Kreis Borken
3. Nahverkehrsplan
Anlagenband
Kassel, Januar 2019
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 2
Kreis Borken
Burloer Straße 93 46325 Borken
Bearbeitung durch:
plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung Dipl.-Geograph Frank Büsch
Ludwig-Erhard-Straße 8, D-34131 Kassel Tel. 0561 / 400 90 554, Fax 0561 / 7 08 41 04 [email protected], www.plan-mobil.de
Dipl.-Geogr. Frank Büsch, Dr.-Ing. Timo Barwisch, Dipl.-Ing. Felix Kühnel M.Sc.
In Kooperation mit:
Mathias Schmechtig NahverkehrsConsult Dipl.-Ingenieur Mathias Schmechtig
Wilhelmshöher Allee 274, D-34131 Kassel Tel. 0561 / 988349-65, Fax 0561 / 988349-68 [email protected], www.mathias-schmechtig.de
Dipl.-Ing. Mathias Schmechtig, Dipl.-Ing Kirsten Krasel
3 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
ANLAGEN
BEDEUTENDE ARBEITSPLATZSTANDORTE IM KREIS BORKEN LAUT AUFTAKTBEFRAGUNG 4
ÖPNV-ANBINDUNG DER ARBEITSPLATZSTANDORTE MIT MEHR ALS 400 ARBEITSPLÄTZEN 6
ÖPNV-ANBINDUNG VON FREIZEITZIELEN MIT GESTEIGERTER BEDEUTUNG FÜR DEN ÖPNV 22
TOURISTISCHER FACHBEITRAG DES KREISES BORKEN ZUM NAHVERKEHRSPLAN 34
LINIENSTECKBRIEFE 44
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 4
Bedeutende Arbeitsplatzstandorte im Kreis Borken laut Auftaktbefragung
Gemeinde/ Stadt Lage Name der Einrichtung / des Unternehmens / Branche
Beschäftigtenzahl
Ahaus Wüllener Straße St. Marien-Krankenhaus 538
Bocholt Barloer Weg St. Agnes-Hospital 917
Industriepark Bocholt diverse 7.200
Im Königsesch - 1.400
Alfred-Flender-Straße Siemens 700
Frankenstraße Gigaset 1.100
Borgersstraße Firma Borgers
-
Vennweg Robert-Bosch-Straße Werkstraße Gewerbepark Holtwick
diverse -
Technologiepark diverse -
Dingdener Straße diverse -
Zum Waldschlösschen diverse -
Schaffeldstraße diverse -
Schersweide diverse -
Teutonenstraße Olbrich -
Borken Am Boltenhof St. Marien-Hospital 845
Gelsenkirchener Straße Vesuvius GmbH 850
Im Piepershagen Stadtverwaltung 430
Burloer Straße Kreisverwaltung 1.000
Gescher Stadtlohner Straße diverse 750
Bahnhofstraße diverse 2.000
Von-Braun-Straße diverse 750
Fabrikstraße diverse 500
Haller Weg diverse 500
Gronau Möllenweg St. Antonius-Hospital 413
Gewerbegebiet Gronau-Ost diverse > 3.650
Gewerbegebiet Am Berge I und II diverse < 1.000
Gewerbegebiet Epe-Nord diverse < 500
Fürchtenfeld diverse > 400
Heek Benzstraße 2G Energie AG, IBS- Interna-tional Book Service GmbH & Co. KG
650
Heiden Industriestraße Hallenbau Brüninghoff > 400
5 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Gemeinde/ Stadt Lage Name der Einrichtung / des Unternehmens / Branche
Beschäftigtenzahl
Isselburg Keine Rückmeldung
Legden Gewerbegebiete Neue Mühle - -
Heying-Esch - -
Industriepark Legden-Ahaus - -
Raesfeld Keine Angaben
Reken Aeckern Iglo GmbH 400
Meisenweg Benediktushof Maria Veen 410
Rhede keine Angaben
Schöppingen - - -
Stadtlohn Karl-Hüls-Straße Hülsta-Werke 600
Siemensstraße Lichtgitter 410
Südlohn - - -
Velen - - -
Vreden Industriegebiet Gaxel - -
Gewerbegebiet Nord - -
Gewerbegebiet Lünten - -
Quelle: Befragung der Städte und Gemeinden, 3. Quartal 2016
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 6
ÖPNV-Anbindung der Arbeitsplatzstandorte mit mehr als 400 Arbeitsplätzen
Standort und Einrichtung ÖPNV-Anbindung1 Bewertung
(grau hinterlegt: Handlungsbe-darf prüfen)
Ahaus, Gewerbegebiet Ost Haltestelle Ahaus Bahnhof
Linie S70/71, Mo-Fr T60 (05:30-21:30) + 1 Verdichterfahrt (06 Uhr), Sa T60 (06:30-21:30 Uhr; Taktlücken 17:30 und 19:30 Uhr), So T120 (08:30-21:30 Uhr)
Linie R77, Mo-Fr (06-06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Linie R76, Mo-Fr T60 (05:45-22:30 Uhr), Sa T60 (07-21:30 Uhr), So T120 (09:30-19:30 Uhr)
Linie C87, Mo-Fr T60 (07:30-18:30 Uhr), Sa T60 (07-17:30 Uhr, Taxi-Bus) und So T120 (08:30-19:30 Uhr, TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie B1, Mo-Fr T120 (08-17 Uhr)
Linie 753, Mo-Fr Schulverkehr mit 7 Fahrten (07:30-14:30 Uhr)
Linie 770, Mo-Fr Schulverkehr mit 6 Fahrten (06-15:30 Uhr)
Linie 772, Mo-Fr Schulverkehr mit 3 Fahrten (06:15-00:00 Uhr), So + Feiertag 1 Fahrt (23:02 Uhr)
Linie 773, Mo-Fr Schulverkehr mit 7 Fahrten (07-13:30 Uhr)
Linie 774, Mo-Fr Schulverkehr mit 9 Fahrten (7.15-17 Uhr)
Linie 776, Mo-Fr Schulverkehr mit 4 Fahrten (07.30-15.30 Uhr)
Linie 781, Mo-Fr T12o (07-22:30) + 10 Schulfahrten (06-15 Uhr), Sa T120 (08-22 Uhr)
Linie 871, Mo-Fr Schulverkehr mit 6 Fahrten (07-13.30 Uhr), Di 1
Anbindung ausreichend
1 Fahrplanstand 30.05.2017
7 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
zusätzliche Fahrt (15.50 Uhr), Di und Fr 1 zusätzliche Fahrt (12.50 Uhr), Fr 1 zusätzliche Fahrt (14.23 Uhr), Mo, Mi, Do 1 zusätzliche Fahrt (15.55 Uhr)
An Ahaus Bahnhof besteht An-schluss an den SPNV.
Ahaus, Gewerbegebiet Wessum Haltestelle Wessum Bahnhof
Linie 781, Mo-Fr T120 (06:45-22 Uhr) + (Schul-)Verdichterfahrten (06-13.30 Uhr), Sa T120 (08-22 Uhr)
Linie 781 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Ahaus Bahnhof mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV und den SPNV.
Anbindung ausreichend
Ahaus, Gewerbegebiet Ottenstein Haltestelle Textilstr. (ca. 900 m entfernt)
Linie B12, Mo-Fr T120 (08-19 Uhr)
Linie 770, Mo-Fr Schulverkehr mit 6 Fahrten (06-15.30 Uhr)
Linie 823, Schulverkehr Mo-Fr mit 4 Fahrten (7.30-13.15 Uhr), Fr 1 zu-sätzliche Fahrt (14.40 Uhr)
Linie S70/71, Mo-Fr T60 (05:30-21:30) + 1 Verdichterfahrt (06 Uhr), Sa T60 (06:30-21:30 Uhr; Taktlücken 17:30 und 19:30 Uhr), So T120 (08:30-21:30 Uhr)
Linien B12, 770, S70/71 verkehren über den Verknüpfungspunkt Ah-aus Bahnhof mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV und den SPNV.
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Ahaus, Gewerbegebiet Alstätte Haltestelle Marktplatz (ca. 600 m entfernt)
Linie C87, Mo-Fr T60 (07:30-18:30 Uhr), Sa T60 (07-17:30 Uhr, Taxi-Bus) und So T120 (08:30-19:30 Uhr, TaxiBus)
Linie 820, Mo-Fr Schulverkehr mit 1 Fahrt (07.08 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 8
Linie 871, Mo-Fr Schulverkehr mit 6 Fahrten (07-13.30 Uhr), Di 1 zu-sätzliche Fahrt (15.50 Uhr), Di und Fr 1 zusätzliche Fahrt (12.50 Uhr), Fr 1 zusätzliche Fahrt (14.23 Uhr), Mo, Mi, Do 1 zusätzliche Fahrt (15.55 Uhr)
T88, Mo-Fr T120 ( 08-19 Uhr), Sa T120 (08-17 Uhr)
Linien C87 und 871 verkehrt über den Verknüpfungspunkt Ahaus Bahnhof mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV und den SPNV.
Bocholt, Industriepark Bocholt Haltestelle Tenk
Linie 95, Mo-Fr 3 Fahrten (07-15 Uhr) + 2 Schülerfahrten (14-16:15 Uhr)
Linie T13, Mo-Fr T30 (05:30-22:30 Uhr), Sa T30 (05:30-16:00 Uhr)
Anbindung ausreichend
Bocholt, Im Königsesch Haltestelle Moselstr. (ca. 900 m entfernt) Linie C4, Mo-Fr T30 (06:30-20 Uhr), Sa T30 (07:30-16:30 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Bocholt, Siemens (Alfred-Flender-Straße)
Haltestelle Feldstr.
Linie 95, Mo-Fr 3 Fahrten (07-15 Uhr) + 2 Schülerfahrten (14-16:15 Uhr)
Linie T13, Mo-Fr T30 (05:30-22:30 Uhr), Sa T30 (05:30-16:00 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Bocholt Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des ÖPNV
Anbindung ausreichend
Bocholt, Gigaset (Frankenstraße) Haltestelle BKK Gesundheit
Linie 95, Mo-Fr 3 Fahrten (07-15 Uhr) + 2 Schülerfahrten (14-16:15 Uhr)
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
9 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Bocholt, Firma Borgers (Borger-straße)
Haltestelle Kuckuckstr.
Linie C8, Mo-Fr T60 (07-20 Uhr),Sa T60 (07:30-16 Uhr)
Anbindung ausreichend
Bocholt, Gewerbepark Holtwick Haltestelle Hoves Esch Linie C7, Mo-Fr T60 (06:30-20 Uhr), Sa T60 (07:30-16 Uhr)
Anbindung ausreichend
Bocholt, Technologiepark Haltestelle Fachhochschule (ca. 1,0 km entfernt)
Linie S75, Mo-Fr T60 (06-23:45 Uhr), Sa T120 (08-18 Uhr, Taktlü-cke um 15:30 Uhr), So 7 Fahrten (09:00-20:00 Uhr)
Linie R51, Mo-Fr T 60 (05:30-03:30 Uhr) + 3 Verstärkerfahrten (07- 13:30 Uhr), Sa T60 (06:30-03 Uhr; davon 08-20 Uhr T120 als Taxi-Bus), So T120 (10-03 Uhr; TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 731, Schulverkehr 2 Fahrten (07:23 und 13:39 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Bocholt Bf. mit Anschluss an weitere Linien des ÖPNV und den SPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Borken, Gewerbegebiet Borken-Ost / Bierbaum Unternehmen-gruppe (Gelsenkirchener Str.)/ Vesuvius GmbH
Haltestelle Bahnhof (ca. 400 m entfernt)
Linie S75, Mo-Fr T60 (06-23:45 Uhr), Sa T120 (08-18 Uhr, Taktlü-cke um 15:30 Uhr), So 7 Fahrten (09:00-20:00 Uhr)
Linie R76, Mo-Fr T60 (05:45-22:30 Uhr), Sa T60 (07-21:30 Uhr), So T120 (09:30-19:30 Uhr)
Linie R74, Mo- Fr T60 (06:15-22:30 Uhr; ab 20 Uhr als TaxiBus) + 4 Schulfahrten (07-15 Uhr), Sa T60 (08:15-14 Uhr, ab 14 Uhr T120 bis 23:30 Uhr; ab 18 Uhr TaxiBus), So T120 (10:15-18:30 Uhr)
Linie R51, Mo-Fr T 60 (06:45-02:44 Uhr) + 2 Verstärkerfahrten (06-08 Uhr), Sa T60 (07-03 Uhr; davon 08-20 Uhr T120 als TaxiBus), So
Anbindung ausreichend
Anm.: Aufgrund der Größe des Gewerbegebiets ist ein zusätzli-cher Halt der Linie S75 an der Haltestelle Alter Kasernenring zu prüfen
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 10
T120 (10-03 Uhr; TaxiBus); fährt Borken-Wilbecke nur aus Coes-feld kommend an
Linie R21, Mo-Fr T60 (06:30-21:15 Uhr) + 2 Schulverstärkerfahrten (15-16:30 Uhr), Sa T120 (07:15-17:45 Uhr), So T120 (10:15-20:15 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie B8, Mo-Fr T60 (08-18 Uhr), Sa T60 (08-14 Uhr)
Linie B9, Mo-Fr T120 (09:00-17:15 Uhr), Sa T120 (09-13 Uhr)
Linie B10, Mo-Fr T120 ( 08-16 Uhr), Sa T120 (08-12 Uhr)
Linie 713, Schulverkehr mit 6 Fahr-ten (06:50-13:30 Uhr)
Linie 724, Schulverkehr mit 4 Fahrten (07:05-13:05 Uhr)
Linie 751, Schulverkehr mit 6 Fahrten (07:00-13:45 Uhr)
Linie 753, Mo-Fr 5 Fahrten (07:20-15:30, davon 3 Fahrten Schulver-kehr)
Linie 754, Mo-Fr T60 (06-19:30 Uhr) + 4 Schulfahrten (07:15-13 Uhr)
In Borken Bf. besteht Anschluss an den SPNV.
