Vorbereitung des Quartiersmanagements Neugraben-Fischbek 2025
Aula der Schule Ohrnsweg – 09. Januar 2017
3. Sitzung Vorbereitung der Einrichtung des Beirats
Tagesordnung
1. Anmerkungen zum Protokoll der vorherigen Sitzung
2. Anträge an den Verfügungsfonds
3. „Einrichtungen stellen sich vor“: Cornelius-Kirche
4. Vorstellung der Ergebnisse der „Problem- und Potentialanalyse Neugraben-Fischbek“ (PPA)
5. Entwurf Geschäftsordnung
6. Aktuelles & Spontanes
7. Termine
1. Protokoll
1. Anmerkungen zum Protokoll der vorherigen Sitzung
2. Anträge an den Verfügungsfonds
Es liegen zur heutigen Sitzung keine Anträge vor.
Restmittel bis 04/2017 8.000,00 Euro
3. Einrichtungen aus dem Stadtteil stellen sich vor
Cornelius-Kirche – Pastor Gerhard Janke
4. Ergebnisse der „PPA“ Neugraben-Fischbek
Problem- und
Potenzialanalyse
Neugraben-Fischbek
Präsentation 09.01.2017
Grundschule Ohrnsweg
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
Entwurf - Geschäftsordnung des Quartiersbeirats Neugraben-Fischbek
Präambel
Der Bezirk Harburg und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind in Vorbereitung zur
Festlegung des Fördergebietes „Neugraben-Fischbek“ im Rahmenprogramm der Integrierten
Stadtteilentwicklung (RISE). Das Gebiet soll auf Grundlage der Vereinbarungen im
Bürgervertrag und im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung in einem bis September
2026 laufenden Prozess nachhaltig aufgewertet werden. Die gebietsbezogene
Verfahrenssteuerung obliegt dem Bezirk Harburg, vertreten durch das Fachamt
Sozialraummanagement.
Die Gebietsentwicklung „Neugraben-Fischbek“ soll gemeinsam mit den Bewohnern und
Bewohnerinnen, Gewerbetreibenden, Eigentümern und Eigentümerinnen,
Institutionen/Organisationen sowie Politikern und Politikerinnen vor Ort erfolgen.
Der Quartiersbeirat wird von der Bezirksversammlung Harburg aufgrund einer
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Süderelbe eingesetzt und dient der
institutionalisierten Mitwirkung möglichst aller betroffenen Gruppen. Es ist eine gemeinsame
Aufgabe der Mitglieder des Quartiersbeirates, für eine ausgewogene Mischung der Bevölkerung
im Quartiersbeirat zu werben und so möglichst breite Kreise der Bevölkerung an der
Stadtteilentwicklung zu beteiligen. Über Diskussion, Bewertung und Entwicklung einzelner
Handlungsschritte soll die Stadtteilentwicklung durch das Wissen und die Erfahrung der Bürger
und Bürgerinnen mitgestaltet werden. Der Quartiersbeirat soll seine Auffassung zu
Schwerpunktthemen und Einzelmaßnahmen darlegen sowie unterschiedliche Positionen
festhalten.
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
1. Ziele und Aufgaben
Die Aktivitäten des Quartiersbeirats Neugraben-Fischbek zielen darauf ab, die Wohn-,
Lebens- und Arbeitsbedingungen im Fördergebiet Neugraben-Fischbek und die
Lebenslagen seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu entwickeln, zu fördern und
nachhaltig zu stützen. Dazu gehört z.B.:
über Anregungen, Ideen, Forderungen und Probleme aus dem Stadtteil zu
informieren,
Selbst- und Nachbarschaftshilfe im Stadtteil zu fördern,
bestehende Initiativen und die Gründung von Initiativen im Stadtteil zu fördern,
die Zusammenarbeit sozialer/kultureller Einrichtungen zu fördern,
die Zusammenarbeit von Bürgern, sozialen Einrichtungen, Politik und Verwaltung zu
fördern,
die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern,
Arbeitsplätze im Stadtteil zu erhalten und zu vermehren
regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung von
Maßnahmen aus dem Bürgervertrag.
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
2. Sitzungen
Der Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek tagt öffentlich in den Abendstunden, in
der Regel monatlich; Ausnahmen bilden die Hamburger Sommerferien und ggf.
sonstige Ferien. Als Regeltermin wird vorerst der jeweils zweite Montag im
Monat festgelegt.
