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ZELL AN DER PRAM Wohnraum in Miete

ZELL AN DER PRAM - isg-wohnen.at · In der Gemeinde Zell an der Pram er-richtet die ISG in sonniger Wohnlage ein attraktives Wohnprojekt mit 12 mo-dernen Mietwohnungen. Die Wohnungen

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ZELL AN DER PRAM

Wohnraum in Miete

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In der Gemeinde Zell an der Pram er-

richtet die ISG in sonniger Wohnlage

ein attraktives Wohnprojekt mit 12 mo-

dernen Mietwohnungen.

Die Wohnungen mit hellen freundli-

chen Innenräumen befinden sich auf

drei Vollgeschoßen (Erd-, 1. und 2.

Obergeschoß). Der Wohnungsspiegel

umfasst sechs 2-Zimmer-Wohnungen

mit ca. 62 m² und sechs 3-Zimmer-

Wohnungen mit ca. 83 m² Wohnfläche

(inkl. Loggia/Balkon/Terrasse). Das zent-

rale Treppenhaus erschließt alle zwölf

Wohnungen. Diese sind darüber hinaus

mittels Lift barrierefrei erreichbar. Die

Architektur des Hauses besticht durch

ihre geradlinige schlichte Form mit

Flachdach und freundlicher Fassaden-

gestaltung. Die Wohnzimmer mit offe-

ner Küche sind bei allen Wohnungen

nach Süden orientiert. Für die Erdge-

schoßwohnungen besteht über die Ter-

rassen ein direkter Zugang ins Grüne.

Auf die Unterkellerung des Hauses wird

bewusst verzichtet. Die Kellerersatzflä-

chen sind ins Wohnkonzept integriert.

Neben Lagerräumen zu den einzelnen

Wohnungen befinden sich im Erdge-

schoß ein Abstellraum für Fahrräder so-

wie die Haustechnik und im ersten

Obergeschoß ein Wäschetrocken-

raum.

Durch die effiziente Bauweise und den

Einsatz energiesparender Technologien

erreichen wir den Standard eines Nied-

rigst-Energiehauses. Die Wärmeversor-

gung erfolgt über eine Zentralheizung,

die ans örtliche Fernwärmenetz

(Biomasse) angeschlossen ist. Alle Woh-

nungen verfügen über eine kontrollier-

te Wohnraumlüftung. Sie trägt dazu

bei, Heizkosten zu sparen und erhöht

deutlich Ihren Wohnkomfort.

Zum Parken stehen den Mietern im

nördlichen Grundstücksbereich insge-

samt 20 Auto-Abstellplätze zur Verfü-

gung.

Die Grünflächen stehen den Mietern

zur allgemeinen Benützung offen. Sie

sind u. a. mit einem Kinderspielplatz

gestaltet.

Das Wohnprojekt

Wir achten bei un-

seren Wohnprojek-

ten auf eine äu-

ßerst hochwertige

Ausführungsquali-

tät. Beste Materia-

lien und perfekte

Verarbeitung ha-

ben Priorität.

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Die Lage im Raum

Dieser Plan sowie alle weiteren Pläne in dieser Broschüre beruhen auf dem Projektstand vom

Dezember 2016. Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor.

1 = ISG-Neubauprojekt

2 = Fa. Leitz

3 = Tankstelle

4 = Gemeindeamt

5 = Schloss Zell

1

2 3

5

4

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Gebäudeansichten

Südansicht

Nordansicht

Ostansicht Westansicht

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Erdgeschoß

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1. Obergeschoß

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2. Obergeschoß

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ZWEIRAUMWOHNUNG

Die kleine Kompakte

WG 2, 6, 10 & WG 3, 7, 11

Grundrisse

Lage der Wohnungen

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Die Universelle

WG 1, 5, 9 & WG

DREIRAUMWOHNUNG

Lage der Wohnungen

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FLÄCHEN in m² EIGENMITTEL MIETER MONATLICHE LEISTUNG AB BEZUG

Wg.

Nr.

Ge-

schoß

Wohn-

fläche

Loggia

gesamt

Balkon

Terrasse

Nutz-

fläche

brutto

2 %

Baukosten-

beitrag

= gesamte

Eigenmittel

Miete

gesamt

(inkl.Ust.)

Betriebs-

u.Heizkosten

pauschale ca.

GESAMT

inkl.

Umsatz-

steuer ca.

mögliche

Wohn-

beihilfe

1 EG 75,15 2,47 5,47 83,09 2.652 2.652 383 206 589 272

2 EG 54,80 4,92 2,93 62,65 2.041 2.041 295 158 453 209

3 EG 54,85 4,92 2,93 62,70 2.042 2.042 295 158 453 209

4 EG 74,82 2,47 5,47 82,76 2.641 2.641 382 205 587 271

5 1 OG 75,15 2,47 5,47 83,09 2.652 2.652 383 206 589 272

6 1 OG 54,80 4,92 2,93 62,65 2.041 2.041 295 158 453 209

7 1 OG 54,85 4,92 2,93 62,70 2.042 2.042 295 158 453 209

8 1 OG 74,82 2,47 5,47 82,76 2.641 2.641 382 205 587 271

9 2 OG 75,15 2,47 5,47 83,09 2.652 2.652 383 206 589 272

10 2 OG 54,80 4,92 2,93 62,65 2.041 2.041 295 158 453 209

11 2 OG 54,85 4,92 2,93 62,70 2.042 2.042 295 158 453 209

12 2 OG 74,82 2,47 5,47 82,76 2.641 2.641 382 205 587 271

Preisliste

Die Grundkosten werden zu 0% und die Baukosten werden zu 2 % durch Eigenmittel der Mieter

finanziert.

