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Prof. Dr. Hanns Robby Skopp, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Konsolidierung in der Praxis
Stand 03 | 12
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Vorstellung der Referenten
1. GRUNDLAGEN
1.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
1.4 Konzernabschlussbestandteile
1.5 Konsolidierungsvorbereitung
Agenda
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2. KONSOLIDIERUNG
2.1 Kapitalkonsolidierung
2.1.1 Erstkonsolidierung
2.1.2 Folgekonsolidierung
2.2 Quotenkonsolidierung
2.3 Equity-Methode
2.4 Schuldenkonsolidierung
2.5 Zwischenergebniseliminierung
2.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
2.7 Eigenkapitalveränderungsrechnung
2.8 Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern
2.9 Endkonsolidierung
2.10 Ablauf der Konzernabschlusserstellung
mit DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/
DATEV Konsolidierung (Blockveranstaltung)
Agenda
1. Grundlagen
1. Grundlagen
1.1 Betriebswirtschaftliche Grundlagen
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Betriebswirtschaftliche Grundlagen | DER KONZERNBEGRIFF
Setzt sich eine Unternehmung aus mindestens zwei rechtlich selbstständigen aber wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen zusammen, liegt ein Konzern vor
Es liegt eine Beteiligung bzw. Kapitalverflechtung vor
„Konzern“ ist ein fiktives rechtliches Gebilde
Der Konzernabschluss ist nicht Grundlage für die Gewinnverwendungsbeschlüsse
Der Konzern ist nicht Steuersubjekt
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Abbildung der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“
Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB): „Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären“
Konzerninterne Beziehungen eliminieren
Übergeordnete Informationsfunktion
Betriebswirtschaftliche Grundlagen | AUFGABEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG
1. Grundlagen
1.2 Rechtliche Grundlagen
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Rechtliche Grundlagen | AUFSTELLUNGSPFLICHT gemäß BilMoG
direkt/indirekt
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 91, 7. Auflage 2004
Mutter-Tochter-Verhältnis
Verpflichtung des Mutterunternehmens zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft i.S.d. §264a mit Sitz im Inland
Control-Konzept (§ 290 Abs. 1 und 2)
Beherrschungsrecht
aufgrund
Vertrag oder Satzung
(§ 290 Abs. 2 Nr. 3)
Mehrheit der Risiken/Chancen
(§ 290 Abs. 2 Nr. 4)
Organ- bestellungsrecht
(§ 290 Abs. 2 Nr. 2)
Mehrheit der Stimmrechte
(§ 290 Abs. 2 Nr. 1) oder
oder
oder
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A
B C
D E
35 % 55 %
55 %
20 %
20 % 25 %
Rechtliche Grundlagen | BEISPIEL: ZURECHNUNG VON STIMMRECHTEN
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 94, 8. Auflage 2009
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Rechtliche Grundlagen | BEFREIUNG VON DER AUFSTELLUNGSPFLICHT
Es gibt zwei Arten der Befreiung von der Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen:
Ersatzweiser Einbezug in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene durch ein übergeordnetes Mutterunternehmen (befreiender Konzernabschluss)
Größenabhängige Befreiung, d. h. ersatzlose Freistellung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung durch Unterschreiten festgelegter Größenmerkmale
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Rechtliche Grundlagen | BEFREIENDER KONZERNABSCHLUSS
Aufgrund des Beherrschungskonzeptes ist in einem mehrstufigen Konzern jedes Unternehmen, dem im Verhältnis zu anderen Unternehmen die konzerntypischen Rechte des § 290 Abs. 2 HGB zustehen, zur Aufstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses verpflichtet.
Die Tochter, die gleichzeitig Mutterunternehmen (MU) ist, braucht keinen (Teil-) Konzernabschluss erstellen, wenn:
das Mutterunternehmen einen Sitz in der EU hat,
das zu befreiende MU und seine Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss einbezogen worden sind,
der befreiende Konzernabschluss dem an die 7. EG-Richtlinie angepassten Mitgliedsrecht entspricht und durch einen Prüfer nach der 8. EG-Richtlinie geprüft wurde,
der befreiende Konzernabschluss zusammen mit dem Konzernlagebericht und dem Bestätigungsvermerk vom zu befreienden MU in deutscher Sprache offenzulegen ist.
MU
TU
EU
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1. Ausgeschlossen von der Befreiung sind Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden.
2. Minderheitsgesellschafter können die Befreiungswirkung verhindern, indem sie die Aufstellung eines (Teil-) Konzernabschlusses und -lageberichtes verlangen.
Rechtliche Grundlagen | AUSNAHMEN VON DER BEFREIUNG
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Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, wenn an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt werden:
Bruttomethode: Ermittlung der Bilanzsumme und Umsatzerlöse, indem die Werte der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen zum Abschlussstichtag des Mutterunternehmens addiert werden.
Nettomethode: Werte des konsolidierten Jahresabschlusses, in dem konzerninterne Verflechtungen bereits eliminiert wurden.
Bruttomethode nach § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Nettomethode nach § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Bilanzsumme (Mio. Euro)
<23,10 <19,25
Umsatzerlöse (Mio. Euro)
<46,20 <38,50
Arbeitnehmer <250 <250
Rechtliche Grundlagen | GRÖßENABHÄNGIGE BEFREIUNG gemäß BilMoG
1. Grundlagen
1.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
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Abgrenzung des Konsolidierungskreises |
Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises geht es um die Frage, welche Unternehmen in einen aufzustellenden Konzernabschluss einzubeziehen sind.
Konsolidierungskreis im engeren Sinne:
Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind (§290 Abs. 1 und § 290 Abs. 2 HGB)
Konsolidierungskreis im weiteren Sinne:
Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB
assoziierte Unternehmen nach § 311 HGB
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Abgrenzung des Konsolidierungskreises |
Tochterunternehmen Gemeinschafts-
unternehmen
Assoziierte
Unternehmen
Einfache
Beteiligungs-
unternehmen
Kriterien Beherrschungsmöglichkeit
a) Stimmrechtsmehrheit
b) Organbesetzungsrecht
c) Beherrschungsvertrag/
Satzungsbestimmung
d) Mehrheit der Risiken
und Chancen
(§ 290 Abs. 1 und 2 HGB)
Gemeinsame Führung
mit einem oder
mehreren nicht in
den Konzernabschluss
einbezogenen
Unternehmen
(§ 310 HGB)
Tatsächliche
Ausübung von
maßgeblichem
Einfluss (§ 311 Abs.
1 Satz 1 HGB)
Widerlegbare
Assoziierungsvermu-
tung bei mind. 20 %
der Stimmrechte
(§ 311 Abs. 1
Satz 2 HGB)
Bestimmt, dem
eigenen
Geschäftsbetrieb
durch Herstellung
einer dauerhaften
Verbindung zu dienen
(§ 271 Abs. 1 HGB)
Art der
Einbeziehung
in den
Konzernabschluss
Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung
oder wahlweise
Equity-Bewertung
Equity-Bewertung Anschaffungs-
methode
Ausnahmen Einbeziehungswahlrechte
(§ 296 HGB)
Untergeordnete
Bedeutung des
Gemeinschaftsunter-
nehmens
(§ 311 Abs. 2 HGB)
Untergeordnete
Bedeutung des
assoziierten
Unternehmens
(§ 311 Abs. 2 HGB)
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Das grundsätzliche Gebot, alle Tochterunternehmen durch Vollkonsolidierung
in den Konzernabschluss einzubeziehen (§ 294 Abs. 1 HGB) wird durch vier
Einbeziehungswahlrechte relativiert:
§ 296 Abs. 1 Nr. 1: Einbeziehungswahlrecht bei Beschränkung der Rechte ( z.B. weitreichende staatl. Investitionsverbote,
Einreiseverbote für Leitungspersonen)
Nr. 2: Einbeziehungswahlrecht bei unverhältnismäßig hohen Kosten bzw. zeitlichen Verzögerungen (z.B. Zerstörung des Rechenzentrums bei TU)
Nr. 3: Einbeziehungswahlrecht bei beabsichtigter Weiterveräußerung der Anteile (Anteile müssen bei Inhaber im Umlaufvermögen gehalten werden)
§ 296 Abs. 2 Einbeziehungswahlrecht
bei unwesentlichen Tochterunternehmen
Abgrenzung des Konsolidierungskreises | EINBEZIEHUNGSWAHLRECHTE NACH § 296 HGB
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M-AG B-AG
T-AG A-AG GU-AG
100 % 25 % 50 % 50 %
Gemeinsame Leitung
Abgrenzung des Konsolidierungskreises |
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ja
Vgl. Küting/Weber, Der Konzernabschluss, S. 154, 10. Auflage 2006
Abgrenzung des Konsolidierungskreises | ZUSAMMENFASSUNG DER SYSTEMATIK
Liegt ein Tochter-
Unternehmen i. S. d.
§ 290 Abs. 1, 2 HGB
vor?
Liegt ein
Gemeinschafts-
Unternehmen i. S. d.
§ 310 Abs. 1 HGB vor?
Liegt ein assoziiertes
Unternehmen i. S. d.
§ 311 Abs. 1 HGB vor?
Einbeziehungs-
Wahlrecht des § 296
HGB ausgeübt?
Wahlrecht zur
Quotenkonsolidierung
ausgeübt § 310 HGB
Vollkonsolidierung
(§§ 300-307 HGB)
Quotenkonsolidierung
§ 310 HGB
Wahlrecht des § 311
Abs. 2 HGB ausgeübt?
Equity-Methode
§ 312 HGB
Anschaffungskostenmethode
§§ 255, 253 HGB
ja
nein nein
ja
nein
ja nein
nein
nein ja
gemäß BilMoG ausschließlich Buchwertmethode
gemäß BilMoG ausschließlich Neubewertungsmethode
ja
1. Grundlagen
1.4 Konzernabschlussbestandteile
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Gem. § 297 Abs. 1 HGB besteht der Konzernabschluss aus:
Konzernbilanz
Konzern-GuV
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang
Der Konzernabschluss kann durch einen Segmentbericht erweitert werden.
Daneben ist der handelsrechtliche Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht i. S. v. § 315 HGB zu ergänzen.
Konzernabschlussbestandteile |
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Die rechtlichen Grundlagen für den Konzernanhang sind:
Vorschriften für den Einzelabschluss (§ 298 HGB) – diese wurden durch BilMoG ausgeweitet
Angabepflichten, die sich unmittelbar aus den Konzernrechnungslegungsvorschriften der §§ 290 ff HGB ergeben
Angabepflichten speziell für den Konzernanhang nach §§ 313, 314 HGB
Zusätzliche Anhangsangaben nach den DRS
Zweck des Konzernanhangs = Rechenschaftszweck; d. h. er hat die Aufgabe,
die durch die Konzernbilanz und die Konzern-GuV vermittelten Informationen näher zu erläutern, zu ergänzen und zu korrigieren
die Konzernbilanz und die Konzern-GuV von bestimmten Angaben zu entlasten
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNANHANG
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Wesentliche Änderungen durch BilMoG (§§ 313 und 314 HGB)
Angaben zum Konsolidierungskreis und zum Konzernanteilsbesitz dürfen nicht mehr in einer gesonderten Anteilsliste dargestellt werden.
Sofern das berichtende Mutterunternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert ist, müssen Angaben zum Konsolidierungskreis und Konzernanteilsbesitz gemacht werden.
Außerbilanzielle Geschäfte müssen kumuliert auf entsprechende Geschäfte des berichtenden Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen dargestellt werden.
Das vom Abschlussprüfer berechnete Honorar, muss aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen angegeben werden.
Finanzanlagen und Finanzinstrumente müssen gemäß den geänderten Angabepflichten des Einzelabschlusses angegeben werden.
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNANHANG
Vgl. Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG, S. 647 ff, 1. Auflage 2009.
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Konzernabschlussbestandteile | KONZERNANHANG
Für den Konzernanhang gibt es keine gesetzlichen Gliederungsvorschriften. Es gilt der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit.
Die Struktur könnte wie folgt aussehen:
I. Allgemeine Angaben
II. Konsolidierungskreis
III. Konsolidierungsgrundsätze
IV. Grundsätze der Währungsumrechnung
V. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
VI. Erläuterungen zur Konzernbilanz
VII. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
VIII.Sonstige Angaben
Vgl. Dokumentvorlage Konzernanhang in DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/DATEV Konsolidierung
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Für den Konzernlagebericht gelten die Vorschriften der §§ 289 und 315 HGB sowie der DRS 15.
Danach hat der Konzernlagebericht:
Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns zu vermitteln und zu analysieren
Die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern
Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag und den Bereich Forschung und Entwicklung einzugehen
Bericht über die Finanzrisiken, Forschung und Entwicklung, die Grundzüge des Vergütungssystems und das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem zu erstatten
Im Ergebnis dient der Lagebericht insgesamt der Ergänzung und Erläuterung des
Konzernabschlusses.
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT
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Die Unterzeichnung des Lageberichtes ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, sollte aber von den gesetzlichen Vertretern, unter Angabe des Datums, vorgenommen werden.
Berichtselemente
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Nachtragsbericht
Chancen- und Risikobericht *
Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten *
Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess *
Übernahmerelevante Daten *
Erklärung gemäß § 289a HGB *
Versicherung der gesetzlichen Vertreter *
* Neu oder geändert gemäß DRS 15 n.F. – Erläuterungen auf den Folgeseiten
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE
Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg
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Chancen- und Risikobericht
Die Trennung von Chancen- und Risikobericht wurde aufgehoben Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung kann getrennt von der oder gemeinsam mit der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht erfolgen (Wahlrecht – Stetigkeitsgrundsatz)
Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Bericht über die Risikoziele und Risikomanagementmethoden in Zusammenhang mit eingesetzten Finanzinstrumenten
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE
Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg
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Angaben zu wesentlichen Merkmalen des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB bzw. § 289 Abs. 5 HGB
Die Angaben umfassen Strukturen, den Prozess und deren Kontrollen. Aussagen zur Effizienz des vorhandenen Systems sind nicht erforderlich. Wenn kein internes System vorhanden ist, ist dies ausdrücklich zu erwähnen. Sofern Angaben bereits im Konzernanhang dargestellt wurden, genügt der Verweis.
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE
Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg
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Grundsatz der Lageberichterstattung: Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung
Auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Konzernlageberichts, sofern diese Faktoren
a) regelmäßig von der Unternehmensleitung beurteilt werden und regelmäßig Grundlage der Entscheidungen der Unternehmensleitung sind und
b) als zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zugehörig anzusehen sind, welche für die Geschäftstätigkeit und für die Einschätzung des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
Die Angaben sind grundsätzlich quantitativer Natur. Soweit qualitative Aussagen alleine nicht ausreichen sind, um ein Verständnis über die Lage und den Geschäftsverlauf herzustellen, sind zusätzlich quantitative Angaben notwendig.
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE
Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg
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Erklärung gemäß 289a HGB
Corporate Governance Erklärung für den Fall, dass die Erklärung im Lagebericht des Mutterunternehmens abgegeben wird und der Lagebericht des Mutterunternehmens mit dem Konzernlagebericht zusammen offengelegt wird.
Wortlaut des Bilanzeids
Verschiedene Wortlaute, je nachdem ob der Eid für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht getrennt oder gemeinsam geleistet wird.
Konzernabschlussbestandteile | KONZERNLAGEBERICHT BERICHTSELEMENTE
Vgl. Berichtsmanufaktur GmbH, Hamburg
1. Grundlagen
1.5 Konsolidierungsvorbereitung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 32
Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, der besagt, wie die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammengeführt werden können.
