Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen in den Quoten
• Abiturbeste• Wartezeit• Auswahlverfahren der Hochschulen
- Vorauswahl- 2. Stufe - 1. Nachrückverfahren
für die Studiengänge
• Medizin• Zahnmedizin• Tiermedizin• Pharmazie
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen in der Abiturbesten- und Wartezeitquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (20 %)
Abitur erworben in Medizin Pharmazie Tiermedizin Zahnmedizin
DN WZ DN WZ DN WZ DN WZ
Baden-Württemberg 1,0 (0) 1,3 (2) 1,4 (4) 1,2 (2)
Bayern 1,0 (0) 1,2 (0) 1,3 (8) 1,2 (0)
Berlin 1,0 (0) 1,4 (0) 1,4 (0) 1,3 (0)
Brandenburg 1,0 (0) 1,1 (0) 1,0 (0) 1,1 (2)
Bremen 1,0 (0) 1,3 (2) 1,1 (2) 1,0 (0)
Hamburg 1,0 (0) 1,5 (4) 1,5 (0) 1,3 (0)
Hessen 1,0 (0) 1,3 (2) 1,3 (2) 1,1 (0)
Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0) 1,1 (0) 1,3 (0) 1,0 (0)
Niedersachsen 1,1 (2) 1,4 (2) 1,5 (6) 1,3 (6)
Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) 1,3 (0) 1,3 (0) 1,2 (2)
Rheinland-Pfalz 1,0 (1) 1,2 (1) 1,2 (0) 1,2 (1)
Saarland 1,0 (0) 1,0 (0) 1,2 (2) 1,0 (0)
Sachsen 1,0 (0) 1,0 (0) 1,1 (2) 1,1 (0)
Sachsen-Anhalt 1,0 (0) 1,0 (0) 1,2 (0) 1,1 (0)
Schleswig-Holstein 1,1 (2) 1,5 (0) 1,4 (0) 1,3 (0)
Thüringen 1,0 (0) 1,0 (0) 1,3 (0) 1,1 (2)
Auswahl nach der Wartezeit (20 %)
Studiengang Wartezeit in Halbjahren DN
Medizin 14 1,9
Pharmazie 2 1,3
Tiermedizin 10 2,0
Zahnmedizin 13 4,0
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
AbiturbestenquoteBei den Auswahlgrenzen für die Auswahl in der Abiturbestenquote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Sollten Bewerber mit gleichen Kriterien vorhanden sein, entscheiden die nachrangigen Kriterien wie ein abgeleisteter Dienst (Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, etc.) und das Los über die Zulassung.
Abkürzungen:DN DurchschnittsnoteWZ Wartezeit
WartezeitquoteBei der Zulassung nach Wartesemestern ist die Durchschnittsnote als nachrangiges Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien gleich, entscheidet ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung.Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen Halbjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen Hochschule).
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Medizin - AbiturbestenquoteStand: 13. August 2019
Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)
Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**
Aachen 1 1,0 779
Augsburg 3 1,0 804
Berlin-Charité 1 1,0 794
Bochum F
Bonn 4 1,0 804
Bonn-Siegen F
Dresden F
Duisburg-Essen Campus Essen
F
Düsseldorf F
Erlangen-Nürnberg 1 1,0 776
Erlangen-Nürnberg/Bayreuth
F
Frankfurt/Main F
Freiburg 1 1,0 778
Gießen F
Göttingen 1 1,0 771
Greifswald F
Halle-Wittenberg F
Hamburg 1 1,0 771
Hannover MedH 1 1,1 759
Heidelberg 1 1,0 804
Heidelberg/Mannheim 2 1,0 804
Jena F
Kiel F
Köln 1 1,0 772
Leipzig 1 1,0 775
Lübeck 1 1,0 775
Magdeburg F
Mainz 2 1,0 777
Marburg F
München U 2 1,0 804
Münster 1 1,0 802
Fortsetzung
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Abitur erworben in DN WZ
Baden-Württemberg 1,0 (0)
Bayern 1,0 (0)
Berlin 1,0 (0)
Brandenburg 1,0 (0)
Bremen 1,0 (0)
Hamburg 1,0 (0)
Hessen 1,0 (0)
Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0)
Niedersachsen 1,1 (2)
Nordrhein-Westfalen 1,0 (0)
Rheinland-Pfalz 1,0 (1)
Saarland 1,0 (0)
Sachsen 1,0 (0)
Sachsen-Anhalt 1,0 (0)
Schleswig-Holstein 1,1 (2)
Thüringen 1,0 (0)
Wintersemester 2019/20
Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**
Oldenburg 1 1,0 771
Regensburg 1 1,0 770
Rostock F
Saarland U Campus Homburg
F
Tübingen 1 1,0 792
Ulm F
Würzburg 1 1,0 786
Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote
* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).
Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.
Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.
Punktzahl: ** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.
F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Medizin - WartezeitquoteStand: 13. August 2019Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:
Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN
Aachen 1 4 3,3
Augsburg 1 4 1,9
Berlin-Charité 1 2 3,1
Bochum 1 4 3,4
Bonn 2 4 1,8
Bonn-Siegen 3 4 1,8
Dresden 2 4 1,9
Duisburg-Essen Campus Essen
1 4 2,3
Düsseldorf 2 4 2,4
Erlangen-Nürnberg 1 4 1,8
Erlangen-Nürnberg/Bayreuth
5 4 2,6
Frankfurt/Main N14 4 2,7
Freiburg 1 4 3,3
Gießen 4 4 1,0
Göttingen 1 4 2,8
Greifswald N8 4 2,6
Halle-Wittenberg N8 4 2,9
Hamburg 1 3 3,1
Hannover MedH 1 3 2,7
Heidelberg 2 4 1,6
Heidelberg/Mannheim 3 4 1,9
Jena N20 4 2,6
Kiel 1 4 3,2
Köln 1 3 1,9
Leipzig 1 4 3,0
Lübeck 1 4 3,1
Magdeburg 4 4 3,5
Mainz 1 4 2,9
Marburg N10 4 3,1
München U 5 4 2,7
Münster 1 3 1,8
Fortsetzung
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
14 Semester (Note 1,9)
Wintersemester 2019/20
Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN
Oldenburg 1 4 1,5
Regensburg N10 4 2,6
Rostock 5 4 3,3
Saarland U Campus Homburg
N38 4 3,5
Tübingen 1 4 2,1
Ulm 2 4 1,9
Würzburg 2 4 2,4
Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)
Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.
Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.
Dabei bedeutet:
1 = Bewerber ist schwerbehindert
2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort
3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im
öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)
4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.
In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.
Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl
Stand: 13. August 2019
Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang
Aachen 3
Augsburg nein
Berlin-Charité 1
Bochum nein
Bonn nein
Bonn-Siegen nein
Dresden 1 1,9 900
Duisburg-Essen Campus Essen
1 1,4 400
Düsseldorf nein
Erlangen-Nürnberg nein
Erlangen-Nürnberg/Bayreuth nein
Frankfurt/Main 1
Freiburg 2
Gießen nein
Göttingen 1 1,3 224
Greifswald 1 2,5
Halle-Wittenberg 3
Hamburg 1
Hannover MedH 1 1,5 426
Heidelberg 1
Heidelberg/Mannheim 2
Jena 2 1,4 822
Kiel nein
Köln nein
Leipzig 1
Lübeck 1
Magdeburg 1 1,8 700
Mainz 3
Marburg nein
München U nein
Münster 1
Fortsetzung
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl
Stand: 13. August 2019
Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang
Oldenburg 1 1,3 126
Regensburg nein
Rostock 2 2,3
Saarland U Campus Homburg
3
Tübingen 1 2,5
Ulm 2,5
Würzburg nein
Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.
