WOHNRAUM. LEBENSRAUM.
GEFÖRDERTE WOHNUNGEN
2-ZIMMER-WOHNUNGEN
„JUNGES WOHNEN“
3-ZIMMER-WOHNUNGEN
2024 MAILBERG, MALTESERSIEDLUNG
Sehr geehrte Dame! Werter Herr! Liebe Familie!
Ihr Interesse an diesem neuen Projekt der Gebös freut uns sehr! Die Gebös, Gemeinnützige Baugenossenschaft österreichischer Siedler und Mieter, ist seit fast 70 Jahren im Wohnbau tätig und hat heute 11.000 Einheiten (Woh-nungen, Reihenhäuser, andere Immobilien) in Wien, Niederösterreich und im Burgenland in Verwaltung.
Dieser Erfolg zeigt für uns auch das Vertrauen, das uns von Mietern, Wohnungseigentümern, Genossenschaftsmit-gliedern und Gemeinden entgegen gebracht wird. Dieses Vertrauen basiert auf unserer jahrzehntelangen Tätigkeit, auf unserer Ausrichtung als gemeinnützige - nicht auf Profit ausgerichtete - Genossenschaft, und auf der strengen öffentlichten Kontrolle, der die Gemeinnützigen unterliegen. Wir sind der Sparsamkeit verpflichtet und müssen die erwirtschafteten Erträge wieder in den Bau von Wohnungen und Reihenhäusern investieren. Dies und auch das österreichische System der Wohnbauförderung, macht es uns möglich, leistbare Wohnungen in hoher Qualität an-zubieten.
Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen bei der Erfüllung Ihres ganz persönlichen Wohntraums behilflich sein könnten!
Mit freundlichen GrüßenIhr
Abg. z. NR Otto PendlObmann der Gebös
Sehr geehrte Damen und Herren ! Liebe Familien !
Gerade für junge Menschen spielen moderne Bauweisen und leistbare monatliche Kosten bei der Entscheidung für die erste eigene Wohnung eine entscheidende Rolle.
Als Bürgermeister der Marktgemeinde Mailberg freut es mich, Ihnen unser neues Bauprojekt vorstellen zu dürfen. Unter dem Motto
„Junges Wohnen“
entsteht derzeit in der Maltesersiedlung in Mailberg ein vom Land NÖ gefördertes neues Wohnhaus, errichtet von der Wohnbaugenossenschaft GEBÖS. Von den geplanten 9 Wohneinheiten werden 5 Wohnungen speziell an junge Leute und junge Familien (Altersgrenze 35 Jahre) vergeben, um diesen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern.
Der Ort Mailberg, vor allem bekannt durch seine schöne Lage am Fuße des Buchberges, seinem Weinbau und das Schloss des Malteser Ritterordens, bietet außerdem eine gute Infrastruktur. Zur Verfügung stehen Ihnen ein Landes-kindergarten, die Privatvolksschule des Malteser Ritterordens und eine Bankfiliale der Sparkasse Haugsdorf. Auch die tägliche Versorgung ist durch ein Kaufhaus und einen Arzt mit Hausapotheke gewährleistet.
Wenn Sie auf eine gesunde Umgebung und die Eingebundenheit in eine Ortsgemeinschaft Wert legen , sind sie bei uns richtig!
Ich würde mich freuen, Sie in unserem schönen Ort begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Herbert GoldingerBürgermeister Marktgemeinde Mailberg
LAGE
VERKEHRSANBINDUNGEN MIT DEM AUTO
ca. 20 Minuten nach Laa an der Thayaca. 20 Minuten nach Hollabrunnca. 60 Minuten nach Wien
VERKEHRSANBINDUNGEN MIT DEM BUS (Postbus)
ca. 15 Minuten nach Schalladorfca. 25 Minuten nach Wullersdorfca. 30 Minuten nach Hollabrunn
2024 MAILBERG, MALTESERSIEDLUNG
In 2024 Mailberg errichten wir eine Wohnhausanlage mit insgesamt 9 Wohnungen für Sie. Die Anlage befindet sich in ruhiger Lage und bietet perfekten Wohnkomfort. Zu Fuß gelangen Sie in nur wenigen Minuten zum Busbahn-hof, von wo aus Sie bequem nach Hollabrunn, Laa an der Thaya und vielen anderen Stationen gelangen. Nutzen Sie die zahlreichen Wanderwege am Fuße des Buchberges und erblicken Sie das weitläufige Weinbaugebiet.