Der Grundsatz der Einheitlichkeit verlangt:
Einheitliche Stichtage
Einheitlichkeit der Abschlussinhalte (Erstellung der Handelsbilanzen II)
Währungsumrechnung
Aufstellen und Beachten einer Konzernrichtlinie
Konsolidierungsvorbereitung |
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 33
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 129, 8. Auflage 2009
Konsolidierungsvorbereitung | AUFSTELLUNG DER HB II
IM RAHMEN DER AUFSTELLUNG EINES KONZERNABSCHLUSSES
Die Maßnahmen zur Aufstellung der HB II im Prozess der Aufstellung eines Konzernabschlusses
Einzelabschlüsse
Summenabschluss
Konsolidierung
Konzernabschluss
Vereinheitlichung von Ansatz, Bewertung und Ausweis
Vereinheitlichung der Stichtage
Vereinheitlichung der Recheneinheit (Währungsumrechnung)
Aufstellen der HB II
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 34
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DER STICHTAGE
Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen (§ 299 Abs. 1 HGB)
Vereinheitlichung des Abschlussstichtags durch Zwischenabschlüsse der Tochterunternehmen
Gilt nicht bei Konsolidierung nach der Equity-Methode
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DER ABSCHLUSSINHALTE
Bei der Einheitlichkeit der Abschlussinhalte geht es um die Erstellung der Handelsbilanz II.
Definition HB I/HB II
Handelsbilanz I (HB I): Handelsbilanz des Tochterunternehmens mit eigenen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten.
Handelsbilanz II (HB II): Nach Konzernrichtlinie erstellter Abschluss des Tochterunternehmens.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 36
Ansatzwahlrechte
§ 247 Abs. 3 Sonderposten mit Rücklageanteil
§ 249 Abs. 1 Satz 3 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den letzten
neun Monaten des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden
§ 249 Abs. 2 Aufwandsrückstellungen
§ 250 Abs. 1 Satz 2 Als Aufwand berücksichtigte Zölle aus Verbrauchersteuern auf Vorräte und Umsatzsteuer
auf Anzahlungen als aktivischer RAP
§ 255 Abs. 4 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
§ 269 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
§ 272 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
§ 274 Abs. 2 Aktivische latente Steuern
Art. 28 Abs. 1 Satz 1
EGHGB
Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen aus so genannten Altzusagen,
bei denen der Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben wurde
Art. 28 Abs. 1 Satz 2
EGHGB
Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen und pensionsähnliche
Verpflichtungen
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 159, 7. Auflage 2004
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES – ANSATZWAHLRECHTE vor BilMoG
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 37
Ansatzverbote
§ 248 Abs. 1 Aufwendungen für die Unternehmensgründung und die Eigenkapitalbeschaffung
§ 248 Abs. 2 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
§ 249 Abs. 3 Rückstellung für andere Zwecke als die in § 249 Abs. 1 und 2 bezeichneten Fälle
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 159, 7. Auflage 2004
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES – ANSATZVERBOTE vor BilMoG
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 38
Ansatzwahlrechte (pflichtgemäße)
Anwendung für
Abschlüsse in GJ
Art. 28
Abs. 1 Satz 1
EGHGB
Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen aus so genannten
Altzusagen, bei denen der Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben
wurde
Art. 28
Abs. 1 Satz 2
EGHGB
Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen und
pensionsähnliche Verpflichtungen
§ 248 Abs. 2 Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(jedoch Verbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrecht,
Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens)
Ab 01.01.2010,
davor Ansatzverbot
§ 274 Abs. 1 Aktivische latente Steuern (bei Ansatz muss steuerlicher Vorteil von
Verlustvorträgen und Steuergutschriften berücksichtigt werden)
Ab 01.01.2010
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
1
2
* Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 39
Ansatzgebote (pflichtgemäße)
Anwendung für
Abschlüsse in GJ
§ 246 Abs. 1 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
§ 272 Abs. 1 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
§ 274 Abs. 1 Passive latente Steuern Ab 01.01.2010
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
3
4
2
* Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 40
Ansatzverbote (pflichtgemäße)
Anwendung für
Abschlüsse in GJ
§ 247 Abs. 3 Sonderposten mit Rücklageanteil Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
§ 248 Abs. 1
und 2
Aufwendungen für die Unternehmensgründung, die
Eigenkapitalbeschaffung, für den Abschluss von Versicherungsverträgen,
selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder
vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Ab 01.01.2010
§ 249 Abs. 1
Satz 3
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in
den letzten neun Monaten des nächsten Geschäftsjahres nachgeholt werden
Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
§ 249 Abs. 2 Aufwandsrückstellungen Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
§ 250 Abs. 1
Satz 2
Als Aufwand berücksichtigte Zölle aus Verbrauchersteuern auf Vorräte und
Umsatzsteuer auf Anzahlungen als aktivischer RAP
Ab 01.01.2010,
davor Ansatzwahlrecht
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
5
6
6
* Erläuterungen zu diesen Themen finden Sie im Anhang
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 41
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG
Möglichkeit der Neuausübung der Bewertungswahlrechte, wobei das auf das Mutterunternehmen anwendbare Recht maßgebend ist
Konzerneinheitliche Ausübung der Bewertungswahlrechte erfolgt im Sinne einer eigenen Konzernbilanzpolitik
Der Grundsatz der Stetigkeit ist zu beachten
Dabei Wertansatzwahlrechte und Methodenwahlrechte
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Gesetzliche Grundlage Entscheidungsparameter
Wertansatzwahlrechte
§ 253 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 279 Abs. 1
S. 2 HGB
Außerplanmäßige Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden
Wert) im Finanzanlagevermögen bei nur vorübergehender Wertminderung
§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungen auf den zukünftigen Wertschwankungswert im
Umlaufvermögen
Methodenwahlrechte
§ 256 i.V.m. § 240 Abs. 3 u. 4 HGB Anwendung der Einzel- oder Gruppenbewertung sowie
Verbrauchsfolgeverfahren
§ 255 Abs. 2 und 3 HGB Bemessung des Umfangs der Herstellungskosten
§ 253 Abs. 2 und 255 Abs. 4 S. 2 und
3 HGB
Bestimmung der Abschreibungsmethoden
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG vor BilMoG
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Gesetzliche Grundlage Entscheidungsparameter
Wertansatzwahlrecht
§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB
Anwendung für Abschlüsse ab GJ
01.01.2010
Außerplanmäßige Abschreibungen (auf den niedrigeren beizulegenden
Wert) im Finanzanlagevermögen bei nur vorübergehender Wertminderung
Wertansatzverbot
§ 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen auf den zukünftigen Wertschwankungswert im
Umlaufvermögen
Methodenwahlrechte
§ 256 i.V.m. § 240 Abs. 3 u. 4 HGB Anwendung der Einzel- oder Gruppenbewertung sowie
Verbrauchsfolgeverfahren
Ausschließlich Lifo- und Fifo-Verfahren für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010
§ 255 Abs. 2 und 3 HGB Bemessung des Umfangs der Herstellungskosten
Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen sind
für Abschlüsse ab GJ 01.01.2010 mit einzubeziehen.
§ 253 Abs. 3 und 246 Abs. 1 S. 4 HGB Bestimmung der Abschreibungsmethoden
Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DER BEWERTUNG gemäß BilMoG
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES AUSWEISES
Es gilt der allgemeine Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
Soweit die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften nicht bereits in den Einzelabschlüssen zu beachten waren, sind Umgliederungen erforderlich
Ausweiswahlrechte einheitlich ausüben
Wahlrecht zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren
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Konsolidierungsvorbereitung | WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Der Konzernabschluss darf und kann nur in einer Währung aufgestellt werden.
Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen sind daher in die einheitliche Konzernberichtswährung umzurechnen.
Erst danach können die Einzelabschlüsse zum Summenabschluss addiert und anschließend konsolidiert werden.
Nach § 315a Abs. 1 HGB i. V. mit § 298 Abs. 1 und § 244 HGB ist der Konzernabschluss eines deutschen Mutterunternehmens in EURO aufzustellen.
Verankerung der „modifizierten Stichtagskursmethode“ im deutschen Handelsrecht gem. § 256a und 308a HGB (international üblich: Konzept der „Funktionalen Währung“).
Bilanzposten sind generell mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umzurechnen, wobei das Eigenkapital zum historischen Kurs umzurechnen ist.
GuV-Posten sind zum Durchschnittskurs umzurechnen.
Die Umrechnungsdifferenz ist ergebnisneutral innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten „Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung“ auszuweisen.
Der DRS hat dazu den Standard DRS 14 (Währungsumrechnung) verabschiedet, der die Währungsumrechnung vor Änderung des HBG durch das BilMoG regelte; dieser soll nun außer Kraft gesetzt werden.
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Fallstudie für die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung
Modifizierte Stichtagskursmethode
Konsolidierungsvorbereitung | WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Gewinn- und Verlustrechnung
Lokalwährung CHF
Kurs Konzernleitwährung
EUR
Betriebliche Erträge 11.265,00 Durchschnittskurs 1,5000 7.510,00
Materialaufwand -7.500,00 Durchschnittskurs 1,5000 -5.000,00
Personalaufwand -1.225,00 Durchschnittskurs 1,5000 -816,67
Abschreibungen -525,00 Durchschnittskurs 1,5000 -350,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen -500,00 Durchschnittskurs 1,5000 -333,33
Gewinne/Verluste aus Abgang von Sachanlagevermögen 5,00 Durchschnittskurs 1,5000 3,33
Finanzergebnis -5,00 Durchschnittskurs 1,5000 -3,33
Außerordentliches Ergebnis 35,00 Durchschnittskurs 1,5000 23,33
Steuern -754,00 Durchschnittskurs 1,5000 -502,67
Periodenergebnis 796,00 Durchschnittskurs 1,5000 530,67
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Fallstudie für die Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung
Modifizierte Stichtagskursmethode
Anmerkung:
* Rechenregel: Eigenkapital Erstkonsolidierung zum historischen Kurs abzüglich Eigenkapital aus Erstkonsolidierung zum Stichtagskurs BP ** Rechenregel: Thesaurierte Ergebnisse Jahr 1 zum historischen Kurs abzüglich thesaurierte Ergebnisse Jahr 1 zum Stichtagskurs BP *** Rechenregel: Jahresergebnis zum Stichtagskurs abzüglich Jahresergebnis zum Durchschnittskurs
Konsolidierungsvorbereitung | WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Bilanz per 31. Dezember Lokalwährung
CHF Kurs
Konzernleitwährung EUR
AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Summe PASSIVA Eigenkapital aus Erstkonsolidierung Währungsrücklage auf Eigenkapital aus Erstkonsolidierung Thesauriertes Eigenkapital Jahr 1 Währungsrücklage auf thesauriertem Eigenkapital Jahr 1 Jahresergebnis Währungsrücklage Ergebnis DK/SK Zwischensumme Rückstellungen Fremdkapital Rechnungsabgrenzungsposten Summe
150,00 2.600,00
375,00 2.515,00
50,00
5.690,00
1.500,00
354,00
796,00
2.650,00
650,00 2.350,00
40,00
5.690,00
Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs
Stichtagskurs
Historischer Kurs
Historischer Kurs
Durchschnittskurs
Stichtagskurs Stichtagskurs Stichtagskurs
1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000
1,4000
1,8000
1,7000
1,5000
1,4000 1,4000 1,4000
107,14 1.857,14
267,86 1.796,43
35,71
4.064,29
833,33 238,10 208,24 44,62
530,67 37,91
1.892,87
464,29
1.678,57 28,57
4.064,29
*
**
***
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Konsolidierungsvorbereitung | ZIELE DER KONZERNRICHTLINIE
Vereinheitlichung der Berichterstattung im Konzern durch Definition der Buchungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Gliederungsvorschriften
Regelungen der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Festlegung Berichterstattungsprozesse und Termine
Übersicht und Liste der Konzerngesellschaften
Formularset mit Meldungslisten, Reports usw. zur Vereinheitlichung und Weiterverarbeitung
2. Konsolidierung
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Anpassung bzgl.
Ansatz
Bewertung
Gliederung
Abschlussstichtag
Währung
Latente Steuern
Kapitalkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
Schuldenkonsolidierung
HB I Muttergesellschaft
HB I Tochtergesellschaft 1
HB I Tochtergesellschaft 2
HB II Muttergesellschaft
HB II Tochtergesellschaft 1
HB II Tochtergesellschaft 2
GuV I Muttergesellschaft
GuV I Tochtergesellschaft 1
GuV I Tochtergesellschaft 2
GuV II Muttergesellschaft
GuV II Tochtergesellschaft 1
GuV II Tochtergesellschaft 2
Summenbilanz Konzernbilanz
Summen-GuV Konzern-GuV
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung |
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 51
Erwerbsmethode gemäß § 301 HGB Interessenzusammenführungsmethode gemäß § 302 HGB
Buchwertmethode Neubewertungsmethode
Aufdeckung der stillen Reserven nur bezogen auf den Mehrheitsanteil
Aufdeckung der stillen Reserven bezogen auf den Mehrheits- und Minderheitsanteil
Erwerbsfiktion Fusionsfiktion
Methoden der Kapitalkonsolidierung
Kapitalkonsolidierung | gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010
* Gem. Art 66 Abs. 3 EGHGB darf die Buchwertmethode für Unternehmen die vor dem 01.01.2010 erstmalig konsolidiert wurden, beibehalten werden.
*
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Kapitalkonsolidierung | BUCHWERTMETHODE - NEUBEWERTUNGSMETHODE
Buchwertmethode
Die Summenbilanz wird auf Basis der Buchwerte gebildet
Durch die Verrechnung von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital
entsteht ein Unterschiedsbetrag
Der Unterschiedsbetrag wird durch die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten
(unter Beachtung der Anschaffungskostenrestriktion) möglichst weitgehend auf
die Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens verteilt
Neubewertungsmethode
Die Summenbilanz wird auf Basis der Zeitwerte gebildet
Die stillen Reserven und Lasten werden aufgedeckt
Entsprechend der Beteiligung des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen
wird die Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens
verrechnet
Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen beiden Methoden liegen zum einen in der
Reihenfolge der beiden Konsolidierungsteilschritte, zum anderen in der Bedeutung des
Anschaffungskostenprinzips bei der Aufdeckung stiller Reserven. Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 178 ff., 8. Auflage 2009
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Kapitalkonsolidierung | UNTERSCHIEDSBETRÄGE
Verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung: Ein Goodwill (GoF) entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Anteile größer sind als das anteilige (neubewertete) Eigenkapital des TU.
Verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung: Ein Badwill entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Anteile kleiner sind als das anteilige (neubewertete) Eigenkapital.
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Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts
Abschreibung zu min. ¼
§ 309 Abs. 1 S. 1 HGB
Planmäßige Abschreibung
über die Nutzungsdauer
§ 309 Abs. 1 S. 2 HGB
Offenes Absetzen
von Rücklagen
§ 309 Abs. 1 S. 3 HGB
Kapitalkonsolidierung | BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN EINES GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTES
gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010
Bei einer Nutzung > 5 Jahre muss eine Begründung im
Anhang erfolgen.
2. Konsolidierung
2.1 Kapitalkonsolidierung
2. Konsolidierung
2.1.1 Kapitalkonsolidierung: Erstkonsolidierung
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Einschränkung des Erstkonsolidierungszeitpunktes:
§ 301 HGB
(2) Die Verrechnung nach Absatz 1 ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen Tochter-unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen.
§ 312 HGB
(3) Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen.
Kapitalkonsolidierung | Erstkonsolidierungszeitpunkt gemäß BilMoG FÜR ABSCHLÜSSE AB GJ 01.01.2010
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Für die Bestimmung der Wertansätze bei der Kapitalkonsolidierung darf künftig nur noch der Zeitpunkt herangezogen werden, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Neuregelung nach BilMoG setzt also voraus, dass zu diesem Zeitpunkt, beispielsweise bei unterjährigem Erwerb, ein Zwischenabschluss als Grundlage für die Kaufpreisallokation (purchase price allocation) vorliegt. Im Rahmen der Kaufpreisallokation werden die für stille Reserven/Lasten vergüteten Mehrwerte auf die Vermögensgegenstände/Schulden sowie den Goodwill verteilt.
