16. Schweizer Sonderabfalltag 2019
© EcoServe International AG, 5033 Buchs SAT 2019
Sonderabfallsammelstellen –Voraussetzungen für den gesetzeskonformen Betrieb
Dieter Zaugg und Benny IrnigerEcoServe International AG
16. Schweizer Sonderabfalltag 2019
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Ausgangslage Problematik Triage (Sortierung) und Lagerung Versand von Sonderabfall / Gefahrgut Qualitätssicherung
Inhalt
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Gemeindesammelstellen Sammelstellen nehmen ausschliesslich Kleinmengen von
Sonderabfällen aus privaten Haushalten entgegen Werden von Mitarbeitern der Gemeinde (häufig Werkhof oder
ARA) betreut Die (Sonder) Abfallentsorgung ist häufig nur eine Nebentätigkeit
Ausgangslage
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Regionale / private Sammelstellen Sammelstellen nehmen neben den Sonderabfällen aus privaten
Haushalten auch Abfälle aus (kleineren) Gewerbe- und Industriebetrieben gemäss den Vorschriften der VeVA entgegen
Werden von Mitarbeitern des Betreibers der Sammelstelle/ des Entsorgungsunternehmens betreut
Die Sonderabfälle betragen häufig nur ein Bruchteil der angenommenen Abfälle
Ausgangslage
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Ausgangslage
0250500750
10001250150017502000
2007 2013 2019
Entsorgungsunternehmen / Sammelstellen in der Schweiz
Sonderabfälle Sonder- und kontrollpflichtige Abfälle kontrollpflichtige Abfälle
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Problematik Art und Zustand der angelieferten Sonderabfälle Know how der Angestellten in den Bereichen Chemie,
Sonderabfall und Gefahrgut Einrichtung der Sammelstellen, Lagermengen und Dauer der
(Zwischen) Lagerung Betreuung der Annahmestellen für Sonderabfall
Ausgangslage
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Anlieferung Sonderabfall aus Haushalten
Keine unkontrollierte Annahme
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Problematik bei vermischten Abfällen z.B. 20 01 97 [S] Kleinmengen vermischter Sonderabfälle
aus Haushalten
welche Gefahren gehen von den Abfällen aus?
wie sollen die Abfälle sicher aufbewahrt werden?
Anlieferung Sonderabfall aus Haushalten
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Lagerung gefährlicher Stoffe – Leitfaden für die Praxis
Lagerung Sonderabfall aus Betrieben
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Problematik bei vermischten Abfällen Für Kleinmengen vermischter Sonderabfälle aus Haushalten gibt
es gewisse Erleichterungen bei der Lagerung und bei der Beförderung.
Bei der Lagerung wird unterschieden zwischen
kurzzeitiger Lagerung < 1 Woche
Lagerung ab einer Woche
Anlieferung Sonderabfall aus Haushalten
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Kurzzeitige Lagerung < 1 Woche
Lagerung von Sonderabfall aus Haushalten
• Originalgebinde in nicht brennbare Auffangwanne stellen• Witterungsschutz gewährleisten• Sichern vor dem Zutritt Unbefugter• Notwendige Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit potenziell
gefährlichen Stoffen einhalten
Das Risiko gefährlicher Reaktionen oder das Austreten giftiger und entzündbarere Dämpfe ist trotzdem vorhanden!
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Lagerung ab 1 Woche - Standort
Lagerung von Sonderabfall aus Haushalten
• Separater Raum als Brandabschnitt (mind. EI 30)• Frostgeschützt• Versiegelter Boden (Beton/Asphalt)• Kein Abfluss• Schwelle/Auffangwanne (minimaler Leckagerückhalt im Raum)• Sichern vor dem Zutritt Unbefugter (Schloss, Schild)• Raum beschriftet mit «Sonderabfälle» und Warnhinweisen• Abfälle müssen gut zugänglich sein (Belichtung, Ordnung)• Querlüftung (unten-oben, nach aussen)• Ordnungsgemässe Elektroinstallationen (ggf. Ex-Schutz)• Warnzeichen
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Lagerung ab 1 Woche - Sicherheit
Lagerung von Sonderabfall aus Haushalten
• In den Originalgebinden lagern, nicht umfüllen• Die Gebinde in chemikalienbeständigen Boxen lagern• Gebinde nicht werfen oder fallen lassen• Hinweisschild «Rauchen verboten» angebracht• Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen• Augenduschen und Erste Hilfe Set vor Ort• Telefon in erreichbarer Nähe, Notfallnummer angebracht• Öl- / Chemikalienbinder und Schaufel• Handfeuerlöscher, Füllgewicht mindestens 6 kg• Zutritt nur für autorisiertes Personal• Personal im Umgang mit gefährlichen Stoffen geschult• Lagerkonzept
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Vorgaben so erfüllt?
