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Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit Mühlhausen I 17. 9. 2009 Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik Institut für Pflegewissenschaft Universität Witten/Herdecke

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Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit

Mühlhausen I17. 9. 2009

Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik

Institut für Pflegewissenschaft

Universität Witten/Herdecke

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Stichworte zur Situation 1

Allgemein = gilt für alle Versorgungsbereiche

Demographischer Wandel: Mehr Menschen erreichen ein immer höheres Alter Weniger Kinder pro gebärfähiger Frau werden geboren

Mehr chronisch Kranke aufgrund des Altersdurchschnitts und dem Einsatz von Chemie und Technik der Medizin

Auch wenn nicht alle chronisch Kranken pflegebedürftig sind, wächst auch die Anzahl der Pflegebedürftigen

Insbesondere wächst die Anzahl der Menschen mit Demenz

Die Zahl der Pflegenden nimmt ab (weniger junge Menschen)

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Stichworte zur Situation 2

Spezifisch = Auswirkungen auf die Versorgung außerhalb des Krankenhauses

DRG-Finanzierung der Krankenhausversorgung Verweildauer im Krankenhaus wird reduziert Insbesondere Pflege, die vorher im Krankenhaus

stattfand, wird herausverlagert: Häufig auf Kranke selbst und vor allem ihre

Angehörigen (demographischer Wandel erhöht Einpersonen-Haushalte)

Auf das Versorgungssystem außerhalb des Krankenhauses (niedergelassene Ärzte, ambulante und stationäre Pflege)

o Pflege-Angebote müssen sich umstrukturieren , o Inhaltliche Trennung von Kranken- und

Altenpflege ist nicht sinnvoll

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Gesundheitsberufe ( auf Vollzeitkräfte umgerechnet) insgesamt im Gesundheitswesen in Tsd.

Quelle: Gesundheitsberichterstattunghttp://www.dip.de

+10,5%

+ 52 %

+ 8,5 %

- 1,1 %

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Entwicklungen allgemeine Krankenhäuser

-30

-25

-20

-15

-10

-5

0

5

10

15

20

25

30

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Vollkräfte Pflegedienst Vollkräfte hauptamtliches ärztliches PersonalFallzahl Verweildauer/Day

%

%

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Pflegebedürftigkeit

Was bedeutet die Auffassung von Pflegebedürftigkeit für Ihre Arbeit?

Was ist Pflegebedürftigkeit?

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Pflegebedürftigkeit

SGB XI §§ 14, 15 (derzeit gültig):

Personen, die wegen Krankheit für mind. 6 Monate der Hilfe bedürfen

bei Körperpflege und Ausscheidung Nahrungsaufnahme Teilen der Mobilität (incl. An-, Auskleiden) [hauswirtschaftliche Versorgung]

Hilfe = Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung

ab mind. 45 Min. (90 Min.) täglich

Ergänzungen für Menschen mit Demenz

Gefährliche Trennung zwischen pflegebedürftigen Menschen ohne und mit Demenz

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Prinzip der Pflegeversicherung

alle möglichen Anlässe für Pflege SGB XI:

Mobilität

SGB XI: Körperpflege (incl. Ausscheidung)

SGB XI: Ernährung

SGB XI (§ 14): Def. Pflegebedürftigkeit

alle möglichen Lebensaktivitäten(SGB XI: „Verrichtung“)

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Nicht berücksichtigt werden

Präventive, fördernde Maßnahmen

Unselbständigkeit bei Kommunikation, sozialer Teilhabe

Mangelhafte Krankheitsbewältigung

Angst, verändertes Selbstschutzverhalten

Unterstützung bei gesamter Lebensführung

vieles, aber nicht alles betrifft Menschen mit Demenz

Es gibt Pflegebedürftigkeit nach SGB XI einerseits und Pflegebedürftigkeit nach Fachverständnis

Maßstab der Finanzierung = Zeit für Pflegemaßnahmen

(nicht: Komplexität – Zustand Pflegebedürftiger - oder Zielerreichung)

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Zeiten pflegerischer Maßnahmen

VÜ Essenreichen: Minuten (M = 23,4, S = 9,7)

5045403530252015105

Häufigkeit

8

7

6

5

4

3

2

1

0

N = 36

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Wirklichkeitsschaffende Begriffe im Sozialrecht

Begriffe im Sozialrecht micht nur egen Finanzierung wichtig!