Zusätzlich erfolgt eine Erleichterung der Zugangsbewertung des erworbenen Reinvermögens (gem. § 301 Abs. 2, S.2) indem die Möglichkeit einer provisorischen Kaufpreisallokation (innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist) eröffnet wird; sofern dessen Ermittlung bisher nicht möglich war.
Kapitalkonsolidierung | Erstkonsolidierungszeitpunkt gemäß BilMoG
Vgl. Küting/Pfitzer/Weber: Das neue deutsche Bilanzrecht, S. 414, 1. Auflage 2008
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 59
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG (100% BETEILIGUNG)
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW ZW BW ZW
Diverses Anlagevermögen
300
340
Eigenkapital
400
440
Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 400 420
Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW BW
Diverses Anlagevermögen
Anteile an verb. UN
400
500
Eigenkapital
400
Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 800
Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200
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Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB
HBII HBII Zeitwert Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 700
Anteile verb. Unternehmen 500 500
UV 300 500 520 800
Vorläufiger UB
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000
Passiva
Eigenkapital 400 400 440 800
Diverse Passiva 800 400 420 1.200
Summe Passiva 1.200 800 860 2.000
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 61
Teilschritte Kapitalkonsolidierung – Teil 1
(1) Buchung der Beteiligung
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
500
- 400
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Eigenkapital
100
400
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
500
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
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Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven Diverses AV
- Anteilige stille Reserven UV
+ Anteilige stille Lasten Diverse Passiva
100
- 40
- 20
+ 20
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses AV
Umlaufvermögen
60
40
20
an
Vorl. Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
100
20
Teilschritte Kapitalkonsolidierung – Teil 2
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 63
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB
HBII HBII Zeitwert Soll Haben
Aktiva
GoF 60 (2) 60
Diverses AV 400 300 340 700 40 (2) 740
Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1)
UV 300 500 520 800 20 (2) 820
Vorläufiger UB 100 (1) 100 (2)
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000 1.620
Passiva
Eigenkapital 400 400 440 800 400 (1) 400
Diverse Passiva 800 400 420 1.200 20 (2) 1.220
Summe Passiva 1.200 800 860 2.000 620 620 1.620
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 64
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW BW
Diverses Anlagevermögen
Anteile an verb. UN
400
375*
Eigenkapital
400
Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 675
Summe Aktiva 1.075 Summe Passiva 1.075
* Im Vergleich zum Beispiel einer 100%igen Beteiligung wird von einem proportional zur Beteiligung sinkenden Kaufpreis ausgegangen.
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW ZW Diff. *75% BW ZW Diff. *75%
Diverses Anlagevermögen
300
340
30
Eigenkapital
400
440
30
Umlaufvermögen 500 520 15 Diverse Passiva 400 420 15
Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 65
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII Zeitwert Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 700
Anteile verb. Unternehmen 375 375
UV 300 500 520 800
Vorläufiger UB
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.875
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital* 400 400 440 800
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 675 400 420 1.075
Summe Passiva 1.075 800 860 1.875
* übliche Verbuchung: Gewinnrücklage bzw. Gewinn-/Verlustvortrag
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Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (400 * 75 %)
375
- 300
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 75
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstiges Eigenkapital
75
300
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
375
Kapitalkonsolidierung – Teil 1
(1) Buchung der Beteiligung
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
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Kapitalkonsolidierung – Teil 2
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
(3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven Diverses AV (40 * 75 %)
- Anteilige stille Reserven UV (20 * 75 %)
+ Anteilige stille Lasten Diverse Passiva (20 * 75 %)
75
- 30
- 15
+ 15
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
Umlaufvermögen
45
30
15
an
Vorl. Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
75
15
Sonstiges Eigenkapital 100 an Anteile and. Gesellschafter 100
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 68
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Zeitwert Soll Haben
Aktiva
GoF 45 (2) 45
Diverses AV 400 300 340 700 30 (2) 730
Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1)
UV 300 500 520 800 15 (2) 815
Vorläufiger UB 75 (1) 75 (2)
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.875 1.590
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 800 300 (1) 100 (3)
400
Anteile and. Ges. 100 (3) 100
Diverse Passiva 675 400 420 1.075 15 (2) 1.090
Summe Passiva 1.075 800 860 1.875 565 565 1.590
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 69
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 740
Anteile verb. Unternehmen 500 500
UV 300 500 520 820
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 800 400 420 1.220
Summe Passiva 1.200 800 860 2.060
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 70
Kapitalkonsolidierung – Teil 1
Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet
Stille Reserven im Diversen AV
+ stille Reserven im UV
- stille Lasten bei den Diversen Passiva
40
+ 20
- 20
= Summe der stillen Reserven und Lasten 40
+ bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400
= Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440
Diverses AV
Umlaufvermögen
40
20
an
Sonst. Eigenkapital
Diverse Passiva
40
20
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 71
Buchwert der Beteiligung
- anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 100%)
500
- 440
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Eigenkapital
60
440
an
Anteile an verb. Unternehmen
500
Kapitalkonsolidierung – Teil 2
(1) Buchung der Beteiligung
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 72
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF 60 (1) 60
Diverses AV 400 300 340 740 740
Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1)
UV 300 500 520 820 820
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 1.620
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 440 (1) 400
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 800 400 420 1.220 1.220
Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 500 500 1.620
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 73
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 740
Anteile verb. Unternehmen 375 375
UV 300 500 520 820
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 675 400 420 1.095
Summe Passiva 1.075 800 860 1.935
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 74
Kapitalkonsolidierung – Teil 1
Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet
Stille Reserven im Diversen AV
+ stille Reserven im UV
- stille Lasten bei den Diversen Passiva
40
+ 20
- 20
= Summe der stillen Reserven und Lasten 40
+ bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400
= Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440
Diverses AV
Umlaufvermögen
40
20
an
Sonst. Eigenkapital
Diverse Passiva
40
20
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 75
Buchwert der Beteiligung
- anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 75%)
375
- 330
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Eigenkapital
45
330
an
Anteile an verb. Unternehmen
375
Kapitalkonsolidierung – Teil 2
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
Beteiligungsquote der Minderheitsgesellschafter
* Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens
25 %
* 440
= Anteile anderer Gesellschafter 110
Sonstiges Eigenkapital 110 an Anteile and. Ges. 110
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 76
Kapitalkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF 45 (1) 45
Diverses AV 400 300 340 740 740
Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1)
UV 300 500 520 820 820
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 1.605
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 330 (1) 110 (2)
400
Anteile and. Ges. 110 (2) 110
Diverse Passiva 675 400 420 1.095 1.095
Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 485 485 1.605
2. Konsolidierung
2.1.2 Kapitalkonsolidierung: Folgekonsolidierung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 78
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG (100% BETEILIGUNG)
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
BW ZW BW ZW
Diverses Anlagevermögen
300
340
Eigenkapital
Gewinn
400
80
440
80
Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 320 340
Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
BW BW
Diverses Anlagevermögen
Anteile an verb. UN
400
500
Eigenkapital
Gewinn
400
60
Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 740
Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 79
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 700
Anteile verb. Unternehmen 500 500
UV 300 500 800
Vorläufiger UB
Summe Aktiva 1.200 800 2.000
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 800
Gewinn 60 80 140
Diverse Passiva 740 320 1.060
Summe Passiva 1.200 800 2.000
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 80
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
500
- 400
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstiges Eigenkapital
100
400
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
500
(1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 1
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 81
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven Diverses AV
- Anteilige stille Reserven UV
+ Anteilige stille Lasten Diverse Passiva
100
- 40
- 20
+ 20
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
Umlaufvermögen
60
40
20
an
Vorl. Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
100
20
(2) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 2
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 82
(3) Abschreibungen
Geschäfts- oder Firmenwert – Nutzungsdauer 4 Jahre: 60/4 = 15
Diverses Anlagevermögen – Nutzungsdauer 5 Jahre: 40/5 = 8
Diverse Passiva – stille Lasten werden komplett realisiert
Ergebnisänderung: 3
Gewinn
Diverse Passiva
3
20
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
15
8
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 83
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Soll Haben
Aktiva
GoF 60 (2) 15(3) 45
Diverses AV 400 300 700 40 (2) 8 (3) 732
Anteile verb. Unternehmen 500 500 500 (1)
UV 300 500 800 20 (2) 820
Vorläufiger UB 100(1) 100 (2)
Summe Aktiva 1.200 800 2.000 1.597
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 800 400 (1) 400
Gewinn 60 80 140 3 (3) 137
Diverse Passiva 740 320 1.060 20 (3) 20 (2) 1.060
Summe Passiva 1.200 800 2.000 643 643 1.597
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Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG (75% BETEILIGUNG)
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
BW ZW BW ZW
Diverses Anlagevermögen
300
340
Eigenkapital
Gewinn
400
80
440
80
Umlaufvermögen 500 520 Diverse Passiva 320 340
Summe Aktiva 800 860 Summe Passiva 800 860
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
BW BW
Diverses Anlagevermögen
Anteile an verb. UN
400
375
Eigenkapital
Gewinn
400
60
Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 615
Summe Aktiva 1.075 Summe Passiva 1.200
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Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 700
Anteile verb. Unternehmen 375 375
UV 300 500 800
Vorläufiger UB
Summe Aktiva 1.075 800 1.875
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 800
Gewinn 60 80 140
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 615 320 935
Summe Passiva 1.075 800 1.875
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Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (400 * 75 %)
375
- 300
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 75
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstiges Eigenkapital
75
300
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
375
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
(1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 1
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Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven Diverses AV (40 * 75 %)
- Anteilige stille Reserven UV (20 * 75 %)
+ Anteilige stille Lasten Diverse Passiva (20 * 75 %)
75
- 30
- 15
+ 15
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
Umlaufvermögen
45
30
15
an
Vorl. Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
75
15
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
(2) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 2
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(3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
(4) Abschreibungen
Gewinn
Diverse Passiva
2,25
15
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
11,25
6
Sonstiges Eigenkapital
Gewinn
100
20
an
Anteile and. Gesellschafter
120
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 89
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Soll Haben
Aktiva
GoF 45 (2) 11,25 (4) 33,75
Diverses AV 400 300 700 30 (2) 6 (4) 724
Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1)
UV 300 500 800 15 (2) 815
Vorläufiger UB 75 (1) 75 (2)
Summe Aktiva 1.075 800 1.875 1.572,75
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 800 300 (1) 100 (3)
400
Gewinn 60 80 140 20 (3)
2,25 (4) 117,75
Anteile a. Gesell. 120 (3) 120
Diverse Passiva 615 320 935 15 (4) 15 (2) 935
Summe Passiva 1.075 800 1.875 602,25 602,25 1.572,75
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 90
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 740
Anteile verb. Unternehmen 500 500
UV 300 500 520 820
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840
Gewinn 60 80 80 140
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 740 320 340 1.080
Summe Passiva 1.200 800 860 2.060
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 91
Teilschritte Kapitalkonsolidierung
Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet
Stille Reserven im Diversen AV
+ stille Reserven im UV
- stille Lasten bei den Diversen Passiva
40
+ 20
- 20
= Summe der stillen Reserven und Lasten 40
+ bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400
= Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440
Diverses Anlagevermögen
Umlaufvermögen
40
20
an
Sonst. Eigenkapital
Diverse Passiva
40
20
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 92
Buchwert der Beteiligung
- anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 100%)
500
- 440
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 60
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Eigenkapital
60
440
an
Anteile an verb. Unternehmen
500
(1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung
(2) Abschreibungen
Geschäfts- oder Firmenwert – Nutzungsdauer 4 Jahre: 60/4 = 15
Diverses Anlagevermögen – Nutzungsdauer 5 Jahre: 40/5 = 8
Diverse Passiva – stille Lasten werden komplett realisiert
Ergebnisänderung: 3
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
Gewinn
Diverse Passiva
3
20
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
15
8
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 93
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (100% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF 60(1) 15(2) 45
Diverses AV 400 300 340 740 8(2) 732
Anteile verb. Unternehmen 500 500 500(1)
UV 300 500 520 820 820
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.060 1.597
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 440(1) 400
Gewinn 60 80 80 140 3(2) 137
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 740 320 340 1.080 20(2) 1.060
Summe Passiva 1.200 800 860 2.060 523 523 1.597
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 94
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF
Diverses AV 400 300 340 740
Anteile verb. Unternehmen 375 375
UV 300 500 520 820
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840
Gewinn 60 80 80 140
Anteile and. Ges.
Diverse Passiva 615 320 340 955
Summe Passiva 1.075 800 860 1.935
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 95
Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 1
Der in der Spalte HBIII implizit enthaltene Buchungssatz lautet
Stille Reserven im Diversen AV
+ stille Reserven im UV
- stille Lasten bei den Diversen Passiva
40
+ 20
- 20
= Summe der stillen Reserven und Lasten 40
+ bilanzielles Eigenkapital des Tochterunternehmens + 400
= Neubewertetes Eigenkapital des Tochterunternehmens 440
Diverses Anlagevermögen
Umlaufvermögen
40
20
an
Sonst. Eigenkapital
Diverse Passiva
40
20
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 96
Buchwert der Beteiligung
- anteiliges neubewertetes Eigenkapital (440 * 75%)
375
- 330
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 45
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Eigenkapital
45
330
an
Anteile an verb. Unternehmen
375
(1) Kapitalkonsolidierung wie bei Erstkonsolidierung – Teil 2
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 97
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
(2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
(3) Abschreibungen für eigene Anteile
(4) Abschreibungen für Anteile anderer Gesellschafter
Sonstiges Eigenkapital
Gewinn
110
20
an
Anteile and. Ges.
130
Gewinn
Diverse Passiva
2,25
15
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses AV
11,25
6
Diverse Passiva 5 an Diverses AV
Anteile and. Ges.
2
3
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 98
Kapitalkonsolidierung | FOLGEKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (75% BETEILIGUNG)
MU TU SB
Konso.-Spalte KB
HBII HBII Zeitwert Soll Haben
Aktiva
GoF 45 (1) 11,25 (3) 33,75
Diverses AV 400 300 340 740 6 (3) 2 (4)
732
Anteile verb. Unternehmen 375 375 375 (1)
UV 300 500 520 820 820
Summe Aktiva 1.075 800 860 1.935 1.585,75
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 440 840 330 (1) 110 (2)
400
Gewinn 60 80 80 140 20 (2)
2,25 (3) 117,75
Anteile a. Gesell. 130 (2)
3 (4) 133
Diverse Passiva 615 320 340 955 15 (3) 5 (4)
935
Summe Passiva 1.075 800 860 1.935 527,25 527,25 1.585,75
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 99
Kapitalkonsolidierung | VERGLEICH BUCHWERTMETHODE – NEUBEWERTUNGSMETHODE BEI DER ERSTKONSOLIDIERUNG
KB Erstkonso-lidierung
100% BWM
KB Erstkonso-lidierung
100% NBM
KB Erstkonso-lidierung
75 % BWM
KB Erstkonso-lidierung 75% NBM
Aktiva
GoF 60 60 45 45
Diverses AV 740 740 730 740
UV 820 820 815 820
Summe Aktiva 1.620 1.620 1.590 1.605
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 400 400
Gewinn
Anteile a. Gesell. 100 110
Diverse Passiva 1.220 1.220 1.090 1.095
Summe Passiva 1.620 1.620 1.590 1.605
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 100
Kapitalkonsolidierung | VERGLEICH BUCHWERTMETHODE – NEUBEWERTUNGSMETHODE BEI DER FOLGEKONSOLIDIERUNG
KB Folgekonso-
lidierung 100% BWM
KB Folgekonso-lidierung
100% NBM
KB Folgekonso-
lidierung 75 % BWM
KB Folgekonso-
lidierung 75% NBM
Aktiva
GoF 45 45 33,75 33,75
Diverses AV 732 732 724 732
UV 820 820 815 820
Summe Aktiva 1.597 1.597 1.572,75 1.585,75
Passiva
Eigenkapital
sonstiges Eigenkapital 400 400 400 400
Gewinn 137 137 117,75 117,75
Anteile a. Gesell. 120 133
Diverse Passiva 1.060 1.060 935 935
Summe Passiva 1.597 1.597 1.572,75 1.585,75
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 101
Kapitalkonsolidierung | UNTERSCHIEDE BUCHWERTMETHODE – NEUBEWERTUNGSMETHODE
Die Unterschiede zwischen der Buchwert- und der Neubewertungsmethode liegen in der Reihenfolge der Konsolidierungsschritte bei der Erstkonsolidierung und bei der Bedeutung des Anschaffungskostenprinzips bei der Aufdeckung stiller Reserven.
