Die neue standardisierte,kompetenzorientierte
ReifeprüfungStand: 14. Jänner 2014
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Rechtsgrundlagen
• SchUG (§§ 23, 34-41, 82b)• Reifeprüfungs-Verordnung
(Mai und August 2012)• Durchführungsbestimmungen (Nov. 2013)
• Leitfäden (dringende Empfehlungen)• erstmalige Durchführung:
Haupttermin 2015(bzw. 2016 in den 5-jährigen Oberstufen)(Schulversuche: eigene Regelungen)
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1. Säule:Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
• Prüfungsgebiet: VWA + Präsentation und Diskussion
• vgl. Handreichungen des BMUKK„Vorwissenschaftliche Arbeit“ (November 2013)„Beurteilungskriterien für das Prüfungsgebiet“ (November 2013)„Diskutieren“ (2012)„Präsentieren und Diskutieren“
• für alle Schüler/innen verpflichtend
• Unverbindliche Übung„Einführung in das wiss. Arbeiten“ dringend empfohlen (zumindest 16 Stunden, max. 15 Schüler/innen)
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Thema:
• Themenfindung im Einvernehmen zwischen Betreuer/in und Schüler/in im 1. Semester der vorletzten Schulstufe (Thema, nicht Gegenstand)
• Thema möglichst mit persönlichem, regionalem oder lokalem Bezug; mit zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigbar; keine globalen Themen
• jede Lehrperson der Schule als Betreuer/in wählbar (Voraussetzung: erforderliche berufliche oder außerberufliche informelle Sach- und Fachkompetenz für Thema)
• grundsätzlich bis zu 3, höchstens jedoch 5 Arbeiten pro Betreuer/in pro Jahrgang
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• Empfehlung: Einreichung des Themas mit Erwartungshorizont an Direktion bis Ende Februar (Zeit für Vorbegutachtung)
• „Erwartungshorizont“:- von Schüler/in zu verfassen- Inhalt:
impulsgebende Medien (obligat) angestrebte Methoden (obligat) ungefähre Gliederung der Arbeit
(obligat) optional: Präzisierung der
Themenstellung durch geeignete Leitfragen (möglichst konkret, bewältigbar)
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• Einreichung des Themas mit im Zuge der
Themenfindung vereinbartem Erwartungshorizont im Dienstweg an LSR bis Ende März der vorletzten Schulstufe (mit zentralem, verbindlichem Anmeldeverfahren unter https://genehmigung.ahs-vwa.at – steht ab Beginn 2014 zur Verfügung)
• Genehmigung des Themas durch LSR bis Ende April bzw. Neuvorlage innerhalb einer gesetzten Nachfrist
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Durchführung:• Ziele der VWA: ähnlich wie bei FBA
• Betreuung: kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; aber Selbstständigkeit muss gewahrt bleiben
• Erstellung eines Begleitprotokolls durch Schüler/in (jedenfalls Arbeitsablauf, verwendete Hilfsmittel und Hilfestellungen) Beilage zur VWA
• Aufzeichnungen (durch Betreuer/in) über Gespräche im Rahmen der Themenfindung und Festlegung des Erwartungshorizontes, im Zuge der Betreuung und nach Fertigstellung der Arbeit im Hinblick auf Präsentation und Diskussion Beilage zum Prüfungsprotokoll
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• Umfang der Arbeit: ca. 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie sonstige Verzeichnisse, inklusive Abstract mit ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen) – gilt bei Teamarbeit pro Schüler/in
• Abstract auf D oder E (ca. 1.000 bis 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen): schlüssige Darlegung des Themas, der Fragestellung, der Problemformulierung und der wesentlichen Ergebnisse
• VWA kann auch in besuchter FS verfasst werden Präsentation und Diskussion in dieser FS möglich auf Wunsch des Schülers/der Schülerin und mit Zustimmung aller Kommissionsmitglieder
• Abgabe der VWA + Begleitprotokoll: bis Ende der 1. Woche des 2. Semesters der letzten Schulstufe (in digitaler und in zweifach ausgedruckter Form)
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Betreuung und Beschreibung der schriftlichen Arbeit:• Feedback zu den Zwischenergebnissen im
Rahmen der kontinuierlichen Betreuung in der letzten Schulstufe (inhaltliche Gestaltung, Stringenz der Darstellung und Argumentation, formale Kriterien, sprachliche und orthographische Aspekte), aber keine Korrekturarbeiten (vgl. Selbstkompetenz)!
