-gung von Kopien werden unter-schiedliche Ansichten vertreten. Sowird beispielsweise von einem Rich-ter an einem Oberlandesgericht dieAnsicht vertreten, der Arzt sei nochnicht einmal verpflichtet, diese fürden Patienten herzustellen (Gehrlein,NJW 2001, 2773).

Diese restriktive Auslegung desEinsichtsrechts dürfte jedoch zuweitgehend sein, da es für den Pa-tienten so fast unmöglich wird,Kopien zu erhalten.

Es kann diesseits auch nichtempfohlen werden, darauf zu besteh-en, dass der Zahnarzt zwar Kopienfertigt, er diese jedoch lediglich zurAbholung in der Praxis bereit hältund eine Versendung an den Pa-tienten nicht vornimmt (siehe LGDortmund, NJW 2001, 3806).

Beachte:

Der Zahnarzt sollte bei entspre-chender Aufforderung sowohl Kopi-en fertigen als auch diese demPatienten bzw. dessen Verfahrens-bevollmächtigten übersenden. Esmacht wenig Sinn, die Auseinander-setzung bereits an diesem Punkt un-nötig zu belasten. Den Einblick in dieKrankenunterlagen wird der Patientauf jeden Fall - ggf. mit gerichtlicherHilfe - durchsetzen können. Da ist eswenig hilfreich, durch eine Blocka-dehaltung eine mögliche einver-nehmliche Lösung in der Hauptsachedadurch zu verhindern.

Zu beachten bleibt jedoch, dasssich das Einsichtsrecht nur auf dieobjektiv erhobenen Befunde sowiedie durchgeführten therapeutischenMaßnahmen erstreckt. Eine Grenzebesteht dort, wo es sich um reinsubjektive Bemerkungen des Zahn-arztes handelt.

So muss er Eintragungen in derPatientenkartei wie „Dentalsau“ oder„Querulant“ dem Patienten nicht zurKenntnis bringen. Er ist berechtigt,diese Bemerkungen bei Fertigung derKopien abzudecken.

Des weiteren ist der Zahnarztberechtigt, die für die Fertigung derKopien anfallenden Auslagen demPatienten in Rechnung zu stellen. Essollte deshalb vorher eine Zu-sicherung verlangt werden, dass dieKosten übernommen werden. Einenfinanziellen Ausgleich für den mitFertigung und Versendung der Ko-pien entstehenden Zeitaufwand gibtes jedoch nicht.

Beachte:

Original-Unterlagen sollten derGegenseite niemals überlassen wer-den.

Zwar gibt es eine Gerichtsent-scheidung, wonach der Arzt zurVorlegung von Original-Röntgenauf-nahmen an den Rechtsanwalt desPatienten verpflichtet wurde (OLGMünchen, Urteil vom 19.04.2001,NJW 2001, 2806). Der Zahnarzt istnicht nur zur Aufzeichnung derwesentlichen medizinischen Feststel-lungen und Veranlassungen sowieder wichtigsten Fakten zum Thera-pieverlauf verpflichtet. Vielmehrtrifft ihn bezüglich dieser Dokumen-tation auch eine Befundsicherungs-pflicht. Dementsprechend gehört eszu den Organisationsaufgaben derBehandlungsseite sicherzustellen,dass Unterlagen, die Auskunft überdas Behandlungsgeschehen geben,jederzeit aufgefunden werden kön-nen. Der niedergelassene Zahnarztmuss die Behandlungsunterlagen auf-bewahren. Verstößt ein Zahnarztgegen diese Befundsicherungspflicht,kann dies für ihn im Rahmen einerArzthaftungsauseinandersetzung sehrschwerwiegende nachteilige Folgenhaben. Dieses kann zu Beweiser-leichterungen der Patientenseite nichtnur bezüglich der Frage des Behand-lungsfehlers, sondern auch der Kau-salität führen. Um diese schwer-wiegenden Folgen zu vermeiden, istes deshalb für den Zahnarzt wichtig,die Original-Unterlagen nicht an dieGegenseite zu übersenden. Etwas

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RECHTSPRECHUNG

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anderes gilt gegenüber dem Gericht.Sollte dieses im Rahmen desRechtsstreits die Original-Unterlagenerbeten, muss dieser Aufforderungnachgekommen werden. Dabei istdarauf zu achten, dass die Übermitt-lung auf sicherem Wege - ggf. perEinschreiben - erfolgt.

d) Spätestens wenn die erstenformalen Schritte erledigt sind, wirdder Zahnarzt in der Regel seine Be-handlung einer kritischen Überprü-fung unterziehen. Sollte er dabei zudem Ergebnis kommen, dass tat-sächlich etwas falsch gelaufen ist -was dem besten Zahnarzt passierenkann - und der geltend gemachteSchaden auch mit diesem Fehler inZusammenhang steht, so sollte diesesauch der Haftpflichtversicherunggegenüber zum Ausdruck gebrachtwerden. In der Regel wird es dannunproblematisch zu einer Regulie-rung kommen und die Angelegenheitkann sehr schnell erledigt werden.

Im umgekehrten Fall - es ist allesvollkommen korrekt erfolgt und auchdie Dokumentation ist lückenlos -sollte dieses der Gegenseite gegen-über dargestellt und die Ansprücheabgelehnt werden. In diesem Fallwird man das Risiko eingehen müs-sen, dass der Patient versucht, seinenAnspruch gerichtlich durchzusetzen.

Die weitaus häufigsten Fälle wer-den jedoch genau in der Mitte liegen.Das heißt, eine ganz sichere Aussageüber den Ausgang einer Auseinander-setzung kann nicht getroffen werden.Gerade das Ergebnis eines in solchenStreitigkeiten einzuholenden Gut-achtens kann häufig nicht mit derletzten Sicherheit vorausgesagt wer-den. Es sollte deshalb überlegtwerden, ob man mit der Gegenseiteeinen außergerichtlichen Vergleichanstrebt oder dennoch das Risikoeines Gerichtsverfahrens eingeht.Bei dieser Entscheidung muss auchberücksichtigt werden, dass dasGerichtsverfahren ein öffentlichesVerfahren ist.

Sollte die Entscheidung für einenVergleich ausfallen, sind einige wich-tige Grundregeln zu beachten:

– Eine einvernehmliche Einigung,bei der beide Seiten nachgeben -nichts anderes ist ein Vergleich -

macht für den Zahnarzt in derRegel nur dann Sinn, wenn damitalle möglichen Ansprüche desPatienten aus der beanstandetenBehandlung erledigt werden. Nurso kann verhindert werden, dassmöglicherweise zu einem späterenZeitpunkt Nachforderungen ge-stellt werden. Ein solcher Ver-gleich sollte deshalb immer denPassus enthalten, dass damit allemateriellen und immateriellen An-sprüche, ob bekannt oder unbe-kannt auch für die Zukunft end-gültig erledigt sind.

Dabei muss der Zahnarzt daraufachten, ob noch Honorarforderungengegen den Patienten offen sind, daansonsten die Gefahr besteht, dassauch diese mit dem Vergleich abge-golten sind.

– Mit einem Vergleich zwischenZahnarzt und Patient könnengrundsätzlich nur Ansprüche er-ledigt werden, die zwischen die-sen beiden Parteien bestehen. Da-neben können jedoch immer auchRegressansprüche einer gesetzli-chen oder privaten Krankenver-sicherung treten. Diese bleibengrundsätzlich von einem solchenVergleich unberührt. Es ist zu be-rücksichtigen, dass es gegenüberdiesen Kostenträgern nur nochsehr schwer zu argumentieren seinwird, dass deren Ansprüchevollständig unbegründet seien,wenn man der Patientenseitebereits Zugeständnisse gemachthat.

– In einem Vergleich sollte auch eineKostenregelung darüber getroffenwerden, wer und ggf. zu welchenAnteilen die angefallenen Rechts-anwaltskosten übernimmt. Dabeiist auch dieser Aspekt eine Frageder Verhandlung zwischen denParteien. Für den Teil, für den die Haftpflichtversicherung De-ckungsschutz gewährt, übernimmtdiese in der Regel die Kosten desgegnerischen Rechtsanwaltes zueinen Gegenstandswert, der demVergleichsbetrag entspricht.

– Ein Vergleich darf nicht ohneRücksprache mit Ihrer Haftpflicht-versicherung abgeschlossen wer-

den, da Sie ansonsten Gefahr lau-fen, dass die Versicherung von ih-rer Leistungspflicht frei wird.

Der Vorteil des Gerichtsverfahrenskann - je nach Ausgang - darin liegen,dass die Patientenklage vollständigabgewiesen und der Zahnarzt bezüg-lich des Behandlungsfehlervorwurfsvollständig „rehabilitiert“ wird.

e) Die Mehrzahl der Zahnarzthaf-tungsangelegenheiten können erle-digt werden, ohne dass die Gerichtebemüht werden. Wenn es jedoch zueinem Gerichtsverfahren kommt, istes wichtig, dass der Zahnarzt - in derRegel zeitlich begrenzt durch kurze,vom Gericht gesetzte Fristen - dierichtigen Maßnahmen trifft.

Das Gerichtsverfahren beginnt fürden Zahnarzt mit der Zustellung derKlage durch das Amtsgericht oderLandgericht. Bei Streitigkeiten bis5.000,00 € ist das Amtsgericht, beiStreitigkeiten, die diesen Streitwertübersteigen, das Landgericht zustän-dig. Die Zustellung erfolgt in einemblauen Umschlag, der gut aufzube-wahren ist. Auf diesem ist das Datumvermerkt, an dem dem Zahnarzt dieKlage zugestellt wurde. DiesesDatum ist für die Berechnung dergerichtlich gesetzten Fristen aus-schlaggebend.

Zu aller erst muss der Betroffeneseine Haftpflichtversicherung vondem Erhalt der Klage unterrichten.

Sodann ist dem Gericht anzu-zeigen, dass sich der Zahnarzt gegendie Klage verteidigen möchte. Dieseskann bei einem Verfahren vor demAmtsgericht durch den Zahnarztselbst, bei einem Verfahren vor demLandgericht nur durch einen Rechts-anwalt geschehen. In diesem erstenSchreiben an das Gericht muss in derRegel inhaltlich noch nicht Stellunggenommen werden. Dieses erfolgt ineinem gesonderten Schriftsatz, dernach gründlicher Besprechung durchden Rechtsanwalt erfolgen sollte.

Stets wird im Rahmen des Ge-richtsverfahrens eine mündlicheVerhandlung durchgeführt. Ordnetdas Gericht das persönliche Erschei-nen ausdrücklich an, so hat der Zahn-arzt auf jeden Fall an dem Verhand-lungstermin teilzunehmen. Ansons-ten ist es ihm freigestellt. Ratsam isteine Teilnahme des Zahnarztes

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RECHTSPRECHUNG

sicherlich dann, wenn ein Sachver-ständiger mündlich angehört wird.

Grundsätzlich ist das Gerichtverpflichtet, ein Sachverständigen-gutachten einzuholen. Es fehlt ihm ander eigenen Sachkunde die Frage zuklären, ob ein zahnärztliches Fehl-verhalten vorliegt oder nicht. DieseFrage ist nämlich primär keine ju-ristische, sondern eine zahnmedi-zinische. Bei Verfahren vor denAmtsgerichten wenden sich dieRichter in der Regel an die ent-sprechende Zahnärztekammer mitder Bitte um Benennung eines Gut-achters. Den Parteien wird sodannder in Aussicht gestellte Gutachtermit der Möglichkeit der Stellung-nahme mitgeteilt.

Das Gutachten erfolgt in der Regelzunächst schriftlich, wobei in denmeisten Fällen der Patient untersuchtwird. Ein Recht zur Teilnahme desZahnarztes an der Untersuchung

durch den Gutachter besteht - gegenden Willen des Patienten - nicht. So-bald das Gutachten vorliegt, wirddieses den Parteien mit der Mög-lichkeit zur Stellungnahme über-sandt. Wichtig ist, dass sowohl derZahnarzt als auch der Rechtsanwaltnun eine gründliche Auswertung desGutachtens vornehmen, um ggf. diedagegen zu erhebenden Argumentemitzuteilen. Werden von den Parteienerhebliche Einwendungen vorge-bracht, so wird der Gutachter aufge-fordert werden, eine zusätzliche Stel-lungnahme entweder schriftlich oderdurch mündliche Anhörung im Ter-min abzugeben.

Gegen ein Endurteil der Amts- undLandgerichte ist sodann das Rechts-mittel der Berufung gegeben, wennderjenige, der Berufung einlegenmöchte, durch das erstinstanzlicheUrteil mit mindestens 600,00 € be-schwert wird.

f) Jede Entscheidung im Rahmen ei-ner Zahnarzthaftungsangelegenheit -ob mit oder ohne gerichtliche Hilfe -- steht und fällt mit der Beurteilungdes Sachverständigen in einem Gut-achten. Es ist deshalb für den Zahn-arzt und seinen Anwalt wichtig zuwissen, worauf bei Beurteilung einessolchen Gutachtens besonderer Wertgelegt werden muss.

Ralf GroßböltingDr. Karl-Heinz SchniederRechtsanwälte

Wir danken den Autoren für ihreBeitragsreihe!

Das Buch „Zahnarztrecht“ ist imSpringer-Verlag zum Preis von 39.95EURO erschienen (ISBN 3-540-43489-5).Nähere Informationen unter:www.springer.de

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Die KZBV hatte zur „Frühjahrs-KoKo“ der Länderreferenten für Öf-fentlichkeitsarbeit am 5. und 6. Märzunter dem Thema „Kommunikationim Umbruch“ nach Erfurt einge-laden. Dr. Fedderwitz und Dr. Ös-terreich stellten in ihren einleitendenReferaten heraus, wie wichtig dasZusammenspiel zwischen Kommu-nikationswissenschaften und derDurchsetzungsmöglichkeiten berufs-politischer Ziele ist.