Buchwertmethode
1. Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des
Tochterunternehmens – entsprechend der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am
Tochterunternehmen
2. Aufteilung des verbleibenden Unterschiedsbetrags durch die Aufdeckung von stillen
Reserven und Lasten. Gemäß Anschaffungskostenrestriktion dürfen stille Reserven nur insoweit aufgedeckt werden, als hierdurch kein
verbleibender negativer Unterschiedsbetrag entsteht oder sich vergrößert.
Neubewertungsmethode
1. Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten Die Anschaffungskostenrestriktion für die Neubewertungsmethode wurde durch das TransPuG aufgehoben.
2. Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital des
Tochterunternehmens
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 102
Kapitalkonsolidierung | VERGLEICH BUCHWERTMETHODE - NEUBEWERTUNGSMETHODE
Unterschiede werden sichtbar in Posten,
bei denen stille Reserven oder stille Lasten bei Vermögensgegenständen und Schulden aufgedeckt und zugeordnet wurden
und
zu Tochterunternehmen gehören, an denen Konzernaußenstehende beteiligt sind.
Buchwertmethode:
Anteilige Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten
Neubewertungsmethode:
Vollständige Aufdeckung der stillen Reserven und Lasten
Beim Geschäfts- oder Firmenwert entstehen keine Unterschiede, da an diesem Posten Konzernaußenstehende nicht beteiligt sind.
Bei einer Beteiligungsquote von 100% führen die beiden Methoden zum gleichen Ergebnis, allerdings auf unterschiedlichen Verfahrensweisen.
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 178ff., 8. Auflage 2009
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 103
Kapitalkonsolidierung | Fallbeispiel MUSTERHÄUSER KONZERN (29098/59700)
Musterbau GmbH 29098/59701
Vollkonsolidierung Beteiligung 100 %
Musterhäuser GmbH 29098/59705
Konzernmutter
Musterhouse Corp. 29098/59704
Quotenkonsolidierung Beteiligung 40 %
Mustervertrieb GmbH & Co. KG 29098/59702
Vollkonsolidierung Beteiligung 95 %
Testholz GmbH 29098/59703
Vollkonsolidierung Beteiligung 100 %
Gez. Kapital 260.000,00 And. Gewinn-RL. 540.000,00
Beteiligung i. H. v. 930.000,00
Beteiligung i. H. v. 250.000,00
Kompl.-Kapital. 155.800,00 Kommand.Kap. 8.200,00
Beteiligung i. H. v. 600.000,00
Gez. Kapital 436.800,00 Gez. Kapital 182.000,00
Beteiligung i. H. v. 182.000,00
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 104
Kapitalkonsolidierung |Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH
Die Musterhäuser GmbH hat die Testholz GmbH im Jahr 01 zu 100 % erworben und weist die Beteiligung mit Anschaffungskosten von 930 TEUR aus.
Im Jahr 01 wurde die Erstkonsolidierung durchgeführt. Die Testholz GmbH hatte zu diesem Zeitpunkt ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 260 TEUR und andere Gewinnrücklagen von 540 TEUR. Die stillen Reserven und Lasten der Testholz GmbH sind auf der folgenden Seite ausgewiesen.
Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erst-, 1. und 2. Folgekonsolidierung) nach der
Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die
Buchungssätze.
Die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ist 4 Jahre.
Das Anlagevermögen wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Die stillen Lasten bei den diversen Passiva werden durch Begleichung der
Verpflichtung realisiert.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 105
Kapitalkonsolidierung |Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 01
Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
Anlagevermögen 160 Eigenkapital 790
Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 300
Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090
Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW ZW BW ZW
Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital 800 810
Diverse Passiva 90 110
Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 106
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
930
- 800
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 130
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Eigenkapital
130
800
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
930
Kapitalkonsolidierung
(1) Buchung der Beteiligung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 107
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven des Anlagevermögens
+ Anteilige stille Lasten der diversen Passiva
130
- 30
+ 20
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 120
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
120
30
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstige Passiva
130
20
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 108
1.200 1.080 1.080
800(1)
920
110
810
920
920
HBIII
1.980 890 700 Summe Passiva
410 20(2) 390 90 300 Diverse Passiva
790 1.590 800 790 Eigenkapital
Passiva
1.200 1.980 890 1.090 Summe Aktiva
130(1) 130(1) Vorläufiger UB
UV
930(1) 930 930 Anteile verb. Unternehmen
1.080 30(2) 1.050 890 160 Diverses AV
120 120(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII
KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 109
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges neubewertetes Eigenkapital
930
- 810
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 120
Geschäfts- oder Firmenwert
Eigenkapital
120
810
an
Anteile an verbundene Unternehmen
930
Kapitalkonsolidierung
(1) Buchung der Beteiligung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 110
1.200
1.200 920
110
810
920
920
HBIII
2.010 890 700 Summe Passiva
410 410 90 300 Diverse Passiva
790 1.600 800 790 Eigenkapital
Passiva
2.010 890 1.090 Summe Aktiva
UV
930 930 Anteile verb. Unternehmen
1.080 1.080 890 160 Diverses AV
120 GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII
KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
930 930
810(1)
930(1)
120(1)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 111
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 02
Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
Anlagevermögen 160 Eigenkapital
Gewinn
790
150
Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 150
Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090
Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.02
BW ZW BW ZW
Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital
Gewinn
800
50
810
50
Diverse Passiva 40 60
Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 112
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
120
30
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstige Passiva
130
20
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Anteiliges bilanz. Eigenkapital
130
800
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
930
Gewinn
Diverse Passiva
16
20
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
30
6
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
(3) Abschreibungen und Realisierung der stillen Lasten (erfolgswirksam)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 113
184 16(3) 200 50 50 150 Gewinn
790 800(1) 1.590 810 800 790 sonstiges Eigenkapital
920
60
920
920
HBIII
1.164 1.116 1.116 1.980 890 1.090 Summe Passiva
190 20(2) 20(3) 190 40 150 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
1.164 1.980 890 1.090 Summe Aktiva
130(2) 130(1) Vorläufiger UB
UV
930(1) 930 930 Anteile verb. Unternehmen
1.074 6(3) 30(2) 1.050 890 160 Diverses AV
90 30(3) 120(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kursiv: rechnerische Werte
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
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Kapitalkonsolidierung | Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
Geschäfts- oder Firmenwert
Anteiliges bilanz. Eigenkapital
120
810
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
930
Gewinn
Sonstige Passiva
16
20
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
30
6
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Abschreibungen und Realisierung der stillen Lasten (erfolgswirksam)
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184 16(2) 200 50 50 150 Gewinn
790 810(1) 1.600 810 800 790 sonstiges Eigenkapital
920
60
920
920
HBIII
1.164 966 966 2.010 500 1.090 Summe Passiva
190 20(2) 210 40 150 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
1.164 2.010 890 1.090 Summe Aktiva
UV
930(1) 930 930 Anteile verb. Unternehmen
1.074 6(2) 1.080 890 160 Diverses AV
90 30(2) 120(1) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
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Kapitalkonsolidierung |Fall 1 MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH Jahr 03
Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03
Anlagevermögen 160 Eigenkapital
Gewinn
790
150
Anteile an verb. UN 930 Diverse Passiva 150
Summe Aktiva 1.090 Summe Passiva 1.090
Testholz GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03
BW ZW BW ZW
Anlagevermögen 890 920 Eigenkapital
Gewinn
800
50
810
50
Diverse Passiva 40 60
Summe Aktiva 890 920 Summe Passiva 890 920
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Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Anlagevermögen
120
30
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
130
20
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
130
800
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
930
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
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(3) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (aus 02; erfolgsneutral)
(4) Realisierung der stillen Lasten (aus 02; erfolgsneutral)
(5) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (aus 02; erfolgsneutral)
(6) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (erfolgswirksam)
(7) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (erfolgswirksam)
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
Sonstiges Eigenkapital 30 an Geschäfts- oder Firmenwert
30
Diverse Passiva 20 an Sonstiges Eigenkapital 20
Gewinn 6 an Diverses Anlagevermögen 6
Gewinn 30 an Geschäfts- oder Firmenwert
30
Sonstiges Eigenkapital 6 an Diverses Anlagevermögen 6
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774
1.068 6(3)
810
164 6(6)
200 50 50 150 Gewinn
20(4) 800(1)
1.590 800 790 sonstiges Eigenkapital
920
60
920
920
Zeitwert
1.128 1.172 1.172 1.980 890 1.090 Summe Passiva
190 20(2) 20(4) 190 40 150 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
1.128 1.980 890 1.090 Summe Aktiva
130(2) 130(1) Vorläufiger UB
UV
930(1) 930 930 Anteile verb. Unternehmen
6(6)
30(2) 1.050 890 160 Diverses AV
60
30(7) 120(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH BUCHWERTMETHODE
30(7)
30(5)
30(5)
6(3)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 120
(1) Buchung der Beteiligung
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
Anteile an verbundenen Unternehmen
120
810
930
an
Geschäfts- oder Firmenwert
Anteiliges neubewertetes Eigenkapital
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(2) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (aus 02; erfolgsneutral)
(3) Abschreibung der diversen Passiva (aus 02; erfolgsneutral)
(4) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (aus 02; erfolgsneutral)
(5) Abschreibung des diversen Anlagevermögens (erfolgswirksam)
(6) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (erfolgswirksam)
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
Sonstiges Eigenkapital 30 an Geschäfts- oder Firmenwert
30
Diverse Passiva 20 an Sonstiges Eigenkapital 20
Gewinn 6 an Diverses Anlagevermögen 6
Gewinn 30 an Geschäfts- oder Firmenwert
30
Sonstiges Eigenkapital 6 an Diverses Anlagevermögen 6
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810(1)
6(2)
30(4)
6(2)
6(5)
1.068
20(3) 810
164 6(5)
200 50 50 150 Gewinn
774 1.600 800 790 sonstiges Eigenkapital
920
60
920
920
HBIII
1.128 1.022 1.022 2.010 890 1.090 Summe Passiva
190 20(3) 210 40 150 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
1.128 2.010 890 1.090 Summe Aktiva
UV
930(1) 930 930 Anteile verb. Unternehmen
1.080 890 160 Diverses AV
60 30(4)
120(1) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 1 2. FOLGEKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/TESTHOLZ GmbH NEUBEWERTUNGSMETHODE
30(6)
30(6)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 123
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
Die Musterhäuser GmbH besitzt eine Beteiligung an der Mustervertrieb GmbH & Co. KG und weist diese mit Anschaffungskosten in Höhe von 250 TEUR aus.
Das Gesamtkapital der Mustervertrieb GmbH & Co. KG teilt sich in das Komplementärkapital von 155,8 TEUR und das Kommanditkapital von 8,2 TEUR auf. Anderes EK gibt es nicht. Die stillen Reserven und Lasten der Mustervertrieb GmbH sind auf der folgenden Seite ausgewiesen.
MU : Diverses AV 540.000,00 TU: 300.000,00 EK 490.000,00 Diverse Passiva 300.000,00 136.000,00
Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) nach der Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze.
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Kapitalkonsolidierung | Fall 2 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH Jahr 01
Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
Anlagevermögen 540 Eigenkapital 490
Anteile an verb. UN 250 Diverse Passiva 300
Summe Aktiva 790 Summe Passiva 790
Mustervertrieb GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW ZW BW ZW
Anlagevermögen 300 350 Komplementärkapital
Kommanditkapital
155,8
8,2
171
9
Diverse Passiva 136 170
Summe Aktiva 300 350 Summe Passiva 300 350
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 125
(1) Buchung der Beteiligung
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
BUCHWERTMETHODE
250
- 155,8
94,2
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstiges Eigenkapital
94,2
155,8
an
Anteile an verbundenen Unternehmen
250
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (164 * 95 %)
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 126
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
(3) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
BUCHWERTMETHODE
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
- Anteilige stille Reserven des Anlagevermögens
+ Anteilige stille Lasten der diversen Passiva
94,2
- 47,5
+ 32,3
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 79
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
79
47,5
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Sonstige Passiva
94,2
32,3
Sonstiges Eigenkapital 8,2 an Anteile anderer Gesellsch. 8,2
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 127
155,8(1)
8,2(3) 490
840
8,2 8,2 (3) Anteile and. Ges.
654 180 164 490 sonstiges Eigenkapital
350
170
350
350
HBIII
966,5 384,7 384,7 1.090 300 790 Summe Passiva
468,3 32,3 (2) 436 136 300 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
966,5 1.090 300 790 Summe Aktiva
94,2(2) 94,2(1) Vorläufiger UB
UV
250(1) 250 250 Anteile verb. Unternehmen
887,5 47,5(2) 300 540 Diverses AV
79 79(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
BUCHWERTMETHODE
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 128
Stille Reserven im sonstigen Anlagevermögen
- Stille Lasten bei den sonstigen Passiva
50
34
= Summe stiller Reserven und Lasten 16
+ Bilanzielles Eigenkapital der Tochter 164
= Neubewertetes Eigenkapital der Tochter 180
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
NEUBEWERTUNGSMETHODE
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges neubewertetes Eigenkapital (180 * 95 %)
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert)
250
171
79
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 129
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Buchung der Anteile anderer Gesellschafter
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
NEUBEWERTUNGSMETHODE
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges neubew. AV
79
171
an
Anteile an verb. UN
250
Sonstiges Eigenkapital 9 an Anteile and. Gesellschafter 9
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 130
890 890
9 9(2) Anteile and. Ges.