• Verwendung einer Plagiatssoftware (siehe VWA-Datenbank)
• abschließende Korrektur und Beschreibung der Arbeit, aber noch keine eigene Beurteilung jedenfalls Zulassung zur Präsentation und Diskussion
• bilanzierendes abschließendes Gespräch (Analyse der Stärken und Schwächen der Arbeit Vorbereitung der Präsentation und Diskussion)
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Präsentation und Diskussion, Beurteilung:• Präsentation und Diskussion der VWA:
- Termin von LSR festzulegen- Dauer pro Schüler/in: 10 bis 15 Minuten
(überwiegender Teil der Zeit für Diskussion)- Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV,
Prüfer/in
• Beurteilung nach 8 relevanten (Teil)Kompetenzen: Selbstkompetenz, inhaltl. Kompetenz,
Informationskompetenz, sprachl. Kompetenz, Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) bei der schriftl. Arbeit
strukturelle und inhaltl. Kompetenz, Ausdrucksfähigkeit und Medienkompetenz bei der Präsentation
Diskursfähigkeit bei der Diskussion alle zumindest „überwiegend“ bewertet
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Bei negativer Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA durch die Prüfungskommission:• Festlegung und Einreichung einer
neuen/modifizierten Themenstellung (auch neue/r Prüfer/in möglich)
• Genehmigung durch LSR innerhalb von 2 Wochen (oder Nachfrist für Neuvorlage)
• keine ausdrückliche Betreuung mehr vorgesehen
• Zeiträume für Abgabe der VWA: 1. Unterrichtswoche, erste 5 Unterrichtstage im Dezember, 1. Woche des 2. Semesters)
• trotzdem Antreten zur schriftlichen und mündlichen Reifeprüfung möglich
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Bei positiver Beurteilung des Prüfungsgebietes VWA, aber fehlender Zulassung zur (schriftlichen und mündlichen) Reifeprüfung):
• schriftliche VWA bleibt erhalten (oder kann auf Wunsch mit anderem Thema neu geschrieben werden)
• Präsentation und Diskussion muss jedenfalls nach erfolgter Zulassung vor neuer Kommission (allenfalls nochmals) abgelegt werden
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2. Säule:Schriftliche Reifeprüfung
(Klausuren)
• 3 Klausuren (D, M, leb. FS mit mindestens10 Wochenstunden in der OS) obligat
• 4. Klausur (weitere Fremdsprache oderanderes Prüfungsgebiet) fakultativ
• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebietebis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Prüfungsgebiete mit standardisiertenAufgabenstellungen:
• Deutsch• Fremdsprachen (E, F, ITA, SPA; L, G) – Bedachtnahme
auf lehrplanmäßige Wochenstundenzahl und Lernjahre• Mathematik
- Übermittlung der Aufgabenstellungen (mit Korrektur- und Beurteilungsanleitungen) an eine oder mehrere von der Direktion namhaft zu machende Person(en) durch physische Übergabe (im Haupttermin) oder elektronisch (in den Nebenterminen), möglichst zeitnah zur Prüfung, aber zeitgerecht
- Aufbewahrung unter Geheimhaltung- Öffnung der Aufgabenstellungen unmittelbar vor
Beginn der Prüfung im Beisein der Kandidat/inn/en- Aushändigung der Korrektur- und
Beurteilungsanleitungen an Prüfer/in nach Ende der Klausurarbeit
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Bestimmungen für die einzelnen Klausurgegenstände
• Deutsch/ Unterrichtssprache: www.bifie.at/node/77
• Lebende Fremdsprachen: www.bifie.at/node/78
• Griechisch / Latein: www.bifie.at/node/79
• Mathematik: www.bifie.at/node/80
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Neueste Änderungen
• Aktionsoffensive von Bundesschülervertretung,
BMUKK und BIFIE
• BMUKK-Erlass
• Präsentationsunterlagen des BIFIE
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Wichtigste Neuerungen
• Informationsoffensive (mit neuen Unterlagen):
- Informationstage ab 12. Dezember 2013 an Schulen (in Abstimmung mit SGA)
- Informationsveranstaltungen von BSV und BIFIE in jedem Bundesland (Tirol: 5. Februar 2014 18.30 Uhr, AGI)
- ao. LSI-Konferenz (Jänner 2014)
- Handreichung für Lehrer/innen zur Schularbeitenerstellung
in 7. und 8. Klassen
- BMUKK-Erlass
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Mathematik
• Übungsplattform (online ab 15. Jänner 2014)
• Probeklausur zu Beginn des 2. Semesters
