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Brandenburg e.V.
Bildungsprogramm
2016 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Brandenburg e.V.
Kurzübersicht und Teilnahmebedingungen
Stand: 12.12.2015
Seite 1 Landesverband
Brandenburg e.V.
Impressum
Bildungsprogramm 2016
Stand: Dezember 2015
Autor: DLRG Landesverband Brandenburg e.V.
Anschrift: Am Luftschiffhafen 2, Haus der Vereine
14471 Potsdam
Text: Technische Leitung Einsatz, Technische Leitung Ausbildung
Nachdruck auch in Auszügen nur mit schriftlichem Einverständnis des
Herausgebers.
Fragen zum Bildungsprogramm an: [email protected]
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Grußwort
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
vor Euch liegt das aktuelle Bildungsprogramm 2016
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im
Landesverband Brandenburg e.V.
Es ist wieder ein Jahr vergangen und wir machen mit
dem Bildungsprogramm den ersten Schritt in das neue
Jahr 2016.
Zahlreiche Angebote in vielen Bereichen unserer Aufgaben helfen mit, die
ehrenamtliche Arbeit für unseren Verband besser, effektiver und einfacher zu
gestalten.
Wir hoffen, dass auch für Euch wieder das richtige und passende Angebot dabei ist.
Für das kommende Jahr gilt wieder: Das ist Euer Lehrgangs- und
Bildungsprogramm! Wir bitten daher dringend darum, dass Ihr dieses Angebot in
Euren Gliederungen aktiv an die Mitglieder bzw. untereinander kommuniziert und so
eine zahlreiche Teilnahme an den Lehrgängen erfolgt.
Informiert uns über eure Ideen, eure Anregungen, eure Kritik und welche Wünsche
ihr an das Lehr- und Ausbildungsangebot habt, denn wir wollen für Euch in der
Zukunft das Angebot optimieren.
Viel Spaß mit dem Stöbern im Bildungsprogramm!
Alle Lehrgänge sind mit aktuellen Daten/Informationen im Internet unter
http://brandenburg.dlrg.de/ausbildung/lehrgangsanmeldung.html zu finden; dort ist
auch die Verfügbarkeit ersichtlich und die Online-Anmeldung vorzunehmen.
Euer
Heiko Hackbarth
Vizepräsident
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Lehrgangsangebot 2016 im LV Brandenburg (Übersicht) Version 1.0 (Stand: 12.12.2015 – Änderungen vorbehalten!)
Nr. Titel Ort Beginn Ende Meldeschluss
Fachübergreifende Ausbildung A16-173.1-1 Personen-/vereinsbezog. Grundkenntn.(GGAB Teil 1) Potsdam 16.01.2016 17.01.2016 30.12.15
A16-173.2-1 Didaktisch/methodische Grundlagen (GGAB Teil 2) Potsdam 23.01.2016 24.01.2016 30.12.15
Schwimmen/Rettungsschwimmen F16-182.183-1 Fortbildung für Lizenzinhaber Potsdam 17.01.2016 17.01.2016 30.12.15
A16-161-1-CB Deutsches Schnorcheltauchabzeichen Cottbus 20.02.2016 21.02.2016 12.02.16
A16-182.1 Fachausbildung Schwimmen Cottbus 12.03.2016 13.03.2016 12.02.16
A16-183.1 Fachausbildung Rettungsschwimmen Cottbus 23.04.2016 24.04.2016 25.03.16
A16-161.1 Deutsches Schnorcheltauchabzeichen Cottbus 21.05.2016 22.05.2016 22.04.16
A16-180.1 Prüfungen der Fachausbildungen Cottbus 17.09.2016 18.09.2016 19.08.16
F16-182.183-2 Fortbildung für Lizenzinhaber Cottbus 06.11.2016 06.11.2016 07.10.16
A16-171.172-1 Ausbildungsassistent Schwimmen/Rettungsschwimmen Cottbus 12.11.2016 03.12.2016 14.10.16
Wasserrettungsdienst F16-412-1-CB Auffrischungsseminar Fachausbildung WRD Cottbus 15.4.2016 17.04.2016 01.04.16
A16-411-1-CB Fachausbildung WRD Cottbus 15.04.2016 17.04.2016 01.04.16
A16-411.13-1 Grundausbildung WRD offen geplant (flexibel)
F16-481-1 Fortbildung Ausbilder/Prüfer WRD (siehe: W16-800.02-1) Potsdam s.u. s.u.
Bootswesen A16-511-FKS-1 DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) Falkensee/u.a. Februar geplant 08.01.16
F16-500.01-1 Basis-Lehrgang IRB Wolfsburg April geplant 05.02.16
Öffentliche Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz) A16-823-1 Kraftfahrerschulung offen Frühjahr geplant
A16-421-1 Führungslehreausbildung Potsdam 05.03.2016 06.03.2016 05.02.16
F16-830.831-1 Trupp-/Gruppenführer-Fortbildung und Praxisschulung offen geplant
A16-811-FKS-1 Helfergrundausbildung KatS Falkensee 18.05.2016 15.06.2016 27.04.16
F16-800.01-1 Katastrophenschutzübung offen 23.09.2016 25.09.2016 26.08.16
A16-830.831-1 Kombi-Lehrgang Trupp/Gruppenführer Potsdam 15.10.2016 30.10.2016 16.09.16
W16-800.02-1 Workshop Veranstaltungsabsicherung (inkl. F16-481-1) Potsdam 19.03.2016 20.03.2016 19.02.16
Information und Kommunikation A16-710-FKS-1 Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk Falkensee 03.02.2016 10.02.2016 20.01.16
A16-710-1-CB Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk Cottbus 19.02.2016 19.02.2016 01.02.16
A16-715.E-1 Digitalfunk/BOS - Anpassungsfortbildung Werder/H. 27.02.2016 27.02.2016 29.01.16
A16-715.E-2 Digitalfunk/BOS - Anpassungsfortbildung Werder/H. 10.09.2016 10.09.2016 12.08.16
A16-712.715-1 BOS-Sprechfunklehrgang -analog/digital- offen 05.11.2016 06.11.2016 30.10.16
W16-700.01-1 TYPO3-Anwenderschulung Potsdam 10.12.2016 10.12.2016 11.11.16
W16-700.02-1 E-Mail-Kommunikation und Verwaltungsoberflächen Potsdam 17.12.2016 17.12.2016 18.11.16
Erste Hilfe/Sanitätsdienst/Rettungsdienst A16-300.01-1 Rettungssanitäter (Vollzeit) BBW 08.02.2016 20.05.2016 08.01.16
A16-351-1 RUND-Grundkurs Potsdam 13.02.2016 14.02.2016 15.01.16
F16-381.382-1 EH/San-Ausbilder Fortbildung Potsdam 09.04.2016 10.04.2016 11.03.16
A16-300.01-2 Rettungssanitäter (Vollzeit) BBW 05.09.2016 16.12.2016 05.08.16
A16-335-P-1 Einsatzsanitäter (enthält San A/B) Potsdam 08.10.2016 22.01.2017 09.09.16
A16-351-2 RUND-Grundkurs offen 15.10.2016 16.10.2016 16.09.16
A16-381-1 EH-Ausbilder Potsdam 29.10.2016 27.11.2016 30.09.16
Lehrgänge der Gliederungen sind in der Tabelle in blauer Schrift.