490 171(1)
670 180 164 490 sonstiges Eigenkapital
350
170
350
350
Zeitwert
969 259 259 1.140 300 790 Summe Passiva
470 470 136 300 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
969 1.140 300 790 Summe Aktiva
UV
250(1) 250 250 Anteile verb. Unternehmen
890 300 540 Diverses AV
79 79(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU MU
Kapitalkonsolidierung | Fall 2 ERSTKONSOLIDIERUNG MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
NEUBEWERTUNGSMETHODE
9(2)
2. Konsolidierung
2.2 Quotenkonsolidierung
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Quotenkonsolidierung |
Nach § 310 Abs. 1 HGB ist das Wahlrecht, ein Unternehmen quotal in den Konzernabschluss einzubeziehen, auf Gemeinschaftsunternehmen beschränkt. Voraussetzung: Gemeinsame Führung mit einem konzernfremden Unternehmen (Spezialfall 50% zu 50%)
Verfahren: Neubewertungsmethode (vor BilMoG war wahlweise auch die Buchwertmethode zulässig)
Durchführung: Erstellen einer quotalen Bilanz Konsolidierung analog Tochterunternehmen
Wahlrecht: Equity-Konsolidierung
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Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG (30% BETEILIGUNG)
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW BW
Diverses Anlagevermögen
Beteiligung
400
500
Eigenkapital
400
Umlaufvermögen 300 Diverse Passiva 800
Summe Aktiva 1.200 Summe Passiva 1.200
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
BW 30% ZW 30% BW 30% ZW 30%
Diverses Anlagevermögen
300
90
102
Eigenkapital
400
120
132
Umlaufvermögen 500 150 156 Diverse Passiva 400 120 126
Summe Aktiva 800 240 Summe Passiva 800 240
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 134
240
120
120
240
150
90
HBII 30%
258
126
132
258
156
102
HBIII 30%
1.440 800 1.200 Summe Passiva
920 400 800 Diverse Passiva
520 400 400 Eigenkapital
Passiva
1.440 800 1.200 Summe Aktiva
Vorläufiger UB
450 500 300 UV
500 500 Beteiligung
490 300 400 Sonstiges AV
GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 135
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
500
- 120
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 380
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Eigenkapital
380
120
an
Beteiligung
500
Geschäfts- oder Firmenwert
Sonstiges Anlagevermögen
Umlaufvermögen
368
12
6
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
380
6
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 136
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE (30% BETEILIGUNG)
240
120
120
240
150
90
HBII 30%
258
126
132
258
156
102
HBIII 30%
1.326 886 886 1.440 800 1.200 Summe Passiva
926 6(2) 920 400 800 Diverse Passiva
400 120(1) 520 400 400 Eigenkapital
Passiva
1.326 1.440 800 1.200 Summe Aktiva
380(2) 380(1) Vorläufiger UB
456 6(2) 450 500 300 UV
500(1) 500 500 Beteiligung
502 12(2) 490 300 400 Sonstiges AV
368 368(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 137
240
120
120
240
150
90
HBII 30%
258
126
132
258
156
102
HBIII 30%
1.458 800 1.200 Summe Passiva
926 400 800 Diverse Passiva
532 400 400 Eigenkapital
Passiva
1.458 800 1.200 Summe Aktiva
456 500 300 UV
500 500 Beteiligung
502 300 400 Sonstiges AV
GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 138
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges neubewertetes Eigenkapital
500
132
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 368
Geschäfts- oder Firmenwert
Eigenkapital
368
132
an
Beteiligung
500
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG)
(1) Buchung der Beteiligung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 139
Quotenkonsolidierung | ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE (30% BETEILIGUNG)
240
120
120
240
150
90
HBII 30%
258
126
132
258
156
102
HBIII 30%
1.326 500 500 1.458 800 1.200 Summe Passiva
926 926 400 800 Diverse Passiva
400 132(1) 532 400 400 Eigenkapital
Passiva
1.326 1.458 800 1.200 Summe Aktiva
456 456 500 300 UV
500(1) 500 500 Beteiligung
502 502 300 400 Sonstiges AV
368 368(1) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 140
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp.
Musterbau GmbH 29098/59701
Vollkonsolidierung Beteiligung 100 %
Musterhäuser GmbH 29098/59705
Konzernmutter
Musterhouse Corp. 29098/59704
Quotenkonsolidierung Beteiligung 40 %
Mustervertrieb GmbH & Co. KG 29098/59702
Vollkonsolidierung Beteiligung 95 %
Testholz GmbH 29098/59703
Vollkonsolidierung Beteiligung 100 %
Anschaffungskosten i. H. v. 600.000,00
Gez. Kapital 436.800,00
Musterhäuser-Konzern 29098/59700
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 141
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp.
Die Musterhäuser GmbH hat mit einem Kooperationspartner die Musterhouse Corp. gegründet. Die Beteiligungsquote beträgt 40 % und die Anschaffungskosten belaufen sich auf 600 TEUR. Das Gesamtkapital der Musterhouse Corp. beträgt 1.300 TUSD bei einem Umrechnungskurs von 1 USD = 0,84 Euro. Anderes EK gibt es nicht. Die stillen Reserven und Lasten der Musterhouse Corp. sind auf der folgenden Seite ausgewiesen.
MU : Sonstiges AV 100.000 TU(EUR): 800.000 UV 400.000 EK 400.000 1.092.000 Diverse Passiva 300.000 108.000
Führen Sie die Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung) nach der Buchwertmethode und der Neubewertungsmethode durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 142
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp.
Musterhäuser GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.01
Anlagevermögen 100 Eigenkapital 400
Anteile an verb. UN 600 Diverse Passiva 300
Summe Aktiva 700 Summe Passiva 700
Musterhouse Corp. Auszug der Bilanz zum 31.12.01 (in EUR)
BW ZW BW ZW
Anlagevermögen 800 837,5 Eigenkapital 1.092 1.137,5
Umlaufvermögen 400 412,5 Diverse Passiva 108 112,5
Summe Aktiva 1.200 1.250 Summe Passiva 1.200 1.250
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 143
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII
HBII 40%
Zeitwert 40%
Soll Haben
Aktiva
GoF
Sonstiges AV 100 800
Beteiligung 600
UV 400
Vorläufiger UB
Summe Aktiva 700 1.200
Passiva
Eigenkapital 400 1.092
Diverse Passiva 300 108
Summe Passiva 700 1.200
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 144
(1) Buchung der Beteiligung
(2) Aufdeckung der stillen Reserven/Lasten und Buchung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
600
- 436,8
= Vorläufiger Unterschiedsbetrag 163,2
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Eigenkapital
163,2
436,8
an
Beteiligung
600
Geschäfts- oder Firmenwert
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
145
15
5
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Diverse Passiva
163,2
1,8
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 145
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG BUCHWERTMETHODE
480
43,2
436,8
480
160
320
HBII 40%
500
45
455
500
165
335
Zeitwert 40%
745 765 765 1.180 1.200 700 Summe Passiva
345 1,8(2) 343,2 108 300 Diverse Passiva
400 436,8(1) 836,8 1.092 400 Eigenkapital
Passiva
745 1.180 1.200 700 Summe Aktiva
163,2(2) 163,2(1) Vorläufiger UB
165 5(2) 160 400 UV
600(1) 600 600 Beteiligung
435 15(2) 420 800 100 Sonstiges AV
145 145(2) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 146
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital
600
455
= Verbleibender Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) 145
Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE
(1) Buchung der Beteiligung
Geschäfts- oder Firmenwert
Eigenkapital
145
455
an
Beteiligung
600
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Quotenkonsolidierung | Fall 3 MUSTERHÄUSER GmbH/MUSTERHOUSE Corp. ERSTKONSOLIDIERUNG NEUBEWERTUNGSMETHODE
480
43,2
436,8
480
160
320
HBII 40%
500
45
455
500
165
335
Zeitwert40%
745 600 600 1.200 1.200 700 Summe Passiva
345 345 108 300 Diverse Passiva
400 455(1) 855 1.092 400 Eigenkapital
Passiva
745 1.200 1.200 700 Summe Aktiva
165 165 400 UV
600(1) 600 600 Beteiligung
435 435 800 100 Sonstiges AV
145 145(1) GoF
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
2. Konsolidierung
2.3 Konsolidierung nach der Equity-Methode §§ 311, 312 HGB
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Equity = Eigenkapital
Ausweis der Beteiligung in Höhe des anteiligen Eigenkapitals
Nach § 311 HGB ist ein typisches assoziiertes Unternehmen dadurch gekennzeichnet, dass ein Konzernunternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Ein maßgeblicher Einfluss wird bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet. Voraussetzung: maßgeblicher Einfluss
Besonderheiten: Es ist keine Vereinheitlichung von Bilanzierung, Bewertung und Stichtag erforderlich.
Es werden keine Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz übernommen.
Konsolidierung nach der Equity-Methode | §§ 311, 312 HGB
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Anwendung auch für Gemeinschaftsunternehmen (Wahlrecht) und ggf. für Tochtergesellschaften, die gemäß § 296 HGB wahlweise nicht vollkonsolidiert werden.
Wesentlich an der Equity-Methode ist, dass eine jährliche Fortschreibung des Beteiligungswertansatzes entsprechend dem Anteil am Jahreserfolg des Unternehmens erfolgt.
Der Wertansatz der Equity-Beteiligung tendiert zum anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft (Firmenwert).
Zur Ermittlung und Fortführung des Firmenwerts sind für Geschäftsjahre bis 31.12.2009 sowohl die Buchwertmethode als auch die Kapitalanteilsmethode zulässig.
Nach HGB führen die Buchwertmethode und die Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung bzgl. Bestimmung und Verteilung eines Unterschiedsbetrags zum gleichen Ergebnis.
Konsolidierung nach der Equity-Methode | §§ 311, 312 HGB
Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 526, 11. Auflage 2008
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Aufhebung der Wahl des Wertansatzes:
§ 312 HGB
(1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passivischer Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben.
Konsolidierung nach der Equity-Methode | gemäß BilMoG
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Beteiligungsbuchwert im Jahr t0
Regelmäßige Fortschreibung
+ Anteiliger Jahresüberschuss des Beteiligungsunternehmens
- Anteiliger Jahresfehlbetrag des Beteiligungsunternehmens
- Vereinnahmte Gewinnausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen
- Auflösung/Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
+ Auflösung/Verminderung der aufgedeckten stillen Lasten
- Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes
+ Auflösung eines passivischen Unterschiedsbetrages
+/- Ergebniswirkung der (möglichen) Neubewertung gem. § 312 Abs. 5 (Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden)
+/- Eliminierung von Zwischengewinnen/Zwischenverlusten
Unregelmäßige Fortschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibungen
+ Zuschreibungen
+ Kapitaleinzahlungen/Zugänge
- Kapitalauszahlungen/Abgänge
= Beteiligungsbuchwert im Jahr t1
Konsolidierung nach der Equity-Methode | §§ 311, 312 HGB
Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts nach der Buchwertmethode
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 348, 8. Auflage 2009
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Konsolidierung nach der Equity-Methode | BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT
Die A-AG hat am 01.01.01 eine 30 %ige Beteiligung zum Preis von 100.000 an der B-AG erworben.
B-AG:
Eigenkapital 300.000 Stille Reserven im Anlagevermögen 20.000 Jahresüberschuss in 01 90.000 Ausschüttung an Anteilseigner: 30.000
Der Firmenwert ist über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und das Anlagevermögen über eine Nutzungsdauer von 4 Jahren linear abzuschreiben.
Wie entwickelt sich der Beteiligungsbuchwert?
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Konsolidierung nach der Equity-Methode | BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT
Buchwert der Beteiligung
- Anteiliges bilanzielles Eigenkapital (300.000 * 30%)
100.000
- 90.000
= Unterschiedsbetrag 10.000
- Anteilige stille Reserven (20.000 * 30%) - 6.000
= Firmenwert 4.000
1. Ermittlung des anteiligen Firmenwerts
Anschaffungskosten
- Abschreibung des Unterschiedsbetrags
- stille Reserven (ND: 4Jahre -> 6.000 * 25%)
- Firmenwert (ND: 5 Jahre -> 4.000 * 20%)
+ anteiliger Jahresüberschuss
- Erhaltene Dividende in 01 (30.000 * 30%)
100.000
- 1.500
- 800
+ 27.000
- 9.000
= Wertansatz zum 31.12.01 115.700
2. Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts
Ausweis: Unterschiedsbetrag 10.000 – 2.300 = 7.700
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Konsolidierung nach der Equity-Methode | BEISPIEL: FORTSCHREIBUNG BETEILIGUNGSBUCHWERT
(1) Abschreibung der anteilig aufgedeckten stillen Reserven und des Geschäfts- oder Firmenwerts
(2) Erfassung der erhaltenen Dividende
Ergebnis aus assoz. UN 2,3 an Anteile an assoz. UN 2,3
Ergebnis aus assoz. UN 9 an Anteile an assoz. UN 9
(3) Erfassung des anteiligen Jahresüberschusses
Anteile an assoz. UN 27 an Ergebnis aus assoz. UN 27
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15,7 27(3) 2,3(1)
9(2) 90 Ergebnis aus assoz. UN
400 400 300 400 sonstiges Eigenkapital
110
100
420
Zeitwert
815,7 38,3 38,3 800 500 800 Summe Passiva
400 400 110 400 Diverse Passiva
Eigenkapital
Passiva
815,7 800 500 800 Summe Aktiva
200 200 100 200 UV
115,7 2,3(1)
9(2) 27(3) 100 100 Beteiligung an assoz. UN
500 500 400 500 Diverses AV
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
AU MU
Konsolidierung nach der Equity-Methode | BEI EINER BETEILIGUNGSQUOTE VON 30%
2. Konsolidierung
2.4 Schuldenkonsolidierung
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Nach § 303 Abs. 1 HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen.
1. Unechte Aufrechnungsdifferenzen:
Buchungsfehler und zeitliche Buchungsunterschiede
Stichtagsbedingte Aufrechnungsdifferenzen
Folge: Korrekturbuchungen vornehmen
2. Echte Aufrechnungsdifferenzen
Konzerninterne Ansprüche stehen sich aufgrund von Ansatz- und Bewertungsvorschriften in unterschiedlicher Höhe gegenüber
Korrektur erfolgt im Rahmen der Schuldenkonsolidierung
Behandlung im Folgejahr beachten!
Schuldenkonsolidierung |
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Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN
Behandlung von echten Aufrechnungsdifferenzen im Zeitablauf:
In 01 hat das Mutterunternehmen eine Forderung auf Lieferungen und Leistungen an das Tochterunternehmen in Höhe von 100.000 Euro. Diese Forderung wird vom Mutterunternehmen zum Bilanzstichtag auf 80.000 Euro abgeschrieben. Die Abschreibung wird in der HBII beibehalten. In 02 soll die Forderung des Mutterunternehmens gegenüber der Tochter in unveränderter Höhe weiter bestehen.
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Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01
80 50 30 Jahresergebnis
20 20 Sonst. betr. Aufwendungen
100 50 50 Umsatzerlöse
80 50 30 Jahresergebnis
230 150 80 Summe Passiva
50 50 Diverse Passiva
100 100 Verb. verb. Untern.
Passiva
230 150 80 Summe Aktiva
150 150 Bank
80 80 Forderungen verb. Untern.
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
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Verbindlichkeiten verbun- dene Unternehmen
100
an
Forderungen verbundene Unternehmen
Jahresergebnis
80
20
Jahresergebnis 20 an Sonst. betriebliche Aufwendungen
20
(2) Buchungssatz für die GuV (erfolgswirksam)
Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01
(1) Buchungssatz für die Bilanz (erfolgswirksam)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 162
Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 01
100 20 (2) 80 50 30 Jahresergebnis
20 (2) 20 20 Sonst. betr. Aufwendungen
100 100 50 50 Umsatzerlöse
100 20 (1) 80 50 30 Jahresergebnis
150 100 100 230 150 80 Summe Passiva
50 50 50 Diverse Passiva
100 (1) 100 100 Verb. verb. Untern.
Passiva
150 230 150 80 Summe Aktiva
150 150 150 Bank
80 (1) 80 80 Forderungen verb. Untern.
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
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Verbindlichkeiten verbun- dene Unternehmen
100
an
Forderungen verbundene Unternehmen
Gewinnrücklage (-vortrag)
80
20
Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 02
(1) Buchungssatz für die Bilanz (aus 01; erfolgsneutral)
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Schuldenkonsolidierung | BEISPIEL: ECHTE AUFRECHNUNGSDIFFERENZEN Jahr 02
100 (1) 100 100 50 Verb. verb. Untern.
80 80 50 30 Jahresergebnis
Sonst. betr. Aufwendungen
80 80 50 30 Umsatzerlöse
80 80 50 30 Jahresergebnis
150 100 100 230 150 80 Summe Passiva
50 50 Diverse Passiva
20 20 (1) Gewinnrücklage
Passiva
150 230 150 80 Summe Aktiva
150 150 150 Bank
80 (1) 80 80 Forderungen verb. Untern.
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
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Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
Die Mustervertrieb GmbH & Co. KG erhält für den Verkauf von Fertighäusern von der Musterbau GmbH Provisionen. Dabei ist vereinbart, dass eine Sonderprovision von einem Gesamtziel für den Zeitraum von zwei Jahren (01 und 02) abhängig ist. Die ausstehende Provision für das Jahr 01 würde 30.000 Euro betragen, falls das Gesamtziel tatsächlich erreicht wird.
