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1 02.02.11 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 033986-00 POLYRAM ® WG Fungizid Wirkstoff: Metiram (700 g/kg) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgröße: 10 kg Fungizid mit sehr guter Pflanzenverträglichkeit zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Wein-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Ackerbau Anwendung Wirkungsweise Polyram WG ist ein organisches Kontaktfungizid und zeichnet sich durch eine zuverlässige Wirkung gegen Schadpilze sowie durch eine gute Pflanzenverträglichkeit aus. Polyram WG ist in vielen Kulturen zugelassen oder genehmigt und kann somit vielseitig und universal eingesetzt werden. Kulturpflanzenverträglichkeit Polyram WG ist in allen zugelassenen Kulturen sehr gut verträglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Weinbau (Kelter- und Tafeltrauben) Gegen Phomopsis viticola Basisaufwand 0,8 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 1,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser Behandlung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis vor der Blüte bzw. bis zum Anschluss der Peronosporabehandlung.

Zul.-Nr.: 033986-00 POLYRAM WG - fluegel-gmbh.de · Konrad-Adenauer-Rose 0 Königliche Hoheit 0 Kordes Perfekta 0 Korona 0 Lady Sonja 0 Lady Sylvia x Lamplighter 0 Lapistrano 0 Leverkusen

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1 02.02.11

Gebrauchsanleitung

Zul.-Nr.: 033986-00

POLYRAM® WG

Fungizid Wirkstoff: Metiram (700 g/kg) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Packungsgröße: 10 kg

Fungizid mit sehr guter Pflanzenverträglichkeit zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Wein-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Ackerbau Anwendung Wirkungsweise Polyram WG ist ein organisches Kontaktfungizid und zeichnet sich durch eine

zuverlässige Wirkung gegen Schadpilze sowie durch eine gute

Pflanzenverträglichkeit aus. Polyram WG ist in vielen Kulturen zugelassen oder

genehmigt und kann somit vielseitig und universal eingesetzt werden.

Kulturpflanzenverträglichkeit Polyram WG ist in allen zugelassenen Kulturen sehr gut verträglich.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Weinbau (Kelter- und Tafeltrauben)

Gegen Phomopsis viticola

Basisaufwand 0,8 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 1,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser Behandlung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis vor

der Blüte bzw. bis zum Anschluss der Peronosporabehandlung.

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2 02.02.11

Max. 2 Behandlungen in dieser Indikation, max. 6 Anwendungen in der Kultur bzw.

Je Jahr

Gegen Roten Brenner

Basisaufwand 0,8 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 1,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser

Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis vor der Blüte bzw. bis zum

Anschluss der Peronosporabehandlung.

Max. 2 Behandlungen in dieser Indikation, max. 6 Anwendungen in der Kultur bzw. je

Jahr

Empfehlungen des regionalen amtlichen "Rebschutz-Warndienstes" beachten! Gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola)/ Rebenperonospora

Basisaufwand 0,8 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 1,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 71 (BBCH – Code) 2,4 kg/ha in max. 1200 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 75 (BBCH – Code) 3,2 kg/ha in max. 1600 l/ha Wasser

• Ertragsanlagen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis Beginn der

Reife

Max. 6 Anwendungen in dieser Indikation und in der Kultur pro Jahr

• Junganlagen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis Beginn des

Laubfalls

Max. 8 Anwendungen in dieser Indikation und in der Kultur pro Jahr

Gegen Schwarzfäule (Guignardia bidwellii)

Basisaufwand 0,8 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 1,6 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 71 (BBCH – Code) 2,4 kg/ha in max. 1200 l/ha Wasser

Entwicklungsstadium 75 (BBCH – Code) 3,2 kg/ha in max. 1600 l/ha Wasser

Spritzen oder sprühen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis zum

Reifebeginn bzw. zum beginnenden Farbumschlag (BBCH Stadium 81).

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3 02.02.11

Max. 6 Anwendungen in dieser Indikation und in der Kultur pro Jahr

Wasseraufwandmenge: Direktzuglagen:

Abhängig vom Entwicklungsstadium der Reben und von der Applikationstechnik liegt

die empfohlene Wassermenge im Weinbau zwischen 100 und 800 l/ha.

Wassermenge so wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung

der Reben gewährleistet ist.

Um Abtropfverluste zu vermeiden, sollten bei Behandlungen der gesamten

Laubwand maximal 800 l/ha und bei Behandlungen der Traubenzone maximal 400

l/ha Wasser ausgebracht werden.

