Editorial
Vorwort
Liebe Mitgliedsvereine,liebe Vereinsvorstände,
hiermit übersende ich Ihnen die neuste Ausgabe der TVN-VereinsInfo.
Ich hoffe,. die einzelnen Beiträge geben Ihnen gute Hilfe für Ihre tägliche Vereins-arbeit.
Ihr / Euer
Michael Gielen
TVN-Breitensportwart
Inhalt
BreitensportVereinsförderung 2017
Seminar 6-2017 Mitgliederbindung und Gewinnung
Aus dem LSB
Personenbezogene Daten im Verein Teil 2
KLEINES SOCIAL MEDIAGLOSSAR
Tester für Premium-Wander-wege gesucht
Sportpiktogramme
Sportmedizin
Von der ARAGSpurwechsel auf der AutobahnFrauenparkplätze
Breitensport
TVN- Wettbewerb Vereinsförderung
Auch im Jahr 2017 setzt der TVN die Ver-einsförderung fort. Aber leider sind bis heu-te keine Bewerbungen bei uns eingegan-gen.
Wenn Sie hierzu ein Konzept haben, dass auch anderen Vereinen helfen kann, be-werben Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen.
Das Anmeldeformular sowie die Ausschrei-bung liegen als Anlage bei.
Das Thema für 2017 lautet:
Jugendförderung
Bedingungen für die Bewerbung
A. Förderbudget
Der Tennis-Verband Niederrhein (TVN) stellt im Jahr 2017 ein Budget in Höhe von insgesamt 1‘750 Euro zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen. Die Mitgliedsvereine können sich einmal pro Jahr mit einer breitensportlichen Maßnahme unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bis zum 31.10.2017 bewerben.
B. Förderungswürdige Maßnahmen
Förderungswürdige Maßnahmen sind Konzepte/Aktivitäten in folgenden Themengebieten:
- besondere Jugendförderung imTennisverein
C. Zuschussvoraussetzungen
1. Es handelt sich um eine förderungs-würdige und breitensportliche Maß-nahme.
2. Die Bewerbung erfolgt mittels des beigefügten Antragsformulars (siehe Anlage).
3. Der Verein hat die positiven Auswir-kungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen. Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.
4. Der Verein legt eine Bescheinigung über die Teilnahme mind. eines Vereins-vertreters an einem TVN-Seminar oder an einer Bezirksveranstaltung zur Ver-einsförderung vor.
5. Der Verein erklärt sich damit einver-standen, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf der Internetseite des TVN www.tvn-tennis.de veröffentlicht werden darf.
6. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt.
7. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Ver-band Niederrhein e.V.
8. Der Verein verfolgt ausschließlich ge-meinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungs-bescheid nachweisen.
D. Verteilung des Zuschusses
Die Breitensportkommission des TVN entscheidet im November 2017 darüber, welche Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die grundsätzlich folgende Verteilung des Zuschusses gelten soll:
Breitensport
- 1. Platz: 1.000 Euro
- 2. Platz: 500 Euro- 3. Platz: 250 Euro
Hinweis: Sollten mehrere qualitativ
hochwertige Bewerbungen eingehen,
behält sich die Breitensportkommission
eine andere Verteilung des Förderbudgets
vor – insbesondere wenn das Förderbud-
get mangels förderungswürdiger Bewerber
nicht voll ausgeschöpft wird.
E. Bewerbung und Einsendeschluss
Die Bewerbung ist unter dem Stichwort „Vereinsförderung 2017“ zu richten an:
Tennis-Verband Niederrhein e.V.Frau LindhorstHafenstr.10, 45356 Essen
Email: [email protected]
Einsendeschluss ist der 31.10.2017
In der Anlage sind der Antrag sowie die Bedingungen beigefügt.