Dr. Fedderwitz ging auf diekonzeptionelle Vorarbeit unabhängigvon der politischen Tagesströmungein. Ein Kommunikationsthema darfsich nicht immer von der öffentlichenMeinung treiben lassen. Besser istes, selbst öffentliche Meinung zugestalten. Dazu ist es wiederumnotwendig, sich der Mechanis-men in der Meinungsentwick-lung zu bedienen. Themenwahl,Zeitpunkt der Platzierung und dieAuswahl der Medientechnikenspielen für die angestrebte Mei-nungsführerschaft eine Rolle. DerAblauf der vergangenen 15 Jahrezeigt eine klare Struktur in derEntwicklung der gesundheitspoli-tischen Themen, welche in regel-mäßiger Wellenstruktur an die poli-tischen Legislaturzyklen gekoppeltsind. Dies gipfelt in der Erkenntnis:“Wenn du entdeckst, dass du ein totesPferd reitest, dann steige ab“.

Kollege Österreich ging in seinemReferat auf die Bedeutung derWissenschaftlichkeit der Inhalte derKommunikation ein. Sie steht ineinem engen Zusammenhang mit derGlaubwürdigkeit. Die Aufgabe derÖffentlichkeitsarbeit(er) ist die Ver-knüpfung von wissenschaftlichenInformationen mit den Grundlagender Kommunikation und deutlicherstandespolitischer Positionierung.Dabei wird es immer eine unter-schiedliche Innen- und Außenwahr-nehmung geben. Wenn es uns auchaus berufsethischer Sicht missfällt,von Kunden – Gesundheitsökonomie– Versorgungsforschung - PublicHealth u. a. m. zu reden. Wir werdenuns dem durch Verweigerung nichtentziehen können.

Die aktuelle Stunde bestand imwesentlichen in der Auseinander-setzung mit den Ereignissen in derKZV Bayern. Auch wenn man nachrealistischer Bewertung aller Infor-mationen klar stellen muss, dass dieReaktion der Politik weit überzogenwar, bleiben Fehleinschätzungen derSituation durch die standespoli-tischen Vertreter bestehen. Wie be-reits 1998 - Festzuschüsse, Streitwegen Verblendung u. a. -, wurdendie gleichen Fehler begangen mit

der Endkonsequenz der öffentlichenVerurteilung. Aus den Reihen deranwesenden Journalisten kam dieeindeutige Aussage, dass die Ereig-nisse in der KZV Bayern in den Me-dien generell, und dies unabhängigvon der politischen Heimat, aufAblehnung gestoßen sind. Dabei istder Innenschaden durch fehlendebreite Solidarisierung der Zahnärztenoch wesentlich höher zu veranschla-gen als die negative Außenwirkung.

Weitere Länderberichte z. B. ausdem Saarland zeigten die andereSeite der Möglichkeiten, mittelsbesonnener Detailarbeit an der Basisdie Öffentlichkeit von unserer Argu-mentation zu überzeugen. Hierbeiwurde die schlampige Gesetzgebung

im Gesundheitswesen mit den Pan-nen der Politik aus anderen Lebens-bereichen (Dosenpfand) verknüpft.Es erfolgte aber immer die indivi-duelle Kommunikation unter demAspekt, dass die Zuzahlung bessernicht über die Praxen an die Kranken-kassen erfolgen sollte. Die Zahnärztesind nicht das Inkassobüro derSozialversicherung!

Das Programm des zweiten Tagesder KoKo wurde durch Fachvorträgevon Kommunikations-Profis gestal-tet. Im ersten Beitrag von AndreasWalter, PF Firma Johannsen+-Kretschmer, über die Anpassung von

sich verändernder Kommunikation,kam vor allem eines zum

Ausdruck: Bei aller Allgemein-gültigkeit bestehen für dieZahnärzte berufsimmanenteBesonderheiten. Wir sindeben 70.000 Individualisten.Gern wird das von vielen in

unseren Reihen immer wiederignoriert – doch daran wird sich

auch in Zukunft nichts ändern. DerBeitrag von Professor Dr. F. Krotz(Uni - Erfurt) stellte aus meiner Sichtein düsteres Bild der bereits be-stehenden Medienkultur dar. Seinewissenschaftlichen Prognosen für dieweitere Entwicklung können beiBerücksichtigung der allgemeinenpolitischen Entwicklung nur Angstmachen. Die Möglichkeiten undAussichten der Kommunikation imInternet, vorgetragen durch FrederikTautz, ECC Online Relations, zeigtenden zunehmenden Einfluss von vir-tueller Kommunikation auf. Dabeistehen wir heute erst am Anfangdieser Entwicklung. Die total ver-netzte neue schöne Welt: schneller,effektiver, aber keinesfalls mensch-licher. Doch auch hier gilt – nichtmitmachen heißt noch lange nicht,dass es nicht passiert.

Und die Moral von der Geschicht’:Besser ist es, die Entwicklung immerwieder zu beeinflussen, als sich in dieSchmollecke zu verziehen. Demo-kratie heißt eben auch Kommuni-kation mit den Anders Denkenden.Dr. Eberhard SteglichVizepräsident

TAGUNG

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Bodenständigkeit und Besonnenheit – dasbraucht die Zahnärzteschaft im Verbundmit den Patienten. Die altehrwürdigeStadt Erfurt kann davon ein Lied singen.(Foto: Jana Zadow)

Und die Moral von der Geschicht’ ...Koordinierungskonferenz (KoKo) der Referenten für Öffentlichkeitsarbeit in Erfurt

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KAMMERARBEIT

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Der Redaktionsbeirat der Patien-tenzeitschrift ZahnRat traf sich imVorfeld der Koordinierungskonfe-renz „Öffentlichkeitsarbeit“ in Er-furt. Die wichtigsten Tagesord-nungspunkte: Themen festlegen fürdie nächsten Ausgaben und Aus-weitung des Werbeanteils unter demAspekt einer Kostenreduzierung.

Bei der Wahl der Themen standwie immer der Gedanke im Vorder-grund, was in den Praxen an Zahn-medizin außerhalb der GKV möglichist. Dabei geht es nicht vorrangig umden kommerziellen Aspekt. Vielmehrsollen die medizinischen Vorteileherausgehoben und dem Patientennahe gebracht werden. Hier sind vorallem bestimmte prothetische Versor-gungsformen und der Bereich Im-plantologie zu nennen. Genausowichtig ist dem Redaktionsbeirataber auch die Vermittlung desGrundgedankens der Prävention. Diesehr hohe Anzahl von Nachbestel-lungen des ZahnRates „Kieferor-thopädie“ (entstanden in Regie derLandeszahnärztekammer Branden-

burg) zeigt zudem die besondereBedeutung der Platzierung wissen-schaftlicher Themen im Spannungs-feld gesetzgebender Politik undzahnärztlicher Öffentlichkeitsarbeit.

Auf Grund zahlreicher Nachfragennach dem restlos ausverkauftenZahnRat zur Implantologie (Nr. 35)entschied sich der Redaktionsbeirat,nicht die Nr. 35 noch einmal nach-zudrucken, sondern im III. Quartaldiesen Jahres einen ZahnRat zurImplantologie – natürlich aktuellüberarbeitet – herauszugeben. DasBundesland Sachsen-Anhalt wirddafür verantwortlich zeichnen. Wirbitten also noch um ein wenig Ge-duld. Die weiteren Themen sind:Traumatologie (II/04), Festzuschüsse(IV/04), Allgemeine Krankheiten –Zahnkrankheiten (I/05 und wiedereine „brandenburgische Ausgabe“),Ästhetik – Bleaching – Veneers(II/05), Kinderzahnheilkunde 6 – 12Jahre (III/05) sowie Endodontie(IV/05).

Im Zusammenhang mit der Pro-

blematik der Ausweitung des Wer-beanteils kam es zu einer regen undteils sehr kontroversen Diskussion.Hier ist immer der permanenteZwiespalt zwischen dem hohenberufsethischen und wissenschaft-lichen Anspruch auf der einen Seiteund der Kostendiskussion bzw.Werbung auf der anderen Seite zuführen. Wobei keiner der Teilnehmerdie Absicht hat, den „ZahnRat“ zueiner bunten Illustrierten, wie es sieschon reichlich in Deutschland gibt,mit vorwiegend kommerzieller Aus-richtung zu entwickeln. Trotzdemsollte man alle Möglichkeiten derKostenreduzierung zu Gunsten derKollegen im Rahmen des gestecktenAnspruchs nutzen. In diesem Zusam-menhang wurde darüber hinaus er-örtert, ob und wie möglicher Weisedas Erscheinungsgebiet erweitertbzw. Abonnenten gewonnen werdenkönne.

Alles in allem kann man fest-stellen, dass der ZahnRat ein gelun-genes länderübergreifendes Mediumder zahnärztlichen Öffentlichkeits-arbeit ist.

Dr. Eberhard SteglichVizepräsident

Auch das ist ein Beispiel zahnärztlicherÖffentlichkeitsarbeit – initiiert durch dieLandeszahnärztekammer Brandenburg.Dieser Stand befand sich innerhalb derMesse „Impuls“, eine Messe vor allenDingen für Aus- und Fortbildung, aberauch Existenzgründer. Lesen Sie mehrdarüber auf der Seite des ZFA-Referates.

Alle fünf ostdeutschen Bundesländer geben gemeinsam den ZahnRat heraus. Hier ein Teilder Mitglieder des Redaktionsbeirates: Dr. Gottfried Wolf (Thüringen), Dipl.-Stom.Gerald Flemming und Konrad Curth (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Dr. EberhardSteglich. (Fotos: Jana Zadow)

Redaktionssitzung ZahnRat:

Im III. Quartal wieder ein Implantologie-Heft

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Das beherrschende Thema derKammerversammlung am 3. Aprilwar das GKV-Modernisierungs-gesetz (GMG) und seine Auswir-kungen auf den Alltag der branden-burgischen Zahnärzte. Die Diskus-sion zeigte: Das Gesetz ist nochlange nicht zufriedenstellend.

Zur zweiten Kammerversammlungder Legislaturperiode trafen sich 39der 45 Delegierten der LZÄKB inMotzen. Kammerpräsident JürgenHerbert begrüßte die Mitglieder ingewohnter Weise im Hotel Residenzam Motzener See. Die Tagesordnungbegann gleich mit einem brisantenThema: In seinem Bericht nahm sichJürgen Herbert zuerst des Problemsan, das den Zahnärzten im Momentwohl die meisten Kopfschmerzenbereitet: das GMG.

Bilanz des Präsidenten zum GMGNach rund hundert Tagen Erfahrungzog der Präsident die Bilanz, dass dasGMG noch lange nicht ausgereift sei.Besonders die Praxisgebühr nannteer ein „enormes Ärgernis“. Ärgerlichsei sie nicht nur wegen des verwal-tungstechnischen Mehraufwandes,sondern vor allem wegen der zusätz-lichen Belastung, die die Hand-habung der neuen Verordnung fürZahnarzt und Patienten darstelle.„Wie sicherlich die meisten Kollegenhatte ich Ende März sehr wenig zutun – dafür traten sich die Patientendann in den ersten Apriltagen imWartezimmer regelrecht auf dieFüße“, beschrieb Jürgen Herbert dieAuswirkungen der quartalsmäßig zukassierenden Gebühr.

Dennoch verwahrte er sich striktgegen die absolute Verweigerungs-haltung, wie sie in den vergangenenMonaten zum Beispiel von der baye-rischen KZV praktiziert wurde:„Dafür habe ich überhaupt kein Ver-ständnis. Denn so kann man nichtsgewinnen – nur verlieren. Darüberhinaus ist es undemokratisch undkontraproduktiv“, bekräftigte er.

Schließlich, so Jürgen Herbert, seiman als Körperschaft Teil einermittelbaren Staatsverwaltung – mitden entsprechenden Pflichten zumDurchsetzen von Gesetzen: „Um zuverdeutlichen, was man mit solchhitzköpfiger Protesthaltung auf'sSpiel setzt, braucht man nur einmalzu betrachten, was wir durch dieMitsprache im Rahmen der Selbst-verwaltung alles erreicht haben. ZumBeispiel durch unser Engagement inder Frage der Sterilisatoren oder auchin der Erarbeitung des neuen BEMA.Der hätte ohne unsere Mitsprachesicherlich viel weniger Freiheiten fürdas Arzt-Patienten-Verhältnis ent-halten.“

Kammerdiskussion zum GMGDoch die Meinungen zu dieser The-matik sind auch in der LZÄKB nichtunbedingt gleich. Und so kam es zueiner angeregten Diskussion über dieFrage des Widerstands gegen als un-sinnig empfundene Teile des GMG.

Für Zündstoff sorgte dabei vor allemder Beitrag von Dr. Matthias Müllervom Freien Verband. In seinen Aus-führungen wurde deutlich, dass sichsein Verband wohl eher vollständig

verweigern als konstruktiv in denDialog über das GMG einbringenwird. Er forderte den völligen Aus-stieg aus der GKV.In seiner Replik betonte JürgenHerbert, dass für ihn der Ausstieg ausder GKV keine praktikable Antwortauf die aktuellen Fragen sei. Er be-schwor die Vertreter des FreienVerbandes eindringlich, sich derStrategie der Kammer anzuschlie-ßen, anstatt ihr entgegen zu arbeiten.Dabei erinnerte er an das gescheiterte„Korbmodell“.