In 01 hat die Musterbau GmbH deshalb eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000 Euro gebildet.
In Jahr 02 wurde das Gesamtziel von der Mustervertrieb GmbH & Co. KG nicht erreicht und keine Sonderprovision gezahlt.
Führen Sie die Schuldenkonsolidierung für die Jahre 01 und 02 durch. Bilden Sie auch die Buchungssätze.
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Aktiva 100 Jahresergebnis 70
Rückstellungen 30
Aktiva 150 Jahresergebnis 50
Diverse Passiva 100
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG
Mustervertrieb GmbH & Co. KG 01
G u V 01
UmsErlöse 100 .. ..
Rst.- Aufw. 30 … … Jahrsergebnis70
G u V 01
UmsErlöse 50 .. .. Sonst. betr. Aufw. 0 … … Jahrsergebnis50
Musterbau GmbH 01
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 167
30 30 Rückstellungen
120 50 70 Jahresergebnis
30 30 Sonst. betr. Aufwendungen
150 50 100 Umsatzerlöse
120 50 70 Jahresergebnis
250 150 100 Summe Passiva
100 100 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
250 150 100 Summe Aktiva
250 150 100 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 168
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01
Rückstellungen 30 an Jahresergebnis 30
Jahresergebnis 30 an Sonstige betriebliche Aufwendungen
30
(2) Buchungssatz für die GuV
(1) Buchungssatz für die Bilanz
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 169
30(1) 30 30 Rückstellungen
150 30(2) 120 50 70 Jahresergebnis
30(2) 30 30 Sonst. betr. Aufwendungen
150 150 50 100 Umsatzerlöse
150 30(1) 120 50 70 Jahresergebnis
250 30 30 250 150 100 Summe Passiva
100 100 100 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
250 250 150 100 Summe Aktiva
250 150 100 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 01
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 170
Aktiva 100 Jahresergebnis 100
Aktiva 150 Jahresergebnis 50
Diverse Passiva 100
G u V 02
UmsErlöse 70 .. ..
Sonst. betr. Ertrag 30 … … Jahrsergebnis100
G u V 02
UmsErlöse 50 .. ..
Sonst.
betr. Aufw. 0 … … Jahrsergebnis50
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02
Musterbau GmbH 02
Mustervertrieb GmbH & Co. KG 02
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 171
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02
30 30 Sonst. betr. Ertrag
Rückstellungen
150 50 100 Jahresergebnis
Sonst. betr. Aufwendungen
120 50 70 Umsatzerlöse
150 50 100 Jahresergebnis
250 150 100 Summe Passiva
100 100 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
250 150 100 Summe Aktiva
250 150 100 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 172
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02
Jahresergebnis 30 an Gewinnrücklagen 30
Sonstiger betrieblicher Ertrag
30
an
Jahresergebnis
30
(2) Buchungssatz für die GuV
(1) Buchungssatz für die Bilanz
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 173
Schuldenkonsolidierung | Fall 4 MUSTERBAU GmbH/MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG Jahr 02
30(2) 30 30 Sonst. betr. Ertrag
Rückstellungen
120 30(2) 150 50 100 Jahresergebnis
Sonst. betr. Aufwendungen
120 120 50 70 Umsatzerlöse
120 30(1) 150 50 100 Jahresergebnis
250 30 30 250 150 100 Summe Passiva
100 100 100 Diverse Passiva
30 30(1) Gewinnrücklage
Passiva
250 250 150 100 Summe Aktiva
250 150 100 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte
SB
TU MU
2. Konsolidierung
2.5 Zwischenergebniseliminierung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 175
Zwischenergebniseliminierung |
Mit der Zwischenergebniseliminierung wird sichergestellt, dass
Vermögensgegenstände aus Sicht des Konzerns zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden,
einzelgesellschaftliche Erfolge aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen eliminiert werden.
Damit wird auch dafür gesorgt, dass im Konzernabschluss das Realisationsprinzip eingehalten wird.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 176
Zwischenergebniseliminierung |
Für die Ermittlung der eliminierungspflichtigen Zwischenergebnisse sind folgende Schritte notwendig:
1. Ermittlung der Konzernbestände
2. Ermittlung der Einzelabschlusswerte
3. Ermittlung der Konzernbilanzwerte (AK/HK)
4. Eliminierung der Zwischenergebnisse
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 177
Konzernherstellungskosten nach § 255 Abs. 2 und 3 HGB i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB
Pflichtbestandteile der
Konzernherstellungs-
kosten
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
+ angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten
+ angemessene Teile der notwendigen Fertigungsgemeinkosten
+ angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens
= Summe der Einzelkosten und aktivierungspflichtigen Gemeinkosten
Wahlbestandteile der
Konzernherstellungs-
kosten
+ Anteile Gemeinkosten der allgemeinen Verwaltung
+ Anteilige Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für
freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung
+ Anteilige zurechenbare Zinsen für Fremdkapital
= Summe der aktivierungsfähigen Gemeinkosten
Verbot der
Aktivierung
Vertriebskosten
Gewinnzuschlag
Zwischenergebniseliminierung | KONZERNHERSTELLUNGSKOSTEN gemäß BilMoG
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 272, 8. Auflage 2009
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 178
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH
Die Mustervertrieb GmbH & Co. KG kauft im Januar 01 von der Testholz GmbH Büromöbel aus eigener Produktion für 20.000 Euro. Für die Herstellung der Büromöbel wendet die Testholz GmbH insgesamt 18.000 Euro auf. Der Gewinnaufschlag beträgt danach 2.000 Euro.
Die Büromöbel werden über 8 Jahre linear abgeschrieben, so dass der Buchwert zum 31.12.01 17.500 Euro beträgt.
Führen Sie die Konsolidierung für die Jahre 01 und 02 durch. Entwickeln Sie vorher die Buchwerte zu den Abschlussstichtagen für den Einzelabschluss und aus Konzernsicht.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 179
Die Bilanzen der Unternehmen weisen zusätzlich folgende Werte auf:
Testholz Mustervertrieb
GmbH (TU1): GmbH & Co. KG (TU2):
Jahr 01
Diverse Aktiva 20 12,5
Jahresergebnis 10 5,0
Diverse Passiva 10 25,0
Umsatzerlöse 0 10,0
Sonst. betr. Aufwendungen 10 2,5
Jahr 02
Diverse Aktiva 20 15,0
Jahresergebnis 10 5,0
Diverse Passiva 10 25,0
Umsatzerlöse 20 10,0
Sonst. betr. Aufwendungen 10 2,5
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 180
Einzelabschluss Euro
Konzernabschluss Euro
Differenz Euro
AHK
AfA 2007
RBW 31.12.2007
AfA 2008
RBW 31.12.2008
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH
Entwicklung der Buchwerte
Einzelabschluss Euro
Konzernabschluss Euro
Differenz Euro
AHK 20.000 18.000 2.000
AfA 01 2.500 2.250 250
RBW 31.12.01 17.500 15.750 1.750
AfA 02 2.500 2.250 250
RBW 31.12.02 15.000 13.500 1.500
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 181
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01
Aufwendungen
2,5 2,5 AfA
Erträge
17,5 17,5 Andere Anlagen, BGA
12,5 2,5 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen
15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
Aktivierte Eigenl.
30,0 10,0 20,0 Umsatzerlöse
15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
50,0 30,0 20,0 Summe Passiva
35,0 25,0 10,0 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
50,0 30,0 20,0 Summe Aktiva
32,5 12,5 20,0 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU2 TU1
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 182
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01
Umsatzerlöse 20 an Andere Anlagen, BGA 20
Andere Anlagen, BGA 2,50 an AfA 2,50
AfA 2,25 an Andere Anlagen, BGA 2,25
Andere Anlagen, BGA 18 an Aktivierte Eigenleistungen 18
(1) Neutralisierung des internen Verkaufs
(2) Neutralisierung der Abschreibung
(3) Buchung der BGA
(4) Buchung der Abschreibung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 183
2,50(2)
18(3) 20(1)
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 01
Aufwendungen
2,25 2,50(2) 2,25(4) 2,5 2,5 AfA
Erträge
15,75
2,25(4) 17,5 17,5 Andere Anlagen, BGA
12,50 12,5 2,5 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen
13,25 1,75 15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
18 18(3) Aktivierte Eigenl.
10 20(1) 30,0 10,0 20,0 Umsatzerlöse
13,25 1,75 15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
48,25 22,25 22,25 50,0 30,0 20,0 Summe Passiva
35 35,0 25,0 10,0 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
48,25 50,0 30,0 20,0 Summe Aktiva
32,50 32,5 12,5 20,0 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU2 TU1
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 184
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02
Aufwendungen
2,5 2,5 AfA
Erträge
15,0 15,0 Andere Anlagen, BGA
12,5 2,5 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen
15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
Aktivierte Eigenl.
30,0 10,0 20,0 Umsatzerlöse
15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
50,0 30,0 20,0 Summe Passiva
35,0 25,0 10,0 Diverse Passiva
Gewinnrücklage
Passiva
50,0 30,0 20,0 Summe Aktiva
35,0 15,0 20,0 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU2 TU1
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 185
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02
Gewinnrücklagen 17,5 an Andere Anlagen, BGA 17,5
Andere Anlagen, BGA 2,5 an AfA 2,5
AfA 2,25 an Andere Anlagen, BGA 2,25
Andere Anlagen, BGA 18 an Gewinnrücklagen 18
(1) Neutralisierung des internen Verkaufs
(2) Neutralisierung der Abschreibung
(3) Buchung der BGA in Höhe des Restbuchwertes
(4) Buchung der Abschreibung
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2,25(4)
2,50(2)
15,75(3)
17,50(1)
Zwischenergebniseliminierung | Fall 5 MUSTERVERTRIEB GmbH & Co. KG/TESTHOLZ GmbH Jahr 02
Aufwendungen
2,25 2,50(2) 2,25(4) 2,5 2,5 AfA
Erträge
13,50 17,50(1)
15,0 15,0 Andere Anlagen, BGA
12,50 12,5 2,5 10,0 Sonst. betr. Aufwendungen
15,25 15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
Aktivierte Eigenl.
30 30,0 10,0 20,0 Umsatzerlöse
15,25 15,0 5,0 10,0 Jahresergebnis
48,50 50,0 30,0 20,0 Summe Passiva
35,00 35,0 25,0 10,0 Diverse Passiva
-1,75 15,75(3) Gewinnrücklage
Passiva
48,50 50,0 30,0 20,0 Summe Aktiva
35,00 35,0 15,0 20,0 Diverse Aktiva
Aktiva
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte SB
TU2 TU1
2. Konsolidierung
2.6 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
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Aufwands- und Ertragskonsolidierung |
Mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wird die Konzern-GuV von Erfolgskomponenten befreit, die allein aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzernunternehmen resultieren. Dabei ist die Konzern-GuV so darzustellen, als sei der Konzern ein Einheitsunternehmen.
Die Eliminierung von dabei eventuell entstandenen Zwischenergebnissen ist Aufgabe der Zwischenergebniseliminierung.
Beispiele für Innenumsätze aus Leistungen:
Miet- und Pachtverträge
Reparatur- und Serviceleistungen
Patent- und Lizenzverträge
Beispiele für Innenumsätze aus Lieferungen:
Lieferungen in das Anlagevermögen
Lieferungen in das Umlaufvermögen
2. Konsolidierung
2.7 Eigenkapitalveränderungsrechnung
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Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, muss der Konzernabschluss einen Eigenkapitalspiegel enthalten.
Gemäß DRS 7.7 ist die Veränderung der folgenden Posten darzustellen:
Gezeichnetes Kapital des Mutterunternehmens - Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen des Mutterunternehmens
+ Kapitalrücklage
+ Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
- Eigene Anteile
+ Kumuliertes übriges Konzernergebnis, soweit es auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfällt
= Eigenkapital des Mutterunternehmens gemäß Konzernbilanz
Eigenkapital der Minderheitsgesellschafter
- davon: Minderheitenkapital
- davon: Kumuliertes übriges Konzernergebnis, soweit es auf die Minderheitsgesellschafter entfällt
= Konzerneigenkapital
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Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung soll über die Ergebnisverwendung sowie umfassend über die Darstellung der erfolgsneutralen Änderungen des Eigenkapitals, die nicht aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, informieren.
Der Konzerneigenkapitalspiegel ist für das Berichtsjahr und das Vorjahr aufzustellen.
Durch die Berücksichtigung erfolgsneutraler Konzerneigenkapital-veränderungen wird der durch die Konzern-GuV ermittelte Konzernjahres-abschluss/-fehlbetrag separat für das Mutterunternehmen und die Minderheitsgesellschafter auf das Konzernergebnis übergeleitet. Im Konzernergebnis sind alle Veränderungen des Konzerneigenkapitals zu berücksichtigen, soweit sie nicht auf Ein- und Auszahlungen der Gesellschafter beruhen.
Konkrete Vorgaben für die Darstellung sind im DRS 7 enthalten.
Vgl. Busse von Colbe: Eigenkapitalveränderungsrechnung nach der E-DRS 7, S. 2405, in BB 2000
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A n lage
K onze rne igenkap ita lsp iege l
1 9.
Mu t t e r u nt e rn ehm e n M ind erh ei t sge s ells ch af ter
G eze ich net es
Kapit al
Kumuliert es übrige s
K o nze rnerg ebn is
K um ulier t es übr iges
Konzernergebn is
S t a mm -
ak t ie n
Vorzu g s-
ak t ien
N ic ht
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a u sst ehen d e
E in lag en
K a pit al-
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E rw irt -
schaf -
t e t e s
Konzern
eigen -
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E ige ne
Ante ile, d ie
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E inz ie hun g
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A u sgle ic h s-
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Ei g en k ap it a l M inderh eit en-
k apit a l
A u sgle ichspos t e n
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Fremd währun gs-
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ak t io nen
E ige n-
k apit a l
K on z er n-
eige n-
k ap it a l
S tan d a m 31. 12 . 01
A u s ga be vo n
A n t eil en
E r w er b / Einz iehun g
e i g ene r An t eile
G ez ah lt e
D iv i den de n
Ä n der un ge n d es
K o n s o lid ie ru ng s -
k reis es
Ü b rige
V erän d eru n gen
K o nzern -
Ja hre sübe rs ch u ss/
-fe h lbet ra g
Ü brige s
K o nzernerg e bnis
K o n ze rn ges am t-
e rge bnis
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
S tan d a m 31. 12 . 02
D R SC (Hrs g .) /A SC G ( ed.) : D R S/GA S - R IC /A I C : D R S N r . 7 K o nzer neige nk api ta l u nd K o nz e r ng e s a m te r ge bnis
( 2 0 1 0 S c h äf fer - Poe s ch e l V e r la g )
Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Siehe DRS 7
2. Konsolidierung
2.8 Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern
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Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern |
Damit im Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt werden kann, ist dort derjenige Steueraufwand auszuweisen, der sich ergeben hätte, wenn der Konzern ein einziges Unternehmen und das Konzernergebnis Besteuerungsgrundlage wäre. D. h.: Annahme der steuerrechtlichen Einheit Konzern.
Die fiktive, dem Konzernergebnis angepasste Steuer unterscheidet sich von der Summe der von den einzelnen Konzernunternehmen auf Basis ihrer Steuerbilanzen ermittelten effektiven Steuern, um die latente Steuer.
Dabei geht es im Wesentlichen um latente Steuern durch zeitliche Ergebnisdifferenzen.
Man unterscheidet zwischen primären und sekundären latenten Steuern. Primäre latente Steuern resultieren gemäß § 274 aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden auf Ebene der HB I. Sekundäre latente Steuern entstehen bei der Konzernabschlusserstellung durch Differenzen zwischen der HB II und der HB I gemäß § 274 i.V. m. 298 Abs. 1.
Hinweise zu den latenten Steuern gibt der DRS 10.