Der Baukostenbeitrag wird bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses nach den Bestimmungen des

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zurückgezahlt (abzüglich 1% Afa p.a.).

Alle Preisangaben beruhen auf den am heutigen Tage bekannten Kosten und Förderungsbestim-

mungen (Stand November 2016).

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FENSTER

Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung,

innen Werzalit-Fensterbretter,

außen Alu-Fensterbänke.

TÜREN

Innentüren: Türblätter in Stahlzarge;

weiß lackiert.

Wohnungseingangstüre: brandhem-

mend und einbruchshemmend mit Si-

cherheitsbügel.

FUSSBÖDEN

Klebeparkett (Eiche) in Vorraum, Kü-

che, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer;

Fliesen in Bad und WC.

WANDOBERFLÄCHEN

Fliesen im Bad bis 2,00 m Höhe und im

WC bis 1,50 m Höhe.

Farbanstrich in sämtlichen Wohn- und

Nebenräumen (Innendispersion weiß),

die Decken werden gespachtelt und

weiß gestrichen.

SANITÄRE INSTALLATIONEN UND

EINRICHTUNGEN

Küche: Anschluss und Ablauf für Spül-

becken, Anschluss für Geschirrspüler,

E-Herd, Kühlschrank.

Bad: Waschtischanlage (weiß) mit ver-

chromter Einhebelarmatur; Entlüftungsge-

rät (in Bad und WC); Waschmaschinenan-

schluss.

2-Zimmer-Wohnungen:

bodengleiche Dusche mit Brausearmatur

3-Zimmer-Wohnungen:

Einbaubadewanne (weiß) mit Wannenfüll-

und Brausearmatur

WC: Tiefspül-Wandklosettanlage (weiß),

Handwaschbecken mit Armatur.

In den 2-Zimmerwohnungen befindet sich

das WC im Bad.

ELEKTROINSTALLATIONEN lt. ÖVE;

INTERNETANSCHLUSS IM WOHN- UND KIN-

DERZIMMER (vorbereitet).

HEIZUNG – Fernwärme (Biomasse)

KONTROLLIERTE WOHNRAUMLÜFTUNG

Frische und hygienisch einwandfreie Luft wird vollautoma-

tisch, mit Wärmerückgewinnung vorgewärmt, den Wohn-

räumen zugeführt. Die verbrauchte Raumluft wird abge-

saugt und ihre Wärme der frischen Luft berührungslos

übertragen. Dabei arbeiten die Geräte äußerst energie-

sparend und erzeugen ein angenehmes Raumklima. Sie

sparen Heizkosten und erhöhen Ihren Wohnkomfort.

Die Lüftungsgeräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt

und entsprechend langlebig. In der kalten Jahreszeit sol-

len die Geräte permanent in Dauerlüftung betrieben wer-

den.

HEIZWÄRMEBEDARF (HWB) = 23 kWh/m²a,

fGEE=0,53

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse bzw. im Ermessen der ISG liegen,

vorgenommen werden können.

AUSSTATTUNG

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ANNUITÄTENDIENST:

Anteilige Zinsen und Tilgung für zur Fi-

nanzierung der Baukosten verwendete

Wohnbauförderungs- und Bankdarle-

hen.

EIGENMITTELVERZINSUNG:

Verzinsung der von der ISG eingesetz-

ten Eigenmittel für (Grund- und) Bau-

kosten.

AFA (Abschreibung für Abwertung)

EIGENMITTEL:

Die von der ISG für den Bau der Wohn-

anlage aufgebrachten Eigenmittel sind

nach den geltenden Bestimmungen

des Wohnungsgemeinnützigkeitsgeset-

zes jährlich um 2 % abzuschreiben.

RÜCKLAGENKOMPONENTE:

Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

ist eine Rücklage zur Abdeckung allfälli-

ger Leerstehungskosten zu bilden.

EVB (Erhaltungs- und Verbesserungs-

beitrag):

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbei-

trag fließt einem Fonds zu. Aus diesem

Fonds werden laufende Erhaltungs- und

Verbesserungsarbeiten am Wohnobjekt

finanziert.

BETRIEBSKOSTENAKONTO:

Die Betriebskostenvorauszahlung für

Ihre Wohnung ist eine von der ISG

kalkulierte Pauschale. Ihren Voraus-

zahlungen werden in der Betriebs-

kostenabrechnung die tatsächlich

angefallenen Kosten eines Kalen-

derjahres gegenübergestellt. Aus

der entstehenden Differenz ergibt

sich dann für Sie ein Guthaben oder

eine Nachzahlung.

