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Prof. Dr. Thomas Meuche
Eigenfinanzierung
Kap. 4-2
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Eigenfinanzierung bei Einzelfirmen
Inhaber von Einzelfirmen können jederzeit das im Unternehmen befindliche Eigenkapital erhöhen oder durch Entnahmen vermindern. Sie unterliegen keinen gesetzlichen Regeln.
Das Eigenkapital von Einzelfirmen läßt sich als Differenz von Gesamtvermögen und Fremdkapital ermitteln.
Für den Gläubigerschutz hat das Eigenkapital von Einzelfirmen wegen der unbeschränkten Haftung des Inhabers keine Bedeutung.
Kap. 4-3
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Beurteilung der Eigenfinanzierung der KG
Bei der KG gibt es im Gegensatz zur oHG
Kommanditisten, die ausschließlich als
Kapitalgeber auftreten. Kommanditisten sind
von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Die KG ist die erste Stufe zur Trennung von
Kapital und Führung. Die fehlende Fungibilität
der Anteile schränkt allerdings auch hier den
Kreis von Eigenkapitalgebern erheblich ein.
(Fungibilität = Vertretbarkeit)
Mit der KGaA wird dieses Defizit behoben.
Kap. 4-4
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Eigenkapital der Kapitalgesellschaften
Nominelles Haftkapital (Nennbetrag der
Anteile)
Nominelles Haftkapital übersteigende
Eigenkapitalanteile
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Stille Rücklagen
Kap. 4-5
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Rücklagen als Position des Eigenkapitals
Kapitalrücklage
als Zuführung von Mehrbeträgen vonaußerhalb desUnternehmens
Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich vonBezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden(Aufgeld).
Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen fürWandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilenerzielt werden.
Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährungeines Vorzuges für ihre Anteile leisten.
Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in dasEigenkapitel leisten.
Gewinnrücklagen
als Zuführung vonBeträgen aus demJahresüberschuß
Gesetzliche Rücklage, die nur bei der AG oder KGaA auftreten kann.
Rücklage für eigene Anteile, die beim Erwerb eigener Anteile zu bilden sind
Satzungsmäßige Rücklage, deren Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft erfolgt.
Andere Gewinnrücklagen als Restgröße
Kap. 4-6
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Beurteilung der Eigenfinanzierung in der GmbH
Bei der GmbH ist die Trennung von Kapital und
Führung vollzogen (Kapitalgesellschaft).
Die Möglichkeiten zur Erhöhung des
Eigenkapitals sind vergleichbar der der KG
durch Aufnahme von Kommanditisten.
Die Erhöhung des Eigenkapitals durch
Aufnahme neuer Gesellschafter ist wegen
fehlender Fungibilität der Anteile schwierig
Kap. 4-7
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Eigenfinanzierung der KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine
Mischform aus KG und AG. Sie ist eine eigene
juristische Person.
Die Kommanditistenanteile sind in Aktien
verbrieft. Die Gesellschaft hat zudem
mindestens einen vollhaftenden Komplementär.
Die Komplementäre sind normalerweise zugleich
die Vorstände.
Durch die Verbriefung der
Kommanditistenanteile in Aktien ist die
Beschaffung von Eigenkapital durch Aufnahme
neuer Gesellschafter aufgrund der Fungibilität
der Anteile wesentlich erleichert.
Kap. 4-8
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Eigenfinanzierung der AG
Bei der AG sind die Anteile am Eigenkapital
verbrieft.
Bei der AG ist Kapital und Führung klar
voneinander getrennt.
Wenn die Anteile der AG an der Börse
gehandelt werden, ist eine maximale
Fungibilität gegeben.
Kap. 4-9
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Beurteilung der Eigenfinanzierung der AG
Die Erhältlichkeit von Eigenkapital ist bei der
börsennotierten AG am höchsten.
Kosten einer Kapitalerhöhung sind
vergleichsweise hoch
Eine Kündigung des Eigenkapitals ist bei AG`s
nicht möglich (Sicherheit)
Kap. 4-10
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Arten der Kapitalerhöhung bei der AG
ordentliche Kapitalerhöhung: erfolgt durch
Ausgabe junger Aktien
genehmigte Kapitalerhöhung: ist von der
Hauptversammlung genehmigt, wird aber erst später
(innerhalb von 5 Jahren), zu einem auf dem
Kapitalmarkt günstigen Zeitpunkt durchgeführt
bedingte Kapitalerhöhung: darf nur bei Eintritt
bestimmter Bedingungen durchgeführt werden (z. B.