Borken, Gewerbegebiet Nordring B70
Haltestelle Jeanette-Wolff-Straße (ca. 350m entfernt)
Linie R51, Mo-Fr T 60 (05:30-03:30 Uhr) + 3 Verstärkerfahrten (07- 13:30 Uhr), Sa T60 (06:30-03 Uhr; davon 08-20 Uhr T120 als Taxi-Bus), So T120 (10-03 Uhr; TaxiBus)
Haltestelle Nordring (ca. 850m entfernt)
Linie S75, Mo-Fr T60 (06-23:45 Uhr), Sa T120 (08-18 Uhr, Taktlü-cke um 15:30 Uhr), So 7 Fahrten (09:00-20:00 Uhr)
Anbindung ausreichend
11 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Zusätzlich verkehrt:
Linie B8, Mo-Fr T60 (08-18 Uhr), Sa T60 (08-14 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Borken Bf. mit Anschluss an den SPNV und den regionalen ÖPNV
Borken, Gewerbegebiet Weseke Haltestelle Jugendheim (ca. 550 m entfernt)
Linie R76, Mo-Fr T60 (05:45-22:30 Uhr), Sa T60 (07-21:30 Uhr), So T120 (09:30-19:30 Uhr)
R76 verkehrt über den Verknüp-fungspunkt Borken Bf. mit An-schluss an den SPNV und den re-gionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Borken, Gewerbegebiet Burlo Haltestelle Burlo Melis (ca. 700 m entfernt)
Linie 731, Mo-Fr Schulverkehr mit 2 Fahrten (07.02 und 14.04 Uhr)
Linie 754, Mo-Fr T60 (06-19:30 Uhr) + 4 Schulfahrten (07:15-13 Uhr)
754 verkehrt über den Verknüp-fungspunkt Borken Bf. mit An-schluss an den SPNV und den re-gionalen ÖPNV. Linie 731 verkehrt über Bocholt Bf. mit Anschluss an den dortigen SPNV und regiona-len ÖPNV.
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Borken, Heinrich Walter Bau GmbH (Neumühlenallee)
Haltestelle Evers (ca. 350 m ent-fernt)
Linie 753, Schulverkehr 1 Fahrt um 15:25 Uhr
Linie 754, Schulverkehr mit 4 Fahrten (07:15-16:20 Uhr)
Haltestelle Wakelkamp (ca. 200 m entfernt)
Linie 754, Schulverkehr mit 4 Fahrten (07:15-16:20 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Borken
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines vertakteten Fahrtenangebots Mo-Fr
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Sicherstellung des Angebots in den Schulferien
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 12
Wilbecke mit Anschluss an wei-tere Linien des ÖPNV
Gescher, Gewerbegebiet Süd-West Haltestelle ehem. Bahnhof
Linie R61, Mo-Fr T60 (06-22:30 Uhr), Sa T120 (08-19 Uhr) und So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Linie R 51, Mo-Fr T60 (05:15- 04 Uhr) mit 7 Verdichterfahrten zu T30, Sa T60 (07:30-03:33 Uhr, da-von 08-20 Uhr T120 als TaxiBus), So T120 (09:30-04:30 Uhr, Taxi-Bus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 751, Mo-Fr Schulverkehr mit einer Fahrt um 12:22 Uhr
Linie 761, Mo-Fr Schulverkehr mit 7 Fahrten (07-16 Uhr)
Linie 776; Mo-Fr Schulverkehr mit 2 Fahrten (07-13.45 Uhr)
Anbindung ausreichend
Gescher, Gewerbegebiet Stadtloh-ner Str.
Haltestelle Mühlenweg
Linie R61, Mo-Fr T60 (06-22:30 Uhr), Sa T120 (08-19 Uhr) und So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Haltestelle Liebigstr.
Linie R61, Mo-Fr T60 (06-22:30 Uhr), Sa T120 (08-19 Uhr) und So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Anbindung ausreichend
Gescher-Hochmoor, Von-Braun-Str.
Haltestelle Sparkasse (ca. 1,0 km entfernt) Linie R61, Mo-Fr T60 (06-22:30 Uhr), Sa T120 (08-19 Uhr) und So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Linie R 51, Mo-Fr T60 (05:15- 04 Uhr) mit 7 Verdichterfahrten zu T30, Sa T60 (07:30-03:33 Uhr, da-von 08-20 Uhr T120 als TaxiBus), So T120 (09:30-04:30 Uhr, Taxi-Bus)
Linie T75, Mo-Fr T60 (05:30-23:30 Uhr, Taktlücke 20:30-23 Uhr), Sa T120 (08:30-17:30 Uhr, Taktlücke
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
13 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
16:00 Uhr), So 7 Fahrten (09:30-20:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 751, Schulverkehr mit einer Fahrt um 12:30 Uhr
Linie 761, Schulverkehr mit 4 Fahrten (06:55-13:15 Uhr)
Gescher, Fabrikstr. Haltestelle Fabrikstr.
Linie R 51, Mo-Fr T60 (05:15- 04 Uhr) mit 7 Verdichterfahrten zu T30, Sa T60 (07:30-03:33 Uhr, da-von 08-20 Uhr T120 als TaxiBus), So T120 (09:30-04:30 Uhr, Taxi-Bus)
Anbindung ausreichend
Gescher, Haus Hall Haltestelle Haller Weg
Linie R 51, Mo-Fr T60 (05:15- 04 Uhr) mit 7 Verdichterfahrten zu T30, Sa T60 (07:30-03:33 Uhr, da-von 08-20 Uhr T120 als TaxiBus), So T120 (09:30-04:30 Uhr, Taxi-Bus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 751, Schulverkehr 1 Fahrt um 12:21 Uhr
Linie 761, Schulverkehr 1 Fahrt um 07:15 Uhr
Linie 776, Schulverkehr 2 Fahrten (06:54 und 13:40 Uhr)
Anbindung ausreichend
Gronau, Gewerbegebiet Gronau-Ost und Gewerbegebiet Am Berge I und II
Haltestelle Ter-Meulen-Weg
Linie 174, Mo-Fr 5 Fahrten (12:24-16:36 Uhr)
Linie 182, Mo-Fr 4 Fahrten (04:49-07:32 Uhr, davon eine Schulfahrt um 07:05 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Gronau Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines weiteren Fahrtenangebots Mo-Fr
Gronau-Epe, Gewerbegebiet Epe-Nord
Haltestelle Klosterschänke Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 14
Linie R77, Mo-Fr T60 (06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 781, Mo-Fr 8 FP (07-22:30 Uhr) + 1 Schulfahrten (14 Uhr)
Linie 782, Schulverkehr mit 2 Fahrten (07:37 und 13:23 Uhr)
Linie 783, Schulverkehr mit 4 Fahrten (07:19-13:27 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Gronau Bf. mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des regionalen ÖPNV
Gronau-Epe, Fürchtenfeld Haltestelle Füchtenfeld
Linie R77, Mo-Fr T60 (06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 783, Schulverkehr mit 3 FP (07:50-14:00 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Gronau Bf. mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des regionalen ÖPNV
Anbindung ausreichend
Heek, Gewerbegebiet Stroot Haltestelle Feuerwehr (ca. 200m entfernt)
Linie R77, Mo-Fr T60 (06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 773, Mo-Fr Schulverkehr mit 5 Fahrten (7:15-13:30 Uhr)
Linie 772, Mo-Fr 1 Fahrt (23:52 Uhr), So 1 Fahrt (22:52 Uhr)
Haltestelle Siedlung (ca. 400 m entfernt)
Anbindung ausreichend
15 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Linie R77, Mo-Fr T60 (06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 773, Mo-Fr Schulverkehr mit 5 Fahrten (7:15-13:30 Uhr)
Linie 772, Mo-Fr 1 Fahrt (23:52 Uhr), So 1 Fahrt (22:52 Uhr)
Heek, Gewerbegebiet Heek-West / 2G Energie AG / IBS- International Book Service GmbH & Co. KG (Benzstr.)
Haltestelle Nieborger Damm (ca. 800 m entfernt)
Linie 813, Schulverkehr mit 2 Fahrten (07:51 und 14:12 Uhr)
Haltestelle Siedlung (ca. 1,2 km entfernt)
Linie R77, Mo-Fr T60 (06-20 Uhr), Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 772, Mo-Fr 1 Fahrt (23:52 Uhr), So 1 Fahrt (22:52 Uhr)
Linie 773, Mo-Fr Schulverkehr mit 5 Fahrten (7:15-13:30 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Heiden, Gewerbegebiet BO 30.2, Hallenbau Brüninghoff (Industrie-str.)
