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diz DIDAKTISCHES ZENTRUM GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband für Studierende des Master of Education Grundschule sowie Haupt- und Realschule

ZENTRUM GHR 300 - Uni Oldenburg · 3 Fach 2 9 KP Fachdidaktik / Fachwissenschaft Theorie der Schule (biw010/MM 1a) 1 VL und 1 SE 6 KP Inklusion - Interdisziplinäre Zugänge (biw040/MM

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diz DIDAKTISCHESZENTRUM

GHR 300Informationen zur Praxisphase und zum Projektband

für Studierende des Master of Education Grundschule sowie

Haupt- und Realschule

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diz DIDAKTISCHESZENTRUM

GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband

Impressum

Universität Oldenburg Didaktisches Zentrum (diz) Uhlhornsweg 84 D-26111 Oldenburg [email protected]

Satz & Layout Per Ruppel

Postanschrift

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstraße 114-118 D-26129 Oldenburg

Internet

http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/

Kontakt

Universität Oldenburg Didaktisches Zentrum (diz) Uhlhornsweg 84 26111 Oldenburg

Tel.: 0441/798-3033 E-Mail: [email protected]

Fragen zum GHR 300: [email protected]

AnsprechpartnerInnen

Susanne de Vries Koordination GHR 300 Tel.: 0441/798-3035 E-Mail: [email protected]

Indre Döpcke Studienkoordination Tel.: 0441/798-3032 E-Mail: [email protected]

Elke Kureck Schulpraktika an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Förderschulen Tel.: 0441/798-3030 E-Mail: [email protected]

Inhalt

Studienverlaufsplan M.Ed. Grundschule | M.Ed. Haupt-/Realschule (Empfehlung) 6

Struktur des Praxisblocks 6

Überblick Praxisphase und Projektband 7

Ziele der Praxisphase und des Projektbandes 8

Rahmenvorgaben 9

Modulbausteine der Praxisphase 10

Modulbausteine des Projektbandes 11

Zentrale Aufgaben der beteiligten Personen 11

Anmelde- und Zuweisungsverfahren (Praktikumsschule) 12

Formulare und Dokumente zur Vorlage bei der Praktikumsschule 13

„Laufzettel Praxisblock“ 13

Bewertungs- und Benotungsmodalitäten 14

Bescheinigungen über die Ableistung der Praxismodule 14

Sonstiges 15

Versicherungsschutz in der Praxisphase 15

Krankheit/Fehlzeiten in der Praktikumsschule 15

Pflichten und Rechtsstellung der Studierenden an der Praktikumsschule 15

Literaturempfehlungen (Auswahl) 16

Links der Studienseminare zur Unterrichtsplanung 17

Links zu den Prüfungsordnungen 17

Anhang 18

5. Fassung, Oktober 2017

4 5

GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

Abkürzungsverzeichnis

diz Didaktisches Zentrum der Universität Oldenburg

G Grundschule

HL Hochschullehrende/r *

HR Haupt- und Realschule

KP Kreditpunkte

LiP Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase

LVS Lehrveranstaltungen

M.Ed. Master of Education

MM Mastermodul

MPO Masterprüfungsordnung

prx Praxismodul

SE Seminar

s.g.U. selbst gestalteter Unterricht

SoSe Sommersemester

SWS Semesterwochenstunde

ÜB Übung

UB(s) Unterrichtsbesuch(e)

WiSe Wintersemester

* Der Begriff Hochschullehrende/r wird in der vorliegenden Broschüre für sämtliche Lehrende der Universität (u.a. Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben) in der Praxisphase und im Projektband verwendet.

Herzlich willkommen im „GHR 300“!

Liebe Studierende,

wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre alle zentralen Informationen zu den neu gestalteten, viersemestrigen Masterstudiengängen für die Lehrämter an Grundschulen sowie Haupt- und Realschulen (GHR 300) zukommen lassen.

Die Bezeichnung GHR 300 setzt sich zusammen aus GHR für Grund-, Haupt-, Realschule sowie der Anzahl der Kreditpunkte (300), die bis zum Abschluss des Master of Education im gesam-ten Studium erworben werden müssen. Die 300 Kreditpunkte (KP) verteilen sich wie folgt auf das Studium: 180 KP für den Zwei-Fächer-Bachelor und 120 KP für den Master of Education.

Kernstück der neuen Studiengänge ist ein 18-wöchiger Praxisblock an der Schule, der zusammen mit den Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminaren die Praxisphase bildet. Darüber hinaus bearbeiten Sie als Studierende/r während des Praxisblocks im Rahmen des sogenannten Projektbandes mit einer „forschenden Grundhaltung“ konkrete Fragestel-lungen aus Theorie und Praxis.

Zu diesen neuen Kernelementen und weiteren Themen rund um den GHR 300 finden Sie hier Antworten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und einen erfolgreichen Start in den neuen Master!

Ihr Didaktisches Zentrum

Moin! Ich bin Stud. Ich habe die Praxisphase und das Projektband schon absolviert. Hin und wieder gebe ich dir nützliche Tipps, welche dir die Praxisphase und das Projektband erleichtern sollen. Und noch etwas: Das diz hat eine extra Seite zu GHR 300, wo du viele wichtige Informationen findest, u.a. auch diese Broschüre zum Download. Schau doch hier einfach mal: http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-

und-lehre/ghr-300/

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

Studienverlaufsplan M.Ed. Grundschule | M.Ed. Haupt-/Realschule (Empfehlung)

Struktur des Praxisblocks

Semester Module KP

SoSe4

Fach / Bildungswissenschaften18 + 3 KP

MasterarbeitKolloquium

Theorie der Schule

(biw010/MM 1a)

1 SE3 KP

Schulformspezifisch:Pädagogische Aufgaben und Fragestellungen in

der Primarbildung (biw051/MM 5a) oder Pädago-gische Aufgaben in Schulen des Sekundarbereichs I

(biw052/MM 5b)1 VL und 2 SE

9 KP

33 KP

WiSe3

Fach 29 KP

Fachdidaktik / Fachwissenschaft

Theorie der Schule

(biw010/MM 1a)1 VL und 1 SE

6 KP

Inklusion - Interdisziplinäre Zugänge(biw040/MM 4)

1 VL und 2 SE9 KP

Projektband(prx565)

Nachbereitung~ 2 KP

~26 KP

SoSe2

Praxisphase (prx560, prx561, prx562) im SoSe: 20 KPBegleitung Fach 1 (prx561): 2 KPBegleitung Fach 2 (prx562): 2 KP

Nachbereitung Fach 1 (prx561): 1 KPNachbereitung Fach 2 (prx562): 1 KPPraxisblock (prx560) im SoSe: 14 KP

Projektband (prx565): insg. 15 KPProjektdurchführung (9 KP)Projektbegleitung (~ 2 KP)

~31 KP

WiSe1

Praxisphase (prx560, prx561, prx562) im WiSe: 10 KP

Vorbereitung Fach 1 (prx561): 2 KPVorbereitung Fach 2 (prx562): 2 KP Praxisblock (prx560) im WiSe: 6 KP

Schul- und Unterrichtsfor-schung:

Forschungsmethoden(biw020/MM 2a) oder Diagnos-

tik und Leistungsbeurteilung (biw030/MM 3a)

1 VL und 2 SE9 KP

Fach 19 KP

Fachdidaktik/ Fachwissenschaft

Projektband(prx565)

Vorbereitung~ 2 KP

~30 KP

Anmeldehinweise für die prx-Moduleprx560: Anmeldung ausschließlich über eine online-Praktikumsdatenbankprx561/prx562/prx565: Anmeldung über StudIP: Suche > Modulverzeichnis > Studiengänge > Master of Education > Master of Education Grundschule bzw. Haupt- und Realschule > entspr. Fach auswählen > Bildungswissenschaften > Praxisphase/Projektband

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1. Semester (WiSe) 2. Semester (SoSe)

Vorlesungsfreie Zeit Vorlesungszeit

1. + 2. Woche 3. – 5. Woche 6. – 18. Woche

Hospitationen Hospitationen

s.g.U. + UBs Selbst gestalteter Unterricht + Unterrichtsbesuche (einschließlich ausführlicher Unterrichtssequenzen)

Außerunterrichtliche Aktivitäten (mind. 4) Außerunterrichtliche Aktivitäten (mind. 4)

Begleitveranstaltung Praktikum (in beiden Fächern) Begleitveranstaltung Praktikum (in beiden Fächern)

Durchführung Projektband Durchführung Projektband

Begleitveranstaltung Projektband * Begleitveranstaltung Projektband *

* Die Begleitveranstaltungen zum Projektband finden nicht zwingend statt, da die Verteilung der SWS und KPs auf die Lehrveranstaltungen zum Projektband (Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen) der Entscheidung der zuständigen Hochschullehrenden obliegt. Insgesamt sind für die begleitenden Veranstaltungen zum Projektband 4 SWS mit 6 KP vorgesehen, die jedoch von den zuständigen Hochschullehrenden individuell verteilt werden können.

Überblick Praxisphase und Projektband

Projektband15 KP insgesamt

Praxisphase30 KP insgesamt

2./3

. Se

mes

ter

1. S

emes

ter

1./2

. Se

mes

ter

Vorbereitung ProjektbandVorbereitung Praxisphase

Nachbereitung Praxisphase

Fach 1: 1 SE / 2 KP

Fach 1: 1 SE / 1 KP

Fach 2: 1 SE / 2 KP

Fach 2: 1 SE / 1 KP

Praxisblock 18 Unterrichtswochen im Zeitraum ab ca. 10.02. bis Juni/Juli eines jeden Jahres

Universität

Schule

15 Zeitstd. Präsenz pro Wocheverteilt auf drei Schultage

Praxisblock in beiden Fächern (20 KP)• Hospitationen

• selbstgestalteter Unterricht

• ausführliche Unterrichtssequenzen

• außerunterrichtliche Aktivitäten

• Unterrichtsbesuche

Durchführung Projektband

Begleitung Fach 1

1 SE / 2 KP

Begleitung Fach 2

1 SE / 2 KPBegleitung Projektband

Abgabe Prüfungsleistung:Portfolio

Modulbescheinigung mit Benotung

Abgabe Prüfungsleistung: Portfolio pro Fach

Modulbescheinigung mit Benotung (1 pro Fach)Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des

Praxisblocks

Nachbereitung Projektband

6 7

Ôst

erfe

rien

GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

8 9

1 Für weitere Informationen siehe die Anlage 3b der MPO – G sowie der MPO – HR und die Modulbeschreibung zur Praxisphase im Anhang.2 Für weitere Informationen siehe die Anlage 3b der MPO – G sowie der MPO – HR und die Modulbeschreibung zum Projektband im Anhang.

Ziele der Praxisphase und des Projektbandes

Praxisphase 1

Ziel der Praxisphase ist die Verzahnung von Ausbildungselementen der Universität und der Schulpraxis. Die Lehre erfolgt daher i.d.R. in Kooperation (Tandem-Lehre) von Hochschulleh-renden (HL) aus den Fachdidaktiken mit FachseminarleiterInnen aus Studienseminaren bzw. geeigneten Lehrkräften aus Schulen (LiPs – Lehrbeauftragte in der Praxisphase).

Kern der Praxisphase ist der sogenannte Praxisblock mit dem 18-wöchigen Schulpraktikum in beiden Fächern von Februar bis ca. Juni/Juli eines jeden Jahres.

Die Studierenden sollen

` ihre Berufsrolle kennenlernen, eine grundlegende Handlungskompetenz als Lehrkraft entwickeln und ihr pädagogisches Handeln wissenschaftlich reflektieren,

` ihre unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Erfahrungen theoretisieren und exempla-risch in Handlungsmodelle übersetzen,

` tiefere Einblicke in die schulische Praxis gewinnen, den Beruf der Lehrkraft im Allgemei-nen reflektieren und ihre Entscheidung für das (jeweilige) Lehramt überprüfen.

Projektband 2

Ziel des Projektbandes ist die Förderung des Forschenden Lernens durch das Einnehmen einer forschenden Perspektive im Rahmen eigener kleiner Forschungsprojekte.

Die Studierenden bearbeiten exemplarisch eine konkrete Fragestellung aus dem Schulkon-text unter Anwendung geeigneter Forschungs- bzw. Evaluationsmethoden. Das Projektband ist wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches oder den Bildungswissenschaften zu absolvieren.

Die Studierenden sollen lernen,

` Ergebnisse der fachdidaktischen, fachwissenschaftlichen und bildungswissenschaftlichen Forschung zu interpretieren,

` selbst eine forschende Perspektive einzunehmen,

` eigene und fremde Forschungsergebnisse kritisch und theoriegeleitet zu reflektieren.

Das Projektband kann im späteren Verlauf konzeptionell in die Masterarbeit münden.

Wenn Sie beabsichtigen, im Rahmen Ihres Projektbandes oder Ihrer späteren Masterarbeit Umfragen und Erhebungen an einer Schule durchzuführen, so sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten und zeitlich einzukalkulieren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/umfragungen-und-erhebungen/

Ihre zuständigen Hochschullehrenden beraten und unterstützen Sie in dieser Angelegenheit.

Ich habe nach dem Praktikum eine Selbstreflexion geschrieben, nur für mich. Es hat mir sehr viel gebracht, meine eigene Entwicklung während des Praktikums noch einmal zu verschriftlichen. Mach du das doch auch! Einen Leitfaden dazu findest du im Anhang.

Wenn du das Modulbiw020/MM 2a belegen möchtest, solltest du das im 1. Semester machen, da hier grundlegende Forschungsmethoden vermittelt werden – hat mir für das Projektband sehr geholfen.

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Rahmenvorgaben

Die Praxisphase erstreckt sich insgesamt über einen Zeitraum von bis zu ca. 12 Monaten (inkl. Vorbereitung, Praxisblock mit Begleitung, Nachbereitung, Abgabe der Prüfungsleistung).

Sowohl die Praxisphase als auch das Projektband werden pro Studienjahr nur einmal – jeweils beginnend mit dem WiSe – angeboten.

Die Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen der Praxisphase finden an einem festgelegten Studientag (freitags) in vorgegebenen Zeitfenstern statt, die Nachbereitungsveranstaltungen der Praxisphase im Anschluss an den Praxisblock in separaten Zeitfenstern.

Die Lehrveranstaltungen des Projektbandes finden i.d.R. in festgelegten Zeitfenstern donnerstags oder optional samstags als Blockveranstaltungen statt.

Nähere Informationen zum Studientag finden Sie hier:

http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/studientag-ghr-300/

Das Didaktische Zentrum (diz) ist für die Vergabe der Praktikumsplätze zuständig.

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

� Vorbereitungsseminare: 1 Seminar pro Fach (2 KP pro Fach) in fachspezifischen Zeitfenstern an einem festgelegten Studientag (freitags wöchentlich).

� Praxisblock (20 KP): Ab ca.10. Februar eines jeden Jahres für insgesamt 18 Unterrichtswochen (also ohne Ferien!).

` Präsenzzeit in den Schulen: 15 Zeitstunden pro Woche verteilt auf 3 Schultage.

` Während des Praxisblocks sollen die Studierenden ` im Unterricht hospitieren (1.+ 2. Woche).

` teilweise und/oder vollständig selbst gestalteten Unterricht (s.g.U.) 3 planen, durchführen und reflektieren (durchgängig ab der 3. Woche). Den Studierenden darf kein eigenverantwortlicher Unterricht und kein Vertretungsunterricht übertragen werden! 4 Auch mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten gemäß § 62 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) (z.B. Pausen- und Busaufsicht) dürfen Studierende nicht betraut werden.

` eine ausführliche Unterrichtssequenz je Fach planen, durchführen und reflektieren (Empfeh-lung: ab der 5. Woche). Die Vorbereitung umfasst insbesondere didaktische und methodische Planungselemente, die Anfertigung einer Sachanalyse sowie die Analyse der Lernausgangslange.

` insgesamt 64 Unterrichtsstunden in beiden Fächern (Richtwert) unterrichten, also 32 Stunden pro Fach (durchgängig i.d.R. 4 Wochenstunden Unterricht, dies entspricht 2 Stunden pro Fach und Woche).

` an mind. 4 außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen (z.B. Konferenzen, Angebote im Rah-men des Ganztages, Elternabende, Bundesjugendspiele, Schulfeste etc.).

` i.d.R. mind. 2 Unterrichtsbesuche pro Fach: 1 Besuch durch LiP sowie 1 Tandembesuch durch HL und LiP.

` ein Beratungsgespräch pro Fach mit dem entsprechenden HL, das an der Schule oder Universität stattfinden kann.

Die Studierenden sind für die Koordination und Terminierung ihrer Besuche selbst verantwortlich! 5

` Darüber hinaus werden die Studierenden in der Schule durchgehend durch eine Lehr-kraft der Schule – eine/n MentorIn – betreut, unterstützt und beraten.