HEIZKOSTENAKONTO:

Siehe Betriebskostenakonto.

MITGLIEDSBEITRAG:

Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von

€ 0,29 pro Monat ist in Ihrer

monatlichen Vorschreibung enthal-

ten.

VERWALTUNGSKOSTEN:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird

in seiner Höhe vom Ministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

festgesetzt. Er stellt das Entgelt für

die Verwaltungstätigkeit der ISG dar.

Dafür leisten Sie Ihre monatliche Mietzahlung

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Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 in der geltenden Fassung

Volljährigkeit

Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden

Wohnbedürfnisses zu verwenden.

Die Wohn- bzw. Eigentumsrechte an jenen Wohnungen, die in den

letzten fünf Jahren vor Zusicherung der Förderung mit Hauptwohnsitz

bewohnt wurden, sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen

Wohnung aufzugeben.

Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens bereits ununterbrochen seit 5

Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und Einkünfte bezie-

hen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der

gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslo-

sengeld).

Einkommensgrenzen (ca. jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Ur-

laubsgeld des der Förderungszusage vorangegangenen Kalenderjahres):

bei einer Person: € 37.000,00

bei zwei Personen: € 55.000,00

für jede weitere Person: € 5.000,00

Für die monatliche Belastung besteht die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe

des Landes OÖ. zu beziehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach

der Familiengröße und dem Familieneinkommen und ist in jedem Einzelfall

gesondert zu berechnen.

Förderungsvoraussetzungen

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Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zu-

schüsse jeweils maximal auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minde-

rung des Wohnungsaufwandes dient.

Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist abhängig von:

1. der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung lebt,

2. der Höhe des Nettoeinkommens (Monatseinkommen x 14/12 = Jahreszwölftel)

aller in der Wohnung lebenden Personen,

3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 45 m² für die erste Person, max. 15

m² für jede weitere Person),

4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Höchstgrenze Euro 3,50/m² Wohn-

nutzfläche, wobei die Obergrenze der Wohnbeihilfe Euro 300,00 pro Monat be-

trägt).

Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7,00 Euro

im Monat ausmacht. Im Falle eines Mietrückstandes kann die Wohnbeihilfe direkt an

die Hausverwaltung angewiesen werden.

„Nicht-EU-Bürger“ können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten.

Voraussetzung ist, dass sie sich

seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz aufhalten

und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus

der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld).

Weitere Fragen zur Wohnbeihilfe beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin, Frau

Doris Wiesinger, 07752 858 28-232.

Wohnbeihilfe

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Die ISG besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft mit be-

schränkter Haftung und unterliegt somit den Bestimmungen des Genossen-

schaftsgesetzes (GenG) sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG).

Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, im Wesentlichen der Förderung

des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder zu dienen.

Voraussetzung für den Bezug einer Mietwohnung ist daher ein Beitritt zur Genos-

senschaft. Damit verbunden ist wiederum die Zeichnung von Geschäftsanteilen

à Euro 36,34. Je nach angestrebter Wohnungsgröße sind

bis 50 m² Wohnfläche ……….. 3 Geschäftsanteile

bis 90 m2 Wohnfläche ………. 6 Geschäftsanteile und

über 90 m2 Wohnfläche ……... 8 Geschäftsanteile

zu erwerben. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt Euro 14,53 und der Mitglieds-

beitrag jährlich Euro 3,48. Bei der Wohnungsvergabe werden unsere Mitglieder

sodann bevorzugt (ausgenommen ist die Vergabe von Mietwohnungen durch

die jeweiligen Gemeinden).

Der Beitritt erfolgt nach Abgabe der Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss.

Jedes Mitglied haftet im Insolvenzfalle nicht nur mit seinen Geschäftsanteilen,

sondern auch noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der übernommenen

Geschäftsanteile (§ 76 GenG).

Der Austritt eines Mitgliedes wird nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die

Kündigung erfolgte, wirksam (jeweils 31.12. – § 77, Z. 1 GenG).

Die Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Mitgliedes dürfen erst ein Jahr nach

Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt werden, in dem das Mitglied ausge-

schieden ist (§ 79, Z.1 GenG).

Beitritt und Mitgliedschaft

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Anmeldung und Wohnungsvergabe

Gemeindeamt Zell an der Pram

Hofmark 1

4755 Zell an der Pram

07764 83 55-0

E-mail: [email protected]

Beratung

Innviertler Gemeinnützige Wohnungs-

und Siedlungsgenossenschaft reg. GenmbH

4910 Ried im Innkreis, Riedauer Straße 28

Telefon: 07752 858 28-0

Fax: 07752 858 28-300

E-Mail: [email protected]

Anmerkungen: Die Unterlage ist geistiges Eigentum der ISG. Alle Rechte vorbehalten. Die in der vorliegenden Unterla-

ge dargestellten Zahlenwerte beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Preisbasis November 2016. Ange-

führte Plangrundlagen sind maßstabslos, und es sind Planänderungen möglich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen

sind vorbehalten. Ried/I., 15. Dezember 2016.