Weitere Informationen befinden sich im Online-Portal:
http://brandenburg.dlrg.de/ausbildung/lehrgangsanmeldung.html
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Inhaltsverzeichnis
Impressum ...................................................................................................................... 1
Grußwort ........................................................................................................................ 2
Lehrgangsangebot 2016 im LV Brandenburg (Übersicht) ........................................... 3
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................... 4
Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 5
Präambel ..................................................................................................................... 5
1. Vorbereitung/Planung Lehrgang ............................................................................ 6
2. Anmeldung.............................................................................................................. 6
3. Voraussetzungen/Nachweise ................................................................................. 7
4. Prüfung/Beurkundung ............................................................................................ 8
5. Rechnungsbegleichung/Stornierungskosten ........................................................ 8
6. Lehrgangsdurchführung ......................................................................................... 9
7. Nachbereitung der Lehrgänge ............................................................................... 9
8. Allgemeines ............................................................................................................ 9
Anhang – Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen ............................................. 11
1. Primäre & Sekundäre Voraussetzungen .................................................... 11
2. Schematische Darstellung der (Online-) Anmeldung/Abrechnung.......... 13
3. Teilnahmebedingungen ............................................................................. 14
4. Schematische Darstellung der Lehrgangsplanung ................................... 16
5. Lehrgangsverhaltensregeln ....................................................................... 17
6. Übersicht der Ausbildungswege für Einsatzkräfte .................................... 18
7. Übersicht der Ausbildungswege für Ausbilder ......................................... 19
8. Lehrgangsbewertung ................................................................................. 20
9. Vorlage für das Lehrgangsangebot ........................................................... 22
10. Mail mit den Lehrgangsinformationen ...................................................... 23
11. Ausbildungs-Tätigkeits-Nachweis (ATN) ................................................... 24
12. Teilnahmebestätigung (TNB) ..................................................................... 25
13. Muster-Anmeldeformular/Papier ............................................................... 26
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Rahmenbedingungen
Präambel
Diese Ausbildungs-Rahmenbedingungen wurden erstellt, um für den Landesverband
Brandenburg ein einheitliches und qualitatives Arbeiten zu ermöglichen. Auf den folgenden
Seiten sind die nötigen Punkte zusammengefasst, um ein effizientes Lehrgangsangebot zu
schaffen, durchzuführen und nachzubereiten.
Die hier aufgeführten Punkte wurden in den letzten Jahren größtenteils bereits angewandt
bzw. getestet und haben sich in der jüngsten Vergangenheit bewährt. Es sind Erfahrungen
aus der Vergangenheit eingeflossen und spezielle, teils historisch bedingte, Besonderheiten
in unserem Landesverband werden berücksichtigt.
Mögliche notwendige Verbesserungen in diesen Ausbildungs-Rahmenbedingungen werden
regelmäßig einfließen und können auf den TL-Tagungen angesprochen werden.
Diese Ausbildungs-Rahmenbedingungen versuchen gleichermaßen die Bedürfnisse aller
Kameraden/innen zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz bedarf es auch in der Zukunft einer
verstärkten Zusammenarbeit aller Gliederungen und des Landesverbandes, um weitere
Fortschritte gemeinsam zu erzielen.
Wir freuen uns, zusammen mit dem Team der Referatsleiter und der Geschäftsstelle, auf die
nächsten Jahre, in denen wir zusammen mit Euch die DLRG in Brandenburg voran bringen
wollen.
Jens Serbser Thomas Horn
DLRG Landesverband Brandenburg DLRG Landesverband Brandenburg
Technischer Leiter Einsatz Technischer Leiter Ausbildung
Um einen besseren Lesefluss zu ermöglichen wird darauf verzichtet, wiederholt sowohl die
feminine und maskuline Form (z.B. Kameradinnen/Kameraden) zu verwenden. Es wird nur
die maskuline Form angewendet, ohne dabei auf irgendeine Art Einschränkungen oder
Diskriminierungen ausdrücken zu wollen.
Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Bestimmungen sind (momentan) nicht (im vollen
Umfang) für die Veranstaltungen der Landesjugend zutreffend. Daher kann es zu
Abweichungen bei diesen Lehrgängen kommen.
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1. Vorbereitung/Planung Lehrgang
Die Lehrgänge werden durch die jeweiligen Referatsleiter in Abstimmung mit den
Technischen Leitern Einsatz und Ausbildung geplant. Die LV-Geschäftsstelle organisiert
(in Abstimmung mit dem Referatsleiter) den allgemeinen Rahmen (Genehmigungen,
Verpflegung, ggf. Übernachtung, Schulungseinrichtungen und Verträge mit externen
Institutionen) für die Lehrgänge.