In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:
• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben
• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben
• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden
• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.
Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe
Stand: 25. September 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Aachen DN / Test 1,100 DN: 1,1 / Dienst: nein
Augsburg DN/Ausb/Dienst/Test PZ* 65,49 Dienst: nein
Berlin-Charité H
Bochum DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: ja
Bonn DN 1,2 Dienst: nein
Bonn-Siegen DN 1,2 Dienst: nein
Dresden H
Duisburg-Essen Campus Essen H
Düsseldorf DN 1,2 Dienst: nein
Erlangen-Nürnberg DN / Ausb / Test 0,9 Dienst: nein
Erlangen-Nürnberg/Bayreuth DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein
Frankfurt / M. DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein
Freiburg H
Gießen85% DN / Test PZ* 58,00
15% DN / Ausb/ Test PZ* 53,33
DN 1,1 / Dienst: nein
DN 1,8 / Dienst: nein
Göttingen H
Greifswald H
Halle-Wittenberg DN / Ausb / Test 1,300 Dienst: nein
Hamburg H
Hannover MedH H
Heidelberg PZ* 53,86 DN 2,1 / Dienst: ja
Heidelberg / Mannheim PZ* 50,57 DN 1,7 / Dienst: ja
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 780 Dienst: nein
Kiel DN / Ausb / Test 1,2 Dienst: ja
Köln DN / Test PZ* 63,5 DN 1,8 / Dienst: ja
Leipzig90% DN / Test 1,20
10% DN / Ausb 1,5
Dienst: ja
Dienst: nein
Lübeck H
Magdeburg H
Fortsetzung
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Mainz DN / Ausb / Test 1,100 WZ 0 / Dienst: nein
Marburg DN / Ausb / Test 1,1
München U DN / Ausb /Test 1,1 Dienst: nein
Münster H
Oldenburg H
Regensburg DN / Boni 0,9 Dienst: nein
Rostock H
Saarland U Campus Homburg DN / Ausb / Dienst 1,3 Dienst: nein
Tübingen H
Ulm50% DN / Ausb 1,150% DN / Test 1,502
DN 1,2 / Dienst: neinDN 1,6 / Dienst: nein
Würzburg DN / Boni 1,0 WZ 0 / Dienst: nein
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
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Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren
Stand: 10. Oktober 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Aachen DN / Test 1,200 DN: 1,2 / Dienst: nein
Augsburg DN/Ausb/Dienst/Test PZ* 64,01 Dienst: nein
Berlin-Charité H
Bochum DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein
Bonn DN 1,2 Dienst: nein
Bonn-Siegen DN 1,2 Dienst: nein
Dresden H
Duisburg-Essen Campus Essen H
Düsseldorf DN 1,2 Dienst: nein
Erlangen-Nürnberg DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein
Erlangen-Nürnberg/Bayreuth DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein
Frankfurt / M. DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein
Freiburg H
Gießen85% DN / Test PZ* 58,00
15% DN / Ausb/ Test PZ* 53,33
DN 1,1 / Dienst: nein
DN 1,8 / Dienst: nein
Göttingen H
Greifswald H
Halle-Wittenberg DN / Ausb / Test 1,300 Dienst: nein
Hamburg H
Hannover MedH H
Heidelberg PZ* 53,86 DN 2,1 / Dienst: ja
Heidelberg / Mannheim PZ* 50,57 DN 1,7 / Dienst: ja
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 772 Dienst: nein
Kiel DN / Ausb / Test 1,2 Dienst: nein
Köln DN / Test PZ* 63,5 DN 1,8 / Dienst: ja
Leipzig90% DN / Test 1,30
10% DN / Ausb 1,5
Dienst: ja
Dienst: nein
Lübeck H
Magdeburg H
Fortsetzung
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren
Stand: 10. Oktober 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Mainz DN / Ausb / Test 1,200 WZ 8 / Dienst: nein
Marburg DN / Ausb / Test 1,1
München U DN / Ausb /Test 1,1 Dienst: nein
Münster H
Oldenburg H
Regensburg DN / Boni 1,0 Dienst: nein
Rostock H
Saarland U Campus Homburg DN / Ausb / Dienst 1,3 Dienst: nein
Tübingen H
Ulm50% DN / Ausb 1,150% DN / Test 1,549
DN 1,2 / Dienst: neinDN 1,5 / Dienst: ja
Würzburg DN / Boni 1,0 WZ 0 / Dienst: nein
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Tiermedizin - Abiturbestenquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)
Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote
* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).
Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.
Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.
Punktzahl: ** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.
F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**
Berlin FU F
Gießen 1 1,3 730
Hannover TiH 1 1,5 692
Leipzig 1 1,2 750
München U F
Abitur erworben in DN WZ
Baden-Württemberg 1,4 (4)
Bayern 1,3 (8)
Berlin 1,4 (0)
Brandenburg 1,0 (0)
Bremen 1,1 (2)
Hamburg 1,5 (0)
Hessen 1,3 (2)
Mecklenburg-Vorp. 1,3 (0)
Niedersachsen 1,5 (6)
Nordrhein-Westfalen 1,3 (0)
Rheinland-Pfalz 1,2 (0)
Saarland 1,2 (2)
Sachsen 1,1 (2)
Sachsen-Anhalt 1,2 (0)
Schleswig-Holstein 1,4 (0)
Thüringen 1,3 (0)
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Tiermedizin - Wartezeitquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:
10 Semester (Note 2,0)
Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)
Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.
Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.
Dabei bedeutet:
1 = Bewerber ist schwerbehindert
2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort
3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im
öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)
4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.
In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.
Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN
Berlin FU 3 4 2,7
Gießen 1 4 2,9
Hannover TiH 1 4 2,5
Leipzig 1 4 2,8
München U N 5 4 3,7
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl
Stand: 10. August 2017
Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang
Berlin FU 1 2,5
Gießen nein
Hannover TiH 1 2,5
Leipzig 1 2,5
München U nein
Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.
In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:
• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben
• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben
• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden
• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.
Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen - Auswahl 2. Stufe
Stand: 25. September 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Berlin FU H
Gießen H
Hannover TiH H
Leipzig H
München U DN / Ausb 1,9 Dienst: nein
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren
Stand: 10. Oktober 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Berlin FU H
Gießen H
Hannover TiH H
Leipzig H
München U DN / Ausb 2,0 Dienst: nein
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Zahnmedizin – Abiturbestenquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**
Aachen 2 1,1 754
Berlin-Charité 1 1,1 752
Bonn F
Dresden F
Düsseldorf 1 1,2 747
Erlangen-Nürnberg F
Frankfurt/Main F
Freiburg 1 1,2 750
Gießen F
Göttingen 1 1,1 755
Greifswald 3 1,2 743
Halle-Wittenberg F
Hamburg 1 1,3 722
Hannover MedH F
Heidelberg 1 1,1 759
Jena F
Kiel 1 1,3 719
Köln 1 1,1 764
Leipzig 1 1,1 764
Mainz 1 1,1 761
Marburg F
München U 1 1,0 784
Münster 1 1,0 769
Regensburg 1 1,1 759
Rostock F
Saarland UCampus Homburg
F
Tübingen 2 1,1 759
Ulm 1 1,1 764
Würzburg 1 1,1 756
Abitur erworben in DN WZ
Baden-Württemberg 1,2 (2)
Bayern 1,1 (0)
Berlin 1,3 (0)
Brandenburg 1,1 (2)
Bremen 1,0 (0)
Hamburg 1,3 (0)
Hessen 1,1 (0)
Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0)
Niedersachsen 1,3 (6)
Nordrhein-Westfalen 1,2 (2)
Rheinland-Pfalz 1,2 (1)
Saarland 1,0 (0)
Sachsen 1,1 (0)
Sachsen-Anhalt 1,1 (0)
Schleswig-Holstein 1,3 (0)
Thüringen 1,1 (2)
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote
* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).
Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.
Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.
Punktzahl:*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.
F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Zahnmedizin – Wartezeitquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:
13 Semester (Note 4,0)
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN
Aachen 2 4 3,1
Berlin-Charité 1 3 1,0
Bonn 3 4 3,6
Dresden N7 4 2,5
Düsseldorf 1 4 2,2
Erlangen-Nürnberg N23 4 3,7
Frankfurt/Main 3 4 2,0
Freiburg 1 4 3,1
Gießen 1 4 2,0
Göttingen 2 4 3,3
Greifswald N8 4 1,3
Halle-Wittenberg 5 4 3,4
Hamburg 1 4 1,0
Hannover MedH 2 4 2,8
Heidelberg 5 4 2,7
Jena N15 4 3,1
Kiel 2 4 3,0
Köln 1 3 2,8
Leipzig 1 4 2,5
Mainz 1 3 2,7
Marburg 2 4 3,6
München U 1 4 3,4
Münster 1 4 2,7
Regensburg N17 4 3,2
Rostock 6 4 3,2
Saarland U Campus Homburg
1 4 2,7
Tübingen 1 4 2,7
Ulm 1 3 2,0
Würzburg 4 4 3,3
Wintersemester 2019/20
Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)
Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.
Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.
Dabei bedeutet:
1 = Bewerber ist schwerbehindert
2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort
3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im
öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)
4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.
In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.
Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Vorauswahl
Stand: 13. August 2019
Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang
Aachen 3
Berlin-Charité 1
Bonn nein
Dresden 1 2,5 200
Düsseldorf nein
Erlangen-Nürnberg nein
Frankfurt/Main 1
Freiburg nein
Gießen nein
Göttingen 1 1,6 72
Greifswald 1 2,5
Halle-Wittenberg 3
Hamburg 1
Hannover MedH 1 1,8 88
Heidelberg 2
Jena 2 1,8 180
Kiel nein
Köln nein
Leipzig 2
Mainz 3
Marburg nein
München U nein
Münster 1
Regensburg nein
Rostock 2 2,3
Saarland U Campus Homburg
nein
Tübingen 1
Ulm 2,5
Würzburg nein
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.
In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:
• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben
• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben
• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden
• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.
Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe
Stand: 25. September 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Aachen DN/Test/Ausb 1,500 DN 1,5 Dienst: ja
Berlin - Charité H
Bonn DN 1,5 Dienst: nein
Dresden DN / Ausb 1,4 Dienst: nein
Düsseldorf DN 1,4 Dienst: nein
Erlangen - Nürnberg DN / Ausb / Test 1,4 Dienst: nein
Frankfurt / M. DN / Test 1,600 DN 1,6 / Dienst: nein
Freiburg H
Gießen 85% DN / Test PZ* 52,0015% DN / Ausb/ Test PZ* 50,00
DN 1,4 / Dienst: nein DN 2,3 / Dienst: nein
Göttingen H
Greifswald H
Halle - Wittenberg DN/ Ausb / Test 1,500 Dienst: nein
Hamburg H
Hannover MedH H
Heidelberg PZ* 39,15 DN 1,6 / Dienst: nein