Auch Dr. Klaus Markula, Vorsit-zender des Verbandes Niederge-lassener Zahnärzte e.V., mahnte Dip-lomatie im Umgang mit der Politikan. „Wie wir am Beispiel Bayernsehen, hat die Politik des Verwei-gerns nichts gebracht. Statt wenigerhat die dortige KZV mehr staatlicheEinflussnahme erreicht – denn eswurde – zumindest vorrübergehend -ein Staatskommissar zur Führung desVerbandes eingesetzt.“ Statt aufOpposition und Konfrontation, so Dr.Markula, solle man lieber auf Wider-stand im Dialog setzen.

KZV-Vorsitzender Dr. GerhardBundschuh gab in diesem Zusam-menhang zu bedenken, dass dieZahnärzteschaft auch weiterhin denKZV-Vorstand selbst wählt: „Damitist doch den Befürchtungen einerstaatlichen Verwaltung vorgebeugt –denn freiwillig werden die Kollegenja wohl keinen Staatskommissar andie Spitze der KZV setzen.“

Im Abschluss der Diskussion plä-dierte Dr. Peter Daniel aus Potsdamdringend dafür, jetzt nicht die Hände

LZÄKB 2/2004

KAMMERARBEIT

Kammerversammlung:

Heiß diskutiert: Dialog oder Konfrontation?

Jürgen Herbert: „Mittelbare Staatsver-waltung durch Zahnärzte ist positiv, dennwo wären wir geblieben, wenn wir unsnicht in die neue Gesetzgebungeingebracht hätten?“

Dr. Müller aus der Sicht des FreienVerbandes: „Wir fordern den totalenAusstieg aus der GKV.“

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in den Schoß zu legen, was dasVorgehen gegen die Praxisgebührangeht: „Die meisten brandenburgi-schen Zahnärzte sind strikt gegen dieGebühr und die damit verbundeneVerpflichtung zum Geldeintreibenfür die Krankenkassen. Auch wenn esdank des Verständnisses von Patien-tenseite zur Zeit einigermaßen läuft,sollten wir von Kammerseite weiter-hin gegen diese Verordnung vor-gehen.“

Stellungnahme des Präsidentenzur Gesundheitskarte

Ein weiteres aktuell kontroversdiskutiertes Thema der Kammerver-sammlung war die geplante Ge-sundheitskarte. Sie soll Anfang 2006eingeführt werden und den Zugriffauf eine zentrale Patientendatenbankerlauben, in der sämtliche medizi-nisch relevanten Daten zum Patien-ten gespeichert sind. Mit sichtlicherBegeisterung präsentierte JürgenHerbert den Versammelten die Ar-gumente der Bundesgesundheits-ministerin für diese elektronischeKarte – um diese anschließend ge-nüsslich nacheinander zu wider-legen.

Er kritisierte vor allem, dass diePatientenkarte bislang nicht über dasProjektstadium hinaus gekommen seiund noch keinerlei Finanzierung desGanzen gesichert sei. Ein weiteresgroßes Manko: Alle Praxen müsstenonline geschaltet werden, damit derZugang zum zentralen Server über-haupt erst erfolgen kann. Das seinicht nur in datenschutzrechtlicherHinsicht sehr bedenklich, sondern inZeiten tagtäglicher Virusattackenregelrecht gefährlich. Deshalb lautetedas Fazit des Präsidenten: „Im

Moment halte ich gar nichts vondieser Idee. Sie hat noch viel zu vieleSchwachstellen.“ Er forderte vorallem, dass den Patienten das Rechteingeräumt werden müsse, selbstüber die gespeicherten Daten zuentscheiden.

Bericht des VorstandsDen Ausführungen des Präsidentenfolgten die einzelnen Berichte derVorstandsmitglieder zu ihren jewei-ligen Zuständigkeitsbereichen.

Dr. Eberhard Steglich werteteunter anderem die Aktivitäten derÖffentlichkeitsarbeit der LZÄKB ausund kam zu dem Schluss, dass – ab-gesehen von zahlreichen positivenAktionen - vor allem für die Patien-tenzeitschrift „ZahnRat“ noch mehrEngagement notwendig sei. Überwenig Arbeit freuen sich dagegen dieregelmäßig tagenden Rechtsaus-schussmitglieder. Allein im Jahr2003 gab es lediglich 46 Einzel-vorgänge zu bewerten. In diesemJahr änderte sich jedoch die Tendenzdahingehend, dass gleich mehrerePatientenbeschwerden zum zahnme-dizinischen Notdienst zu bearbeitenwaren bzw. noch sind. Hier sind imgroßen und ganzen Kommunika-tionsprobleme die Ursache. SeinFazit daraus: „Reden Sie mehr mitIhren Patienten, vor allen Dingenruhig und besonnen.“

Dr. Steglich nutzte darüber hinausdie Gelegenheit, noch einmalWerbung für die Internetseiten derLandeszahnärztekammer zu betrei-ben sowie die Zahnärzte zum Aufbaueigener Auftritte im Internet zumotivieren. Letztendlich seien auchdiese Seiten eine ideale Form derPatienteninformation – und schließ-

lich wünscht sich die Zahnärzteschaftaufgeklärte Patienten.Dr. Heinz Büttner referierte über dieaktuelle Lage im Schlichtungs- undGutachterwesen: Man habe imvergangenen Jahr 37 Beitrags-Ein-sprüche zur Kenntnis genommen,von denen zehn befürwortet, 19abgelehnt und elf gestundet wurden.Zur Gutachter-Thematik hatte Dr.Büttner Erfreuliches zu berichten:„Wir konnten zehn Kollegen als neueKammer-Gutachter gewinnen. Am28. April erfolgt deren Einführungs-schulung im Hotel Berliner Ring inDahlewitz. Die turnusmäßige Gut-achterschulung findet am 15. Sep-tember ebenfalls dort statt.“ Eine positive Bilanz zog BettinaSuchan zum letzt jährigen Tag derZahngesundheit im Tierpark Cottbus:„Der Erfolg dieser vor allem anKinder gerichteten Veranstaltung sollin diesem Jahr fortgesetzt werden.“Sie ergänzte ihren Bericht mitInformationen aus den BereichenBehindertenbehandlung, Präven-tionsausschuss und Gruppenprophy-laxe. Die jährliche Fortbildungsver-anstaltung des Arbeitskreises Behin-dertenbehandlung findet z. B. am 4.Juni in Potsdam statt. Frau Suchanerläuterte weiter: „Wir werden unserebrandenburgischen Prophylaxepässeweiterhin ausgeben, aber in überar-beiteter Form. Außerdem wollen wireine Info-Karte für Schwangere undjunge Mütter einführen.“ Als Vor-information Ausbildung für die ZFAwurde eine Informationsbroschüreentwickelt und gedruckt. Diesekonnte auf der Bildungsmesse am 26.und 27. März an ein interessiertesPublikum gebracht werden. Mitsolchen Aktionen will man so früh

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KAMMERARBEIT

Die Kammerversammlungsmitglieder während ihrer Frühjahrstagung im Hotel Residenz in Motzen. Neben berufspolitischen Grund-satzdiskussionen ging es auch um die Bestätigung des Jahresabschlusses 2003. (Fotos: Jana Zadow)

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als möglich einem Problem begeg-nen, das sich in den nächsten Jahrenverstärkt bemerkbar machen wird:Nachwuchsmangel bei den Praxis-mitarbeitern.

Denn wie auch Dr. ThomasHerzog, verantwortlich für die Aus-und –Fortbildung der Zahnmedizi-nischen Fachangestellten (ZFA),feststellte: „Wir müssen schon heuteum die qualifizierten Azubis vonmorgen kämpfen.“ Aus Dr. HerzogsVerantwortungsbereich gab es unteranderem von der Zusammenarbeitmit der Fernschule von Frau Dr. Rothzu berichten: „Die Verbindung zwi-schen Schule und Kammer ist gut, dieKooperation funktioniert dank regel-mäßiger Abstimmung.“ Das Modellist bislang einzigartig in Deutsch-land: Während die privat geführteSchule die Ausbildung der Zahnme-dizinischen Verwaltungsassistentenübernimmt, werden die Prüfungenvor den Prüfungsausschüssen derLZÄKB abgelegt. Des Weitereninformierte Dr. Herzog darüber, dassim März die Mitglieder sowie diestellvertretenden Mitglieder aller 22Prüfungsausschüsse zur neuen Prü-fungsordnung für die/den ZFA ge-schult wurden. Dank eines Skriptes –erarbeitet durch das ZFA-Referat –haben die Ausschussmitglieder einenguten Leitfaden zu Detailfragen fürdiese komplexere Form der Prüfun-gen.

Neuer WeiterbildungsausschussgewähltDr. Erwin Deichsel gab den Kam-merversammlungsmitgliedern in sei-nem Referat einen Einblick in denaktuellen Stand zum Thema Wei-terbildung. Besonders interessiertwaren die Delegierten am neuenWeiterbildungsausschuss „Fach-zahnärzte für Öffentliches Gesund-heitswesen“, dessen Wahl auf Antragdes Vorstandes kurzfristig auf dieTagesordnung gesetzt wurde: „DieKammer erhält damit mehr Verant-wortung im Weiterbildungsbereich.Bislang wurde die Weiterbildung aufdiesem Gebiet durch den für dasGesundheitswesen zuständige Minis-terium per Rechtsverordnung gere-gelt. Durch das neue Heilberufs-gesetz fällt nun diese Weiterbildungin unseren Aufgabenbereich.“ DieFortbildung zum Fachzahnarzt für

Öffentliches Gesundheitswesen dau-ert mindestens drei Jahre, darunter isteine 15-monatige Tätigkeit in einerallgemeinzahnärztlichen Praxis zuabsolvieren. In den neuen Weiter-bildungsausschuss wurden gewählt:Dr. Petra Haak aus Frankfurt/Oder,Elke Sens aus Rheinsberg und Dr.Gudrun Rojas aus Brandenburga.d.Havel.

In seinen weiteren Ausführungenwarnte Erwin Deichsel vor verfrüh-ten Reaktionen auf die Norm EN1717 aus der Trinkwasserverord-nung: „Darin werden Rückflussver-hinderer zur Pflicht gemacht. Al-lerdings ist noch lange nicht geklärt,ob auch Zahnarztpraxen davonbetroffen sind. Deshalb sollten sichdie Kollegen auf keinen Fall von derteilweise sehr aggressiven Argu-mentation diverser Anbieter beein-drucken lassen. Eine Umrüstung istnach derzeitigem Stand nicht not-wendig.“

Bilanz 2003Für Entspannung in der Runde sorgteder Jahresabschlussbericht von Dr.Claus-Werner Eichelberger. Der Wirt-schaftsprüfer der Bundeszahn-ärztekammer bescheinigte der Kam-mer eine positive Bilanz. „Zwar istweiterhin Sparsamkeit angesagt, aberder Haushaltsabschluss für 2003zeigt, dass wir einiges an Rücklagenaufgebaut haben.“ Entstanden sei derÜberschuss aus überplanmäßigenEinkünften aus Teilnahmegebührenfür Fortbildungskurse und Prüfungs-gebühren. Abgestimmt wurde wiefolgt:• Der im Geschäftsjahr 2003 er-brachte Überschuss in Höhe von88.338,79 € möge entsprechend demVorstandsbeschluss vom 21.01.2004der allgemeinen Rücklage zugeführtwerden.

38 Ja-Stimmen; 1 Stimmenthaltung

• Die Kammerversammlung möge die überplanmäßigen Ausgaben in derAusgabengruppe 41 (3.264,46 €), derAusgabengruppe 52 (ohne 529 1) in Höhe von 3.820,71 € undden Finanzierungszuschuss PPI(42.793,30) genehmigen und demVorstand für den Zeitraum vom01.01.2003 bis 31.12.2003 Entlastungerteilen und die Summe der Ein-nahmen und Ausgaben von je1.736.650,93 € bestätigen.

33 Ja-Stimmen; 6 Stimmenthaltungen

Annegret Freitag

KAMMERARBEIT

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Dr. Eichelberger hatte allen Grund zumLächeln – er legte den Kammerversamm-lungsmitgliedern eine positive Bilanz vor.

Die gewählten Mitgliederdes neu gebildetenWeiterbildungsaus-schusses „Fachzahnärzte für ÖffentlichesGesundheitswesen“:Frau Dr. Rojas, Frau Sens und Frau Dr.Haak (v.l.n.r.)

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Für die aufwändige Parodontal-behandlung eines Patienten mittelsSchmelz-Matrix-Protein (Emdogain)hatte ein Zahnarzt zunächst ent-sprechend § 6 (1) GOZ Zugriff auf dieLeistungsposition der GOÄ erlangtund insgesamt u. a. 26-mal die GOÄ-Nr. 2442 (Implantation allo-plastischen Materials zur Weichteil-unterfütterung) sowie 21-mal dieGOÄ-Nr. 2675 (Partielle Vestibulum-/Mundbodenplastik, große Tuber-plastik, je Kieferhälfte/Frontzahn-bereich) liquidiert. Die Gesamtrech-nung über 17.496,15 DM hatte derPatient bei seiner PKV zur Kosten-erstattung eingereicht. Diese bezwei-felte die Korrektheit der Abrechnungnach GOÄ und erstattete 26-malGOZ-Pos. 411 sowie 21-mal GOZ-Pos. 324 mit einem Betrag von6.248,55 DM. Die Differenz in Höhevon ca. 11.000,00 DM war Gegen-stand des Rechtsstreites zwischendem Versicherten und seiner privatenKrankenversicherung.Nach einem erstinstanzlichen Urteilvor dem LG Essen waren beideParteien vor dem OLG Hamm in dieBerufung gegangen, um das Urteil zurevidieren. Nach umfangreicher Wür-digung des eingeholten Sachver-ständigengutachtens sowie der ein-gehenden Kommentierung und Ana–lyse der Vorschriften des § 6 (1) und(2) der GOZ war die Klage (des Pa–tienten auf vollständige Erstattungder liquidierten GOÄ-Positionen2442 sowie auch 2675) abzuweisen.

