Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen
25. Januar 2016
Dagmar Froelich, Vorsitzende der Geschäftsführung der AA Stade
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Agenda
• Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen?
• Wann dürfen Ausländer arbeiten?
• Welche Regeln gelten für Asylbewerber und Flüchtlinge?
• Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?
• Welche Regelungen gelten für Praktika und betriebliche Tätigkeiten?
• Ausländer / Asylbewerber als Bewerber in der Arbeitsagentur und in den Jobcentern
• Wie findet ein Arbeitgeber potenzielle Kandidaten?
• Wie findet ein Ausländer einen Arbeitsplatz?
• Wer kann von der Arbeitsagentur gefördert werden und welche
Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
• Stationen und Zuständigkeiten auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung von
Asylbewerbern/Flüchtlingen
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Warum lohnt es sich für Betriebe,
Ausländer zu beschäftigen?
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Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen?
Demographische Entwicklung –
• Im Jahr 2025 fehlen 6,5 Millionen Arbeitskräfte in Deutschland (Prognose 2010)
• Personenstarke Beschäftigungsjahrgänge gehen in 10 bis 20 Jahren in Rente
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Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen?
Handlungsfelder zur Steigerung des Fachkräfteangebots
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Warum lohnt es sich für Betriebe, Ausländer zu beschäftigen?
• Neue Wege im Wettbewerb um Fachkräfte
• Soziale und berufliche Kompetenz und
Erfahrungen aus Herkunftsländern
• Mehrsprachlichkeit, Flexibilität und
interkulturelle Erfahrung
• überdurchschnittliche Motivation,
Eigeninitiative
• hohe Lern- und Leistungsbereitschaft
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Wann dürfen Ausländer arbeiten?
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Wann dürfen Ausländer arbeiten?
Grundsätzlich genießen alle Personen aus einem EU-Mitgliedstaat
(und assozierten Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz)
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa.
Das heißt, sie können innerhalb der EU in jedem Mitgliedstaat frei
eine Erwerbstätigkeit aufnehmen sowie Dienstleistungen anbieten
und durchführen.
Alle anderen Ausländer benötigen einen
Aufenthaltstitel!
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„Das deutsche System…
Jede Schublade soll einen Aufenthaltstitel darstellen,
in Wirklichkeit sind es mehr als 60!
zur Ausbildung
zum Studium
zur Arbeit
aus familiären
Gründen
aus humanitären
Gründen
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Welche Regeln gelten für
Asylbewerber und Flüchtlinge
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„Früher – wollte man Asylsuchende vom Arbeitsmarkt fernhalten
Heute – müssen sie so schnell wie möglich einen Job finden
Morgen – sind sie eine Bereicherung unserer Arbeitswelt und Gesellschaft“
(aus Süddeutsche Zeitung, 14./15.11.2015)
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Hauptherkunftsländer im Jahr 2015: Gesamtzahl der Erstanträge: 441.899
Quelle: BAMF; Stand 07.01.2016
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Hauptherkunftsländer - Top Ten
Länder Asylanträge
2015
Schutzquote
2015
1. Syrien, Arabische
Republik
158.657 88,5%
2. Albanien 53.805 0,2%
3. Kosovo 33.427 0,3%
4. Afghanistan 31.382 43,1%
5. Irak 29.784 89,0%
6. Serbien 16.700 0,1%
7. Eritrea 10.876 80,4%
8. Mazedonien 9.089 0,4%
9. Pakistan 8.199 11,8%
10. Ungeklärt 11.721
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Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
von Asylanträgen 2015 nach Herkunftsländern
Antragsteller sind potentielle „Kunden“ der Agentur für Arbeit
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Wenn der Bewerber aus den sogenannten Drittstaaten - also einem
Land, das nicht zur EU oder den assoziierten Staaten gehört - muss der
Arbeitgeber in den Pass oder Passersatz (elektronischer
Aufenthaltstitel) schauen.
Hier steht der Aufenthaltstitel:
Niederlassungserlaubnis = unbefristete Aufenthaltserlaubnis:
Die Erwerbstätigkeit ist erlaubt.
Visum, befristete Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens
– hier bitte genau hinschauen!
Welche Regeln gelten für Ausländer?
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Die Beschäftigung ist entweder…
…allgemein gestattet
…kann auf Antrag erlaubt werden
…in bestimmten Fällen ganz verboten sein.
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Personenkreis
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Zustimmungsverfahren
Erwerbstätigkeit nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet!