� Begleitseminare: 1 Seminar pro Fach (2 KP pro Fach) in fachspezifischen Zeit-fenstern an der Universität parallel zum Praxisblock an einem festgelegten Stu-dientag (freitags 14-täglich).

� Nachbereitungsseminare nach Abschluss des Praxisblocks: 1 Seminar pro Fach (1 KP pro Fach) innerhalb des Zeitraums Juli/August bis Ende September in fachspezifisch festgelegten Zeitfenstern.

� Art der Prüfungsleistung: Portfolio pro Fach.

3 Unterrichtsversuche finden in teilweise oder vollständig selbst gestalteten Unterrichtsstunden statt. Beim teilweise selbst gestalteten Unterricht handelt es sich um einzelne Phasen einer Unterrichtsstunde, die Studierende durchführen, wohingegen beim vollständig selbst gestalteten Unterricht die Studierenden eine ganze Unterrichtsstunde bzw. eine ausführliche Unterrichtssequenz über mehrere Stunden planen, durchführen und reflektieren. Der selbst gestaltete Unterricht soll kontinuierlich in denselben Lerngruppen stattfinden.4 Das bedeutet, dass die unterrichtliche Verantwortung nicht bei den Studierenden liegt, sondern jederzeit den MentorInnen obliegt. Die reguläre Lehrkraft der Klasse muss daher im Unterricht der Studierenden grundsätzlich anwesend sein.5 Sollten aufgrund von Verschulden der oder des Studierenden die Besuche nicht durchgeführt werden, so wird der Praxisblock mit „nicht bestanden“ bewertet.

Modulbausteine der Praxisphase

Den Tandembesuch am besten schon frühzeitig planen.

Lass einen der Besuche schon vor den Osterferien stattfinden. So entgehst du dem Terminstress.

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Modulbausteine des Projektbandes

� Vorbereitungsseminar: 1 Seminar (~ 2 KP), die Terminierung erfolgt durch die zuständigen Hochschullehrenden.

� Projektdurchführung in der Schule (9 KP) parallel zum Praxisblock.6

� Begleitseminar: 1 Seminar (~ 2 KP) an der Universität parallel zum Praxisblock und zur Projektdurchführung in festgelegten Zeitfenstern (donnerstags oder freitags; optional samstags als Blockveranstaltung).

� Nachbereitungsseminar nach Abschluss des Praxisblocks: 1 Seminar (~ 2 KP), die Terminierung erfolgt durch die zuständigen Hochschullehrenden.

� Art der Prüfungsleistung: Portfolio.

Studierende

` Erprobung der im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse,

` Unterrichtshospitationen,

` Planung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht,

` Reflexion des Unterrichtsgeschehens (eigenen und fremden Unterrichts),

` Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten.

Lehrbeauftragte in der Praxisphase (LiP) / Hochschullehrende (HL)

` Vorbereitung und Durchführung der Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminare,

` Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche,

` Bewertung und Besprechung des Portfolios mit den Studierenden,

` Kooperation mit den MentorInnen der Praktikumsschule.

MentorInnen

` Mitnahme der Studierenden in ihren Unterricht,

` Betreuung, Unterstützung und Beratung der Studierenden bei der Unterrichtsplanung,

` regelmäßige Rückmeldungen an die Studierenden über deren Kompetenzentwicklung.

Zentrale Aufgaben der beteiligten Personen

6 Wichtiger Hinweis: Die Projektdurchführung an der Schule ist ggf. mit Umfragen und Datenerhebungen verbunden, bei denen datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten sind. Nähere Informationen sowie entsprechende Vordrucke finden Sie hier: http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/umfragungen-und-erhebungen/

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

11 http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/erweitertes-fuehrungszeugnis-vorlagen-fuer-studierende/ 12 Der „Laufzettel Praxisblock“ inklusive der Ausfüllhinweise findet sich im Anhang. Er ist außerdem auf der Internet- Seite des diz unter Studium und Lehre > Praktika im BA & M.Ed. > Schulpraktika > Formulare, Praktikumsnachweise und Hinweise zu allen Schulpraktika in der Kategorie Praktikumsnachweise downloadbar: www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-ba-med/schulpraktika/

7 Eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie hier http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-ba-med/schulpraktika/ in der Kategorie Hinweise für Anmeldungen / StudIP-Anleitung.

8 http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/praktikumsschulen/ 9 Achtung: Eine den Studierenden persönlich zu lang anmutende Fahrtzeit stellt keinen wichtigen Grund dar!10 Ausführliche Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:

https://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-ba-med/schulpraktika/ unter dem Punkt „Härtefälle für die Zuweisung von Praktikumsplätzen“.

Anmelde- und Zuweisungsverfahren (Praktikumsschule)

Anmeldung

Die Anmeldung zum Praxisblock erfolgt ausschließlich elektronisch kurz vor bzw. zu Beginn des Master of Education über eine in StudIP implementierte online-Praktikumsdatenbank inner-halb eines ca. vierwöchigen Zeitraumes - Nachmeldungen sind nicht möglich.7

Schulzuweisung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung an eine bestimmte Praktikumsschule. Die Zuweisung der Studierenden erfolgt an Schulen der Zuweisungsregion Oldenburg.8 Die Schul-zuweisung erfolgt i.d.R. bis spätestens 15.12. eines jeden Jahres für den Beginn des Praxisblocks im Februar des Folgejahres und wird den Studierenden auf elektronischem Wege mitgeteilt.

Achtung: Tritt die oder der Studierende nach Abschluss des Zuweisungsverfahrens vom zugewiese-nen Praktikumsplatz ohne Nachweis eines wichtigen Grundes zurück bzw. wird der Praxisblock ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht angetreten oder nach Antritt vorzeitig beendet, wird er mit „nicht bestanden“ bewertet.9

Sollte sich im Laufe des Zuweisungsprozesses herausstellen, dass Sie den Praxisblock nicht mehr absolvieren wollen, teilen Sie dies dem Didaktischen Zentrum bitte unverzüglich und schriftlich mit!

Nachteilsausgleich (sogenannte Härtefälle)

Es ist möglich, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, der eine bevorzugte Schulzuwei-sung gewährt, wenn

` ein Kind bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt betreut wird (Nachweis: Geburts-/, Abstammungs-/, Adoptionsurkunde einschließlich Betreuungserklärung),

` ein/e nahe/r Angehörige/r gepflegt wird (Nachweis einer Pflegestufe und des Verwandt-schaftsgrades),

` schwerwiegende Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung vorliegen10

Die Studierenden haben die entsprechenden Dokumente zusammen mit ihrer Anmeldung hochzuladen.

Nimm etwa spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praxisblocks Kontakt zur Schule auf, um deine dortigen MentorInnen kennenzulernen und ggf. weitere Absprachen zu treffen.

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Formulare und Dokumente zur Vorlage bei der Praktikumsschule

Gemäß Rd.-Erl. d. MK zu GHR 300 v. 01.08.2014 sind die Studierenden dazu verpflichtet, spätes-tens bei Antritt des Praxisblocks folgende Formulare bzw. Dokumente vorzulegen:

` Verschwiegenheitserklärung ` Erklärung über die Belehrung gem. § 35 des Infektionsschutzgesetzes ` Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke.

Die entsprechenden Dateien stehen auf der Seite des Didaktischen Zentrums zum Down-load zur Verfügung.11 Alle Studierenden sind aufgefordert, sich diese herunterzuladen, auszudrucken, gründlich zu lesen, zu unterzeichnen bzw. zu beantragen (Führungs-zeugnis) und der Praktikumsschule zu Beginn des Praxisblocks auszuhändigen. Des Weiteren haben die Studierenden der Schulleitung zu Beginn des Praxisblocks einen Lebenslauf bzw. Werdegang vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praxisblocks), da die Bearbeitung und Erstellung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

„Laufzettel Praxisblock“ 12

Pro Fach ist ein Laufzettel zu führen. Mit dem Laufzettel ist die Erfüllung folgender Vorgaben und Kernelemente des Praxisblocks gemäß Anlage 3b der MPO nachzuweisen und durch die verantwortlichen Personen bescheinigen zu lassen:

` Unterrichtshospitationen,

` Teilweise und vollständig selbst gestalteter Unterricht (Richtwert: insgesamt 64 Unter-richtsstunden in beiden Fächern, d. h. durchgängig 4 Wochenstunden Unterricht ab der 3. Woche),

` Vorbereitung, Durchführung sowie Auswertung und Reflexion einer ausführlichen Unter-richtssequenz pro Fach,

` Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten wie z. B. Elternabende, Konferenzen etc.,

` Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche.

Auf der Grundlage der auf den Laufzetteln dokumentierten und bescheinigten Kernelemente des Praxisblocks treffen die jeweilige Praktikumsschule und anschließend die jeweiligen zu-ständigen Hochschullehrenden der Praxisphase des Faches 1 und des Faches 2 die Feststellung, dass die/der Studierende die vorgesehenen Kernelemente des Praxisblocks ordnungskonform erbracht und dies durch die Vorlage der Laufzettel Praxisblock Fach 1 und Fach 2 im Original nachgewiesen hat. Achtung: Werden die Vorgaben und Kernelemente nicht ordnungskonform erbracht, wird der Praxisblock mit „nicht bestanden“ bewertet!

Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Laufzettel im 1. und 2. Unterrichtsfach sind zudem den beiden Portfolios jeweils als Kopie beizufügen.

Pass auf, dass du die Laufzettel nicht verlierst, da sie Grundlage der Bescheinigung des Praxisblocks sind und zudem in Kopie mit den Portfolios eingereicht werden müssen!

Und noch ein Tipp:

Schreib dir ergänzend zum Laufzettel genau auf, in welchen Unterrichtsstunden du in welchem Fach und bei welcher Lehrkraft hospitiert oder unterrichtet hast (am besten dokumentierst du auch jeweils das konkrete Stundenthema), damit dies für die/den MentorIn und die Schulleitung zu jederzeit nachvollziehbar ist. Am besten legst du hierfür eine entsprechende Tabelle oder Übersicht an.

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

13 Siehe hierzu die Vordrucke im Anhang sowie auf der Internet-Seite des diz unter Studium und Lehre > Praktika im BA & M.Ed. > Schulpraktika > Formulare, Praktikumsnachweise und Hinweise zu allen Schulpraktika in der Kategorie Praktikumsnachweise: http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-ba-med/schulpraktika/

14 Die entsprechenden Formulare (Unfallanzeige für Studierende/Wegeunfallbogen) sowie weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz finden sich auf der Internet-Seite der Stabsstelle Arbeitssicherheit unter https://www.uni-oldenburg.de/arbeitssicherheit/formulare-und-vordrucke/

Grundvoraussetzungen

` regelmäßige und dokumentierte Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen,

` regelmäßige Anwesenheit in der Schule sowie die Erfüllung der obligatorischen Vorgaben und Kernelemente des Praxisblocks, die den Studierenden von der Schule und den jeweils zuständigen Hochschullehrenden der Praxisphase nach der Absolvierung des Praxisblocks bescheinigt werden.

Prüfungsleistung Praxisphase

1 Portfolio pro Fach bestehend aus den Leistungen der jeweiligen Seminare.

Bewertet wird die Fähigkeit der Studierenden, sich auf wissenschaftlicher Grundlage konstruk-tiv mit den Bedingungen des Fachunterrichts in der Schule, den Lernmöglichkeiten von Schü-lerInnen und mit ihren eigenen Lehrerfahrungen auseinanderzusetzen. Rückmeldungen aus der Schule können in die Bewertung der Fächer-Portfolios einfließen, wobei der Unterricht der oder des Studierenden per se nicht benotet wird.

Prüfungsleistung Projektband

1 Portfolio im gewählten Bereich (Bildungswissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissen-schaft).

Bewertet wird die Fähigkeit der Studierenden, eine konkrete Projektidee/Forschungsfrage zu entwickeln und ihre Relevanz für die schulische Praxis darzustellen, die Konzeption und Metho-dik des Projekts dazulegen, die Projektdurchführung in der Schule zu beschreiben sowie die Pro-jektergebnisse und ggf. Produkte/Materialien darzustellen.

Bewertungs- und Benotungsmodalitäten

Bescheinigungen über die Ableistung der Praxismodule 13

Für die Ableistung der Praxisphase und des Projektbandes gibt es insgesamt 4 Bescheinigungen, die nach der erfolgreichen Absolvierung an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten sind:

` Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education – prx560: Praxisblock in der Schule,

` Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education – prx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach,

` Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education – prx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach,

` Bescheinigung über die Ableistung des Projektbandes im Master of Education – prx565: Projektband.

Die erste Bescheinigung ist von der oder dem Studierenden selbst an das Akademische Prü-fungsamt weiterzuleiten, die weiteren drei Bescheinigungen von den jeweiligen Prüfenden.

Vergiss nicht, die persönlichen Angaben korrekt auszufüllen und die Bescheinigungen prx560 und prx565 auch von der Praktikumsschule unterschreiben zu lassen. Und noch ein Tipp: Mach dir jeweils eine Kopie davon!

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Sonstiges

Versicherungsschutz in der Praxisphase

Studierende sind grundsätzlich bei der Landesunfallkasse Niedersachsen gesetzlich unfallver-sichert.

Im Falle eines Unfalls sind die Studierenden angehalten, umgehend beim Immatrikulationsamt eine Unfallanzeige (Unfallanzeige für Studierende; ggf. auch Wegeunfall-Fragebogen14) einzu-reichen.

Eine Haftpflichtversicherung besteht oftmals über die Eltern. Haben Studierende bereits ein Studium abgeschlossen, müssen sie sich selbst haftpflichtversichern. Die Studierenden sollten individuell prüfen, ob Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Krankheit/Fehlzeiten in der Praktikumsschule

Die Studierenden sind an den mit der Praktikumsschule vereinbarten Tagen zur Anwesenheit verpflichtet. Krankheit oder andere Fehlzeiten sind der Praktikumsschule unverzüglich mitzu-teilen.

Entschuldigte Fehlzeiten (z.B. wegen nachgewiesener Erkrankung) mit einer Gesamtzeit von über 6 bis maximal 9 Schultagen werden nach Maßgabe von schulorganisatorischen Möglich-keiten nachgeholt. In diesem Fall werden die versäumten Zeiten ab dem siebten Fehltag an einem vierten Schultag (also zusätzlich zu den wöchentlich drei Schultagen des Praxisblocks) während des laufenden Praxisblocks nachgeholt.

Betragen die entschuldigten Fehlzeiten in der Schule in der Summe 10 Schultage oder mehr, muss der Praxisblock beim nächstmöglichen Durchgang nachgeholt werden. Fehlt die oder der Studierende in der Schule unentschuldigt, wird der Praxisblock mit „nicht bestanden“ bewertet, sofern die oder der Studierende das unentschuldigte Fehlen zu vertreten hat.

Pflichten und Rechtsstellung der Studierenden an der Praktikumsschule

Studierende sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf vertraulich zu behandelnde Tatsachen verpflichtet, darunter fallen vor allem solche, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse einzelner oder mehrerer Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder anderer Personen verletzen könnte.

Verstoßen Studierende während des Praxisblocks vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen in der Schule gültige Rechts- und Verwaltungsvorschriften und beeinträchtigen somit nachhaltig den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule, können sie aus disziplinarischen Gründen von der Schule (Schulleitung) von der Teilnahme am Praxisblock ausgeschlossen werden. Die Ent-scheidung hierüber obliegt der Schule (Schulleitung) in enger Abstimmung mit den Modulver-antwortlichen und dem Didaktischen Zentrum. Im Falle des Ausschlusses wird der Praxisblock mit „nicht bestanden“ bewertet.

Wichtiger Hinweis zum Projektband: Du hast der Praktikumsschule deine Ergebnisse des Projektbandes im Anschluss an den Praxisblock zur Verfügung zu stellen, erst danach kann die Schule die Absolvierung bescheinigen. Besprich daher rechtzeitig mit deiner bzw. deinem zuständigen Hochschullehrenden und deiner Mentorin bzw. deinem Mentor, auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgen könnte.

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17

GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband diz DIDAKTISCHESZENTRUM

16

Praxisphase im Ausland oder in Teilzeit

Die Möglichkeit der Absolvierung der Praxisphase im Ausland oder in Teilzeit ist nicht gegeben.

Die Absolvierung eines möglichen obligatorischen oder freiwilligen Auslandssemesters wird für das 3. Mastersemester empfohlen.

Hier sind einige Literaturvorschläge, die mir bei der Unterrichtsplanung sehr geholfen haben.

Es gibt natürlich noch viel mehr gute Literatur. Wahrscheinlich wirst du in deinen Vorbereitungsseminaren noch weitere Tipps bekommen.

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Links der Studienseminare zur Unterrichtsplanung

Leitfaden zu Ausbildungsunterricht und schriftlicher Planung auf der Homepage des Studienseminars Aurich: https://www.studienseminar-aurich.de/downloads/grundlagen-vd/,

letzter Zugriff: 24.10.2017.