Haltestelle Barbarastr. (ca. 600 m entfernt)
Linie R74, Mo-Fr T60 (06-23 Uhr, ab 20 Uhr als TaxiBus) + 5 Schul-verdichterfahrten (07-15Uhr), Sa T60 (08-23:30 Uhr, TaxiBus), So T120 (10-19 Uhr, TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 714, Schulverkehr 1 Fahrt (14:42 Uhr)
Haltestelle Marienschule (ca. 700 m entfernt)
Linie 713, Schulverkehr mit 4 FP (06:40-15:20 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Isselburg, Gewerbegebiet Haltestelle Markt
Linie 61, Mo-Fr T60 (05-20 Uhr) mit Verdichterfahrten (05-09 Uhr), Sa T120 (07- 13 Uhr), dann
Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 16
T180 bis 22 Uhr, So T120 (08-13 Uhr, dann T180 bis 19 Uhr)
Haltestelle Schulzentrum
Linie 61, Mo-Fr T60 (05-20 Uhr) mit Verdichterfahrten (05-09 Uhr), Sa T120 (07- 13 Uhr), dann T180 bis 22 Uhr, So T120 (08-13 Uhr, dann T180 bis 19 Uhr)
Isselburg, Gewerbegebiet Heelden Haltestelle Terhorst (ca. 2,4 km entfernt)
Linie 61, Mo-Fr T60 (05-20 Uhr) mit Verdichterfahrten (05-09 Uhr), Sa T120 (07- 13 Uhr), dann T180 bis 22 Uhr, So T120 (08-21 Uhr, Taktlücken 11-19 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Anm.: Im Gewerbegebiet Heel-den liegt der Fernbushaltepunkt von Isselburg
Legden, Gewerbegebiet Neue Mühle
Haltestelle Brüggemann (ca. 800 m entfernt)
Linie 582, Mo-Fr 10 Fahrten (07:12-21:14 Uhr), SaT120 (07:30-22:30 Uhr), So 3 Fahrten (11:30-19 Uhr)
Linie 781, Mo-Fr 27 Fahrten (06:23-22:58 Uhr), Sa T120 (07:30-22:30 Uhr)
Anbindung ausreichend
Legden, Industriepark Legden-Ah-aus
Haltestelle Ochsenweg
Linie 781, Mo-Fr 27 Fahrten zwi-schen 06:23-22:58 Uhr, Sa T120 (07:30-22:30 Uhr)
Anbindung ausreichend
Raesfeld, Gewerbegebiet Nord Haltestelle Hoher Kamp (ca. 450 m entfernt)
Linie R21, Mo-Fr T60 (06:30-21:15 Uhr) plus 2 Schulverstärkerfahr-ten (15-16:30 Uhr, Sa T120 (07:15-17:45 Uhr), So T120 (10:15-20:15 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 721, Mo-Fr Schulverkehr mit 11 Fahrten (06:45-15:45 Uhr)
Anbindung ausreichend
17 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Raesfeld, Gewerbegebiet Raes-feld-Süd
Haltestelle Zum Osterkamp (ca. 550 m entfernt)
Linie R21, Mo-Fr T60 (06:30-21:15 Uhr) plus 2 Schulverstärkerfahr-ten (15-16:30 Uhr, Sa T120 (07:15-17:45 Uhr), So T120 (10:15-20:15 Uhr)
Linie 71, Mo-Fr T120 (06:15-22:15 Uhr, letzte Fahrt als TaxiBus), Sa T120 (08:15-16:45 Uhr, TaxiBus), So T120 (14-19.15 Uhr, TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 721, Mo-Fr Schulverkehr mit 11 Fahrten (06:45-15:45 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Raesfeld, Gewerbegebiet Erle Haltestelle Friedholt
Linie R21, Mo-Fr T60 (06:30-21:15 Uhr) plus 2 Schulverstärkerfahr-ten (15-16:30 Uhr, Sa T120 (07:15-17:45 Uhr), So T120 (10:15-20:15 Uhr)
Linie 721, Mo-Fr Schulverkehr mit 8 Fahrten (06:45-16 Uhr) + 1 Fahrt Mo, Di, Mi und Do 15:54 Uhr
Anbindung ausreichend
Reken, Gewerbegebiet Haltestelle Barbarastraße (ca. 700 m entfernt)
Linie R74, Sa T60 (09-23:45 Uhr) ab 15 Uhr T120, 19 Uhr TaxiBus, So T120 (11-19 Uhr)
Linie R73, Mo-Fr T60 (5:45-23 Uhr, ab 20 Uhr als TaxiBus), Sa T60 (08-17 Uhr), ab 17-0 Uhr T120 als TaxiBus, So T120 (10-19 Uhr, Taxi-Bus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 713, Mo-Fr Schulverkehr mit 8 Fahrten (06:30-13:30 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Reken Maria-Veen, Gewerbegebiet Heubach / Iglo GmbH (Aeckern)
Haltestelle Bahnhof
RB 45, Mo-Fr T60 (05:30-20:30 Uhr), Sa T120 (07:30-20:30 Uhr), So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Linie R73, Mo-Fr T60 (5:45-23 Uhr, ab 20 Uhr als TaxiBus), Sa T60 (08-17 Uhr), ab 17-0 Uhr T120 als
Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 18
TaxiBus, So T120 (10-19 Uhr, Taxi-Bus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 713, Schulverkehr mit 5 Fahr-ten (06:30-13:25 Uhr)
Linie 716, Schulverkehr mit 2 Fahrten um 07:13 und 07:18 Uhr
Reken, Benediktushof / Missions-schule Maria Veen (Meisenweg)
Haltestelle Missionsschule (ca. 650 m entfernt)
Linie R74, Mo-Fr T60 (06-23 Uhr, ab 20 Uhr als TaxiBus) + 4 Schul-verdichterfahrten (07-15Uhr), Sa T60 (08-23:30 Uhr, TaxiBus), So T120 (10-19 Uhr, TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 716, Schulverkehr mit 10 Fahrten (07:26-14:25 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Maria-Veen Bf. mit Anschluss an den SPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Rhede, Gewerbegebiet Rhede-Süd Haltestelle Rudolf-Diesel-Straße (ca. 1,5 km entfernt)
Linie 752, Mo-Fr Schulverkehr mit 4 Fahrten (07:15-16:45 Uhr)
Linie 752 verkehrt über Bocholt Bf. mit Anschluss an den SPNV und den regionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Sicherstellung des Angebots in den Schulferien
Schöppingen, Gewerbegebiet Nord / Fa. AXA Maschinenbau- und Ent-wicklungsgesellschaft (Müns-terstr.)
Haltestelle Vechtebad (ca. 850 m entfernt)
Bürgerbus Metelen, Mo-Fr 2 Fahr-ten (16:12 und 18:40 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
19 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
Schöppingen, Gewerbegebiet Süd / Fa. Tummel GmbH & Co. KG (Egge-roder Str.)
Haltestelle Gewerbegebiet Süd Linie T79, Mo-Fr T60 (05:45-21 Uhr), Sa T60 (07-19 Uhr)
Linie T79 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Schöppingen Al-tes Rathaus mit Anschluss an wei-tere Linien des regionalen ÖPNV
Anbindung ausreichend
Stadtlohn, Gewerbegebiet Hilberts Winkel
Haltestelle Von-Ardenne-Str./SVS (ca. 300 m entfernt)
Linie B7, Mo-Fr T120 (07:30-18 Uhr)
Haltestelle Industriestr. (ca. 800 m entfernt)
Linie R76, Mo-Fr T60 (05:30-0 Uhr) + 3 Schulverstärkerfahrten, Sa T60 (06:30-22 Uhr), So T120 (09-20 Uhr)
Linie 753, Mo-Fr Schulverkehr mit Fahrten (07-15 Uhr)
Linie 860, Mo-Fr Schulverkehr mit 4 Fahrten (07-13:30 Uhr)
Anbindung ausreichend
Stadtlohn, Hülsta-Werke (Karl-Hüls-Str.) / Lichtgitter (Siemens-str.)
Haltestelle Hordtschule (ca. 550 m entfernt)
Linie 860, Schulverkehr mit 5 Fahrten (08:00-13:40 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines weiterer Fahrten Mo-Fr
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Sicherstellung des Angebots in den Schulferien
Südlohn-Oeding, Gewerbegebiet Woorteweg / Pinglerhook
Haltestelle Industriestr./ Gewer-begebiet
Linie B7, Mo-Fr T60 (07:30-19 Uhr)
Haltstelle Jakobistr. (ca. 250 m entfernt)
Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 20
Linie 753, Schulverkehr mit 8 Fahrten (06:45-15:05 Uhr)
Linie 754, Mo-Fr 5 Fahrten (07:39-16:20 Uhr, davon 2 Schulfahrten)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Südlohn Am Vereinshaus mit Anschluss an Li-nien des regionalen ÖPNV
Südlohn, Ter Hürne (Ramsdorfer Str.), Bauer GmbH (Eichendorffstr.)
Haltestelle Mühlenkamp (ca. 600 m entfernt)
Linie R76, Linie R76, Mo-Fr T60 (06-23Uhr), Sa T60 (07-22Uhr), So T120 (10-19 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie B7, Mo-Fr T60 (07:30-19 Uhr)
Linie 753, Mo-Fr 2 Fahrten (12:00-13:00 Uhr) + 9 Schulverstärker (07:13-15:00 Uhr)
Linie 754, Mo-Fr 5 Fahrten (07:35-16:25 Uhr, davon 2 Schulfahrten)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Südlohn Am Vereinshaus mit Anschluss an Li-nien des regionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
Velen, Gewerbegebiet Jägersdyk Haltestelle Klyver Damm (ca. 700 m entfernt)
Linie 751, Mo-Fr Schulverkehr mit 1 Fahrt (13:28 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Sicherstellung des Angebots in den Schulferien
Vreden, Industriegebiet Gaxel Haltestelle Abzw. Industriegebiet
Linie R71, Mo-Fr T120 (08-19 Uhr), Sa T60 (09-18 Uhr)
Linie R71 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Vreden Busbf.
Anbindung ausreichend
21 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
Vreden, Gewerbegebiet Nord Haltestelle Harlemanns Blüten (ca. 600 m entfernt)
Linie B3, Mo-Fr 3 FP(08:10-18:50 Uhr)
Linie B3 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Vreden Busbf. mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
Vreden, Gewerbegebiet Lünten Haltestelle Kirche (ca. 1,2 km ent-fernt)
Linie B2, Mo-Fr 3 FP (07:36-17:28 Uhr)
Linie B3, Mo-Fr 3 FP (08:21-18:42 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Vreden Busbf. mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
Haltestelle Wöhrmann (ca. 1,2 km entfernt)
Linie 782, Schulverkehr mit 2 Fahrten (07:07 und 13:49 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsan-gebots oder einer zusätzlichen Haltestelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung wei-terer Fahrten Mo-Fr
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 22
ÖPNV-Anbindung von Freizeitzielen mit gesteigerter Bedeutung für den ÖPNV
Standort und Einrichtung ÖPNV-Anbindung2 Bewertung
(grau hinterlegt: Handlungsbe-darf prüfen)
Ahaus, Amtsvenn Haltestelle Heidehof
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Ahaus, Schloss Ahaus Haltestelle Marienplatz (ca. 400 m entfernt)
Linie S70/71, Sa T60 (06:30-21:30 Uhr; Taktlücken 17:30 und 19:30 Uhr), So T120 (08:30-21:30 Uhr)
Linie R76, Sa T60 (07-21:30 Uhr), So T120 (09:30-19:30 Uhr)
Linie C87, Sa T60 (07-17:30 Uhr, TaxiBus, kein Einstieg) und So T120 (08:30-19:30 Uhr, TaxiBus, kein Einstieg)
Haltestelle Rathaus (ca. 280 m entfernt)
Linie 781, Sa T120 (07:30-22:15 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Ahaus Bahn-hof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des regiona-len ÖPNV
Anbindung ausreichend
Bocholt, Bahia Erlebnisbad Haltestelle Bahia-Bad
Linie T11, Sa T30 (07:45-16:30 Uhr)
Linie T11 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Bocholt Bustreff mit Anschluss an Linien des regi-onalen ÖPNV sowie Bocholt Bf. mit zusätzlichem Anschluss an den SPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
2 Fahrplanstand 30.05.2017
23 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Bocholt, Freizeitanlage Aasee Haltestelle Tenkingstraße
Linie C3, Sa T30 (07:30-16:30 Uhr)
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
Bocholt, Kinodrom Haltestelle Kinodrom
Linie 64 Sa T120 (05:45-18:45 Uhr), So 3 FP (10:45-17:45 Uhr)
Linie C4, Sa T30 (07:30-16:30 Uhr)
Linie C5, Sa T30 (07:30 Uhr-16:30 Uhr)
Linie T12, Sa T30 (07:30 Uhr-16:30 Uhr)
Alle Linien Verkehren über den Verknüpfungspunkt Bocholt Bus-treff mit Anschluss an weitere Li-nien des regionalen ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung weite-rer Fahrten am Sonntag
Bocholt, Schloss Diepenbrock Haltestelle Schloss
Linie C8, Sa T60 (07:30-16 Uhr)
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
Bocholt, Stölting Arena Haltestelle Alffstr.