Seminare 2017
Seminar 6-2016 Bedeutung der Mitgliederbindung und -gewinnung vor dem Erstellung von Werbematerialien
Samstag, den 07.10.2017 von 10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
Anmeldeschluss Montag 01.10.2017
Ort: TUS Breitscheid, Mintarder Weg 108, 40885 Ratingen
Referent:
Andreas Claudius Parensen
Sportmanager und Dozent an der Ruhr Universität Bochum
Seminarinhalte
- Überblick über Maßnahmen zur Mitgliederbindung und -gewinnung- Tipps und Erstellung zur Gestaltung
der Kommunikationsinstrumente(Flyer, Poster, Online/Sozial Medien)
Bitte Laptop mitbringen
Da dieses Seminar immer ausgebucht ist, melden Sie sich schnell an um noch einen Platz zu erhalten.Der Anmeldeschluss ist der 01.10.2017
Seminare 2018
Zurzeit wird noch für zwei Seminare ein passender Raum gesucht. Ich stehe mit zwei Vereine noch in Verhandlung.Die Seminare für 2018 werden voraussicht-lich im Monat Oktober bekanntgegeben.
Ich darf Sie bitten, bis dahin keine Reser-vierungen zu beantragen bis die Seminare im Internet oder durch die VereinsInfo bekannt gegeben werden.
Von der ARAG
Personenbezogene Daten im Verein
Teil 2
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liefert den rechtlichen Rahmen dafür, dass Vereine von ihren Mitgliedern solche Daten erheben dürfen, die zur Verfolgung der Vereinsziele sowie zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind. Was aber ist, wenn der Verein perso-nenbezogene Daten erheben, nutzen oder verarbeiten will, für die keine gesetzliche Grundlage existiert? In dem Fall muss der Betroffene eingewilligt haben. Gleiches gilt bei einer Veröffentlichung personenbezo-gener Daten im Internet. Lesen Sie mehr dazu in unserem Vereinsberatungsportal VIBSS. Dort finden Sie auch ein Muster für eine Einwilligungserklärung, wenn perso-nenbezogene Daten im Internet veröffent-licht werden sollen.
Datenschutz – VertiefungEinwilligung des Betroffenen
Möchte ein Verein personenbezogene Daten erheben, nutzen oder verarbeiten für die keine gesetzliche Grundlage existiert, ist das nur dann zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Dabei ist die Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Der Betroffene ist hier auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlan-gen, auf die Folgen der Verweigerung der
Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform (Papierform), soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben, z.B. in dem sie fettgedruckt ist. Darüber hinaus ist der Betroffene daraufhin zu weisen, dass er seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann nicht durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder oder des Vorstandes ersetzt werden. Es liegt auch keine wirksame Ein-willigung des Betroffenen vor, wenn eine Einwilligung dadurch unterstellt wird, dass der Betroffene der Datenverarbeitungs-maßnahme nicht widersprochen hat. Kinder und Jugendliche können nur dann in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten selbst ein-willigen, wenn sie die Fähigkeit besitzen, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu überblicken und sich dazu auch in verbindlicher Art und Weise äußern kön-nen. Eine feste Altersgrenze ist hier nicht vorhanden. Vielmehr ist auf den individu-ellen Reifegrad der Betroffenen abzuste-llen. Beim Eintritt in den Verein, aber auch während der Dauer der Mitgliedschaft darf der Verein aufgrund § 28 BDSG nur solche Daten erheben, die für das zwischen dem Verein und dem Mitglied bestehende Schuldverhältnis notwendig sind. Das be-deutet, der Verein darf die Daten erheben, die einerseits zur Verfolgung der Vereins-ziele und andererseits zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind. Hierunter fallen unter anderem Name, Adresse, Bankverbindung. Darüber hinaus kann der Verein noch diejenigen Daten erheben, an denen er ein berechtigtes Interesse hat, wenn hier keine vorrangigen und schützenswürdigen Interessen desBetroffenen bestehen. Die Übermittelung von personenbezogenen Daten an einen anderen Verein, z.B. einen
Von der ARAG
Dachverband, ist nur dann erlaubt, wenn dieses zur Verwirklichung der vereins-eigenen Ziele oder Ziele des anderen Vereins erforderlich ist, z.B. Organisation eines Turniers, und keine schützenswürdi-gen Interessen der Mitglieder entgegenste-hen. Nicht zulässig ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet durch einen Verein. Ausnahmen: der Betroffene ist ausdrücklich einverstanden; es handelt sich um einen Funktionsträger des Vereins; es sind allgemein zugängliche
Daten betroffen, z.B. Ergebnisse einer Sportveranstaltung. Muster einer Einwilligungserklärung finden Sie als Anlage zu dieser VereinsInfo.