Leitfaden für Unterrichtsentwürfe auf der Homepage des Studienseminars Cuxhaven: http://998.nibis.de/seiten/download.htm, letzter Zugriff: 24.10.2017.

Der ausführliche Unterrichtsentwurf auf der Homepage des Studienseminars Oldenburg: http://www.studienseminar-oldenburg-ghr.de/informationen-f%C3%BCr-die-livd/leitf%C3%A4den/,

letzter Zugriff: 24.10.2017

Leitfaden Unterrichtsplanung und Unterrichtsreflexionsbogen auf der Homepage des Studienseminars Syke: https://www.studienseminarsyke.com/informationen-zur-ausbildung-am-

studienseminar-syke/leitf%C3%A4den-des-sts-syke/, letzter Zugriff: 24.10.2017.

Leitfaden zur outputorientierten Unterrichtsplanung und Reflexionskarten auf der Homepage des Studienseminars Verden: http://www.studienseminar-verden-ghrs.de/downloads/unterricht.htm, letzter Zugriff: 24.10.2017.

Planungshilfen auf der Homepage des Studienseminars Nordhorn: https://www.studienseminar-nordhorn.de/informationen-f%C3%BCr-liv/planungshilfen-und-

operatoren/, letzter Zugriff: 24.10.2017.

Links zu den Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen für den Studiengang Master of Education (Grundschule) (MPO – G) sowie Haupt- und Realschule (MPO – HR) finden sich hier:

www.uni-oldenburg.de/studium/pruefungen/master-of-education/ > Schulform auswählen > Fach auswählen > unter dem Reiter „Prüfungen“(Hier finden sich auch weitere wichtige Formulare für das gesamte Studium!)

http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/pruefungsordnungen/

Schau dir die Links wirklich an, sie sind echt gut!

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Nimm dir wirklich einmal die Zeit und lies dir zumindest die Anlage 3b der jeweiligen MPO etwas gründlicher durch. Sie ist schließlich die Grundlage der Praxisphase und des Projektbandes.

Böhmann, M.: Kursbuch Schulpraktikum: Unterrichtspraxis und didaktisches Grundlagenwis-sen. 2., neu ausgestattete Aufl., Weinheim u.a. 2008.

Eichhorn, C.: Classroom-Management: Wie Lehrer, Eltern und Schüler guten Unterricht gestal-ten. 9. Auflage, Stuttgart 2017.

Haag, L./Keller-Schneider, M./Kiel, E./Zierer, K. (Hgg.): Unterricht planen, durchführen, re-flektieren: Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben. Berlin 2014.

Helmke, A.: Unterrichtsqualität und Lehrerprofessionalität: Diagnose, Evaluation und Verbes-serung des Unterrichts. 5., akt. Aufl. (berücksichtigt die Hattie-Studie), Seelze-Velber 2014.

Kiper, H./Mischke, W.: Bachelor | Master: Unterrichtsplanung. Weinheim u.a. 2009.

Mattes, W.: Routiniert planen – effizient unterrichten. Paderborn 2006.

Mattes, W.: Methoden für den Unterricht. Kompakte Übersichten für Lehrende und Lernende. Völlige Neubearbeitung, Paderborn 2011.

Meyer, H.: Was ist guter Unterricht? 11. Aufl., Berlin 2016.

Petersen, S./Unruh, T.: Guter Unterricht: Praxishandbuch. Handwerkszeug für Unterrichtspro-fis. 11., erg. u. kompl. überarb. Aufl., Buxtehude 2011.

Literaturempfehlungen (Auswahl)

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband

18

Anhang

Gesamtübersicht zu erbringender Leistungen: Praxisphase und Projektband 19

Laufzettel

„Laufzettel Praxisblock“ 20

Ausfüllhinweise zum „Laufzettel Praxisblock“ 22

Prüfungsordnungen: Regelungen für die Praxisphase und das Projektband

Anlage 3b der MPO – Grundschule 24

Anlage 3b der MPO – Haupt- und Realschule 29

Modulbeschreibungen der Praxisphase und des Projektbandes 34

Bescheinigungen über die Ableistung der Praxisphase und

des Projektbandes 42

Sonstiges

Schul-Knigge 46

Leitfaden zur Selbstreflexion 50

Sämtliche Laufzettel, Modulbeschreibungen, Bescheinigungen usw. finden sich online / zum Download hier:

http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/praktika-im-ba-med/schulpraktika/

Gesamtübersicht zu erbringender Leistungen: Praxisphase und Projektband

Modulbezeichnung Modultyp Art und Anzahl der Veranstaltungen KP Prüfungsleistung

PRAXISPHASE

prx560: Praxisblock in der Schule Pflicht 18-wöchiges Schulpraktikum 20 Erfolgreiche Teilnahme

prx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ers-ten Unterrichtsfach

• Vorbereitung Praxisphase Fach 1 Pflicht 1 SE (2 SWS) 2

• Begleitung Praxisphase Fach 1 Pflicht 1 SE (1 SWS) 2

• Nachbereitung Praxisphase Fach 1 Pflicht 1 SE (1 SWS) 1

5 1 Portfolio

prx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zwei-ten Unterrichtsfach

• Vorbereitung Praxisphase Fach 2 Pflicht 1 SE (2 SWS) 2

• Begleitung Praxisphase Fach 2 Pflicht 1 SE (1 SWS) 2

• Nachbereitung Praxisphase Fach 2 Pflicht 1 SE (1 SWS) 1

5 1 Portfolio

Summe PRAXISPHASE gesamt 30

PROJEKTBAND

prx565: Projektband

• Projektdurchführung Pflicht Projektdurchführung in der Schule 9

• Vorbereitung Projektband Pflicht 1 SE/ÜB/e-learning o.ä.

6• Begleitung Projektband Pflicht 1 SE/ÜB/e-learning o.ä.

• Nachbereitung Projektband Pflicht 1 SE/ÜB/e-learning o.ä.

15 1 Portfolio

Summe PROJEKTBAND gesamt 15

19

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GHR 300 Informationen zur Praxisphase und zum Projektband

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18Gesamtanzahl

Unterschrift LehrerIn

Woche

Teilweise oder vollständig selbst gestalteter Unterricht

(Anzahl der Stunden)

Hospitationen(Anzahl der Stunden) Außerunterrichtliche Aktivitäten;

Art der Aktivität (Richtwert: mind. 4 Teilnahmen)Fach 1

Richtwert:2 Std./Fach/Woche

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FACH 1: __________________________

Laufzettel Praxisblock im M.Ed. Grundschule | Haupt-/Realschule (Stand: Juli 2014)

Studierende/r: ______________________ Name der Schule: ________________________ Schulform: _________ Matrikelnummer: _________

Woche

Teilweise oder vollständig selbst gestalteter Unterricht ; Anzahl Stunden (Richtwert: 2 Std./Fach/Woche)

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Unterschrift LehrerIn:

Besuche(HL: Hochschullehrende | LIP: Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase)

Beratungsgespräch durch Hochschul-lehrenden (HL)

Datum, Unterschrift Hochschullehrende/r:

Lehrbeauftragte/r in Praxisphase (LIP)

Datum, Unterschrift Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Tandem (HL & LIP)

Datum, Unterschrift Hochschullehrende/r und Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Ausführliche Unterrichtssequenz

Entwürfe vorgelegt Datum, Unterschrift LehrerIn:

Durchführung

Empfehlung: ab der 5. Woche

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Reflexionen vorgelegt

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Bei Rückfragen bitte E-Mail an: [email protected]

Ausfüllhinweise zum „Laufzettel Praxisblock“

Hier ist die Anzahl der teilweise oder vollständig selbst ge-stalteten Unterrichtsstunden einzutragen.

Fachfremden, nicht Ihren Unterrichtsfächern entspre-chenden Unterricht, tragen Sie auf dem Laufzettel des Faches 1 oder des Faches 2 in der Spalte „fachfremd“ ein. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden in Ihren Fächern erfüllen und der fachfremde Unterricht nicht zur Regel wird!

Hier sind die insgesamt 18 Unterrichtswochen des Praxisblocks aufge-führt.

Unterrichtliche und au-ßerunterrichtliche Akti-vitäten, die in Wochen erbracht werden, die aufgrund von Ferienzei-ten und Feiertagen von der Dauer her (deutlich) unter einer Unterrichts-woche liegen, führen Sie zu einer Woche zusam-men und dokumentie-ren diese in der Woche 18.

Hier die entsprechenden Personen unterschreiben lassen.

Hier ist die Gesamtanzahl der selbst gestalteten Un-terrichtsstunden, der Hospitationsstunden und der außerunterrichtlichen Aktivitäten einzutragen.

Hier ist die Anzahl der wöchentlichen Hospitations-stunden anzugeben.

Fachfremde, nicht Ihren Unterrichtsfächern ent-sprechende Hospitationsstunden tragen Sie auf dem Laufzettel des Faches 1 oder des Faches 2 in der Spalte „fachfremd“ ein. Achten Sie jedoch da-rauf, dass die fachfremden Hospitationen nicht überwiegen!

Hier sind die außerun-terrichtlichen Aktivitäten einzutragen, z.B. Eltern-abende, Klassenfeste, Konferenzen etc. (mind. 4). Nicht fachbezogene Akti-vitäten tragen Sie jeweils auf dem Laufzettel des Faches 1 oder des Faches 2 ein.

Auf der Rückseite können ggf. weitere Aktivitäten eingetragen werden, sollte der Platz hier nicht ausrei-chen.

Hier die entsprechenden Personen unterschreiben lassen.

FACH 1: _______________________ PRAXISBLOCK von – bis: _________________________

Laufzettel Praxisblock im M.Ed. Grundschule | Haupt-/Realschule (Stand: April 2015)

Studierende/r: ______________________ Name der Schule: ________________________ Schulform: _________ Matrikelnummer: ____________

Woche

Teilweise oder vollständig selbst gestalteter Unterricht

(Anzahl der Stunden)

Hospitationen(Anzahl der Stunden) Außerunterrichtliche Aktivitäten;

Art der Aktivität (Richtwert: mind. 4 Teilnahmen)Fach 1

Richtwert: 2 Std./Fach/Woche

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Unterschrift LehrerIn

Besuche(HL: Hochschullehrende | LIP: Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase)

Beratungsgespräch durch Hochschul-lehrenden (HL)

Datum, Unterschrift Hochschullehrende/r:

Lehrbeauftragte/r in Praxisphase (LIP)

Datum, Unterschrift Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Tandem (HL & LIP)

Datum, UnterschriftHochschullehrende/r und Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Ausführliche Unterrichtssequenz

Entwürfe vorgelegt Datum, Unterschrift LehrerIn:

Durchführung

Empfehlung: ab der 5. Woche

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Reflexionen vorgelegt

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Bei Rückfragen bitte E-Mail an: [email protected]

FACH 1: _______________________ PRAXISBLOCK von – bis: _________________________

Laufzettel Praxisblock im M.Ed. Grundschule | Haupt-/Realschule (Stand: April 2015)

Studierende/r: ______________________ Name der Schule: ________________________ Schulform: _________ Matrikelnummer: ____________

Woche

Teilweise oder vollständig selbst gestalteter Unterricht

(Anzahl der Stunden)

Hospitationen(Anzahl der Stunden) Außerunterrichtliche Aktivitäten;

Art der Aktivität (Richtwert: mind. 4 Teilnahmen)Fach 1

Richtwert: 2 Std./Fach/Woche

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18Gesamtanzahl

Unterschrift LehrerIn

Besuche(HL: Hochschullehrende | LIP: Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase)

Beratungsgespräch durch Hochschul-lehrenden (HL)

Datum, Unterschrift Hochschullehrende/r:

Lehrbeauftragte/r in Praxisphase (LIP)

Datum, Unterschrift Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Tandem (HL & LIP)

Datum, UnterschriftHochschullehrende/r und Lehrbeauftragte/r in der Praxisphase:

Ausführliche Unterrichtssequenz

Entwürfe vorgelegt Datum, Unterschrift LehrerIn:

Durchführung

Empfehlung: ab der 5. Woche

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Reflexionen vorgelegt

Datum, Unterschrift LehrerIn:

Bei Rückfragen bitte E-Mail an: [email protected]

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Anlage 3 b der MPO Grundschule vom 22.09.2017

Regelungen für die Praxisphase und das Projektband

1. Ziele der Praxisphase und des Projektbandes

(1) Die Praxisphase ist ein verbindlicher Bestandteil im Master of Education. Sie besteht aus einem fachdidaktisch orientierten Langzeitpraktikum (Praxisblock) an einer Schule sowie damit verbundenen begleitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung) in beiden Unterrichtsfä-chern an der Universität. Die gesamte Praxisphase ist fachdidaktisch verankert und wird von den Fachdidaktiken in enger Kooperation mit sog. Lehrbeauftragten in der Praxisphase (LiPs) – Fachse-minarleiterinnen und Fachseminarleitern aus Studienseminaren bzw. geeigneten Lehrkräften aus Schulen – gestaltet. In den Schulen werden Studierende durch sog. Mentorinnen und Mentoren (siehe auch Punkt 2 Absatz 2) betreut.

(2) Aufgabe und Ziel der Praxisphase ist es, Studierende zu befähigen, durch die Kombination von theoretischen Veranstaltungen an der Universität und praktischen Erfahrungen an der Schule ihre wissenschaftlichen und berufspraktischen Kompetenzen weiter zu entwickeln und ihr pädagogisches Handeln wissenschaftlich zu reflektieren. Sie sollen befähigt werden, ihre unterrichtlichen und außer-unterrichtlichen Erfahrungen zu theoretisieren und exemplarisch in Handlungsmodelle zu übersetzen.

Mit der Praxisphase soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, tiefere Einblicke in die Schulpraxis zu erlangen und den Beruf der Lehrkraft im Allgemeinen zu reflektieren wie auch ihre Entscheidung für das (jeweilige) Lehramt zu prüfen.

(3) Parallel zur gesamten Praxisphase wird unter der Leitidee des Forschenden Lernens ein sog. Projektband von den Studierenden im Rahmen einer Projektphase absolviert und während des Pra-xisblocks an derselben Schule durchgeführt. Begleitet wird das Projektband durch begleitende Lehrveranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung), die an der Universität stattfinden. Die Studierenden können wählen, in welcher der Disziplinen aus dem Spektrum von Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften – und u. U. auch interdisziplinär – sie ihr Projekt-band absolvieren.

(4) Im Projektband wird einzeln oder im Team exemplarisch eine konkrete Fragestellung, die i.d.R. Bezüge zur Schulpraxis aufweist, aufgegriffen und eigenständig unter Anwendung geeigneter Forschungs- bzw. Evaluationsmethoden bearbeitet. So wird einerseits ein Forschungsturnus durchlau-fen (Fragestellung, Methodenwahl, Bearbeitung, Auswertung), andererseits bleibt diese Arbeit durch die Anbindung an die Praxisphase an das Praxisfeld geknüpft, reale Fragestellungen aus dem Berufs-alltag finden Bearbeitung, die Lösungen können reale Auswirkungen auf die Praktikumsschulen ha-ben.

2. Umfang und Organisation der Praxisphase und des Projektbandes

(1) Der Praxisblock wird in der Schulform Grundschule absolviert. Er umfasst insgesamt 18 Un-terrichtswochen in der Schule und wird in beiden Unterrichtsfächern abgeleistet. Der Praxisblock be-ginnt i.d.R. am 10.02. eines jeden Jahres. Der Beginn kann angepasst werden an organisatorische Bedingungen der beteiligten Institutionen sowie Erfordernisse des Kalenderjahres, die sich aus der unterschiedlichen Dauer der Schulhalbjahre ergeben. Der Praxisblock endet spätestens mit Beginn der Sommerferien. Für das erfolgreiche Absolvieren des Praxisblocks ist die regelmäßige und doku-mentierte Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen verpflichtend.

(2) Der Praxisblock wird von universitären Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachberei-tet. Während der Zeit, die die Studierenden im Praxisblock an den Schulen verbringen, sollen sie min-destens 15 Zeitstunden pro Woche verteilt auf jeweils drei Schultage in der Schule anwesend sein. In dieser Zeit nehmen sie sowohl kontinuierlich am Fachunterricht der Lehrkräfte als auch an weiteren schulischen Aktivitäten teil und nutzen die Anwesenheit in der Schule außerdem für die Durchführung

ihres Projektes (Projektband). Studierende werden während des Praxisblocks durch Lehrkräfte der Praktikumsschule (Mentorinnen und Mentoren) unterstützt, betreut und beraten. Diese haben die Auf-gabe, den Studierenden die Zusammenhänge ihres Berufsfeldes und ihres beruflichen Handelns durchschaubar zu machen und ihnen unter Berücksichtigung des Unterrichtseinsatzes und des ge-wählten Schwerpunktes adäquate Handlungsspielräume zu erschließen.