QUELLE: www.google.at/maps, www.postbus.at
2024 MAILBERG, MALTESERSIEDLUNG
KINDERGARTEN
GEMEINDEAMT
BUSBAHNHOFMAILBERG
BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG
9 WOHNUNGEN
2-Zimmer-Wohnungen „JUNGES WOHNEN“1 Zimmer, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum,Einlagerungsraum oder Gartenhütte
3-Zimmer-Wohnungen2 Zimmer, Wohnküche, Bad, WC, Vorraum,Einlagerungsraum oder Gartenhütte
HEIZUNGHeizkörper mit Fernwärme
LÜFTUNGKontrollierte Wohnraumlüftung (zentral) mit Wärmerückgewinnung
BODENBELÄGEWohnküche und Zimmer - Laminat, Fliesen in Küche
Vorraum - Fliesen
Bad und WC - Fliesen
Terrasse und Balkon - Betonplatte
Einlagerungsraum - mit Estrich versiegelt
VERFLIESUNG (WÄNDE)Keramische Fliesen im Bad bis Türstockoberkante an 4 Seiten und bei getrenntem WC Sockelverfliesung
SANITÄRE AUSSTATTUNGEinbaubadewanne oder Dusche mit Mischbatterie und Handrause
Waschbecken
Spülklosett
Kemperventil auf den Terrassen im EG
INNENTÜRENStahlzargen mit lackierten Türblättern in weiß
FENSTER2-fach isolierverglaste Kunststofffenster
TECHNISCHE EINBAUTENAnschlussmöglichkeit für E-Herd und Geschirrspüler in Küche sowie Waschmaschine im Bad
Telefonleerverrohrung bis Vorraum
Vorbereitung für SAT-TV-Anschluss
Haustorgegensprechanlage mit Türöffner
FREIFLÄCHENBalkone, Terrassen und Mietergärten
MIETERGÄRTENMietergärten mit Maschengitterzaun
GEMEINSCHAFTSANLAGENKinderwagenabstellraum
Müllplatz
Trockenraum
Stand Dezember 2015ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
HWB 23,3 kWh/m²a, fGEE 0,73
FERTIGSTELLUNG:VORAUSSICHTLICH
SOMMER 2016
PLÄNE ZU DEN WOHNUNGEN
MUSTERPLAN TOP 1: ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
MUSTERPLAN TOP 7: ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN
BEISPIEL: 3-ZIMMER-WOHNUNG IM EG
BEISPIEL: 2-ZIMMER-WOHNUNG IM OG
BALKON
TERR
ASSE
MIETERGARTEN
WELCHE WOHNBAUFÖRDERUNG GIBT ES -
WER KANN SIE BEKOMMEN?
ES GIBT ZWEI ARTEN VON WOHNBAUFÖRDERUNG
Die Objektförderung des Landes NÖ wird dem Bauträger gewährt. Deshalb darf ein gefördertes Objekt nur an Personen, die förde-rungswürdig sind und deren Jahreseinkommen eine gewisse Gren-ze nicht übersteigt, vergeben werden.
Die persönliche Förderung (Subjektförderung) erfolgt durch den Wohnzuschuss, welcher nach Bezug der Bestandseinheit beim Amt der NÖ Landesregierung beantragt werden kann.
DIE OBJEKTFÖRDERUNG
FÖRDERUNGSWÜRDIGKEIT
Geförderte Objekte dürfen nur von förderungswürdigen Personen in Anspruch genommen werden.
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder einem österreichi-schen Staatsbürger gleichgestellt bzw. EU-BürgerIn.
• Es wird der Hauptwohnsitz gegründet.• Das geförderte Objekt dient dem Wohnen (keine Weitervermie-
tung).• Das Haushaltseinkommen (= höchstzulässiges Jahreseinkom-
men) liegt unter den im nächsten Absatz angeführten Beträ-gen.
WIE VIEL DARF MAN JÄHRLICH VERDIENEN?
Das jährliche Haushaltseinkommen der Bewohner einer geförderten Wohnung darf bei einer Haushaltsgröße von
einer Person...................................................................................35.000,- Eurozwei Personen..............................................................................55.000,- Euro
netto im Jahr nicht überschreiten.
Dieser Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 7.000,- Euro. Nicht zum Einkommen zählen: Weihnachts- u. Urlaubsgeld, Famili-enbeihilfe, Sozialhilfe, Abfertigungen, Lehrlingsentschädigung und Sold von Präsenzdienern.
WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE HIER:
WOHNBAU-HOTLINET 02742 / 22133Montag bis Freitag 8:00-16:00 Uhr
NÖ BÜRGER-SERVICE-TELEFONT 02742 / 9005 / 9005Montag bis Freitag 7:00-19:00 Uhr, Samstag 7:00-14:00 Uhr
DIE SUBJEKTFÖRDERUNG /
WOHNZUSCHUSS
WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN WOHNZUSCHUSS?
Voraussetzungen dafür sind:
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt.• Der Antragsteller muss in der geförderten Wohnung den Haupt-
wohnsitz haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnern muss für beide Teile diese Voraussetzung zutreffen.
FÖRDERUNGSHÖHE WOHNZUSCHUSS
Der Wohnzuschuss ist ein variabler, nicht rückzahlbarer monatli-cher Zuschuss des Landes, dessen Höhe von folgenden Faktoren abhängig ist:
• Familiengröße• Familieneinkommen• Wohnungsgröße• Monatlichem Wohnungsaufwand
DIE WOHNBAUFÖRDERUNGSO
WIRD DAS NEUE HEIM LEISTBAR
GEBÖSGEMEINNÜTZIGE BAUGENOSSENSCHAFT ÖSTERREICHISCHER SIEDLER UND MIETER
Gebösstraße 1, 2521 Trumau
WOHNUNGSBERATUNG
Gebös, Sarah KlementT 02253 58 0 85 - 33E [email protected] www.geboes.at
ÜBER GEBÖSDie Gebös ist seit fast 70 Jahren im gemeinnützi-gen Wohnbau tätig. Wir schaffen qualitativ-hoch-wertigen Wohnraum in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und im Burgenland. Dort errichten und verwalten wir Reihenhäuser und Wohnun-gen in bester Qualität sowie nach modernsten Wohnstandards.