Zu den einzelnen Gründen bzw.Aussagen des Richters:Die Behandlung mit Emdogain warim Jahre 1988 beim Erlass der GOZnoch nicht bekannt, jedoch ist fürzahnärztliche Leistungen, die erstnach in Krafttreten der GOZ ent-wickelt wurden, § 6 Absatz 2 anzu-wenden, entsprechend einer„Analogleistung“ des Gebühren-verzeichnisses der GOZ zu liqui-dieren. Die analoge Anwendung vonGebührenziffern der GOÄ ist lautGOZ nicht möglich.

Darüber hinaus war im vorliegendenFall auch der direkte Zugriff aufGOÄ-Position 2442 nicht möglich,da deren Leistungsbeschreibung imFalle der hier durchgeführten zahn-ärztlichen Parodontalbehandlungnicht erfüllt wird. Das Gericht folgtevielmehr einschlägig anerkannterEmpfehlungen, wonach sich „alsAbrechnungsziffer, die beim Ein-bringen von Emdogain analog heran-gezogen werden kann“, GOZ-Nr. 411anbietet.Auch hinsichtlich der für „Vestibu-lumplastik“ berechneten GOÄ-Nr.2675 wurde die Berufung des Klä-gers abgewiesen. Vielmehr ist beilokal begrenzten Mundvorhof- bzw.Mundbodenplastiken GOZ-Nr. 324zu berechnen.(OLG Hamm, Az.: 20 U 56/03 vom07.11.2003)

Roland Kobel, GOZ-Ausschuss

autolog: autogen; vom gleichen Lebe-wesen stammend; z. B. Transplantatalloplastisch: lebloses Material (z. B.Kunststoff, Metall, Keramik) (Lexikon der Zahnmedizin, Hoffmann-Axthelm)

GOZ-Ausschusskonstituierte sich

Am 10. März trat der GOZ-Aus-schuss zu seiner ersten Sitzung in derlaufenden Legislaturperiode zusam-men. Als Verstärkung konnte HerrGernot Sittig gewonnen werden,denn die wöchentlichen GOZ-Sprechstunden erfordern einen ho-hen Zeit- und Personalaufwand. Die Ausschussmitglieder wähltenzudem einen neuen Vorsitzenden:Herrn Dr. Ulfilas Rühtz. Die weite-ren Mitglieder sind: Roland Kobel,Carsten Neumann und HerrReinhardt Nitsche.

Zahnärztliche Stelle Röntgen:

Arbeitsanweisungenbeachten

Im Rundschreiben BRAND-AK-TUELL Nr. 2/2004 lag als Beilage dieArbeitsanweisung für Panorama-schichtaufnahmen gemäß § 18 (2)RöV bei. Es folgt im BRAND-AKTUELLNr. 3/2004 darüber hinausdie Arbeitsanweisung für Fernrönt-genaufnahmen. Zur Erinnerung: DieArbeitsanweisung für intraorale Rönt-genaufnahmen wurde im BRAND-AKTUELL Nr. 1/2003 veröffentlicht.Alle genannten Arbeitsanweisungenwerden auch im Internet zum Down-load bereit stehen.

Diese vorliegenden Arbeitsanwei-sungen sind als Grundlage fürindividuell auf die Praxisbeson-derheiten abgestellte Arbeitsanwei-sungen gedacht, die von jedem Strah-lenschutzverantwortlichen auszuar-beiten sind (siehe § 8 [2] RöV).Sollten die von der ZahnärztlichenStelle erarbeiteten Arbeitsanwei-sungen bereits alle Praxisbesonder-heiten berücksichtigen, können sieauch direkt übernommen werden.

Die Arbeitsanweisungen müssengemäß § 18 (2) RöV für die amRöntgengerät tätigen Personen zurjederzeitigen Einsicht bereit gehaltenwerden. Dies geschieht am Sinn-vollsten durch Auslage am Rönt-gengerät (das bedeutet: an jedemRöntgengerät, wenn mehrere vor-handen sind).

Dr. Harald RennerVorsitzender Zahnärztliche StelleRöntgen

GOZ-ECKE/ZAHNÄRZTLICHE BERUFSAUSÜBUNG

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OLG Hamm:

Welche GOZ-Nr. für das Einbringen von Emdogain ?

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Suchbegriffe:zahnärztlich-chirurgische Eingriffe,Gerinnungsstörung, Fibrinklebung

1. Einleitung

Statistiken aus Deutschland belegen:die Zahl derjenigen Patienten wächst,die einen Herzinfarkt, eine Gefäß-erkrankung erleiden. Nach Angabendes Statistischen Jahrbuches derBundesrepublik Deutschland werdenallein durchschnittlich 200.000 Pati-enten Jahr für Jahr mit einem frischenHerzinfarkt in den Krankenhäusernbehandelt. All diese Patienten - mitThrombosen und anderen Erkran-kungen des Gefäßsystems - sowie dieständig wachsende Zahl der Emp-fänger von Spenderorganen erhaltenMedikamente, die eine spontaneintravasale Gerinnung verhindern.Üblicherweise werden im ersten Jahrnach Erkrankungsbeginn die Produk-tion der vitamin-K-abhängigen Ge-rinnungsfaktoren II, V, VIII und IX inder Leber durch die Gabe vonCumarin - Derivaten (Marcumar®

und Falithrom®) blockiert. Danachwird die spontane Gerinnungs-neigung in den geschädigten Ge-fäßen durch die Gabe von Acetylsali-cysäure-Medikamenten die Throm-bozyten-Aggregation deutlich herab-gesetzt.

Patienten mit derartigen Krank-heitsbildern sind häufig für ihr ge-samtes weiteres Leben zum „ Bluter“geworden. Antikoagulantienpatien-ten werden dabei ambulant mitVitamin-K-Antagonisten oder ASS-Präparaten durch den Haus- oderFacharzt therapiert. Zur aktuellenGerinnungssituation unter Einsatzvon Vitamin-K-Antagonisten werdender Quickwert (Normbereich: 70 -120 %; Therapeutischer Bereich: 15- 25 % ) und / oder die InternationalNormalized Ratio (INR) (Norm-bereich: 0,9 – 1,12; TherapeutischerBereich: 2 - 4) regelmäßig bestimmt.Funktionstests für die Plättchen-

funktion bei Patienten unter Acetyl-salicylsäure-Medikation werden rou-tinemäßig nicht durchgeführt. Injedem Fall kommt es darauf an, dieAntikoagulantientherapie im „The-rapeutischen Bereich“ (Quickwertezwischen 15 % und 25 % ) stabil zuhalten. Das Verlassen des Thera-peutischen Bereiches bedeutet fürden betreffenden Patienten bei Un-terschreitung die Zunahme der Ge-fahr der Spontanblutung in paren-chymatösen Organen. Quickwerteüber 25 % steigern die Gefahr spon-taner intravasaler Gerinnung.

Es gibt genügend Berichtedarüber, dass der Quickwert durchAbsetzen der Medikation in Vorbe-reitung auf beispielsweise eine Zahn-extraktion angehoben und mit einemReinfarkt oder einer Thrombose be-zahlt wurde.

Die Gerinnungshemmung mit He-parin (Komplexbildung mit den Ge-rinnungsfaktoren XIIa, Xia, Xa, Ixaund IIa) setzt parenterale Gabenvoraus, bedarf der engmaschigenlaborchemischen Kontrolle (PartielleThromboplastinzeit - PTT) beigleichzeitig kontrollierter Reduzie-rung der Therapie mit z. B. Mar-cumar® oder Falithrom® und sollteder stationären fachärztlichen Be-treuung vorbehalten bleiben. Machtes sich medizinisch notwendig, einenderartigen Weg bescheiten zu müs-sen, sind die Möglichkeiten derzahnärztlich-chirurgischen Therapiein der ambulanten Zahnarztpraxisüberschritten und erforderen eineÜberweisung.

Leider ist es nicht auszuschließen,dass in Lebensabschnitten einesPatienten mit Antikoagulantienthera-pie weitere chirurgische Eingriffenicht unvermeidlich bleiben (so zumBeispiel die Extraktion von Zähnen).Während so in der Abdominalchi-rurgie die Blutstillung durch Ge-fäßunterbindung stets möglich ist,

schafft der Zahnarzt bei der Zahn-extraktion eine offene Knochen- und Weichteilwunde, die sich unternormalen Gerinnungsbedingungendurch Gerinnselbildung selbst ver-schließt und eine Blutung über dasnormale Maß hinaus verhindert. Ge-fäßunterbindungen (Art. carotis ext.oder Art. mandibularis ) z. B. nachZahnextraktion sind für den Zahnarztdagegen kaum durchführbar.

Nachfolgend möchten wir Möglich-keiten für den Zahnarzt erörtern, diees ihm gestatten, unter Beibehaltungder eingeschlagenen Antikoagulan-tientherapie zahnärztlich-chirurgischtätig zu sein und das verstärkte Blu-tungsrisiko sicher zu beherrschen.

2. Fibrinkleber

Die Einführung von „Fibrinklebern“durch Helene MATRAS (8) undderen Verbreitung als Medikament indie tägliche Medizin ermöglichteZahnärzten nach 1980 die sichereBeherrschung der Blutungsfolgennach zahnärztlich-chirurgischen Ein-griffen bei Patienten mit erworbeneroder angeborener Störung derBlutgerinnung. Autoren aus allenoperativen Fachgebieten der Medizinberichteten in einer fast unüber-schaubaren Anzahl von Veröffent-lichungen (mehr als 800 seit 1980)über Ergebnisse des Einsatzes derFibrinkleber. Das Positive überwogeindeutig. Es ging sogar soweit, dassmögliche Gefahren, die mit demEinsatz eines homologen Blutpro-duktes verbunden sein können(Übertragung von Infektionskrank-heiten wie Hepatitis B, AIDS u.a.),entweder negiert oder übersehenwurden.BORMANN (3) und ECKERT et al.(5) machten auf diesen Umstandeindrücklich aufmerksam. Die In-dustrie reagierte durch die gezieltereAuswahl des Spenderplasmas unddurch neue Verfahren bei der Her-

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Zahnärztlich - chirurgische Eingriffe bei Patienten miterworbenen Gerinnungsstörungen

Ein Beitrag aus der Praxis für die Praxis – von Dr. med. Bernd Leuthold, Fürstenwalde

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stellung und Sterilisierung ihrerBlutprodukte. Heute kann davonausgegangen werden, dass dem An-wender ein wirksamer und sichererFibrinkleber zur Verfügung steht. Es muss darauf hingewiesen werden,dass es sich bei Fibrinklebern nichtum Klebstoffe im technischen Sinnhandelt, sondern die gezielte Bildungvon Fibrin zur Stillung von Blutungengenutzt wird. Dieser Vorgang erfor-dert Zeit. Untersuchungen zur Zug-belastung mit Fibrin geklebterKollagenstreifen geben indirekt Aus-kunft über den zeitlichen Ablauf derFibrinvernetzung. So wurde in unter-schiedlichen Versuchsanordnungenund hochkonzentrierten Fibrinkle-berkomponenten übereinstimmendbestätigt, dass die Vernetzung erstnach 240 Minuten zu einem End-resultat gekommen ist (3; 4).Fibrinkleber werden als Zwei-Komponenten-Systeme angeboten.In der Komponete I sind enthalten:– Fibrinogen– Faktor XIIIDie Komponente II beinhaltet:– Thrombin– Fibrinolysehemmer– Ca++-Ionen

Die Mischung beider Komponentenerfolgt in einem speziellen Appli-kator am Ort der Wahl und zur ge-wünschten Zeit. Die ablaufendeReaktion bei der Vermischung derbeiden Komponenten entspricht der2. Phase der plasmatischen Blutge-rinnung. Im Vergleich zum mensch-lichen Blut übersteigen die zurWirkung gebrachten Konzentra-tionen im Fibrinkleber - besondersvom Fibrinogen, Thrombin undFaktor XIII - die des Blutes um das30- bis 35-fache.

2.1 Homologe FibrinkleberHomologe Fibrinkleber wie dasTISSUCOL® Duo S müssen bei -18° C gelagert werden, da die Kom-ponente I durch Kryopräzipitationhergestellt wurde. Unmittelbar vorAnwendung wird dann das Medika-ment langsam auf Körpertemperatur(am besten mit einem speziellenGerät) erwärmt. Hält der Anwenderdiese Erwärmungsprozedur nichtentsprechend der Vorschrift ein,kommt es nur unvollkommen zurgewünschten Wirkung (4).

2.2 Autologe FibrinkleberAutologe Fibrinkleber fanden leiderkeine allgemeine Verbreitung, da ihreZubereitung an Herstellungskapa-zitäten vor Ort gebunden ist. Derautologe Fibrinkleber stellt stets einindividuelles Hämostyptikum dar(6). Bis 1989 war die Herstellungeines solchen autologen Fibrinkle-bers in Bad Saarow und Berlinmöglich. Die vorläufige Zulassungals Arzneimittel lag durch das zu-ständige Amt vor. Dieser Fibrin-kleber konnte innerhalb von 45 Mi-nuten nach Blutentnahme bei dem zutherapierenden Patienten gefertigtund bereitgestellt werden. Die we-sentlichen Vorteile eines autologen

Fibrinklebers sind: – Ausschluss der Übertragung von

hämatogen übertragbaren Infekti-onserkrankungen

– allergische Reaktionen wurdenkeine beobachtet

– die Herstellung entsprechend demVerfahren nach BORMANN (3)konnte äußerst kostengünstiggestaltet werden.