Kernelemente des Praxisblocks:Der Praxisblock ist durch vier Kernelemente in beiden Unterrichtsfächern gekennzeichnet:

1) Orientierungswochen / Hospitation (1. und 2. Woche):

Es sollen Beobachtungsaufgaben durchgeführt, Kategorien und Instrumente aus den Vorbereitungs-veranstaltungen angewandt und die Beobachtungen mit den Mentorinnen und Mentoren besprochen werden. Die Mentorinnen und Mentoren sind (Fach-) Lehrerinnen und Lehrer an der jeweiligen Schule und begleiten, beraten und unterstützen die Studierenden während des Praxisblocks.

2) Übernahme von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht (s.g.U.) (durchgän-gig ab der 3. Woche)

Es kann sich hierbei um einzelne Phasen innerhalb einer Unterrichtstunde als auch eine vollständig selbst gestaltete Unterrichtsstunde handeln.

3) Planung, Durchführung und Reflexion einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach (Empfehlung: Durchführung ab der 5. Woche):

Es handelt sich hierbei um eine exemplarische, intensiv vorbereitete, geplante, durchgeführte und reflektierte Unterrichtssequenz. Die Vorbereitung umfasst insbesondere didaktische und methodische Planungselemente, die Anfertigung einer Sachanalyse sowie die Analyse der Lernausgangslage. Während der Durchführung ist der selbst gestaltete Unterricht zu reduzieren.

Während des gesamten Praxisblocks sollen die Studierenden in beiden Fächern insgesamt 64 Std. (Richtwert) teilweise oder vollständig selbst gestalteten Unterricht einschließlich der ausführlichen Unterrichtssequenz übernehmen. Die Stunden sind i.d.R. gleichmäßig auf die Unterrichtsfächer und die Unterrichtswochen zu verteilen (Richtwert: durchgängig vier Wochenstunden Unterricht).

Für den Fall, dass es zu einem Ungleichgewicht bei der Erteilung der Unterrichtsstunden kommt (Richtwert: in einem Fach mehr als die doppelte Anzahl an Stunden im Vergleich zum anderen Fach über einen längeren Zeitraum), sind die Studierenden angehalten, dies den zuständigen Hochschul-lehrenden und Lehrbeauftragten in der Praxisphase in den beiden Fächern zu melden. Danach sollen kooperativ zwischen Universität und Schule alternative Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden.

4) Teilnahme an mind. vier außerunterrichtlichen Aktivitäten, wie z. B.:

a. Konferenzenb. Angebote im Rahmen des Ganztagsbetriebsc. Elternabended. Bundesjugendspielee. Schulfeste, -foren usw.

Reihenfolge und genaue zeitliche Terminierung der vier Kernelemente sind nach Absprache mit der oder dem Studierenden von der Mentorin oder dem Mentor festzulegen.

(3) Die Praxisphase umfasst insgesamt 30 Kreditpunkte, die sich wie folgt aufteilen:

20 Kreditpunkte für den Praxisblock an der Schule und 5 Kreditpunkte in jedem Fach für die Vorberei-tung, Begleitung und Nachbereitung.

(4) Das Projektband wird parallel zur gesamten Praxisphase absolviert. Es wird je nach Angebot und Fach wahlweise entweder in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches oder den Bildungswissenschaften absolviert. Praxisblock und Projektband können in ihren Themen-

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(7) Die Studierenden werden i.d.R. pro Fach mind. zweimal im Praxisblock an der Schule besucht: einmal von der oder dem Lehrbeauftragten in der Praxisphase und einmal von der oder dem Hochschullehrenden der Begleitveranstaltung gemeinsam mit der oder dem Lehrbeauftragten in der Praxisphase (Tandembesuch). Zusätzlich findet ein Beratungsgespräch pro Fach zwischen dem oder der entsprechenden Hochschullehrenden und dem oder der Studierenden statt, welches auch an der Universität stattfinden kann. Die Organisation der Besuche koordiniert der oder die Studierende mit den jeweiligen Betreuerinnen und Be-treuern eigenständig. 3. Bewertung der Praxisphase / des Projektbandes (1) Grundlage der Bewertungen für die Praxisphase und das Projektband ist neben der unter Punkt 2 Abs. 2 genannten Anwesenheit in der Schule jeweils eine regelmäßige und dokumentierte Teilnahme an den Ver-anstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung). (2) Studierende müssen in den begleitenden Lehrveranstaltungen zur Praxisphase (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung) pro Fach ein Portfolio erstellen, welches bewertet und benotet wird. Dem Portfolio ist ein ausgefüllter und unterschriebener Laufzettel („Laufzettel Praxisblock1“) als Kopie beizufü-gen. Grundlage der Bewertung der Praxisphase ist die Fähigkeit der Studierenden, sich auf wissenschaftlicher Grundlage mit den Bedingungen des Fachunterrichts in der Schule, den Lernmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern und mit ihren eigenen Lehrerfahrungen auseinanderzusetzen. Es können Rückmeldungen aus der Schule bzw. von den Mentorinnen und Mentoren der Schulen bei der Ein-schätzung der Fächer-Portfolios durch die Hochschullehrende oder den Hochschullehrenden mit einbezogen werden. Dabei wird der Unterricht der oder des Studierenden im Praxisblock per se nicht benotet. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung. (3) Die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase wird den Studierenden von der oder dem Lehrenden der begleitenden Lehrveranstaltungen, die den Praxisblock vorbereiten, begleiten und nachbereiten, bescheinigt. Die Verantwortung für die regelgerechte Durchführung des universitären Teils der Praxisphase liegt beim jewei-ligen Modulverantwortlichen. (4) Die Ableistung des 18-wöchigen Praxisblocks wird von der Schule bestätigt („Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education-prx560:Praxisblock in der Schule“). (5) Als Prüfungsleistung für das gesamte Projektband erbringt die bzw. der Studierende ein Portfolio. Dabei können die Relevanz der Forschungsidee für die Praxis, die Schlüssigkeit der Herleitung von Fragen/Zielen aus Fragestellungen der Praxis bzw. aus Forschungsliteratur, die Passung von Zielen/Fragestellungen und Metho-den sowie die Umsetzbarkeit des Ablaufplanes des Forschungsprojekts als Bewertungsgrundlage für die Beno-tung des Portfolios dienen. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung. (6) Die Leistung der Studierenden im Projektband wird mit einer Note für das Portfolio im gewählten Be-reich (Bildungswissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) bewertet. 4. Anmeldung zum Praxisblock, Härtefallregelung und Schulzuweisung (1) Das Anmeldeverfahren zum Praxisblock und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem nds. Kultusministerium und der Landesschulbehörde über das Didaktische Zentrum und in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und den Schulen geregelt. Die Anmel-dung erfolgt auf elektronischem Wege über eine online-Praktikumsdatenbank. (2) Ein Anspruch auf die Zuweisung an einen bestimmten Praktikumsplatz besteht nicht. Bei der Vergabe der Praktikumsplätze werden Aspekte wie Erreichbarkeit und Auslastung der Schulen, Fächer und Möglichkeiten der Tandemzuweisung berücksichtigt. Studierende mit einem nachgewiesenen Härtefall werden vorrangig in der Zuweisung berücksichtigt.

1 http://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/user_upload/diz/download/Studium_und_Lehre/Praktika/Schulpraktika/LAUFZETTEL_prx560_Stand_16-4.2015.pdf

(5) Als Prüfungsleistung für das gesamte Projektband erbringt die bzw. der Studierende ein Port-folio. Dabei können die Relevanz der Forschungsidee für die Praxis, die Schlüssigkeit der Herleitung von Fragen/Zielen aus Fragestellungen der Praxis bzw. aus Forschungsliteratur, die Passung von Zielen/Fragestellungen und Methoden sowie die Umsetzbarkeit des Ablaufplanes des Forschungspro-jekts als Bewertungsgrundlage für die Benotung des Portfolios dienen. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung.

(6) Die Leistung der Studierenden im Projektband wird mit einer Note für das Portfolio im gewähl-ten Bereich (Bildungswissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) bewertet.

4. Anmeldung zum Praxisblock, Härtefallregelung und Schulzuweisung

(1) Das Anmeldeverfahren zum Praxisblock und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem nds. Kultusministerium und der Landesschul-behörde über das Didaktische Zentrum und in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und den Schulen geregelt. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über eine online-Praktikumsdatenbank.

(2) Ein Anspruch auf die Zuweisung an einen bestimmten Praktikumsplatz besteht nicht. Bei der Vergabe der Praktikumsplätze werden Aspekte wie Erreichbarkeit und Auslastung der Schulen, Fä-cher und Möglichkeiten der Tandemzuweisung berücksichtigt.Studierende mit einem nachgewiesenen Härtefall werden vorrangig in der Zuweisung berücksichtigt.Als Härtefall gelten insbesondere folgende Umstände:

• Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt• Pflege eines nahen Angehörigen• Vorliegen einer schwerwiegenden Auswirkung einer Behinderung der eigenen Person oder

eigene schwere Erkrankung.Der Nachweis für den Härtefall muss bei der Anmeldung zum Praxisblock erbracht werden.

(3) Die Schulzuweisung zum Praxisblock erfolgt i.d.R. spätestens zum 15.12. eines jeden Jahres für den Beginn des Praxisblocks im Februar des Folgejahres. Tritt die oder der Studierende nach Ab-schluss des Zuweisungsverfahrens vom zugewiesenen Praktikumsplatz ohne Nachweis eines wichti-gen Grundes zurück bzw. wird der Praxisblock ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht angetre-ten oder nach Antritt vorzeitig beendet, wird er mit „nicht bestanden“ bewertet.

5. Pflichten der Studierenden

(1) Studierende haben die in der Schule geltenden Vorschriften zu beachten und den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der für die Ausbildung verantwortlichen Mentorinnen und Men-toren zu folgen.

(2) Studierende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern die anlässlich ihrer Ausbildung be-kannt gewordenen Tatsachen einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Dabei sind insbesondere solche Tatsachen vertraulich zu behandeln, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse einzel-ner oder mehrerer Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder anderer Personen verletzen könnte.

(3) Studierende können von der Schule (Schulleitung) aus disziplinarischen Gründen von der Teil-nahme am Praxisblock ausgeschlossen werden, wenn sie durch schuldhaftes, rechtswidriges oder untragbares Verhalten den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule nachhaltig beeinträchtigen. Die Entscheidung über den Ausschluss obliegt der Schule (Schulleitung) in enger Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und dem Didaktischen Zentrum. Im Falle des Ausschlusses wird der Pra-xisblock mit „nicht bestanden“ bewertet.

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6. Fehlzeiten, Wiederholung des Praxisblocks

(1) Die Studierenden sind an den mit der Schulleitung und den Mentorinnen und Mentoren vereinbar-ten Tagen zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Im Krankheitsfall oder anderweitiger Abwesen-heit haben die Studierenden die Schule unverzüglich über die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren. Entschuldigte Fehlzeiten in der Schule (z.B. wegen nachge-wiesener Erkrankung) mit einer Gesamtzeit von über 6 bis maximal 9 Schultagen, werden nach Maß-gabe von schulorganisatorischen Möglichkeiten nachgeholt. In diesem Fall werden die versäumten Zeiten ab dem siebten Fehltag an einem vierten Schultag (zusätzlich zu den wöchentlich drei Schulta-gen des Praxisblocks) während des laufenden Praxisblocks abgeleistet.Betragen die entschuldigten Fehlzeiten in der Schule in der Summe 10 Schultage oder mehr, muss der Praxisblock beim nächstmöglichen Durchgang nachgeholt werden.

(2) Fehlt die oder der Studierende im Praxisblock unentschuldigt, wird der Praxisblock mit „nicht be-standen“ bewertet, sofern die oder der Studierende das unentschuldigte Fehlen zu vertreten hat.

Anlage 3 b der MPO Haupt- und Realschule vom 22.09.2017

Regelungen für die Praxisphase und das Projektband

1. Ziele der Praxisphase und des Projektbandes

(1) Die Praxisphase ist ein verbindlicher Bestandteil im Master of Education. Sie besteht aus einem fachdidaktisch orientierten Langzeitpraktikum (Praxisblock) an einer Schule sowie damit verbundenen begleitenden Lehrveranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung) in beiden Unterrichtsfä-chern an der Universität. Die gesamte Praxisphase ist fachdidaktisch verankert und wird von den Fachdidaktiken in enger Kooperation mit sog. Lehrbeauftragten in der Praxisphase (LiPs) – Fachse-minarleiterinnen und Fachseminarleitern aus Studienseminaren bzw. geeigneten Lehrkräften aus Schulen – gestaltet. In den Schulen werden Studierende durch sog. Mentorinnen und Mentoren (siehe auch Punkt 2 Absatz 2) betreut.

(2) Aufgabe und Ziel der Praxisphase ist es, Studierende zu befähigen, durch die Kombination von theoretischen Veranstaltungen an der Universität und praktischen Erfahrungen an der Schule ihre wissenschaftlichen und berufspraktischen Kompetenzen weiter zu entwickeln und ihr pädagogisches Handeln wissenschaftlich zu reflektieren. Sie sollen befähigt werden, ihre unterrichtlichen und außer-unterrichtlichen Erfahrungen zu theoretisieren und exemplarisch in Handlungsmodelle zu übersetzen.

Mit der Praxisphase soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, tiefere Einblicke in die Schulpraxis zu erlangen und den Beruf der Lehrkraft im Allgemeinen zu reflektieren wie auch ihre Entscheidung für das (jeweilige) Lehramt zu prüfen.

(3) Parallel zur gesamten Praxisphase wird unter der Leitidee des Forschenden Lernens ein sog. Projektband von den Studierenden im Rahmen einer Projektphase absolviert und während des Pra-xisblocks an derselben Schule durchgeführt. Begleitet wird das Projektband durch begleitende Lehrveranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung), die an der Universität stattfinden. Die Studierenden können wählen, in welcher der Disziplinen aus dem Spektrum von Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und Bildungswissenschaften – und u. U. auch interdisziplinär – sie ihr Projekt-band absolvieren.

(4) Im Projektband wird einzeln oder im Team exemplarisch eine konkrete Fragestellung, die i.d.R. Bezüge zur Schulpraxis aufweist, aufgegriffen und eigenständig unter Anwendung geeigneter Forschungs- bzw. Evaluationsmethoden bearbeitet. So wird einerseits ein Forschungsturnus durchlau-fen (Fragestellung, Methodenwahl, Bearbeitung, Auswertung), andererseits bleibt diese Arbeit durch die Anbindung an die Praxisphase an das Praxisfeld geknüpft, reale Fragestellungen aus dem Berufs-alltag finden Bearbeitung, die Lösungen können reale Auswirkungen auf die Praktikumsschulen ha-ben.

2. Umfang und Organisation der Praxisphase und des Projektbandes

(1) Der Praxisblock wird in der Schulform Haupt- und Realschule absolviert. Er umfasst insge-samt 18 Unterrichtswochen in der Schule und wird in beiden Unterrichtsfächern abgeleistet.

Der Praxisblock beginnt i.d.R. am 10.02. eines jeden Jahres. Der Beginn kann angepasst werden an organisatorische Bedingungen der beteiligten Institutionen sowie Erfordernisse des Kalenderjahres, die sich aus der unterschiedlichen Dauer der Schulhalbjahre ergeben. Der Praxisblock endet spätes-tens mit Beginn der Sommerferien. Für das erfolgreiche Absolvieren des Praxisblocks ist die regelmä-ßige und dokumentierte Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen verpflichtend.

(2) Der Praxisblock wird von universitären Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachberei-tet. Während der Zeit, die die Studierenden im Praxisblock an den Schulen verbringen, sollen sie min-destens 15 Zeitstunden pro Woche verteilt auf jeweils drei Schultage in der Schule anwesend sein. In dieser Zeit nehmen sie sowohl kontinuierlich am Fachunterricht der Lehrkräfte als auch an weiteren

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schulischen Aktivitäten teil und nutzen die Anwesenheit in der Schule außerdem für die Durchführung ihres Projektes (Projektband). Studierende werden während des Praxisblocks durch Lehrkräfte der Praktikumsschule (Mentorinnen und Mentoren) unterstützt, betreut und beraten. Diese haben die Auf-gabe, den Studierenden die Zusammenhänge ihres Berufsfeldes und ihres beruflichen Handelns durchschaubar zu machen und ihnen unter Berücksichtigung des Unterrichtseinsatzes und des ge-wählten Schwerpunktes adäquate Handlungsspielräume zu erschließen.

Kernelemente des Praxisblocks:Der Praxisblock ist durch vier Kernelemente in beiden Unterrichtsfächern gekennzeichnet:

1) Orientierungswochen / Hospitation (1. und 2. Woche):

Es sollen Beobachtungsaufgaben durchgeführt, Kategorien und Instrumente aus den Vorbereitungs-veranstaltungen angewandt und die Beobachtungen mit den Mentorinnen und Mentoren besprochen werden. Die Mentorinnen und Mentoren sind (Fach-)Lehrerinnen und Lehrer an der jeweiligen Schule und begleiten, beraten und unterstützen die Studierenden während des Praxisblocks.