Ausgabe von Belegschaftsaktien)
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: hat
keinen Finanzierungseffekt sondern stellt eine
Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital
dar.
Kap. 4-11
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Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Bilanz
Erhöhung des Grundkapitals:Der Nennwert
der plazierten Aktien wird dem Grundkapital
zugerechnet
Erhöhung der Kapitalrücklagen: Aktien
dürfen in Deutschland nicht unter pari, also
unter dem Nennwert ausgegeben werden. in
der Regel liegt der Ausgabekurs weit über dem
Nennwert. Der den Nennwert übersteigende
Betrag fließt in die Kapitalrücklagen.
Kap. 4-12
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Rechte der Aktionäre
Beteiligung am Gewinn
Teilnahme an der Hauptversammlung
Stimmrecht in der Hauptversammlung
Auskunft durch den Vorstand, jeder Aktionär
darf in der HV Auskunft vom Vorstand über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen
Bezug junger Aktien (Bezugsrecht)
Anteil am Liquidationserlös
Kap. 4-13
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Ablaufschema Kapitalerhöhung
Vorstand schlägt HV Kapitalerhöhung vor
Aktionäre beschließen diese
Übernahme der neuen Aktien durch ein Bankenkonsortium
Emissionskurs der jungen Aktien wird festgesetzt. Dies geschieht in Abstimmung zwischen Konsortialführer und Unternehmen
Konsortium übernimmt Plazierungsrisiko
Unternehmen legen mit Banken Plazierungszeitpunkt fest
Junge Aktien werden Altaktionären zum Kauf angeboten, sie haben 3-4 Wochen Zeit junge Aktien zu zeichnen oder ihr Bezugsrecht zu verkaufen
Das Bezugsrecht wird am ersten Tag des Bezugsrechtshandel vom Kurs der Altaktie getrennt und separat gehandelt.
Die jungen Aktien werden am Markt eingeführt
Kap. 4-14
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Anpassung der Rechtsform
Motive für Anpassung der Rechtsform an veränderte
Gegebenheiten:
Verbreiterung der Eigenkapitalbasis
Verminderung des Eigentümerrisikos
Verringerung der steuerlichen Belastung
Vorbereitung einer Fusion
Vorbereitung der Nachfolge bei
Familienunternehmen
Kap. 4-15
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Zu klärende Fragen bei Umwandlungen
Kann der Einfluss der bisherigen Eigentümer gewahrt
bleiben? (ab 2000 Mitarbeitern besteht paritätische
Mitbestimmung)
Führen die mit einem Going Public verbundenen
Publizitätspflichten möglicherweise zur Preisgabe von
Betriebsgeheimnissen?
Sind die aus der Börseneinführung resultierenden
Belastungen tragbar? (z. B. Doppelbelastung bei
Vermögenssteuer, Kosten der Publizität, des Drucks
der Prospekte, der Verwaltungskosten, des
Emissionskonsortiums, der Gebühren für die
Börsenzulassung, der Dividenden)
Kap. 4-16
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Going Public als Möglichkeit der Eigenfinanzierung
Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung
sind am günstigsten, wenn das Unternehmen
Zugang zum Kapitalmarkt hat. Diesen Zugang
haben nur Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).
Damit ist die Erhältlichkeit beschränkt.
Kap. 4-17
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Wege an den Kapitalmarkt
Umwandlung der Rechtsform in eine AG oder
KGaA
Zunächst besteht die Möglichkeit der Gründung
einer “Kleinen AG” als Sonderform der AG mit
administrativen Erleichterungen. Die Kleine AG
ist aber nicht börsenfähig.
Vorbereitung des Börsengangs mit Suche nach
einer geeigneten Bank, Wahl des
Emissionszeitpunktes, Werbung usw.
Festlegung des Emissionskurses
Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen
Kap. 4-18
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Vorteile des Going Public
Der Gang an die Börse eröffnet neue Quellen für Eigenkapital, wenn eine Finanzierung des erforderlichen Wachstums durch die bisherigen Gesellschafter nicht mehr möglich ist.
Im Erbfall ist eine Veräußerung von Anteilen einer Publikumsgesellschaft problemlos möglich, so dass eine Finanzierung der Erbschaftssteuer über den Verkauf von Anteilen erfolgen kann. Wegen mangelnder Fungibilität der Anteile anderer Gesellschaftsformen ist eine Übertragung erschwert.
Der Generationswechsel lässt sich in einer Aktiengesellschaft mit Trennung von Kapital und Führung leichter bewältigen als in anderen Gesellschaftsformen
Mit einer Ausweitung des Eigenkapitals steht auch zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung
Kap. 4-19
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Nachteile des Going Public
Die AG ist die Gesellschaftsform mit dem geringsten Gestaltungsspielraum (Unabhängigkeit)
Durch die 3 Gremien Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sind Verwaltungsaufwand und Komplexität unter allen alternativen Rechtsformen am höchsten. Formale Anforderungen führen zu hohen laufenden Kosten (Unabhängigkeit, Rentabilität)
Die Kosten der Kapitalbeschaffung sind vergleichsweise hoch (Rentabilität)
Der Weg steht nur ertragsstarken Unternehmen offen.
Publizitätspflichten lassen sich bei der AG nicht mehr umgehen. Dies bedeutet eine Einschränkung der Unabhängigkeit.
Kap. 4-20
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Venture Capital als zeitlich begrenzte Eigenfinanzierung
Venture Capital ist Wagniskapital.
VC soll Unternehmen mit aussichtsreichen Innovationen zum Durchbruch verhelfen. Wegen fehlender dinglicher Sicherheiten steht Fremdkapital solchen Unternehmen in der Regel nicht zur Verfügung.
VC-Gesellschaften (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) stellen Eigenkapital als Minderheitsgesellschafter auf Zeit (5-10 Jahre) zur Verfügung.
Finanziert wird v.a. die Phase Markterschließung und -durchdringung. Ein früheres Engagement ist den Gesellschaften i.d.R. zu riskant.
Die Rendite der VC-Gesellschaft besteht im wesentlichen aus der Werterhöhung der Einlagen, nicht aus einer Verzinsung.
Durch VC erhöht sich das Eigenkapital. Mit zunehmender Eigenkapitalquote verbessert sich die Erhältlichkeit von Fremdkapital, so dass ein doppelter Effekt eintritt.
Kap. 4-21
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Ablauf der Beteiligungsfinanzierung über VCG
Gründung einer VCG häufig durch Banken und
Versicherungen
Auflegen eines Fonds
Placierung des Fonds bei institutionellen und
privaten Anlegern
Prüfung möglicher Beteiligungsunternehmen
Beteiligung an geeigneten Unternehmen
Desinvestition durch Verkauf der Beteiligung
Kap. 4-22
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Venture Capital als Finanzierungsalternative
VC-Phase Unternehmensphase Auftretende Probleme
Finanzie-rungsform
Seed financing
F&E, Prototyp
Einschätzung von Markt und Idee falsch
EK Unternehmer, Fördermittel
Start up financing
Gründung Produktionsvorbereitung Marketingkonzept
Suche nach geeigneten Führungskräften
weitere Fördermittel
First stage financing
Aufnahme der Produktion Markteinführung erste Verkaufserfolge
Verlustzone Suche geeigneten Personals
Venture Capital
Expansion Stage
Aus- und Aufbau der Vertriebskanäle
Suche nach Fremdkapitalgebern Aufbau eines Images
weitere Kapitalgeber Bankkredite
Desinvest-ment
Erweiterung des Produktions- und Vertriebssystems Ausnutzung von Marktpotentialen
Aufkommen der Konkurrenz, Organi-sationsprobleme bei Erreichen neuer Größenordnungen
Going public Emission von Aktien oder Genuß-scheinen
Kap. 4-23
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Erhältlichkeit von VC
VC erhalten in aller Regel Unternehmen, die
aufgrund ihres Know-hows und der Branchensituation zukunftsorientiert und entwicklungsfähig sind
ein zuverlässiges Management und eine aussagefähiges Rechnungswesen aufweisen können
aus der beabsichtigten Investition eine Stärkung der Marktstellung und der Ertragskraft erwarten lassen
relativ sichere und abschätzbare künftige Erträge erwarten lassen, also einen stabilen Cash Flow, einen im Branchendurchschnitt nicht überdurchschnittlichen Verschuldungsgrad und keinen übermäßigen Investitionsbedarf aufweisen.