Begriff „Pflegebedürftigkeit“ SGB XI

Kann Sozialrecht fachlichen Begriff definieren, der sich von dem sonstige fachlichen Verständnis unterscheidet? (Bsp. Enquetekommission NRW)

„Erheblich eingeschränkte Alltagkompetenz“ Warum nur bei Demenzkranken?

„Verrichtungen“ = Aktivitäten?

„Vermeidungspflege“? "Verhinderungspflege"?

Juristenbegriffe abgekoppelt von fachinhaltlichem Verständnis

prägen Politiker- und Laienverständnis!

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Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Von Ministerin einberufen Oktober 2006:

35 Mitglieder: Verbände, Kassen, Leistungsträger, 2 (!) Vertreter der Wissenschaft: Ökonomie (Rothgang, Bremen), Pflegewissenschaft (Bartholomeyczik, Witten)

Alle Interessenlagen des Handlungsfelds Pflege sollten berücksichtigt sein.

Endbericht des Beirats 31.12.2008

AG zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs für SB XI

Leitung: Udsching (ehemals BSG), Kassen, Verbände, Pflegewissenschaft (Schiemann)

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Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Ausschreibung (VdAK bzw. GKV Bund): "Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundeseinheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI":

Vorphase: Literaturrecherche: ipw Bielefeld Hauptphase 1: Konzeption eines

Begutachtungsinstruments: ipw Bielefeld mit MDK Westfalen-Lippe

Hauptphase 2: Praktische Erprobung: IPP Bremen und MDS

Kurzfristiger Zusatz: Kostenmodelle (Rothgang, Bremen)

Berichte im Internet erhältlich: www.bmg.bund.de

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Pflegebedürftigkeit

Literaturrecherche: Pflegebedürftig ist eine Person, wenn sie

Anlass Infolge fehlender eigener personaler Ressourcen, mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver/psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder

Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten,

Dauer Dauerhaft oder vorübergehend

Inhalte Zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbständiger Krankheitsbewältigung oder selbständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe

Folge Nicht in der Lage und daher auf professionelle Hilfe angewiesen ist.

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Literatur

Literaturrecherche: Elemente des Pflegebed.begriffs (Ergebnis):

Krankheiten bilden nicht primären Bezugspunkt

Dagegen wichtig: Beeinträchtigungen körperlicher oder kognitver/psychischer Funktionen

Abhängigkeit von personeller Hilfe

Kann dauerhaft oder vorübergehend sein

Pflegebedürftigkeit kann unabhängig vom Unterstützungsbedarf dargestellt werden

Es gibt kein international zu findendes Instrument, das einfach zu nutzen wäre, aber Vorbilder zur Anregung

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NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

NBA ca. 90 Items in 6 (8) Bereichen

Mobilität = Kurze Strecken und Lageveränderungen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten = Geistige und verbale Aktivitäten: Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Urteilen, Kommunikation

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen = Teile herausfordernden Verhaltens: Verhalten verbunden mit Selbst- oder Fremdgefährdung oder andere Probleme, psychische Probleme wie Ängstlichkeit, Panikattacken, Wahnvorstellungen

Beispiele

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NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

NBA ca. 90 Items in 6 (8) Bereichen Selbstversorgung = Körperorientierte Selbstpflege:

Körperpflege, sich kleiden, essen, trinken, Ausscheidungen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten

Anforderungen = Bewältigung von Anforderungen und Belastungen infolge von Krankheit und Therapie: Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Umgang mit Hilfsmitteln, aufwändige Therapien außerhalb des eigenen Wohnumfeldes

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte = Tagesstrukturierung, Einteilung von Zeit, Rhythmus von Wachen und Schlafen, soziale Kontakte

[Außerhäusliche Aktivitäten = außerhäusliche Mobilität, kulturelle Aktivitäten

Haushaltsführung = hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Regelung alltäglicher Lebensführung]

Beispiele

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NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

weitere Kriterien

Dauer voraussichtlich mindestens 6 Monate

Teile werden unterschiedlich gewichtet: Mobilität 10 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten + Verhaltensweisen +psychische Problemlagen

15 % Selbstversorgung 40 % Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anf. 20 % Alltagsleben und soz. Kontakte 15 %

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NBA = Neues Begutachtungs-Assessment

Skala 0 - 100

Grade der Pflegebedürftigkeit = Bedarfsgrade Bedarfsgrad 1 = geringe Beeinträchtigung der

Selbständigkeit (10 – 29 P.)