Kleines Social Media Glossar
Keine Frage, viele Begriffe aus dem Social Media Bereich und dem Online-Marketing sind längst im Alltag geläufig geworden. So gut wie jeder heute weiß, was ein Posting, Hashtag oder Blog ist und was unter Mes-senger-Diensten, Cookies oder einem Shit-storm zu verstehen ist.
Wie aber steht es mit Fachausdrücken wie Targeting, Trackback, Bitly, Crowdsourcing oder Augmented Reality? Damit Sie sich hier schnell einen Überblick verschaffen können, haben wir in unserem Vereins-beratungsportal VIBSS ein kleines Social Media Glossar zum Download für Sie zusammengestellt.
Die Anlage zu diesem Bericht finden Sie unter „Social-Glossar-Grundlagen“ zu dieser VereinsInfo.
Kompendium Sportplatz erschienen
Standardwerk für Vereine zum Sonder-preis erhältlich
Die Publikation von Stadionwelt informiert auf 164 Seiten über die Planung und den Bau, sowie die Ausstattung und den Unter-halt von Außen-Sportanlagen.
Mit seiner praxisnahen Aufbereitung richtet sich das umfassende Standardwerk vor allen Dingen an Vereine, die sich mit dem Neu- oder Umbau von Sportanlagen befas-sen und die auch für die Pflege und Erhaltung verantwortlich sind.
Einen Schwerpunkt bilden Fußballplätze sowie Kampfbahnen mit Laufbahnen und Einzelsportanlagen. Neben zahlreichen Kostenbeispielen, Themen-ABCs und Info-Grafiken enthält das Kompendium auch Gastbeiträge von anerkannten Experten und Interviews mit Fachleuten. Es ist aktuell zum Sonderpreis von 9,90 Eurofür alle Vereine bestellbar, die dem Lan-dessportbund NRW angeschlossen sind.
Tester für Premium-Wanderwege gesucht
Seit dem 01. Juli 2017 läuft die Suche der Premium-Wander-Welten nach Naturlieb-
Von der ARAG
habern, die die acht deutschlandweit verteilten Wanderregionen testen. Gesucht werden Wanderbegeisterte, die drei Tage lang die Premium-Wanderwege testen und ihre Erfahrungen mit der PWW Community teilen. Neben zwei Übernachtungen mit Frühstück erhalten die Tester 250 Euro Taschengeld. Der Test dient dazu, den
Qualitätsstandard des Deutschen Wander-instituts e.V. in den Regionen zu gewährleisten. In NRW ist es z. B. der Naturpark Schwalm-Nette, der beurteilt werden kann. Bewerbungen sind aber für alle Regionen noch bis zum 15. Oktober 2017 möglich.
Mit dem u.s. Link können Sie mehr über diese Aktion erfahren.
https://www.premiumwanderwelten.de/pwwtester/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+7+Juli+2017
DOSB stellt weitere Sportpikto-gramme bereit
Mehr als 190 der beliebten Icons für den uneingeschränkten Einsatz
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stellt für seine Verbände und die mehr als 90.000 Sportvereine in Deutsch-land ab sofort über 60 weitere neue Sport-piktogramme für die nichtkommerzielle Nutzung zur Verfügung. Die lizenz- undkostenfreien Grafiken können auch von Kommunen, Schulen und anderen gemein-nützigen Organisationen verwendet, sowie von Medien und Journalisten im redakti-onellen Umfeld eingesetzt werden. Ergänzt wurde die Sammlung jetzt um Motive aus Trend- und Freizeitsportarten sowie dem Gesundheitsbereich. Damit stehen insgesamt mehr als 190 innovative Icons
von A wie Apnoetauchen bis Z wie Zumba für den Download bereit.