2.3 Kombination Fibrinkleber /Kollagen-VliesBereits in den Jahren 1984 bis 1990wurde in den damals noch existie-renden beiden deutschen Staatendaran gearbeitet, eine Kombinationaus Kollagenvlies und Fibrinkleber

Abb. 1(Grafiken: Dr. BerndLeuthold)

Abb. 2 Das Präparat liegt in verschiedenen Abpackungsgrößen vor, musstiefgekühlt gelagert und vor dem Einsatz auf Körpertemperatur bebrachtwerden. Gegenwärtige Abpackungsform: Doppelmischspritze. Applikations-formen: Simultan, sequentiell, Sprühtechnik

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besonders für die Zahnmedizin zuentwickeln (1). Kollagenvliese zeich-nen sich dadurch aus, dass sie inKontakt mit Blut den Zerfall derThrombozyten veranlassen. Außer-dem können mit kollagenen Mate-rialien Knochenholräume (z. B. Alve-olen nach Zahnextraktionen) aufge-füllt werden. Wenn zu diesen Eigen-schaften des Kollagens nun nochFibrinogen, Thrombin, Fibrinolyse-hemmer und eventuell Faktor XIIIhinzukommen, liegt für die Zahnme-dizin ein ideales Hämostyptikum vor.

Auf der Jahrestagung der Arbeits-gemeinschaft Kieferchirurgie 2001 inBad Homburg stellten BETZ undPELZL Ergebnisse beim Einsatzeiner solchen Wirkstoffkombinationvor (2; 9). Sie ist unter dem NamenTachoComb® H in den Apothekenerhältlich. Die Packungsgröße 2,5 cmx 0,5 cm x 3,0 cm hat einen Apo-theken-Abgabepreis von 66,50 EURgegenüber einer vergleichbaren Ab-packung TISSUCOL® Duo S 1,0 mit178,95 EUR.

Bei der Kombination Kollagen-vlies-Fibrinkleber (TachoComb® H)haben wir es mit einem Einkompo-netensystem zu tun. Auf einemKollagenvlies werden Fibrinogen,Thrombin, Fibrinolysehemmer undFaktor XIII in völlig trockener Formplatziert und so verpackt, dass das

Medikament trocken und steril bis zuseinem Einsatz bleibt. Unmittelbarvor Anwendung wird das Vlies ausseiner Verpackung entnommen, mitPinzette und Schere passgerechtzugeschnitten, mit einer Ca++-Lösungbefeuchtet und in die Wunde ein-gebracht. Dieses Befeuchten kanndann unterbleiben, wenn sich in derWunde genügend Blut befindet.

3. Handlungsablauf am Beispieleiner Zahnextraktion(unter Verwendung von Tacho-Comb® H)Nachdem die Indikation zur Ent-fernung eines Zahnes beim Patientengestellt wurde, der Allgemeinzustandeinen operativen Eingriff in Lokal-anästhesie zulässt und die Antiko-agulantientherapie des Patienten imAntikoagulantientherapie-Pass kon-trolliert wurde, sollte nach folgendemSchema vorgegangen werden:

1. Schritt: Vorbereitung Fibrin-kleber ⇒ TachoComböffnen

2. Schritt: Lokalanästhesie3. Schritt Entfernung des Zahnes4. Schritt Entfernung aller Granu-

lationen5. Schritt Tamponade der Wunde6. Schritt Entfernung der Tam-

ponade ⇒ EinbringenTachoComb

7. Schritt evtl. Naht8. Schritt Beobachtung ca. 10-15

Min.

Sistiert die Blutung, kann der Patiententlassen werden. Zuvor sollten Ver-haltensmaßregeln mit auf den Weggegeben werden. Diese beinhalten:– Vermeidung starker körperlicher

Belastung– Verbot des Konsums von Alkohol,

Nicotin– Schonung der Extraktionswunde

vor mechanischen Alterationen– sofortige Kontaktaufnahme mit

dem Zahnarzt beim Einsetzen vonNachblutungen.

Die Eingliederung von Prothesen, diedie Extraktionswunde abdecken, hatsich als nicht sinnvoll erwiesen. Die-se Prothesen üben offensichtlichunter Belastung eine gewisse „Pump-wirkung“ aus und können das Koagu-lum in den ersten Stunden nur stören.

4. Nachblutung

Die Gefahr von Komplikationen(besonders Nachblutungen) nacheiner Zahnextraktion bei Patientenmit Antikoagulantientherapie wirdallgemein trotz Fibrinklebung alshoch eingeschätzt. Eigene Erfah-rungen seit 1985 bestätigen dieseEinschätzung nicht. Zu Nachblu-tungen kommt es (und nicht nur beiAntikoagulantienpatienten), wennapikales Granulationsgewebe in derAlveole verbleibt. Dieses Entzün-dungsgewebe zeichnet sich

– durch eine hohe Vaskularisierung, – einen hohen Blutdurchfluss und – durch eine hohe fibrinolytische

Aktivität aus (7).

Häufig brachte bloßes „Nachkleben“mit Fibrinkleber kein zufrieden-stellendes Ergebnis. Erst das Aus-räumen der Granulationen am Bodender Alveole mit „Nachkleben“ führtezum Erfolg.

Die Exkochleation des Alveolen-bodens nach der Zahnextraktionsollte deshalb zum festen Be-standteil des Handlungsablaufeswerden.

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LZÄKB 2/2004

Abb. 3 Das Präparat wird von der Firma Nycomed hergestellt und in verschiedengroßen Abpackungen angeboten. Der Kostenrahmen bewegt sich gegenüber einervergleichbar großen TISSUCOL-Menge bei 50 Prozent.

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5. Schlussfolgerungen / Zusam-menfassungAngesichts der Bereitstellung hoch-wirksamer hämostyptischer Medika-mente, die auf der Physiologie undBiochemie der menschlichen Blutge-rinnung aufbauen, hat sich die zahn-ärztlich-chirurgische Behandlungvon gerinnungsgestörten Patientendeutlich vereinfacht und ist sehrsicher geworden. Unter Verwendungvon Fibrinklebern zur Blutstillungkann der geplante Eingriff bei unver-änderter Fortführung der eingeschla-genen Antikoagulantientherapie am-bulant vorgenommen werden. DerZahnarzt, der solch einen Eingriffvornimmt, sollte neben dem zahn-ärztlichen Können fundierte Kennt-nisse auf den Gebieten der Hämato-logie und Laborchemie verfügen.Entschließt er sich zu solch einemEingriff, muss er mindestens 24 Stun-den post operationem für den thera-pierten Patienten zur Abwendung vonKomplikationen erreichbar sein.Die Kombination von Kollagenvliesund Fibrinkleber wird für die Zahn-medizin das geeigneteste Mittel sein.

Zahnärzten, die zahnärztlich-chirur-gische Eingriffe bei Patienten, wel-che unter Antikoagulantientherapiestehen, nicht selbst durchführenmöchten, ist die Überweisung derPatienten an Kiefer- oder Oralchi-rurgen zu empfehlen. Dabei sollteallerdings bedacht werden, dass dieÜberweisung auch die Nachsorgeund Komplikationsabwendung ein-schließen muss.

Wichtig ist - und das zeigen unsereeigenen Erfahrungen seit 1985 -,Patienten, die unter Antikoagulan-tientherapie stehen, fortwährend auf-zuklären und sie in ein zahnärztlichesDispensaire aufzunehmen. Nur sokönnen akute Zustände, die zu einemschnellen Handel zu vielleicht un-passender Zeit zwingen, für Patientund Zahnarzt minimiert werden (6).(Literaturliste liegt der Redaktion vorund kann hier angefordert werden:Tel. 0355/3 81 48-15 oder E-Mail:[email protected] .)

Dr. med. Bernd LeutholdFürstenwalde

Richtigstellung zum Beitrag:

„Was tun bei eineranaphylaktischen Reaktion?“

aus dem ZBB 1/2004

Das abgebildete Foto auf Seite 29vom Patienten in Not ist nicht in Absprache mit dem Autor des Beitrages, Herrn Dr. med. M. Hille-brand, Leitender Dozent der Firmareanimed-Notfallfortbildung, zu demBeitrag gestellt worden. Das Archiv-foto stammt von einem Notfallkurs,so wie er innerhalb der dezentralenFortbildung seitens der Landeszahn-ärztekammer Brandenburg jährlichein bis zwei Mal angeboten wird. Wirbitten um Entschuldigung, wenn derEindruck entstanden sein sollte, dassdas Foto und der beworbene Kurs der dezentralen Fortbildung vonreanimed stammen.

Der Originalbeitrag stand im „DentalMagazin 2/2002“

Die Redaktion

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Der Blick zurück

Die geschichtliche Entwicklung be-ginnt im Jahre 1916. Albert Einsteinwar es, der den Lasereffekt theo-retisch entdeckte. Doch lange solltees dauern, bis die Wirkung desominösen Lichts und sein Einflussauf die Gewebe des Menschen in denBlickpunkt der Forschung gelangte.In den 60-er Jahren erfolgten ersteAnwendungen in der Ophthalmo-logie. Die Erstversuche in derZahnmedizin gehen in die frühen 80-er Jahre zurück (Yamamoto et al.).Praxisrelevante Erfahrungen aufunserem Fachgebiet sind, realistischbetrachtet, gerade mal 15 Jahre alt.Seither bestehen die Fragen: Wasgeht mit dem Laser, was geht nicht?Wo sind die Grenzen, welcher Laserist der Richtige? usw.

Ganz kurz nur – die Physik

Laser ist Licht. Licht. Licht mitbesonderen Eigenschaften und somitauch mit besonderen Wirkungen.Konkret, Laserlicht ist monochromund kohärent. Entgegen dem Son-nenlicht oder z. B. dem Licht einerGlühbirne emittiert Laserlicht nur ineiner bestimmten, definierten Wel-lenlänge. Seine Strahlen sind gerich-tet. Trifft ein solcher Lichtstrahl aufein Gewebe, welcher Art auchimmer, gibt es mehrere Möglich-keiten. Wird der Lichtstrahl vollstän-dig reflektiert, gibt es keine Wirkung.Ebenso bei ungehindertem Durchtrittoder optischer Ablenkung. EineWirkung hinterlässt der Strahl nur beiAbsorption, der Aufnahme von Ener-gie durch das bestrahlte Gewebe.

Um eben diese Wirkung geht es, aberdie Physik bestimmt die medizi-nischen Möglichkeiten. Wie lässtsich Laserlicht erzeugen? Die Ant-wort gibt das BOHRsche Atom-modell. Danach kreisen die negativgeladenen Elektronen auf einembestimmten Energieniveau um denpositiv geladenen Atomkern. Werden

diese Elektronen stimuliert, begebensie sich auf ein höheres Energie-niveau. Nehmen sie dann ihr ur-sprüngliches Niveau wieder ein, wirdfolglich Energie frei, in Form vonLaserlicht. Nun gibt es auf demMarkt eine Reihe verschiedenerLaserarten. Ihre Unterschiede liegenzunächst in der Form der Erzeugungdes Laserlichts. Daraus resultierendemittieren verschiedene Laser inverschiedenen Wellenlängen. DieFolge ist ein unterschiedliches Ab-sorptionsverhalten im Gewebe. Inder Zahnmedizin absorbiert Laser-licht entweder im Hämoglobin oderin Wasser. Beides ist in der Mund-höhle reichlich vorhanden. Ein wei-teres Kriterium ist die Eindringtiefeim Gewebe.

Nun aber konkret – was kanner, was nicht

Um es vorweg zu nehmen, die Wun-derwaffe, die alles in der Zahn-heilkunde, einschließlich uns Zahn-ärzte, verändert bzw. überflüssigmacht, ist es nicht. Nicht alles, wasdie Industrie auf diesem Gebietverspricht und somit von unserenPatienten erwartet wird, ist zu halten.Also, was wird erwartet:

„Der Laser ersetzt den Bohrer“ Dies genau ist die Erwartung unsererPatienten. Zahnarzt ohne Bohrer,eines der letzten ungelösten Mensch-heitsprobleme. Die entsprechendenLasertypen basieren auf dem Prinzipder Absorption im Wasser, wie es imkariösen Dentin reichlich vorhandenist. Folglich ist es möglich, Kariesselektiv zu entfernen. Das Problemsind die Einschränkungen. Fast un-möglich ist es, Altfüllungen zuentfernen, subgingival zu arbeiten,oder Kronenformen im gesundenDentin nach klassischen Regeln zupräparieren.Die Erwartung an völlige Schmerz-freiheit ist nicht 100 %-ig zu erfüllen.Auch das Argument des unange-nehmen Bohrgeräuschs kann durch

die beim Lasereinsatz entstehendenMikroexplosionen nur teilweiseentkräftet werden. Es verbleibenrelativ wenige Indikationen, die derrecht teuren Investitionentgegenstehen. Die Entwicklungauf diesem Gebiet hat seit ca. 10Jahren keinen Durchbruch erzielt.

„Der Laser ersetzt die Kürette“ Auch in der Parodontologie kann derLaser die bekannten Therapieformennicht ersetzen, lediglich ergänzen.Die verschiedenen Studien, mitAusnahme einiger von der Industrieinitiierter, beweisen, dass eine voll-ständige Konkremententfernung mitdem Laser allein nicht möglich ist.Allerdings ist sein Einsatz alsErgänzung bisheriger Behandlungs-methoden durchaus sinnvoll. ImSinne einer internen Gingivektomieentfernt der Laser im Anschluss andie manuelle Kürettage Granula-tionsgewebe und hinterlässt bei kor-rekter Anwendung eine nahezusterile Tasche.

„Der Laser ersetzt das Kanal-instrument“Analog die Situation in derEndodontie. Kein Lasersystem ist inder Lage, Wurzelkanäle sauberaufzubereiten. Dennoch können wirmit seiner Hilfe den manuell bzw.maschinell aufbereiteten Kanalsterilisieren und somit die Prognoseeiner erfolgreichen Wurzelkanal-behandlung wesentlich verbessern.