• Beurteilung der Klausur (+ 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse):
- Typ-1-Aufgabe: nur 1 einzelne Grundkompetenz, 0-1-Beurteilung
- Typ-2-Aufgaben: 0-1-2-Beurteilung, voneinander unabhängig, Ausgleichspunkte für Teil 1
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Lebende Fremdsprachen
• adaptierter Beurteilungsschlüssel:
- Grenze für positive Beurteilung in jedem Kompetenzbereich (rezeptiv und produktiv): 50%
- gewisse Kompensation zwischen rezeptivem und produktivem Teil möglich Vermeidung
von Härtefällen
- insgesamt aber 60% für positive Beurteilung notwendig
- Adaptierung der Schularbeitenrechner (ab 13.12.2013 auf BMUKK-Website mit Vermerk „aktuelle Version“)
- gilt ab sofort für Klausur und 2-stündige Schularbeiten ab 7. Klasse
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Vorgangsweise bei Korrektur und Beurteilung von Schularbeiten
• BMUKK-Erlass: „Generell wird empfohlen, die Beurteilung der bereits stattgefundenen Schularbeiten am Ende des Semesters mit entsprechendem Augenmaß in die Gesamtbeurteilung sämtlicher Leistungen der SchülerInnen einfließen zu lassen.“
• keine Nachkorrektur bereits korrigierter und beurteilter Schularbeiten
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Lernerleichterungen
• Summer-school für Repetent/inn/en
• Lernzeit zwischen (negativer) Klausur und Kompensationsprüfung: mindestens 11 Tage
• Vorbereitungszeit zwischen schriftlicher und mündlicher Reifeprüfung: mindestens 3 Wochen
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Schularbeitenleitfäden und Modellschularbeiten
• Deutsch: www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_msd_lf.xml
• Lebende Fremdsprachen: www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_mslf_lf.xml
• Mathematik: www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ptsam.xml
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Mündliche Kompensationsprüfung
• www.bifie.at/node/2313Generelle Informationen zum Ablauf der
Kompensationsprüfungen
• www.bifie.at/node/2314Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungen
• www.bifie.at/node/74Downloads zu den Leitfäden der einzelnen Fächer
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung)
• Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert); Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin
• Termin- wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung vom bmukk festgelegt - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt
• Bestellung der Aufgabenstellungen für Kompensationsprüfungen zu standardisierten Klausuren: durch die Schulleitung beim BIFIE
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• Aufgabenstellungen:- Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so
weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur
- in Prüfungsgebieten mit standardisierten Aufgaben-stellungen: standardisiert (extern erstellt)
- in anderen Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt
• Durchführung:- Vorbereitung: mindestens 30 Minuten- Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten
• Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)
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Mündliche Kompensationsprüfung:
• Konferenzvarianten zur Notenfindung- Kurzkonferenzen nach jeweils drei
Prüfungskandidat/inn/en - eine Konferenz nach allen
Vormittagsprüfungen zu Beginn der Mittagspause und/oder
- eine Konferenz am Ende der Nachmittagsprüfungen
• Beurteilung des Prüfungsgebietes:nicht besser als mit „Befriedigend“
• Anmerkung: kein Vermerk (mehr) im Reifeprüfungs-Zeugnis
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Kompetenzbereiche, die nachgewiesen werden können:
- Lesekompetenz- Argumentationskompetenz- Analyse- und Interpretationskompetenz- Sachkompetenz- Reflexionskompetenz- Sprachbewusstsein
Katalog mit genauer Beschreibung der Teilkompetenzen zu den Kompetenzbereichen
Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache
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Konzeption der Prüfung
- Thema, das in mehrere Teilaufgaben gegliedert ist
- Themengestaltung textbasiert - Textbeilage(n): fiktionale wie nichtfiktionale