Zu den Sportpiktogrammen
http://www.sportdeutschland.de/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+7+Juli+2017
Sportmedizin:
Belastung und Belastbarkeit
Die Frage nach der richtigen Belastungs-dauer und -intensität ist für jeden sportlich Aktiven von zentraler Bedeutung. Was kann ich mir persönlich zumuten und wo liegen meine Grenzen? Kann ich z. B. einen Halbmarathon oder Marathon schaf-fen? Bin ich fit genug für eine Alpen-überquerung mit dem Fahrrad? Wie muss ich mich auf solche Beanspruchungen vor-bereiten? In unserem aktuellen Fachartikel aus der Sportklinik Hellersen werden Ant-worten auf diese Fragen gegeben und erklärt, welchen Sinn eine sportmedizi-nische Leistungsdiagnostik hat.
Direkt zum Artikel "Belastung und Belast-barkeit"
http://www.sportklinik-hellersen.de/fileadmin/co_system/default/media/Editorial/pdf/sportmedizin_artikel/170705_WIS_17-05_Sportmedizin.pdf?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+7+Juli+2017
Von der ARAG
Spurwechsel auf der Autobahn
Wer hat Vorfahrt bei einem Spurwechsel auf der Autobahn? Wie verhält man sich an einer Engstelle korrekt? Wir sageneuch, worauf ihr achten müsst.
Habt ihr das auch schon erlebt? Auf der Autobahn bremst der Fahrer vor euch plötzlich ab, um jemanden von der Beschleunigungsspur einfädeln zu lassen? Oder ihr wollt von der linken auf die mittlere Spur wechseln und zeitgleich zieht ein Autofahrer von der rechten Spur in die Mitte? So schnell kommt es zu heiklen Situationen. Wer Vorfahrt hat, ist gesetzlich teilweise geregelt, zum Teil aber auch nicht. Wir stellen euch drei typische Situationen auf der Autobahn vor.
Die Mittelspur-Frage
Es ist ein Autobahn-Klassiker: Dreispurige Autobahn, lebhafter Verkehr, rechts ein Pkw-Fahrer, der überholen will. Er setzt den Blinker und zieht nach links. Doch von links außen kommt in diesem Moment ein blinkendes Auto und will auch auf die Mittelspur. Zum Glück gelingt es den Fahrern durch schnelle Reaktion, einen Unfall zu verhindern. Was sagt das Gesetz zu dieser Situation?
Laut unseren Juristen müssen die Verkehrsteilnehmer untereinander klären, wer vorgelassen wird. Hat keiner der beiden Fahrer einen deutlichen Vorsprung zum anderen, müssen sie sich verstän-digen – zum Beispiel per Handzeichen (BayObLG, VRS 40, 466). Kommt es zu einem Unfall, lässt sich in der Praxis meist nicht mehr klären, wer im Recht ist. Dann
werden die Unfallkosten zwischen beiden Beteiligten jeweils zur Hälfte geteilt.
Gut gemeint, schlecht gemacht: Wenn Fahrer aus Unsicherheit oder überzogener Höflichkeit bremsen, um jemand anderen von der Beschleunigungsspur einfädeln zu lassen, kann das gefährlich werden.
„Wenn es dadurch zum Crash kommt, muss der grundlos Bremsende für den Schaden geradestehen“, warnen unsere Juristen. Der ausgebremste Hintermann muss auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht damit rechnen, dass der Voraus-fahrende ohne Not „in die Eisen steigt“. Fürs korrekte Einfädeln ist allein der Auffahrende zuständig, der die Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachten muss.
