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Prof. Dr. Thomas Meuche

Eigenfinanzierung

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Kap. 4-2

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Eigenfinanzierung bei Einzelfirmen

Inhaber von Einzelfirmen können jederzeit das im Unternehmen befindliche Eigenkapital erhöhen oder durch Entnahmen vermindern. Sie unterliegen keinen gesetzlichen Regeln.

Das Eigenkapital von Einzelfirmen läßt sich als Differenz von Gesamtvermögen und Fremdkapital ermitteln.

Für den Gläubigerschutz hat das Eigenkapital von Einzelfirmen wegen der unbeschränkten Haftung des Inhabers keine Bedeutung.

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Kap. 4-3

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Beurteilung der Eigenfinanzierung der KG

Bei der KG gibt es im Gegensatz zur oHG

Kommanditisten, die ausschließlich als

Kapitalgeber auftreten. Kommanditisten sind

von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Die KG ist die erste Stufe zur Trennung von

Kapital und Führung. Die fehlende Fungibilität

der Anteile schränkt allerdings auch hier den

Kreis von Eigenkapitalgebern erheblich ein.

(Fungibilität = Vertretbarkeit)

Mit der KGaA wird dieses Defizit behoben.

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Kap. 4-4

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Eigenkapital der Kapitalgesellschaften

Nominelles Haftkapital (Nennbetrag der

Anteile)

Nominelles Haftkapital übersteigende

Eigenkapitalanteile

Kapitalrücklagen

Gewinnrücklagen

Stille Rücklagen

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Kap. 4-5

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Rücklagen als Position des Eigenkapitals

Kapitalrücklage

als Zuführung von Mehrbeträgen vonaußerhalb desUnternehmens

Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich vonBezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt werden(Aufgeld).

Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen fürWandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilenerzielt werden.

Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährungeines Vorzuges für ihre Anteile leisten.

Beträge von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in dasEigenkapitel leisten.

Gewinnrücklagen

als Zuführung vonBeträgen aus demJahresüberschuß

Gesetzliche Rücklage, die nur bei der AG oder KGaA auftreten kann.

Rücklage für eigene Anteile, die beim Erwerb eigener Anteile zu bilden sind

Satzungsmäßige Rücklage, deren Bildung aufgrund des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder des Statuts der Gesellschaft erfolgt.

Andere Gewinnrücklagen als Restgröße

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Kap. 4-6

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Beurteilung der Eigenfinanzierung in der GmbH

Bei der GmbH ist die Trennung von Kapital und

Führung vollzogen (Kapitalgesellschaft).

Die Möglichkeiten zur Erhöhung des

Eigenkapitals sind vergleichbar der der KG

durch Aufnahme von Kommanditisten.

Die Erhöhung des Eigenkapitals durch

Aufnahme neuer Gesellschafter ist wegen

fehlender Fungibilität der Anteile schwierig

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Kap. 4-7

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Eigenfinanzierung der KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine

Mischform aus KG und AG. Sie ist eine eigene

juristische Person.

Die Kommanditistenanteile sind in Aktien

verbrieft. Die Gesellschaft hat zudem

mindestens einen vollhaftenden Komplementär.

Die Komplementäre sind normalerweise zugleich

die Vorstände.

Durch die Verbriefung der

Kommanditistenanteile in Aktien ist die

Beschaffung von Eigenkapital durch Aufnahme

neuer Gesellschafter aufgrund der Fungibilität

der Anteile wesentlich erleichert.

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Kap. 4-8

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Eigenfinanzierung der AG

Bei der AG sind die Anteile am Eigenkapital

verbrieft.

Bei der AG ist Kapital und Führung klar

voneinander getrennt.

Wenn die Anteile der AG an der Börse

gehandelt werden, ist eine maximale

Fungibilität gegeben.

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Kap. 4-9

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Beurteilung der Eigenfinanzierung der AG

Die Erhältlichkeit von Eigenkapital ist bei der

börsennotierten AG am höchsten.

Kosten einer Kapitalerhöhung sind

vergleichsweise hoch

Eine Kündigung des Eigenkapitals ist bei AG`s

nicht möglich (Sicherheit)

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Kap. 4-10

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Arten der Kapitalerhöhung bei der AG

ordentliche Kapitalerhöhung: erfolgt durch

Ausgabe junger Aktien

genehmigte Kapitalerhöhung: ist von der

Hauptversammlung genehmigt, wird aber erst später

(innerhalb von 5 Jahren), zu einem auf dem

Kapitalmarkt günstigen Zeitpunkt durchgeführt

bedingte Kapitalerhöhung: darf nur bei Eintritt

bestimmter Bedingungen durchgeführt werden (z. B.

