Pfr. Thomas Feld, Theologischer Vorstand, Diakonie im Oldenburger Land, Oldenburg, 2011
Pfr. Thomas Feld,
Theologischer Vorstand des Diakonischen Werkes
der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V.
Kreisdiakonische Werke
20.05.2015
Pfr. Thomas Feld, Theologischer Vorstand, Diakonie im Oldenburger Land, Oldenburg, 2015 Seite 2 von 27
1. Einleitung
4. Rechtlicher Rahmen
5. Rechtliche Voraussetzung
6. Organisation und Struktur
3. Konzeptionelle Grundlagen
2. Diakonische Werke in den KK der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Agenda
7. Klärungsfelder
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• Was ist Diakonie?
Diakonie ist die soziale Hilfe der evangelischen Kirchen.
Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Die Basisdiakonie orientiert sich an zwei Leitgedanken:
Nah bei den Menschen
Da sein, wo es nötig ist.
„Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirche.
Sie hilft Menschen in Not und in sozial ungerechten Verhältnissen.“
Einleitung
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• Was ist Diakonie? – So sehen es unsere Mitarbeiter*innen:
„Da sein für andere – aus Glauben. Das bedeutet Diakonie für mich.“
„Diakonie bedeutet für mich – mit christlicher Nächstenliebe – die Welt ein wenig gerechter
zu gestalten.“
„Für mich ist Diakonie mehr als ‚Hilfe und Sorge für Arme und Bedürftige. Diakonie ist für
mich auch, gemeinsam mit den uns anvertrauten Menschen individuelle Ziele für ihr Leben
zu entwickeln.“
„Diakonie bedeutet für mich, christliche Nächstenliebe im Dienst und in der Gemeinschaft
zu erfahren und für andere erfahrbar zu machen.“
Einleitung
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Diakonische Werke in den Kirchenkreisen der Ev.-Luth.
Kirche im Oldenburger Land
• 6 Kirchenkreise
Ammerland
Delmenhorst/Oldenburg-Land
Friesland - Wilhelmshaven
Oldenburger Münsterland
Oldenburg - Stadt
Wesermarsch
Apen
Ganderkesee
Großenkneten
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• Die einzelnen kreisdiakonischen Werke haben unterschiedliche
Arbeitsbereiche entwickelt und sind je nach Region den entsprechenden
Gegebenheiten angepasst.
• Die Mitarbeitenden sind im Rahmen der kreisdiakonischen Arbeit sowohl
ehrenamtlich als auch hauptberuflich für die Diakonie tätig.
• Für die Arbeit der Diakonischen Werke wird in jedem Kirchenkreis eine
Kreisgeschäftsstelle eingerichtet. Neben dieser Kreisgeschäftsstelle können
je nach Bedarf weitere Außenstellen errichtet werden.
Diakonische Werke in den Kirchenkreisen der Ev.-Luth.
Kirche im Oldenburger Land
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Diakonisches Werk
Ammerland
Kreisgeschäftsführung: Ulrich Schwalfenberg
Aufgabenbereiche:
Allgem. Sozialberatung | Arbeitslosenberatung |
Kurvermittlung | Schwangerenberatung | Seniorenhilfe |
Kleiderkammer
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Diakonisches Werk
Delmenhorst / Oldenburg-Land
Kreisgeschäftsführung: Franz Josef -Franke
Aufgabenbereiche:
Sozialberatung | Kurvermittlung | Straffälligenhilfe |
Kleiderkammer u. Möbeldienst | Tagesbetreuung |
Gemeinwesenarbeit Düsternort u. Wollepark |
Integrationsberatung | Streetwork | Jugendhaus |
Tagesaufenthalt für Wohnungslose
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Diakonisches Werk
Friesland - Wilhelmshaven
Kreisgeschäftsführung: Petra Meyer-Machtemes
Aufgabenbereiche:
Sozial- u. Schuldnerberatung | Kurvermittlung |
Möbeldienst | Straffälligenhilfe | Fachstelle Sucht |
Diakonie-Sozialstation | Flüchtlingswohnheim |
Integrationsberatung | Wohnungslosenhilfe
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Diakonisches Werk
Oldenburger Münsterland
Kreisgeschäftsführung: Hans-Jürgen Hoffmann
Aufgabenbereiche:
Allg. Sozialberatung | Kleiderkammern und Möbellager |
Schuldnerberatung | Schwangerenberatung | Kurberatung |
Familienberatung | Sozialdienst Human |
Migrationsberatung | Familienzentrum
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Diakonisches Werk