Der Domino-Spurwechsel
Eine weitere Form der Auffahrhilfe: Ein Autofahrer zieht von der rechten Autobahn-spur abrupt nach links, um einem Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen die Auf-fahrt zu erleichtern. Dadurch wird auf der linken Spur ein überholender Fahrer zum Bremsen gezwungen.
Hier verhält sich der vermeintlich höfliche Fahrer klar falsch. Ein Spurwechsel ist nur zulässig, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann und der Wechsel per Blinker rechtzeitig ankündigt wird (§ 7, Abs. 5, StVO). Übrigens: Wer beim Auffahren auf die Autobahn vom Beschleunigungsstreifen sofort auf die Überholspur zieht, haftet bei einem Unfall allein (OLG Jena, 5U797/08).
Hier lesen: So funktioniert das Reißver-schlussverfahren.
https://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_reissverschlussverfahren_fi_0712_41821.pdf
Von der ARAG
Wer darf Frauenparkplätze nutzen?
Was halten Sie von Frauenparkplätzen? Dort zu parken ist Männern laut StVO nicht verboten. Warum Sie Ihr Auto dennoch nicht dort abstellen sollten.
Die Versuchung ist groß: Man(n) ist spät dran, die Verabredung wartet, und es gibt nur einen freien Frauenparkplatz. Hier soll-ten Männer ihr Auto aber nicht abstellen.
Die Situation kennt jeder Autofahrer. Alle Parkplätze im Parkhaus sind voll, und meh-rere Fahrzeuge kreisen bereits auf der Suche nach einer freien Parklücke. Die Behindertenparkplätze an der Einfahrt sind tabu — das ist klar. Aber da gibt es seit einiger Zeit immer mehr speziell gekenn-zeichnete Stellplätze: „Frauenstellplatz“ oder „Mutter-Kind-Parkplatz“ steht auf den Schildern. Es ist Ehrensache, dass man den Frauen und Müttern nicht die Parkplätze wegnimmt. Aber ist es wirklich verboten?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keine Frauenparkplätze, Mutter-Kind-Parkplätze oder Familienparkplätze. Alle Autofahrer sind bei der Parkplatzsuche gleichberechtigt. Eine Ausnahme bilden jedoch Behindertenparkplätze. Die Benut-zung, Kennzeichnung und Anzahl unterliegt strengen Vorschriften. Private Betreiber von Parkplätzen, Parkhäusern oder Stellflächen können spezielle Parkzonen für Frauen oder Familien ausweisen. Frauenparkplätze befinden sich in der Nähe der Ausgänge oder Treppenhäuser, sind gut beleuchtet und videoüberwacht.
Rechtslage zum Frauenparkplatz ist ein-deutig
Männer, die sich auf diese speziell gekennzeichneten Parkplätze stellen, be-gehen keine Ordnungswidrigkeit im Sinneder StVO. Das Parken auf Frauenpark-plätzen ist rechtlich nicht verboten und wird auch nicht von der Polizei kontrolliert. Aber wer hier parkt, verstößt gegen die Haus-ordnung des Parkhauses. Der Betreiber kann in so einem Fall ein Hausverbot aus-sprechen.
Parkplätze für Familien oder Mütter mit Kin-dern sind ebenso wichtig. Meist sind sie breiter als normale Parklücken, sodass auch Kinder in Sitzschalen bequem ein-und ausgeladen werden können. Im Parkhaus-Test empfiehlt der ADAC, dass Parkplätze für Eltern mit Kindern und Kin-derwagen mindestens drei Meter breit an-gelegt und deutlich gekennzeichnet werden sollten.
Fazit: Männer stellen sich auf die normalen Parkplätze auch, wenn die Suche ein paar Minuten länger dauert. Familien mit Kin-dern oder Frauen, die nachts alleine unter-wegs sind, werden es danken.
Die letzte Seite
Ausblick
Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit, und er schützt uns durch Vereine, vor der Einsamkeit.Joachim Ringelnatz (1883-1934)
Kontakt und
Impressum
Tennis-Verband Niederrhein e.V.