Themen, Anträge und Empfehlungen können von allen Stimmberechtigten und
deren Stellvertretern (sofern vorhanden) sowie der anwesenden Öffentlichkeit
eingebracht werden. Über eine Befassung kann der Quartiersbeirat entscheiden.
Die anwesende Öffentlichkeit hat ein Rederecht.
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
3. Stimmberechtigung
1. Stimmberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Fördergebiet Neugraben-
Fischbek und darüber hinaus im gesamten Stadtteil Neugraben-Fischbek wohnen, wenn sie
vorher in einem Zeitraum von sechs Monaten an mindestens zwei Sitzungen teilgenommen
haben.
2. Neben der Regelung für die Bewohner bestehen folgende feste stimmberechtigte Plätze:
drei Unternehmerinnen / Unternehmer (Gewerbetreibende), die im Fördergebiet mit ihrem
Unternehmen ansässig sind;
drei Grundeigentümerinnen / Grundeigentümer, die im Fördergebiet Wohn- oder
Gewerberaum vermieten;
acht Vertreterinnen / Vertreter von im oder für das Fördergebiet aktiven Organisationen,
Institutionen, Initiativen und Vereinen;
je ein Kind und ein Jugendlicher, die sich für die Interessen ihrer Altersgruppen einsetzen;
jeweils eine Vertreterin / Vertreter der im Bürgervertrag genannten Institutionen:
„Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek Nein! zur Politik – Ja zur Hilfe!“ und „Willkommen in
Süderelbe“;
jeweils einem Mitglied der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen.
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
Von diesen Stimmberechtigten (Ziffer 2) hat jede / jeder eine Vertretung.
Die Stimmberechtigten aus den Gruppen der Unternehmer, Grundeigentümer und
der Organisationen werden – sollten mehr Interessenten als Plätze bestehen – aus
dem Kreis der Interessenten gelost.
Die Mitglieder der Fraktionen werden von diesen benannt.
Dreimal unentschuldigtes Fehlen in Folge oder sechsmaliges Fehlen in Folge führt
zum Ausschluss des Mitgliedes. An seine Stelle rückt die Stellvertretung.
Nachrücker rücken von einer im Rahmen der Bewerbungen erstellten
Nachrückerliste nach.
Alle Stimmberechtigten haben das gleiche Stimmrecht. Für Entscheidungen und
Empfehlungen ist die einfache Mehrheit maßgeblich.
Die Anzahl der stimmberechtigten Plätze kann der Nachfrage entsprechend
angepasst werden.
Nach drei Jahren werden die stimmberechtigten Plätze neu ausgelost.
5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats
4 Verfügungsfonds
Der Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek entscheidet abschließend und im Rahmen
deren Zulässigkeit über Anträge an den Verfügungsfonds mit einfacher Mehrheit.
Antragsteller haben kein Stimmrecht. Die Zulässigkeitsprüfung der Anträge an den
Verfügungsfonds obliegt der Gebietsentwicklerin / dem Gebietsentwickler.
5 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Quartiersbeirates obliegt der vom Bezirksamt Harburg
beauftragten Gebietsentwicklerin / Gebietsentwickler. Hierzu gehören folgende
Aufgaben: Versand der Einladung (jeweils eine Woche vorher), Vorbereitung,
Gesprächsführung und Moderation der Sitzungen, Anfertigung und Versand des
Protokolls spätestens mit der Einladung zur folgenden Sitzung.
6. Aktuelles und Spontanes
7. Termine
Veranstaltung „Fest in Familienhand“ : Kinder, Jugendliche und Eltern im Stadtteil Mittwoch, 25. Januar 2017 , 18:00 bis 21:00 Uhr Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52
4. Sitzung zur Vorbereitung der Einrichtung des Beirats Montag, den 13. Februar 2017, 19:00 Uhr - Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52
Veranstaltung „Gewohnt lebenswert“: Nahversorgung, lokale Ökonomie, medizinische Versorgung Mittwoch, 22. Februar 2017, 18:00 bis 21:00 Uhr – AWO Seniorentreff , Neugrabener Markt 7
Veranstaltung „Neue Nachbarschaften wachsen zusammen!“: Samstag, 25. März 2017, 15:00 bis 18:00 Uhr - ÖrU/Am Aschenland
5. Sitzung zur Vorbereitung der Einrichtung des Beirats Montag, den 10. April 2017, 19:00 Uhr - Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52
Veranstaltung „Fazit - alles bedacht?“ Mittwoch, 26. April 2017, 18:00 bis 21:00 Uhr – Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52
Verabschiedung
Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Mitwirkung!!!