2) Übernahme von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht (s.g.U.) (durch-gängig ab der 3. Woche):

Es kann sich hierbei um einzelne Phasen innerhalb einer Unterrichtstunde als auch eine vollständig selbst gestaltete Unterrichtsstunde handeln.

3) Planung, Durchführung und Reflexion einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach (Empfehlung: Durchführung ab der 5. Woche):

Es handelt sich hierbei um eine exemplarische, intensiv vorbereitete, geplante, durchgeführte und reflektierte Unterrichtssequenz. Die Vorbereitung umfasst insbesondere didaktische und methodische Planungselemente, die Anfertigung einer Sachanalyse sowie die Analyse der Lernausgangslage. Während der Durchführung ist der selbst gestaltete Unterricht zu reduzieren.

Während des gesamten Praxisblocks sollen die Studierenden in beiden Fächern insgesamt 64 Std. (Richtwert) teilweise oder vollständig selbst gestalteten Unterricht einschließlich der ausführlichen Unterrichtssequenz übernehmen. Die Stunden sind i.d.R. gleichmäßig auf die Unterrichtsfächer und die Unterrichtswochen zu verteilen (Richtwert: durchgängig vier Wochenstunden Unterricht).

Für den Fall, dass es zu einem Ungleichgewicht bei der Erteilung der Unterrichtsstunden kommt (Richtwert: in einem Fach mehr als die doppelte Anzahl an Stunden im Vergleich zum anderen Fach über einen längeren Zeitraum), sind die Studierenden angehalten, dies den zuständigen Hochschul-lehrenden und Lehrbeauftragten in der Praxisphase in den beiden Fächern zu melden. Danach sollen kooperativ zwischen Universität und Schule alternative Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden.

4) Teilnahme an mind. vier außerunterrichtlichen Aktivitäten, wie z. B.:

a. Konferenzenb. Angebote im Rahmen des Ganztagsbetriebsc. Elternabended. Bundesjugendspielee. Schulfeste, -foren usw.

Reihenfolge und genaue zeitliche Terminierung der vier Kernelemente sind nach Absprache mit der oder dem Studierenden von der Mentorin oder dem Mentor festzulegen.

(3) Die Praxisphase umfasst insgesamt 30 Kreditpunkte, die sich wie folgt aufteilen:20 Kreditpunkte für den Praxisblock an der Schule und 5 Kreditpunkte in jedem Fach für die Vorberei-tung, Begleitung und Nachbereitung.

(4) Das Projektband wird parallel zur gesamten Praxisphase absolviert. Es wird je nach Angebot und Fach wahlweise entweder in der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik eines Unterrichtsfaches

(7) Die Studierenden werden i.d.R. pro Fach mind. zweimal im Praxisblock an der Schule besucht: einmal von der oder dem Lehrbeauftragten in der Praxisphase und einmal von der oder dem Hochschullehrenden der Begleitveranstaltung gemeinsam mit der oder dem Lehrbeauftragten in der Praxisphase (Tandembesuch). Zusätzlich findet ein Beratungsgespräch pro Fach zwischen dem oder der entsprechenden Hochschullehrenden und dem oder der Studierenden statt, welches auch an der Universität stattfinden kann. Die Organisation der Besuche koordiniert der oder die Studierende mit den jeweiligen Betreuerinnen und Be-treuern eigenständig. 3. Bewertung der Praxisphase / des Projektbandes (1) Grundlage der Bewertungen für die Praxisphase und das Projektband ist neben der unter Punkt 2 Abs. 2 genannten Anwesenheit in der Schule jeweils eine regelmäßige und dokumentierte Teilnahme an den Veranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung). (2) Studierende müssen in den begleitenden Lehrveranstaltungen zur Praxisphase (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung) pro Fach ein Portfolio erstellen, welches bewertet und benotet wird. Dem Portfolio ist ein ausgefüllter und unterschriebener Laufzettel („Laufzettel Praxisblock1“) als Kopie beizufü-gen. Grundlage der Bewertung der Praxisphase ist die Fähigkeit der Studierenden, sich auf wissenschaftlicher Grundlage mit den Bedingungen des Fachunterrichts in der Schule, den Lernmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern und mit ihren eigenen Lehrerfahrungen auseinanderzusetzen. Es können Rückmeldungen aus der Schule bzw. von den Mentorinnen und Mentoren der Schulen bei der Ein-schätzung der Fächer-Portfolios durch die Hochschullehrende oder den Hochschullehrenden mit einbezogen werden. Dabei wird der Unterricht der oder des Studierenden im Praxisblock per se nicht benotet. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung. (3) Die erfolgreiche Teilnahme an der Praxisphase wird den Studierenden von der oder dem Lehrenden der begleitenden Lehrveranstaltungen, die den Praxisblock vorbereiten, begleiten und nachbereiten, bescheinigt. Die Verantwortung für die regelgerechte Durchführung des universitären Teils der Praxisphase liegt beim jewei-ligen Modulverantwortlichen. (4) Die Ableistung des 18-wöchigen Praxisblocks wird von der Schule bestätigt („Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education-prx560: Praxisblock in der Schule“). (5) Als Prüfungsleistung für das gesamte Projektband erbringt die bzw. der Studierende ein Portfolio. Dabei können die Relevanz der Forschungsidee für die Praxis, die Schlüssigkeit der Herleitung von Fragen/Zielen aus Fragestellungen der Praxis bzw. aus Forschungsliteratur, die Passung von Zielen/Fragestellungen und Metho-den sowie die Umsetzbarkeit des Ablaufplanes des Forschungsprojekts als Bewertungsgrundlage für die Beno-tung des Portfolios dienen. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung. (6) Die Leistung der Studierenden im Projektband wird mit einer Note für das Portfolio im gewählten Be-reich (Bildungswissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) bewertet. 4. Anmeldung zum Praxisblock, Härtefallregelung und Schulzuweisung (1) Das Anmeldeverfahren zum Praxisblock und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem Nds. Kultusministerium und der Landesschulbehörde über das Didaktische Zentrum und in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und den Schulen geregelt. Die Anmel-dung erfolgt auf elektronischem Wege über eine online-Praktikumsdatenbank. (2) Ein Anspruch auf die Zuweisung an einen bestimmten Praktikumsplatz besteht nicht. Bei der Vergabe der Praktikumsplätze werden Aspekte wie Erreichbarkeit und Auslastung der Schulen, Fächer und Möglichkeiten der Tandemzuweisung berücksichtigt. Studierende mit einem nachgewiesenen Härtefall werden vorrangig in der Zuweisung berücksichtigt.

1 http://www.uni-oldenburg.de/fileadmin/user_upload/diz/download/Studium_und_Lehre/Praktika/Schulpraktika/LAUFZETTEL_prx560_Stand_16-4.2015.pdf

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(5) Als Prüfungsleistung für das gesamte Projektband erbringt die bzw. der Studierende ein Port-folio. Dabei können die Relevanz der Forschungsidee für die Praxis, die Schlüssigkeit der Herleitung von Fragen/Zielen aus Fragestellungen der Praxis bzw. aus Forschungsliteratur, die Passung von Zielen/Fragestellungen und Methoden sowie die Umsetzbarkeit des Ablaufplanes des Forschungspro-jekts als Bewertungsgrundlage für die Benotung des Portfolios dienen. Die im Rahmen des Portfolios zu erbringenden Leistungen richten sich nach § 12 (11) dieser Ordnung.

(6) Die Leistung der Studierenden im Projektband wird mit einer Note für das Portfolio im gewähl-ten Bereich (Bildungswissenschaften, Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) bewertet.

4. Anmeldung zum Praxisblock, Härtefallregelung und Schulzuweisung

(1) Das Anmeldeverfahren zum Praxisblock und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden auf der Grundlage von Vereinbarungen mit dem Nds. Kultusministerium und der Landes-schulbehörde über das Didaktische Zentrum und in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und den Schulen geregelt. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über eine online-Praktikumsdatenbank.

(2) Ein Anspruch auf die Zuweisung an einen bestimmten Praktikumsplatz besteht nicht. Bei der Vergabe der Praktikumsplätze werden Aspekte wie Erreichbarkeit und Auslastung der Schulen, Fä-cher und Möglichkeiten der Tandemzuweisung berücksichtigt. Studierende mit einem nachgewiese-nen Härtefall werden vorrangig in der Zuweisung berücksichtigt.

Als Härtefall gelten insbesondere folgende Umstände:- Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr im eigenen Haushalt- Pflege eines nahen Angehörigen - Vorliegen einer schwerwiegenden Auswirkung einer Behinderung der eigenen Person oder eigene schwere Erkrankung.

Der Nachweis für den Härtefall muss bei der Anmeldung zum Praxisblock erbracht werden.

(3) Die Schulzuweisung zum Praxisblock erfolgt i.d.R. spätestens zum 15.12. eines jeden Jahres für den Beginn des Praxisblocks im Februar des Folgejahres. Tritt die oder der Studierende nach Ab-schluss des Zuweisungsverfahrens vom zugewiesenen Praktikumsplatz ohne Nachweis eines wichti-gen Grundes zurück bzw. wird der Praxisblock ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht angetre-ten oder nach Antritt vorzeitig beendet, wird er mit „nicht bestanden“ bewertet.

5. Pflichten der Studierenden

(1) Studierende haben die in der Schule geltenden Vorschriften zu beachten und den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und der für die Ausbildung verantwortlichen Mentorinnen und Men-toren zu folgen.

(2) Studierende sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern die anlässlich ihrer Ausbildung be-kannt gewordenen Tatsachen einer vertraulichen Behandlung bedürfen. Dabei sind insbesondere solche Tatsachen vertraulich zu behandeln, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse einzel-ner oder mehrerer Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder anderer Personen verletzen könnte.

(3) Studierende können von der Schule (Schulleitung) aus disziplinarischen Gründen von der Teil-nahme am Praxisblock ausgeschlossen werden, wenn sie durch schuldhaftes, rechtswidriges oder untragbares Verhalten den Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule nachhaltig beeinträchtigen. Die Entscheidung über den Ausschluss obliegt der Schule (Schulleitung) in enger Abstimmung mit den Modulverantwortlichen und dem Didaktischen Zentrum. Im Falle des Ausschlusses wird der Pra-xisblock mit „nicht bestanden“ bewertet.

6. Fehlzeiten, Wiederholung des Praxisblocks

(1) Die Studierenden sind an den mit der Schulleitung und den Mentorinnen und Mentoren vereinbar-ten Tagen zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet. Im Krankheitsfall oder anderweitiger Abwesen-heit haben die Studierenden die Schule unverzüglich über die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu informieren. Entschuldigte Fehlzeiten in der Schule (z.B. wegen nachge-wiesener Erkrankung) mit einer Gesamtzeit von über 6 bis maximal 9 Schultagen, werden nach Maß-gabe von schulorganisatorischen Möglichkeiten nachgeholt. In diesem Fall werden die versäumten Zeiten ab dem siebten Fehltag an einem vierten Schultag (zusätzlich zu den wöchentlich drei Schulta-gen des Praxisblocks) während des laufenden Praxisblocks abgeleistet.Betragen die entschuldigten Fehlzeiten in der Schule in der Summe 10 Schultage oder mehr, muss der Praxisblock beim nächstmöglichen Durchgang nachgeholt werden.

(2) Fehlt die oder der Studierende im Praxisblock unentschuldigt, wird der Praxisblock mit „nicht be-standen“ bewertet, sofern die oder der Studierende das unentschuldigte Fehlen zu vertreten hat.

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Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3 b der MPO: Modulbeschreibung prx560: Praxisblock in der Schule | Version: 31.07.14

Interdisziplinäre Lehreinrichtungen Kategorie:- MastermoduleAbschluss:- M.Ed. Grundschule- M.Ed. Haupt- und Realschule

Schwerpunkte: -------- Bereiche: --------

Modulkennziffer/Titel:prx560: Praxisblock in der Schule

Dauer: 2 SemesterTurnus: jährlichModulart: PflichtLevel: MM (Mastermodul)Modul sollte besucht werden im1. und 2. M.Ed. Semester

Lern-/Lehrform: Praktikum (Praxisblock)

20 KP | 15 Std./Woche über einen Zeitraum von ins-gesamt 18 Unterrichtswochen1

Lehrsprache: DeutschErreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 20 KPWorkload: insg. 600 Stundendavon Präsenzzeit:270 Stunden (in der Praktikumsschule)

Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn: -----

Die/der Modulverantwortliche(n): -----

mitverantwortliche Person(en): -- prüfungsverantwortliche Person(en):

Ziele des Moduls/Kompetenzen:In der Praxisphase werden Ausbildungselemente von Universität und Schulpraxis miteinander verzahnt. Die Praxisphase wird von den Fachdidaktiken der Universität unter Mitwirkung von sog. Lehrbeauftragten für die Praxisphase (aus Studienseminaren und Schulen) gestaltet. Ihr Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Berufsrol-le kennenlernen und eine grundlegende Handlungskompetenz als Lehrkraft entwickeln. Dabei steht der intensi-ve und zielorientierte Praxisbezug im Studium im Vordergrund, um einen besseren Übergang in den Vorberei-tungsdienst und systematischen Kompetenzaufbau über die 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung hinweg zu ermöglichen.Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden,

- sich das Berufsfeld Schule vom Aufgabenbereich der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu erschließen und ihre im Studium erworbenen Kenntnisse mit eigenen Lehrerfahrungen in der Schulpraxis zu verbinden.

- sich mit wissenschaftlichen Forschungsmethoden mit Phänomenen des Fachunterrichts oder anderer schulisch bedeutsamer Handlungsfelder in der Schule bzw. im schulnahen Raum auseinanderzusetzen.

Die Praxisphase ist ausdrücklich fachdidaktisch verankert. Im Zentrum steht die Erprobung eigenen Unterrichts in beiden Fächern in Form von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht sowie einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach. Weiterhin können Verfahren zu Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern erprobt werden.Das Praktikum – bezeichnet als Praxisblock – umfasst knapp fünf Monate (= 18 Unterrichtswochen). Der Pra-xisblock beginnt jedes Jahr am 10.02. bzw. ein bis zwei Wochen danach und endet nach 18 Unterrichtswochen. Die Studierenden sind an drei Tagen und durchschnittlich 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend. Ein Tag in der Woche – i.d.R. Freitag – ist als Studientag für die begleitenden Veranstaltungen in der Universität bzw. nach Absprache im Studienseminar eingerichtet. In den begleitenden Lehrveranstaltungen sollen die Stu-dierenden verschiedene (fach-)didaktische Modelle kennenlernen und zu einer vertiefenden Beschäftigung mit auf das Lernen bezogenen Aspekten von Schule und Unterricht angeregt werden.Während des Praxisblocks werden die Studierenden von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, Lehrbeauf-tragten für die Praxisphase (LiPs) und Mentorinnen und Mentoren (in den Schulen) betreut.Der Praxisblock wird über das Didaktische Zentrum (diz) koordiniert: Das Anmelde- und Abstimmungsverfahren mit den Schulen und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden über die Geschäftsstelle des diz geregelt. Die Anmeldung erfolgt über eine in StudIP implementierte Praktikumsdatenbank.

1 In dieser Zeit nehmen die Studierenden sowohl kontinuierlich am Fachunterricht der Lehrkräfte als auch an weiteren schulischen Aktivitä-ten teil und nutzen die Anwesenheit in der Schule außerdem für die Durchführung ihres Projektes (prx565: Projektband).

