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Arbeitsrecht in Studijob und Praktikum
Universität Freiburg
26. November 2018
Moritz Riesinger –
IG Metall Hochschulteam
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Grundsätzliches zum Vortrag
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Was regelt die Konditionen meiner Arbeit?
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Worum geht es heute?
Grundsätzlich: Was regelt die Konditionen meiner Arbeit?
Was ist ein Praktikums- und Arbeitsvertrag?
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz – Was ist wo wie geregelt?
Form und Inhalt des Arbeitsvertrages: Was muss und was sollte geregelt sein? Was gilt?
Fallstricke
Wichtig: Stellt eure Fragen!
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Was gilt für mich?
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Was hat Einfluss auf den Arbeitsvertrag?
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BGB§ 611 - 630 Gesetze
KündigungsschutzgesetzEntgeltfortzahlungsgesetzBundesdatenschutzgesetzBundesurlaubsgesetz…
Arbeitsvertrag
Tarifvertrag
Betriebs-vereinbarung
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Was ist ein Arbeitsvertrag?
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Vertragsfreiheit
Arbeitnehmer Arbeitgeber
Arbeitsleistung Gehalt
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Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz
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GG
Tarifvertrag
Gesetz
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
Rangprinzi
p
Günst
igke
itsprinzi
p
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Gilt für mich ein Tarifvertrag?
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Arbeitgeberverband
Einzelne ArbeitgeberGewerkschaft
MitgliederMitglieder
Was steht drin? Entlohnung (ca. 20% höher)Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)Arbeitszeit (35 Stundenwoche)Kündigung (längere Fristen für Arbeitgeber)Möglichkeiten für (Alters-)Teilzeit, Mobiles Arbeiten etc. Qualifizierung…kein Verzicht auf Tarifrechte
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Tarifvertrag im Arbeitsvertrag
Gesamtverweisung: Tarifvertrag ist gültig für alle Fragen, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt sind.
• „Im Übrigen gelten die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigen Fassung.“
Partielle Einbeziehung: Es gelten nur einzelne Tarifbestimmungen.
• „Es gelten die Urlaubsbestimmungen des Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils gültigenFassung.“
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Betriebsvereinbarungen
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Arbeitgeber Betriebsrat
BetriebsurlaubÜberstundenEssenszuschussGesundheitsprojekteFrauenförderungFahrtkosten Hochschule/Betrieb…
Beschäftigte
• keine ausdrückliche Erwähnung im Arbeitsvertrag
• Tipp: Inhalte sollten in den Arbeitsvertrag übernommen werden
• Einsicht beim Betriebsrat
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Kurz zusammengefasst:
Der Arbeitsvertrag:• Ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• Ist an Gesetze und Verordnungen gebunden (Mindeststandards)
• Betriebliche Besserstellungen regeln ggf. Betriebsvereinbarungen
• Allgemeine Besserstellungen regeln ggf. Tarifverträge
Wichtig: Tarifverträge sind nur für Mitglieder von Gewerkschaften verbindlich!
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Inhalt und Form des Praktikums- oder Arbeitsvertrages
Schriftform.
Mündliche Verträge sind auch möglich, der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (NachwG).
Der Nachweis kann eingeklagt werden.
Es müssen nur die Punkte dokumentiert werden, die tatsächlich vereinbart wurden.