„Der Laser ersetzt das Skalpell“ Stellen wir uns die Frage, wer machtden besten Schnitt. Klinge, Laseroder gar das Elektrotom? Die Klingeist es zunächst, die mit der geringstenGewebeschädigung aufwarten kann.Zellen werden lediglich getrennt, nurgeringfügig zerstört. Der Laserstrahlzerstört, je nach Laserart, jede Zellein der Breite seines Strahles. SeinVorteil ist die Koagulation derBlutgefäße und Nervenendigungen.Wir erzielen eine bessere OP-Über-sicht, weniger Nachbeschwerden(auch hier nur bei korrekter An-wendung) und eine dezentere Nar-benbildung. Das Elektrotom hinter-lässt eine bis zu 2 mm breite Nekro-seschicht und ist somit in der Chirur-gie nach wie vor ein Instrument zurStillung von Blutungen.

FORTBILDUNG

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Laser in der Zahnheilkunde:

Zwischen Mythos und Realität

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„Der Laserstrahl ersetzt Anal-getika“Wir diskutieren die Wirkung desSoft- bzw. Therapielasers. Für michals Chirurg gilt natürlich die Devisemeiner Kollegenschaft: „Glaube nur,was du siehst.“ Allerdings hat eineinteressante Studie (Neckel et al.)gezeigt, dass eine postoperativeLaserbestrahlung nach Entfernungunterer Weisheitszähne zu einer sig-nifikanten Senkung von postope-rativem Schmerzlevel, Schmerzdauersowie einer Reduktion derInfektionsrate führt.

Diese kritische Betrachtung sollzeigen, dass der Laser keine Wun-derwaffe ist, der hoffnungslose Fällelöst. Eine Bereicherung der thera-peutischen Möglichkeiten auch in derallgemeinen Zahnarztpraxis ist erallemal. Und das nicht nur für denChirurgen, wie die folgende Auflis-tung zeigen soll.

Möglichkeiten der Laseranwen-dung in der Zahnmedizin

1. Konservierende Zahnheilkunde – Endodontie– Kavitätensterilisation– Behandlung empfindlicher

Zahnhälse2. Prothetik

– Abdruckvorbereitung(Blutstillung)

– Kronenverlängerung- Bändertrennung– Vestibulumplastiken – Präprothetische Chirurgie

3. Kieferorthopädie – Freilegung verlagerter Zähne – Diasthema-OP

4. Zahnärztliche Chirurgie – gesamte Weichteilchirurgie

5. Parodontologie – Ergänzung bei offener/

geschlos-sener Kürettage – Parodontologische Vestibulum-

plastiken6. Implantologie

– Implantatfreilegung beigeschlossener Einheilung

– Weichteilmanagement (rote Ästhetik)

– Periimplantitistherapie7. Softlaseranwendungen

– postoperative Bestrahlung – direkte Pulpenüberkappung – Pulpitistherapie -

Brechreizbrechung– Behandlung des Dolor post

Die Laserarten und derenAnwendungsmöglichkeiten

Erbium:YAG-Laser:Der nach wie vor einzige echteHartgewebslaser. Mit einer Wellen-länge von knapp 3.000 nm ist esmöglich, kariöse Zahnhartsubstanzabzutragen. Auch in der Endodontieist sein Einsatz effektiv.

Nd:YAG-Laser:Wesentliche Einsatzgebiete stellendie Parodontologie und Endodontiedar. Die Wellenlänge beträgt 1.064nm, was ein nahezu gleiches Ab-sorptionsverhalten in Hämoglobinund Wasser ergibt.

Gas- oder CO2 –Laser:Um die 10.000 nm bedeuten sehr guteAbsorption im Wasser, wie es in derMundschleimhaut reichlich vor-handen ist. Seine Bedeutung liegtdabei vorrangig im Bereich derChirurgie. In jüngerer Zeit ist esdurch hohe Pulsfrequenzen gelun-

gen, diesen Lasertyp auch für endo-dontische Anwendungen praxis-tauglich zu machen. Sehr gute Ergeb-nisse sind im Bereich der plastischenChirurgie zu beobachten. So genann-te Scann-Verfahren ermöglichenGlättungen und Straffungen derGesichtshaut. Verfahren wie diesesind dem erfahrenen MKG-Chi-rurgen vorbehalten.

Diodenlaser:Sein Absorptionsverhalten im „dunk-len“ Gewebe (z. B. Hämoglobin,Kanalinneres, Tascheninneres usw.)haben den Diodenlaser zum Gerät mitdem breitesten Anwendungs-spektrum in der Zahnheilkunde wer-den lassen. Neben seinen Einsatz-möglichkeiten in Parodontologie,Endodontie und intraoraler Chirurgiebieten einige Hersteller auch dieNutzung im Milliwattbereich (Soft-laser) an. Frühere Probleme schlech-ter Schnittgeschwindigkeiten sinddurch hochfrequente Pulsung unddamit verbundene höhere Wattzahlengelöst.

Ein Blick voraus – wo könnte eshingehen ...

Hier schließt sich der Kreis, wirkommen zurück zur Physik. Sie wirddie Möglichkeiten der Anwendungvon Laserlicht in der Zahnheilkundeweiter begrenzen. Dennoch arbeitenWissenschaft und Industrie natürlichdaran, diese weiter zu verbessern. Zuerwarten sind Laser zur schonendenAbtragung von knöchernen Struk-turen, was z. B. die Freilegung ver-lagerter Zähne erleichtern könnte. Ander Weiterentwicklung der Zahn-hartsubstanzbearbeitung mittels La-serlicht wird natürlich weiter gear-beitet, wozu auch die Entwicklungneuer Füllungsmaterialien beiträgt.Unsere Patienten fragen danach.Auch wenn es den „Allround-Laser“aufgrund der verschiedenen Wellen-längen so nicht gibt, sollte esperspektivisch möglich sein, un-terschiedliche Laserarten in einemGerät anzubieten.

Dr. Thomas Pilling

FORTBILDUNG

LZÄKB 2/2004

Unser Literaturtipp zum Thema:Lasertherapie in der zahnärztlichenPraxis von Norbert Gutknecht,Quintessenz Verlag Berlin, 1998(ISBN: 3-87652-757-0). Das Fotostellt die Anwendung des Nd:YAG-Laserstrahlers zur Hämangiom-entfernung dar.

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Die Landeszahnärztekammer hatangesichts der sinkenden Schüler-zahlen und der Tendenz, dass in zweibis drei Jahren die Nachwuchssorgenin den Zahnarztpraxen akut werden,

die Initiative ergriffen und sich indiesem Jahr erstmals an derBildungsmesse in Cottbus beteiligt.„Impuls“ – so der Titel der Messe,fand am 26./27. März 2004 in der

Messe Cottbus statt. Hier sollteneugierig gemacht werden auf denattraktiven Beruf „Zahnmedizini-sche/r Fachangestellte/r“ und denmöglichen Aufstiegsfortbildungen –Zahnmedizinische Verwaltungsassis-tentin (ZMV) oder Zahnmedizini-sche Prophylaxeassistentin (ZMP).

Besonders der Samstag bot reich-lich Gelegenheit, mit Eltern und sich orientierenden Jugendlichenüber diesen Ausbildungsberuf in der

AUS DEM ZFA-REFERAT

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Freisprechung:

Kleine, aber nicht einfache Winterabschlussprüfung

17 Teilnehmerinnen hatten sich fürdie Winterabschlussprüfung 2003 an-gemeldet. Sicher nicht viel Aufwandauf den ersten Blick. Aber auf denzweiten Blick war es eine sehr komp-lizierte Prüfung für die Landeszahn-ärztekammer als zuständige Stelle.

4 reguläre Azubis, 4 „Wiederholer“sowie 2 externe Teilnehmerinnen ab-solvierten die Prüfung für den Be-rufsabschluss „Zahnarzthelferin“.Von dieser Gruppe erreichten Dreidie Note „gut“, Drei die Note „be-friedigend“ und Drei die Note „aus-reichend“. Eine bestand die Prüfungnicht.

Darüber hinaus wurden von ins-gesamt 7 Teilnehmerinnen die Prü-fungen für den neuen Berufsab-schluss „Zahnmedizinische Fachan-gestellte“ abgelegt. Diese Prüfungen

unterscheiden sich ebenso wie derLernstoff vom Abschluss einer Zahn-arzthelferin, weshalb zwei verschie-dene Prüfungen organisiert unddurchgeführt werden mussten. Diedrei Azubis (Vorzieher) sowie dreiUmschülerinnen erreichten zwei Maldie Note „gut“ und vier Mal die Note„befriedigend“. Eine externe Teil-nehmerin hat zwar bereits den theo-retischen Teil geschafft, aber bedingtdurch persönliche Umstände fehlt ihrnun noch die praktische Prüfung.Entsprechend der Übergangsregelun-gen war es den externen Teilneh-merinnen frei gestellt, für welchenBerufsabschluss sie geprüft werdenwollten.

Die feierliche Freisprechung fandbereits traditionell im Best WesternHotel Branitz-Cottbus am 3. März

statt. Dr. Thomas Herzog übernahmin seiner Funktion als zuständigesVorstandsmitglied für das ZFA-Referat diese Aufgabe. Glück-wünsche erhielten die Zahnarzthelfe-rinnen und Zahnmedizinischen Fach-angestellten zudem von Frau John,die das Gremium der Lehrer von denOberstufenzentren im Land Bran-denburg vertrat, sowie Frau Klar,Abteilungsleiterin des ZFA-Refe-rates bei der Landeszahnärzte-kammer. Weitere Bilder von derFreisprechungsfeier können Siedarüber hinaus auf unseren Seiten imInternet unter >> www.lzkb.de>>Aktuell >>Fotogalerie sehen.

Erstmals wurde in Cottbus der Beruf „ZFA“ vorgestellt

Landeszahnärztekammer Brandenburg warb für Ausbildungsberuf„Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“

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Zahnarztpraxis zu sprechen. Dochauch wenn insgesamt das Interessenoch recht verhalten war, hat derStand bei der Messe seine Wirkungerreicht: Die ZFA ist keine großeUnbekannte mehr. Die Vertreter derZahnärzteschaft waren präsent undhaben gezeigt, dass viel getan wirdfür die Ausbildung im Land.

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ZFA-REFERAT

Vor 10 Jahren ist die Aufstiegs-fortbildung zum/r Zahnmedizini-schen Verwaltungsassistenten/in insLeben gerufen worden und hat sicham Pfaff-Berlin zu einem sehr ge-fragten Qualifizierungslehrgangentwickelt. Dieses denkwürdige Ju-biläum wurde am 13. März 2004zusammen mit der Verleihung derZertifikate an die Teilnehmerinnendes ZMV-Seminars 2003/04 inner-halb eines Festaktes begangen.

Unter den 250 Gästen befandensich namhafte Vertreter der BZÄK,ZÄK Berlin und LZÄK Branden-burg, zahlreiche Wegbegleiter undviele der 30 Referenten, die derzeit indieser Seminarreihe dozieren. Da-rüber hinaus konnte man in unzähligeerwartungsvolle und glückliche Ge-sichter der frischgebackenen Ab-solventinnen sowie deren Familien-mitglieder und Freunde blicken.

Die Geschäftsführerin des Philipp-Pfaff-Institutes, Dr. Christine Jann,erinnerte noch einmal daran, dass dieSeminarleiterin, ZÄ Ilona Kronfeld,zu den Initiatoren dieser Aufstiegs-fortbildung gehörte. Sie dankte FrauKronfeld für das Engagement, ihrOrganisationstalent und ihre Refe-rententätigkeit in den vergangenen10 Jahren. Frau Dr. Jann verwiesdarüber hinaus auf die wachsendeBedeutung der Aus- und Fortbildung,um für den gegenwärtigen Verände-rungsprozess gut gerüstet zu sein.

Welche Auswirkungen der Wandelder Zahnheilkunde für die Praxen hatund haben wird, erläuterte der Vize-

präsident der BZÄK und Präsidentder ZÄK Mecklenburg-Vorpom-mern, Dr. Dietmar Oesterreich. Erermutigte die Absolventinnen, sichihrer medizinischen und sozialenKompetenz bewusst zu werden undwünschte ihnen „Hartnäckigkeit undFreude im Beruf“. Auf dieseSchlüsselposition ging auch derVizepräsident der ZÄK Berlin, Dr.Jürgen Gromball, ein und bat dieKursteilnehmerinnen um Unter-stützung bei dem Widerstand gegendie Verstaatlichung des Berufs-zweiges. Dr. Thomas Herzog, Vor-standsmitglied der LZÄK Branden-burg, würdigte in seiner Ansprachedie guten Prüfungsergebnisse diesesJahrgangs. Dr. Gerstenberger, Vor-standsmitglied der ZÄK Berlin undReferent, bat die angehenden Zahn-medizinischen Verwaltungsassisten-tinnen, „die Freude am diesem Berufauch an die Auszubildenden weiter-zugeben“.

Dann endlich kam für 31 Damender große Augenblick: die Verleihungder Zertifikate. Im Anschluss darandankten sie der Seminarleiterin FrauKronfeld für ihren Einsatz und dieUnterstützung und kürten sie dafürzur „Miss Pfaff 2004“. An alleAbsolventinnen des Kurses 2003/ 04wurde der Titel „Miss ZMV 2004“vergeben, da sie in den vergangenensechs Monaten und vor allem in denPrüfungen eine „gute Figur“ abge-geben haben.