Linie T11, Sa T30 (07:45-16:30 Uhr)
Linie T11 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Bocholt Bustreff mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
Bocholt, Textilmuseum Haltestelle Am Kreuzberg (ca. 500 m entfernt)
Linie R51, Sa T60 (06:30-02:30 Uhr, davon zwischen 08:30-19:30 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (08:30-03:30 Uhr, davon zwi-schen 08:30-19:30 Uhr als Taxi-Bus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie C3, Sa T30 (07:30-16:30 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Bocholt Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des re-gionalen ÖPNV
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 24
Borken, Freizeitbad Aquarius Haltestelle Aquarius Linie B9, Sa T120 (09:15-13:15 Uhr)
Haltestelle Parkstraße (ca. 400 m entfernt)
Linie R21, Sa T120 (07:15-17:45 Uhr), So T120 (10:15-20:15 Uhr)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 853, Sa T60 (8:45-13:45 Uhr)
Anbindung ausreichend
Borken-Burlo, Oblatenkloster Mariengarden
Haltestelle Kloster
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Borken-Gemen, Wasserburg Ge-men
Haltestelle Ev. Johanneskirche (ca. 300 m entfernt)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie 853, Sa T60 (8:45-13:45 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Borken Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des re-gionalen ÖPNV
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Borken-Gemen, Wallfahrtszent-rum Schönstatt
Haltestelle Bodelschwinghaus (ca. 1,3 km entfernt)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Borken Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des re-gionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
25 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Borken-Hoxfeld, Freizeit- und Erholungsgebiet Pröbstingsee
Haltestelle Kaninchenberg (ca. 800 m entfernt)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Linie R51 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Borken Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des regionalen ÖPNV
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Borken-Rhedebrügge, Natur-schutzgebiet Versunken Bokelt
Haltestelle Waldschenke (ca. 1,2 km entfernt)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Linie R51 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Borken Bahnhof mit Anschluss an den SPNV und weitere Linien des regionalen ÖPNV
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Gescher, Museumshof Haltestelle Museumshof
Linie R61, Sa T120 (08-19 Uhr), So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Linie R61 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Gescher, Westfälisches Glocken-museum
Haltestelle Museumshof (ca. 150 m entfernt)
Linie R61, Sa T120 (08-19 Uhr), So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Linie R61 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 26
Gronau, Hallenbad Haltestelle Hallenbad
Linie C3, Sa T60 (07:45-14 Uhr), So T120 (13-19 Uhr, TaxiBus)
Linie C3 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Gronau Hertie mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung weiterer Fahrten Samstagnach-mittag und Sonntagvormittag
Gronau, Inselpark Haltestelle Müllerstr. (ca. 750 m entfernt)
Linie C2, Sa T60 (08-14 Uhr), So T60 (13-19 Uhr, TaxiBus)
Linie T5, Sa T60 (07:30-18:30 Uhr, kein Einstieg) und So T60 (13:30-18:30 Uhr, kein Einstieg)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Gronau Her-tie mit Anschluss an weitere Li-nien des regionalen ÖPNV
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung weiterer Fahrten Samstagnach-mittag und Sonntagvormittag
Gronau, Naherholungsgebiet Dreiländersee
Keine Anbindung ► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Bedienungsangebots am Samstag und Sonntag
Gronau, Parkfreibad Haltestelle Brandströmstraße (ca. 600 m entfernt)
Linie R77, Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Gronau Her-tie mit Anschluss an weitere Li-nien des regionalen ÖPNV
Linie R77 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Gronau, Rock’n’Pop Museum Haltestelle Bahnhof (ca. 350m entfernt)
RB64, Sa T60 (06:30-01:30 Uhr), So T60 (08:30-23:30 Uhr)
RB51, Sa T60 (06-21 Uhr), So T60 (07:30-22 Uhr)
R77, Sa T60 (07:45-18:45 Uhr), So T60 (08:45-19:30 Uhr)
Anbindung ausreichend
27 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
400, Sa T120 (08:30-20:30 Uhr, Ta-xiBus), So T120 (09:30-18:30 Uhr, TaxiBus)
Zusätzlich verkehrt:
C1, Sa T60 (08-14 Uhr), So T60 (13-19 Uhr, TaxiBus)
T4, Sa T60 (07:30-13:30 Uhr, Taxi-Bus), So T60 (13:30-18:30 Uhr, Ta-xiBus)
T5, Sa (07:30-18:30 Uhr, TaxiBus), So T60 (13:30-18:30 Uhr)
C2, Sa (08-14 Uhr), So (13-19 Uhr, TaxiBus)
C3, Sa (08-19 Uhr), So (13-19 Uhr, TaxiBus)
Haltestelle Müllerstr. (ca. 750 m entfernt)
Linie C2, Sa T60 (08-14 Uhr) und So T60 (13-19 Uhr, TaxiBus)
Linie T5, Sa T60 (07:30-18:30 Uhr, kein Einstieg) und So T60 (13:30-18:30 Uhr, kein Einstieg)
Gronau, Tierpark Haltestelle Rathaus (ca. 500 m entfernt)
Keine Bedienung
Haltestelle Blücherstr. (ca. 500 m entfernt)
Linie R77, Sa T60 (07:30-19 Uhr), So T120 (09-19:30 Uhr)
Linie R77 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Gronau Hertie mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
Linie R77 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Angebot ausreichend
Gronau-Epe, Blütenfreibad Haltestelle Freibad
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 28
oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Heiden, HeidenSpassBad Haltestelle Marienschule (ca. 250 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Heiden, Westmünsterlandhalle Haltestelle Marienschule (ca. 250 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Isselburg, Anholter Schweiz Haltestelle Vehlingen Terhorst (ca. 550 m entfernt) Linie 61, Sa T120 (07- 13 Uhr), dann T180 bis 22 Uhr, So T120 (08-21 Uhr, Taktlücken 11-19 Uhr)
Linie 61 verkehrt in den Sommer-monaten als FietsenBus
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Isselburg, Wasserburg Anholt Haltestelle Schloss Anholt
Linie 61, Sa T120 (07-13 Uhr), dann T180 bis 22 Uhr, So T120 (08-21 Uhr, Taktlücken 11-19 Uhr)
Linie 61 verkehrt in den Sommer-monaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Legden, Dorf Münsterland Haltestelle Dorf Münsterland
N6, Sa T120 (20:30-04:30 Uhr)
N8, Sa T120 (21-03:30 Uhr)
N12, Sa T120 (19:30-04 Uhr)
N14, Sa T120 (20:30-04 Uhr)
N20, Sa T120 (20:15-04:15 Uhr)
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung weiterer Fahrten Samstag und Sonntag
Legden, Wasserschloss Egelborg Keine Anbindung ► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Bedienungsangebots am Samstag und Sonntag
Raesfeld, Isselquelle Keine Anbindung ► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots
29 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
oder eines Bedienungsangebots am Samstag und Sonntag
Raesfeld, Renaissance-Tiergar-ten mit Informations- und Besu-cherzentrum
Haltestelle Schloss (ca. 450 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Raesfeld, Wasserschloss Haltestelle Schloss (ca. 450 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Reken, Alte Wehrkirche St. Si-mon + Judas
Haltestelle Alte Kirche
Linie R74, Sa T60 (09-23:45 Uhr) ab 15 Uhr T120, 19 Uhr TaxiBus, So T120 (11-19 Uhr)
Linie R73, Sa T60 (08-23:45 Uhr, ab 17 Uhr TaxiBus), So T120 (10-19 Uhr, TaxiBus)
Linie R74 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Reken, Wildpark Frankenhof Haltestelle Frankenhof
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Reken-Groß Reken, Frei- und Hallenbad
Haltestelle Tennisplätze (ca. 600 m entfernt)
Keine Bedienung
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Reken-Groß Reken, Niedrigseil-garten und Walderlebnisweg
Haltestelle Hartmannshöhe (ca. 250 m entfernt)
Linie R74, Sa T60 (09-23:45 Uhr) ab 15 Uhr T120, 19 Uhr TaxiBus, So T120 (11-19 Uhr)
Linie R74 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Reken-Maria Veen, Waldvogel-park
Haltestelle Bahnhof (ca. 1,1 km entefernt)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 30
Linie R74, Sa T60 (08-23:45 Uhr, ab 19 Uhr T120 als TaxiBus), So T120 (09:45-19 Uhr)
Linie R74 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
Rhede, Hallen- und Freibad Haltestelle Hallen-/Freibad
Linie B5, Sa 3 Fahrten T120 (08:11-12:11 Uhr)
Linie B5 verkehrt über den Ver-knüpfungspunkt Rhede Gudula-kirche mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
Rhede, Schloss Haus Rhede mit Walgebiet "Prinzenbusch"
Haltestelle Gudulakirche (ca. 300 m entfernt)
Linie S75, Sa 4 FP (08-18 Uhr), So 7 Fahrten (09-20 Uhr)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie B4, Sa 2 Fahrten (09:15-11:15 Uhr)
Linie B5, Sa T60 (08-13 Uhr)
Linie B6, Sa 3 Fahrten (08:20-12:20 Uhr)
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Rhede, Spielzeugmuseum Max und Moritz
Haltestelle Rathaus (ca. 200 m entfernt)
Linie B4, Sa 2 Fahrten (09:15-11:15 Uhr)
Linie B5, Sa T60 (08-13 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Rhede Gudu-lakirche mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots Samstagnach-mittag und am Sonntag
Rhede, St. Gudula-Kirche Haltestelle Gudulakirche Anbindung ausreichend
31 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Linie S75, Sa 4 FP (08-18 Uhr), So 7 Fahrten (09-20 Uhr)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Zusätzlich verkehrt:
Linie B4, Sa 2 Fahrten (09:15-11:15 Uhr)
Linie B5, Sa T60 (08-13 Uhr)
Linie B6, Sa 3 Fahrten (08:20-12:20 Uhr)
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Rhede-Burlo, Burlo-Vardinghol-ter Venn
Haltestelle Vennweg (ca. 2,7 km entfernt)
B4, Sa 2 Fahrten (09:29 und 11:29 Uhr)
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines weiteren Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Schöppingen, Künstlerdorf Haltestelle Altes Rathaus (ca. 350 m entfernt)
Linie 772, So eine Fahrt (22:41 Uhr)
Linie S70/71, Sa T60 (07-21 Uhr), So T120 (09-21 Uhr)
Linie T79, Sa T60 (07-19 Uhr)
Anbindung ausreichend
Schöppingen, Vechtebad Haltestelle Vechtebad
Keine Bedienung
Haltestelle Berliner Straße (ca. 200 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Schöppingen-Eggerode, Gna-denkapelle / Wallfahrtskirche
Haltestelle Vechtebrücke (ca. 200 m entfernt)
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Sonntag
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 32
Linie T26, Sa auf So T120
Linie T79, Sa T60 (07-19 Uhr)
Stadtlohn, Eisenbahnmuseum Haltestelle Ehem. Bf.
Linie R61, Sa T120 (08-18 Uhr), So T120 (09:30-20:30 Uhr)
Alle Linien verkehren über den Verknüpfungspunkt Stadtlohn Busbahnhof mit Anschluss an weitere Linien des regionalen ÖPNV
Linie R61 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Stadtlohn, Siku-Museum Haltestelle Von-Ardenne-Str./SVS (ca. 300 m entfernt)
Keine Bedienung
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Südlohn, Maislabyrinth und Bauerngolf
Haltestelle Tünte
Linie R76, Sa T60 (07-21Uhr), So T120 (09:30-19 Uhr)
Linie R76 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Velen, SportSchloss Haltestelle Schloss
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Velen-Ramsdorf, Burg Ramsdorf Haltestelle Ortsmitte (ca. 200 m entfernt)
Linie R51, Sa T60 (07-03 Uhr, da-von zwischen 09-20 Uhr T120 als TaxiBus) Uhr, So T120 (09-03 Uhr, davon zwischen 09-20 Uhr als Ta-xiBus)
Linie R51 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Anbindung ausreichend
Vreden, Kult Haltestelle Busbf. (ca. 350 m ent-fernt)
Anbindung ausreichend
33 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Linie S70/71, Sa T60 (07-22 Uhr), So T120 (08-21 Uhr)
Linie R71, Sa T60 (09-18 Uhr)
Linie R61, Sa T120 (07-19:30 Uhr), So T120 (09-20 Uhr)
Linie R61 verkehrt in den Som-mermonaten als FietsenBus
Vreden, Schwatte Gatt Haltestelle Bösenheide (ca. 1,5 km entfernt)
Keine Bedienung
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Vreden-Zwillbrock Haltestelle Von dem Berg (ca. 1,5 km entfernt)
Keine Bedienung
Keine Haltestelle in direkter Nähe
► Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung ei-nes alternativen Mobilitätsange-bots oder einer zusätzlichen Hal-testelle
► Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines Fahrtenangebots am Samstag und Sonntag
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 34
Touristischer Fachbeitrag des Kreises Borken zum Nahverkehrsplan
1. Aktuelle Situation und Zielsetzungen
Sowohl der Regionalplan als auch der Kompass 2025 für den Kreis Borken berücksichtigen in ihren Zielfor-mulierungen den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor und fordern eine barrierefreie, bedarfsgerechte Erschließung touristischer Attraktionen mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dessen Verknüpfung mit dem Radverkehr. Das Klimaschutzkonzept für den Kreis Borken zielt auf eine Verbesserung der Möglich-keiten für klimaschonende Mobilität ab, insbesondere durch Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger und Nutzung des ÖPNV. Zudem wird im Infrastrukturkonzept für die Radregion Münsterland die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der Vernetzung von Fahrrad und ÖPNV betont.
Positive Beispiele, die diese Ziele bereits umsetzen, sind:
- die Fietsenbuslinien, die schon jetzt einen wesentlichen Baustein der umweltfreundlichen Freizeit- und Touris-musmobilität im Kreis Borken darstellen,
- Angebote für Rad- und Wandertouren, die die An- und Abreise mit der Bahn direkt integrieren (z.B. die „Bahn&Bike“-Routen des ZVM und die „StadtLandFluss BUS“ - Wanderrouten der RVM),
- die im Rahmen der Regionale 2016 entstandene „BahnLandLust-Route“ in Verbindung mit dem Ausbau des Mobilitätsangebotes der Bahn auf der Strecke „Coesfeld-Reken-Dorsten“.
Mit seinem gut ausgebauten Radwegenetz und zahlreichen radtouristischen, auch grenzüberschreitenden Themenrouten besitzt der Kreis Borken eine besondere Stärke im Radtourismus.
Die Anreise in die Region ist entlang der Hauptverkehrsachsen aus Essen, Dortmund, Münster, Enschede und Wesel mit Bus und Bahn schon jetzt gut möglich3. Allerdings sind die Möglichkeiten der spontanen Fahrrad-mitnahme, insbesondere in größeren Reisegruppen und ohne vorherige Reservierung, deutlich ausbaufähig.