Die Referatsleiter legen die Lehrgangsorte (möglichst zentral in Brandenburg) fest.
Insofern es der jeweilige Lehrgang zulässt, werden alle Lehrgänge im
Landesverband/Haus der Vereine in Potsdam durchgeführt. Bei Bedarfsspitzen in einer
Gliederung für einen bestimmten Lehrgang ist es Aufgabe der Gliederung, dieses an den
jeweiligen Referatsleiter bis Ende September zu melden, um nötige
zusätzliche/veränderte Lehrgänge im folgenden Lehrgangsangebot zu berücksichtigen.
Unabhängig von besonderen Bedarfsspitzen geben alle Gliederungen bis spätestens
September ihre Bedarfsmeldungen an die jeweiligen Referatsleiter. Nur dadurch wird es
ermöglicht, ein gliederungsorientiertes Lehrgangsangebot zu erstellen.
Die Lehrgänge werden kostendeckend geplant und die Teilnehmerpreise
dementsprechend lehrgangsspezifisch angepasst. Die Referatsleiter planen die
Lehrgänge möglichst kostenoptimiert. Die ausgearbeitete Kalkulation wird von dem
Technischen Leiter Einsatz respektive Ausbildung gegengezeichnet. Die LV-
Geschäftsstelle arbeitet gemeinsam mit dem Landesverband mögliche
Förderungen/Zuschüsse ein. Anschließend legen die Technischen Leiter Einsatz und
Ausbildung die Lehrgangskosten für den Teilnehmer fest.
DLRG-Mitglieder aus anderen Landesverbänden zahlen einen Aufpreis von 20% des
Teilnehmerbeitrages. Nicht-DLRG Teilnehmer zahlen 100% Aufschlag auf den
Teilnehmerbeitrag.
Die Lehrgänge finden nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis zum
Anmeldeschluss erreicht worden ist. Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen sind im
Vorfeld festgelegt und in den Ausschreibungen ausgewiesen.
In der Ausschreibung ist der Meldeschluss klar benannt. Dieser wird durch den
Referatsleiter festgelegt (ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn).
Der Lehrgangskalender wird bis Ende Oktober des Vorjahres ausgearbeitet. Das
Lehrgangsangebot wird spätestens am 01.12. des Vorjahres im Internet veröffentlicht und
an die Gliederungen gesendet.
Ziel ist es, für Lehrgänge des Landesverbandes keine Ausschreibungen mehr zu erstellen
und zu verteilen. Grund dafür ist, dass alle relevanten Informationen im
Lehrgangsangebot bereits veröffentlicht sind. Sollten weitere Informationen nötig sein,
so werden diese lehrgangspezifisch dem Teilnehmer nach Anmeldeschluss per Mail
übermittelt.
Des Weiteren ist es langfristiges Ziel, in das Lehrgangsangebot Lehrgänge der einzelnen
Gliederungen mit aufzunehmen, um eine bessere Kooperation aller zu ermöglichen.
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der Lehrgangsplanung“.
2. Anmeldung
Alle Anmeldungen erfolgen stets nur über das aktuelle (Online-)Anmeldeformular
(Muster für die Anmeldung in „Papierform“ siehe Anhang). Die Anmeldung für die
entsprechenden Lehrgänge erfolgt an die LV Geschäftsstelle, sofern in der
Ausschreibung keine anderen Angaben stehen.
Nur fristgerechte Anmeldungen mit vollständigen Pflichtangaben werden berücksichtigt.
Die Lehrgangsplätze werden nach Eingang der fristgerechten vollständigen Anmeldung
vergeben. Einzige Ausnahme stellen Lehrgänge mit gliederungsspezifischer
Platzverteilung dar. Teilnehmer, bei denen alle primären & sekundären Voraussetzungen
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erfüllt sind, werden unabhängig vom Eingang ihre Anmeldung bei der Platzvergabe
bevorzugt. Unvollständige Anmeldungen werden unberücksichtigt zurückgesandt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Eine Anmeldung nach Meldeschluss bedarf der Zustimmung des Referatsleiters. Für
Anmeldungen nach dem Meldeschluss wird eine Zusatzgebühr von 5,00 € pro
Anmeldung erhoben, insofern die Teilnahme noch möglich ist.
Jeder Anmeldung folgt eine umgehende Anmeldebestätigung bzw. Absage mit Hinweis
auf möglichen Platz in der Warteliste.
Die LV-Geschäftsstelle meldet die Teilnehmerzahl nach Anmeldeschluss an die
Technischen Leiter Einsatz und Ausbildung und den jeweiligen Referatsleiter.
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang akzeptiert der Teilnehmer hier aufgeführte
Bestimmungen und Teilnahmebedingungen.
Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass seine Daten in der Datenbank des
Landesverbandes gespeichert werden und für die Arbeit der DLRG genutzt werden
können. Jeder Teilnehmer eines Lehrganges des Landesverbandes erklärt sich damit
einverstanden, dass ihm Lehrgangsangebote und für ihn individuell erstellte
Lehrgangsvorschläge (z.B. für termingerechte Fortbildungen) per Mail zugesendet
werden.
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der (Online-) Anmeldung/
Abrechnung“.
3. Voraussetzungen/Nachweise
Der Tatsache geschuldet, dass das Ausbildungssystem in Brandenburg sich zum Teil
noch im Aufbau befindet und teilweise Lehrgänge auf Grund fehlender Teilnehmerzahlen
ausgefallen sind bzw. ausfallen werden, wird es in Brandenburg eine Übergangsreglung
geben. Diese Übergangsreglung ist bis 2016 angedacht und wird nicht von Dauer sein
bzw. als wünschenswerte Praxis geduldet bzw. gefördert werden. Ziel aller Beteiligten
von Landesverbands- und Gliederungsseite ist es/soll es sein, diese Übergangsreglung
so wenig wie möglich zur Anwendung kommen zu lassen.