Hafenstr. 10
45356 Essen
Telefon 02 01 / 26 99 81 – 10
Fax 02 01 / 26 99 81 – 20
E-Mail: [email protected]
www.tvn-tennis.de
www.facebook.com/tvn.Tennis
Weitere Informationen zum Engagement
des Tennis-Verband Niederrhein e.V.
erhalten Sie unter http://www.tvn-
tennis.de
© 2017 Tennis-Verband Niederrhein e.V.
Vereinsförderung 2017
A. Förderbudget
Der Tennis-Verband Niederrhein (TVN) stellt im Jahr 2017 ein Budget in Höhe von
insgesamt 1.750 Euro zur Verfügung, mit dem die Mitgliedsvereine gefördert werden sollen.
Die Mitgliedsvereine können sich einmal pro Jahr mit einer breitensportlichen Maßnahme
unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen um einen Zuschuss bewerben.
B. Förderungswürdige Maßnahmen
Förderungswürdige Maßnahmen sind Konzepte/Aktivitäten in folgenden Themengebieten:
- Gewinnung und Bindung von Mitgliedern;
- Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen;
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit;
- modernes Vereinsmarketing / strategisch nachhaltiges Vereinsmanagement;
- besondere sonstige Förderung des Tennissports.
C. Zuschussvoraussetzungen
1. Es handelt sich um eine förderungswürdige und breitensportliche Maßnahme.
2. Die Bewerbung erfolgt mittels des beigefügten Antragsformulars (siehe Anlage).
3. Der Verein hat die positiven Auswirkungen seiner Maßnahme darzustellen und zu belegen.
Hierzu erstellt der Verein einen Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme.
4. Der Verein legt eine Bescheinigung über die Teilnahme mind. eines Vereinsvertreters an
einem TVN-Seminar oder an einer Bezirksveranstaltung zur Vereinsförderung vor.
5. Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf
der Internetseite des TVN www.tvn-tennis.de veröffentlicht werden darf.
6. Für die betreffende Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt.
7. Der Verein ist Mitglied im Tennis-Verband Niederrhein e.V.
8. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke – insbesondere zur Förderung
des Sports – und kann dies durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachweisen.
D. Verteilung des Zuschusses
Die Breitensportkommission des TVN entscheidet im November 2017 darüber, welche
Maßnahmen als förderungswürdig zu betrachten sind und in welcher Höhe die einzelnen
Bewerber gefördert werden. Die Höhe der individuellen Förderung richtet sich dabei nach der
Qualität, der Vorbildlichkeit, der Nachhaltigkeit und dem Innovationsgrad der Maßnahme.
Hieraus ergibt sich eine Platzierung, für die grundsätzlich folgende Verteilung des Zuschusses
gelten soll:
- 1. Platz: 1.000 Euro
- 2. Platz: 500 Euro
- 3. Platz: 250 Euro
Hinweis: Sollten mehrere qualitativ hochwertige Bewerbungen eingehen, behält sich die
Breitensportkommission eine andere Verteilung des Förderbudgets vor – insbesondere wenn
das Förderbudget mangels förderungswürdiger Bewerber nicht voll ausgeschöpft wird.
E. Bewerbung und Einsendeschluss
Die Bewerbung ist unter dem Stichwort „Vereinsförderung“ zu richten an:
Tennis-Verband Niederrhein e.V.
Frau Jill Lindhorst
Hafenstr. 10
45356 Essen
E-Mail: [email protected]
Einsendeschluss ist der 31.10.2017.
F. Benachrichtigung
Alle teilnehmenden Vereine werden im Dezember 2017 über das Ergebnis ihrer Bewerbung
schriftlich informiert und bekommen den zugewiesenen Zuschuss auf das Vereinskonto über-
wiesen. Die drei besten Vereine werden im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt.