Bedarfsgrad 2 = erhebliche Beeintr. (30 – 49 P.)

Bedarfsgrad 3 = schwere Beeintr. (50 – 69 P.)

Bedarfsgrad 4 = schwerste Beeintr. (> 70 P.)

Bedarfsgrad 5 = schwerste + besondere Anforderungen an pflegerische Versorgung

(4 + besondere Bedarfskonstellation)

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Vergleich

Bestehendes SGB XI NBA-Verständnis

Wie lange dauern ausgewählte Wie ausgeprägt ist der GradPflegemaßnahmen? der Pflegebedürftigkeit?

Ausschlaggebend sind Ausschlaggebend ist der

Maßnahmen gesundheitliche/pflege-relevante Zustand

Inhalte: Körperorientierte Sehr viel breiter: somatisch, Selbstpflege (Auszüge) mental, kognitiv,

sozial (Auszüge)

Zeiten mit Maßnahmen gekoppelt, Punkte werden ermittelt,

die Tatsächliches beeinflussen die unterschiedlich gewertet

werden können

Direkte Vergleiche von Stufen/Graden sind wegen inhaltlicher Unterschiede kaum möglich! Auch im Hinblick auf Kosten.

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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

alle möglichen Anlässe für Pflege

Mobilität

Kognitive Fähigkeiten

Verhaltenpsych. Problemlagen

Selbstversorgung

Umgang krhts- therapiebed. Folgen

Alltagsleben

NBA kann auch als individuelles Planungsinstrument genutzt werden

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Stichworte zum Stand

Pflegeweiterentwicklungsgesetz Mai 2008: Pflegeberatung Pflegestützpunkte Pflegequalität (Expertenstandards) Förderung ehrenamtlicher Arbeit

Aber nicht: Grundlage = Pflegebedürftigkeitsbegriff

Okt 2006 – März 2009: Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Jan 2009 bis April 2009: Beirat weiter zu Umsetzungsfragen

BMG Pressekonferenz 25.4.09:

Umsetzung muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden

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Desiderata

Personalqualität

Offensiver Umgang mit Altenpflege als schwierig zu bewältigende gesellschaftliche Aufgabe

die ein Management benötigt, das auch pflegewissenschaftlich qualifiziert ist

Management setzt "echte" Bezugspflege durch (nicht eine Qualifizierte auf 30 BW = Bezugspflegende)

auf die nicht primär Frauen angesetzt werden sollten, die an anderen Stellen erfolglos sind

Pflege alter Menschen beinhaltet große Herausforderungen, auch wenn manches an Hilfskräfte delegiert werden kann

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Desiderata

Versorgungsstrukturen:

Zugehende Strukturen: z.B. Präventive Hausbesuche

Mehr Vernetzung im ambulanten Bereich als nur in Pflegestützpunkten

Integrierte Versorgung ambulant: z.B. Tandempraxen, Zentren mit allen Versorgungsberufen

Differenzierte Angebote zwischen häuslich und stationär

Förderung von Wohnformen, Nachbarschaftsstrukturen

transparente Kostendiskussion: was will die Solidargemeinschaft und was kann sie zahlen (und nicht: was sollten Politiker empfehlen, damit sie wiedergewählt werden)

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

Ich freue mich auf die Diskussion

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Literatur: Instrumente

38 Instrumente: 3 Gruppen

Bestimmung eines umfassenden Pflegebedarfs

Vertiefende Bestimmung spezifischer Bereiche

Bedarf bei Kindern

Vier Instrumente genauer prüfen:

EASY Care

FACE

RAI 2.0

RAI HC