Diese Übergangsreglung soll verhindern, dass wie bisher DLRG-Mitglieder durch
historisch bedingte Probleme oder ausfallende Lehrgänge auf Jahre gehindert werden,
weitere Ausbildungen zu besuchen.
Durch die Übergangsreglung werden die Voraussetzungen laut Prüfungsordnung bzw.
Ausbildungsrahmenpläne in primäre und sekundäre Voraussetzungen eingeteilt. Primäre
Voraussetzungen müssen spätestens zum Anmeldeschluss dem Landesverband in Kopie
vorgelegt werden. Sekundäre Voraussetzungen werden schnellstmöglich nach dem
Lehrgang, aber spätestens nach zwei Jahren nachgereicht oder der absolvierte Lehrgang
verfällt und muss erneut besucht werden. Die sekundären Voraussetzungen müssen vom
Teilnehmer dem Landesverband in Kopie (per Fax, Post oder Mail) selbstständig
vorgelegt werden.
Sollten die primären Voraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen werden
können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erfolgen und es werden die vollen
Lehrgangskosten in Rechnung gestellt. (vgl. schriftliche Abmeldung nach Meldeschluss).
Bei Bedarf hat der Referatsleiter das Recht, das jeweilige Original zur Einsicht
einzufordern. Originale sind zum Lehrgang durch den Teilnehmer stets mitzuführen.
Alle primären und sekundären Voraussetzungen sind im Anhang festgehalten.
Sind Voraussetzungen/Voraussetzungslehrgänge laut Prüfungsordnung abgelaufen, liegt
es im Ermessen des Referatsleiters, ob die Voraussetzungen dennoch akzeptiert werden.
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der (Online-) Anmeldung/
Abrechnung“.
Seite 8 Landesverband
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4. Prüfung/Beurkundung
Jeder Teilnehmer erhält zeitnah nach Lehrgangsende eine Teilnahmebestätigung (TNB),
auf welcher die fehlenden sekundären Voraussetzungen vermerkt sind. Die
Teilnahmebestätigung bezeugt nur, dass der Lehrgang besucht, nicht aber, dass der
Lehrgang erfolgreich absolviert bzw. im Falle einer Prüfung erfolgreich bestanden wurde.
Nach Erfüllung aller primären und sekundären Voraussetzungen und Nachweis dieser
beim Referatsleiter, erhält die Gliederung des jeweiligen Teilnehmers den
Ausbildungstätigkeitsnachweis (ATN). Dieser beurkundet, dass der Lehrgang erfolgreich
absolviert bzw. im Falle einer Prüfung erfolgreich bestanden wurde.
Primäre Voraussetzungen müssen bei Lehrgängen stets durch eine ATN nachgewiesen
werden, hier reicht keine TNB.
Nichtbestandene Prüfungen können einmalig zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt
werden. Dazu hat der Teilnehmer selbstständig den Kontakt mit dem Referatsleiter zu
suchen bzw. zu halten.
Durch Nachprüfungen können Folgekosten für den Teilnehmer entstehen. Sollten
Lehrgangselemente vor einer Nachprüfung wiederholt werden müssen bzw. dies durch
den Teilnehmer selbstständig als nötig erachtet werden, so können dafür ebenfalls
Extrakosten entstehen und berechnet werden.
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der (Online-) Anmeldung/
Abrechnung“.
5. Rechnungsbegleichung/Stornierungskosten
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldeschluss durch die LV-Geschäftsstelle an die
jeweilige Gliederung des Teilnehmers und wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen.
Einzelüberweisungen von Teilnehmern direkt werden nicht angenommen und abzüglich
einer Verwaltungsgebühr von 10,00 € dem Teilnehmer zurück überwiesen.
Sofern ein Lastschrifteinzug nicht möglich ist, beträgt die Frist für die
Rechnungsbegleichung 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Danach erfolgt eine einmalige
Mahnung, welche bis 4 Tage vor dem Lehrgang zu begleichen ist.
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer zu
erfolgen. Weiterhin fallen Gebühren bzw. Verwaltungspauschalen an:
Bis Meldeschluss
Ab Meldeschluss bis
1 Tag vor
Lehrgangsbeginn
ab Lehrgangsbeginn
Abmeldung mit
Vorlage eines
ärztlichen Attests
Verwaltungsgebühr:
10,00 €
Verwaltungsgebühr:
10,00 €
Verwaltungsgebühr:
10,00 €
zzgl. anteilige Lehrgangs-
kosten für bereits besuchte
Lehreinheiten
schriftliche
Abmeldung
Verwaltungsgebühr:
10,00 €
Stornokosten :
75% der
Lehrgangsgebühr
Stornokosten :
100% der
Lehrgangsgebühr
Nichterscheinen ohne
schriftliche
Abmeldung
Stornokosten :
100% der
Lehrgangsgebühr
Dies gilt auch für kostenfreie Lehrgänge!
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der (Online-) Anmeldung/
Abrechnung“.
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6. Lehrgangsdurchführung
Alle Lehrgänge werden auf Grundlage der geltenden Prüfungsordnung(en) der DLRG
durchgeführt.
Ein Verstoß gegen die „Verhaltensregeln bei Lehrgängen“ (siehe Anhang) kann den
Ausschluss aus dem jeweiligen Lehrgang nach sich ziehen. Die Entscheidung darüber
trifft der Technische Leiter Ausbildung bzw. Einsatz in Abstimmung mit dem
Referatsleiter.
Während des Lehrgangs können einzelne Rechte und Pflichten des Referatsleiters auf den
Lehrgangsleiter übergehen.
Nur Teilnehmer, deren Teilnehmer-Beitrag bezahlt wurde, können am Lehrgang
teilnehmen.
Die maximale Fehlzeit während eines Lehrganges darf 15% der Gesamt-
Unterrichtseinheiten (angebrochene Unterrichtseinheiten werden aufgerundet) nicht
überschreiten. Grundlage für die Berechnung stellen die jeweils aktuell geltenden
Ausbildungsrahmenpläne bzw. Prüfungsordnungen dar. Dem Referatsleiter obliegt die
Entscheidung, ob bestimmte Kernunterrichtseinheiten nicht versäumt werden dürfen.