Antragsformular TVN Vereinsförderung 2017
Allgemeine Angaben
Vereinsname/-nummer: ________________________________________
Vereinsanschrift: ________________________________________
Ansprechpartner (bitte Kontaktdaten angeben!): ________________________________________
Gemeinnütziger Zweck: ________________________________________
Freistellungsbescheid vom (bitte beifügen!): ________________________________________
Maßnahme
Hiermit bewerben wir uns für einen Zuschuss im Rahmen der Vereinsförderung des TVN zu
folgendem breitensportlichen Themengebiet:
Gewinnung/Bindung von Mitgliedern Gewinnung/Bindung von Ehrenamtlichen
Kinder- und Jugendarbeit Vereinsmarketing/-management Sonstiges
mit folgender Maßnahme: _____________________________________________________.
Kurzbeschreibung der Maßnahme
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Für die Maßnahme wurde bisher kein Zuschussantrag gestellt.
Ein Bericht inkl. Fotos zu der Maßnahme ist beigefügt.
Ein/mehrere Vereinsvertreter haben im Antragsjahr an einem TVN-Seminar oder an einer
Bezirksveranstaltung zur Vereinsförderung teilgenommen (bitte Teilnahme-
bescheinigung beifügen!).
Der Verein erklärt sich damit einverstanden, dass seine Maßnahme (Bericht und Fotos) auf
der Internetseite des TVN www.tvn-tennis.de veröffentlicht werden darf.
_______________________ ________________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Vereinsvorstand
Muster Einwilligung DatenschutzNicht zulässig ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet durch einen
Verein ohne eine wirksame Einwilligung des Betroffenen. Folgendes Muster, welches vom
Landesbeaufragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg [Merkblatt Datenschutz im
Verein / Einwilligungserklärung Internet / Stand 3.2011] erstellt wurde, kann für die
Erklärung der Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im
Internet verwendet werden:
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet
Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur
Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer
Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender
Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine
eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:
die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der
Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die
Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.
Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet
freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen.
Erklärung
„Ich bestätige das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben und willige ein, dass der
Verein
.......................................................................................................
(Name des Vereins)
folgende Daten zu meiner Person:
Allgemeine Daten Spezielle Daten von Funktionsträgern
Vorname Anschrift
Zuname Telefonnummer
Fotografien Faxnummer
Sonstige Daten
(z.B.: Leistungsergebnisse, Lizenzen,
Mannschaftsgruppe
u.ä.)
E-Mail-Adresse
wie angegeben auf folgender Internetseite des Vereins
...................................................................................................................
(Online-Dienst / Internet ; Zugangsadresse)
veröffentlichen darf.“
Ort und Datum: Unterschrift:
(Bei Minderjährigen
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das zweite Halbjahr 2017 haben wir zwei interessante Seminare für Sie zusammenge-stellt.
Aufgrund von vielen Nachfragen beginnen wir am 09. September mit einem Platzpflegesemi-nar.
Im September findet ein Platzpflegeseminar im TC Wuppertal Ronsdorf statt. Beachten Sie bitte dass hier die Teilnehmerzahl auf 25 Teilnehmer begrenzt ist.
Den Inhalt des Seminars entnehmen Sie bitte der nachstehenden Seminarausschreibung.
Ein weiteres Platzpflegeseminar findet in diesem Jahr nicht mehr statt. Es wird nach Eingang gebucht.
Um die Vereinsarbeit zu unterstützen folgt im Oktober vom 11.10.2017 bis 12.10.2017 eine Ausbildungen zum „Vereinsassistent“.
Alles weitere zu dieser Ausbildung finden Sie in der Ausschreibung.
Die Anmeldung zum Vereinsassistenten erfolgt direkt über den TVN Frau Lindhorst.
Für die Unterstützung der Vereinsvorstände bieten wir im Monat Oktober wieder ein Seminar zur Mitgliederbindung und Gewinnung an.
Dieses Seminar findet am 09.10.2017 im TuS Breitscheid, Mintarder Weg 108, 40885 Ratin-gen statt.
Alles weitere dazu finden Sie in der Ausschreibung.
Sollten Sie einen besonderen Wunsch haben, über den wir ein Seminar machen sollten, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns das mitteilen würden.