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Erstellung des
Einzelabschlusses
(Handelsbilanz I)
Erstellung des Konzernabschlusses
Arbeitsschritte/
Art der Latenz
-
Erstellung der HB II
aus der HB I
Erstellung der
Summenbilanz
Differenz zwischen
Summe der
Ergebnisse laut
Handelsbilanz II
und Konzernergebnis
Aktivische
latente
Steuern
Steuerrechtliches
Ergebnis
>
Ergebnis laut
Handelsbilanz I
Ergebnis laut
Handelsbilanz I
>
Ergebnis laut
Handelsbilanz II
-
Summe der
Ergebnisse laut
Handelsbilanz II
>
Konzernergebnis
Passivische
latente
Steuern
Steuerrechtliches
Ergebnis
<
Ergebnis laut
Handelsbilanz I
Ergebnis laut
Handelsbilanz I
<
Ergebnis laut
Handelsbilanz II
-
Summe der
Ergebnisse laut
Handelsbilanz II
<
Konzernergebnis
Gesetzliche
Grundlage
§ 274 § 274 i.V.m.
§ 298 Abs. 1 -
§ 306
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen, S. 476, 7. Auflage 2004
Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern |
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Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern |
Vergleich HGB aF und HGB nF
HGB aF HGB nF
timing Konzept GuV-orientiert
temporary Konzept Bilanz-orientiert
Differenzen aus der unterschiedlichen Periodisierung von Aufwendungen und Erträgen zwischen Handels und Steuerrecht
Differenzen aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels und Steuerbilanz die sich künftig steuerbe- oder entlastend auswirken
Erfasst Abweichungen in der GuV
Erfasst Abweichungen in der GuV + alle Bewertungsabweichungen und Bilanzierungsabweichungen (auch erfolgsneutrale im EK)
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Steuerabgrenzung im Konzern – Latente Steuern |
Wirkung latenter Steuern auf die Konzernsteuerquote
MU TU Konzern
Ergebnis vor Steuern 5.000 - 3.000 2.000
Steueraufwand - 2.000 0 - 2.000 ohne Aktivierung latenter Steuern
Ergebnis nach Steuern 3.000 - 3.000 0
Steuerquote 40 % 0 % 100 %
MU TU Konzern
Ergebnis vor Steuern 5.000 - 3.000 2.000
Steueraufwand (-) Steuerertrag (+)
- 2.000 1.200 - 800 mit Aktivierung latenter Steuern
Ergebnis nach Steuern 3.000 - 1.800 1.200
Steuerquote 40 % - 40 % 40 %
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Übungsbuch Konzernbilanzen, S. 277, 3. Auflage 2006
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Steuerabgrenzung im Konzern | 1. Beispiel
Periode 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
Ergebnis 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200
Steuerliche BW 280 260 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0
Handelsr. BW 240 180 120 60 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zeitliche Differenzen 40 80 120 160 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0
Aktive latente Steuer 12 24 36 48 60 54 48 42 36 30 24 18 12 6 0
Latenter Steueraufwand (-) -6 -6 -6 -6 -6 -6 -6 -6 -6 -6
Latenter Steuerertrag (+) +12 +12 +12 +12 +12
Tats. Steueraufwand (StB) 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54 54
Steueraufwand (HB) 42 42 42 42 42 60 60 60 60 60 60 60 60 60 60
Zum 31.12.00 erwirbt die MU GmbH 100% der TU1 GmbH. - Die Anschaffungskosten des derivativen Firmenwertes sind 300. - Nutzungsdauer: steuerlich 15 Jahre (AfA 20) HGB 5 Jahre (AfA 60) - Steuersatz (gleichbleibend) 30 % - Ergebnis (vor Steuern und AfA) 200
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Steuerabgrenzung im Konzern | 2. Beispiel
Zum 31.12.00 erwirbt die MU GmbH 100% der TU2 GmbH zum Preis von 200.
Folgende Sachverhalte sind zu beachten:
1.Ein von der TU GmbH entwickeltes und vertriebenes Produkt wird auf einen Wert von 70 geschätzt
2.Der Tageswert der Grundstücke beträgt 40, Buchwert ist 10
3.Der Posten Vorräte enthält stille Reserven von 20
4.Die TU GmbH hat nicht passivierte Pensionsrückstellungen zu 50
Der Ertragssteuersatz beträgt ca. 35%.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 200
Steuerabgrenzung im Konzern | 2. Beispiel
200 Anteile verb. Unternehmen
Passive latente Steuern
Gewinnrücklage
HBIII SB
80 300 Rückstellungen
560 1.700 Summe Passiva
400 800 Diverse Passiva
80 600 Diverses Eigenkapital
Passiva
560 1.700 Summe Aktiva
180 550 Diverses UV
130 150 Vorräte
250 800 Diverses AV (Grundstücke)
Immaterielle VG
Aktiva
GoF
Haben Soll HBII HBII KB
Konso.-Spalte TU2 MU
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Steuerabgrenzung im Konzern | 2. Beispiel
Aufdeckung stiller Reserven und Lasten in der HBIII der TU GmbH:
Immaterielle VG
Diverses AV (Grundstücke)
Vorräte
70
30
20
an
Pensionsrückstellungen
Passive latente Steuern
Gewinnrücklage
50
24,5
45,5
Immaterielle VG
+ Diverses AV (Grundstücke)
+ Vorräte
- Pensionsrückstellungen
70
+ 30
+ 20
- 50
= Unterschied Nettovermögen vor Steuern 70
Passive latente Steuern (70 * 35%) 24,5
= Unterschied Nettovermögen nach Steuern 45,5
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 202
Steuerabgrenzung im Konzern | 2. Beispiel
Berechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts
(1) Kapitalkonsolidierung
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses Eigenkapital
Gewinnrücklage
74,5
80
45,5
an
Anteile verb. Unternehmen
200
Anteile verb. Unternehmen
- Diverses Eigenkapital
- Gewinnrücklage
200
- 80
- 45,5
= Geschäfts- oder Firmenwert 74,5
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 203
MU TU2
SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
GoF 74,5 (1) 74,5
Immaterielle VG 70 70 70
Diverses AV (Grundstücke) 800 250 280 1.080 1.080
Vorräte 150 130 150 300 300
Anteile verb. Unternehmen 200 200 200 (1)
Diverses UV 550 180 180 730 730
Summe Aktiva 1.700 560 680 2.380 2.254,50
Passiva
Diverses Eigenkapital 600 80 80 680 80 (1) 600
Gewinnrücklage 45,5 45,5 45,5 (1)
Rückstellungen 300 80 130 430 430
Diverse Passiva 800 400 400 1.200 1.200
Passive latente Steuern 24,5 24,5 24,5
Summe Passiva 1.700 560 680 2.380 200 200 2.254,50
Steuerabgrenzung im Konzern | 2. Beispiel
2. Konsolidierung
2.9 Endkonsolidierung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 205 205
Endkonsolidierung | Übersicht
Grundlagen
Anlass der Endkonsolidierung
Stichtag der Endkonsolidierung
Folgen/Wirkung der Endkonsolidierung
Ermittlung des Veräußerungserfolgs
Ausweis des Veräußerungserfolgs
Beispiel zur Endkonsolidierung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 206 206
Endkonsolidierung | Grundlagen
Für den Fall einer Endkonsolidierung gibt es keine gesetzlichen Regelungen nach HGB oder IFRS. IAS 27.30 bestimmt lediglich: …“Die Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmen bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert, einschließlich der kumulierten Umrechnungsdifferenzen, die gemäß IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, im Eigenkapital erfasst wurden, wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst.“
Vorgehensweise erfolgt nach DRS Nr.4 und leitet sich grundsätzlich aus dem Einheitsgrundsatz sowie dem Grundsatz der Bilanzidentität ab.
DRS Nr.4. Tz.44-45: Ein Tochterunternehmen ist nicht länger im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn die Beherrschung des Tochterunternehmens geendet hat.
Werden sämtliche vom Mutterunternehmen an einem Tochterunternehmen gehaltenen Anteile veräußert, ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den im Konzernabschluss im Veräußerungszeitpunkt erfassten Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens einschließlich des Goodwill als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust zu erfassen. Ein noch nicht aufgelöster negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist erfolgswirksam zu vereinnahmen.
Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 367, 11. Auflage 2008
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 207 207
Endkonsolidierung | Anlass
Eine Endkonsolidierung wird durchgeführt, wenn ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis ausscheidet. Beispiel: Sämtliche Anteile des Tochterunternehmens werden veräußert oder sind aus anderen Gründen nicht mehr in den Konzernabschluss einzubeziehen (z. B. Konkurs).
Aus Sicht des Konzerns scheiden dabei nicht die Anteile am bisherigen Tochterunternehmen aus, sondern deren entsprechende Vermögensgegenstände und Schulden einschließlich des verbleibenden Goodwills – vgl. DRS Nr. 4 Tz.45; Es kann also nicht einfach der Einzelabschluss des Tochterunternehmens aus dem Summenabschluss herausgenommen werden.
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 208 208
Endkonsolidierung | Stichtag
Für den Stichtag der Endkonsolidierung enthält das HGB keine Regelung. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile maßgebend – vgl. DRS Nr. 4. Tz.45
Ist für den Übergang der Stimmrechte ein abweichender Zeitpunkt vereinbart, so wird dieser für die Endkonsolidierung zugrunde gelegt – vgl. DRS Nr.4. Tz.44 (… ein Tochterunternehmen ist nicht länger in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn die Beherrschung des Tochterunternehmens geendet hat.)
Bei unterjährigem Ausscheiden ist vom Tochterunternehmen ein Zwischenabschluss aufzustellen. (Wegen fehlender Beherrschung nach der Veräußerung, kann hilfsweise der letzte Einzelabschluss zugrunde gelegt werden.)
Veräußerung zu Beginn des Geschäftsjahres: das Jahresergebnis des Tochterunternehmens ist nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen
Veräußerung am Ende des Geschäftsjahres: das Jahresergebnis des Tochterunternehmens ist in den Konzernabschluss einzubeziehen
Veräußerung unterjährig: das Ergebnis des Zwischenabschlusses ist in den Konzernabschluss einzubeziehen
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 209 209
Endkonsolidierung | Folgen/Wirkung
Über alle Perioden der Konzernzugehörigkeit ergibt sich im Einzelabschluss des Mutterunternehmens folgender Erfolg:
Die Anschaffungskosten der Beteiligung werden aufwandswirksam (evtl. vorgenommene Teilwertabschreibung/Ausbuchung RBW)
Ausgeschüttete Gewinne und Nettoerlös (Verkauf) sind erfolgswirksam.
Durch die Endkonsolidierung wird im Konzernabschluss sichergestellt, dass der Konzernerfolgsbeitrag dem Erfolg im Mutterunternehmen entspricht und auch im Konzernabschluss der Zugangswert des Tochterunternehmens aufwandswirksam wird.
Für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens und den Konzernabschluss gilt dieselbe Totalerfolgskonzeption
Vgl. Busse von Colbe/Ordelheide/Gebhardt/Pellens: Konzernabschlüsse, S. 206, 7. Auflage 2003 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzern Bilanzen, S. 382 ff., 8. Auflage 2009
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 210 210
Endkonsolidierung | Folgen/Wirkung
Ursache der unterschiedlichen Periodisierung:
Auf Konzernebene erfolgt eine Fortschreibung bei:
Eigenkapitaländerungen
stillen Reserven und Lasten (Abschreibungen)
dem Geschäfts- oder Firmenwert (Abschreibung)
Im Einzelabschluss:
die Beteiligung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
Deshalb Korrektur des in den Summenabschluss eingehenden Veräußerungserfolgs (aus Einzelabschluss des Mutterunternehmens) um:
nur im Einzelabschluss erfasste Erträge (+) und Aufwendungen (-)
nur aus Konzernabschlusssicht erfasste Erträge (-) und Aufwendungen (+)
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 211 211
Endkonsolidierung | Veräußerungserfolg - Ermittlung
Ermittlung des Veräußerungserfolges:
Unterscheidung zweier Verfahren:
a) Endkonsolidierung ausgehend vom Summenabschluss Der Veräußerungserfolg aus dem Einzelabschluss der Muttergesellschaft wird um die im Konzernabschluss bereits erfolgswirksam verrechneten Komponenten korrigiert.
b) Endkonsolidierung ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz Die im Konzernabschluss erfassten Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens sowie die aus der Erstkonsolidierung resultierenden Posten werden aus dem letzten Konzernabschluss erfolgswirksam ausgebucht und dem Veräußerungserlös gegenübergestellt.
Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele: Konzern Bilanzen, S. 382 ff., 8. Auflage 2009
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 212 212
Endkonsolidierung | Veräußerungserfolg - Ermittlung
Ausgehend vom Summenabschluss
Verkaufserlös - Buchwert der Beteiligung
= Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens
+ Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert (aus Einzelabschlusssicht)
- Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert (aus Einzelabschlusssicht)
+ bereits erfolgswirksam verrechnete stille Reserven - bereits erfolgswirksam erfasste stille Lasten + Differenz erworbener/abgehender Geschäfts- oder Firmenwert - bereits erfolgswirksam verrechneter passivischer Unterschiedsbetrag -/+ Rücklagenzuführungen/-minderungen beim Tochterunternehmen (seit Beteiligungserwerb) -/+ Jahresüberschuss/-fehlbetrag des Tochterunternehmens im Veräußerungszeitpunkt
= Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens
Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 370, Übersicht 101, 11. Auflage 2008
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 213 213
Endkonsolidierung | Veräußerungserfolg - Ermittlung
Ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz
Verkaufserlös
- Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II + Schulden des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II - noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Rücklagen aus der Erstkonsolidierung + noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Lasten aus der Erstkonsolidierung - der Einheit im Zeitpunkt der Endkonsolidierung zuzurechnender Geschäfts- oder Firmenwert
= Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens
Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 369, Übersicht 100, 11. Auflage 2008
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 214 214
Endkonsolidierung | Veräußerungserfolg - Ausweis
Im Einzelabschluss: Ausweis im Finanzergebnis als Ertrag/Aufwand aus dem Abgang von Finanzanlagen
Im Konzernabschluss: nach der Einheitstheorie müsste eigentlich der Abgang jedes einzelnen Vermögensgegenstandes einzeln erfasst werden, was aber mit erheblichem Aufwand verbunden wäre und es zudem fraglich ist, wie der Veräußerungserlös den einzelnen Vermögensgegenständen und Schulden zugerechnet werden sollte. Deshalb wird von der Fiktion der Einzelveräußerung abgegangen und das Ergebnis in einem Posten angezeigt. Ausweis im sonstigen betrieblichen Ergebnis ggf. im außerordentlichen Ergebnis
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 215 215
Endkonsolidierung | Beispiel
Angaben wie im Beispiel zur Erstkonsolidierung Kapitel 2.1.1 (ab Folie 65)
Zusätzliche Angaben:
Erwerb der Beteiligung zum 30.12.01
Die Restnutzungsdauer des diversen AV mit stillen Reserven beträgt 5 Jahre
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird ab dem Jahr 02 jährlich zu ¼ abgeschrieben
Am 31.12.03 veräußert die Mutter GmbH (MU-GmbH) sämtliche Anteile an der Tochter GmbH (TU-GmbH). Veräußerungserlös: 600
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 216
Endkonsolidierung | Beispiel
Mutter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03
Anlagevermögen
Beteiligung
500
-
Eigenkapital 600
Umlaufvermögen 900 Diverse Passiva 800
Summe Aktiva 1.400 Summe Passiva 1.400
Tochter GmbH Auszug der Bilanz zum 31.12.03
Anlagevermögen 320 Eigenkapital 400
Umlaufvermögen 600 Diverse Passiva 520
Summe Aktiva 920 Summe Passiva 920
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 217 217
Endkonsolidierung |Beispiel - Erstkonsolidierung
31.12.01
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBII
Zeit-wert
Soll Haben
Aktiva
Geschäfts- oder Firmenwert 60 (2) 60
Diverses AV 400 300 340 700 40 (2) 740
Beteiligung 500 500 500 (1)
UV 300 500 520 800 20 (2) 820
Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 (1) 100 (2)
Summe Aktiva 1.200 800 860 2.000 1.620
Passiva
Eigenkapital 400 400 440 800 400 (1) 400
Diverse Passiva 800 400 420 1.200 20 (2) 1.220
Summe Passiva 1.200 800 860 2.000 620 620 1.620
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 218 218
Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
Ausgehend vom Summenabschluss
600
500
Verkaufserlös - Buchwert der Beteiligung
100 = Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens
16 30
+ bereits erfolgswirksam verrechnete stille Reserven + Differenz erworbener/abgehender Geschäfts- oder Firmenwert
146 = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens
Ausgehend von fortgeführter Konzernbilanz
600
920 520 24
=(-24AV-20UV+20Passiva) 30
Verkaufserlös
- Vermögenswerte des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II + Schulden des Tochterunternehmens zu Buchwerten in der HB II - noch nicht erfolgswirksam verrechnete stille Rücklagen aus der Erstkonsolidierung - der Einheit im Zeitpunkt der Endkonsolidierung zuzurechnender Geschäfts- oder Firmenwert
146 = Erfolg aus der Veräußerung des Tochterunternehmens
Ermittlung des Veräußerungserfolges
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 219 219
Da die Veräußerung zum 31.12. erfolgt, wird die TU-GmbH nicht mehr in den Konzernabschluss einbezogen, anders die Gewinn- und Verlustrechnung, die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden muss.