Inhalte des Moduls:Der Praxisblock ist durch folgende vier wesentliche Elemente in beiden Unterrichtsfächern gekennzeichnet, in deren Fokus die Studierenden und ihre Kompetenzentwicklung stehen:

Hospitationen bei Mentorinnen und Mentoren bzw. anderen Fachlehrkräften mit angeleiteter Unterrichts-reflexion

Planung und Durchführung von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht (s. g. U.) Planung und Durchführung einer ausführlichen Unterrichtssequenz in jedem Fach Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Fach-/Konferenzen, Schulveranstaltungen)

Literatur:-----

Kommentar:-----Internet-Link zu weiteren Informationen:http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/

nützliche Vorkenntnisse:Einführung in StudIPverknüpft mit den Modulen:prx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachberei-tung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfachprx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachberei-tung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfachprx565: Projektband

Maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:unbeschränktZu erbringende Leistung/Prüfungsform:Erfolgreiche TeilnahmeZusätzlich:

• ist der „Laufzettel Praxisblock“ zu führen und als Kopie dem jeweiligen Portfolio beizufügen• ist die „Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education - prx560: Praxis-

block in der Schule“ im Prüfungsamt abzugeben

Prüfungszeiten: ---Anmeldeformalitäten:StudIP-Anmeldung (online-Praktikumsdatenbank)

Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3b der MPO: Modulbeschreibung prx560:

Praxisblock in der Schule

Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3 b der MPO: Modulbeschreibung prx560: Praxisblock in der Schule | Version: 31.07.14

Interdisziplinäre Lehreinrichtungen Kategorie:- MastermoduleAbschluss:- M.Ed. Grundschule- M.Ed. Haupt- und Realschule

Schwerpunkte: -------- Bereiche: --------

Modulkennziffer/Titel:prx560: Praxisblock in der Schule

Dauer: 2 SemesterTurnus: jährlichModulart: PflichtLevel: MM (Mastermodul)Modul sollte besucht werden im1. und 2. M.Ed. Semester

Lern-/Lehrform: Praktikum (Praxisblock)

20 KP | 15 Std./Woche über einen Zeitraum von ins-gesamt 18 Unterrichtswochen1

Lehrsprache: DeutschErreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 20 KPWorkload: insg. 600 Stundendavon Präsenzzeit:270 Stunden (in der Praktikumsschule)

Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn: -----

Die/der Modulverantwortliche(n): -----

mitverantwortliche Person(en): -- prüfungsverantwortliche Person(en):

Ziele des Moduls/Kompetenzen:In der Praxisphase werden Ausbildungselemente von Universität und Schulpraxis miteinander verzahnt. Die Praxisphase wird von den Fachdidaktiken der Universität unter Mitwirkung von sog. Lehrbeauftragten für die Praxisphase (aus Studienseminaren und Schulen) gestaltet. Ihr Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Berufsrol-le kennenlernen und eine grundlegende Handlungskompetenz als Lehrkraft entwickeln. Dabei steht der intensi-ve und zielorientierte Praxisbezug im Studium im Vordergrund, um einen besseren Übergang in den Vorberei-tungsdienst und systematischen Kompetenzaufbau über die 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung hinweg zu ermöglichen.Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden,

- sich das Berufsfeld Schule vom Aufgabenbereich der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu erschließen und ihre im Studium erworbenen Kenntnisse mit eigenen Lehrerfahrungen in der Schulpraxis zu verbinden.

- sich mit wissenschaftlichen Forschungsmethoden mit Phänomenen des Fachunterrichts oder anderer schulisch bedeutsamer Handlungsfelder in der Schule bzw. im schulnahen Raum auseinanderzusetzen.

Die Praxisphase ist ausdrücklich fachdidaktisch verankert. Im Zentrum steht die Erprobung eigenen Unterrichts in beiden Fächern in Form von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht sowie einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach. Weiterhin können Verfahren zu Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern erprobt werden.Das Praktikum – bezeichnet als Praxisblock – umfasst knapp fünf Monate (= 18 Unterrichtswochen). Der Pra-xisblock beginnt jedes Jahr am 10.02. bzw. ein bis zwei Wochen danach und endet nach 18 Unterrichtswochen. Die Studierenden sind an drei Tagen und durchschnittlich 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend. Ein Tag in der Woche – i.d.R. Freitag – ist als Studientag für die begleitenden Veranstaltungen in der Universität bzw. nach Absprache im Studienseminar eingerichtet. In den begleitenden Lehrveranstaltungen sollen die Stu-dierenden verschiedene (fach-)didaktische Modelle kennenlernen und zu einer vertiefenden Beschäftigung mit auf das Lernen bezogenen Aspekten von Schule und Unterricht angeregt werden.Während des Praxisblocks werden die Studierenden von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, Lehrbeauf-tragten für die Praxisphase (LiPs) und Mentorinnen und Mentoren (in den Schulen) betreut.Der Praxisblock wird über das Didaktische Zentrum (diz) koordiniert: Das Anmelde- und Abstimmungsverfahren mit den Schulen und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden über die Geschäftsstelle des diz geregelt. Die Anmeldung erfolgt über eine in StudIP implementierte Praktikumsdatenbank.

1 In dieser Zeit nehmen die Studierenden sowohl kontinuierlich am Fachunterricht der Lehrkräfte als auch an weiteren schulischen Aktivitä-ten teil und nutzen die Anwesenheit in der Schule außerdem für die Durchführung ihres Projektes (prx565: Projektband).

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Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3 b der MPO: Modulbeschreibung prx561: Vorbereitung, Beglei-tung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach | Version: 31.07.14

Interdisziplinäre Lehreinrichtungen Kategorie:- MastermoduleAbschluss:- M.Ed. Grundschule- M.Ed. Haupt- und Realschule

Schwerpunkte: -------- Bereiche: --------

Modulkennziffer/Titel:prx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach

Dauer: 2 SemesterTurnus: jährlichModulart: PflichtLevel: MM (Mastermodul)Modul sollte besucht werden im1. und 2. M.Ed. Semester

Lern-/Lehrform: SE, E-Learning2 KP | 1 SE (2 SWS) Vorbereitung Fach 12 KP | 1 SE (1 SWS) Begleitung Fach 11 KP | 1 SE (1 SWS) Nachbereitung Fach 1Lehrsprache: DeutschErreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 5 KPWorkload: 150 Stundendavon Präsenzzeit:56 Stunden für sämtliche Veranstaltungen in der Uni-versität

Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn: -----

Die/der Modulverantwortliche(n): -----

mitverantwortliche Person(en): -- prüfungsverantwortliche Person(en):

Ziele des Moduls/Kompetenzen:In der Praxisphase werden Ausbildungselemente von Universität und Schulpraxis miteinander verzahnt. Die Praxisphase wird von den Fachdidaktiken der Universität unter Mitwirkung von sog. Lehrbeauftragten für die Praxisphase (aus Studienseminaren und Schulen) gestaltet. Ihr Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Berufsrol-le kennenlernen und eine grundlegende Handlungskompetenz als Lehrkraft entwickeln. Dabei steht der intensi-ve und zielorientierte Praxisbezug im Studium im Vordergrund, um einen besseren Übergang in den Vorberei-tungsdienst und systematischen Kompetenzaufbau über die 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung hinweg zu ermöglichen.Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden,

- sich das Berufsfeld Schule vom Aufgabenbereich der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu erschließen und ihre im Studium erworbenen Kenntnisse mit eigenen Lehrerfahrungen in der Schulpraxis zu verbinden.

- sich mit wissenschaftlichen Forschungsmethoden mit Phänomenen des Fachunterrichts oder anderer schulisch bedeutsamer Handlungsfelder in der Schule bzw. im schulnahen Raum auseinanderzusetzen.

Die Praxisphase ist ausdrücklich fachdidaktisch verankert. Im Zentrum steht die Erprobung eigenen Unterrichts in beiden Fächern in Form von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht sowie einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach. Weiterhin können Verfahren zu Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern erprobt werden.Das Praktikum – bezeichnet als Praxisblock – umfasst knapp fünf Monate (= 18 Unterrichtswochen). Der Pra-xisblock beginnt jedes Jahr am 10.02. bzw. ein bis zwei Wochen danach und endet nach 18 Unterrichtswochen. Die Studierenden sind an drei Tagen und durchschnittlich 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend. Ein Tag in der Woche – i.d.R. Freitag – ist als Studientag für die begleitenden Veranstaltungen in der Universität bzw. nach Absprache im Studienseminar eingerichtet. In den begleitenden Lehrveranstaltungen sollen die Stu-dierenden verschiedene (fach-)didaktische Modelle kennenlernen und zu einer vertiefenden Beschäftigung mit auf das Lernen bezogenen Aspekten von Schule und Unterricht angeregt werden.Während des Praxisblocks werden die Studierenden von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, Lehrbeauf-tragten für die Praxisphase (LiPs) und Mentorinnen und Mentoren (in den Schulen) betreut.Der Praxisblock wird über das Didaktische Zentrum (diz) koordiniert: Das Anmelde- und Abstimmungsverfahren mit den Schulen und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden über die Geschäftsstelle des diz geregelt. Die Anmeldung erfolgt über eine in Stud.IP implementierte Praktikumsdatenbank.

Inhalte des Moduls:Vorbereitungsveranstaltung:Schwerpunkte der Vorbereitung sind:

Entwicklung, Planung und Erstellen von Unterrichtsentwürfen für einzelne Unterrichtsstunden und Unter-richtssequenzen in jedem Fach

Fachspezifische Besonderheiten der didaktisch-methodischen Planungen Diagnostik und Förderung

Inhalte können weiterhin sein: Unterrichtliche Erprobungen mit Reflexionen Kriterien geleitete Unterrichtsanalyse Inhaltliche und methodische Ansätze zur Erhöhung der Schüleraktivität Einführung in die Grundlagen und Methoden zur Leistungsmessung/-bewertung und Benotung Analyse unterrichtlicher Problemsituationen unter multiplen Perspektiven Umgang mit Heterogenität und Ansätze zur Binnendifferenzierung Schulrechtliche und Sicherheitsaspekte

Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen:Inhalte der Begleitung und Nachbereitung können sein:

Classroom Management Kollegiale Hospitationen Kriterien geleitete Reflexion von Unterricht Präsentation und Reflexion von Praxisaufträgen für hospitierte oder selbst durchgeführte Unterrichtsstun-

den Unterrichtsteuerung in Bezug auf Fachspezifik und Binnendifferenzierung (z. B. Aufgabenstellungen, Ge-

staltung von Lernmaterialien, Wechsel zwischen unterschiedlichen Aktivitätsphasen) Exemplarische Reflexion der Leistungsmessung/-bewertung und Benotung Analyse und Reflexion unterrichtlicher Problemsituationen unter multiplen Perspektiven Reflexionen zum Lehrerverhalten und zur Rollenfindung

Literatur:-----

Kommentar:-----Internet-Link zu weiteren Informationen:http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/

nützliche Vorkenntnisse:Einführung in StudIPverknüpft mit den Modulen:prx560: Praxisblock in der Schuleprx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachberei-tung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfachprx565: Projektband

Maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:unbeschränktZu erbringende Leistung/Prüfungsform:1 Portfolio (bestehend aus Teilleistungen der versch. Phasen: Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung und einer Kopie vom „Laufzettel Praxisblock“ (erhältlich über das diz)Zusätzlich:

• ist der „Laufzettel Praxisblock“ zu führen und als Kopie dem jeweiligen Portfolio beizufügen• ist die „Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education - prx561: Vorberei-

tung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach“ im Prüfungsamt abzuge-ben

Prüfungszeiten: ---Anmeldeformalitäten:StudIP-Anmeldung (online-Praktikumsdatenbank)

Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3b der MPO: Modulbeschreibung prx561:

Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach

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Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3b der MPO: Modulbeschreibung prx562: Vorbereitung, Beglei-tung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach | Version: 31.07.14

Interdisziplinäre Lehreinrichtungen Kategorie:- MastermoduleAbschluss:- M.Ed. Grundschule- M.Ed. Haupt- und Realschule

Schwerpunkte: -------- Bereiche: --------

Modulkennziffer/Titel:prx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach

Dauer: 2 SemesterTurnus: jährlichModulart: PflichtLevel: MM (Mastermodul)Modul sollte besucht werden im1. und 2. M.Ed. Semester

Lern-/Lehrform: SE, E-Learning2 KP | 1 SE (2 SWS) Vorbereitung Fach 22 KP | 1 SE (1 SWS) Begleitung Fach 21 KP | 1 SE (1 SWS) Nachbereitung Fach 2Lehrsprache: DeutschErreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 5 KPWorkload: 150 Stundendavon Präsenzzeit:56 Stunden für sämtliche Veranstaltungen in der Uni-versität

Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn: -----

Die/der Modulverantwortliche(n): -----

mitverantwortliche Person(en): -- prüfungsverantwortliche Person(en):

Ziele des Moduls/Kompetenzen:In der Praxisphase werden Ausbildungselemente von Universität und Schulpraxis miteinander verzahnt. Die Praxisphase wird von den Fachdidaktiken der Universität unter Mitwirkung von sog. Lehrbeauftragten für die Praxisphase (aus Studienseminaren und Schulen) gestaltet. Ihr Ziel ist es, dass die Studierenden ihre Berufsrol-le kennenlernen und eine grundlegende Handlungskompetenz als Lehrkraft entwickeln. Dabei steht der intensi-ve und zielorientierte Praxisbezug im Studium im Vordergrund, um einen besseren Übergang in den Vorberei-tungsdienst und systematischen Kompetenzaufbau über die 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung hinweg zu ermöglichen.Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden,

- sich das Berufsfeld Schule vom Aufgabenbereich der Fachlehrerin/des Fachlehrers zu erschließen und ihre im Studium erworbenen Kenntnisse mit eigenen Lehrerfahrungen in der Schulpraxis zu verbinden.

- sich mit wissenschaftlichen Forschungsmethoden mit Phänomenen des Fachunterrichts oder anderer schulisch bedeutsamer Handlungsfelder in der Schule bzw. im schulnahen Raum auseinanderzusetzen.

Die Praxisphase ist ausdrücklich fachdidaktisch verankert. Im Zentrum steht die Erprobung eigenen Unterrichts in beiden Fächern in Form von teilweise oder vollständig selbst gestaltetem Unterricht sowie einer ausführlichen Unterrichtssequenz pro Fach. Weiterhin können Verfahren zu Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern erprobt werden.Das Praktikum – bezeichnet als Praxisblock – umfasst knapp fünf Monate (= 18 Unterrichtswochen). Der Pra-xisblock beginnt jedes Jahr am 10.02. bzw. ein bis zwei Wochen danach und endet nach 18 Unterrichtswochen. Die Studierenden sind an drei Tagen und durchschnittlich 15 Stunden pro Woche in der Schule anwesend. Ein Tag in der Woche – i.d.R. Freitag – ist als Studientag für die begleitenden Veranstaltungen in der Universität bzw. nach Absprache im Studienseminar eingerichtet. In den begleitenden Lehrveranstaltungen sollen die Stu-dierenden verschiedene (fach-)didaktische Modelle kennenlernen und zu einer vertiefenden Beschäftigung mit auf das Lernen bezogenen Aspekten von Schule und Unterricht angeregt werden.Während des Praxisblocks werden die Studierenden von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern, Lehrbeauf-tragten für die Praxisphase (LiPs) und Mentorinnen und Mentoren (in den Schulen) betreut.Der Praxisblock wird über das Didaktische Zentrum (diz) koordiniert: Das Anmelde- und Abstimmungsverfahren mit den Schulen und die Zuordnung der Studierenden zu den Schulen werden über die Geschäftsstelle des diz geregelt. Die Anmeldung erfolgt über eine in Stud.IP implementierte Praktikumsdatenbank.

Inhalte des Moduls:Vorbereitungsveranstaltung:Schwerpunkte der Vorbereitung sind:

Entwicklung, Planung und Erstellen von Unterrichtsentwürfen für einzelne Unterrichtsstunden und Unter-richtssequenzen in jedem Fach

Fachspezifische Besonderheiten der didaktisch-methodischen Planungen Diagnostik und Förderung

Inhalte können weiterhin sein: Unterrichtliche Erprobungen mit Reflexionen Kriterien geleitete Unterrichtsanalyse Inhaltliche und methodische Ansätze zur Erhöhung der Schüleraktivität Einführung in die Grundlagen und Methoden zur Leistungsmessung/-bewertung und Benotung Analyse unterrichtlicher Problemsituationen unter multiplen Perspektiven Umgang mit Heterogenität und Ansätze zur Binnendifferenzierung Schulrechtliche und Sicherheitsaspekte

Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen:Inhalte der Begleitung und Nachbereitung können sein:

Classroom Management Kollegiale Hospitationen Kriterien geleitete Reflexion von Unterricht Präsentation und Reflexion von Praxisaufträgen für hospitierte oder selbst durchgeführte Unterrichtsstun-

den Unterrichtsteuerung in Bezug auf Fachspezifik und Binnendifferenzierung (z. B. Aufgabenstellungen, Ge-

staltung von Lernmaterialien, Wechsel zwischen unterschiedlichen Aktivitätsphasen) Exemplarische Reflexion der Leistungsmessung/-bewertung und Benotung Analyse und Reflexion unterrichtlicher Problemsituationen unter multiplen Perspektiven Reflexionen zum Lehrerverhalten und zur Rollenfindung

Literatur:-----

Kommentar:-----Internet-Link zu weiteren Informationen:http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/

nützliche Vorkenntnisse:Einführung in StudIPverknüpft mit den Modulen:prx560: Praxisblock in der Schuleprx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachberei-tung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfachprx565: Projektband

Maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:unbeschränktZu erbringende Leistung/Prüfungsform:1 Portfolio (bestehend aus Teilleistungen der versch. Phasen: Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung und einer Kopie vom „Laufzettel Praxisblock“ (erhältlich über das diz)Zusätzlich:• ist der „Laufzettel Praxisblock“ zu führen und als Kopie dem jeweiligen Portfolio beizufügen• ist die „Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education - prx562: Vorbereitung,

Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach“ im Prüfungsamt abzugeben

Prüfungszeiten: ---Anmeldeformalitäten:StudIP-Anmeldung (online-Praktikumsdatenbank)

Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3b der MPO: Modulbeschreibung prx562:

Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach

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Interdisziplinäre Lehreinrichtungen Kategorie:- MastermoduleAbschluss: - M.Ed. Grundschule- M.Ed. Haupt- und Realschule

Schwerpunkte: -

Bereiche: -

Modulkennziffer/Titel: prx565: Projektband

Dauer: 3 SemesterTurnus: jährlichModulart: PflichtLevel: MM (Mastermodul)Modul sollte besucht werden im 1., 2. und 3. M.Ed. Semester

Lern-/Lehrform: SE, e-Learning, Projektdurchführung6 KP | insg. 4 SWS Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung

9 KP | ProjektdurchführungLehrsprache: DeutschErreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KPWorkload: insg. 450 Stunden davon Präsenzzeit: 56 Stunden universitäre Lehre

Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:----

Die/der Modulverantwortliche(n): -----

mitverantwortliche Person(en): -----

prüfungsverantwortliche Person(en): -----

Ziele des Moduls/Kompetenzen: Die zentralen Kompetenzen, die das Modul fördern soll, sind das Forschungsbasierte Lernen und das For-schende Lernen. Angehende Lehrkräfte sollen also zum einen lernen, Ergebnisse der fachdidaktischen, fach-wissenschaftlichen und bildungswissenschaftlichen Forschung kritisch und auf der Basis von Forschungslitera-tur und empirischen Studien zu interpretieren und eigene Forschungsergebnisse und die Ergebnisse anderer kritisch und theoriegeleitet zu reflektieren. Zum anderen sollen sie im Sinne Forschenden Lernens selbst eine forschende Haltung einnehmen und in eigenen kleinen Forschungen fachspezifisch oder interdisziplinär die „wesentlichen Phasen eines Forschungsvorhabens von der Entwicklung der Fragen und Hypothesen über die Wahl und Ausführung der Methoden bis zur Prüfung und Darstellung der Ergebnisse in selbstständiger Arbeit oder in aktiver Mitarbeit in einem übergreifenden Projekt (mit)gestalten, erfahren und reflektieren“ (vgl. Huber, 2014).