Texte sowie lineare und nichtlineare Texte- Themenstellung: Anforderungsbereiche
Rezeption und Reproduktion sowie Transfer und Reflexion
- eine Teilaufgabe: situativer Kontext, eine genau definierte monologische Sprechaufgabe (3 – 5‘)
Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache
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Beurteilung der Prüfung
- verbindlicher Beurteilungsraster für jede Themenstellung beruhend auf dem Katalog der Kompetenzbereiche
- Erwartungshorizont zu (K1) Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher und struktureller Sicht und (K2) Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit: deckt die Kompetenzbereiche inhaltlich umfassend ab; ist als Richtlinie bei der Beurteilung heranzuziehen
Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache
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Beurteilung der Prüfung
- Prüfer/in und Beisitzer/in erhalten beide die den Aufgabenstellungen beigelegten Bewertungs- und Beurteilungsraster
- Beurteilung einer Kompensationsprüfung in der Unterrichtssprache muss unter Verwendung des standardisierten Beurteilungsrasters erfolgen
www.bifie.at/node/2316Leitfaden und Beispiel
Mündliche Kompensationsprüfung:Deutsch / Unterrichtssprache
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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen
Überblick über die Prüfungselemente für die mündliche Kompensationsprüfung (Bereiche Leseverständnis und Sprechen werden direkt getestet, beide Teile sind gleich gewichtet)
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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen
Prüfungsteil Leseverständnis
- Erstellung der Aufgaben nach denselben Prinzipien wie in den schriftlichen Klausuren
- jeweils fünf bis acht Items, abhängig von Länge und Inhalt des Textes
- beide Aufgaben zusammen maximal 13 Items - jedes Item entspricht einem Punkt- jede Aufgabe enthält Fragen, die mündlich zu
beantworten sind- jede Aufgabe zum Leseverständnis enthält eine Frage
zur Kernaussage des Textes (mit bis zu drei Punkten zu bewerten)
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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen
Prüfungsteil Sprechen enthält einen Sprechauftrag
- Sprechen zu einer in der Vorbereitungszeit bearbeiteten Themenstellung (monologisch)
- situativer Rahmen in drei unterschiedliche Inhaltspunkte gegliedert
- Rolle der Prüferin/des Prüfers: Beschränkung auf das Vorlesen der Aufgabenstellung und das Zeitmanagement
- Wörterbücher sind nicht erlaubt
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Mündliche Kompensationsprüfung:Lebende Fremdsprachen
Ablauf:
www.bifie.at/node/2318 Leitfaden mit einem Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik
Konzeption
- Grundlage: Kompetenzkatalog- fünf voneinander unabhängige Aufgaben, jeweils in
zwei Arbeitsaufträge gegliedert- gewohnte Hilfsmittel- (Grund-)Wissen und (Grund-)Fertigkeiten sind
kompetenzorientiert nachzuweisen- entscheidende Rolle: Kommunikation über
mathematische Inhalte- unbedingt erforderlich: Kandidat/in kann ohne
entsprechende Leitung durch Prüfer/in seine/ihre Bearbeitung der Aufgaben ausführlich präsentieren
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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik
Konzeption
- Leitfrage: inhaltlicher und thematischer Bezug auf die Grundkompetenzen des jeweiligen (der Aufgabe entsprechenden) Inhaltsbereiches
- eigener Aufgabentyp: einerseits verfahrensbasiert (im Grundkompetenzteil), sodass die Bearbeitung eine direkte Anwendung eines (Standard-)Verfahrens verlangt, andererseits (im Bereich der Leitfrage) verfahrensbildend, d.h. Strategien müssen reflektiert wiedergegeben bzw. dargestellt werden
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Mündliche Kompensationsprüfung:Mathematik
Beurteilung
- Kandidatinnen und Kandidaten, die in dieser Prüfungssituation mit der Prüferin/dem Prüfer nicht in kommunikativen „Austausch“ treten und ihre Überlegungen nicht unter korrekter Verwendung der Fachsprache im Grundkompetenzbereich ausführlich darlegen, kann die entsprechende Kompetenz nicht bescheinigt werden