Anfangs habe es durchaus Irrita-tionen gegeben, berichteten Dr.Gromball und Seminarleiterin ZÄ

Ilona Kronfeld am Rande derFestveranstaltung, ob Themen wieTypberatung, Betriebswirtschaft undKommunikation als Unterrichtsein-heiten in einem Bereich sinnvollsind, von dem Zahnärzte vor allem„perfekte Abrechnung“ erwarteten.„Mir hat das von Anfang an impo-niert“, so Dr. Gromball, „denn dieseumfassende soziale Kompetenz, diedurch solche Mitarbeiterinnen ver-mittelt wird, gibt den Patienten unddem Behandlungsteam ein gutesGefühl. Nicht zuletzt von der trai-nierten Erfahrung, wie man mitkomplizierten Patienten umgeht, pro-fitiert die Praxis enorm. Das Konzeptder Ausbildung war damals innovativund wird auch heute allen An-sprüchen gerecht.“

Die ZMV-Ausbildung habenbisher 390 Teilnehmerinnen erfolg-reich abgeschlossen, dabei rund3.800 Seminarstunden bei rund 30verschiedenen Referenten hinter sichgebracht. Die Ausbildung dauert einhalbes Jahr und findet berufs-begleitend vorrangig an Wochen-enden statt.

Die nächste Aufstiegsfortbildungstartet im August 2004.

Die Bewerbungsfrist dafür endet am02.05.2004.

Für weitere Informationen steht dieSeminarleiterin unter:030/41 47 25-18 zur Verfügung.

Karin Rothe/Birgit Dohlus

Für 10 Jahre ZMV-Kurs wurde ...

„Miss Pfaff 2004“gekürt„Krönender“ Festakt aus Anlassdes runden Jubiläums am Pfaff-Institut Berlin

(Foto: Birgit Dohlus)

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PRAXISMANGEMENT

„Der Körper schweigt nie.Körpersprache ist wie gesprocheneSprache, aber sie kann nicht lügen.Nur über den Körper erkennen wir,was der Andere wirklich meint.“Samy Molchow

In Gesprächen mit Patienten,Kolleginnen und Kollegen konzen-trieren wir uns scheinbar ausschließ-lich auf gesprochene Worte und derenBedeutung. Das Vokabular der Kör-persprache beachten wir kaum und esfesselt erst dann unsere ganze Auf-merksamkeit, wenn unser Gegenüberbeispielweise beginnt, die Stimme zuheben, aufgeregt gestikuliert oder denBlickkontakt verweigert.

Die Elemente der Körpersprachesind:– Mimik

(alle Bewegungsabläufe im Gesicht)– Gestik (Bewegungen der Arme und

Hände)– Haltung (Gesamtkörperhaltung im

Stehen, Sitzen, Liegen, Laufen)– Stimme (laut, leise, langsam,

schnell, gepresst ... Ausdrucksorganfür Stimmungen!)

– Winkel der Gesprächspartner zuein-ander

– Distanzen (Abstand der Ge-sprächs-partner zueinander)

Was ist Körpersprache?Körpersprache ist Bewegung (desKopfes, der Augen, der Hände ...). Esmuss uns zunächst etwas bewegen, umzur Bewegung zu gelangen! Jede dieserBewegungen ist ein Signal und Signalesind Informationen. Nehmen Sie dieseSignale bewusst wahr, treten Sie in denDialog. Körpersprache hat Primär-wirkung.

Warum?Sie ist unmittelbarer als Sprache

und drückt das aus, was wirklichgemeint ist. Es ist sinnvoll und not-wendig, diesen Ausdrucksformen be-wusst mehr Aufmerksamkeit zu wid-men. Dies gilt ganz besonders für Kon-fliktsituationen.

Fühlt sich Ihr Gegenüber durchirgendetwas beeinträchtigt und fehltihm der Mut darüber zu sprechen,geben Haltung, Mimik und Gestikzahlreiche Hinweise zu seinem mo-mentanen Befinden. Es liegt an Ihnen,diese Informationen zu entschlüsselnund in Übereinstimmung zur aktuellenSituation zu bringen.

Welche Informationen kann Kör-persprache geben?Sie informiert über Gefühle des/derAnderen.

– Was ist mit ihr/ihm los (nieder-geschlagen, ängstlich, aggressiv ...)?

– Welches Empfinden hat sie/er (zukalt, zu warm, bitter, sauer ...)?

– Welches Bedürfnis hat die/der An-dere (Zuwendung, Trost, Lob ...)?

Ein Patient auf dem Behandlungs-stuhl sucht Ihren Blickkontakt. Wiedeuten Sie das? Es kann die Auf-forderung zu mehr Aufmerksamkeit,Zuwendung oder zu Trost sein. Hier istIhre Erfahrung, Ihr Einfühlungsver-mögen und Ihre Menschenkenntnisgefragt.

Der Körperausdruck eines Men-schen gibt immer Auskunft darüber,wie er sich fühlt. Werden diese Signalenicht beachtet und übersehen, könnenschwelende Konflikte verstärkt undneue Konflikte hervorgerufen werden.Ist das Entschlüsseln von Körper-

sprache erlernbar?

Ja.Der Nutzen des Verständnisses von

Körpersprache verstärkt zum EinenIhre Selbstwahrnehmung und zumAnderen Ihre soziale Kompetenz. Eineeinfache und nachvollziehbare Übungist es, die Körperhaltung des Gegen-übers nachzuahmen. Spiegeln Sie dengesamten Körperausdruck einesMenschen und Sie erhalten umgehendAuskunft darüber, wie die/der Anderesich fühlt.

Was unterscheidet Körpersprachevon Sprache?Körpersprache ist Gefühl, Sprache istVerstand. Nicht alles, was uns bewegt,kann verbal zum Ausdruck gebrachtwerden. Manchmal fehlen die Worte,Eindrücke angemessen und umfassendzu beschreiben. Körpersprache isteindeutiger und differenzierter.

Welchen praktischen Nutzen hat sie?Sie hilft, gesendete Botschaften besserzu erschließen und Aussagen sehr vieleindeutiger zu verstehen und/oder zurekonstruieren. Sie kann Gesagtesunterstreichen (gestisch), bekräftigen(stimmlich) und verdeutlichen (mi-misch, gestisch, stimmlich,...) und siebeeinflusst die täglichen Entschei-dungen. 80 % unserer Entscheidun-gen werden von der Körpersprachebestimmt.

Grund genug, ihr mehr Aufmerk-samkeit einzuräumen und auch non-verbal in Beziehung zu bleiben.

Petra Erdmann

Verhaltenstraining und BeratungForststr. 1, 01465 Dresden-Langebrück Tel. 03 52 01-8 17 95; E-Mail:[email protected]

Kommunikation in der Zahnarztpraxis:

Nonverbale KommunikationTeil 2 – Über die Geheimnisse der Körpersprache

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RECHTSFRAGEN

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Der zwischen Zahnarzt undPatient geschlossene Behandlungs-vertrag ist dem Dienstvertragsrechtzuzuordnen. Aus diesem Grundschuldet der Zahnarzt keinen be-stimmten Erfolg seiner Bemüh-ungen. Ausreichend ist vielmehr ei-ne ordnungsgemäße Leistung. DieseVerpflichtung des Zahnarztes ledig-lich zur sorgfältigen und regel-gerechten zahnmedizinischen Be-handlung seines Patienten gründetsich auf der Besonderheit jedermedizinischen Behandlung: Indivi-duelle Umstände der Behandlungund bei dem Patienten selbst sindniemals sicher voraussehbar undsteuerbar.

Anfängliche Schwierigkeiten desPatienten mit seinem neuen Zahn-ersatz sind nicht immer auszu-schließen. Nach der Eingliederungeiner Krone, Brücke oder Prothese istzudem grundsätzlich mit einergewissen Eingewöhnungszeit zurechnen. Bei besonders kompliziertenZahnersatzbehandlungen ist es sogarregelmäßig erforderlich, gewisseNachbehandlungsarbeiten vorzuneh-men (so auch SG München; AZ: S33/Ka 0414/85 Z).

Patient kann Korrekturen ver-langen

Entsprechende Korrekturen kann derPatient von seinem Zahnarzt jedochverlangen. Denn der Zahnarzt istverpflichtet, innerhalb einer zwei-jährigen Frist unentgeltlich Nachbe-handlungen durchzuführen. Dabeibeginnt die Frist mit der Eingliede-rung des Zahnersatzes:

Bei festsitzendem Zahnersatz istdies der Zeitpunkt der Fixierung desZahnersatzes mit dauerhaftem Ze-ment am Restgebiss. Bei heraus-nehmbarem Zahnersatz ist es der Tag,an dem der Zahnarzt seinen Patienten

mit den eingesetzten Prothesen nachHause entlassen hat (so das LSGSchleswig-Holstein; AZ: L 9 Ka63/94).

Nachbehandlungen im Ausmaßindividuell bestimmt

Die Nachbehandlung selbst kannunterschiedliche Ausmaße haben. Sieist von dem jeweiligen Einzelfallabhängig. So können mehrfacheNachbehandlungstermine erforder-lich sein, es kann aber auch die Be-handlung umgestellt und der neu-en Situation angepasst werden. EinSchadensersatzanspruch gegen denZahnarzt besteht nur dann, wenn das Arbeitsergebnis vollständig un-brauchbar und eine Nachbesserungnicht möglich oder dem Patientennicht zumutbar ist (so die Rechts-prechung des BSG; z. B. AZ: 14a/6RKa 43/91).

Der Patient ist zunächst grund-sätzlich verpflichtet, seinem Zahnarztdie Möglichkeit einzuräumen, vonseinem Nachbehandlungsrecht Ge-brauch zu machen. Denn nur dann,wenn der Zahnarzt auch tatsächlichKorrekturen an dem Zahnersatz hättevornehmen können und er es dennochnicht getan hat, kann ihm dies imRahmen des Schadensersatzprozes-ses auch vorgeworfen werden.

Allerdings ist die Wahrnehmungseines Nachbehandlungsrechts durchden Zahnarzt dann ausgeschlossen,wenn dies dem Patienten nicht (mehr)zumutbar ist. Hier sind die konkretenUmstände des Einzelfalls maßge-bend. So kann es bei schwerwie-genden Mängeln der prothetischenLeistung für den Patienten unzumut-bar sein, seinen Zahnarzt erneut auf-zusuchen. Auch zahlreiche vergeb-liche Nachbehandlungsversuche sei-tens des Zahnarztes können schließ-

lich zur Unzumutbarkeit für denPatienten führen.

Solange das Vertrauensverhältniszwischen Zahnarzt und Patient nichtgestört ist, muss und darf ein ZahnarztUnzulänglichkeiten bei der prothe-tischen Versorgung seines Patientenausräumen.

Beweiskraft durch Zeugen sichern

Jedem Zahnarzt ist daher zu emp-fehlen, sobald der Patient auf Schwie-rigkeiten mit seiner prothetischenVersorgung aufmerksam macht, die-sem eine entsprechende Nachbe-handlung anzubieten. Am günstigstengeschieht dieses Angebot im Beiseinvon anderen Personen, etwa demSprechstundenpersonal, um späterenBeweisschwierigkeiten vorzubeugen.Denn im Rahmen eines Schadens-ersatzprozesses muss der Zahnarztdarlegen, dass er Nachbehandlungs-versuche angeboten hat und diesegegebenenfalls von dem Patientenabgelehnt worden sind. Dann stelltsich nur noch die Frage für dieAusschüsse bzw. das Gericht, ob derPatient dies aus Zumutbarkeitsge-sichtspunkten auch wirklich hätteablehnen dürfen.

Abschließend sei auf die sozial-gerichtliche Rechtsprechung beisolchen Fällen hingewiesen, in deneneine Mängelbeseitigung nur durcheine Neuanfertigung des Zahner-satzes möglich ist: Die Zumutbarkeiteiner Nachbesserung ist auch in die-sen Fällen nicht generell auszu-schließen. Die vollständige Erneue-rung des Zahnersatzes kann für denPatienten unter Umständen schonen-der und für die Krankenkasse wirt-schaftlicher sein. Hierbei sind alleindie Umstände des Einzelfalls ent-scheidend. Im Rahmen der entspre-chenden Prüfung sind insbesonderedie Schwere einer Vertragspflicht-verletzung, Dauer und Erfolg bereitsdurchgeführter Nachbehandlungen,die Einsicht des Zahnarztes in dieNotwendigkeit einer Nachbehand-lung sowie deren Umfang zu be-rücksichtigen (so das SG Kiel; AZ: S13 KA 597/99).