Asylbewerber – Geduldete/r
c
Hat einen potentiellen Arbeitgeber
c
Arbeitserlaubnis-Antrag (Fragebogen)
c
Abgabe bei der Ausländerbehörde
c
Weiterleitung an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) –
c
Prüfung durch die Agentur für Arbeit (vor Ort)
c
Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis für diesen Arbeitgeber
und trägt dies in die Nebenbestimmung im Ausweis ein
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Vorrangprüfung – erfolgt durch Agentur für Arbeit
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Bei Helferstellen stehen ausreichend bevorrechtigte
Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung
AA Stade, Stand 5.01.2016
3.598
1.280
7.941
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
gemeldete Stellen Helferstellen Arbeitslose ohne Berufsabschluss
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Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?
„Mehr als zwei Drittel sind unter 30 Jahre, gut die Hälfte
sogar unter 25 Jahre alt.
Es gibt deshalb ein Riesenpotential für Ausbildung“
Raimund Becker,
Vorstand Bundesagentur für Arbeit
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Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?
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Noch zu wenig flexible gesetzliche Fördermöglichkeiten zur Vorbereitung
und Stabilisierung einer Ausbildung
Was gilt es bei Ausbildung zu beachten?
Fördervoraussetzungen
Instrument Asylbewerber Geduldete
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen (BVB)
Ausbildungsbegleitende Hilfen
(abH)
Berufsausbildung in
außerbetrieblichen
Einrichtungen (BaE)
Zugang nur bei
- 5 Jahren Erwerbstätigkeit
oder
- 3 Jahren Erwerbstätigkeit
eines Elternteils in den
letzten 6 Jahren
faktisch kein Zugang
Zugang nur bei
- 5 Jahren Erwerbstätigkeit
oder
- 3 Jahren Erwerbstätigkeit
eines Elternteils in den
letzten 6 Jahren
faktisch kein Zugang
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Assistierte Ausbildung (AsA)
s.o.
Zugang ab 01.01.2016 nach 15
Monaten Voraufenthalt möglich
Einstiegsqualifizierung (EQ) Zugang nach 3 Monaten Aufenthalt möglich
Empfehlung: EQ als Brücke in Ausbildung nutzen – Stichtag 29.2.2016
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Welche Regelungen gelten für Praktika
und betriebliche Tätigkeiten?
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Regelungen für Praktika und betriebliche Tätigkeiten
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Ausländer, Asylbewerber und
Flüchtlinge in der Arbeitsagentur und
in den Jobcentern
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Ausländer, Asylbewerber und Flüchtlinge als Bewerber in
Arbeitsagentur und Jobcenter (Stand 15.01.2016)
112
33
8
226
53
20
182
20
2
0
50
100
150
200
250
Gesamt mitDeutschkenntnissen
kommen für eineAusbildung in Frage
Gesamt mitDeutschkenntnissen
kommen für eineAusbildung in Frage
Gesamt mitDeutschkenntnissen
kommen für eineAusbildung in Frage
AA Stade JC Cuxhaven JC Stade
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Was bringen Flüchtlinge mit – einige Beispiele
Taher A.
männl., 35 Jahre
Syrien
Einreise: 16.07.2015
Bauingenieur
Nemr A.
männl., 36 Jahre
Syrien
Einreise: 11.12.2014
Maler / Lackierer
Erione K.
weibl., 22 Jahre alt
Albanien
Einreise: 27.08.2015
Psychologiestudium
(ohne Abschluss)
Kada K.
männl., 24 Jahre
Algerien
Einreise: 19.11.2015
als Bauhelfer gearbeitet
Abeef S.
weiblich, 39 Jahre, 4 Kinder
Syrien
seit 15.06.2914 in D.
Abitur
anschl. Hausfrau
Shariar I.
männl., 37 Jahre
Iran
nie eine Schule besucht
als Bauer gearbeitet
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Wie findet ein Arbeitgeber potentielle
Kandidaten?
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Wie findet ein Arbeitgeber potentielle Kandidaten?
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Wie findet ein Ausländer einen Arbeitsplatz?
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Wie findet ein Ausländer einen Arbeits- oder
Ausbildungsplatz?
• über die - - hier kann man gezielt nach Arbeits- und
Ausbildungsplätzen suchen, sein persönliches Bewerberprofil erstellen
und pflegen, sowie sich online bewerben.