Zur Anmeldung zu den einzelnen Seminaren verwenden Sie bitte das in der Anlage beige-fügte Anmeldeformular.
Sollten aus einem Verein mehrere Personen teilnehmen, so ist pro Teilnehmer und Seminar eine Anmeldung auszufüllen.
Die Teilnehmergebühr beträgt 10,00 € und wird im jeweiligen Seminar eingesammelt.
Alle Seminare, außer die Ausbildung zum Vereinsassistenten, beginnen Samstag um 10.00 Uhr und enden gegen 14.00 Uhr.
Der Seminar-Ort wird in der Einzelausschreibung bekanntgegeben.
Seminargetränkte sind in der Meldegebühr enthalten.
Wir hoffen für Sie eine gute Auswahl an Themen gefunden zu haben und wünschen Ihnen, eine gute Anreisen sowie Seminarverlauf.
Michael Gielen
Breitensportwart
TVN Seminare ab September 2017
WWW.TVN-Tennis.de/Qualifizierung/Trainer/C-Trainer
Seminar 4-2017 Vereinsassistent
Mittwoch, den 11.10.2017 von 09.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Donnerstag, den 12.10.2017 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Anmeldung : Bei Jill Lindhorst,
Email: [email protected]
Anmeldeschluss Samstag der 02.10.2017
Ort: Leistungszentrum des TVN,
Hafenstr. 10 , 45356 Essen-Bergeborbeck
Seminarinhalte, Anmeldeformular, Kriterien und Zeitplan finde Sie im Internet unter
WWW.TVN-Tennis.de/Qualifizierung/Trainer/C-Trainer
Seminar 5-2017 Pflatzpflegeseminar
Samstag, den 09.09.2017 von 10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
Anmeldeschluss Samstag der 28.08.2017
Ort: TC Blau-Weiss 1926 e.V. Wuppertal-Ronsdorf
42369 Wuppertal, Rädchen 6
Referenten
Hans Koch, Firma Tegra
Axel Möller, Sportplatzbauer
Seminarinhalte
Wann beginne ich die Plätze für den Winter aufzubereitenIm TrockenverfahrenIm Nassverfahren
Welche Arbeiten fallen für den Winter anWelche Arbeiten sind für Linien notwendigWann schließe ich die PlätzeWas mache ich mit den LinienFrühjahrsinstandsetzungBewässerungGrundüberholungWerkzeuge
Seminar 6-2017 Bedeutung der Mitgliederbindung und -gewinnung mit der
Erstellung von Werbematerialien
Samstag, den 07.10.2017 von 10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
Anmeldeschluss Montag 01.10.2017
Ort: TuS Breitscheid, Mintarder Weg 108, 40885 Ratingen
Referent:
Andreas Claudius Parensen
Sportmanager und Dozent an der Ruhr Universität Bochum
Seminarinhalte
- Überblick über Maßnahmen zur Mitgliederbindung und -gewinnung- Tipps und Erstellung zur Gestaltung der Kommunikationsinstrumente (Flyer, Poster,
Online/Sozial Medien)
Bitte Laptop mitbringen
Seminar 7-2017 Seminar Social Media
Der moderne Weg des Marketings und der Kommunikation
für Sportvereine
Samstag, den 11.11.2017 von 10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr Anmeldeschluss Montag 06.11.2017
Ort: TC Hilden, Am Heidekrug 46, 40724 Hilden
Referentin:
Janine LangVereinsberaterin
Seminarinhalte
Social Media ist die Chance für Ihren Verein
Übersicht Social Media – was fällt darunterWarum sollte ich als Verein Social Media nutzenWelche Social Media Formen gibt esWie nutze ich welche Form am BestenHashtags – wie nutze ich diese Sinnvoll
Tipps und Hilfe zur Erstellung einer Facebook Seite und eineWhatsApp Kommunikations-Gruppe für den Verein
Wie kann ich als Verein Social Media optimal Einbinden und meine Vorteile daraus nutzenFragen