Steillagen:

Bitte die Empfehlung der örtlichen Beratung zu Aufwandmengen und Wassermengen

beachten.

II. Obstbau

Gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Roter und Schwarzer Johannisbeere 2,0 kg/ha in 1000 l Wasser /ha

Die Behandlung erfolgt als Spritzung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der

ersten Symptome.

Max. 4 Anwendungen in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand

von 10 – 14 Tagen

III. Gemüsebau

Gegen Rost an Spargel (Puccinia asparagi) 1,2 kg/ha in 600 l Wasser/ha Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.

Max. 4 Anwendungen in der Indikation und in der Kultur pro Jahr

Gegen Septoria Blattfleckenkrankheit an Knollensellerie

im Freiland 1,8 kg/ha in 600 l Wasser/ha

Die Behandlung erfolgt bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten

Symptome.

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4 02.02.11

Max. 4 Anwendungen in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand

von 7 – 10 Tagen

Gegen Septoria Blattfleckenkrankheit an Schnittpetersilie

im Freiland 1,8 kg/ha in 600 l Wasser/ha

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.

Max. 4 Anwendungen in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand

von 7 – 10 Tagen

Gegen Rost an Schnittlauch im Freiland 1,2 kg/ha in 600 l Wasser/ha

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen.

Max. 4 Anwendungen in der Indikation und in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand

von 7 – 10 Tagen

Gegen Auflaufkrankheiten an Gemüse–

Jungpflanzen im Gewächshaus 0,2 g/m² in 40-60 ml Wasser /m²

Die Anwendung erfolgt als Spritzung nach der Saat bis zum 2-Blatt-Stadium (BBCH-

Code: 12) der Kultur.

Max. 2 Anwendungen in der Indikation je Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 –

14 Tagen.

Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Gemüse–Jungpflanzen im

Gewächshaus 0,2 g/m² in 40-60 ml Wasser /m²

Die Anwendung erfolgt als Spritzung bei Infektionsgefahr bzw. Warndiensthinweis bis

zum 2-Blatt-Stadium (BBCH-Code: 12) der Kultur.

Max. 2 Anwendungen in der Indikation je Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 –

14 Tagen

Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

an Endivien und Salaten (außer Kopfsalat) 1,2 kg/ha in 400-1000 l Wasser /ha

Die Anwendung erfolgt als Spritzung nach dem Pflanzen bei Infektionsgefahr bzw.

Warndiensthinweis.

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5 02.02.11

Max. 2 Anwendungen in der Indikation je Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 –

14 Tagen

Gegen Blattfleckenkrankheit (Marssonina panattoniana)

an Endivien und Salaten 1,2 kg/ha in 400-1000 l Wasser /ha

Die Anwendung erfolgt als Spritzung nach dem Pflanzen bei Infektionsgefahr bzw.

Warndiensthinweis.

Max. 2 Anwendungen in der Indikation je Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 10 –

14 Tagen

IV. Ackerbau

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) und

Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) an Kartoffeln 1,8 kg/ha in 200 - 400 l/ha Wasser

Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.

Max. 5 Anwendungen pro Indikation, insgesamt max. 5 Anwendungen in der Kultur

bzw. pro Jahr

V. Zierpflanzenbau

Gegen Falsche Mehltaupilze und gegen Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland

und im Gewächshaus Aufwandmenge:

Pflanzengröße bis 50 cm: 1,5 kg/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 1,75 kg/ha

Pflanzengröße über 125 cm: 2,0 kg/ha

Die Behandlung gegen Falsche Mehltaupilze erfolgt bei Infektionsgefahr, gegen

Rostpilze erst bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.

Max. 8 Anwendungen in der Kultur pro Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen, tropfnass

spritzen.

Wassermenge: 1000 l/ha

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6 02.02.11

Gegen pilzliche Blattfleckenerreger (Albugo) an Zierpflanzen im Freiland und

im Gewächshaus

Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 2,0 kg/ha in max. 1000 l/ha Wasser Die Behandlung erfolgt bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten

Symptome.

Max. 8 Anwendungen in der Kultur pro Jahr im Abstand von 8 - 14 Tagen, tropfnass

spritzen.