Lagerung von Sonderabfall aus Haushalten
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oder eher so?
Lagerung von Sonderabfall aus Haushalten
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Aber …ein ADR / SDR konformer Transport ist so nicht möglich.Daher die Empfehlung: Triage zur Erhöhung der Sicherheit!
Transport von Sonderabfall aus Haushalten
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
SDR = Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
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SDR Anhang 1, Abschnitt 1.1.3.11 Die SDR unterscheidet zwischen:
Haushaltsabfälle mit identifizierbaren gefährlichen Gütern
Haushaltsabfälle mit nicht identifizierbaren gefährlichen Gütern
Transport von Sonderabfall aus Haushalten
SDR = Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
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Haushaltsabfälle mit identifizierbaren gefährlichen GüternSolche Abfälle können von den Sammelstellen bis zu den Entsorgungsunternehmen vereinfacht befördert werden wenn: behördlich anerkannter Sachverständiger beurteilt und
klassifiziert die Abfälle nach ihren gefährlichen Eigenschaften Abfälle werden in geeignete Sammelbehälter verpackt Sammelbehälter werden gemäss ADR und VeVA gekennzeichnet
und bezettelt Beförderungspapier enthält die Angabe «Beförderung gemäss
Anhang 1 Ziffer 1.1.3.11.1 SDR»
Transport von Sonderabfall aus Haushalten
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Haushaltsabfälle mit nicht identifizierbaren gefährlichen GüternKann der behördlich anerkannte Sachverständiger die Abfälle nicht klassieren, gilt: Abfälle in Mengen bis höchstens 50 kg oder l pro
Beförderungseinheit in Versandstücken, die den Anforderungen der Verpackungsgruppe II entsprechen
max. 300 kg oder l, wenn Versandstücke als Innenverpackung in eine weitere, den Anforderungen der Verpackungsgruppe II entsprechende Aussenverpackung verpackt (doppelte Verpackung)
Kennzeichnung mit Gefahrzetteln 3, 6.1, 8 und 9 sowie mit der Aufschrift «Gefahrgut, nicht identifiziert».
Transport von Sonderabfall aus Haushalten
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Problematik bei Abfällen aus BetriebenGrundsätzlich gilt: Der Abgeberbetrieb ist für die korrekte Klassierung und Übergabe verantwortlich.
Oftmals fehlt es bei den Abgebern an Wissen für die korrekte Klassierung und Übergabe der Abfälle.
Anlieferung Sonderabfall von Betrieben
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Problematik bei Abfällen aus Betrieben Wenn das Know how beim Abgeber fehlt wird:
im besten Fall ein Spezialist (Entsorger oder Dienstleister) für die Entsorgung beauftragt.
leider oft der Sonderabfall ohne (korrekte) Klassierung und allenfalls auch ohne Begleitschein übergeben.
Anlieferung Sonderabfall von Betrieben
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Anlieferung Sonderabfall von Betrieben
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Problematik bei Abfällen aus BetriebenDer Entsorger / die Sammelstelle ist verpflichtet, bei jeder Entgegennahme eine Eingangskontrolle zu machen.
Spätestens hier sollten Sonderabfälle erkannt und die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden.
Beurteilung / Klassierung der Abfälle
Darf der Abfall angenommen werden?
Nacherfassung Begleitschein bei Mengen > 50 kg
Mengen auf VeVA-Online melden
Anlieferung Sonderabfall von Betrieben
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Leitfaden für die Praxis – Lagerung gefährlicher Stoffe Sonderabfälle aus Betrieben, sind bis zu ihrer Entsorgung gleich
zu behandeln wie andere gefährliche Stoffe. Zuordnung zu entsprechenden Lagerklasse / Gefahrenklasse getrennt , ev. auch separat Lagerung anhand der
verschiedenen gefährlichen Eigenschaften ausreichende Lüftung usw.
Werden leicht brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt < 30° C gelagert, sind zusätzlich die Ex-Schutz Vorschriften nach EKAS und SUVA einzuhalten.