Jana Bethge(aus: dens 9/2001)

Erfahrungen aus Gutachten:

Nachbehandlung bei prothetischen LeistungenWas Zahnärzte und Patienten zu beachten haben

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TERMINE & PERSONALIEN

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Wir gratulierenganz herzlich

Wir wünschen allen Zahnärztinnenund Zahnärzten, die in den MonatenMai und Juni ihren Ehrentag feiern,beste Gesundheit, alles Gute undschöne Stunden im Kreise der Fa-milie. Unser Glückwunsch* ergehtinsbesondere:

im Mai

am 26. 05. zum 83.✽ Frau Dr. med. dent. Margot KrausSchönfließer Str. 72 in Glienicke;

am 26. 05. zum 82.✽ Herrn MR Dr. Hans-Joachim SchellhornHolunderwinkel 21 in Neuruppin;

am 24. 05. zum 80.✽ Frau Dr.med.dent. Eva HothPrendener Weg 27 b in Biesenthal;

am 05. 05. zum 75.✽ Frau Dr. med. dent. Gisela JaguschBenediktenstr. 3 in Senftenberg;

am 10. 05. zum 75.✽ Herrn Zahnarzt Hans-Theo WeidnerMühlenstr. 66 in Calau;

am 25. 05. zum 75.✽ Herrn Dr.med.dent. Ulrich SikoraFinsterwalder Str. 6 in Cottbus;

am 03. 05. zum 65.✽ Herrn Dr.med.dent. Goetz SeiterKarl-Marx-Str. 48 in Eisenhütten-stadt;

im Juni

am 07.06. zum 92.✽ Herrn SR Heinz LangeElsterweg 25 in Spremberg;

am 09.06. zum 91.✽ Herrn San. Rat Dr. Kurt HeineBertha-v.-Suttner-Str. 12 in Potsdam;

* Wir gratulieren namentlich nur nochJubilaren zum 65, 70, 75, sowie alle ab dem 80. Lebensjahr. Zahnärzte, die keine Gratu-lation auf diesem Wege wünschen, wenden sichbitte mindestens zwei Monate vor dement-sprechenden Geburtstag an:Frau Zadow: LZÄKB; Tel. 03 55/3 81 48 15.

am 24.06. zum 83.✽ Frau Zahnärztin Eva GleisteinAm Kienwerder 69 in Stahnsdorf;

am 12. 06. zum 81.✽ Herrn Dr. med. dent. Gerhard HopfHochstr. 21 in Brandenburg;

am 02. 06. zum 75.✽ Herrn Dr. med. Siegbert GendritzkiGeschw.-Scholl-Str. 20 in Schwarzheide;

am 08. 06. zum 75.✽ Herrn Dr.med.dent. Rolf HaginKarl-Marx-Str. 10 in Premnitz;

am 19. 06. zum 75.✽ Frau Dr. med. dent. Christa SchefflerLaplace-Ring 30 in Potsdam;

am 28. 06. zum 75.✽ Herrn SR Wolfgang RennerHeegermühler Str. 43 in Eberswalde;

am 04. 06. zum 65.✽ Frau Dr. med. dent. MargaretaKetzmerickBurgstr. 5a in Leuthen;.am 06. 06. zum 65.✽ Frau Zahnärztin Regina MetagBrandenburgische Str. 6 in Hönow;

am 09. 06. zum 65.✽ Frau Zahnärztin Christa WittigSchönower Str. 49 in Zepernick;

am 16. 06. zum 65.✽ Herrn MR Dr. med. dent. Manfred LanghammerSchillerstr. 48 in Jüterbog.

Ungültigkeitserklärung vonZahnarztausweisen

Die Landeszahnärztekammer Bran-denburg erklärt hiermit mit sofor-tiger Wirkung folgende von ihrausgestellte Zahnarztausweise aufGrund Verlustes für ungültig:

Frau Dr.med.dent. Ulrike KrauseAusw.-Nr.: 22688

Frau Elke HaselbachAusw.-Nr. 22610

Übrings

AusgeliefertBesuch einer Zahnarztpraxisaus der Sicht einer Patientin

Nein, schön ist das nicht. ImGegenteil. Schon die Zeit im War-tezimmer eines Zahnklempners istnicht sonderlich angenehm. Aberdie letzten Minuten davor, an des-sen direkter Wirkstätte auszuharren,ist der blanke Horror.

Die Schwester zirkelt fix dasweiße Lätzchen um den Hals.Flüstert noch hektisch ein kaum zuverstehendes „der Doktor kommtgleich“ in ihrem OP-bläulichenMundschutz und entschwindet.

Da sitzt man nun. Völlig alleingelassen. In wenig freudiger Erwar-tung auf das, was wohl kommenmag. Der Stuhl ist bereits geneigt.Was den Wohlfühlfaktor nicht wirk-lich erhöht. Dafür aber die Aussichtaußerordentlich verbessert. Mit denbedrohlich spitzen Bohrern auf Au-genhöhe. Von Angesicht zu An-gesicht.

Man meint, bereits das grausamkreischende Geräusch zu hören.Und fühlt Schmerzen. SchrecklicheSchmerzen. Angstschweiß fließt inStrömen von der Stim. Die Wändesind kreideweiß. Doch wohl kaumkreideweißer als man selbst. Vonseltsamen Bildern wahrscheinlichnoch seltsamerer Künstler lachengehässige vermenschlichte Kleinst-lebewesen, die für Karies und Cosorgen ...

Doch was erträgt man nichtalles, um auch morgen nochkraftvoll zubeißen zu können?

Beate Wockenfuß (gefunden in der Lausitzer Rundschauvom 2. April 2004)

Wir trauern um unsere Kollegin

Frau Dr. med.Heidemarie Frankeaus Frankfurt (Oder)geb. am 13.06.1943

verstorben im März 2004

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Tag der Freien Berufe

Der Bundesverband der FreienBerufe (BFB) und seine Mit-gliedsorganisationen laden ein zum„Tag der Freien Berufe 2004“ am 5. Mai in Berlin. Nur wenige Tagenach der EU-Osterweiterung und nurwenige Wochen vor der Wahl zumEuropäischen Parlament steht dieVeranstaltung diesmal ganz im Zei-chen Europas:

„Freiberuflichkeit im NeuenEuropa“ lautet das Motto des Kon-gresses, der die drängendsten Fra-gen im Zusammenhang mit ak-tuellen Brüsseler Gesetzesinitia-tiven behandelt: Binnenmarkt undDiplomanerkennungsrichtliniesowie Dienstleistungsrichtlinie und-export tangieren so gut wie jedenFreiberufler und sollen auf der Ver-anstaltung diskutiert werden.

Als Redner und Podiumsteil-nehmer zugesagt haben unter an-derem Bundesjustizministerin Bri-gitte Zypries, der stellvertretendeUnions-Fraktionschef Dr. WolfgangSchäuble sowie der GeneraldirektorBinnenmarkt der EU-Kommission,Dr. Alexander Schaub und derCDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne. Für die Bundes-zahnärztekammer wird Prof. Dr.Burkhard Tiemann, Vorsitzenderdes wissenschaftlichen Beirats derBZÄK, in der Diskussionsrunde„Binnenmarkt – Chancen und Ri-siken“ teilnehmen.

Am Rande des Kongresses stellender BFB und seine MitgliederSchwerpunkte ihrer Arbeit vor. Fürdie Verpflegung aller Teilnehmerund Besucher ist gesorgt. DieVeranstaltung findet statt in derUrania, An der Urania 17, 10787Berlin und beginnt um 10.00 Uhr.Alle Freiberufler sind herzlich ein-geladen, den Tag der Freien Berufezu besuchen – und damit auchgegenüber der Politik für sachge-rechte, lebensnahe Lösungen imeuropäischen Politikprozess einzu-treten.

Arbeitskreis für Prothetikin Berlin und

Brandenburg e.V.

Der Arbeitskreis trifft sich dasnächste Mal am 5. Mai 2004 um19.00 Uhr. Unter dem Titel„Einsatzmöglichkeiten der Aku-punktur in der zahnärztlichenProthetik“ referiert Hardy Gaus.

Die Veranstaltung – initiiert vonUniv.-Prof. Dr. Wolfgang B. Frees-meyer und Mitarbeiter – findet ander FU Berlin, Klinikum BenjaminFranklin, Zahnklinik Hörsaal II,Aßmannshauser Str. 4-6, 14197Berlin statt. Gäste zahlen einenBeitrag in Höhe von 20,- €, An-meldungen sind nicht erforderlich.

2. MotorradtreffenBrandenburgische

Zahnärzte

Eine letzte Anmeldemöglichkeitbieten wir an dieser Stelle nocheinmal allen MotorradbegeistertenZahnärzte, deren Praxismitarbeiterund Familienangehörigen für das 2. Motorradtreffen am 4. bis 6.Juni 2004.

Bitte anrufen: 03 55/3 81 48 15oder eine Mail senden an:[email protected].

Tag der offenen Tür imVersorgungswerk

Nach Umzug und den üblichenNacharbeiten der Handwerker plantdas Versorgungswerk Berlin einenTag der offenen Tür für alle inte-ressierten Mitglieder.

Am 09. Juni 2004 von 13:00 Uhrbis 18:00 Uhr laden wir Sie herzlichein, mit den Mitarbeitern und demVerwaltungsausschuss das neuegebäude zu besichtigen und dasGebäudekonzept zu erleben. Darüberhinaus erleben Sie eine Vernissageder Künstlerin Vessela Posner zumThema: „Kräne und andere himm-lische Wesen“.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Ihr Versorgungswerk derZahnärztekammer Berlin

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OralchirurgischeSkalpelle

Im Dentalbereich waren bisher„normale“ Skalpelle aus der all-gemeinen Chirurgie üblich. Die be-sonderen Anforderungen im Mund-raum können diese Skalpelle jedochnicht erfüllen, weil sie z. B. unbe-quem kurz sind, um sie bei Eingriffenim Seitenzahnbereich einzusetzen.Hier können die EinmalskalpelleMiracut-Fingerform aus dem HauseHager & Werken mit einem beson-ders langen Fingerformgriff Abhilfeschaffen. Der lange, ergonomischeGriff sorgt für eine bessere Hand-habung. Die Skalpelle sind einzelnsteril eingesiegelt und mit einer Edel-stahlklinge ausgestattet, die durcheine transparente Kunststoffhüllegeschützt wird. Weitere Informati-onen können bei Hager & Werken inDuisburg (www.hagerwerken.de,[email protected], Tel. (0203)99 269-0) angefordert werden.

Weiße Zähne mit VISALYS®

Mitte Februar 2004 erweiterte dieFirma Kettenbach (Eschenburg) ihreProduktpalette mit dem Zahnauf-hellungssystem VISALYS® White-ning. Eine schonende Rezeptur,komfortable und einfache Anwen-dung sowie beständig hohe Wirkungbei langer Haltbarkeit zeichnen dasneue Produkt aus. Es wird aus-schließlich über Zahnärzte ange-boten.VISALYS® Whitening entfaltetseine aufhellende Wirkung auf scho-nende Weise. Durch den Zusatz vonWasser wird eine Dehydrierung unddie damit einhergehende Sensibili-sierung der Zähne minimiert. Dashochwirksame, hochviskose Zahn-aufhellungs-Gel in der 2-Kammer-

spritze ist in zwei Konzentrationenfür den Praxis- bzw. Hausgebraucherhältlich. Durch das 2-Kammer-system werden die aktiven Bestand-teile erst kurz vor der Anwendungvermischt. Die getrennte Aufbewah-rung der Komponenten gewährleisteteine hohe Qualität der aktivenSubstanz und eine lange Haltbarkeitdes Gels bei unkomplizierter La-gerung, da keine Kühlung erfor-derlich ist. Weitere Informationenüber Kettenbach GmbH & Co. KG,Eschenburg, Tel. 02774/7 05 – 0,www.visalys.de,E-Mail: [email protected]

Neuartige Glasfaser-OP-Leuchte

Es gibt eine neue Beleuchtungs-technik: Die Glasfaser-OP-Leuchte„Lucy“. Sie kann einiges mehr alseine normale Halogenlampe. Miteinem „Tageslicht“ von 5300° K isteine perfekte Wiedergabe der Farbenmöglich. Die Lampe ist mit 35-W-Xenon Birnen ausgestattet, so dassdie Lampen eine Lebensdauer von3.000 Stunden haben. Gleichzeitig istder Stromverbrauch mit Xenon Lam-pen reduziert. Die Lichtintensität istmit einer Fernbedienung regelbar, dieBeleuchtung von 8.000 bis 25.000Lux einstellbar. Der Lichtfleck von

Lucy ist regel-mäßig und ver-ringert stark dieSchattenzone.Das Design er-möglicht eingründliches rei-nigen und ge-währt so einebessere Hygie-ne.

Mehr Infosüber:

ELEKTRUM GmbH, INNOVA-TIVE ENERGIETECHNIK, Saarbrücken, Tel. 0681-88300-0,E-Mail: [email protected] www.elektrum.de.

Lange Haftung mit Kukident Ultra 3

Der Wunsch nach einer starken,lang anhaltenden Haftung ist daswichtigste Kriterium, nach demGebissträger bei Haftcremes suchen.Die Innovation von Kukident erfülltdieses Kriterium, denn durch sein 3-Phasen-System garantiert das neueProdukt eine lang andauernde Haf-tung. Kukident Ultra 3 enthält dreiAktivstoffe, die zu unterschiedlichenZeiten ihre maximale Wirkung ent-falten. Das Zusammenspiel der Ak-tivstoffe in drei Phasen ermöglichteine stabile Haftung für den ganzenTag.

Kukident Ultra 3 ist seit April 2004im Handel erhältlich.

Orthopantomograph unter„GE Healthcare“

In unzähligen Praxen steht heuteein Original Orthopantomograph® inkonventioneller oder digitaler Ver-sion. Der Orthopantomograph®, derPionier des Panoramaröntgens, wurdefrüher von Siemens und dann vomHersteller Instrumentarium Imagingdirekt vertrieben. Seit kurzem gehörter zu dem globalen Unternehmen GEHealthcare (General Electric) und dasgesamte Programm wird nun unterdem Markenzeichen GE Healthcarevertrieben. Mit der Synergie derweltweiten Kompetenz von GE inBildgebungsverfahren können inno-vative Entwicklungen im dentalenBereich schneller realisiert werden.

NEUES AUS INDUSTRIE UND UNTERNEHMEN

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ZBB 2/200442

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Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 derHauptsatzung der LZÄK Brandenburg.Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Fürunverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Die Re-daktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Ge-zeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinungder Redaktion bzw. Redaktionsbeiträge wieder. Nachdruck der in dieser Zeit-schrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet.Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sindurheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eineVerwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

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Die Zeitschrift erscheint 6 mal im Jahr. Jeweils am 15. der geraden Monate. DieZeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahnärzten im Rahmen ihrerMitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mitdem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugsgebühr: jährlich € 19.- zgl. Versand-kosten Einzelheft € 3,-. Bestellungen werden vom Verlag entgegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende desKalenderjahres.

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