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Inhalt und Form des Arbeitsvertrages
Mit Tarifvertrag
Im Arbeitsvertrag sollten stehen:
• Name und Anschrift der Vertragsparteien• Beginn des Arbeitsverhältnisses• Tätigkeitsbeschreibung• Arbeitsort• Verweis auf den Tarifvertrag • Dauer der Probezeit oder Verzicht• tarifliche Entgeltgruppe
Hinzukommen können:
• übertarifliche Zahlungen• Sondervereinbarungen• Verweis auf geltende
Betriebsvereinbarungen• Dauer der eventuellen Befristung• ggf. Grund der Befristung• Lage der Arbeitszeit• Dauer von Teilzeit und Gehalt als
Anteil vom Tarifgehalt
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Inhalt und Form des Arbeitsvertrages
Zusätzlich wenn keinTarifvertrag gilt:
• Dauer und Lage der vereinbarten Arbeitszeit
• Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit und Reisezeiten
• Zusammensetzung und Höhe des Entgeltes einschl. aller Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Prämien
• Fälligkeit des Entgeltes • Parameter für Provision und
Gewinnbeteiligungen• Dauer des jährlichen
Erholungsurlaubes• Urlaubsgeld• Kündigungsfristen
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Fallstricke
Freiwilliges und Pflichtpraktika
Ort und Aufgabe
Probezeit
Arbeitszeit
Urlaub
Vergütung
Kündigungsfristen
Überstunden
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Praktika
Pflichtpraktika unter 3 Monaten sind von vielen Regelungen ausgenommen
Grund ist, dass sie der Ausbildung im Studium dienen und nicht die Arbeit im Fokus steht
Dauert das Praktikum länger als die Pflichtzeit, gelten die Ausnahmen dennoch nur in der vorgesehenen Zeit
Freiwillige Praktika und Pflichtpraktika über 3 Monate gelten als Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten
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Arbeitsort, Beruf, Aufgabengebiet
Üblich:„Frau Soundso wird ab 1.1.2016 im Standort Freiburg als Ingenieurin (Master) im technisch-wissenschaftlichen Verkauf eingestellt“
• Arbeitsvertrag muss „eine kurze Charakterisierung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“ enthalten
• möglichst eindeutige Zuordnung zu einer im Tarifvertrag definierten Gehaltsgruppen und zum Tätigkeitsjahr
Gesetz Tarifvertrag
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Besser:
„(Arbeitnehmer/-in) wird ab (Datum) im (Werk/Abteilung) als (genaue Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit) eingestellt.“
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Probezeit
„Vereinbart wird eine Probezeit von sechs Monaten. Innerhalb der Probezeit bleibt die Kündigung vorbehalten.“
• höchstens für die ersten sechs Monate
• Arbeitsverhältnis kann innerhalb von zwei Wochen beendet werden
• Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten nicht
• meist kürzere Probezeit• auch eine kürzere Kündi-
gungsfrist kann während der Probezeit vereinbart werden
Empfehlung:• klare Probezeitenziele• regelmäßige Personal-
gespräche mit dem Vorgesetzten/Betreuer
• möglichst kurze oder keine Probezeit
• keine Befristung 19
Gesetz Tarifvertrag
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Arbeitszeit
• pro Werktag maximal zehn Stunden, im Durchschnitt von sechs Monaten nicht mehr als acht Stunden
Bedeutet: 60 Stunden maximal,48 Stunden im Halbjahrdurchschnitt
• zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen elf Ruhestunden liegen
• sechs bis neun Stunden: Ruhepause von 30 min, ab neun Stunden: 45 min
• länger als sechs Stunden darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden
• Gilt auch für alle PraktikantInnen
IG Metall:• 35 Stunden pro Woche (MuE)• längere Arbeitszeit von
maximal 40 Stunden pro Woche kann nach einigen TV vereinbart werden
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TarifvertragGesetz
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Urlaub, Urlaubsgeld
• 24 Werktage bezahlter Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche
• bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage
• durchschnittliches Gehalt• kann nicht wegen Krankheit
verfallen• auf Begriffe achten:
Arbeitswoche hat fünf Arbeitstage, sechs Werktage, sieben Kalendertage
• Kein Recht bei Pflichtpraktika <3 Monaten
• meist 30 Arbeitstage (sechs Wochen pro Jahr wg. 5-Tage-Woche)
• als Urlaubsentgelt wird das normale Gehalt weiterbezahlt
• + Urlaubsgeld (z.B. 69%)
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Gesetz Tarifvertrag
Teilzeit-FormelJahresanspruch: 5 x regelmäßige Wochenarbeitstage
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Vergütung
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• Einführung gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015
• Achtung bei freiwilligen Praktika unter 3 Monaten, da diese vom Mindestlohn ausgeschlossen sind
• ein Drittel unter der entsprechenden Tarifvergütung kann Lohnwucher sein
• Abhängig von Qualifikation und Tätigkeit
• gilt ein TV, dürfen Tarifgehälter auch mit Zustimmung des AN nicht unterschritten werden
• Vergütungsgruppe und Tätigkeitsjahr muss genannt sein
• Durch Entgeltrahmenabkommen (ERA) transparente Regelungen
• Achtung bei Formulierungen zur Vergütung bei Mehrarbeit!• Besonders kritisch sind Zielentgelte• Bei Verhandlungen immer in Jahresgehältern inkl. Weihnachts- und
Urlaubsgeld rechnen
Gesetz Tarifvertrag
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Überstunden/Mehrarbeit
Sind nur in „Notsituationen“ (Brand, Naturkatastrophe) einseitig anzuordnen
Werden oft allerdings bereits im Vertrag angesprochen und werden erwartet
Sind in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig dh. der BR kann sie verhindern
Sind in Freizeit- oder Lohn auszugleichen – ggf. durch Tarifverträge sogar überdurchschnittlich
Tipp fürs Praktikum: Gutes Arbeit ≠ langes Arbeiten.
