1
zeugnis.ch powered by Avenir & HR Today Rechtliche Aspekte des Arbeitszeugnisses für Arbeitgeber Autorin: Sarah Thomas, Avenir Group Als Arbeitgeber ver- meidet man gerne Faktoren rund ums Arbeitszeugnis wie Diskussionen mit Angestellten, einge- schriebene Briefe oder sogar einen Rechts- streit vor dem Arbeits- gericht. Abgesehen davon, dass dies lang- wierige, zeitintensive und nervenaufrei- bende Prozesse sind, können sich solche Gerichtsverfahren rufschädigend auf ein Unter- nehmen auswirken. Doch wie können die Rechte des Arbeitnehmers und die Pflichten des Arbeit- gebers in Einklang gebracht werden? Im Artikel OR 330a definiert, dass jedem Mitar- beitenden der Wunsch auf ein Zeugnis zusteht. Dies fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeit- gebers und das Zeugnis muss sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitneh- mers aussprechen. Das Zeugnis darf dem wirt- schaftlichen Fortkommen nicht hinderlich sein. Ein Mitarbeitender hat jederzeit das Recht auf ein Arbeitszeugnis – nicht nur bei Austritt. Ebenso soll das Zeugnis ein klares Bild über den Inhalt sowie den Verlauf des Arbeitsverhältnisses abgeben. In Tat und Wahrheit ist dies jedoch nicht immer ganz einfach. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die Risiken für den Arbeitgeber zu beleuchten: Der Arbeitgeber haftet für unrichtige und unvollständi- ge Angaben. Als Beispiel könnten dies Straftaten sowie Krankheiten sein oder aber auch Falschaus- sagen hinsichtlich der Leistung. In der Schweiz existieren jedoch praktisch keine Haftungsfälle. Dennoch landen etliche Fälle vor dem Arbeitsge- richt. Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtlich relevanten und aktuellen Formulierungen? Wenden Sie sich an die Fachleute von zeugnis.ch! Ihr Kontakt: Avenir Group, Daniel Uffer, Head of Service Management, Parkring 57, CH-8002 Zürich, +41 58 274 74 00 eugnis.ch_67x311.indd 1 17.09.18 18:43

zeugnis...zeugnis.ch powered by Avenir & HR Today Rechtliche Aspekte des Arbeitszeugnisses für Arbeitgeber Autorin: Sarah Thomas, Avenir Group Als Arbeitgeber ver-meidet man gerne

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: zeugnis...zeugnis.ch powered by Avenir & HR Today Rechtliche Aspekte des Arbeitszeugnisses für Arbeitgeber Autorin: Sarah Thomas, Avenir Group Als Arbeitgeber ver-meidet man gerne

zeugnis.chpowered by Avenir & HR Today

Rechtliche Aspekte des Arbeitszeugnisses für Arbeitgeber

Autorin: Sarah Thomas,Avenir Group

Als Arbeitgeber ver-meidet man gerne Faktoren rund ums Arbeitszeugnis wie Diskussionen mit Angestellten, einge-schriebene Briefe oder sogar einen Rechts-streit vor dem Arbeits-gericht. Abgesehen davon, dass dies lang-wierige, zeitintensive und nervenaufrei-bende Prozesse sind, können sich solche Gerichtsverfahren rufschädigend auf ein Unter-nehmen auswirken. Doch wie können die Rechte des Arbeitnehmers und die Pflichten des Arbeit-gebers in Einklang gebracht werden?

Im Artikel OR 330a definiert, dass jedem Mitar-beitenden der Wunsch auf ein Zeugnis zusteht. Dies fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeit-gebers und das Zeugnis muss sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitneh-mers aussprechen. Das Zeugnis darf dem wirt-schaftlichen Fortkommen nicht hinderlich sein. Ein Mitarbeitender hat jederzeit das Recht auf ein Arbeitszeugnis – nicht nur bei Austritt. Ebenso soll das Zeugnis ein klares Bild über den Inhalt sowie den Verlauf des Arbeitsverhältnisses abgeben. In Tat und Wahrheit ist dies jedoch nicht immer ganz einfach.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist es auch, die Risiken für den Arbeitgeber zu beleuchten: Der Arbeitgeber haftet für unrichtige und unvollständi-ge Angaben. Als Beispiel könnten dies Straftaten sowie Krankheiten sein oder aber auch Falschaus-sagen hinsichtlich der Leistung. In der Schweiz existieren jedoch praktisch keine Haftungsfälle. Dennoch landen etliche Fälle vor dem Arbeitsge-richt.

Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtlich relevanten und aktuellen Formulierungen? Wenden Sie sich an die Fachleute von zeugnis.ch!

Ihr Kontakt: Avenir Group, Daniel Uffer,Head of Service Management, Parkring 57, CH-8002 Zürich, +41 58 274 74 00

zeugnis.ch_67x311.indd 1 17.09.18 18:43