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Zugänglich für alle? Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft)

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Zugänglich für alle?

Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft

Vortrag am 05. Mai 2009 Europäischer Protesttag, Fulda

von Marianne Hirschberg (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft)

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Informationen zum IMEW

• Das IMEW wurde 2001 als gemeinnützige GmbH gegründet

• Finanziert wird das IMEW vor allem durch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch

• www.imew.de

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Die Gesellschafter

Die 9 Gesellschafter des IMEW aus dem Kreis der Behindertenhilfe und –selbsthilfe:

ISL

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Gliederung

• Allgemeine Menschenrechte• Die UN-Konvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen• Ziele der Konvention• Schwerpunkt: Barrierefreiheit• Umsetzungsprozess• Ausblick

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Menschenrechts-Konventionen

1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1979: Konvention der Rechte von Frauen

1990: Konvention der Rechte von Kindern

2003: Konvention der Rechte von Wanderarbeitern

Dezember 2006: Vereinte Nationen verabschieden die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

26.03.2009: UN-Behindertenrechts-Konvention ist geltendes Recht in Deutschland

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Ziel der UN-Konventionen:

• Leitprinzip: Würde des Menschen• Menschen stärken (engl.

„Empowerment“) durch:– Formulierung ihrer Ansprüche auf

Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe

– Rechtsverbindliche Verankerung dieser Ansprüche– Verknüpfung mit möglichst wirksamen

Instrumenten zu ihrer Durchsetzung

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Freiheits- und soziale Rechte

• Als Abwehrrecht• Einschränkung von

Freiheit abwehren• Gegen staatliche und

andere Eingriffe in die persönliche Freiheit, z.B.: Ausschluss aus dem Schulsystem, Gemeinschaften

• Als Anspruchsrecht• Anspruch auf soziale

Dienste und Leistungen

• Anspruch auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben

• Bsp.: barrierefrei zugängliche Wahllokale

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UN-Behinderten-Rechts-Konvention

(UN-BRK)• Keine Sonderrechte, sondern Konkretisierung des

allgemeinen Menschenrechtsschutzes– aufgrund der besonderen Gefährdung behinderter Menschen

• Perspektive von Menschen mit Behinderung sichtbar machen

• Menschen mit Behinderungen haben an der Entwicklung der UN-BRK mitgearbeitet– Perspektive ändert sich, wenn behinderte Menschen mitwirken

(z.B.: Th. Degener, S. Arnade für Deutschland)– Beispiel für Beteiligung der Zivilgesellschaft

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Paradigmenwechsel von der Wohltätigkeit für Menschen mit Behinderung zu den Rechten von Menschen mit Behinderung

Nicht mehr:• Ausgrenzende

Fürsorge• Abwertendes Mitleid• Wohlmeinende

Bevormundung• Patient/innen

Sondern:• Uneingeschränkte

Teilhabe• Völlige Gleichstellung• Recht auf

Selbstbestimmung• Bürger/innen

(BMGS 2003)

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Definition von Behinderung

Eine Behinderung entsteht in der Wechselwirkung zwischen Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen und Barrieren (Umwelt oder Einstellungen, Vorurteilen) (UN-BRK Artikel 2)

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Bewusstseinswandel

• Beachtung von Behinderung als einem Bestandteil menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft– Als Merkmal kultureller Vielfalt wertschätzen– Nicht generell negativ bewertet– Einschränkungen beeinträchtigen das Leben von

Menschen mit Behinderungen

• Förderung des Bewusstsein für die Rechte und die Würde behinderter Menschen und ihre soziale Wertschätzung (Art. 8)– Achtung und Selbstachtung behinderter Menschen– Gesellschaftliche Aufklärung

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Barrierefreiheit (Art. 9)

Staaten müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können.

Wenn es Hindernisse gibt, muss der Staat Maßnahmen treffen, sie abzubauen.

Barrierefrei müssen sein:– Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen,

Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und der Arbeitsplatz

– Information und Kommunikation

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Barrierefreiheit bedeutet:

Überall: Design für alle– Rampen, leicht zu öffnende

Türen für Menschen im Rollstuhl– Assistenz durch Menschen oder Tiere– Texte und Beschilderungen in Brailleschrift– Einsatz von Gebärdensprache und Bereitstellen

von Dolmetscher/innen– Vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten– Einfache Sprache

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Wie kann unsere Gesellschaft barrierefrei werden?

• Über die Umsetzung von:– UN-Konvention über die Rechte von Menschen

mit Behinderung– Behindertengleichstellungsgesetz– Sozialgesetzbuch IX

• Durch die Verinnerlichung des Menschenrechts-Ansatzes– In der Wahrnehmung– Im eigenen Handeln– In politischen Forderungen

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Umsetzungsprozess• Mechanismen:

– Rechenschaftspflicht gegenüber UN– Bundes- & Landesgesetzgebung

überprüfen– Gesetze mit Sanktionsmöglichkeiten versehen– Schulgesetze ändern– Erstellung von Aktionsplänen mit Behindertenverbänden– Jede Förderung an Barrierefreiheit knüpfen

• Wer ist zuständig?– Gesetzgeber von Bund und Ländern– Interministerielle Koordinierung durch unabhängiges

„Monitoring“

• Perspektiven für Betroffene und Verbände:– Umsetzung der BRK einfordern– Aktiv werden, Informieren, Klagen

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Schlussfolgerungen

• Vertragsstaaten müssen: – Menschenrechte sicher stellen– Benachteiligungen verhindern– Eigene Gesetzgebung anpassen

• Deutschland hat erheblichen Nachholbedarf:– Fehlende Umsetzung von SGB IX, BGG und AGG

• Bewusstsein der UN-BRK: Gewinn für alle– Behinderte Menschen nicht als defizitär

wahrnehmen, sondern als Bestandteil der menschlichen Vielfalt

– Für alle: Keine Fixierung auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Jugendlichkeit und Fitness

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Ich bedanke mich für Ihre

Aufmerksamkeit!