Lagerung Sonderabfall aus Betrieben
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Lagerung Sonderabfall aus Betrieben
So zulässig?
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Eine Triage der Abfälle ist also zwingend notwendig!
Lagerung Sonderabfall aus Betrieben
oder eher so?
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Warum Triage von Sonderabfällen? …
1. Sicherheit
2. Gesetzeskonformität
Damit eine Triage möglich ist, müssen die gefährlichen Stoffe und Abfälle erkannt werden!
Triage
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Triage vor Lagerung
Entscheidend sind die gefährlichen Eigenschaften (Entzündbarkeit, Ätzwirkung, Giftigkeit, Ansteckungsgefährdung usw.)
Triage
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Triage von Sonderabfällen
Bevor überhaupt etwas gemacht wird: Selbstschutz!Schutzbrille und geeignete Handschuhe, dazu Sicherheitsschuhe und Arbeits- / Schutzkleidung gelten als kleinste Schutzstufe!
Platz für die Triage soll gut belüftet sein, und Abstellflächen bieten.Genügend Gebinde bereithalten.
Triage
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Eine Triageanleitung kann die Zuteilung vereinfachen!
Triage / Lagerung
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Welche Kriterien sind bei der Klassierung für den Versand zu berücksichtigen?
Aus Sicht Abfallrecht (VeVA und LVA) Aus Sicht Gefahrgutvorschriften (ADR und SDR)
ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der StraßeSDR = Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Transport Sonderabfall aus Betrieben
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Wenn ein Sonderabfall gefährliche Eigenschaften aufweist, ist er für die Beförderung als Gefahrgut im Sinne des ADR zu klassierenZuteilung von Gefahrenklasse und UN-Nummer anhand physikalischer, chemischer und physiologischer Eigenschaften, z.B.
Transport Sonderabfall aus Betrieben
UN 1992 Abfall Entzündbarer flüssiger Stoff, giftig n.a.g, 3 (6.1), VG ll, (D/E)
UN 3265 Abfall Ätzender saurer organischer flüssiger Stoff, n.a.g., 8, VG ll, (E)
UN 1950 Abfall Druckgaspackungen, 2.1, (D)
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Vermischte Abfälle aus BetriebenIst die Klassierung der Abfälle zu einzelnen UN-Nummern nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand möglich, kann das Gemisch der Klasse der Komponente mit der grössten Gefahr zugeordnet werden…
Wie kann die überwiegende Gefahr bestimmt werden? Triage und Klassierung anhand der gefährlichen Eigenschaften…
Transport Sonderabfall aus Betrieben
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Ausbildung PersonalWas müssen die involvierten Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen wissen, um eine gesetzteskonforme Annahme, Lagerung und Weiterleitung gewährleisten zu können?
Es sind fundierte Kenntnisse notwendig in den Bereichen: VeVA (Annahme der Sonderabfälle / Abfallklassierung) Chemikalienrecht (Eigenschaften, Triage und Lagerung) Gefahrgutrecht (Versand der Sonderabfälle nach ADR / SDR )
Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein!
Qualitätssicherung
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Beispiele von notwendigem Know how
Produktekenntnisse, Eigenschaften, Etikettierung, Informationsbeschaffung
Unterschiede organisch / anorganisch, Säure / Lauge, entzündlich / leicht entzündlich usw.
Unterschiede
Was bedeuten Lagerklassen, Abfallcodes, UN-Nummern und welche Pflichten bestehen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
Qualitätssicherung
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Wie wird die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt?
Entsprechend ausgebildetes Personal einstellen oder ausbilden lassen
Verantwortlichkeiten und Stellvertretungen definieren Regelmässige interne Kontrollen und Schulungen (SiBe, GGB) Kontrolle und Unterstützung durch extern Spezialisten Kontrolle durch zuständige Behörden
Qualitätssicherung
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Sonderabfällen sind häufig Stoffe, Zubereitungen, Gegenstände mit gefährlichen Eigenschaften. Egal ob sie aus Haushalten oder Betrieben stammen!
Um Sonderabfälle entgegenzunehmen muss geeignete Infrastruktur bereitgestellt sowie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden!
Ein sicheres Handling bei der Annahme, der Lagerung und dem Versand ist nur möglich, wenn die Beteiligten entsprechendes Know how besitzen und dieses pflichtbewusst umsetzen!
Fazit
16. Schweizer Sonderabfalltag 2019
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