Der Teilnehmer hat die Pflicht, verpasste Unterrichtseinheiten selbstständig vor- bzw.
nachzuarbeiten und dazu notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Während
Prüfungsleistungen wird keine Rücksicht auf fehlende Kenntnisse/Fertigkeiten, welche
durch Fehlzeiten bzw. mangelnde Nachbereitung entstanden sind, genommen.
Der Unterrichtsumfang wird in Lehreinheiten (LE) angegeben, wobei eine LE einem
Zeitumfang von 45 min entspricht (1 LE = 45 min).
Jeder Lehrgang wird mit einer mündlichen Feedback-Runde und einem schriftlichen
Feedback-Bogen (für jeden Teilnehmer) abgeschlossen. Die Feedback-Bögen dienen der
Verbesserung der Lehrgänge und sollten daher von jedem Teilnehmer anonym und
freiwillig ausgefüllt werden.
Das Referententeam führt eine interne Auswertung nach Abschluss des Lehrgangs
untereinander durch.
7. Nachbereitung der Lehrgänge
Der Referatsleiter übergibt nach dem Lehrgang dem Technischen Leiter Einsatz und/oder
Ausbildung den (statistischen) Bericht über den Lehrgang.
Der Referatsleiter gibt dem Technischen Leiter die Feedback-Bögen (siehe Anhang) bei
Bedarf zur Einsicht. Referatsleiter können die Feedback-Bögen ihrer Lehrgangsleiter
einfordern.
Die Referatsleiter fertigen in Abstimmung mit der LV-Geschäftsstelle die Abrechnung an.
Alle Rechnungen müssen bei Landesverbandslehrgängen an den Landesverband
adressiert sein. Für die einzelnen Quittungen/Belege wird ein Abrechnungsblatt
ausgefüllt. Zu jeder Abrechnung ist eine vollständige korrekte TN-Liste notwendig, die
zum Lehrgang von jedem Teilnehmer unterschrieben werden muss und abschließend
vom Referatsleiter gegengezeichnet wird.
Siehe dazu im Anhang „Schematische Darstellung der Lehrgangsplanung/ Abrechnung“.
8. Allgemeines
Referatsleiter bedürfen der Zustimmung des Technischen Leiters Ausbildung bzw.
Einsatz, um Lehrgangskosten für Fort/Weiterbildungen erstattet zu bekommen bzw.
Aufträge für Neuanschaffung/Instandhaltungen auslösen zu können. Kosten, welche
bereits durch den Technischen Leiter Ausbildung bzw. Einsatz in Form einer Lehrgangs-
/Jahreskalkulation bewilligt wurden, bedürfen keiner erneuten Zustimmung.
Die Lehrgänge gliedern sich in folgende Bildungsarten:
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Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt als Erwerb von Grundkenntnissen für bestimmte Aufgaben und
Tätigkeiten auf der Basis der Rahmen-Richtlinien der DLRG und der gültigen
Prüfungsordnung oder anderer Ausbildungsrichtlinien. Eine Ausbildung führt in der
Regel nach einer Prüfung zu einem Lizenzabschluss.
Fortbildung
Fortbildungen sind verbindliche Bildungsmaßnahmen, die auf einer Ausbildung
aufbauen und der Lizenzverlängerung als fachlich orientierte Vertiefung und Erweiterung
der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten dienen.
Weiterbildung
Eine Weiterbildung erfolgt (außerhalb des Lizenzsystems) als Vermitteln von Wissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten auf breiter Basis über spezielle Aus- und Fortbildungsinhalte
hinaus.
Es werden einheitliche Lehrgangsnummern verwendet. Diese setzen sich wie folgt
zusammen: Kennzeichen für die Bildungsart (A-Ausbildung, F-Fortbildung und
W-Weiterbildung) gefolgt von den letzten 2 Stellen des Jahres – PO-Nummer bzw.
festgelegte Nummer – fortlaufende Nummer innerhalb des Jahres.
Beispiel: A15-411-1 oder A15-712-2
Bei Kombinationslehrgängen oder Bildungsmaßnahmen außerhalb von
Prüfungsordnungen werden bei der „PO-Nummer bzw. festgelegte Nummer“ beide
Lehrgänge aufgezählt bzw. Unternummern vergeben und mit einem „.“ (Punkt) getrennt.
Beispiel: F15-412.512-1
Ergänzend kann in Klammern hinter die Lehrgangsnummer noch der „Monat-Jahr“
sowie der Lehrgangsort aufgeführt werden.
Beispiel: F15-412.512-1 (05-12, Usedom) oder W15-800.01-1
Als Dozentenentschädigung können für eine Unterrichtseinheit von 45 Min. plus
15 Min. Vorbereitungszeit und 15 Min. Nachbereitungszeit 8,00 € abgerechnet werden.
Dazu muss für jeden Lehrgang ein Honorarvertrag vom Dozenten unterzeichnet werden.
Entschädigt werden nur Unterrichtseinheiten, in denen der Dozent selbst ausbildet.
Die Fahrtkostenabrechnung für Dozenten erfolgt nach der aktuellen Fahrtkostenordnung
des Landesverbandes Brandenburg e.V.
Jeder Referatsleiter versucht in der Zukunft sein eigenes, ressortspezifisches
Dozententeam aufzubauen. Dadurch sollen die Referatsleiter entlastet werden und eine
nachhaltige, qualitative und konstante Lehrgangsplanung und Durchführung ermöglicht
werden. Die Gliederungen sind dazu angehalten dieses Ziel zu unterstützen, indem sie
geeignete und interessierte Nachwuchsausbilder vorschlagen.