Inhalte des Moduls bzw. mögliche Formate: Forschendes Lernen kann verschiedene Ausrichtungen aufweisen: Forschendes Lernen findet statt, wenn Stu-dierende in kleinen Forschungsprojekten einen zu bearbeitenden Problembereich festlegen und Forschungsfra-gen formulieren, wissenschaftliche Hypothesen bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Problemstellungen entwi-ckeln, Methoden passend auswählen, die Ergebnisse im Forschungsprozess analysieren und sie im Lichte der Hypothesen beurteilen und ggf. weitere Forschung vorschlagen. Forschendes Lernen findet auch statt, wenn vorliegende Forschungsergebnisse anderer genutzt werden, um begründet Verbesserungsvorschläge für Pra-xissituationen zu entwickeln, z. B. in Form forschungsbasierter Produkte und Medien für die Unterrichtspraxis. Zu diesen Forschungsergebnissen können auch fachwissenschaftliche Ergebnisse gehören. Forschendes Ler-nen findet statt, wenn forschungsbasiert und ggf. multiperspektivisch Analysen und Evaluationen (fach-wissenschaftlich, fachdidaktisch, bildungswissenschaftlich) durchgeführt werden. Folgende Formate werden empfohlen:

Format „Empirische Studie“: Im Projektband können Fragen mit empirischen (qualitativen oder quantitativen) Forschungsmethoden untersucht werden. Die zu bearbeitenden Fragen können dabei aus der Schulpraxis stammen oder aus dem Lernort Schule entwickelt werden, sie können an die Fragestellungen laufender fachdi-daktischer, bildungswissenschaftlicher, künstlerischer/experimenteller/ästhetischer Forschungen und ggf. fach-wissenschaftlicher Forschungsprojekte angebunden sein oder innovative Pilotstudien sowie Replikationsstudien darstellen. Ziel des studentischen Forschungsprojekts ist es, aus einer dritten Perspektive heraus (neben der der Schüler/innen und der Lehrpersonen) Prozesse und Probleme des schulischen Alltags (mit Bezug zu be-stimmten Fächern) forschend zu betrachten.

Format „Material- und aufgabenorientiertes Forschendes Lernen“: Hier soll die Entwicklung von Lernmate-rial oder Lernkonzepten im Zentrum stehen, wozu Lernhefte, Experimente, Handreichungen für Lehrkräfte, Ar-beitsblätter, verschriftlichte Unterrichtskonzeptionen, Forscherhefte, Exkursionskonzepte, Selbstlernmaterialien etc. zählen können. Bei ihrer Entwicklung müssen die Bedarfe und die Prozesse derjenigen, denen das Lern-

material oder die Lernkonzepte zu Gute kommen sollen, präzise diagnostiziert werden, so dass auch hier das Forschende Lernen stattfindet. In diesem Format können die Forschungsergebnisse anderer theoriegeleitet kritisch reflektiert werden, um daraus die Verbesserung von praxistauglichen Lernmedien zu erarbeiten. Ertrag-reich können hierbei kombinierte Zugänge bislang unüblicher Fächerkombinationen (z. B. Naturwissenschaft und Ökonomie, Geistes- und Naturwissenschaft oder Ökonomie und Bildungswissenschaft) oder fachwissen-schaftliche Schwerpunkte sein.

Format „Forschendes Lernen im interdisziplinären Kontext“. Zu übergeordneten, interdisziplinären Kontex-ten können Forschungsprojekte mit schulischer und/oder gesellschaftlicher Relevanz umgesetzt werden. Ziel ist es, ein komplexes Konzept, wie bspw. Energie oder Nachhaltigkeit, aus unterschiedlichen fachlichen Perspekti-ven (naturwissenschaftlich, geisteswissenschaftlich, allgemeindidaktisch, ökonomisch etc.) forschungsbasiert, theoriegeleitet und nah an der Schulpraxis aus verschiedenen Perspektiven systematisch zu analysieren, zu reflektieren und zu integrieren. Die Integration von fachwissenschaftlichen mit fachdidaktischen/bildungswissen-schaftlichen Perspektiven kann hier im Vordergrund stehen.

Format „Experimentelle/künstlerische/ästhetische Forschung“: Im Projektband können aus der Konfrontation mit Schul- und Lebenswelten entwickelte künstlerische und indi-viduelle Fragen so bearbeitet werden, dass ein Forschungsweg entsteht, der selbst experimentelle Züge auf-weisen kann. Der in diesem Sinne beschrittene Forschungsweg und/oder seine Produkte können in einer ihnen entsprechenden Weise dargestellt und präsentiert werden, z. B. als Ausstellung, als Inszenierung, als Interven-tion oder als Aufführung.

Literatur: Kommentar zur Modulbeschreibung des Projektbandes

Kommentar: -----

Internet-Link zu weiteren Informationen:http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/ghr-300/

nützliche Vorkenntnisse: Einführung in StudIP; Grundlagen Forschungsmethoden; Inhalte und Methoden der Module biw020 (MM 2 b) / biw030 (MM 3 b)

verknüpft mit den Modulen: prx560: Praxisblock in der Schuleprx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im ersten Unterrichtsfachprx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach

Maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung: pro Projektgruppe = beschränkt auf 15 TeilnehmerInnen

Zu erbringende Leistung/Prüfungsform: Portfolio (unter besonderer Darstellung der Relevanz der Forschungsidee für die Praxis, die Schlüssigkeit der Herleitung von Fragen/Zielen aus Fragestellungen der Praxis bzw. aus Forschungsliteratur, die Passung von Zielen/Fragestellungen und Methoden sowie die Umsetzbarkeit eines Ablaufplanes des Forschungsprojekts. Das Konzept des Forschenden Lernens soll nachweislich umgesetzt werden).Die konkrete Ausgestaltung und Definition der Anforderungen für das Portfolio wird von der oder dem jeweiligen Modulverantwortlichen des gewählten Projektbandes festgesetzt.

Die Benotung des Portfolios ergibt sich aus mehreren (unterschiedlich gewichteten) Teilleistungen.Empfohlen wird für Leistungen zur Entwicklung der Projektidee: 15 % der Modulnote Empfohlen wird für Leistungen im Rahmen der Projektdurchführung und ggf. denProjektbericht: 60 % der ModulnoteEmpfohlen wird für Leistungen zur Präsentation und ggf. Reflexion: 25 % der Modulnote

Zusätzlich ist die „Bescheinigung über die Ableistung des Projektbandes im Master of Education - prx565: Pro-jektband“ mit der Prüfungsleistung abzugeben.

Prüfungszeiten: -----Anmeldeformalitäten: StudIP, Anlage 3 b der jeweiligen MPO

Ausführungsbeschreibung zur Anlage 3b der MPO: Modulbeschreibung prx565:

Projektband

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Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education- prx560: Praxisblock in der Schule -

M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen / M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

1. Persönliche und studienbezogene Angaben (von der/dem Studierenden auszufüllen)Nachname: Vorname:Matrikel-Nr.: E-Mail:Adresse:Studiengang: M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und RealschulenFach 1:

(lt. Immatrikulationsbescheinigung)

Fach 2:

Praxisblock von – bis:

2. Bescheinigung über die Absolvierung des Praxisblocks (von der Praktikumsschule auszufüllen)

Name / Anschrift / Stempel der Schule ____________________________________

____________________________________

____________________________________

Die/der Studierende hat in dem oben genannten Zeitraum ein 18 Unterrichtswochen umfassendes Praktikum (Praxisblock) an unserer Schule abgeleistet.

_____________________________________________________________________________________________Ort und Datum Name (in Blockschrift) und Unterschrift betreuende/r Mentor/in Fach 1

_____________________________________________________________________________________________Ort und Datum Name (in Blockschrift) und Unterschrift betreuende/r Mentor/in Fach 2

_____________________________________________________________________________________________Ort und Datum Name (in Blockschrift) und Unterschrift Schulleiter/in

3. Bescheinigung der Universität über die im Praxisblock erbrachten Leistungen(von den betreuenden Hochschullehrenden der Praxisphase auszufüllen)

Die/der oben genannte Studierende hat die gemäß Anlage 3 b der MPO vorgesehenen Vorgaben und Kernelemente des Praxisblocks ordnungskonform erbracht und dies durch die Vorlage der LaufzettelPraxisblock nachgewiesen.

Fach 1 (prx561): Fach 2 (prx562):

Die/der oben genannte Studierende hat am Praxisblock

erfolgreich teilgenommen. nicht erfolgreich teilgenommen.

___________________________________________________Name (in Blockschrift) der/des betreuenden Hochschullehrenden der Praxisphase im Fach 1

___________________________________________________Datum und Unterschrift der/des betreuenden Hochschullehrenden der Praxisphase im Fach 1

Stempel

Die/der oben genannte Studierende hat am Praxisblock

erfolgreich teilgenommen. nicht erfolgreich teilgenommen.

__________________________________________________Name (in Blockschrift) der/des betreuenden Hochschullehrenden der Praxisphase im Fach 2

__________________________________________________Datum und Unterschrift der/des betreuenden Hochschullehrenden der Praxisphase im Fach 2

Stempel

Anzahl der erworbenen Kreditpunkte gem. Punkt 2 der Anlage 3 b der MPO G / HR: 20 Kreditpunkte

Die Bescheinigung ist von der/dem Studierenden an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten.

Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education- prx561: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung

der Praxisphase im ersten Unterrichtsfach -M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen / M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

1. Persönliche und studienbezogene Angaben(von der/dem Studierenden auszufüllen)

Nachname: Vorname: Matrikel-Nr.: E-Mail:Adresse:Studiengang: M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und RealschulenFach 1:

(lt. Immatrikulationsbescheinigung)

Fach 2:

Praxisblock von – bis:

2. Bescheinigung über die Teilnahme an den universitären Lehrveranstaltungen(von der/dem Hochschullehrenden auszufüllen)

Die/der Studierende hat an den Lehrveranstaltungen der Praxisphase regelmäßig teilgenommen.

Fach 1 (prx561)Vorbereitungs-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Begleit-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Nachbereitungs-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

3. Bescheinigung über die Modulprüfung(von der/dem Prüfenden auszufüllen)

Bewertung der Modulprüfung PORTFOLIO

Note: __________

Anzahl der erworbenen Kreditpunkte gem. Punkt 2 der Anlage 3b der MPO G / HR: 5 Kreditpunkte

Ort und Datum Name der/des Prüfenden (in Blockschrift) / Stempel Unterschrift

Begründung für die Bewertung der Modulprüfung:(bitte hier kurz die für die Bewertung ausschlaggebenden Gesichtspunkte aufführen)

Die Bescheinigung ist von der/dem Prüfenden an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten.

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Bescheinigung über die Ableistung des Praxismoduls im Master of Education- prx562: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung

der Praxisphase im zweiten Unterrichtsfach -M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen / M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

1. Persönliche und studienbezogene Angaben(von der/dem Studierenden auszufüllen)

Nachname: Vorname:Matrikel-Nr.: E-Mail:Adresse:Studiengang: M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und RealschulenFach 1:

(lt. Immatrikulationsbescheinigung)

Fach 2:

Praxisblock von – bis:

2. Bescheinigung über die Teilnahme an den universitären Lehrveranstaltungen(von der/dem Hochschullehrenden auszufüllen)

Die/der Studierende hat an den Lehrveranstaltungen der Praxisphase regelmäßig teilgenommen.

Fach 2 (prx562)Vorbereitungs-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Begleit-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Nachbereitungs-veranstaltung _____________________________________________________________________________________

Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

3. Bescheinigung über die Modulprüfung(von der/dem Prüfenden auszufüllen)

Bewertung der Modulprüfung PORTFOLIO

Note: __________

Anzahl der erworbenen Kreditpunkte gem. Punkt 2 der Anlage 3b der MPO G / HR: 5 Kreditpunkte

Ort und Datum Name der/des Prüfenden (in Blockschrift) / Stempel Unterschrift

Begründung für die Bewertung der Modulprüfung:(bitte hier kurz die für die Bewertung ausschlaggebenden Gesichtspunkte aufführen)

Die Bescheinigung ist von der/dem Prüfenden an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten.

Bescheinigung über die Ableistung des Projektbandes im Master of Education- prx565: Projektband -

M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen / M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

1. Persönliche und studienbezogene Angaben (von der/dem Studierenden auszufüllen)Studierenden auszufüllen)

Nachname: Vorname:Matrikel-Nr.: E-Mail:Adresse:Studiengang: M.Ed. für das Lehramt an Grundschulen M.Ed. für das Lehramt an Haupt- und RealschulenFach 1:

(lt. Immatrikulationsbescheinigung)

Fach 2:

Praxisblock von – bis:

Projektband absolviert in: Bildungswissenschaften Fachdidaktik des Faches: _____________________ Fachwissenschaft des Faches: _________________

2. Bescheinigung über die Teilnahme an den universitären Lehrveranstaltungen (von der/dem Hochschullehrenden auszufüllen)

Die/der Studierende hat an den Lehrveranstaltungen des Projektbandes regelmäßig teilgenommen.

Vorbereitungsveranstaltung _______________________________________________________________________Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Begleitveranstaltung _______________________________________________________________________Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

Nachbereitungsveranstaltung _______________________________________________________________________Datum, Name (in Blockschrift) und Unterschrift der/des Hochschullehrenden

3. Bescheinigung über die Projektdurchführung (von der Praktikumsschule auszufüllen)

Die/der Studierende hat in dem oben genannten Zeitraum ihr/sein Projektband an unserer Schule durchgeführt und uns ihre/seine Ergebnisse zur Verfügung gestellt.

Name / Anschrift / Stempel der Schule ____________________________________________________________

___________________________________________________________________________________________Ort und Datum Name (in Blockschrift) Schulleiter/in Unterschrift

4. Bescheinigung über die Modulprüfung (von der/dem Prüfenden auszufüllen)

Bewertung der Modulprüfung PORTFOLIONote: __________

Anzahl der erworbenen Kreditpunkte gem. Punkt 2 der Anlage 3b der MPO G / HR: 15 Kreditpunkte____________________________________________________________________________Ort und Datum Name (in Blockschrift) der/des Prüfenden / Stempel Unterschrift

Begründung für die Bewertung der Modulprüfung:(bitte hier kurz die für die Bewertung ausschlaggebenden Gesichtspunkte aufführen)

Die Bescheinigung ist von der/dem Prüfenden an das Akademische Prüfungsamt weiterzuleiten.

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1

Ein Schul-Knigge – oder: was Sie schon immer über Ihre Schulpraktika wissen wollten (diz | Juli 2016)

Wieso, weshalb, warum? Dieser Ratgeber soll Ihnen den Einstieg in das Schulpraktikum erleichtern! Er beinhaltet Handlungsempfehlungen und Anregungen im Stil des allgemein bekannten A. Knigge – der auch heute noch seine Bedeutung im sozialen Miteinander hat.

Dabei gilt grundsätzlich: Jede Schule ist anders! Was bei sehr großen Schulen vielleicht ratsam ist, ist bei kleinen eher unüblich. Besprechen Sie daher offene Fragen am besten zu Beginn des Praktikums mit Ihrer/m MentorIn. Sie/Er kennt die Gepflogenheiten der Schule am besten.