Daneben geht es um die Fortbewegung von Besuchern innerhalb des Kreises im Anschluss an die Haupt-An-kommensorte (die Überbrückung der „letzten Meile“) und die Erschließung (freizeit-)touristischer Highlights (POIs sowie Rad- und Wanderrouten). Aus freizeit-(touristischer) Sicht sollte insbesondere die Erreichbarkeit mit ÖPNV-Angeboten in den Tagesrandzeiten und am Wochenende angestrebt werden. Insbesondere an den Bahnhöfen gilt es zudem, Schnittstellen zum Radverkehr zu schaffen - durch Möglichkeiten der Fahrradmit-nahme und/oder den Ausbau von Verleihsystemen an den Haupt-Ankommensorten. In diesem Zusammen-hang muss auch der Trend zu einer stärkeren Nutzung von E-Bikes berücksichtigt werden. Intermodale Ange-bote (Schnittstellen zu Bus/Fahrrad/PKW, auch Fahrzeugverleih) sind an einigen Bahnhöfen bereits verfüg-bar, aber weiter ausbaufähig und nicht immer optimal auf die (freizeit-)touristischen Belange abgestimmt.
Dabei sind die verschiedenen touristischen Zielgruppen unterschiedlich offen gegenüber Angeboten des ÖPNV. Für die Tourismusentwicklung im Kreis Borken aktuell relevante Zielgruppen sind insbesondere:
- Sozioökonomisch: „(aktivreisende) Familien“, „Aktive Best Ager“ und „(aktivreisende) Erwachsene Paare“4. - Nach Aufenthaltsdauer: Tages- und Wochenendbesucher, - Nach Herkunft; Besucher insbesondere aus den „Quellgebieten“ Ruhrgebiet, den niederländischen Grenzregionen
Achterhoek und Twente sowie Münster.
3 Zudem wird derzeit (02.12. bis 30.04.2018) eine Busverbindung zwischen Aalten und Bocholt getestet. Diese verknüpft die ÖPNV- und
Fernverkehrsnetze, an die beide Städte angebunden sind, miteinander und ermöglicht so in beide Richtungen die umweltfreundli-che Anreise auch von Freizeit- und Urlaubsgästen.
4 vergleiche Zielgruppenhandbuch zum Masterplan Tourismus Nordrhein-Westfalen, Download unter https://www.touristiker-
nrw.de/wp-content/uploads/2014/04/Zielgruppenhandbuch-Tourismus-NRW.pdf
35 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
„Aktivreisende Familien“ reisen laut Zielgruppenhandbuch bereits jetzt zu 22 % mit dem Bus an und zu 6 % mit der Bahn. Sie sind zudem durch familiengerechte Nahverkehrsangebote wie Kombi-Tickets zu erreichen. Auch wenn die Wahl des Verkehrsmittels für die Anreise stark vom Reiseziel und dessen Erreichbarkeit sowie innerhalb der Zielgruppe wiederum vom sozialen Milieu abhängt5, kann dieser Zielgruppe eine gewisse ÖPNV-Affinität schon bei der Anreise zugesprochen werden. Innerhalb ihres Zielgebietes schätzen Familien kurze Wege zu Attraktionen und Kombinationen von Aktivitäten, die mit Kindern gut zu bewältigen sind.
Dagegen möchten die „Aktiven Best Ager“ sowie die „Erwachsenen Paare“ am Reiseziel lieber unabhängig sein und reisen daher überwiegend mit dem eigenen PKW an (88% der aktivreisenden und 72% der kultur-reisenden Best Ager sowie mehr als 80 % der erwachsenen Paare kommen mit dem eigenen PKW; vgl. Ziel-gruppenhandbuch NRW). Erfolgsversprechend sind für diese Zielgruppe insbesondere Angebote des Nahver-kehrs am Zielort, die individuell und flexibel kombiniert werden können.
Eine Änderung des Mobilitätsverhaltens wird nicht kurzfristig zu erwarten sein. Bei der Anreise wird neben Faktoren wie Komfort und Reiseerlebnis („der Urlaub beginnt mit der Anreise“) insbesondere der Zeitfaktor eine zentrale Rolle spielen. Vor Ort gewinnen angesichts der (noch) geringen (freizeit-)touristisch bedingten Fahrgastzahlen, die zudem vor allem in den klassischen Schwachverkehrszeiten am Wochenende anfallen, flexible Angebote besonders an Bedeutung. Diese müssen durch eine intensive zielgruppenspezifische Kom-munikation begleitet werden. Hierbei kann teilweise ein angebotsorientiertes (statt nachfrageorientiertes) Vorgehen im Rahmen von Pilotprojekten/Testbetrieben sinnvoll sein, wobei die Bedürfnisse der Zielgruppen im Fokus stehen müssen.
Neben der Stärkung des lokalen Angebots für die Bewohner des Kreises Borken bietet ein Ausbau solcher An-gebote Chancen für einen mittelfristigen Umstieg der Besucher auf umwelt- bzw. klimafreundlichere Ver-kehrsmittel. Er bietet - in Angebotsbündel eingebunden und aktiv vermarktet - aber auch Chancen auf eine Steigerung von Besucherzahlen. Daher sollte geprüft werden, wie neue Mobilitätsangebote im Zusammen-spiel von zielgruppenspezifischer touristischer Produkt-/Paketentwicklung, Serviceangeboten, Marketing und Nahverkehrsentwicklung „an den Mann/die Frau gebracht“ werden können.
5 siehe z.B. SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH: https://www.sinus-institut.de/fileadmin/user_data/sinus-insti-tut/Dokumente/downloadcenter/Sinus_Milieus/2017-01-01_Informationen_zu_den_Sinus-Milieus.pdf (Stand 15.03.2018)
Tourismuszahlen im Kreis Borken
2017 Anzahl Veränderung seit 2016
Geöffnete Beherbergungsbetriebe (mit 10 und mehr Gästebetten)* am 31.12.
125 -6 %
Angebotene Betten am 31.12.2017 5.090 -4,5 %
Gästeankünfte im Jahr 2017 360.703 +5,0 %
Gästeübernachtungen im Jahr 2017 711.938 +5,3 %
Mittlere Aufenthaltsdauer im Jahr 2017 2,0 Tage 0 %
Auslastungsgrad der Betten 34,9 % +9,7 %
* einschließlich Campingplätzen (Touristik-Camping) ab 10 Stellplätzen
Quelle: IT.NRW, Stand 27.04.2018
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 36
2. Maßnahmenempfehlungen
Eine Bestandsaufnahme von Tourismus-, Naherholungs- und Freizeitzielen im Kreis Borken, eine Bewertung der jeweiligen Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie die Betrachtung aktueller tou-ristischer Konzeptionen im Naturpark Hohe Mark haben Hinweise auf mögliche Ansatzpunkte zur Verbesse-rung der Erschließung mit dem ÖPNV oder aber mit alternativen Mobilitätsangeboten ergeben. Nur in selte-nen Fällen empfehlen sich aus touristischer Sicht zusätzliche Haltepunkte an bestehenden Linien und/oder zusätzliche Fahrtenangebote auf diesen Linien, insbesondere an den Wochenenden. Häufiger wird es darum gehen, flexible, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen, die teilweise auch nur in den Sommermonaten ange-boten werden. Meist resultiert die Nachfrage nicht nur aus touristischen Bedarfen, sondern aus Bedarfen der örtlichen oder regionalen Bewohner.
Daneben werden Vorschläge gemacht, die eine stärkere Nutzung des bestehenden ÖPNV-Angebotes durch Besucher unterstützen können.
2.1 Touristische POIs und Freizeitziele
Die Kommunen und der Münsterland e.V. haben bedeutende touristische Ziele (Points of Interest – POI) und Freizeitziele benannt, für die die Erschließung mit dem ÖPNV (insbesondere an den Wochenenden) geprüft wurde. Bei den Freizeitzielen wurde ein besonderes Augenmerk auf die Freizeitbäder gerichtet, da Schwim-men auf Platz eins der zusätzlichen Aktivitäten von Radreisenden liegt6. Für die im Folgenden aufgeführten touristischen Ziele und Freizeitziele könnte ein Ausbau der ÖPNV-Anbindung bzw. die Schaffung alternativer Mobilitätsangebote sinnvoll sein (d.h. es handelt sich nicht um eine umfassende Darstellung touristischer Ziele im Kreis Borken, sondern nur um bedeutende Ziele, die noch besser mit dem Nahverkehr erschlossen werden könnten). Die in der Tabelle enthaltenen Empfehlungen sollten insbesondere mit Blick auf Nutzerpo-tenziale geprüft werden (d.h. im Abgleich mit bestehenden Besucherzahlen und unter Berücksichtigung der mittelfristigen Steigerungspotenziale durch touristische Produktentwicklung und Marketing).
6 vgl. Marktstudie „Radreisen der Deutschen“, Benchmarknutzer-Feldstudie 2013 von Trendscope
37 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Kommune POI Kommentare/Empfehlungen aus Tourismus-/Freizeitsicht
Ahaus
Haarmühle touristisch bedeutsam; bislang keine Anbindung am Wochenende (Bürgerbus B12: Mo.-Fr. T120 (09:30-17:30);
Gastronomie, Fahrradverleih und E-Bike-Ladestation vorhanden;
TOP 07 (Touristischer Orientierungspunkt)
Empfehlungen: Prüfung der Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Samstag und Sonntag prüfen (siehe Kapitel 12.2, Teil B)
Aquahaus und Freibad Alstätte Bürgerbus steuert diese Freizeitziele wochentags an
Empfehlung: Ausweitung des Angebote auf das Wochenende prüfen
Bocholt Freizeitanlage Aasee + Textil-Werk
Empfehlung: Anbindung der Weberei und des Aasees über Uhlandstraße prüfen (insbes. am Wochenende)
Inselbad Bahia Aktuell kein (reguläres) Fahrtenangebot am Sonntag
Insbesondere aus Freizeitsicht wichtig + für Touristen-Zielgruppe „Familien mit Kindern“
Empfehlung: Evaluierungsergebnisse zum Pilotprojekt Buslinie Bocholt-Aalten mit Haltestelle am „Bahia“ berücksichtigen (siehe Prüfauftrag PL-IX)
Borken Freizeitgelände Pröbsting Busanbindung ist eigentlich gut (Haus Pröbsting, Hoxfeld Kaninchenberg mit R51 (Fietsenbus))
Empfehlung: bessere Wegeverbindung insbes. zwischen Haltestelle Hoxfeld Kaninchenberg und Freizeit-gelände herstellen (im Zuge der Umgestaltung/Neueinrichtung Campingplatz berücksichtigen) + stärkere Kommunikation der Busanbindung
Gronau Eper Bülten Nahe gelegene Haltestelle Alfertring/Nienborger Damm wird kaum angefahren, am Wochenende gar nicht
Empfehlung: Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Samstag und Sonntag
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 38
Kommune POI Kommentare/Empfehlungen aus Tourismus-/Freizeitsicht
Heiden Spaßbad Kein Fahrtenangebot am Wochenende (Haltestelle Marienschule)
Empfehlung: Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Samstag und Sonntag von April bis September
Legden Dorf Münsterland Touristische Bedeutung auch als Tagungshotel;
Sa./So. nur Abend- und Nachtfahrten;
ca. 1,5 km Fußweg vom Bahnhof (Dortmund-Enschede); Anbindung nach Münster nur über Taxibuslinie nach Schöppingen (Mo.-Sa.), dann S70
Empfehlung: Prüfung der Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots oder eines Fahr-tenangebots ab Bahnhof insbesondere tagsüber am Samstag und Sonntag, aber auch bedarfsorientiert (Ta-gungsgäste) wochentags (in Kooperation mit dem Dorf Münsterland) (siehe Kapitel 12.2, Teil B)
Dormitorium Asbeck / Ortskern touristisch bedeutsam;
ÖPNV-Anbindung nur Mo.-Fr. über Bürgerbus B1
Empfehlung: Prüfung der Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Samstag und Sonntag (siehe Kapitel 12.2, Teil B)
Raesfeld Wasserschloss, Tiergarten, Na-turparkhaus
touristisch bedeutsam; Bestandteil in den geplanten Erlebnisräumen „Dingdener Heide & Raesfeld“ (Aktive Best Ager) bzw. „Raesfeld“ (Familien) im Naturpark Hohe Mark; Naturparkhaus als Willkommensort (siehe Ergebnisse regionaltour. Konzept);
Anbindung an Hohe Mark Steig geplant
Anbindung über Fietsenbus R21 (HP Weseler Str.) – eine Ausweitung des Angebotes samstags ist vorgese-hen, siehe Maßnahme ML-VIII
39 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Kommune POI Kommentare/Empfehlungen aus Tourismus-/Freizeitsicht
Haltestelle „Schloss“ wird am Wochenende nicht bedient;
Empfehlung: Prüfung der Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots zur Haltestelle „Schloss“ am Samstag und Sonntag
Reken Wildpark Frankenhof Bedienung der Haltestelle „Frankenhof“ nur im Schülerverkehr;
Empfehlung: Verbesserung der Anbindung wäre touristisch und aus Freizeitsicht sinnvoll und ist auch Empfehlung im Regionaltouristischen Konzept für den Naturpark Hohe Mark (Erlebnisraum „Wilde Mark“ für Familien), daher sollte sie bei der Entwicklung des Erlebnisraumes mit berücksichtigt werden (z.B. als alternatives Mobilitätsangebot im Naturpark), siehe nachfolgenden Punkt
Freibad Groß Reken Prüfung der Berücksichtigung im Bürgerbuskonzept der Gemeinde Reken
Rhede
Frei- und Hallenbad Keine Bedienung samstagnachmittags und sonntags,
Empfehlung:
Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Samstag-nachmittag und Sonntag (im Winter nur vormittags, siehe Öffnungszeiten Hallenbad)
Dingdener Heide Bürgerbus Mo-Fr. bis Haltestelle Büngerner Heide (T120)
Empfehlung: evtl. im Zuge der Entwicklung des Erlebnisraums Dingdener Heide & Raesfeld über Auswei-tung des Angebotes auf das Wochenende nachdenken
Schöppingen Brennerei Sasse Keine ÖPNV-Anbindung; Führungen nur Samstags oder nach Vereinbarung, Privatverkauf nur wochentags
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 40
Kommune POI Kommentare/Empfehlungen aus Tourismus-/Freizeitsicht
Ggf. Prüfung einer möglichen Anbindung (in Abhängigkeit von den Besucherzahlen und der jeweiligen An-reise (individuell oder in Gruppen))
Wallfahrtsort Eggerode Taxibus fährt nicht sonntags
Empfehlung: Prüfung der Möglichkeiten und Potenziale zur Ausweitung des Taxibus-Angebotes auf Sonn-tag in Anhängigkeit von den Besucherzahlen
Stadtlohn Siku- und Oldtimermuseum Keine Bedienung der nahegelegenen Haltestellen am Sonntag (Öffnungszeiten Mo.-Do. 14:00-18:00, Sonn- und feiertags 11-18 Uhr sowie nach Vereinbarung)
Empfehlung: Prüfung der Möglichkeit und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsangebots am Sonntag (in Abhängigkeit von den Besucherzahlen)
Südlohn – Verbindung nach Winterswijk Bürgerbus Stadtlohn-Südlohn-Winterswijk fährt nur Mo.-Fr.; insbes. Samstag und an nur in den Niederlan-den verkaufsoffenen Tagen hohes grenzüberschreitendes PKW-Aufkommen
Empfehlung: Evtl. Pilotprojekt einer ÖPNV-Verbindung am Wochenende (insbes. Samstag) nach Winters-wijk andenken (siehe Prüfauftrag PL-IX)
Vreden
Zwillbrocker Venn,
Biostation,
Barockkirche
Touristisch bedeutsam;
TOP 08
Verlängerung der Linie R61(evtl. nur Sa./So.) als Fietsenbus bis Zwillbrock ist nicht machbar, da die Fahr-zeit Vreden-Coesfeld schon 57 Min. beträgt; eine Verlängerung der Strecke würde den Einsatz eines weite-ren Busses erfordern.