- Hinweise zur Leitfrage für Lehrer/innen: Auflistung von Aspekten, die besprochen werden sollten
www.bifie.at/node/2319Leitfaden und Beispiel
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Mündliche Kompensationsprüfung:Griechisch/ Latein
www.bifie.at/node/2317
Leitfaden und Beispiel
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3. Säule:Mündliche Reifeprüfung
vgl. Handreichung des bmukk „Mündliche Reifeprüfung“(Okt. 2012) und
Leitfäden zu den einzelnen Prüfungsgebieten (neueste Fassung)
• 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen (bei 3 Klausuren)
aus inhaltlich und fachlichunterschiedlichen Prüfungsgebieten
• Prüfungsgebiete frei wählbar(ohne Vorgaben außer: Schwerpunkt mit mind. 8 JWSTin der OS muss sich in einer der 3 Säulen abbilden)
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Wählbare Prüfungsgebiete:grundsätzlich: alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten Gegenstände mit mindestens 4 Jahreswochenstundenin der OS (also auch vertiefende WPG mit 4 JWST)
• Ausnahmen:- zusätzlicher WPG lebende FS erst ab 6 JWST- zusätzlicher WPG Informatik erst ab 6 JWST (aber
schulautonomer WPG unter anderem Namen – z.B. „Webdesign“ – auch 2-jährig wählbar)
- ME, BE: 4-jährig in OS (2 Jahre Pflichtgegenstand + 2 Jahre alternativer Pflichtgegenstand; aber
vertiefender oder zusätzlicher WPG ME oder BE auch 2-jährig wählbar)
• Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete:- bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in OS- bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in OS- Aufstockung mit vertiefendem WPG möglich
• Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete:bis 15. Jänner der letzten Schulstufe
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Themenbereiche:• Anzahl:- grundsätzlich: Jahreswochenstunden in der OS
mal 3, aber maximal 24 (z.B. D, E, M: 24; GWK mit 7 JWST: 21; WPG mit 4 JWST: 12)
- Ausnahmen:4-jährige Fremdsprache: 183-jährige leb. Fremdsprache: 12BE bzw. ME mit 7 JWST: 18BE bzw. ME mit 8 JWST: 20IU bzw. BGW: 6 (+ 4 Stücke bzw. Werke)WPG Informatik: 12 (+2 für jede weitere JWST in der OSvertiefender WGP ME bzw. BE: 10
- bei schulautonomen Abweichungen: aliquot
• Umfang: mind. 2 Aufgabenstellungen möglich
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Themenbereiche:• Festlegung durch die gesamte
Fachlehrer/innen-Konferenz an der Schule für jede
Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen):- vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für
jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen)
- endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe
- gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich
- für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz
- Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre
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Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (1):
• Erstellung durch Prüfer/in (mindestens 2 pro Themenbereich bei mehr als 1 Kandidat/in, nicht identisch mit Themenbereich)
• Kompetenzorientierung:- Gliederung in voneinander unabhängige
Teilaufgaben mit Anforderungen in den Bereichen Reproduktions- und Transferleistungen, Reflexion und Problemlösung
- präzise Arbeitsaufträge statt W-Fragen- Verwendung von Operatoren- wenn möglich situative Einbettung der
Aufgabenstellung- Anwendung von Kompetenzen- Vorlage allfälliger Hilfsmittel
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Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen (2):
• D, L, G: Text als Ausgangspunkt
• lebende FS: je eine monologische und eine dialogische Aufgabe pro Aufgabenstellung
• IU, BGW: Probe des praktischen Könnens im Zusammenhang mit Aufgabenstellung obligat
• Beispiele: siehe Fachleitfäden
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Durchführung:
• Arbeitsgruppen zwischen schriftlicher und mündlicher RP:- max. 4 UE pro Prüfungsgebiet- Behandlung prüfungsrelevanter
Kompetenzanforderungen, Analyse von Prüfungssituationen, lerntechnische Hinweise
zur Bewältigung der Lerninhalte