JAAAAA, ich habe einen Praktikumsplatz!

Rufen Sie bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat an und vereinbaren Sie einen Besuchs- und Gesprächstermin zwecks weiterer Absprachen, sobald Ihre Schule feststeht. So können Sie sich bereits einen ersten Eindruck von der Schule, Ihrer/m MentorIn und dem Kollegium verschaffen und die Verkehrsanbindung (ausreichend Zeit für Wegstrecken!), Parkplatzsituation und Räumlichkeiten kennenlernen.

Erfragen Sie bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme, ob Sie der Schule ggf. einen Lebenslauf zukommen lassen sollen – dann weiß die Schule gleich, mit wem sie es zu tun hat und kann Sie u.U. gezielt einbinden (z.B. in die Theater-AG bei Theater als Hobby)

Sprechen Sie mit Ihrer Schule über den Ablauf des Praktikums (Betreuung durch MentorInnen, Hospitationen, eigener Unterricht, Unterrichtsbesuche, außerunterrichtliche Aktivitäten, ggf. Projektband) und erfragen Sie mögliche Besonderheiten und Erwartungen der Schule.

Stöbern Sie auf der Homepage der Schule, lesen Sie das Schulprogramm durch und informieren Sie sich gut über Schule, Lehrkräfte und SchülerInnen. Verschaffen Sie sich Informationen über die schulinternen Arbeitspläne Ihrer Unterrichtsfächer. Diese werden Grundlage für Ihren selbst gestalteten Unterricht sein.

Beabsichtigen Sie, Umfragen und Erhebungen an Ihrer Praktikumsschule durchzuführen – z.B. im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungspraktikums (GYM) bzw. auch des Projektbandes (G/HR) –, erläutern Sie der Schule rechtzeitig Ihr Projektvorhaben und klären Sie Möglichkeiten der Umsetzung (ggf. Anpassungen an schulische Gegebenheiten). Halten Sie zudem Ihre betreuenden Hochschullehrenden darüber informiert!

Umfragen und Erhebungen an Schulen bedürfen der Genehmigung! Dabei sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten und zeitlich einzukalkulieren. Nähere Informationen und Verweise sowie Vordrucke zur Beantragung und Einholung der Einverständnis der Schulleitung und der Erziehungsberechtigten finden Sie auf den Seiten des diz: http://www.uni-oldenburg.de/diz/studium-und-lehre/umfragungen-und-erhebungen/ Ihre Hochschullehrenden beraten und unterstützen Sie gerne in dieser Angelegenheit.

3

Vergewissern Sie sich, wie die Vertretung an Ihrer Praktikumsschule geregelt ist. Wo hängen die Vertretungspläne oder sind diese im Intranet der Schule zu finden?

Gibt es Listen für die Reservierung von Fachräumen und Medien (z.B. Beamer)? Informieren Sie sich über die Medienausstattung und -verlässlichkeit.

Machen Sie sich mit dem Erste-Hilfe-Plan der Schule vertraut. Wie ist das übliche Vorgehen bei Verletzungen oder Streitereien der SchülerInnen beispielsweise auf dem Pausenhof?

Werden Ihnen Schul- oder Raumschlüssel anvertraut (bei PraktikantInnen je nach Schule üblich), klären Sie die Versicherungsfrage. Am besten ist es, eine Erweiterung der Haftpflicht-versicherung für Dienstschlüssel zu haben.

Im Falle von Krankheit lassen Sie der Schule spätestens am dritten Tag eine Krankmeldung zukommen.

Generell: Nehmen Sie an möglichst vielen außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule teil, seien es Konferenzen, Elterngespräche, AGs, Aufführungen o.Ä.! Fragen Sie vorab, ob Sie auch teilnehmen dürfen und halten Sie sich an die Schweigepflicht!

Begegnung mit SchülerInnen – den unbekannten Wesen:

Informieren Sie sich, in welchen Klassen Sie tätig sein werden.

Lassen Sie sich von einer/m SchülerIn einen Sitzplan erstellen. Lernen Sie im Idealfall mittels Sitzplan die Namen der SchülerInnen und deren Sitzpositionen auswendig. Es ist immer von Vorteil, wenn SchülerInnen direkt angesprochen werden können.

Machen Sie sich ein Bild von der Klasse. Fragen Sie auch Ihre/n MentorIn danach, bleiben Sie allen SchülerInnen gegenüber aber dennoch offen und neutral. Diese merken sehr genau, wie PraktikantInnen auf sie reagieren. Seien Sie gegenüber den SchülerInnen höflich, aber konsequent.

Lassen Sie sich niemals zu Beleidigungen oder Beschimpfungen hinreißen. Zeigen Sie, dass Sie die SchülerInnen wertschätzen und loben Sie sie angemessen und aufrichtig. Lassen Sie zu, dass SchülerInnen auch Fehler machen. Bringen Sie ihnen Vertrauen entgegen.

Viele PraktikantInnen lassen sich durch Unterrichtsstörungen leichter irritieren als routinierte KollegInnen: Lassen Sie sich nicht beirren und versuchen Sie, die Störung zu beheben. Z.B. kann ein aufmerksamer Blick in Richtung der/s störenden SchülerIn helfen. Das ist oft erfolgreicher als eine verbale, öffentliche Zurechtweisung. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie selbst keine Störungen verursachen.

Gibt es diagnostizierte Förderbedarfe bei SchülerInnen, wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.? Handelt es sich um eine Klasse mit besonders förderbedürftigen SchülerInnen oder gibt es vielleicht Integrationskinder in der Klasse? Besprechen Sie mit Ihrer/m MentorIn und ggf. anwesenden FörderpädagogInnen mögliche didaktische Überlegungen für Ihre Unterrichtsplanung und -durchführung.

Der Unterricht: Bringen Sie in Erfahrung, ob es (Unterrichts-)Rituale gibt, die schul- oder klassenweit

gehandhabt werden (v.a. in Grund- und Bekenntnisschulen typisch), wie z.B. Aufstehen beim Begrüßen der Klasse, Beten, Melden = „Aufzeigen“. Natürlich können Sie in Absprache mit

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Vergewissern Sie sich, wie die Vertretung an Ihrer Praktikumsschule geregelt ist. Wo hängen die Vertretungspläne oder sind diese im Intranet der Schule zu finden?

Gibt es Listen für die Reservierung von Fachräumen und Medien (z.B. Beamer)? Informieren Sie sich über die Medienausstattung und -verlässlichkeit.

Machen Sie sich mit dem Erste-Hilfe-Plan der Schule vertraut. Wie ist das übliche Vorgehen bei Verletzungen oder Streitereien der SchülerInnen beispielsweise auf dem Pausenhof?

Werden Ihnen Schul- oder Raumschlüssel anvertraut (bei PraktikantInnen je nach Schule üblich), klären Sie die Versicherungsfrage. Am besten ist es, eine Erweiterung der Haftpflicht-versicherung für Dienstschlüssel zu haben.

Im Falle von Krankheit lassen Sie der Schule spätestens am dritten Tag eine Krankmeldung zukommen.

Generell: Nehmen Sie an möglichst vielen außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule teil, seien es Konferenzen, Elterngespräche, AGs, Aufführungen o.Ä.! Fragen Sie vorab, ob Sie auch teilnehmen dürfen und halten Sie sich an die Schweigepflicht!

Begegnung mit SchülerInnen – den unbekannten Wesen:

Informieren Sie sich, in welchen Klassen Sie tätig sein werden.

Lassen Sie sich von einer/m SchülerIn einen Sitzplan erstellen. Lernen Sie im Idealfall mittels Sitzplan die Namen der SchülerInnen und deren Sitzpositionen auswendig. Es ist immer von Vorteil, wenn SchülerInnen direkt angesprochen werden können.

Machen Sie sich ein Bild von der Klasse. Fragen Sie auch Ihre/n MentorIn danach, bleiben Sie allen SchülerInnen gegenüber aber dennoch offen und neutral. Diese merken sehr genau, wie PraktikantInnen auf sie reagieren. Seien Sie gegenüber den SchülerInnen höflich, aber konsequent.

Lassen Sie sich niemals zu Beleidigungen oder Beschimpfungen hinreißen. Zeigen Sie, dass Sie die SchülerInnen wertschätzen und loben Sie sie angemessen und aufrichtig. Lassen Sie zu, dass SchülerInnen auch Fehler machen. Bringen Sie ihnen Vertrauen entgegen.

Viele PraktikantInnen lassen sich durch Unterrichtsstörungen leichter irritieren als routinierte KollegInnen: Lassen Sie sich nicht beirren und versuchen Sie, die Störung zu beheben. Z.B. kann ein aufmerksamer Blick in Richtung der/s störenden SchülerIn helfen. Das ist oft erfolgreicher als eine verbale, öffentliche Zurechtweisung. Achten Sie ebenfalls darauf, dass Sie selbst keine Störungen verursachen.

Gibt es diagnostizierte Förderbedarfe bei SchülerInnen, wie z.B. Legasthenie, Dyskalkulie etc.? Handelt es sich um eine Klasse mit besonders förderbedürftigen SchülerInnen oder gibt es vielleicht Integrationskinder in der Klasse? Besprechen Sie mit Ihrer/m MentorIn und ggf. anwesenden FörderpädagogInnen mögliche didaktische Überlegungen für Ihre Unterrichtsplanung und -durchführung.

Der Unterricht: Bringen Sie in Erfahrung, ob es (Unterrichts-)Rituale gibt, die schul- oder klassenweit

gehandhabt werden (v.a. in Grund- und Bekenntnisschulen typisch), wie z.B. Aufstehen beim Begrüßen der Klasse, Beten, Melden = „Aufzeigen“. Natürlich können Sie in Absprache mit

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Ihre/m MentorIn Rituale auch selbst einführen, z.B. Kärtchen zur Unterrichtsform, Unterrichtsspiele, Gesprächssteine usw.

Sprechen Sie laut, langsam, präzise und verständlich und in einer altersgerechten Sprache. Lassen Sie ausreichend Zeit für Rückfragen zu.

Lassen Sie die SchülerInnen die Aufgaben in Ruhe bearbeiten, drängen Sie ihnen Ihre Hilfe nicht auf. Passen Sie Ihr Verhalten dem an, was Sie auch von guten SchülerInnen oder Mitstudierenden erwarten würden, wenn Sie unterrichten.

Stellen Sie differenzierte Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Etablieren Sie eine kurze Kette von AnsprechpartnerInnen: SitznachbarIn –> ggf. freiwillige SchülerexpertInnen (die den Stoff sicher beherrschen) –> Lehrperson.

Geben Sie die Entwürfe für Ihren Unterricht rechtzeitig bei Ihrer/m MentorIn ab und besprechen Sie diese. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung der/s MentorIn und schätzen Sie ihren/seinen Rat. Seien Sie kreativ, experimentierfreudig und erinnern Sie sich auch an die Empfehlungen Ihrer Hochschullehrenden.

Koordinieren Sie frühzeitig Termine für Unterrichtsbesuche der Universität mit Ihrer/m MentorIn sowie Ihren BetreuerInnen und informieren Sie die Schulleitung darüber. Ermitteln Sie neben den E-Mail-Adressen Ihrer MentorInnen auch die Ihrer universitären BetreuerInnen und verschicken Sie rechtzeitig die Entwürfe anlässlich eines Unterrichtsbesuchs (am besten als ein pdf-Dokument).

Der liebe Knigge:

Verfassen Sie Unterrichtsentwürfe, Briefe und E-Mails in angemessener Form (keine durchgehende Kleinschreibung in E-Mails), achten Sie zudem auf Freundlichkeit sowie Rechtschreibung und Grammatik.

Prüfen Sie Ihren E-Mail-Eingang mindestens einmal täglich, aktivieren Sie Ihre Handy-Mailbox.

Überprüfen Sie Ihr (öffentlich einsehbares) Profil in Facebook und anderen sozialen Netzwerken. Ihre SchülerInnen werden Sie garantiert googeln, sodass es ratsam ist, Ihre Online-Präsenz einschließlich Ihrer Nutzereinstellungen zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Seien Sie Schülerkontakten gegenüber zurückhaltend und nehmen Sie keine „Freundschaften“ in sozialen Netzwerken an. Achten Sie auf eine Ihrer Vorbildfunktion entsprechende und der Institution Schule angemessene Kleidung.

Verstehen Sie sich als RepräsentantIn Ihrer Universität, über die Sie Auskunft geben können. Tragen Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass die Schule auch in Zukunft PraktikantInnen aufnehmen möchte. Eine kleine Aufmerksamkeit für die MentorInnen am Ende des Praktikums ist nicht zwingend, stellt aber eine nette Geste dar. Verabschieden Sie sich förmlich von den KollegInnen und von der Schulleitung.

Das Didaktische Zentrum wünscht Ihnen

ein bereicherndes Schulpraktikum!

P.S.: Auch wir lernen nicht aus – wenn Ihnen Dinge auffallen, die noch in diesen Leitfaden aufgenommen werden sollten, informieren Sie uns gerne per Mail:

[email protected]

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diz DIDAKTISCHESZENTRUM

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Leitfaden zur SelbstreflexionNachfolgend finden Sie verschiedene Qualitätsindikatoren für Kompetenzen zur Gestaltung von Unterricht, anhand derer Sie eine Selbstreflexion vornehmen können. Diese stellen lediglich eine Auswahl dar – Sie können natürlich auch jederzeit andere Aspekte betrachten, die Ihnen wichtig erscheinen.

Planungskompetenz∗ Ich kann Inhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen unter Bezug auf

curriculare Vorgaben sowie schulinterne Förder- und Stoffverteilungspläne legitimieren.

∗ Ich kann im Rahmen einer Sachanalyse den Sachverhalt strukturieren und die fachliche/sachliche Richtigkeit des Unterrichts sicherstellen.

∗ Ich kann die didaktischen Schwerpunkte einer Unterrichtsstunde durch fachdidaktische, fachmethodische, lern- und entwicklungspsychologische Aspekte begründen.

∗ Ich kann die Lernvoraussetzungen (vor allem den Wissensstand) ermitteln und sie entsprechend bei der Unterrichtsplanung berücksichtigen.

∗ Ich kann die Zielsetzung einer Unterrichtsstunde so formulieren, dass der angestrebte Kompetenzzuwachs beschrieben wird und im Rahmen der längerfristigen Unterrichtszusammenhänge ein progressiver Kompetenzaufbau deutlich wird.

∗ Ich kann unter Berücksichtigung der Heterogenität der Lerngruppe passende Lernarrangements konzipieren und einen Unterricht planen, der durch Differenzierung und individuelle Förderung gekennzeichnet ist.

∗ Ich kann eine Überprüfung des Lern- bzw. Kompetenzzuwachses im Anschluss an eine Unterrichtseinheit vornehmen, indem ich Lernerfolgskontrollen so konzipiere, dass ich die zentralen Inhaltsbestände, Operatoren und die Zeiteinheit, in der die Aufgaben gelöst werden sollen, benenne.

∗ Ich kann meine Planungen in Form eines Unterrichtsentwurfes (Planungsraster) verschriftlichen.

Durchführungskompetenz∗ Ich kann durch den Stundeneinstieg auf das Thema einstimmen und für den

Lernprozess motivieren.

∗ Ich kann unter Mitwirkung der Lerngruppe für Ziel- und Prozesstransparenz sorgen und inhaltliche sowie methodische Klarheit schaffen.

∗ Ich kann unter Mitwirkung der Lerngruppe die Zeit hinsichtlich des geplanten Vorhabens effizient einsetzen, insbesondere die echte Lernzeit.

∗ Ich kann Fragestellungen, Aufgaben und Arbeitsanweisungen in einer verständlichen Sprache formulieren.

∗ Ich kann Lernhandlungen initiieren, die das selbstgesteuerte, selbstbestimmte,eigenverantwortliche sowie kooperative Lernen fördern.

∗ Ich kann die Übergänge zwischen den einzelnen Unterrichtsphasen zielgerichtet gestalten.

∗ Ich kann Lern- und Leistungsbereitschaft herausfordern und den Lernenden die Möglichkeit bieten, selbst erstellte verbale und schriftliche Lernprodukte kriterienorientiert zu bewerten.

∗ Ich kann wertschätzend mit den Lernenden umgehen und eine wertschätzende Sprache verwenden und einfordern.

∗ Ich kann einen geordneten und weitgehend störungsfreien Unterricht durchführen, in dem vereinbarte Regeln eingehalten werden. Auf Unterrichtsstörungen kann ich professionell reagieren.

∗ Ich kann die Ergebnisse von Lernaufgaben auswerten und sichern und darauf basierend neue Lernangebote formulieren.

∗ Ich kann die Lernenden dazu anregen, ihren eigenen Lernprozess zu reflektieren (z.B. durch Lerntagebücher).

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