2
Folgende Hinweise sind eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Richtlinien und
Bestimmungen, welche bei der Hinterlegung des Jahresabschlusses zu beachten sind. Sie
sind eine Hilfe um die Hinterlegung der Bilanzen, korrekt und fehlerlos durchführen zu
können.
Weitere Hinweise und Anleitungen finden Sie auf unserer Internetseite
www.handelskammer.bz.it „Anleitungen von Unioncamere für die Hinterlegung der
Bilanzen“.
Die Meldung für die Bilanzhinterlegung wird am PC mit der Software FedraPlus, oder
gleichwertigen Programmen, oder mit dem Onlinedienst „Bilanci Online“ erstellt (siehe
www.registroimprese.it – sportello pratiche online).
„Bilanci Online“ kann für die Gesellschaften verwendet werden, die das
Gesellschafterverzeichnis nicht hinterlegen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH, Vereinfachte Gesellschaften mbH, Konsortien mbH), Genossenschaften. Weiters
Aktiengesellschaften (AG, KGaA, Konsortien aA) die das Gesellschafterverzeichnis
bestätigen.
Inhalt:
1. Modell B ........................................................................................................................ 3
2. XBRL-Bilanz ................................................................................................................. 4
3. Erklärungen .................................................................................................................... 5
4. Einhebung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren .......................................... 6
5. Anlagen .......................................................................................................................... 6
6. Konzernbilanz ................................................................................................................ 7
7. Netzwerkverträge ........................................................................................................... 8
8. Innovative Startup .......................................................................................................... 8
9. Sonderbetriebe und Institute von Lokalkörperschaften ................................................... 9
10. Zusammenfassung (Riepilogo pratica Fedra) ............................................................. 10
11. Automatische Protokollierung .................................................................................... 10
12. Korrekturen ................................................................................................................ 11
13. Abschließende Hinweise ............................................................................................ 12
14. Häufigste Fehler ......................................................................................................... 13
3
1. Modell B:
Aktkodex („codice atto“): 711, 712 oder 713
Datum des Genehmigungsprotokolls
Angabe des Formats xbrl: verpflichtetes Subjekt (soggetto obbligato)
Wenn es sich um ein „nicht verpflichtetes“ Subjekt handelt („soggetto non obbligato“)
ist eine der angezeigten Begründungen auszuwählen (Versicherungsaktivität, quotierte
Gesellschaft, usw.).
Wenn das Vollversammlungsprotokoll eine Gewinnausschüttung vorsieht, ist das
entsprechende Feld anzukreuzen
Nur für die AG: immer den Vordruck S (modello S) beilegen wobei die Felder
„generalità“ und „riconferma“ (sofern keine Änderung der Gesellschafter vom Datum
der Gesellschafterversammlung der Bilanzgenehmigung des Vorjahres bis zum Datum
der Gesellschafterversammlung der Bilanzgenehmigung dieses Jahres erfolgte)
auszuwählen sind. Bei erfolgter Änderung der Gesellschafterzusammenstellung ist das
Feld „generalità“, „elenco soci“ und „indicazione analitica variazioni“ ausfüllen.
Wurde eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung durchgeführt (die Aktionäre
ändern sich nicht) ist das Feld „indicazione analitica variazione“ nicht auszufüllen. Im
Feld NOTE ist dieser Hinweis der Reduzierung oder Erhöhung anzuführen; es ist auch
das Datum der Änderungsurkunde anzuführen.
Sind sehr viele Gesellschafter vorhanden, kann in Telemaco die Funktion „scarica dati
RI“ (in pratiche RI – dati di lavoro) hilfreich sein. Hiermit kann das hinterlegte
Gesellschafterverzeichnis heruntergeladen und in FedraPlus importiert werden und
dann angepasst werden.
In der distinta fedra muss im Feld „in qualità di…“ immer diejenige Person angegeben
werden, die die Meldung digital unterzeichnet (siehe Anlage)
Es kann sich um folgende Person handeln:
gesetzlicher Vertreter (legale rappresentante): wenn dieser Inhaber der digitalen
Unterschrift ist, müssen alle übermittelten Dokumente („distinta“ und „allegati“) von
diesem digital unterschrieben werden.
Bevollmächtigter (delegato – vormals „intermediario con procura“): in diesem Fall sind
alle Dokumente und Sondervollmacht („modello procura speciale“ – Kodex D01), von
diesem digital zu unterzeichnen. Eine einfache Kopie des Personalausweises (Kodex E20)
des gesetzlichen Vertreters ist beizulegen.
beauftragter Freiberufler (professionista incaricato): die distinta fedra und alle
übermittelten Dokumente sind von diesem digital zu unterzeichen (Wirtschaftsberater im
Sinne Art. 31, Absatz 2 –quater und –quinquies, Gesetz Nr. 340/2000 und Art. 78 D.Lgs.
139/2005 - eingetragen im Abschnitt A des Berufsverzeichnisses).
4
Sollte der Freiberufler die digitale Unterschrift ohne „Certificato di ruolo“ besitzen ist im
Feld NOTE folgende Erklärung anzubringen: „Telematische Meldung übermittelt vom
Unterfertigten <Vor- und Nachname>, in seiner Eigenschaft als vom gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft beauftragter Wirtschaftsberater. In Anlehnung an Art. 31,
Abs. 2-quater und –quinquies, Gesetz Nr. 340/2000, eingetragen im Berufsverzeichnis
der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der <Provinz> unter der Nr.
<Einschreibungsnummer> in der Abteilung A, gegen welchen keine
Disziplinarmaßnahmen bestehen.
Sollte der Freiberufler die digitale Unterschrift mit dem „Certificato di ruolo“ besitzen,
genügt es im Feld NOTE folgende Erklärung anzuführen: „Telematische Meldung
übermittelt vom Unterfertigten <Vor- und Nachname>, in seiner Eigenschaft als vom
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beauftragter Wirtschaftsberater. In
Anlehnung an Art. 31, Abs. 2-quater und –quinquies, des Gesetzes Nr. 340/2000.“
2. XBRL-Bilanz New
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und später welche nach dem 02.03.2015 genehmigt
worden sind müssen im XBRL-Format hinterlegt werden (sowohl Bilanz als auch
Anhang).
Die anzuwendende Taxonomie ist „2014-11-17“ wie sie auf der Internetseite von AGID
veröffentlicht ist und von XBRL Italia unter http://www.xbrl.org/it/ abrufbar ist.
Zusätzlich stehen unter http://webtelemaco.infocamere.it – unter Bilanci – sowohl
Informationen für das Ausfüllen als auch für die Erstellung des Jahresabschlusses im
XBRL-Format bereit.
Außerdem ist eine Videoanleitung zur Erstellung des Jahresabschlusses samt Anhang in
XBRL unter Informazioni – „guarda il tutorial“ verfügbar.
Die xbrl-Instanz muss mit der neuesten Taxonomie, „2014-11-17“, erstellt werden.
Die formelle Gültigkeit der xbrl-Instanz kann vor der Übermittlung mit TEBENI
(Telemaco) Online-Service überprüft werden.
Im Bilanzanhang der xbrl-Instanz findet sich am Ende der Abschnitt „Nota integrativa
parte finale“. Dort muss evtl. im Punkt „Dichiarazione di conformità“ folgende
Erklärung abgegeben werden (s. Anlage):
a) Wenn die Datei vom gesetzlichen Vertreter digital unterschrieben wird: keine
Erklärung;
b) Wenn die Datei vom beauftragten Freiberufler digital unterschrieben wird:
„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31
Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem
Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt wird.“;
c) Wenn die Datei von einer anderen Person als laut a) oder b) digital unterschrieben
wird, also dem Bevollmächtigten: keine Erklärung
5
Die Bilanz im PDF/A-Format darf als zusätzliche Anlage zur xbrl-Instanz NUR dann
beigelegt werden, wenn die Taxonomie nicht ausreichen würde um den genehmigten
Jahresabschluss entsprechend dem besonderen Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-,
Korrektheits- und Wahrheitsprinzip darzustellen. In diesem Fall muss im Bilanzanhang
der xbrl-Instanz am Ende im Abschnitt „Nota integrativa parte finale“ im Punkt
„Dichiarazione di conformità“ folgende Erklärung abgegeben werden (s. Anlage):
„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) erklärt, dass die
Vermögenssituation, die Gewinn- und Verlustrechnung und/oder der Bilanzanhang nicht
gemäß der italienischen XBRL-Taxonomie erstellt sind, da dieselbe nicht ausreicht, den
besonderen Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-, Korrektheits- und
Wahrheitsprinzip gemäß Art. 2423 ZGB darzustellen.“
Die Bilanz (Jahresabschluss und Anhang) in PDF/A ist in einer einzigen Datei zu
übermitteln.
3. Erklärungen New
Am Ende eines jeden Dokuments sowie im XBRL (wie unter Punkt 2 beschrieben) muss
folgende Erklärung angegeben werden:
6
„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31
Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem
Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt wird.“
Die oben angeführte Konformitätserklärung ist nicht notwendig, wenn für die Meldung die
Spezialvollmacht (modello procura speciale) verwendet wird, welche auf unserer
Internetseite verfügbar ist.
Am Ende eines jeden Dokuments ist folgende Erklärung bezüglich der Stempelsteuer
anzuführen (alternativ kann diese Erklärung auch in der “distinta“ enthalten sein):
„Stempelsteuer telematisch durch die Handelskammer Bozen eingehoben. Autorisiert mit
Verfügung Prot. Nr. 1423/2000/2/SS, Rep. 2 vom 19.09.2000 vom Ministerium der
Finanzen - Departement der Einnahmen - Abteilung der Einnahmen Bozen.“
N.B.: In der xbrl-Datei die Erklärung im Abschnitt „Nota integrativa parte finale“ -
„Dichiarazione di conformità“ angeben.
4. Einhebung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren (siehe Anlage)
Auf der distinta fedra ist „bollo assolto in entrata“ anzugeben;
Sozialgenossenschaften und Gesellschaften der Sondersektion Startup/Inkubatoren sind
von der Bezahlung der Stempelsteuer befreit, deshalb ist „esente bollo“ anzuführen (New)
Die Sekretariatsgebühren für die Bilanzhinterlegung im Jahr 2015 betragen 62,70.-
Für Sozialgenossenschaften sind sie reduziert auf 32,70.-
Innovative Startups und Zertifizierte Inkubatoren sind befreit (New)
5. Anlagen
Anlage Format
Gekürzter
Jahresabschluss
(712)
Ordentlicher
Jahresabschluss
(711)
Jahresabschluss (Bilanz und
Anhang)
Xbrl JA JA
Genehmigungsprotokoll **)
PDF/A JA JA
Lagebericht PDF/A wenn erstellt JA
Bericht des
Überwachungsrates
PDF/A wenn ernannt wenn ernannt
Bericht des Kontrollorgans PDF/A wenn ernannt wenn ernannt
Zertifizierungsbericht PDF/A wenn vorgesehen wenn
vorgesehen
7
Die Genossenschaften füllen im Modell B auch den Abschnitt „deposito per l’Albo
cooperative“ aus. Dieser Abschnitt ersetzt das ehemalige Modell C17 und ist in Fedra ab
V. 6.7 verfügbar.
N.B. (New)
1. Wenn die PDF/A-Anlagen gescannte Dokumente sind, müssen die eigenhändigen
Unterschriften zuerst angebracht werden und im gescannten Dokument sichtbar sein.
Wenn hingegen die Anlagen direkt z.B. von Word in PDF/A umgewandelt werden,
muss am Ende Vor- und Zuname, bekleidetes Amt und der Zusatz “gezeichnet“
angegeben werden.
2. Die Anlagen zu einem Dokument müssen in der selben Datei auf die sie sich beziehen
eingefügt werden (z. B. Anlagen zur Vollversammlung müssen in der Datei sein,
welche das Vollversammlungsprotokoll enthält).
**)
Wenn eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter erfolgt, ist eine Kopie der
Bestätigung des Ansuchens um Registrierung des Genehmigungsprotokolls bei der
Agentur der Einnahmen beizulegen. Es kann auch die Kopie dieses registrierten Protokolls
beigelegt werden (siehe Anlage).
Alternativ kann auch am Ende des Protokolls folgende Erklärung angebracht werden:
„Registriert bei der Agentur für Einnahmen von (Ort angeben), am (Datum), mit der
Nummer (Registriernummer)“, oder „das Protokoll wurde am … zur Registrierung bei der
Agentur der Einnahmen … hinterlegt und befindet sich im Zuge der Registrierung.“
N.B. Bitte das Genehmigungsprotokoll beilegen und nicht auch eventuelle Protokolle von
vorausgehenden erfolglosen Versammlungen. Wenn es sich also um eine Genehmigung in
zweiter Einberufung handelt, reicht im Protokoll der Hinweis, dass die erste
termingerechte Einberufung erfolglos war. (New)
Für die Einpersonen-GmbH: (New) Wenn der Alleinige Gesellschafter auch der Alleinverwalter ist, ist es zulässig dass kein
Genehmigungsprotokoll beigelegt wird, wenn am Ende des Bilanzanhangs (im Abschnitt
“commento”) der Alleinige Verwalter/Gesellschafter die Genehmigung des
Jahresabschlusses erklärt.
N.B.: In der telematischen Meldung wird als Genehmigungsdatum jenes des
Bilanzanhangs angegeben.
6. Konzernbilanz
Die Konzernbilanzen können sowohl mit der aktuellen, als auch mit der vorherigen
Taxonomie (2011-01-04) erstellt werden was die Bilanz betrifft. Der Bilanzanhang wird
weiterhin im PDF/A-Format erstellt. (New)
Sollte kein Vollversammlungsbeschluss der Genehmigung vorhanden sein, so ist im
entsprechenden Feld „verbale di approvazione“ das Datum der Übermittlung (New) des
Jahresabschlusses anzugeben.
8
(New) Die Hinterlegung des Jahresabschlusses und der Konzernbilanz stellen einen
einzigen Vorgang dar (Art. 42, D.Lgs. 127/1991) und deshalb zahlen die
Unternehmen welche den Jahresabschluss und die Konzernbilanz hinterlegen nur
einmal die Stempelsteuer und Sekretariatsgebühr im Zuge der Hinterlegung des
Jahresabschlusses. Obwohl es sich um einen einzigen Vorgang handelt, ist es technisch nicht möglich, beide
Bilanzen mit einer einzigen Meldung zu hinterlegen.
Deshalb hinterlegen die Unternehmen welche die Konzernbilanz hinterlegen müssen,
zuerst den Jahresabschluss und dann mittels einer weiteren Meldung die Konzernbilanz.
Bei der Hinterlegung der Konzernbilanz geben sie im Feld Note die Eckdaten der
erfolgten Hinterlegung des Jahresabschlusses an und zahlen keine Gebühren.
7. Netzwerkverträge
Netzwerkverträge sind verpflichtet, innerhalb zwei Monaten nach Abschluss des
Geschäftsjahres, beim Handelsregister wo sich ihr Sitz befindet, die Vermögenssituation
zu hinterlegen, welche nach den Grundsätzen der Bilanzen von Aktiengesellschaften
abgefasst werden muss. Diese Bestimmung trifft auch auf die Netzwerkverträge ohne
Rechtspersönlichkeit zu.
Die in der XBRL-Datei anzugebende Steuernummer ist jene des Netzwerkvertrags.
Sollte der Netzwerkvertrag keine Rechtspersönlichkeit und keine eigene Eintragung im
Handelsregister besitzen, so werden im Modell B die Daten des Unternehmens angegeben,
welches die Hinterlegung vornimmt (Bezugsunternehmen), während in den Anlagen der
Steuerkode und die Identifikationsdaten des Netzwerkvertrags angegeben werden.
Es ist der Aktenkode 722 zu verwenden und das Modell B beizulegen, welches auch
für Einzelfirmen und Personengesellschaften verwendet werden kann. Die
Übermittlung kann mittels Fedra bzw. Bilanci online vorgenommen werden, einzige
Ausnahme die Einzelunternehmen, welche nur Bilanci online verwenden können.
8. Innovative Startup
Die Bilanzhinterlegung der Startup ist von der Stempelsteuer und von der
Sekretariatsgebühr befreit.
N.B.: Innerhalb 30 Tagen ab Bilanzgenehmigung, jedoch spätestens innerhalb sechs
Monaten ab Jahresabschluss müssen die innovativen Startup (diese sind im
Handelsregister in der eigenen Sondersektion eingetragen) neben der üblichen
Bilanzhinterlegung auch eine Eigenerklärung über die Beibehaltung der Voraussetzungen
als innovative Startup hinterlegen. Dafür wird das Modell S2 (Aktenkodex A99)
verwendet und der Abschnitt „altri atti e fatti soggetti a iscrizione e a deposito“ mit Kodex
001 ausgefüllt. Dort wird folgender Text angegeben: „Wiederbestätigung am … (Datum
der Hinterlegung der Meldung) über den Besitz der Voraussetzungen als innovative
9
Startup (Art. 25 Abs. 15 L.D. Nr. 179/2012 umgewandelt in G. Nr. 221/2012)“. Siehe auch
www.startup.registroimprese.it.
N.B.: Art. 25, Absatz 16 sieht vor, dass die unterlassene fristgerechte Hinterlegung der
oben genannten Eigenerklärung mit dem Verlust der Voraussetzungen gleichgestellt wird
welche die Streichung von amtswegen von der Sondersektion der Startup oder Inkubatoren
zur Folge haben. (New)
9. Sonderbetriebe und Institute von Lokalkörperschaften (New)
Hinterlegungstermin: 31. Mai eines jeden Jahres
Codice atto: 722
Sonderbetriebe und Institute müssen den Jahresabschluss einschließlich Bilanzanhang
verfassen.
Die Sonderbetriebe welche im Handelsregister eingetragen sind müssen die Bilanz im
XBRL-Format hinterlegen.
Wenn das Subjekt nur im VWV eingetragen ist, ist das Modell B von Fedra zu verwenden,
oder „Bilanci Online“ wenn es sich beispielsweise um die Rechtsform AZ (Azienda
Speciale), EN (Ente) handelt.
N.B.: zur Hinterlegung befugte Person ist, neben dem gesetzlichen Vertreter der
Körperschaft, auch der Gemeindesekretär.
Sonderbetriebe welche im Handelsregister eingetragen sind
Neben der XBRL-Bilanz, sind Bilanzanhang, Lagebericht der Verwalter, Revisionsbericht
und Beschluss über die Bilanzgenehmigung von Seiten der Lokalkörperschaft beizulegen.
Stempelsteuer: 65,00.- und Sekretariatsgebühr: 62,70.-
Im VWV eingetragene Institute
Diese brauchen die Bestimmungen bezüglich XBRL nicht befolgen
Die Bilanz wird mittels Modell B hinterlegt. Bei „indicazione formato xbrl“ den Wert 3
(=utilizzo principi contabili internazionali) angeben. Dieser Wert dient nur dazu, den
technischen Vorgang in der Software zu ermöglichen und stellt keine Angabe dar.
Dem Modell B sind im PDF/A-Format die Bilanz, der Anhang, der Lagebericht der
Verwalter, der Bericht der Rechnungsrevisoren der Lokalkörperschaft und der Beschluss
über die Bilanzgenehmigung von Seiten der Lokalkörperschaft beizulegen.
Stempelsteuer: 16,00.- und Sekretariatsgebühren: 62,70.-
10
10. Zusammenfassung (Riepilogo pratica Fedra)
Dokument
Cod.
doc.
Codice
atto
Pag.
Iniz.
Pag.
Fin.
Data documento Formato
allegato
Firma
digit.
Jahresabschluss (Bilanz
und Anhang) im
XBRL-Format
B06 712 (oder
711)
1 *) 31.12.20.. (Datum
Jahresabschluss)
XBRL SI
Protokoll der
Vollversammlung V01 712 (oder
711)
1 ….. Datum des
Protokolls
PDF/A SI
Lagebericht R05 711 (bei
712 nur
wenn
verfasst)
1 ….. Datum des Berichts PDF/A SI
Bericht Aufsichtsrat
(wenn im Amt) R06 712 (oder
711)
1 …… Datum des Berichts PDF/A SI
Bericht des
Kontrollorgans (wenn
im Amt)
R02 712 (oder
711)
1 ….. Datum des Berichts PDF/A SI
Zertifizierungsbericht
(wenn vorgesehen) R02 712 (oder
711)
1 ---- Datum der
Zertifizierung
PDF/A SI
ODER
Gesamte Bilanz (Bilanz
und Anhang)
Letze Seite der Bilanz
und erste Seite des
Bilanzanhangs
B00 712 (oder
711)
1 …… 31.12.20.. (Datum
Jahresabschluss)
PDF/A SI
Sondervollmacht D01 ----------- 1 1 Datum der
Unterzeichnung
PDF/A SI
Identitätskarte E20 ----------- 1 --- Datum des
Dokuments
-------- NO
*) Beim Jahresabschluss im XBRL-Format wird die Seitennummerierung automatisch vom
System vorgenommen.
Wird als Dokument “Bilancio XBRL” (TIPO) auswählt, ist es nur möglich Dateien
im XBRL.P7M- Format beizufügen.
Vollständige Bilanz „Bilancio completo“ (Bilanz und Bilanzanhang im PDF/A-Format):
bei Angabe des Dokumentenkodex B00 verlangt die Software die Angabe der letzten Seite
der Bilanz und der ersten der Seite des Bilanzanhangs.
11. Automatische Protokollierung
Vom Server werden bei den übermittelten Meldungen automatisch gewisse Kontrollen
durchgeführt, wie z. B. die Kontrolle der Gültigkeit der digitalen Unterschrift, ob die
Vorauszahlung in Telemaco ausreichend ist, ob bereits Jahresabschlussmeldungen
11
übermittelt wurden und bei den GmbHs, ob das Gesellschafterverzeichnis
irrtümlicherweise ausgefüllt wurde.
Sollte eine dieser Kontrollen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird dem Benutzer
eine Mitteilung zugesendet, die den Text „protocollo automatico in errore“ beinhaltet.
Sollte dies der Fall sein, ist die Übermittlung dem Handelsregister trotzdem zugekommen,
und die Meldung wird manuell protokolliert (eine Bestätigung wird dann zugestellt).
12. Korrekturen
Sollte die Urkunde nicht komplett ausgefüllt, die beigelegten Dateien unvollständig sein
oder fehlen, wird eine Fehlermeldung eröffnet (richiesta di correzione). Je nach Art des
Fehlers wird in der Meldung eine neue Übermittlung gefordert (reinvio), bzw. darauf
hingewiesen, dass es genügt neue Unterlagen des bestehenden Akts beizufügen.
Dahingehend bitten wir zu beachten:
a) Sollte eine Neuübermittlung (reinvio) notwendig sein, muss die Urkunde nochmals
komplett mit allen Anlagen, übermittelt werden. Die entsprechenden Fehler im Modell
B sind auszubessern. Sollte die Übermittlung mittels Sondervollmacht durchgeführt
werden, so ist in der Neuübermittlung der entsprechende Identifizierungskodex des
neuen Aktes anzugeben (N.B. Bilanzen fallen nicht unter die Vereinheitlichte
Meldung).
b) Wenn nur verlangt wird, zusätzliche Dokumentation beizulegen, dann braucht man
keinen „Reinvio“ durchzuführen. Es ist möglich in „Telemaco – Pratiche
Telematiche – Istruttoria“ die entsprechenden Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für
Bilanci Online. Bitte klicken Sie nach Abschluss der Operation <chiudi correzione>,
damit der Sachbearbeiter in der Handelskammer bemerkt, dass der Akt vervollständigt
wurde.
12
13. Abschließende Hinweise
1. Der Termin für die Übermittlung des Jahresabschlusses beträgt 30 Tage ab dem
Datum der Genehmigung des Jahresabschlusses vonseiten der Gesellschafter; sollte der
dreißigste Tag auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so kann am ersten
darauffolgenden Arbeitstag die Hinterlegung durchgeführt werden.
2. Der konsolidierte Jahresabschluss (Konzernbilanz) muss gleichzeitig mit dem
jährlichen Jahresabschluss hinterlegt werden. Es sind aber zwei getrennte Anträge zu
übermitteln.
3. Bei Richtigstellung eines hinterlegten und bereits veröffentlichten Jahresabschlusses
ist nochmals der Jahresabschluss samt Beilagen zu hinterlegen. Im Feld „NOTE“ vom
Modell B sind die genauen Gründe der Neuübermittlung und durchgeführten
Änderungen anzugeben. Es sind die Stempelsteuer von Euro 65,00 und
Sekretariatsgebühren von Euro 62,70 geschuldet (New).
4. Wird ein „nicht genehmigter“ Jahresabschluss hinterlegt, ist ein Vordruck S2
(„modello S2- codice atto 700) zu verwenden. Beim Feld „NOTE“ ist anzugeben, dass
es sich um einen „nicht genehmigten Jahresabschluss“ handelt. Anlagen: alle
Dokumente, die den Jahresabschluss zusammensetzen und das Protokoll der zweiten
erfolglosen Einberufung der Gesellschafterversammlung.
5. Für die ausländischen Gesellschaften mit Zweitsitz in Italien muss der
Jahresabschluss des Mutterunternehmens (und nicht der des Zweitsitzes) erst
übermittelt werden nachdem dieser bei der zuständigen Behörde des Sitzes hinterlegt
wurde. Der Nachweis der erfolgten Hinterlegung beim Sitz ist beizulegen.
6. Die Auflösungsbilanz (bilancio finale d liquidazione) ist mit einem Vordruck S3
(„modello S3- codice atto 730) zu hinterlegen.
13
14. Häufigste Fehler (zu vermeiden)
Die Hinterlegung wird in der Eigenschaft als (qualità di): DELEGATO übermittelt
(vormals intermediario con procura), im Feld NOTE ist fälschlicherweise die Erklärung
bezüglich der Übermittlung als beauftragter Freiberufler (professionista incaricato)
enthalten.
Die Hinterlegung wird in der Eigenschaft als beauftragter Freiberufler (professionista
incaricato) verschickt und im Feld NOTE fehlt die entsprechende Erklärung.
In der Erklärung des beauftragten Freiberuflers fehlt die Angabe der Provinz des
Berufsalbums (New)
In der Konformitätserklärung wird die Formel „der unterfertigte in seiner Eigenschaft
als ….“ verwendet und es wird ein Vor- und Zunamen angegeben der nicht mit der
digitalen Unterschrift übereinstimmt, bzw. es wird eine andere Berufsbezeichnung als
jene in der Distinta Fedra verwendet (intermediario/delegato anstatt professionista
incaricato oder umgekehrt).
Die Identifikationsdaten des Unternehmens, welche in allen Bilanz-Dokumenten
angegeben sein müssen, sind nicht komplett (z.B.: fehlender Steuerkode) und/oder die
Angabe der Gesellschaftsbezeichnung stimmt nicht mit dem Statut überein (wenn z.B.
das Statut nur eine einsprachige Bezeichnung vorsieht ist es nicht korrekt die
Rechtsform in der anderen Sprache anzuführen).
Die Eigenschaft der unterzeichnenden Person entspricht nicht dem zur Zeit im Amt
befindlichen Gesellschaftsorgan (z.B.: es wird ein „Alleinverwalter“ angegeben,
während dessen ein Verwaltungsrat im Amt ist bzw. „Mehrere Verwalter“ und/oder
umgekehrt).
April 2015
Erklärungen und Angaben im Zuge der Bilanzhinterlegung je nach Eigenschaft der hinterlegenden Person:
Hinterlegende Person in der Eigenschaft
als (in qualità di):
“Professionista incaricato”
Der Freiberufler mit digitaler
Unterschrift welche auch das
Zertifikat des Berufsverzeichnisses
enthält
“Professionista incaricato”
Der Freiberufler mit digitaler Unterschrift
ohne das Zertifikat des
Berufsverzeichnisses
“Legale rappresentante”
Der gesetzliche Vertreter mit
persönlicher digitaler
Unterschrift
“Delegato”
Die Person mit Vollmacht
In Fedra im Feld NOTE
In Bilanci online bereits unter Punkt
“Firmatario della distinta“ automatisch
vorgegeben und lediglich zu
vervollständigen
Der/Die unterfertigte ….. , erklärt,
gemäß Art. 46 und 47 des D.P.R.
Nr. 445/2000, dass gegen ihn/sie
keine Disziplinarverfahren
anhängig sind, welche die
Suspendierung von der Ausübung
der Berufstätigkeit zur Folge
haben, und dass er/sie vom
gesetzlichen Vertreter pro tempore
der Gesellschaft für die Erfüllung
der gegenständlichen Obliegenheit
beauftragt worden ist.
Der/Die unterfertigte ….. , eingetragen im
Berufsverzeichnis der Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater von … mit der Nr. …,
erklärt, gemäß Art. 46 und 47 des D.P.R.
Nr. 445/2000, dass gegen ihn/sie keine
Disziplinarverfahren anhängig sind,
welche die Suspendierung von der
Ausübung der Berufstätigkeit zur Folge
haben, und dass er/sie vom gesetzlichen
Vertreter pro tempore der Gesellschaft
für die Erfüllung der gegenständlichen
Obliegenheit beauftragt worden ist.
Keine Erklärung Keine Erklärung
Übereinstimmung der Dokumente mit
dem Original als Fußnote in allen
hinterlegten PDF/A-Dateien
Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31 Absatz 2-quinquies des
Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem Original entspricht, welches bei der Gesellschaft
aufbewahrt wird.
-
Übereinstimmung der XBRL-Datei
In der XBRL-Datei im Feld «Nota
integrativa parte finale – Dichiarazione di
conformità»
Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art.
31 Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses
Dokument dem Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt
wird.
- -
NICHT-Übereinstimmung der XBRL-
Datei*), wenn Bilanz und Anhang auch im
PDF/A-Format (als eine Datei) hinterlegt
werden. Erklärung in der XBRL-Datei im
Feld «Nota integrativa parte finale –
Dichiarazione di conformità»
Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) erklärt, dass die Vermögenssituation, die Gewinn- und Verlustrechnung
und/oder der Bilanzanhang nicht gemäß der italienischen XBRL-Taxonomie erstellt sind, da dieselbe nicht ausreicht, den besonderen
Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-, Korrektheits- und Wahrheitsprinzip gemäß Art. 2423 ZGB darzustellen.
*) Die XBRL-Datei muss im Wesentlichen und nicht lediglich formell vom genehmigten Dokument abweichen
Erklärung im Falle einer
Gewinnausschüttung
Wenn die Bilanzgenehmigung eine Gewinnausschüttung vorsieht, ist das registrierte Protokoll beizulegen, oder es wird eine Kopie der
Empfangsbestätigung des Registrierungsantrages der Agentur der Einnahmen beigelegt, oder Erklärung als Fußnote im Protokoll:
“Registrierung bei der Agentur der Einnahmen von … erfolgt am … mit Nr. …” (oder “im Zuge der Registrierung“).
Art der Abführung der Stempelgebühr (in
Fedra/Bilanci online)
“Bollo assolto in entrata”
(Bei Sozialgenossenschaften, Innovativen Startups und Zertifizierten Inkubatoren: “esente bollo”)