41 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Kommune POI Kommentare/Empfehlungen aus Tourismus-/Freizeitsicht
Empfehlung: Prüfung der Möglichkeiten und Potentiale zur Einrichtung eines alternativen Mobilitätsange-botes (siehe Kapitel 12.2, Teil B)
2.2 Empfehlungen aus dem Regionaltouristischen Konzept für den Naturpark Hohe Mark Westmünsterland
Im Rahmen des Projektes WALDband der Regionale 2016 wurde unter anderem ein regionaltouristisches Konzept erarbeitet, das Mobilitätsaspekte einbezieht und insgesamt dazu beitragen soll, das touristische Po-tenzial des Naturparks Hohe Mark Westmünsterland weiter zu erschließen und auszuschöpfen. Die Vor-schläge aus dem regionaltouristischen Konzept wurden am 24.04.2018 den touristischen Akteuren aus dem Naturpark vorgestellt und sollen anschließend partnerschaftlich mit öffentlichen und privaten touristischen Leistungsträgern abgestimmt und weiter konkretisiert werden.
Für den Nahverkehrsplan relevant sind aktuell insbesondere die im regionaltouristischen Konzept vorge-schlagenen „Einstiegs- und Willkommensorte (Mobilität)“. Sie haben eine herausgehobene Funktion im Rahmen der Anreise in den Naturpark bzw. sollen diese zukünftig einnehmen. Sie sollen (erstrebenswerter Weise im Rahmen einer nachhaltigen Mobilitätskette) stärker durch anreisende Touristen frequentiert wer-den und über ein höherwertiges und umfassendes Angebot an Informationen, Serviceausstattung sowie Mo-bilitäts- und Umstiegsmöglichkeiten verfügen.
Für den Kreis Borken sind derzeit folgende Willkommensorte im Bereich Mobilität vorgeschlagen: Bocholt (Bf.), Borken (Bf.) und Bahnhof Reken (Haltepunkt bzw. künftig Bahnhof). Für diese Standorte sind im Rah-men des Nahverkehrsplans Standorte für Mobilitätsstationen vorgeschlagen (siehe Maßnahme I-I)
Das Konzept der Willkommensorte könnte auch auf andere touristisch bedeutsame Ankommensorte (z.B. Bahnhöfe in Ahaus und Gronau) ausgeweitet werden.
Mit Blick auf die anvisierten Zielgruppen und deren räumlichen Einzugsbereich sowie auf die Profilthemen der künftigen Tourismusentwicklung im Naturpark Hohe Mark wurden zudem sogenannte Erlebnisräume de-finiert. Jeder dieser Teilräume soll über ein ausreichendes und konsistentes touristisches Angebot oder zu-mindest Entwicklungspotenzial für ein- bis mehrtägige Aufenthalte verfügen. Für jeden der empfohlenen Er-lebnisräume wurde ein Einstiegsort mit möglichst guter Anbindung an den ÖPNV und an die Top-Themenrou-ten empfohlen. Diese sollen im Zuge der partnerschaftlichen Entwicklung der Erlebnisräume abgestimmt und weiter konkretisiert werden.
Daneben wurden Orte identifiziert, an denen mehrere Routen und/oder Wanderwege zusammentreffen bzw. an denen man auf ein oder mehrere alternative Fortbewegungsmittel umsteigen kann. Diese Mobilitätskno-tenpunkte liegen an touristisch attraktiven Orten bzw. in der Nähe von Highlights. Perspektivisch lassen sich an diesen Knotenpunkten (möglichst intermodale) Verknüpfungsstellen zwischen den Erlebnisräumen, den Rad-/ Wanderrouten sowie den Verkehrsmitteln einrichten. Hierbei wird auch die Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr von Bedeutung sein. Da sich die Lage und jeweilige Ausstattung der Mobilitätsknotenpunkte erst im Zuge der Weiterentwicklung der touristischen Leitprodukte des Naturparks konkretisieren werden, sind sie hier nicht im Einzelnen aufgeführt.
Die für den ÖPNV im Naturpark Hohe Mark vorgeschlagenen Maßnahmen sollten im Zuge der Weiterentwick-lung der touristischen Leitprodukte konkretisiert und umgesetzt werden.
2.3 Empfehlungen zur Unterstützung einer stärkeren Nutzung des ÖPNV im Tourismus
Touristische Routen
Durch den Kreis Borken führen viele (freizeit-)touristische Routen, die überwiegend auf den Radverkehr aus-gerichtet sind, sowie Wander- und Reitrouten (letztere sind in Bezug auf den Nahverkehrsplan nicht rele-vant). Je nach thematischem Fokus verbinden diese Routen touristische Highlights wie kulturelle Sehenswür-digkeiten miteinander oder ermöglichen ein abwechslungsreiches Naturerleben. Teilweise bewirkt erst die
Nahverkehrsplan für den Kreis Borken 43
Verbindung über Routen eine touristisch relevante Sichtbarkeit von Einzelattraktionen über die Region hin-aus.
Bei der Vergabe des Gütesiegels „ADFC-Qualitätsradroute“ ist die Anbindung der (hier Fahrrad-)Routen an öffentliche Verkehrsmittel ein wichtiges Kriterium (Häufigkeit des Bahn-Fernverkehrs mit Fahrradmitnahme, Häufigkeit des öffentlichen Verkehrs mit Fahrradmitnahme/Fahrradbus).
Für die überörtlich relevanten Themenrouten und Fernwander- sowie Fernradwege im Kreis Borken sollte(n) daher ein oder mehrere „Einstiegspunkte“ entwickelt und kommuniziert werden, die eine möglichst gute ÖPNV-Anbindung aufweisen – für die Radrouten mit Möglichkeit der Fahrradmitnahme und möglichst weite-ren Informations- und Serviceangeboten (Reparaturservice, Fahrradverleih, etc.).
Grenzüberschreitender touristischer Verkehr
Die Lage an der Grenze zu den Niederlanden, eine bedeutende Zahl an niederländischen Gästen insbeson-dere aus den Regionen Achterhoek und Twente sowie die vorhandenen grenzüberschreitenden Themenrou-ten sind von hoher Bedeutung für die (freizeit-)touristische Entwicklung des Kreises Borken.
Daher sollte – auch basierend auf den Ergebnissen der Evaluation des Probebetriebs der Buslinie Bocholt-Aalten – der grenzüberschreitende (touristische) Verkehr auf weitere Potenziale für die Schaffung grenzüber-schreitender ÖPNV-Angebote untersucht werden (beispielsweise die Strecke Borken Bf. – Südlohn-Oeding – Winterswijk).
Produktentwicklung, Kommunikation und Marketing
Bei der Entwicklung und Vermarktung von bestehenden und neuen touristischen Angeboten sollte die Mög-lichkeit einer Anreise bzw. der Fortbewegung in der Region mit öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen Mobilitätsangeboten (z.B. Bürgerbus, Fahrradverleih, etc.) immer mitgedacht und intensiv kommuniziert wer-den. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen zu berücksichti-gen.
Auch aus touristischer Sicht ist die unter der Marke „Bus und Bahn im Münsterland“ geplante stärkere Bün-delung der Informationsangebote zum ÖPNV und Entwicklung einer einheitlichen Mobilitäts-App mit Infos zu allen Nahverkehrsangeboten (inkl. Bürgerbusse, Rufbusse/-taxis, Fahrradverleih mit aktuellem Fahrzeugbe-stand, etc.) zu befürworten.
Als regionale touristische Managementorganisation hat der Münsterland e.V. in seinem Tourenplaner bereits jetzt alle Bushaltestellen integriert. Die Haltestellenfahrpläne sowie Fahrtauskünfte können hierüber jeweils aktuell abgerufen werden.
Alle touristischen Leistungsanbieter sollten zudem die An- und Abreisemöglichkeiten mit dem ÖPNV in ihren Werbematerialien und im Internetauftritt aufführen (Anleitung zur Integration unter http://www.bus-und-bahn-im-muensterland.de/index.php/service.html#FAHRPLANAUSKUNFTAUFIHRERHOMEPAGE). Auch wenn sich das Reiseverhalten nicht kurzfristig ändern wird, ist es wichtig, auf diese Weise eine sukzessive Veränderung des Mobilitätsverhaltens zu fördern.
44 Nahverkehrsplan für den Kreis Borken
Liniensteckbriefe
MoFr (S) 05:29
MoFr (F) 05:29
06:05
06:05
Sa 06:03 08:10
So u. Fe 08:03 09:10
20:43
20:43
22:52
22:52
19:43 21:30
19:43 21:52
23
23
24
24
12 13
6 7
60
60
30/60
30/60
60 60
120 60/120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Münster, Hauptbahnhof (Fernverkehr,
Schienennahverkehr, Regionalverkehr,
Stadtverkehr)
- Schöppingen, Altes Rathaus, Übergang zur
Linie T79*.
- Ahaus, Bahnhof, Übergang zu den Linien R76*,
C87* und dem Schienennahverkehr.
- Vreden, Bahnhof, Übergang zur Linie R71*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Vreden: Busbahnhof
- Ahaus: Bahnhof
- Schöppingen: Altes Rathaus
- Münster: Hauptbahnhof
- Münster: Alstadt/ Bült
- Heek: Rathaus
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- Führt der Linienweg über einen Autobahnabschnitt, sind die
Beförderungskapazitäten so zu bemessen, dass für jeden Fahrgast
ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie I (SB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nutzwagen-Km beinhaltet auch die der Linie S71: 51.000km.