Die Ausschreibungen werden im Lehrgangsheft, auf der Internetseite sowie über den
folgenden Mailverteiler der Gliederungen verteilt:
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Anhang – Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen
1. Primäre & Sekundäre Voraussetzungen
Hier nicht aufgeführte Lehrgänge haben keine sekundären Voraussetzungen. Sie
unterliegen den Vorgaben in der jeweiligen Prüfungsordnung.
1.1 Wasserrettungsdienst (PO 4)
Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
Sekundäre Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Sanitätslehrgang A (331) oder Sanitätstraining (341)
Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (611)
Sprechfunkunterweisung Primäre Voraussetzungen
Gültige Mitgliedschaft in der DLRG
Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen - Silber - (152)
Führungslehre (421) Sekundäre Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Helfergrundausbildung (811) oder gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
Primäre Voraussetzungen
Gültige Mitgliedschaft in der DLRG
Wachführer (431) Sekundäre Voraussetzungen
Abgeschlossene BOS-Sprechfunkausbildung (712)
Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst Primäre Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Gültige Mitgliedschaft in der DLRG
Gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Wasserretter) (411)
Führungslehre-Ausbildung (421)
Befürwortung der entsendenden Gliederung oder des Bundesverbandes
1.2 Funkwesen & IuK (PO 7)
BOS – Sprechfunker (712)
Sekundäre Voraussetzungen abgeschlossene Fachausbildung WRD (411)
Mindestalter (in der Regel) 18 Jahre
Primäre Voraussetzungen
Mitgliedschaft in der DLRG
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1.3 Katastrophenschutz (PO 8)
Truppführer (830)
Sekundäre Voraussetzungen
abgeschlossene BOS-Sprechfunkausbildung
Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit in der allgemeinen Gefahrenabwehr
Primäre Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Mitgliedschaft in der DLRG
Befürwortung durch die entsendende Gliederung
abgeschlossene Fachausbildung WRD (411)
abgeschlossene Führungslehre-Ausbildung (421)
1.4 Bootswesen (PO 5)
Bootsführer A (511)
Sekundär Voraussetzungen (spätestens zur Prüfung nachgereicht)
Mindestalter 18 Jahre (bzw. 3 Monate vor dem 18. Geburtstag)
Tauglichkeitsuntersuchung
gültiger amtlicher Führerschein oder amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre, ein Jahr davon Bootsdienst)
Primäre Voraussetzungen
Gültige Mitgliedschaft in der DLRG
Nachweis über 10 Fahrstunden in denen der Anwärter selbst gefahren ist (nicht älter als 2 Jahre)
Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
1.5 Wasserrettungsdienst mobil
Strömungsretter 1
Sekundäre Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre
Fachausbildung Wasserrettungsdienst Primäre Voraussetzungen
DRSA Silber
Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck
Nachweis 400m Schwimmen in 8 min.
Prüfung Coopertest vor Ort
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2. Schematische Darstellung der (Online-)
Anmeldung/Abrechnung
Nach
Meld
esch
uss
(vo
r Leh
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ng
sb
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)
An
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Landes-
verband
Teilnehmer
Gliederung
Technischer
Leiter
(Ausbildung)7
der
Gliederung
(Online-)
Anmeldung1
Info über TN-
Anmeldung8
Möglichkeit
Einspruch2
Lehrgangs-
information4 Rechnung4,5
Anmelde-
bestätigung3
Nach
de
m L
eh
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ng
Leh
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ng
sen
de
Rechnungs-
begleichung
Ausbildungs
-tätigkeits-
nachweis6
(ATN)
Teilnahme-
bestätigung
(TNB)
Rechnungs-
begleichung
Ausbildungstätigkeits-
nachweis (ATN)
Rechnung7
Erläuterung
1) Kann durch den Teilnehmer selber oder durch den Technischen Leiter Ausbildung erfolgen
2) (Optional) Bei fehlender (nicht bezahlter) Mitgliedschaft (daraus resultierender fehlender Versicherungsschutz bei
Ausbildungen); Bedenken bzgl. der Eignung für den Lehrgang oder Finanzierung durch die Gliederung/des Teilnehmers
3) Oder eine Absage mit Hinweis auf möglichen Platz in der Warteliste.
4) Sollte die Mindestteilnehmerzahl zum Meldeschluss nicht erreich wurden sein, erfolgt an statt der Lehrgangsinformation eine
Lehrgangsabsage an die Teilnehmer (und es wird keine Rechnung durch den LV an die Gliederung gesandt)
5) Sammelrechnung über alle Teilnehmer einer Gliederung (Zahlung grundsätzlich per Lastschrift)
6) Wird zugesandt, sobald alle Voraussetzungen für den Lehrgang durch den Teilnehmer (TN) erfüllt und beim LV nachgewiesen
worden sind
7) Im vollem oder teilweisen Umfang (bei Subvention durch die Gliederung)
8) Kann nur mit den Funktions-E-Mail-Adressen realisiert werden. Sollte es keinen explizit gewählten TL Ausbildung geben, muss
diese E-Mail zumindest auf die Person umgeleitet sein, die die Aufgaben des TL Ausbildung in der Gliederung wahrnimmt.
Nachweise
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3. Teilnahmebedingungen
3.1 Anmeldung
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen
Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht
begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt über die (Online-) Anmeldung.
Die Gliederungen erhalten grundsätzlich eine Kopie der Anmeldung. Ist eine Gliederung
mit der Anmeldung nicht einverstanden (z.B. kein aktuelle DLRG-Mitgliedschaft), so muss
diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung beim Landesverband
schriftlich widersprechen.
3.2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der
Lehrgangsbeschreibung/Ausschreibung genannten (primären) Voraussetzungen
gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie
vorgelegt werden.
3.3 Teilnahmegebühr
Für die Lehrgänge wird eine Teilnahmegebühr/-beitrag erhoben. Die Teilnahmegebühr
wird mit der Anmeldung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt durch den Landesverband
an die jeweilige Gliederung/Institution und wird grundsätzlich per Lastschrift eingezogen.
3.4 Zusage/Absage von Lehrgängen
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der (primären)
Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der
Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer
eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen
erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein
Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Der Landesverband behält sich vor, Lehrgänge auch kurzfristig abzusagen (wenn zu
geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen),
Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des
Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin
angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch rückerstattet.