• durch Beratung und Vermittlung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters
• über ein vorgeschaltetes Praktikum
(z.B. im Rahmen einer von der Agentur oder dem Jobcenter
geförderten Maßnahme)
• über eine vorgeschaltete Einstiegsqualifizierung (EQ)
• über andere Jobportale und Firmenwebsites
• über persönliche Kontakte
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Wer kann von der Arbeitsagentur
gefördert werden und welche
Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
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Agentur für Arbeit fördert Asylbewerber/Flüchtlinge mit „hoher
Bleibeperspektive“ – Schutzquote >50%...
…und gewissen
Deutschkenntnissen
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Unterstützungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit
• Individuelle Beratung zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten
• Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen
• Erstattung von Bewerbungs- und Fahrtkosten
• Individuelle Beratung zur Existenzgründung und Selbstständigkeit
• berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
• berufsbezogene Deutschkurse
• Einstiegsqualifizierung
• Unterstützung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
• Teilhabe am Arbeitsleben
• Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Arbeitgeber
(z. B. Eingliederungszuschuss)
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Förderung, Weiterbildung und Projekte
für Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive
• Vorübergehende Sprachförderung durch die Agentur für Arbeit mit einer Dauer von 8
Wochen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache („Einstiegskurs“);
Beginn 25.10. – 31.12.2015
• 3-monatige Maßnahme „Perspektive für Flüchtlinge“ (PerF) ab Nov. im LK
Cuxhaven, ab Feb. 2016 in LK Rotenburg und LK Stade (Kompetenzfeststellung,
berufsbezogene Sprachförderung)
• Integrationsprojekt „Handwerkliche Ausbildung“ (IHAFA) mit HWK und Landkreisen,
Start 29.03. und 30.05. im Landkreis Stade und 17.05. im Landkreis Cuxhaven (3 x 15
Plätze); Vorbereitung auf Ausbildung/Umschulung im Handwerk (Beratung Coaching,
Kompetenzfeststellung, Vermittlung, Nachbetreuung)
• diverse Maßnahmen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach §45
SGB III in allen 3 Landkreisen
(Kompetenzfeststellung, berufsbezogene Sprachförderung,
Bewerbungstraining)
• Zahlreiche Sprach- und Integrationskurse und Projekte durch Landkreise, Land
Niedersachsen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kommunen und
Schulen
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Stationen und Zuständigkeiten auf dem Weg in die Integration bei Asylbewerbern
Übergabe-
manage-
ment
Übergabe-
manage-
ment
BAMF : Asylantrag -> Asylverfahren
Erstaufnahme-
einrichtung
bzw.
Notunterkunft
Kommune Agentur für
Arbeit Jobcenter
„Die Kommunen
unterstützen die
Asylsuchenden und
Flüchtlinge bei der
Kontaktaufnahme
mit AA / JC“
Beratung
Vermittlung
• Sprachkurs
• Kompetenzfeststellung (u. a.
BPS)
• § 45 SGB III PerF
• Anerkennungsverfahren
• Integration
• Zahlung Alg II
• Integrationskurse
• ESF-BAMF-
Sprachkurse
• Kompetenz-
feststellung
• § 45 SGB III PerF
• Qualifizierung
• Integration
Entscheidung
Asylantrag positiv
AG-S
Spezialisten
(Teams)
Arbeit-
geber
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Weitere Informationen:
Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit Stade:
Arbeitgeber-Service (AG-S), Tel.: 0800 4 5555 20 [email protected] [email protected] [email protected]
• Jörg Abendroth (Projektleiter - Integration von Kunden mit Duldung und Aufenthaltsgestattung, bzw. -
erlaubnis in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt)
• Wolfgang Hogelücht (Ausländerbeauftragter)
• Marcel v.d.Lieth (Leiter Arbeitsvermittlung Landkreis Stade)
• Armin Hilse (Berufsberatung)
Email: [email protected]
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Weitere Informationen:
Internet:
Migrationscheck für Unternehmen:
www.arbeitsagentur.de >Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Internationales > Migrationscheck
„Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ Broschüre von der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Broschüren
(Download)
Internetseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): www.bamf.de
Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de >Arbeit und Ausbildung für
Asylsuchende (in Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch)
Neu: APP für Flüchtlinge „Ankommen“ (Bundesagentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Bayerischer Rundfunk, Goethe-Institut)
Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland, Informationen
zum Asylverfahren sowie zum Weg in Ausbildung und Arbeit
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Andrea Nahles:
Integration braucht Zeit
„Wir kriegen das hin, aber
nicht über Nacht“ (Süddeutsche Zeitung vom 3.11.2015)
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Jeder Mensch hat Potenziale!
Danke - Thank you - Merci - شكرا لك …
…für Ihre Aufmerksamkeit!