Verträglichkeit in Zierpflanzen

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Polyram WG in der empfohlenen

Konzentration von folgenden Zierpflanzen, -gehölzen und -stauden gut vertragen

wird:

Botanischer Name Deutscher Name Ageratum houstonianum Leberbalsam

Anthurium spp. Flamingoblume

Antirrhinum majus Löwenmaul

Asparagus spp. Zierspargel

Aster spp. Aster

Azalea s. Rhododendron Azalee

Begonia spp. Begonie

Calceolaria Hybriden Pantoffelblume

Calla, Zantedeschia spp. Schweinsohr

Callistephus chinensis Sommeraster

Cheiranthus cheiri Goldlack

Chrysanthemum indicum Chrysantheme

Sorten: Golden Spider

White Spider

Bright Yellow

Judith

Imperial Mefo

Pink Campagne

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7 02.02.11

Rivalry

Tulnful

Cineraria s. Senecio Cinerarie

Cyclamen spp. Alpenveilchen

Dahlia Hybriden Dahlie, Georgine

Dianthus caryophyllus Nelke

Dieffenbachia spp. Dieffenbachie

Freesia refracta Freesie

Fuchsia Hybriden Fuchsie

Gerbera jamesonii Gerbera

Gladiolus Hybriden Gladiole

Gloxinia s. Sinningia Gloxinie

Helleborus niger Christrose

Hyacinthus orientalis Hyazinthe

Hydrangea macrophylla Hortensie

Sorten: Rotsporn

Sr. Therese

Freudenstein

King George

Kalanchoe spp. Kalanchoe

Lathyrus odoratus Edelwicke

Narcissus spp. Narzisse

Paeonia spp. Pfingstrose

Pelargonium spp. Pelargonie

Primula spp. Primel

Rhododendron Hybriden Azalee, Alpenrose

Senecio cruentus Cinerarie

Sinningia Hybriden Gloxinie

Syringa spp. Flieder

Tulipa spp. Tulpe

Viola tricolor Stiefmütterchen

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8 02.02.11

Rosa spp. Sorten:

Alain 0

Alamo 0

Allegro 0

Alison Weatcroft 0

Aloha 0

Americana 0

Anna 0

Anna Vigoff 0

Antheor 0

Arlene Francis 0

Armenia 0

Audy Murphy 0

Aurora 0

Baby Maskerade 0

Baccara 0 x

Baden-Baden 0

Balearis 0

Ballet 0

Belle Blonde 0 x

Bettina x

Betty Prior 0

Birgitta 0

Bit O'Sunshine 0

Blaze 0

Blaze Superior 0

Bravo 0

Bravo Czigane 0

Brennende Liebe 0

Buccaneer 0

Café 0

Cannes Festival 0

Carol 0 x

Carina x

Casino 0

Capria 0

Charles Mallerin 0

Charlotte Armstrong 0

Charleston 0

Chatter 0

Champs Elysées 0

Cherry Blow 0

Christian Dior x

Chrysler Imperial 0

Chic 0

Circus 0

Coctail 0

Cognac 0

Comtesse Wandal 0

Concordia x

Coralin 0

Coral Dawn 0

Coup de Foudre 0

Crimson Glory 0 x

Dacapo 0

Diamond Jubilée 0

Don Juan 0

Doreen x

Dorothy Perkins 0

Dorothy Godwin 0

Dortmund 0

Dr. A.J. Verhage 0 x

Dr. Vanrijn 0

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9 02.02.11

Eclipse 0

E.J. Baldwin 0

Elisabeth of Glomis x

Elmshorn 0

Elli Knab 0

Else Paulsen 0

Elysium 0

Ena Harknes x

Erna Grootendorst 0

Europeana 0

Evelyn Fison x

Fanal 0

Farandole 0

Fashion 0 x

Faust x

Fee 0

Feurio 0

Feuermeer 0

Feuerwerk 0

Figaro 0

Fire King 0

First Message 0

Flammentanz 0

Floriade 0

Forever Yours x

Frankfurt am Main 0

Fragrant Cloud x

Friedrich Heyer 0

Friedrich Schwarz 0

Fritz Thiedemann 0

Franklin Engelmann x

Frau Karl Druschki x

Frenshamx

Gail Borden 0

Garnette x

Geheimrat Duisberg 0 x

Gertrude Gregory 0

Gelbe Halstein 0

Gloria Die 0

Girlaine de Feligonde 0

Goldilocks 0

Golden Delight 0

Golden Garnette x

Golden Glow 0

Golden Masterpiece 0

Golden Showers 0

Goldkrone 0

Goldmarie 0

Goldschatz 0

Grace de Monaco 0

Grand Gala 0

Gremsey's Glory 0

Gretel Greul 0

Gruß aus Berlin 0

Haberland 0

Hamburg 0

Hamburger Phönix 0

Hanseat 0

Hansestadt Bremen 0

Hein Mück 0

Henkel Royal 0

Herz As 0

Hobby 0

Horstmann's Jubiläumsrose 0

Horstmann's Leuchtfeuer 0

Horstmann's Rosenrösli 0

Iceberg x

Idylle 0

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10 02.02.11

Inge Harkness 0

Indika Major x

Interflora x

Jac Verschuren x

Josephine Bruce 0

Junior Miss x

Kaiserin Farah 0

Kaiserin Auguste Viktoria 0

Karl Weinhausen 0

Kassel 0

Käthe Duvigneau 0

King's Ransom 0

Köln am Rhein 0

Konrad-Adenauer-Rose 0

Königliche Hoheit 0

Kordes Perfekta 0

Korona 0

Lady Sonja 0

Lady Sylvia x

Lamplighter 0

Lapistrano 0

Leverkusen 0

Lichterloh 0

Liebeszauber 0

Lilli Marlen 0

London Town 0

London Starlet 0

Lovita x

Lyric 0

Lys Assia 0

Mainzer Wappen-

Mainzer Rad 0

Mainzer Fastnacht 0

Mc Gredy's Yellow x

Margaret x

Major x

Maria Callas x

Marlena 0

Maurice Chevalier 0

Märchenland 0

Marimba x

Message 0 x

Meteor 0

Merry Widow 0

Metropole 0

Michele Meilland 0

Midget 0

Mignon x

Miss France 0

Mme Jules Bouché 0

Mme P.S. du Pont 0

Mrs. John Laing 0

Mojave 0 x

Mona Lisa 0

Montezuma 0

Monique 0

Mozart 0

Muttertag 0

New Yorker 0 x

New Dawn 0

Nina Weibull 0

Nymphenburg 0

Nyples Perfection 0

Nordia x

Olala 0

Opal Fire 0

Opera 0

Orange Triumph 0

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11 02.02.11

Paddy Mc Gredy x

Papa Meilland 0

Para-ti 0

Paul's Scarlet Climber 0

Peace x

Peer Gynt 0

Peter Frankenfeld 0

Pfender 0

Piccadilly 0 x

Pink Peace 0 x

Pink Sensation x

Planten u. Bloomen 0

Poinsettia 0

Primaballerina 0

Printemps 0

Queen Elizabeth x

Queen Fabiola 0

Queen of Bermuda 0

Quebec 0

Radar 0

Red Dandy 0

Red Karol x

Red Wonder 0

Rendezvous 0

Rimosa 0

Romantica 0

Rosa Gaujard 0

Rosa Roulette 0

Rosa canina Pfenderi 0

Rosa pulmeriana 0

Rosa inermis 0

Rosa multiflora 0

Rosa rugosa Alba 0

Rosa spinosissima 0

Rosina 0

Rosenmärchen 0

Roselandia x

Roter Stern 0

Rumba 0

Ruth Leuwerik 0

Sabine 0

Salrina 0

Salmons Perfection 0

Salvo 0

Sarabande 0

Schneewittchen 0

Schweizer Gruß 0

Sibelius 0

Silver Lining x

Spartan 0

Spanish Sun x

Sterling Silver 0 x

Stadt Bottrop 0

Stadt Rosenheim 0

Stadt Wien 0

St. Pauli 0

Sumatra 0

Sunlight 0

Super Star 0 x

Suspense 0

Sutter's Gold 0 x

Sweet Promise x

Sympathie 0

Tam-Tam 0

Tamara x

Tallyho 0

Tausendschön 0

Tantaus Überraschung 0

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12 02.02.11

Temperament 0

The Queen Elizabeth-Rose 0

Thies Jubiläum 0

Timothy Eaton x

Titian 0

Tornado 0

Tzigane 0 x

Valeta 0

Vierlander 0

Violetta 0

Virgo 0 x

Wendy Cursons x

Western Sun 0

Wiener Charme 0

Zitronenfalter 0

Zorina x

Zwergkönig 0

Zwergkönigin 0

XYZ 0

0 = Freiland, x = im Gewächshaus

In der Praxis wurden eine große Anzahl von Rosensorten und eine Vielzahl von Zierpflanzen, -gehölzen und -stauden mit Polyram WG behandelt. Blattschäden wurden nicht festgestellt. Da jedoch bei der großen Zahl der Arten mit ihren Sorten unterschiedliche Verträglichkeiten auftreten können, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Empfindlichkeit an einzelnen Pflanzen bei den gegebenen Wachstumsbedingungen zu prüfen. Beobachtungszeitraum 10 - 12 Tage. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Anwendungs- nummer