3.5 Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten die in der Ausschreibung angegebenen
Leistungen, z.B. Lehrgangsunterlagen.
Eine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten erfolgt nicht. Entsprechende
Anfragen sind an den Kreisverband/die Ortsgruppe zu richten.
Für die Unterbringung und Verpflegung ist bei allen Lehrgängen (wenn nicht anders
angegeben) selber zu sorgen.
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3.6 Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von
einem Lehrgang werden die unter Ziffer 5 der Richtlinien („Rechnungslegung/
Stornierungskosten“) genannten Gebühren und Kosten fällig. Dies gilt auch für
kostenfreie Lehrgänge.
3.7 Teilnahmebestätigung
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.
3.8 Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und
Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der
Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner
zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber
hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt
bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen
können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung
erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder
und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber
hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im
Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im
Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
3.9 Schlussbestimmungen
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten und in den Ausbildungs-
Rahmenbedingungen aufgeführten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich
vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige
wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
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4. Schematische Darstellung der Lehrgangsplanung
Referatsleiter
Technische Leiter
Externe
Institution
Rückmeldung
Gliederung
Bedarfs-
meldung bis
September
Kalkulation ohne
Förderung/
Zuschüsse
Teilnehmer-
Beitrag
Möglichkeit mit
Förderung/
Zuschüsse
Lehrgangs-
Angebot
Landesverband
Zuarbeiten
Verträge
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5. Lehrgangsverhaltensregeln
1. Den Aufgaben und Aufträgen von Kursleiter und Dozent sowie
Personal der jeweiligen Institution ist Folge zu leisten.
2. Auf Verschlafen und/oder Unpünktlichkeit wird keinerlei Rücksicht
genommen.
3. Verpasste Unterrichtseinheiten müssen selbstständig vor- bzw.
nachgearbeitet werden.
4. Die Hausordnung der jeweiligen Ausbildungsstätte/Institution ist
einzuhalten.
5. Rauchen in Gebäuden und bei Arbeiten mit Rettungsgeräten/
Ausbildungsmaterialien aller Art ist untersagt.
6. Alkoholkonsum ist während der Ausbildung untersagt.
7. Illegale Drogen sind verboten.
8. Rassistisches Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit werden nicht
toleriert.
9. Auftreten gegenüber Außenstehenden hat stets vorbildlich, höflich
und kompetent zu sein.
10. Die Gruppenzugehörigkeit sollte durch entsprechende
Einsatzkleidung oder ähnliches klar erkennbar sein.
11. Der Jugendschutz ist stets einzuhalten.
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6. Übersicht der Ausbildungswege für Einsatzkräfte
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7. Übersicht der Ausbildungswege für Ausbilder
PO 8
Kat-S
PO 6
Tauchen
PO 1
S / RS
PO 7
Funk /
IUK
Allg. Multi
Schulung
(190)
Multi
S/RS
(191)
Lehrschein
Inhaber
(181)
Gemein.
Grundblock
(180)
PO 4
WRD
stationär
ARP´s
WRD
mobil
PO 5
Boots-
wesen
PO 3
EH /
SAN
Ausbildung
assisten S
(171)
Ausbildung
assistent
RS (172)
DRSA -
Silber
(152)
Sanitäter
(SAN B)
(332)
Ausbilder
EH
(381)
Ausbilder
SAN
(382)
Multi
EH
(391)
Multi
SAN
(392)
Wach -
führer
(431)
Führungs-
lehre
(421)
Multi
WRD
(491)
Strömungs-
retter 2
(433)
Ausbilder
SR (SR 3)
(485)
Boots-
führer A
(511)
Boots -
führer B
(512)
Ausbilder
BF A
(581)
Ausbilder
BF B
(582)
Multi
BF A
(591)
Multi
BF B
(592)
BOS -
Funker
(712)
Ausbilder
WRD
(481)
Ausbilder
Funk
(781)
Multi
Funk
(791)
Zugführer
(832) Ausbilder
Kat-S
(881)
Multi
Kat-S
(891)
Tauchein-
satzführer
(631)
Ausbilder
Tauchen
(681)
Multi
Tauchen
(691)
BG
EH
Ausbilder
Fachliche Voraussetzungen Die Voraussetzungen sind nicht abschließend. Genauere
Informationen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung im
Downloadbereich des Bundesverbandes zu finden. Method.-/Didakt.-Voraussetzungen
Legende
Seite 20 Landesverband
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8. Lehrgangsbewertung
8.1 Einschätzung des Lehrgangs insgesamt
Lehrgang:………………………………………………….. Datum:………………….
Liebe Lehrgangsteilnehmerin & Lehrgangsteilnehmer, da wir gern den Lehrgang weiter optimieren
würden, bitten wir Sie um eine ehrliche Rückmeldung. Vielen Dank!
Gesamteindruck
1. Wie hat Ihnen der Lehrgang
insgesamt gefallen?
Lernfortschritt
2. Wie hoch schätzen Sie den
Lernerfolg ein?
Inhalte
3. Stimmten die Inhalte mit
Ihren Erwartungen überein?
4. Wie nützlich empfanden Sie
den Lehrgang für Ihre praktische Arbeit?
Methoden
5. Wie vielfältig/abwechslungsreich
waren die Methoden?
6. Wie gut halfen Ihnen die Methoden,
die Inhalte zu verstehen?
Rahmenbedingungen
7. Wie gut empfanden Sie die zeitliche
Einteilung des Lehrganges?
8. Wie schätzen Sie die Organisation des
Lehrganges ein?
9. Wie gefiel Ihnen die Unterkunft und
die Verpflegung?
10. Welchen Eindruck hatten Sie von den
Arbeitsräumen?