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 728 Dienst: nein
Kiel DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: nein
Köln DN / Test PZ* 50,4 DN 1,9 / Dienst: ja
Leipzig DN / Test 1,50 Dienst: nein
Mainz DN / Test 1,400 WZ 0 / Dienst: nein
Marburg DN 1,5 Dienst: nein
München U DN / Ausb 1,5 Dienst: nein
Münster H
Regensburg DN/ Boni 1,3 Dienst: nein
Rostock H
Saarland Campus Homburg DN / Ausb 1,6 Dienst: nein
Tübingen H
Ulm 50% DN / Ausb 1,3 50% DN / Test 1,600
DN 1,3 / Dienst: nein DN 1,6 / Dienst: nein
Würzburg DN / Boni 1,5 WZ 2 / Dienst: nein
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren
Stand: 10. Oktober 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Aachen DN/Test/Ausb 1,500 DN 1,8 Dienst: nein
Berlin - Charité H
Bonn DN 1,5 Dienst: nein
Dresden DN / Ausb 1,4 Dienst: nein
Düsseldorf DN 1,5 Dienst: nein
Erlangen - Nürnberg DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: ja
Frankfurt / M. DN / Test 1,600 DN 1,6 / Dienst: nein
Freiburg H
Gießen 85% DN / Test PZ* 52,0015% DN / Ausb/ Test PZ* 50,00
DN 2,0 / Dienst: nein DN 2,3 / Dienst: nein
Göttingen H
Greifswald H
Halle - Wittenberg DN/ Ausb / Test 1,500 Dienst: nein
Hamburg H
Hannover MedH H
Heidelberg PZ* 39,15 DN 1,6 / Dienst: nein
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 726 Dienst: ja
Kiel DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: nein
Köln DN / Test PZ* 50,4 DN 1,9 / Dienst: ja
Leipzig DN / Test 1,50 Dienst: nein
Mainz DN / Test 1,400 WZ 0 / Dienst: nein
Marburg DN 1,6 Dienst: ja
München U DN / Ausb 1,5 Dienst: nein
Münster H
Regensburg DN/ Boni 1,3 Dienst: nein
Rostock H
Saarland Campus Homburg DN / Ausb 1,6 Dienst: nein
Tübingen H
Ulm 50% DN / Ausb 1,3 50% DN / Test 1,655
DN 1,3 / Dienst: nein DN 1,9 / Dienst: nein
Würzburg DN / Boni 1,6 WZ 11 / Dienst: ja
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Pharmazie – Abiturbestenquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Abitur erworben in DN WZ
Baden-Württemberg 1,3 (2)
Bayern 1,2 (0)
Berlin 1,4 (0)
Brandenburg 1,1 (0)
Bremen 1,3 (2)
Hamburg 1,5 (4)
Hessen 1,3 (2)
Mecklenburg-Vorp. 1,1 (0)
Niedersachsen 1,4 (2)
Nordrhein-Westfalen 1,3 (0)
Rheinland-Pfalz 1,2 (1)
Saarland 1,0 (0)
Sachsen 1,0 (0)
Sachsen-Anhalt 1,0 (0)
Schleswig-Holstein 1,5 (0)
Thüringen 1,0 (0)
Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**
Berlin FU 1 1,2 750
Bonn 1 1,2 742
Braunschweig 1 1,3 722
Düsseldorf 1 1,2 738
Erlangen-Nürnberg F
Frankfurt/Main F
Freiburg 1 1,3 722
Greifswald 1 1,1 758
Halle-Wittenberg F
Hamburg 1 1,3 719
Heidelberg 1 1,0 804
Jena F
Kiel 4 1,3 732
Leipzig 1 1,0 788
Mainz F
Marburg F
München 4 1,3 720
Münster 1 1,2 744
Regensburg F
Saarland UCampus Saarbrücken
1 1,2 747
Tübingen F
Würzburg 1 1,1 754
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote
* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).
Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.
Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.
Punktzahl:** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.