- Beinhaltet keine NutzwagenKm der im Fahrplan dargestellten
Fahrten der Linien 772, D770 und 770.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Doppeldecker, Gelenkbus und
Großraumfahrzeug
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
S70/S71
von
Vreden
nach
Münster
über
Ahaus
über
Schöppingen
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
824000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
SchnellBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Stadtwerke Münster GmbH
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:49
MoFr (F) 07:49
08:40
08:40
Sa 08:49 08:40
So u. Fe
18:08
18:08
18:59
18:59
18:08 17:59
6
6
6
6
9 9
120
120
120
120
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermanverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Vreden, Busbahnhof, Übergang zur Linie S70*.
- Winterswijk (NL): Busstation Übergang zum
Schienennahverkehr.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Vreden: Busbahnhof
- Winterswijk (NL): Busstation
- Winterswijk (NL): Zentrum
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
-Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R71B
von
Vreden
nach
Winterswijk (NL)
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
52000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:55
MoFr (F) 05:55
05:46
05:46
Sa 08:55 07:40
So u. Fe 10:55 09:40
23:14
23:14
21:57
21:57
00:07 22:37
19:14 17:57
17
17
16
16
12 13
5 5
60
60
60
60
60 60
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Groß Reken, Alte Kirche, Übergang zur Linie
R74*.
- Lembeck, Busbahnhof, Übergang zur Linie 209*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Groß Reken: Rathaus
- Groß Reken: Alte Kirche
- Reken: Bahnhof
- Lembeck: Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Einige Fahrten werden nicht an allen Wochentagen bedient.
- Einsatz des TaxiBus T73 in Tagesrandlagen und am Wochenende.
Die Fahrplanleistung der T73 ist in den NutzwagenKm enthalten.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R73 B
von
Groß Reken, Alte Kirche
nach
Lembeck, Busbahnhof
über
Bahnhof Reken
über
Klein Reken
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
111000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
H. Bruns GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
05:42
05:42
Sa 08:30 07:42
So u. Fe 10:30 09:42
23:11
23:11
22:25
22:25
05:40 03:03
19:11 18:25
19
16
20
16
16 14
5 5
60
60
60
60
60/120 60/120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Borken, Bahnhof, Übergang zu den Linien R76*,
S75 und dem Schienennahverkehr.
- Groß Reken, Alte Kirche, Übergang zur Linie
R73*.
- Heiden, Alter Kirchplatz, Übergang zur Linie
T15*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Borken: Bahnhof
- Borken: Wilbecke
- Groß Reken: Alte Kirche
- Maria Veen: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Sa./So. Fietsenbus-Fahrten, die saisonal durchgeführt werden,
sind mit im Fahrplan integriert.
- Einsatz des TaxiBus T74 in Tagesrandlagen und samstags.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw.
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R74
von
Borken
nach
Klein-Reken
über
Heiden
über
Groß Reken
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
273000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
G. Lensing GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:48
MoFr (F) 05:48
05:28
05:28
Sa 06:48 06:33
So u. Fe 08:48 09:03
23:24
23:24
00:08
00:08
21:52 21:26
20:24 21:08
30
30
29
29
16 16
13 13
30/60
30/60
30/60
30/60
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Ahaus, Bahnhof, Übergang zu den Linien S70*,
C87*, R77* und dem Schienennahverkehr.
- Stadtlohn, Busbahnhof, Übergang zu der Linie
R61.
- Südlohn, Vereinshaus, Übergang zu dem
BürgerBus.
- Borken, Bahnhof Übergang zu den Linien S75,
R74* und dem Schienennahverkehr.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Bahnhof
- Ahaus: Krankenhaus
- Stadtlohn: Busbahnhof
- Borken: Wilbecke
- Borken: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Angebot beinhaltet Fahrten der Linie D76.
- Ist konzessionsmäßig mit der Linie 753 verbunden.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Fietsenbus-Fahrten, die saisonal durchgeführt werden (Mo-Fr, Sa
u. So), sind im Fahrplan enthalten.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Großraumfahrzeug und
Standardlinienbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R76 B
von
Ahaus
nach
Borken
über
Stadtlohn
über
Südlohn
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
610000
Betriebsaufnahme Bündel
31.01.2021
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:00
MoFr (F) 06:00
06:27
06:27
Sa 07:08 07:02
So u. Fe 08:46 09:32
20:24
20:24
20:07
20:07
19:24 19:47
19:24 19:47
15
15
14
14
11 12
6 6
60
60
60
60
60 60/120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum Stadtverkehr
und zum Schienennahverkehr.
- Heek, Donnerberg, Übergang zur Linie T17.
- Ahaus, Bahnhof, Übergang zur Linie R76*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
- Gronau: Herti
- Epe: Amtshaus
- Heek: Rathaus
- Ahaus: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Ist konzessionsmäßig mit den Linien 773 und 783 verbunden.
- Fietsenbus-Fahrten, die saisonal durchgeführt werden (Mo-Fr, Sa
u. So), sind im Fahrplan enthalten.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus und Großraumfahrzeug
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R77
von
Gronau
nach
Ahaus
über
Heek
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
189000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 18:01 19:25
So u. Fe
04:22 04:406 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Münster, Hauptbahnhof (Fernverkehr,
Schienennahverkehr, Regionalverkehr,
Stadtverkehr)
Anbindung wichtiger Ziele
- Coesfeld: Busbahnhof
- Legden: Dorf Münsterland
- Schöppingen: Altes Rathaus
- Horstmar: Kirche
- Laer: Hohe Straße
- Münster: Hauptbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 06. Juni 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N6
von
Coesfeld
nach
Münster
über
Schöppingen
über
Laer
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
35000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 18:52 19:52
So u. Fe
03:34 04:305 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Legden, Dorf Münsterland, Übergang zur Linie
N8.
Anbindung wichtiger Ziele
- Vreden: Busbahnhof
- Ahaus: Marienplatz
- Legden: Dorf Münsterland
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 06. Juni 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N12
von
Vreden
nach
Legden
über
Ahaus
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
15000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 19:44 20:52
So u. Fe
04:17 04:505 6120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Legden, Dorf Münsterland,
Übergang zur Linie N6.
Anbindung wichtiger Ziele
- Epe: Amtshaus
- Heek: Rathaus
- Ahaus: Marienplatz
- Legden: Dorf Münsterland
- Gronau: Hertie
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N14
von
Gronau
nach
Legden
über
Heek
über
Ahaus
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
17000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 17:05 21:05
So u. Fe
03:26 05:256 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Stadtlohn, Busbahnhof,
Übergang zur Linie N17.
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Busbahnhof
- Südlohn: Vereinshaus
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T7 B
von
Oeding
nach
Stadtlohn
über
Südlohn
über
Stadtlohn
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
8000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 09:03
MoFr (F) 09:03
10:06
10:06
Sa 09:03 10:06
So u. Fe
17:19
17:19
18:22
18:22
13:19 14:22
5
5
5
5
3 3
120
120
120
120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Barlo, Große Allee, Übergang zum StadtBus
Richtung Bocholt.
Anbindung wichtiger Ziele
- Winterswijk (NL): Busstation
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T10
von
Barlo
nach
Winterswijk (NL)
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
37000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 19:13 20:04
So u. Fe
03:22 04:135 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Ahaus, Marienplatz,
Übergang zur Linie N12.
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Marienplatz
- Ahaus: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T12 B
von
Ahaus-Wüllen, Pineweg
nach
Ahaus, Bahnhof
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
2000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:47
MoFr (F) 06:47
06:54
06:54
Sa 08:47 07:54
So u. Fe 10:47 09:54
23:00
23:00
22:07
22:07
05:53 02:46
19:00 18:07
16
16
15
15
16 14
5 5
60
60
60
60
60/120 60/120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Heiden, Alter Kirchplatz,
mit der Linie R74*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Heiden: Alter Kirchplatz
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T15
von
Heiden, Alter Kirchplatz
nach
Heiden, Kleine Sähling
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
81000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
H. Bruns GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:19
MoFr (F) 07:19
05:13
05:13
Sa 10:19 08:13
So u. Fe 11:19 09:13
23:43
23:43
20:38
20:38
20:43 18:38
23:43 21:38
16
16
16
16
11 11
7 7
60
60
60
60
60 60
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Maria Veen, B67n, Übergang zur Linie S75.
Anbindung wichtiger Ziele
- Maria Veen: B67n
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus, Pkw und Standardlinienbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T18
von
Maria Veen, B67n
nach
Reken-Klein Reken, Ort
über
Groß Reken
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
165000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 19:08 20:07
So u. Fe
03:19 04:175 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Ahaus, Bahnhof, Übergang zur Linie N12.
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Bahnhof
- Ahaus: Marienplatz
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkerhstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T22
von
Ahaus-Graes, Kirche
nach
Ahaus, Marienplatz
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
4000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 17:56 20:18
So u. Fe
02:01 04:235 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Schöppingen, Altes Rathaus, Übergang zur
Linie N6.
Anbindung wichtiger Ziele
- Schöppingen: Altes Rathaus
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T26
von
Eggerode
nach
Schöppingen
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
3000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 10:12
MoFr (F) 10:12
10:28
10:28
Sa 10:12 10:28
So u. Fe
14:28
14:28
14:45
14:45
14:26 16:42
3
3
3
3
3 4
120
120
120
120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Oeding: Rathaus
- Winterswijk: Busstation
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen
liegen nicht vor.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T55
von
Oeding
nach
Winterswijk
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
4000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:26
MoFr (F) 05:26
06:02
06:02
Sa 06:26 07:02
So u. Fe
18:51
18:51
21:26
21:26
15:51 19:26
14
14
16
16
10 11
60
60
60
60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Schöppingen, Altes
Rathaus, Übergang zur Linie S70*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Legden: Stiege
- Schöppingen: Altes Rathaus
- Eggerode: Ortsmitte
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T79
von
Legden, Bahnhof
nach
Schöppingen, Altes Rathaus
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
149000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:57
MoFr (F) 07:57
08:37
08:37
Sa 07:57 08:37
So u. Fe
18:17
18:17
18:57
18:57
16:17 16:57
6
6
6
6
5 5
120
120
120
120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Alstätte, Markt, Übergang zur Linie C87*.
* mit AnschlussGarantie
Anbindung wichtiger Ziele
- Enschede (NL): Busstation
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetze Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T88
von
Alstätte
nach
Enschede (NL)
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
42000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:10
MoFr (F) 07:10
07:22
07:22
Sa 08:10 07:22
So u. Fe 13:10 13:22
19:19
19:19
18:31
18:31
14:19 13:31
19:19 18:31
14
14
12
12
7 7
7 6
60
60
60
60
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum
Schienennahverkehr, StadtBus und
Regionalverkehr.
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie und III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T4
von
Gronau, Bahnhof
nach
Gronau, Erlöserkirche
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
28000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:10
MoFr (F) 07:10
07:22
07:22
Sa 08:10 07:22
So u. Fe 13:10 13:22
19:28
19:28
18:39
18:39
16:28 18:39
19:28 18:39
18
18
18
18
9 12
7 6
60
60
60/30
60/30
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum
Schienennahverkehr, StadtBus und
Regionalverkehr.
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
- Gronau: Berliner Platz
- Gronau: St. Antonius-Hospital
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und
Streckenlänge liegen keine Daten vor.)
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung -
durchgeführt.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T5
von
Gronau
nach
Gronau
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
107000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:32
MoFr (F) 07:27
06:58
06:58
Sa
So u. Fe
13:56
13:56
13:24
13:24
2
2
2
2
-
-
-
-
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Coesfeld: Schulzentrum
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
711
von
Coesfeld, Bahnhof
nach
Groß Reken, Lammersmann
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
22000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
H. Bruns GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:26
MoFr (F)
06:55
Sa
So u. Fe
13:28 15:244 5- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Reken: Realschule
- Heiden: Marienschule
- Borken: Josefskirche
- Borken: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus und Kleinbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
713
von
Klein Reken, Ort
nach
Borken, Marienschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
30000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
H. Bruns GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:45
MoFr (F)
07:28
Sa
So u. Fe
13:45 15:383 6- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heiden: Schule
- Velen: Schloss
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
714
von
Velen, Schloß
nach
Heiden, Schmelting
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
17000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
G. Lensing GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:26
MoFr (F)
07:02
Sa
So u. Fe
15:25 15:059 10- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Groß Reken: Rathaus
- Maria Veen: Missionsschule
- Reken: Realschule
- Lembeck: Busbahnhof
- Rhade: Urbanusschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
716
von
Reken-Groß Reken, Alte Kirche
nach
Dorsten-Rhade, Ort
über
Maria Veen
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
39000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
H. Bruns GmbH & Co. KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:44
MoFr (F) 06:34
Sa
So u. Fe
06:50
06:50
2
1
-
-
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Bahnhof
- Stadtlohn: Krankenhaus
- Vreden: Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Großraumfahrzeug
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
763
von
Stadtlohn, Busbahnhof
nach
Vreden, Busbahnhof
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
5000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 13:06
MoFr (F)
05:51
Sa
So u. Fe
23:47 21:323 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Ahaus, Bahnhof, Übergang zur Linie 772.