Sonstiges
11. Mir hat besonders gut gefallen …
12. Was könnte besser gemacht werden?
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
Seite 21 Landesverband
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8.2 Einschätzung der Dozenten
Bitte bewerten Sie die folgenden Aussagen, um den Dozenten/der Lehrgangsleitung eine
Rückmeldung und Hinweise zu ihrer Lehrtätigkeit zu geben. Bitte verwenden Sie für jeden Dozenten
einen eigenen Block.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Dozent: ………………………………………………
1. erschien mir fachlich
kompetent
2. erschien mir kompetent im Einsatz
verschiedener Methoden
3. vermittelte das Thema praxisnah
4. die Themengestaltung war interessant
5. ging auf Fragen der Gruppe ein
6. hat die Inhalte so vermittelt, dass ich
sie umsetzen kann
Dozent: ………………………………………………
1. erschien mir fachlich
kompetent
2. erschien mir kompetent im Einsatz
verschiedener Methoden
3. vermittelte das Thema praxisnah
4. die Themengestaltung war interessant
5. ging auf Fragen der Gruppe ein
6. hat die Inhalte so vermittelt, dass ich
sie umsetzen kann
Dozent: ………………………………………………
1. erschien mir fachlich
kompetent
2. erschien mir kompetent im Einsatz
verschiedener Methoden
3. vermittelte das Thema praxisnah
4. die Themengestaltung war interessant
5. ging auf Fragen der Gruppe ein
6. hat die Inhalte so vermittelt, dass ich
sie umsetzen kann
Dozent: ………………………………………………
1. erschien mir fachlich
kompetent
2. erschien mir kompetent im Einsatz
verschiedener Methoden
3. vermittelte das Thema praxisnah
4. die Themengestaltung war interessant
5. ging auf Fragen der Gruppe ein
6. hat die Inhalte so vermittelt, dass ich
sie umsetzen kann
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
sehr gut gut befriedigend unzureichend
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9. Vorlage für das Lehrgangsangebot
(ersetzt frühere Ausschreibungen und sofern nicht über Online-Portal)
Name der Ausbildung
Lehrgangs-Nr.: Bildungsart Jahr-PO Nr.-Lfd. Nr.
Zielgruppe: Für wen ist der Lehrgang konzipiert
Voraussetzungen:
….
….
….
Ziel: Ziel der Ausbildung
Nutzen: Welche Tätigkeiten/Aufgaben/Funktionen kann ich mit dieser
Ausbildung später (unter Umständen) übernehmen. Für was ist
diese Ausbildung klassischerweise die Voraussetzung.
Inhalte:
….
….
….
Lehrgangsform: Ausbildung / Fortbildung / Weiterbildung
Leitung/Referenten: Lehrgangsleiter / Dozenten….
Lehrgangsort: Wo findet der Unterricht/Ausbildung statt
Übernachtung: Wo wird der Teilnehmer untergebracht
Teilnehmeranzahl: Mindestanzahl- Maximalanzahl
Kosten: in €
Termin: Datum
Meldeschluss: Datum
Hinweise: Evtl. Besondere Hinweise bezüglich Anmeldung, Kosten,
Verpflegung oder Unterbringung, die aus dem Rahmen fallen.
Evtl. den Stand der aktuellen Planung nennen
Evtl. Hintergrundinformationen zu Inhalt, Voraussetzungen,
Terminen, Förderungen
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10. Mail mit den Lehrgangsinformationen
Zu folgenden Themen erhält der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn, nach Anmeldeschluss,
weitergehende Informationen. Irrelevante Themen entfallen natürlich.
- Allgemeiner Teil
o Telefonnummer/Mailadresse des Lehrgangsleiters
o Anfahrtsinformationen/Skizze
o Info über erste/letzte Mahlzeit (& z.B. evtl. benötigtes Besteck)
o Dinge des persönlichen Bedarfs
o Schreibutensilien
o Info über die nächtliche Unterbringung
(Unterbringung nur, wenn in Ausschreibung genannt)
Zimmer/Zelt
Schlafsack & Isomatte/Bettwäsche
Geschlechtertrennung: ja/nein
- Lehrgangspezifischer Teil
o Hausaufgaben
o Unterrichtsmaterial
o Ausrüstung/Kleidung (in Blick auf Ausbildungsinhalte,
besonders (Wasser-)Praxis)
Indoor/Outdoor (z.B. erwünschte Einsatzkleidung)
Wasserpraxis (z.B. empfohlener Kälteschutz)
Spezielle Ausrüstung (z.B. nötige ABC-Ausrüstung, SR-PSA)
o Zivile Kleidung nötig
o Abendveranstaltungen (z.B. Bowling, Grillen)
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11. Ausbildungs-Tätigkeits-Nachweis (ATN)
URKUNDE
Lehrgangsname
Reg.-Nr.: Gliederung / PO-Nr. / Lfd. Nr. / Jahr
Name
Vorname
Geburtsdatum
hat die Prüfung
Lehrgangsname
bestanden.
Ort der Prüfung Datum
Prüfername / Prüfernummer Unterschrift
Ausfertigungsstelle Datum Siegel/Unterschrift
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12. Teilnahmebestätigung (TNB)
Teilnahmebescheinigung Frau/Herr Name (geb. 00.00.0000) hat am Lehrgang Lehrgangsname vom 00.00.0000 bis 00.00.0000 in Ort teilgenommen. Fehlende Voraussetzungen (zum Abschluss des Lehrgangs): - - - - Lehrgangsinhalte: - (ggf. auch auf der Rückseite)
- - - - - -
Umfang: Der Lehrgang umfasste x Lerneinheiten (1 LE = 45min)
Lehrgangsform: Ausbildung (PO-Nr.: 000)
Leitung: Name, Funktion bzw. Qualifikation, Gliederung
Dozenten: Name, Funktion bzw. Qualifikation, Gliederung;
Name, Funktion bzw. Qualifikation, Gliederung Ort, 00.00.0000
Deutsche Lebens-Rettungs-
Gesellschaft e.V. Name
Lehrgangsleitung
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13. Muster-Anmeldeformular/Papier
(Online-Anmeldung ist abweichend)