Oldenburg-Stadt
Kreisgeschäftsführung: Heinz-Hermann Buse
Aufgabenbereiche:
Allg. Sozialberatung | Bahnhofsmission | Straffälligenhilfe |
Kleiderkammern und Möbeldienst | Tagesaufenthalt für
Wohnungslose | Integrationsberatung
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Diakonisches Werk
Wesermarsch
Kreisgeschäftsführung: Karin Schelling-Carstens
Aufgabenbereiche:
Allg. Sozialberatung | Schuldnerberatung | Kurberatung |
Kleiderkammer | Pötte u. Pannen | Seniorenhilfe |
Sitterdienste | Hospizdienst
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Theo Lampe
Kastanienallee 9-11
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 / 2 10 01-83
E-Mail: [email protected]
Kompetenzzentrum Kreisdiakonische Werke und Soziale Arbeit
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Diakonisches Werk
des Kirchenkreises
Vorstand
Leitung und Geschäftsführung
Verwaltung und Erstinformation
Kirchengemeinden, Ehrenamtliche und Freiwillige
Diakonischer
Grunddienst
Beratung und
Unterstützung der
Kirchengemeinden
Diakonischer
Grunddienst
Durchführung der
Kirchlichen
Allgemeinen
Sozialarbeit
„Sozialer
Dienstleister“
Durchführung von
„sozialen
Dienstleistungen
„durch spezifische
Fachdienste
Diakonischer
Grunddienst
Wahrnehmung der
Aufgabe als
Verband der Freien
Wohlfahrtspflege
im kommunalen
Kontext
Konzeptionelle Grundlagen
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Konzeptionelle Grundlagen – Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden
• Unterstützung und Begleitung diak. Arbeit in den Kirchengemeinden
• Stärkung des diak. Profils der Kirchengemeinden
• Stellvertretende Aufgabenwahrnehmung für die Gemeinden
• Initiierung, Beratung und Begleitung von gemeindeübergreifenden Aufgaben und
Projekten
• Unterstützung bei der Gründung diak. Einrichtungen und Projekte der Kirchengemeinden
• Mitwirkung bei der Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen
Mitarbeitenden
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• Zentrale Aufgabe der Diakonischen Werke und sozialer Basisdienst
• Professionelle Sozial- u. Lebensberatung für Menschen in belasteten Lebenssituationen
• Niedrigschwelliges Angebot:
Unkompliziert
Keine Kosten
Kurze Wartezeiten
Hausbesuche bei Bedarf
• Ehrenamtliche unterstützen Hauptberufliche
Konzeptionelle Grundlagen – Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit
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• Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Lebenssituationen
• Spezifische Angebote und Projekte für besondere Hilfe
• Spezifische Fachdienste:
Schuldnerberatung
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wohnungslosen- oder Straffälligenhilfe
Migrations- und Integrationsberatung
• Nicht Teil der kirchlichen Grundfinanzierung
Konzeptionelle Grundlagen – Sozialer Dienstleister
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• Mitarbeit in der Kreisarbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
• Vertretung in den Organen der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe im regionalen
Zuständigkeitsbereich
Konzeptionelle Grundlagen – Verband der Freien Wohlfahrtspflege
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• Rahmenkonzeption (2011)
Fachliche Grundlage der kirchlichen Sozialarbeit in den Kreisdiakonischen Werken
AG „Zukunft der Kreisdiakonischen Werke“ (Sep. 2010)
Kenntnisname der Synode
• Kirchenordnung (Art. 64, Ziffer 4)
Kreissynode trägt inhaltliche Mitverantwortung für die diakonische Arbeit der Kirche
auf Ebene des Kirchenkreises
Rechtlicher Rahmen
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• Die Rahmenbedingungen für die Diakonie im Oldenburger Land sind durch das
Kirchengesetz über die Diakonie in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Oldenburg vom 29. November 1974 (GVBl. XVIII. Bd., S. 107), geändert durch Gesetz
vom 10. Mai 2007 (GVBl. XXVI. Bd., S. 89, 92) und die Satzung des Diakonischen
Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg festgelegt.