F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen Pharmazie – Wartezeitquote
Stand: 13. August 2019
Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:
2 Semester (Note 1,3)
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN
Berlin FU 1 4 2,0
Bonn 1 4 2,8
Braunschweig 1 4 2,8
Düsseldorf 1 4 2,0
Erlangen-Nürnberg N18 4 2,6
Frankfurt/Main 2 4 2,3
Freiburg 3 4 2,9
Greifswald 1 4 2,6
Halle-Wittenberg N7 4 2,1
Hamburg 1 4 2,0
Heidelberg 1 4 1,6
Jena 2 4 2,5
Kiel 1 4 2,6
Leipzig 1 4 1,5
Mainz 1 4 2,3
Marburg 4 4 1,7
München U 5 4 3,2
Münster 1 4 2,2
Regensburg N18 4 3,3
Saarland U Campus Saarbrücken
1 4 3,7
Tübingen 2 4 2,8
Würzburg 1 4 2,9
Wintersemester 2019/20
Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)
Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.
Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.
Dabei bedeutet:
1 = Bewerber ist schwerbehindert
2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort
3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im
öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)
4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen
In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.
Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – Vorauswahl
Stand: 13. August 2019
Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang
Berlin FU 2 2,5
Bonn nein
Braunschweig nein
Düsseldorf nein
Erlangen-Nürnberg nein
Frankfurt/Main 1
Freiburg nein
Greifswald 3 2,5
Halle-Wittenberg nein
Hamburg nein
Heidelberg 1
Jena 2
Kiel nein
Leipzig nein
Mainz 3
Marburg nein
München U nein
Münster 2
Regensburg nein
Saarland U Campus Saarbrücken
nein
Tübingen 3
Würzburg nein
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.
In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:
• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben
• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben
• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden
• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.
Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe
Stand: 25. September 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Berlin FU H
Bonn DN 1,8 Dienst: nein
Braunschweig DN / Fächer 1,850
Düsseldorf DN 1,7 Dienst: nein
Erlangen - Nürnberg DN / Ausb 2,4 Dienst: nein
Frankfurt / M. H
Freiburg H
Greifswald H
Halle - Wittenberg DN 2,2 Dienst: nein
Hamburg DN 1,9 Dienst: ja
Heidelberg H
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 658 Dienst: nein
Kiel DN / Fächer 1,8 Dienst: nein
Leipzig DN 1,4 WZ 0 / Dienst: nein
Mainz DN 1,8 WZ 1 / Dienst: nein
Marburg DN 2,2 Dienst: nein
München U DN / Ausb 2,2 Dienst: nein
Münster DN 1,7 Dienst: nein
Regensburg DN / Ausb 3,20 Dienst: nein
Saarbrücken DN / Ausb / Fächer 1,6 Dienst: nein
Tübingen H
Würzburg DN / Ausb 1,9 WZ 0 / Dienst: nein
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Wintersemester 2019/20
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der Hochschulen.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren
Stand: 10. Oktober 2019
Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien
Berlin FU H
Bonn DN 1,9 Dienst: nein
Braunschweig DN / Fächer 1,860
Düsseldorf DN 1,8 Dienst: nein
Erlangen - Nürnberg DN / Ausb 2,4 Dienst: nein
Frankfurt / M. H
Freiburg H
Greifswald H
Halle - Wittenberg DN 2,3 Dienst: nein
Hamburg DN 2,0 Dienst: nein
Heidelberg H
Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 638 Dienst: nein
Kiel DN / Fächer 1,8 Dienst: nein
Leipzig DN 1,5 WZ 0 / Dienst: nein
Mainz DN 2,0 WZ 0 / Dienst: nein
Marburg DN 2,2 Dienst: nein
München U DN / Ausb 2,3 Dienst: nein
Münster DN 1,7 Dienst: nein
Regensburg DN / Ausb 3,20 Dienst: nein
Saarbrücken DN / Ausb / Fächer 1,6 Dienst: nein
Tübingen H
Würzburg DN / Ausb 2,2 WZ 0 / Dienst: nein
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule
*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.
Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle
Wintersemester 2019/20
Herausgeber:
Stiftung für Hochschulzulassung
Postanschrift: Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund
Dienstgebäude: Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund
Internet: www.hochschulstart.de
E-Mail: [email protected]
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle