BezirksFeuerwehrVerbandMittelfranken <020 BFV> Gefahrgutkennzeichnung
Fachbereich
Ausbildung 3
GefahrgutkennzeichnungVersion 1.5Stand 23.02.2003
TOXIC6
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ca. 1,1 Millionen Tonnen Gefahrgut werden täglich befördert!
Warum ist das Thema wichtig?
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Ausbildung 3
Ziel der Ausbildung
Kenntnis der Gefahren von gefährlichen Stoffen und Gütern
Erkennen gefährlicher Stoffe und Güter
Schutz vor Gefahren
auf Gefahren achten
Gefahren erkennen
Im Einsatz
Gefahren an Gruppen- oder Staffelführer
melden
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§Rechtsgrundlagen
GGVS / ADR (international) „Gefahrgutverordnung Straße“GGVE / RID (int.) „Gefahrgutverordnung Eisenbahn“ GGVBinSch / ADNR (int.) „Gefahrgutverordnung
Binnenschifffahrt“ GGVSee / IMDG (int.) „Gefahrgutverordnung
Seeschifffahrt“ IATA-DGR (int.) „Dangerous Goods Regulatios“
(Luftverkehr) GefStoffV „Gefahrstoffverordnung“ BetrSichV „ Betriebssicherheitsverordnung“ TRG „Technische Regeln Druckgase“ Sprengstoffgesetz Brandschutzbest. Munition DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen
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Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind:
Nickelcarbonyl(Nickeltetracarbonyl)
Hinweise auf besondere GefahrenKann Krebs erzeugenIrreversibler Schaden möglich
SicherheitsratschlägeDampf nicht einatmenBehälter sicher aufbewahren
Musterchemie AG
giftig sehr giftig ätzend
mindergiftig (gesundheitsschädlich)
krebserzeugend, fruchtschä-digend, erbgutverändernd
umweltgefährlich
hoch-/leichtentzündlich entzündlich
brandfördernd explosionsgefährlich reizend
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
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R- und S-Sätze
R 36 Reizt die AugenR 45 Kann Krebs erzeugen
R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mitder Haut
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangenS 15 Vor Hitze schützen
S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten
R-Sätze: Hinweis auf besondere Gefahren
S-Sätze: Sicherheitsratschläge
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Warnschilder
Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen
Warnung vor Gasflaschen
Warnung vor explosions-
gefährlichen Stoffen
Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
Warnung vor Biogefährdung
Warnung vor radioaktiven oder
ionisierenden Stoffen
Warnung vor explosionsfähiger
Atmosphäre
Warnung vor ätzenden Stoffen
Warnung vor einer
Gefahrenstelle
Warnung vor Gabelstapler
Warnung vor Gefahren durch
Batterien
Warnung vor magnetischem
Feld
Warnung vor elektromagneti-
schem Feld
Warnung vor Laserstrahl
Warnung vor schwebenden
Lasten
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Bis zum 1.7.2006
Rechtsgewinde außen
GrauGrauAndere nicht-brennbare Gase
Rechtsgewinde innen
GrauGrauPreßluft
Rechtsgewinde außen
GrünGrünStickstoff
Rechtsgewinde außen
BlauBlauSauerstoff
Linksgewinde außenRotRotAndere brennbare Gase
BügelverschlussGelbGelbAcetylen
AnschlussgewindeFarbeGas
Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden:• Farbkennzeichnung• Anschlussgewinde• Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter• Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals (einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung)
Kennzeichnung von Druckgasflaschen(bis 01.07.2006)
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Kennzeichnung von Druckgasflaschen(EN – Norm)
Am 1. Juli 1997 wurde die neue Euro-Norm(DIN EN 1089-3) veröffentlichtWegen der großen Zahl umzustellender Druckgasflaschen wurde mit der neuen Kennzeichnung zum 1. Januar 1998 begonnenDie Norm muss jedoch erst ab 1. Juli 2006 angewendet werdenBis zum 30. Juni 2006 sind daher beide Kennzeichnungen anzutreffenUm Verwechslungen während der Übergangsphase auszuschließen, werden die nach neuer Norm farblich gekennzeichneten Gasflaschen mit dem großen Druckbuchstaben „N“ versehen
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Gefahrgutaufkleber
1. Risiko- und Sicherheitssätze2. Gefahrzettel3. Zusammensetzung des Gasgemisches / Gases4. Produktbezeichnung des Herstellers 5. EWG-Nummer oder das Wort „Gasgemisch"6. Gasbenennung nach GGVS7. Herstellerhinweis8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Flascheninhalts erfolgt nach wie vor durch den Gefahrgutaufkleber. Dieser befindet sich auf der Flaschenschulter der Gasflasche
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Die neue Kennzeichnung
Die Information über den Flascheninhalt und die davon ausgehende Gefahr wird bei der neuen Kennzeichnung auf dem Flaschenhals durch die Farbgebung abgelesen
Bei Gasgemischen wird eine Farbkombination verwendet um die Information über den Flascheninhalt und die davon ausgehende Gefahr wiederzugeben.
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Farbkennzeichnung von Gasflaschen- Besondere Gase für den industriellen Gebrauch -
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Farbkennzeichnung von Gasflaschen- Farbcodierung nach Gaseigenschaften -
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Farbkennzeichnung von Gasflaschen- Besondere Gase für den medizinischen Gebrauch -
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Kennzeichnung von Rohrleitungen
5
9
8
4
SauerstoffBlau--
Nichtbrennbare Flüssigkeiten
Braun + SchwarzSchwarz
Brennbare Flüssigkeiten
BraunBraun + rot
LaugenViolett7
SäurenOrange6
Nichtbrennbare GaseGelb + SchwarzSchwarz
Brennbare GaseGelbGelb + Rot
LuftGrau3
WasserdampfRot2
WasserGrün1
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Die GGVS teilt Gefahrstoffe in 9 Gefahrklassen mit bis zu 6 Unterklassen ein:
1. Explosive Stoffe und Gegenstände2. Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase3. Entzündbare flüssige Stoffe4. Entzündbare feste Stoffe5. Brandfördernde Stoffe und organische Peroxide6. Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende
Stoffe7. Radioaktive Stoffe8. Ätzende Stoffe9. Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände
Gruppe Stoffeigenschaften
Gefahrklassen nach GGVS / ADR
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Gefahrklasse 1
1.4 bis 1.6
Hauptgefahren:
Klasse 1.1 DetonationsdruckKlasse 1.2 SplitterbildungKlasse 1.3 Feuer
Zusätzliche Kennzeichnung Bahn: „Sorgfältig rangieren“,„Abstoß- und Ablaufverbot!“
Binnenschiffahrt:
Explosions- und Detona-tionsgefahr; giftige Brand-gase
1.1 bis 1.31Explosive
Stoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweise
GefahrenKennzeichnung
Klasse
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Gefahrklasse 1 (Munitionsbrandklassen)
Eigen-schaften
AbstandUnbeteiligte
Abstandohne
Deckung
Abstandmit Deckung
MBK
Feuer und Hitze (normaler Brand)
500 m25 m10 m
Massenfeuer, teilweise Explosionen, starke Rauch- und Nebelbildung, starke Hitze
500 m60 m60 m
Explosionen, Splitter und andere Wurfstücke
1000 m135 m100 m
Massenexplosion, Splitter und andere Wurfstücke
1000 m300 m200 m
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Gefahrklasse 2
Zusätzliche Kennzeichnung Bahn:„Sorgfältig rangieren“,„Abstoß- und Ablaufverbot!“
Binnenschiffahrt:
Explosionsgefahr des Gas–Luft Gemisch; Druckgefäßzerknall; Erfrierun-gen
Entzündbare Gase
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Giftige Gase
2Gasförmige
Stoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 3
Meist sind die Dämpfe Atemgifte Atemschutz;
offene Oberflächen mit Schaum abdecken
Binnenschiffahrt:
Explosionsgefahr des Dampf–Luft Gemisch; Fließaus-breitung; giftige Brandgase
3EntzündbareFlüssigkeiten
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 4
4.2Selbstent-zündliche
feste Stoffe
Alle Klassen können auch als heiße Schmelze transportiert werden
Explosionsgefahr bei Stäuben;
giftige Brandgase
44.1
EntzündbareFeste Stoffe
Heftige Reaktion bei Wasserein-
satz möglich; giftige
Brandgase
4.3Stoffe die bei
Wasserkontakt entzündliche Gase
bilden
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 5
Stich-flammen und Verpuffun-gen; giftige und ätzende Dämpfe und Brandgase
55.1
Entzündende (oxidierende)
StoffeExplosions-
gefahr; Freisetzung
von Sauerstoff;
sehr reaktions-
freudig
5.2Organische
Peroxide
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 6
Kennzeichnung biologischer Arbeitsstoffe im Straßentransport
(z.B. UN-Nr. 3291 = Klinikabfall)
Dämpfe und
Brandgase sind
toxisch
66.1
Giftige StoffeInfektions-
gefahr durch Viren,
Bakterien u.ä.; Gefahr
der Verbreitung
durch Lösch-wasser
6.2Ansteckungs-
gefährlicheStoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 7
Versandstück-Kennzeichnung mit Kategorie, je nach Aktivität und Art des Strahlers
Strahlen-schäden;
Vergiftung; Gefahr der
Verbrei-tung durch
Lösch-wasser
Fahrzeugkennzeichnung7Radioaktive
Stoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 8
Verätzungsgefahr für
Haut, Lunge, Augen;
Aus-breitung; gefährliche Reaktion mit Wasser
8ÄtzendeStoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrklasse 9
Mögliche Zusatzkennzeichnung
für erwärmte Stoffe
Beispiele sind:Asbest,
dioxinbildende Stoffe, Altöl
Verschie-dene
Gefahren; meist
Umwelt- oder
Langzeit-schäden möglich
9Verschiedene
gefährliche Stoffe
Zusätzliche Gefahren/Hinweis
e
GefahrenKennzeichnungKlasse
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Gefahrzettel
Versandstücke Tanks Tankfahrzeuge Aufsetztanks Label (Großzettel, Placard) mind. 10cm x 10cm
Orangefarbene Warntafeln Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten Radioaktive Stoffe immer Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5 Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 Besonders gefährliche Stoffe 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm)
Nur im Straßenverkehr Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr
Tanks ab 3000 l im Schienenverkehrund
Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind
X 423
1428
Gefahrnummer
Stoffnummer
Gefahrgutkennzeichnung nach GGVS(Gefahrgutverordnung Straße)
Beispiel:
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1 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
2 Entzündbarkeit von Gasen, Flüssigkeiten oder Dämpfen oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe
3 Entzündbarkeit oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester Stoffe
4 Oxidierende (brandfördernde Wirkung)
5 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
6 Radioaktivität
7 Ätzwirkung
8 Gefahr einer spontanen, heftigen Reaktion
Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt
Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr
Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt
22Tiefgekühltes Gas
30Brennbare Flüssigkeit
72Radioaktives Gas
X886Stark ätzender, giftiger Stoff, der
gefährlich mit Wasser reagiert
Beispiele:
Gefahrnummer („Kemler-Zahl“)
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Transportkennzeichnungen
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Transportkennzeichnungen
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Transportkennzeichnungen an Pkws
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LQ (Limited Quantities)-Sonderkennzeichnung
Diese Gefahrzettel deuten darauf hin, dass hier nur kleine Gebinde transportiert werden, die jedoch alle mit unterschiedlichen Stoffen versehen sein könnenBesonders die Kennzeichnung „LQ“ lässt hier keine Stoffidentifikation zuSomit müssen im Ernstfall die Gebinde geöffnet werdenSomit kann ein LKW bis zum zul. Ges. Gew. mit z.B. brennbarer Flüssigkeit beladen sein und hat keine Bestimmungen gemäß ADR I GGVS zu erfüllen. Ein Beförderungspapier muss nicht mitgeführt werden!
LQ
UN 1090
UN 1203
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Wichtige Kennzeichnungen an und in Gebäuden (Auswahl)
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Sonstige Kennzeichnungen
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VbF und Betriebssicherheitsverordnung
Die VbF (Verordnung brennbare Flüssigkeiten) regelte bisher u.a. die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach dem FlammpunktDie VbF wurde größtenteils zurückgezogen, seit dem 03.10.2002 gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§
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A Iunter 21°C
B
„Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste
Flüssigkeitstemperatur, bei der sich Dämpfe in solcher Menge bilden,
dass über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch Fremdzündung
entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht.“
20°C 60°C
100 °C
55 °C
21 °C
0 °C
Beispiele:
-Phenol (79°C)
-Schweres Heizöl (>65°C)
-Testbenzin (30-35°C)
-Spiritus (12°C)
-Benzin (<20°C)
A II21-55°C
A III55-100°C
Gruppe A: wasserunlöslichGruppe B: in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar
Der Flammpunkt einer Flüssigkeit:
Früher VbF Verordnung brennbare Flüssigkeiten
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Heute BetrSichV Brennbare Flüssigkeiten
flüssige Stoffe / Zubereitungen mit FP von mindestens 21 °C und höchstens 55 °C
-entzündlich
flüssige Stoffe / Zubereitungen mit FP < 21 °C (aber nicht hochentzündlich)
R 11 R15 R17
leicht-entzündlich
flüssige Stoffe / Zubereitungen, mit FP < 0 °C und einem Siedepunkt (SP) von 35 °C
R 12hochentzündlich
KriterienR-SatzGefahrenSymbolBezeichnung
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Vergleich VbF - BetrSichV
-A III
entzündlichA II
hochentzündlich oder leichtentzündlichA I bzw. B
Bezeichnungen
• Gefahrklassen A I und B entsprechen jetzt „leicht“- oder „hochentzündlich“; Gefahrklasse A II „entzündlich“
• Nach der neuen BetrSichV werden ehemalige A III-Anlagen nicht mehr als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft
• Die Wasserlöslichkeit spielt bei der Einteilung keine Rolle mehr
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Unfallmerkblatt
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Unfallmerkblatt
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Begleitpapiere (Frachtbrief)
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Begleitpapiere (Frachtbrief)
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Achte auf folgende Kennzeichnungen
Straßentransport Warntafel mit / ohne Gefahrnummer und UN-Nummer
Gefahrzettel Unfallmerkblatt Schienentransport
wie Straßentransport, zusätzlich „Nebenzettel“
Schiffstransport Blaue Kegel (nachts blaues Licht) bei bestimmtenGefahrstoffen
Gefahrstoff - Verordnung Quadratische Symbole auf orange-farbigem Grund
Gefahrenhinweise (R-Sätze) Sicherheitsratschläge ( S-Sätze)
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Achte auf folgende Kennzeichnungen
Andere Kennzeichnungen Farbkennung von Rohrleitungen Farbkennung von Druckbehältern, Gasflaschen
Munitionslager in militärischen Bereichen Ohne Kennzeichnung
Kleinmengen Transport von Gefahrstoffen in Kleingebinden Brandrauch,Gase in Silos, Kanälen, SchächtenGefahrstoffe in Produktionsabläufen (Galvanik-Bäder)
Gefahrstoffe in Anlagen (z.B. CO2 in Löschanlagen)
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DankeschönDankeschön für die Aufmerksamkeit ! für die Aufmerksamkeit !