Schadorganismus / Zweckbestimmung

Pflanzen / -erzeugnisse / Objekte

033986-00/00-001 Dürrfleckenkrankheit Kartoffel 033986-00/00-002 Phytophthora infestans Kartoffel 033986-00/00-006 Septoria Knollensellerie 033986-00/00-007 Septoria Schnittpetersilie 033986-00/00-008 Rost (Puccinia allii) Schnittlauch

033986-00/00-010 Spargelrost (Puccinia asparagi)

Spargel

033986-00/00-013 033986-00/00-014

Falscher Mehltau (Plasmoparaviticola)

Weinrebe (Junganlagen) Weinrebe (Kelter-, Tafeltrauben)

033986-00/00-015 Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Weinrebe (Kelter-, Tafeltrauben)

033986-00/00-016 Phomopsis viticola Weinrebe (Kelter-, Tafeltrauben) 033986-00/00-020 033986-00/00-021

Falsche Mehltaupilze Zierpflanzen (Freiland) Zierpflanzen (unter Glas)

033986-00/00-022 033986-00/00-023

Rostpilze Zierpflanzen (Freiland) Zierpflanzen (Gewächshaus)

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13 02.02.11

Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungs- nummer

Schadorganismus / Zweckbestimmung

Pflanzen / -erzeugnisse / Objekte

033986-00/01-001 033986-00/01-002

Pilzliche Blattfleckenerreger, Albugo

Zierpflanzen (Freiland) Zierpflanzen (Gewächshaus)

033986-00/02-002

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Endivien, Salate (ausgenommen Kopfsalat)

033986-00/02-003

Blattfleckenkrankheit (Marssonina panattoniana)

Endivien, Salate

033986-00/02-004

Auflaufkrankheiten Gemüsekulturen (Jungpfl. im Gewächshaus)

033986-00/02-005

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Gemüsekulturen (Jungpfl. im Gewächshaus)

033986-00/02-006

Säulenrost (Cronartium ribicola)

Rote und Schwarze Johannisbeere

033986-00/03-001 Schwarzfäule (Guignardia bidwellii)

Weinrebe (Kelter-, Tafeltrauben)

Zur Beachtung bei genehmigten Anwendungsgebieten: "Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen

liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders". (Hinweis der Zulassungsbehörde zur

Genehmigung)

Kennzeichnungsauflage: (NZ124) In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten

(Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als viermal pro Jahr auf derselben

Fläche.

Wartezeiten Weinbau Kelter- u. Tafeltrauben, Junganlagen 56 Tage

Gemüsebau Knollensellerie, Endivien, Salate 21 Tage

Schnittpetersilie, Schnittlauch 14 Tage

Spargel (F)

Jungpflanzenanzucht (F) Ackerbau Kartoffeln 14 Tage

Obstbau

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14 02.02.11

Rote und Schwarze Johannisbeere 35 Tage

Zierpflanzen (Freiland und im Gewächshaus) (N)

(F)- abgedeckt durch Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

(N) –Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungstechnik I. Vermeidung von Restmengen

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser

ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende

Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche

ausbringen.

II. Ansetzen der Spritzflüssigkeit / Spritzarbeit

Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!

Polyram WG ohne Verwendung eines Siebeinsatzes in den zu 3/4 mit Wasser gefüllten

Behälter langsam einrieseln lassen. Während der Fahrt und während des Spritzens

Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspause

Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Mischbarkeit Polyram WG ist mischbar mit den Fungiziden Acrobat® Plus WG, Forum®, Forum® Star,

Vivando®, Collis®, Signum®, Kumulus® WG und Forum® Gold, dem Herbizid Focus® Ultra,

den Insektiziden Perfekthion®, Alverde®, Sumicidin®3 Alpha EC, dem Akarizid Masai®

sowie mit Dünger der Marke Fetrilon®2-Combi und AHL.

Mischungen möglichst umgehend ausbringen.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten

Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

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15 02.02.11

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbol: Xi - Reizend

N – Umweltgefährlich

Gefahrenbestimmende Inhaltsstoffe Metiram, Natriumdiisonaphthalinsulfonat

Gefahrenhinweise (R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

(R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben.

Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

(S24) Berührung mit der Haut vermeiden.

(S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

(S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

(S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett

vorzeigen.

(S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu

Gesundheitsschäden führen.

(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im

Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des

Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung

einzuhalten.

Bei Ausbringen/Handhabung des unverdünnten Mittel

(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.

Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels

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(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.

(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.

Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

(SS421) Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung /

Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.

(SS422) Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung /

Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.

(ST1222) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2

(Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche

Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der

Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.

Hinweise zum Wiederbetreten: (SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation

nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels

vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich

erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48

Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-

Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

(SF1911) Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und

Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung

möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den

oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des

Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen

Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Hinweis zum Schutz der Umwelt I. Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebietsauflage: keine

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II. Schutz von Oberflächengewässern

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer

gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und

Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(NW604) Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern

festgesetzt worden ist, gilt nicht in den durch die zuständigen Behörde besonders

ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt

hat.

Für die Anwendungen in Schnittlauch, Spargel, Endivien und Salaten, in Zierpflanzen (gegen Falsch. Mehltau, Rost) im Freiland: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von

Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber

einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät

erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei

sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten

Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für

die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 PflSchG

zu beachten.

Zierpflanzen, Pflanzenhöhe bis 50 cm; Schnittlauch, Spargel, Endivien, Salate:

Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m

Für die Anwendungen in Schnittlauch, Spargel, Endivien und Salaten, in Zierpflanzen (gegen Falsch. Mehltau, Rost) im Freiland: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei

der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern,

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch

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wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit

einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Zierpflanzen, Pflanzenhöhe bis 50 cm: 20 m

Schnittlauch, Spargel, Endivien, Salate: 15 m

Für die Anwendungen in Kartoffeln, Weinrebe, Johannisbeeren, Knollensellerie, Schnittpetersilie, Zierpflanzen (gegen Falsch. Mehltau, Rost: > 50 cm Höhe, gegen pilzl.

Blattflecken: bis 50 cm Höhe) im Freiland: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von

Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber

einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät

erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993

(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei

sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten

Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für

die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2

PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von

50.000 Euro geahndet werden.

Kartoffeln, Knollensellerie, Schnittpetersilie, Zierpflanzen (gegen pilzl. Blattflecken, bis 50 cm

Höhe): 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m

Weinrebe (Phomopsis viticola und Roter Brenner), Johannisbeeren, Zierpflanzen (gegen

Mehltau, Rost > 50 cm Höhe): 75% 20 m, 90% 10 m

Weinrebe (gegen Falsch. Mehltau, Schwarzfäule): 90% 15 m

III. Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

IV. Schutz terrestrischer Nachbarflächen

Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau und Schwarzfäule im Weinbau, in Johannisbeeren, in Zierpflanzen (gegen Falsch. Mehltau, Rost) im Freiland: (NT104) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu

angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,

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Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das

Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S.

9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 %

eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der

Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten

werden.

Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die

Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich,

• wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt

• oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m

breit sind

• oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen

Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7.

Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden

Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen

ausgewiesen worden ist.

Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens

5 m nicht erforderlich,

• wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf

landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

V. Bienen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten.

Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen

ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

VI. Nützlinge

(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata

und P. palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

(NN1303) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arte Pardosa agrestis

(Wolfsspinne) eingestuft.

(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata

(Kurzflügelkäfer) eingestuft.

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(NN164) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros

(Laufkäfer) eingestuft.

(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus

(Laufkäfer) eingestuft.

(NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Chrysoperla carnea

(Florfliege) eingestuft.

(NN180) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma

cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.

(NN234) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Arten Typhlodromus

pyri (Raubmilbe) eingestuft.

(NN383) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa

(Erzwespe) eingestuft.

(NN390) Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae

(Schwebfliege) eingestuft.

Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1

sind an den

autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA®1

mit separiertem Verschluss

abzugeben.

Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus

der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.

Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der

Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG

Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und

Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den

Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung

unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und

Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen

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Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der

unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus.

Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung

beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns

nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder

Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen

werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen

Anwendung aus.

Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die

Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und

Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine,

Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur

Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme,

Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann

deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an

Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere

Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze

und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die

Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu

beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne

Vorankündigung ändern.

® = Eingetragene Marke von BASF

®2 = Eingetragene Marke von Compo

®1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)

®3 = Eingetragene Marke von Sumitomo