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Kündigungsfristen (unbefristet)
• in der Probezeit: zwei Wochen
• vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
• verlängern sich nur für Kündigung durch AG nach Beschäftigungsdauer
• Kündigung nur zum Monatsende
• Ausnahmen
• Unter Umständen längere Kündigungsfristen für den AG
• Achtung: „Verlängerte Kündigungsfristen gelten für beide Seiten.“
• Fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund• Wettbewerbsverbote möglich für maximal 2 Jahre• Vorsicht bei Formulierungen wie
„Für die Dauer der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis befristet.“
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Gesetz Tarifvertrag
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Stehe ich damit alleine da?
Nein, Ansprechpartner sind:• Im Betrieb der Betriebsrat (wo vorhanden)
• Allgemein die jeweils zuständige Gewerkschaft
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Die IG Metall –Eine starke Gemeinschaft, auch für Studis!
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Netzwerk, Beratung und Informationen
Veranstaltungen und Betriebsexkursionen
Kostenfreies Seminarangebot
Kostenfreie ISIC-Card (Rabatte bei vielen Partnern)
Rechtsschutz (Arbeit und Prüfungen)
Freizeitunfallversicherung
Möglichkeit für Engagement
Unterstützung und Kontakte zu Betrieben: Praktikum, Nebenjob, Berufseinstieg, Abschlussarbeiten
Prüfung von Arbeits- und Praktikumsverträgen sowie Zeugnissen
„Schnittstelle“ – Zeitschrift für Studierende
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Hochschulinformationsbüro
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Das HIB Freiburg
Das Hochschulinformationsbüro (HIB) des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist Ansprechpartner für Studierende und AbsolventInnen der Freiburger Hochschulen. Wir beraten, informieren und diskutieren rund um Studium, Studi-Job, Hiwi-Job, Praktika, Berufseinstieg, Hochschulpolitik und vieles mehr.
KontaktHochschulinformationsbüroFriedrichstr. 41-43 79098 Freiburg Telefon: 0761-388 47 22 (während der Sprechstunde)Telefax: 0761-388 47 [email protected]
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Weitere Veranstaltungen
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Betriebsbesichtigung Continental Villingen
Wann: Dienstag, 11.12.2018 14:00 – 17:00 Uhr
Wo: Continental Villingen, Heinrich-Hertz-Straße 45, 78052
Betriebsbesichtigung Bosch Bühl
Wann: 17.01.2019 14:00 – 17:00 Uhr
Wo: Robert-Bosch-Straße 1, 77815 Bühl
Betriebsbesichtigung Sick AG Waldkirch
Wann: Freitag, 25.01.2019 14:00 – 17:00 Uhr
Wo: Sick Waldkirch, Treffpunkt nach Anmeldung
Anmeldungen jeweils über [email protected]
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Nächster Vortrag
Einstiegsgehälter in technischen Fächern
Wann: Dienstag, 15.01.2018 13:00-14:00 sowie 18:00-19:00 Uhr
Wo: Technische Fakultät Freiburg, Hörsaal 101 00 036
Hier geht’s ums bare Geld: Wie viel kann ich als Berufseinsteiger verdienen? Was gehört neben dem Gehalt alles zum Entgelt dazu und wer hat Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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Kontakt:Moritz RiesingerAnsprechpartner für Studierende und HochschulenTelefon: 0151 16237814Mail: [email protected]