Für die TU-GmbH wird zunächst eine HB III mit folgenden Schritten erstellt:
(1) Aufdeckung der stillen Reserven aus der Erstkonsolidierung
(2) Verrechnung der Abschreibungen der Vorjahre
(3) Buchung der Abschreibungen des laufenden Jahres Anschließend fließt diese (HB III) in die Summenbilanz ein.
Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
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Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
31.12.03
TU Anpassungsbuchungen TU
HBII Soll Haben HBIII
Aktiva
Diverses AV 320 40 (1) 8 (2) 8 (3)
344
Umlaufvermögen 600 20 (1) 620
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Summe Aktiva 920 964
Passiva
Eigenkapital
Sonst. Eigenkapital 400 400
erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr 8 (2) - 8
Gewinn/Fehlbetrag 8 (3) - 8
Ausgleichsposten 40 (1) 40
Diverse Passiva 520 20 (1) 540
Summe Passiva 920 76 76 964
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Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
31.12.03
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
Geschäfts- oder Firmenwert
Diverses AV 500 344 844
Beteiligung
Umlaufvermögen 900 620 1.520
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
Summe Aktiva 1.400 964 2.364
Passiva
Eigenkapital
Sonst. Eigenkapital 500 400 900
erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr - 8 - 8
Gewinn/Fehlbetrag 100 - 8 92
Ausgleichsposten 40 40
Diverse Passiva 800 540 1.340
Summe Passiva 1.400 964 2.364
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(1) Durch die Veräußerung der TU-GmbH sind deren Anteile nicht mehr im Einzelabschluss der MU-GmbH enthalten. Zunächst wird die Veräußerung durch eine Buchung rückgängig gemacht sowie der Veräußerungserfolg ausgebucht.
(2) Wiederholung der Erstkonsolidierung
Sonstiges Eigenkapital
Vorläufiger UB
400
100
an
Anteile an verbundenen UN
500
Anteile an verbundenen UN
Gewinn
500
100
an
Diverses UV/Bankguthaben
600
Geschäfts- oder Firmenwert
Ausgleichsposten
60
40
an
Vorläufiger Unterschiedsbetrag
100
Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
Vgl. Küting/Weber: Der Konzernabschluss, S. 377, 11. Auflage 2008
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(3) Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwertes für die Vorjahre (erfolgsneutral)
(4) Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes für das laufende Jahr (erfolgswirksam)
(5) Endkonsolidierung
Gewinn 15 an Geschäfts- oder Firmenwert 15
Erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr
15
an
Geschäfts- oder Firmenwert
15
Endkonsolidierung | Beispiel - Durchführung
UV (Veräußerungserlös)
Diverse Passiva der TU-GmbH (HB III)
600
540
an
Diverses AV der TU-GmbH (HB III)
Geschäfts- oder Firmenwert
UV der TU-GmbH (HB III)
Gewinn (Veräußerungserfolg)
344
30
620
146
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Endkonsolidierung | Beispiel – Durchführung
MU TU
SB
Konso.-Spalte
KB HBII HBIII Soll Haben
Aktiva
Geschäfts- oder Firmenwert 60 (2) 15 (3) 15 (4) 30 (5)
0
Diverses AV 500 344 844 344 (5) 500
Beteiligung 500 (1) 500 (2) 0
Umlaufvermögen 900 620 1.520 600 (5) 600 (1) 620 (5)
900
Vorläufiger Unterschiedsbetrag 100 (2) 100 (2)
Summe Aktiva 1.400 964 2.364 1.400
Passiva
Eigenkapital
Sonst. Eigenkapital 500 400 900 400 (2) 500
erwirtschaftetes Kapital Stand Vorjahr - 8 - 8 15 (3) - 23
Gewinn 100 -8 92 100 (1) 15 (4)
146 (5) 123
Ausgleichsposten 40 40 40 (2) 0
Diverse Passiva 800 540 1.340 540 (5) 800
Summe Passiva 1.400 964 2.364 2.370 2.370 1.400
2. Konsolidierung
2.10 Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV Abschlussprüfung Konsolidierung/ DATEV Konsolidierung
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Einzelabschlüsse importieren
Einzelabschlüsse bearbeiten
Konzernbestand anlegen
Konzernreport erstellen
Konzernbestand bearbeiten
Vorgehensweise bei der Erstellung
eines Konzernabschlusses
Vorgehensweise bei der Erstellung
mit DATEV Abschlussprüfung
Konsolidierung/DATEV Konsolidierung
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Einzelabschlüsse HB I
Aufstellen der HB II
Summenabschluss
Konsolidierung
Konzernabschluss
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Einzelabschlüsse importieren
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Bestände öffnen
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Übersicht der vorhandenen Bestände
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Konten des Einzelbestandes
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Bearbeiten der Einzelabschlüsse: Buchungen des Einzelbestandes
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 232
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernbestand anlegen
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernbestand anlegen: Am Konzern beteiligte Unternehmen auswählen
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 234
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernbestand anlegen: Einstellen von Umrechnungskursen
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 235
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Bearbeiten des Konzernbestandes: Erstellen des Konzernbestandes
durch Meldungen und Buchungen
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport erstellen
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Bilanz
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Tochterkontenaufstellung
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 240
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Auswertungen einfügen
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 241
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Mehrjahresvergleich einfügen
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Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Kontennachweis einfügen
© DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 243
Ablaufschema Konzernabschlusserstellung mit DATEV ABSCHLUSSPRÜFUNG KONSOLIDIERUNG/DATEV KONSOLIDIERUNG
Konzernreport: Segmentbericht einfügen
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg!
Anhang
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Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) sind Konstrukte, die für einen genau vorgegeben und stark eingeschränkten Geschäftszweck gegründet werden. Beispiele hierfür sind:
Leasingobjektgesellschaften
oder Finanzierungsgesellschaften.
Neben dem Konzern wird ein gesellschaftlich Dritter Anteilseigner der Zweckgesellschaft. Dieser übernimmt aber keine wesentlichen Chancen und Risiken aus der Zweckgesellschaft.
Eine Zweckgesellschaft steht wirtschaftlich unter einheitlicher Leitung
des Konzerns.
Zweckgesellschaften
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Mutterunternehmen mit Sitz im Inland, die weder Kapitalgesellschaften noch Personengesellschaften i. S. d. § 264 a HGB sind, sind dann nach § 11 Abs. 1 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, wenn:
das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss über ein oder mehrere andere Unternehmen ausüben kann
und
der Konzern bestimmte Größenkriterien überschreitet.
Diese sind:
Konzernbilanzsumme > 65 Mio. Euro
Konzernumsatzerlöse > 130 Mio. Euro
Konzernarbeitnehmer > 5.000
AUFSTELLUNGSPFLICHT NACH PublG
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Begründung: Verbesserte Außendarstellung und Verbreiterung der EK-Basis
Gegenstand der Aktivierung sind: Schutzrechte (Patente, Warenzeichen usw.)
Die Voraussetzungen für einen Vermögensgegenstand müssen vorliegen, d. h. selbstständige Verwertbarkeit und wirtschaftlicher Vorteil
Erweiterung des Bilanzierungsschemas
steuerliches Aktivierungsverbot = Durchbrechung der Maßgeblichkeit
Verknüpfung mit § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB
Aktivierungsverbot von Forschungskosten (Systematische Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen)
Erläuterungen zu Folie 42
1
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
§ 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke.
(8) Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen. Werden aktive latente Steuern in der Bilanz ausgewiesen, ist Satz 1 auf den Betrag anzuwenden, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Bei Vermögensgegenständen im Sinn des § 246 Abs. 2 Satz 2 ist Satz 1 auf den Betrag abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern anzuwenden, der die Anschaffungskosten übersteigt.
Erläuterungen zu Folie 42
1
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Latente Steuern – Allgemeine Zielsetzung
Das handelsrechtliche Ergebnis soll in einen sachlogischen Zusammenhang zum Steueraufwand gebracht werden
Grund: Steueraufwand basiert auf der Steuerbilanz (in Deutschland angelehnt an HGB-Abschluss)
Aktive oder passive latente Steuern möglich
HGB bisher: Pflichtansatz passiver latenter Steuern und Wahlrecht bei aktiven latenten Steuern. Durch Maßgeblichkeit (und häufig Einheitsbilanz) in der Praxis nur beim Konzernabschluss von größerer Bedeutung
IFRS: Pflichtansatz aktiver und passiver latenter Steuern. Durch Unabhängigkeit von Steuerbilanz auch im Einzelabschluss von Bedeutung
Erläuterungen zu Folie 42
2
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Latente Steuern – §274 HGB Steuerabgrenzung
Umstellung vom GuV-orientierten Ermittlungskonzept (Timing) zum bilanzorientierten Ermittlungskonzept (Temporary) und damit Anpassung an IFRS
Wegen des Fehlens erfolgsneutraler Bewertungen im HGB ist diese Umstellung ohne Bedeutung
Einbeziehung quasi-permanenter Differenzen
Latente Steuern nur für Kapitalgesellschaften / § 264 a-Gesellschaften
Wahlrecht zur Saldierung
Erläuterung des Postens im Anhang (Überleitungsrechnung)
Keine Abzinsung
Erläuterungen zu Folie 42
2
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Latente Steuern – Anzuwendender Steuersatz
Künftige Steuersätze (abhängig vom Zeitpunkt der Umkehr der Steuerlatenzen), deren Inkrafttreten mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann; Regelfall: gültiger Steuersatz am Stichtag
(Aktive und) passive latente Steuern, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres bestehen, sind bei veränderten Steuersätzen am Ende des Wirtschafts-jahres neu zu kalkulieren
Gesellschafts- bzw. sachverhaltsbezogener Steuersatz, d. h. die Verwendung eines pauschalen durchschnittlichen (Konzern-) Steuersatzes ist nur unter Wesentlichkeitsgesichtpunkten tolerierbar
Erläuterungen zu Folie 42
2
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Steuerlicher Vorteil von Verlustvorträgen
Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung zu berücksichtigen.
Probleme
Beurteilung der Verwertbarkeit (wirtschaftliche Nutzbarkeit)
Umwandlungen (Übertragung von Verlustvorträgen)
Zeitliche Begrenzung von Verlustvorträgen (Kenntnisse des lokalen Steuerrechts)
Übergangsregelungen fehlen
Latente Steuern dürfen auf Verlustvorträge bisher nach HGB (anders als nach IAS) nicht abgegrenzt werden, da diese Abweichungen keine timing differences i. S. d. HGB sind (anders aber DRS 10).
Erläuterungen zu Folie 42
2
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
Regelung in der Neufassung des § 246 Abs. 1 HGB
Aus Erwerb eines Einzelunternehmens / Vermögensmasse
Fiktion eines Vermögensgegenstandes
Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt dem Vollständigkeitsgebot und ist aktivierungspflichtig
Abschreibung auf die planmäßige Nutzungsdauer - bei gewählter ND größer 5 Jahre sind die Gründe im Anhang anzugeben
Annäherung an die Steuerbilanz
Neuregelung ist nur auf Erwerbsvorgänge (bzw. daraus resultierende GoF) anzuwenden, die nach Inkrafttreten des BilMoG vollzogen werden.
§ 255 Abs. 4 HGB wird neu gefasst und befasst sich jetzt mit dem Zeitwert
Erläuterungen zu Folie 43
3
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
§ 272 Eigenkapital
(1)…Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten „Eingefordertes Kapital“ in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
Beispiel Das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft beträgt 500, wovon 400 bereits eingezahlt worden sind. Von den ausstehenden Einlagen i. H. v. 100 sind 50 eingefordert.
Vor Anlagevermögen:
Ausstehende Einlage 100
(davon eingefordert) (50)
Kasse 400
_____________________ ___
Summe Aktiva 500
Gezeichnetes Kapital 500
__________________ ___
Summe Passiva 500
Bilanzbild nach der Bruttomethode
Umlaufvermögen, Forderung:
Eingeforderte ausstehende Einlage 50
Kasse 400
_____________________ ___
Summe Aktiva 450
Gezeichnetes Kapital 500
- Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen -50
Eingefordertes Kapital 450
________________ ___
Summe Passiva 450
Bilanzbild nach der Nettomethode
Umlaufvermögen, Forderung:
Eingeforderte ausstehende Einlage 50
Kasse 400
_____________________ ___
Summe Aktiva 450
Gezeichnetes Kapital 500
- Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen -50
Eingefordertes Kapital 450
________________ ___
Summe Passiva 450
Bilanzbild nach der Nettomethode
Bisher: Wahlrecht, Brutto-/Nettomethode Neu: Gebot, Nettomethode
Erläuterungen zu Folie 43
4
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Aufhebung Sonderposten mit Rücklageanteil Bisheriger Gesetzestext:
§ 247 Inhalt der Bilanz
(3) Passivposten, die für Zwecke der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zulässig sind, dürfen in der Bilanz gebildet werden. Sie sind als Sonderposten mit Rücklageanteil auszuweisen und nach Maßgabe des Steuerrechts aufzulösen. Einer Rückstellung bedarf es insoweit nicht.
§ 273 Sonderposten mit Rücklageanteil
Der Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 247 Abs. 3) darf nur insoweit gebildet werden, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung davon abhängig macht, dass der Sonderposten in der Bilanz gebildet wird. Er ist auf der Passivseite vor den Rückstellungen auszuweisen; die Vorschriften, nach denen er gebildet worden ist, sind in der Bilanz oder im Anhang anzugeben.
Wirkung:
Die Streichung der §§ ist Folge aus Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit
Erläuterungen zu Folie 44
5
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Konsolidierungsvorbereitung | EINHEITLICHKEIT DES ANSATZES gemäß BilMoG
Zu : Aufhebung von Rückstellungswahlrechten § 249 Rückstellungen
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für:
1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
(2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.
Tatbestand HGB StB BilMoG
Ungewisse Verbindlichkeiten P Grunds. P; Detailabweichungen HGB P
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (DrohverlustRst) P V P
Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den ersten 3 Monaten des folgenden Gj. nachgeholt wird
P P P
Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Gj. nachgeholt wird
P P P
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (KulanzRSt) P P P
Im Gj. unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die in den M. 4 - 12 des folgenden Gj. nachgeholt wird
W V V
AufwandsRSt nach § 249 II W V V
Erläuterungen zu Folie 44
6