Ausgabe von Belegschaftsaktien)

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: hat

keinen Finanzierungseffekt sondern stellt eine

Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital

dar.

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Kap. 4-11

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Auswirkungen der Kapitalerhöhung auf die Bilanz

Erhöhung des Grundkapitals:Der Nennwert

der plazierten Aktien wird dem Grundkapital

zugerechnet

Erhöhung der Kapitalrücklagen: Aktien

dürfen in Deutschland nicht unter pari, also

unter dem Nennwert ausgegeben werden. in

der Regel liegt der Ausgabekurs weit über dem

Nennwert. Der den Nennwert übersteigende

Betrag fließt in die Kapitalrücklagen.

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Kap. 4-12

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Rechte der Aktionäre

Beteiligung am Gewinn

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stimmrecht in der Hauptversammlung

Auskunft durch den Vorstand, jeder Aktionär

darf in der HV Auskunft vom Vorstand über

Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen

Bezug junger Aktien (Bezugsrecht)

Anteil am Liquidationserlös

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Kap. 4-13

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Ablaufschema Kapitalerhöhung

Vorstand schlägt HV Kapitalerhöhung vor

Aktionäre beschließen diese

Übernahme der neuen Aktien durch ein Bankenkonsortium

Emissionskurs der jungen Aktien wird festgesetzt. Dies geschieht in Abstimmung zwischen Konsortialführer und Unternehmen

Konsortium übernimmt Plazierungsrisiko

Unternehmen legen mit Banken Plazierungszeitpunkt fest

Junge Aktien werden Altaktionären zum Kauf angeboten, sie haben 3-4 Wochen Zeit junge Aktien zu zeichnen oder ihr Bezugsrecht zu verkaufen

Das Bezugsrecht wird am ersten Tag des Bezugsrechtshandel vom Kurs der Altaktie getrennt und separat gehandelt.

Die jungen Aktien werden am Markt eingeführt

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Kap. 4-14

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Anpassung der Rechtsform

Motive für Anpassung der Rechtsform an veränderte

Gegebenheiten:

Verbreiterung der Eigenkapitalbasis

Verminderung des Eigentümerrisikos

Verringerung der steuerlichen Belastung

Vorbereitung einer Fusion

Vorbereitung der Nachfolge bei

Familienunternehmen

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Kap. 4-15

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Zu klärende Fragen bei Umwandlungen

Kann der Einfluss der bisherigen Eigentümer gewahrt

bleiben? (ab 2000 Mitarbeitern besteht paritätische

Mitbestimmung)

Führen die mit einem Going Public verbundenen

Publizitätspflichten möglicherweise zur Preisgabe von

Betriebsgeheimnissen?

Sind die aus der Börseneinführung resultierenden

Belastungen tragbar? (z. B. Doppelbelastung bei

Vermögenssteuer, Kosten der Publizität, des Drucks

der Prospekte, der Verwaltungskosten, des

Emissionskonsortiums, der Gebühren für die

Börsenzulassung, der Dividenden)

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Kap. 4-16

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Going Public als Möglichkeit der Eigenfinanzierung

Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung

sind am günstigsten, wenn das Unternehmen

Zugang zum Kapitalmarkt hat. Diesen Zugang

haben nur Aktiengesellschaften und

Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).

Damit ist die Erhältlichkeit beschränkt.

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Kap. 4-17

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Wege an den Kapitalmarkt

Umwandlung der Rechtsform in eine AG oder

KGaA

Zunächst besteht die Möglichkeit der Gründung

einer “Kleinen AG” als Sonderform der AG mit

administrativen Erleichterungen. Die Kleine AG

ist aber nicht börsenfähig.

Vorbereitung des Börsengangs mit Suche nach

einer geeigneten Bank, Wahl des

Emissionszeitpunktes, Werbung usw.

Festlegung des Emissionskurses

Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen

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Kap. 4-18

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Vorteile des Going Public

Der Gang an die Börse eröffnet neue Quellen für Eigenkapital, wenn eine Finanzierung des erforderlichen Wachstums durch die bisherigen Gesellschafter nicht mehr möglich ist.

Im Erbfall ist eine Veräußerung von Anteilen einer Publikumsgesellschaft problemlos möglich, so dass eine Finanzierung der Erbschaftssteuer über den Verkauf von Anteilen erfolgen kann. Wegen mangelnder Fungibilität der Anteile anderer Gesellschaftsformen ist eine Übertragung erschwert.

Der Generationswechsel lässt sich in einer Aktiengesellschaft mit Trennung von Kapital und Führung leichter bewältigen als in anderen Gesellschaftsformen

Mit einer Ausweitung des Eigenkapitals steht auch zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung

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Kap. 4-19

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Nachteile des Going Public

Die AG ist die Gesellschaftsform mit dem geringsten Gestaltungsspielraum (Unabhängigkeit)

Durch die 3 Gremien Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sind Verwaltungsaufwand und Komplexität unter allen alternativen Rechtsformen am höchsten. Formale Anforderungen führen zu hohen laufenden Kosten (Unabhängigkeit, Rentabilität)

Die Kosten der Kapitalbeschaffung sind vergleichsweise hoch (Rentabilität)

Der Weg steht nur ertragsstarken Unternehmen offen.

Publizitätspflichten lassen sich bei der AG nicht mehr umgehen. Dies bedeutet eine Einschränkung der Unabhängigkeit.

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Kap. 4-20

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Venture Capital als zeitlich begrenzte Eigenfinanzierung

Venture Capital ist Wagniskapital.

VC soll Unternehmen mit aussichtsreichen Innovationen zum Durchbruch verhelfen. Wegen fehlender dinglicher Sicherheiten steht Fremdkapital solchen Unternehmen in der Regel nicht zur Verfügung.

VC-Gesellschaften (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) stellen Eigenkapital als Minderheitsgesellschafter auf Zeit (5-10 Jahre) zur Verfügung.

Finanziert wird v.a. die Phase Markterschließung und -durchdringung. Ein früheres Engagement ist den Gesellschaften i.d.R. zu riskant.

Die Rendite der VC-Gesellschaft besteht im wesentlichen aus der Werterhöhung der Einlagen, nicht aus einer Verzinsung.

Durch VC erhöht sich das Eigenkapital. Mit zunehmender Eigenkapitalquote verbessert sich die Erhältlichkeit von Fremdkapital, so dass ein doppelter Effekt eintritt.

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Kap. 4-21

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Ablauf der Beteiligungsfinanzierung über VCG

Gründung einer VCG häufig durch Banken und

Versicherungen

Auflegen eines Fonds

Placierung des Fonds bei institutionellen und

privaten Anlegern

Prüfung möglicher Beteiligungsunternehmen

Beteiligung an geeigneten Unternehmen

Desinvestition durch Verkauf der Beteiligung

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Kap. 4-22

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Venture Capital als Finanzierungsalternative

VC-Phase Unternehmensphase Auftretende Probleme

Finanzie-rungsform

Seed financing

F&E, Prototyp

Einschätzung von Markt und Idee falsch

EK Unternehmer, Fördermittel

Start up financing

Gründung Produktionsvorbereitung Marketingkonzept

Suche nach geeigneten Führungskräften

weitere Fördermittel

First stage financing

Aufnahme der Produktion Markteinführung erste Verkaufserfolge

Verlustzone Suche geeigneten Personals

Venture Capital

Expansion Stage

Aus- und Aufbau der Vertriebskanäle

Suche nach Fremdkapitalgebern Aufbau eines Images

weitere Kapitalgeber Bankkredite

Desinvest-ment

Erweiterung des Produktions- und Vertriebssystems Ausnutzung von Marktpotentialen

Aufkommen der Konkurrenz, Organi-sationsprobleme bei Erreichen neuer Größenordnungen

Going public Emission von Aktien oder Genuß-scheinen

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Kap. 4-23

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Erhältlichkeit von VC

VC erhalten in aller Regel Unternehmen, die

aufgrund ihres Know-hows und der Branchensituation zukunftsorientiert und entwicklungsfähig sind

ein zuverlässiges Management und eine aussagefähiges Rechnungswesen aufweisen können

aus der beabsichtigten Investition eine Stärkung der Marktstellung und der Ertragskraft erwarten lassen

relativ sichere und abschätzbare künftige Erträge erwarten lassen, also einen stabilen Cash Flow, einen im Branchendurchschnitt nicht überdurchschnittlichen Verschuldungsgrad und keinen übermäßigen Investitionsbedarf aufweisen.