Rechtliche Voraussetzung
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• §4 des Kirchengesetzes über die Diakonie in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
vom 29.11.1974 (Stand 10/2012)
(1) Zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Unterstützung des diakonischen
Dienstes in den Kirchengemeinden wird im Kirchenkreis ein Kreisdiakonat
gebildet. Es hat insbesondere für die Zusammenarbeit der diakonischen Dienste,
Werke und Einrichtungen im Kirchenkreis zu sorgen.
(2) Die Kreissynode beruft dafür geeignete Männer und Frauen aus den
Kirchengemeinden.
(3) Mehrere Kirchenkreise können ein gemeinsames Kreisdiakonat bilden.
(4) Das Kreisdiakonat pflegt die Verbindung zur freien Sozial- und Jugendhilfe.
Rechtliche Voraussetzung
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• Für die Diakonischen Werke sind von den Kreissynoden in Abstimmung mit dem
OKR und dem Landesverband Satzungen erlassen worden, in denen die
Verantwortlichkeiten und der Aufgabenbereich der Vorstände bestimmt wurden.
• Die Kreissynoden haben jeweils Pfarrerinnen und Pfarrer für Diakonie bestimmt,
die an den Vorstandssitzungen teilnehmen, die diakonische Anliegen der
Kirchengemeinden einbringen und die kirchliche Ausrichtung der Arbeit der
kreisdiakonischen Werke begleiten.
Rechtliche Voraussetzung
Pfr. Thomas Feld, Theologischer Vorstand, Diakonie im Oldenburger Land, Oldenburg, 2015 Seite 23 von 27
• Die Diakonischen Werke der Kirchenkreise sind rechtlich unterschiedlich
organisiert als:
Nicht rechtsfähiger Verein durch Kirchenkreis und Kirchengemeinden
(Delmenhorst/Oldenburger-Land, Oldenburger Münsterland)
Eingetragener Verein von Kirchenkreis und Kirchengemeinden
(Friesland-Wilhelmshaven)
(Unselbstständige) Einrichtung eines einzelnen Kirchenkreises
(Ammerland, Wesermarsch)
Einrichtung des Landesverbandes
(Oldenburg-Stadt)
Rechtsformen
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• Die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes der Kirchenkreise wird durch die Leitung
wahrgenommen. Der Leitung kommen folgende Aufgaben zu:
Wahrnehmung der Geschäftsführung des Diak. Werkes in Zusammenarbeit mit dem
Vorstand der Kirchenkreisdiakonie
Entwicklung, Fortschreibung und Einhaltung der Konzeptionen für die übernommenen
Aufgaben und Leistungen
Realisierung neuer diak. Aufgaben
Koordinierung der diak. Aktivitäten auf Kirchenkreisebene und Förderung der
Zusammenarbeit der Diakonischen Dienste, Werke und Einrichtungen im KK
Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden im kreisdiak. Werk
Qualitätssicherung
Öffentlichkeitsarbeit
Organisation und Struktur – Leitung und Geschäftsführung
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Kirche
DWO e.V.
Kirchenkreis Gemeinde
Kreisdiakonische
Werke
• Rahmenkonzeption
• Finanzierung
Personalgrundausstattung
• Zentrale Rahmen-
verantwortlichkeit
• Anstellungsträger
• Nimmt Dienst- und
Fachaufsicht wahr
• Leistet Fachberatung
• Nimmt Dienstaufsicht wahr
• Lokale Ausgestaltung der
Kreisdiakonischen Tätigkeiten
• Kirchenkreissynode
• Kreispfarrer/in
• Kreisdiakoniepfarrer/in
• Diakoniebeauftragte
• Diakonieausschüsse
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Klärungsfelder – Matrix
Klärungsfeld Handelnde
Finanzierung Vorstand-DWO / Finanzausschuss /
Ausschuss 5/ Synode
Personalgrundausstattung Finanzausschuss / Ausschuss 5/ Synode
Sachkosten Kirchenkreis / Synode
Rechtliche Grundlagen Synode / DWO / Kirchenkreis
Satzung KDW / Kirchenkreis / Synode /
Landesverband
Anstellung Geschäftsführer Vorstand-DWO / Kirchenkreis / Synode
Inhaltlich-strategische Ausrichtung Vorstand-DWO / Kirchenkreis / KDWs
Fachliche Begleitung Vorstand-DWO
Vereinbarung Dienstaufsicht Vorstand-DWO / Kirchenkreis / Vorstand-
KDW
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