• Vorbereitungszeit: angemessen (mindestens 20 Minuten wie bisher, in lebender FS mindestens 15 Minuten), in eigenem Vorbereitungsraum (+ Aufsichtsperson)
• Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten (lebende FS: siehe Leitfaden)
• Prüfungsgespräch: dialogisch und kompetenzorientiert (neue Prüfungskultur; Kandidat/in zunächst Lösung der Aufgabe darlegen lassen, dann erst nachfragen)
• Rolle des Beisitzers/der Beisitzerin: darf sich am Prüfungsgespräch beteiligen
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Organisatorisches:
• Themen ziehen- Nummernkärtchen (Sets) und nummerierte
Themen- verschlossene Mappen mit Themen- andere kreative Lösungen
• Kopien- je Aufgabenstellung: Masterkopie + 2 Kopien
(je 1 für Kandidat/in und Prüfer/in)- Erstellen der Kopien für Kommission während
Vorbereitungszeit (Wer? Wo?)- nach Prüfung Kopien einsammeln
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Schulversuch lebende FS mündlich alternativ 2014/15
• dialogischer Teil - Gespräch nur zwischen 2
Kandidat/inn/en- zusätzliche Themenwahl für spontane
Prüfung• Änderung der Rollen von Prüfer/in und
Beisitzer/in• Antragstellung für 7. Kl. bis 17. Februar
2014• Schulversuchsplan:
https://www.bifie.at/node/2356
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RP LFS ohne Schulversuch:
Prüfer/in = Klassenlehrperson Fach-Beisitzer/in = Beobachter/in
Dialogischer Teil:
Gesprächspartner/in = Prüfer/in, beurteilt mit (Interlokutor ) holistischem Raster
Fach-Beisitzer/in beurteilt mit analytischem Raster
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Ohne Schulversuch:
Dialogischer Teil:
Kandidat/in Interlokutor = Prüfer/in (holist. B-Bogen)
Beisitzer/in = Beobachter/in (analyt. B-Bogen)
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RP mit Schulversuch:
Gespräch zwischen 2 Kandidat/inn/en Fach-Beisitzer/in = Interlokutor/in = Moderator/in beurteilt mit holistischem RasterPrüfer/in = Beobachter/in, beurteilt mit analytischem Raster
Themenwahl für spontanen dialogischen Teil: Nachdem beide monolog. Prüfungen abgelegt worden sind, ziehen die Kandidat/inn/en 3 Themen und wählen je eines ab. Sollte dasselbe Thema abgewählt werden, entscheidet Prüfer/in.
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Mit Schulversuch:
Dialogischer Teil:
Interlokutor = Beisitzer/in (holist. B-Bogen)
Kandidat/in Kandidat/in
Prüfer/in = Beobachter/in (analyt. B-Bogen)
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Internet-Adressen:
Bifie - Seiten
https://www.bifie.at/node/77 Deutschhttps://www.bifie.at/node/78 LFShttps://www.bifie.at/node/79 Griechisch, Lateinhttps://www.bifie.at/node/80 Mathematik
https://www.bifie.at/node/72 Übungsmaterialienwww.bifie.at/downloads alle Themen (unübersichtlich)www.bifie.at/news/2407 News-Einträge
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Internet-Adressen:
Mündliche Kompensationsprüfung
www.bifie.at/node/74 Übersicht für allewww.bifie.at/node/160 Übersicht für Schüler/innen
und Eltern
www.bifie.at/node/2343 Übersicht für Lehrer/innenwww.bifie.at/node/2313 Informationen zum Ablaufwww.bifie.at/node/2314 Relevante Auszüge aus Gesetzen und Verordnungenwww.bifie.at/node/2402 Formular zur Anmeldung
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Internet-Adressen:
Mündliche Kompensationsprüfung
www.bifie.at/node/2316 Unterrichtssprachewww.bifie.at/node/2317 Griechisch/Lateinwww.bifie.at/node/2318 Lebende Fremdsprachenwww.bifie.at/node/2319 Mathematik
VWA
http://www.ahs-vwa.at/ https://genehmigung.ahs-vwa.at
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Internet-Adressen:
Mündliche Reifeprüfung:
https://www.bifie.at/node/2356 Schulversuchsplan LFhttp://bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_flf.xml Fachleitfäden
Schriftliche Reifeprüfung:
http://bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_ms.xml Modellschularbeiten und Leitfäden
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Internet-Adressen:
Allgemein:
http://bmukk.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.xml http://www.bmukk.gv.at/reifepruefungneuhttp://bmukk.gv.at/schulen/recht/erk/vo_rp_ahs.xml Verordnungen
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