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Alex.-Hegius-Gymnasium
- Ahaus: Canisiusstift
- Ahaus: Bahnhof
- Vreden: Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB) und III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Großraumfahrzeug, Standardlinienbus,
Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
770
von
Ahaus, Canisiusstift
nach
Vreden, Busbahnhof
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
19000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:04
MoFr (F) 22:15
05:26
05:26
Sa
So u. Fe 22:15
00:39
00:39
21:55
21:55
23:02
6
3
6
3
1
-
60
-
-
-
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Ahaus, Bahnhof, Übergang
zur Linie 770.
- Verknüpfungspunkt Altenberge, Münsterstraße,
Übergang zur Linie R72.
Anbindung wichtiger Ziele
- Altenberge: Münsterstraße
- Schöppingen: Altes Rathaus
- Heek: Rathaus
- Ahaus: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Großraumfahrzeug, Standardlinienbus und
Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
772
von
Altenberge, Münsterstraße
nach
Ahaus, Marienplatz
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
53000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:06
MoFr (F)
13:15
Sa
So u. Fe
07:36 14:221 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Nienborg: B.-Martin-Schule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
811
von
Heek, Callenbeck
nach
Heek
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
13000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:45
MoFr (F)
13:32
Sa
So u. Fe
07:59 13:592 1- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
812
von
Heek, Averbeck
nach
Heek
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
9000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:34
MoFr (F)
13:50
Sa
So u. Fe
07:57 14:121 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
813
von
Heek-Ahle, Moorbach
nach
Heek, Kreuzschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
5000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:32
MoFr (F)
13:30
Sa
So u. Fe
07:45 13:511 1- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Ahle, Niehues, Übergang
zur Linie 812.
- Verknüpfungspunkt Ahle, Moorbach, Übergang
zur Linie 813.
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
814
von
Heek-Ahle-Süd
nach
Heek
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
5000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:42
MoFr (F)
07:15
Sa
So u. Fe
08:08 14:033 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Wenningfeld: Kindergarten
- Stadtlohn: Hordtschule
- Stadtlohn: Busbahnhof
- Stadtlohn: Losberg
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
860
von
Hundewick, Busen
nach
Stadtlohn, Gymnasium
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
23000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:45
MoFr (F)
11:53
Sa
So u. Fe
08:00 13:595 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Fliedenerschule
- Stadtlohn: Hilgenbergschule
- Stadtlohn: Losberg
- Stadtlohn: Gymnasium
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Standardlinienbus und
Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
861
von
Wendfeld, Wolters
nach
Stadtlohn, Gymnasium
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
17000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:48
MoFr (F)
07:56
Sa
So u. Fe
12:54 13:534 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Hilgenbergschule
- Stadtlohn: Gescher-Dyk-Schule
- Stadtlohn: Gymnasium
- Stadtlohn: Losberg
- Stadtlohn: Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Standardlinienbus und
Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
862
von
Almsick, Völker
nach
Stadtlohn, Freudenberg
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
14000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:01
MoFr (F)
11:56
Sa
So u. Fe
07:55 13:522 3- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Busbahnhof
- Stadtlohn: Gymnasium
- Stadtlohn: Hilgenbergschule
- Stadtlohn: Losberg
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus und Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
868
von
Stadtverkehr Stadtlohn
nach
-
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
12000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:27
MoFr (F)
11:40
Sa
So u. Fe
07:50 13:471 4
0
0
0
- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
-Ahaus: Josefschule
- Ahaus: Pestalozzischule
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
819
von
Ahaus, Rottweg
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
7000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:42
MoFr (F)
11:40
Sa
So u. Fe
07:55 16:223 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Alstätte, Markt, Übergang zu den Linie 871 und
C87.
Anbindung wichtiger Ziele
- Alstätte: Droste-Hülshoff-Schule
- Alstätte: Markt
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
820
von
Ah.-Schwiepinghook, Eper Damm
nach
Alstätte, Droste-Hülshoff-Sch.
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
19000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:47
MoFr (F)
11:40
Sa
So u. Fe
07:55 16:132 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Alstätte, Markt, Übergang zu den Linien 871
und C87.
Anbindung wichtiger Ziele
- Alstätte: Droste-Hülshoff-Schule
- Alstätte: Markt
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
821
von
Ahaus-Wessum, Baumeister
nach
Alstätte, Droste-Hülshoff-Sch.
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
17000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:20
MoFr (F)
11:40
Sa
So u. Fe
07:45 16:111 4
0
0
0
- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
823
von
Ottenstein-Hörsteloe, Reithalle
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
12000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:05
MoFr (F)
11:30
Sa
So u. Fe
07:52 14:061 4
0
0
0
- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
824
von
Wüllen-Barle, Menker
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
16000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 11:30
MoFr (F)
06:50
Sa
So u. Fe
13:54 08:054 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Alex.-Hegius-Gymnasium
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
- Wüllen: Andreasschule
- Wüllen: St. Josef Kirchgarten
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
825
von
Wüllen-Sabstätte, Grewing
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
18000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:18
MoFr (F)
11:30
Sa
So u. Fe
08:05 13:452 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Alex.-Hegius-Gymnasium
- Ahaus: Schulzentrum
- Wüllen: Andreasschule
- Ahaus: Canisiusstift
- Wüllen: St. Josef Kindergarten
- Ahaus: Pestalozzischule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
826
von
Wüllen-Oberortwick, Kottland
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
15000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Regionalbus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:18
MoFr (F)
11:40
Sa
So u. Fe
07:47 13:461 4- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Aabachschule
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
- Ahaus: Canisiusstift
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
827
von
Ahaus-Ammeln, Kapelle
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
12000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 11:35
MoFr (F)
07:20
Sa
So u. Fe
16:15 07:507 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Alex.-Hegius-Schule
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
- Graer: Kirche
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
828
von
Ahaus-Graes, Meyer
nach
Ahaus, Gesamtschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
19000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:11
MoFr (F)
11:35
Sa
So u. Fe
07:40 12:552 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Graes: Kirche
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
829
von
Ahaus-Graes, Hünteler
nach
Ahaus-Graes, Kirche
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
10000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:40
MoFr (F) 07:30
06:42
06:42
Sa 07:40 07:52
So u. Fe 13:40 12:52
18:53
18:53
19:05
19:05
13:53 14:05
18:53 19:05
12
12
13
13
7 7
6 7
60
60
60
60
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum
Schienennahverkehr, StadtBus und
Regionalverkehr.
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Einsatz von TaxiBus T1 (Mo-Fr, So).
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C1 B
von
Gronau, Bahnhof
nach
Gronau, Königsbrücke
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
35000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
StadtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F) 07:00
07:13
07:13
Sa 08:10 07:23
So u. Fe 13:10 13:23
19:27
19:27
18:39
18:39
14:27 13:39
19:27 18:39
13
13
12
12
7 7
7 6
60
60
60
60
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum
Schienennahverkehr, StadtBus und
Regionalverkehr
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
- Gronau: Berliner Platz
- Gronau: Döhrmannplatz
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Erkenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Einsatz von TaxiBus T2 (So).
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C2 B
von
Gronau, Bahnhof
nach
Gronau, Starenstraße
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
41000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
StadtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:40
MoFr (F) 07:40
06:52
06:52
Sa 07:40 07:52
So u. Fe 13:40 12:52
18:57
18:57
19:09
19:09
13:57 14:09
18:57 19:09
12
12
13
13
7 7
6 7
60
60
60
60
60 60
60 60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Gronau, Bahnhof, Übergang zum
Schienennahverkehr, StadtBus und
Regionalverkehr.
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Bahnhof
- Gronau: Berliner Platz
- Gronau: Hertie
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Einsatz von TaxiBus T3 (So).
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C3 B
von
Gronau, Bahnhof
nach
Gronau, Albrechtstraße
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
38000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
StadtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:00
MoFr (F) 06:00
07:23
07:23
Sa 07:00 07:23
So u. Fe 08:00 09:23
18:33
18:33
18:54
18:54
03:19 04:27
18:33 19:54
11
11
12
12
16 15
6 6
60
60
60
60
60/120 60/120
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Ahaus, Bahnhof, Anschluss an die Linie R76.
Anbindung wichtiger Ziele
- Alstätte: Markt
- Ahaus: Bahnhof
- Ahaus: Krankenhaus
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme,
Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt
auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Ist konzessionsmäßig mit der Linie 871 verbunden.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Einsatz von TaxiBus T87 (Sa./So).
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus, Kleinbus und Pkw
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C87
von
Alstätte, Markt
nach
Ahaus, Canisiusstift
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
115000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
StadtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Paul Kürten KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F) 07:00
08:00
08:00
Sa
So u. Fe
16:56
16:56
17:56
17:56
5
5
5
5
120
120
120
120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Heek, Donnerberg,
Übergang zur Linie S70.
Anbindung wichtiger Ziele
- Legden: Stiege
- Heek: Rathaus
- Heek: Donnerberg
- Ahaus: Bahnhof
- Ahaus: Krankenhaus
Anforderungen / BemerkungenDie BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen
BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der
Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die
Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen
Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen
ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif
(WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3
ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
B1 B
von
Legden
nach
Ahaus
über
Asbeck
über
Heek
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
92000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 08:02
MoFr (F) 08:02
07:24
07:24
Sa
So u. Fe
19:17
19:17
18:55
18:55
12
12
12
0
60/30
60/30
60/30
60/30
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Verknüpfungspunkt Südlohn, Am Vereinshaus,
Übergang zur Linie R76.
- Verknüpfungspunkt Oeding, Schule, Übergang
zur Linie 754.
Anbindung wichtiger Ziele
- Stadtlohn: Markt
- Stadtlohn: Krankenhaus
- Südlohn: Am Vereinshaus
- Oeding: Rathaus
- Winterswijk (NL): Busstation
Anforderungen / BemerkungenDie BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen
BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der
Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die
Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen
Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen
ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif
(WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3
ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
B7
von
Stadtlohn
nach
Winterswijk (NL)
über
Südlohen
über
Oeding
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
78000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 13:35
MoFr (F)
07:00
Sa
So u. Fe
16:15 07:176 2- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
-
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Großraumfahrzeug, Standardlinienbus,
Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV39
von
Schöppingen, Sekundarschule
nach
Schöppingen-Gemen/ Eggerode
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
18000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
21.07.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:57
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
07:23 2 0-
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Reken: Alte Schule
- Maria Veen: Missionsschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen
liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV08
von
Velen
nach
Reken- Maria Veen
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
20000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
30.06.2023
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:15
MoFr (F)
12:45
Sa
So u. Fe
07:55 16:299 22- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
-
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Standardlinienbus und
Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV05
von
Schöppingen, Sekundarschule
nach
Schöppingen, Sekundarschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
87000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:50
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
08:05 2 -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Legden: Sekundarschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV10
von
Osterwick
nach
Legden
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
8000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
16.08.2027
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 12:45
MoFr (F)
07:55
Sa
So u. Fe
16:16 08:052 1- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
-- Legden: Sekundarschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV06
von
Holtwick/ Höven
nach
Legden
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
6000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
16.08.2027
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:26
MoFr (F)
12:45
Sa
So u. Fe
07:50 16:132 9- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Schöppingen: Sekundarschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen
liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Großraumfahrzeug und
Standardlinienbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV19
von
Laer-Holthausen, Ehrenmal
nach
Schöppingen, Sekundarschule
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
13000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 11:25
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
12:42 2 -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Nienborg: B.-Martin-Schule
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV01
von
Nienborg, Bischof-Martin-Sch.
nach
Heek, Alex.-Hegius-Schule
über
Callenbeck
über
Averbeck
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
9000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 11:48
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
13:09 2 -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV02
von
Heek, Alex.-Hegius-Schule
nach
Averbeck, Abzw. B70
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
8000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 12:07
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
13:10 2 -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen
liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV03
von
Heek, Alex.-Hegius-Schule
nach
Ahle, Moorbach
über
Ahle Nord
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
5000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 11:45
MoFr (F)
Sa
So u. Fe
13:04 2 -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Heek: Alex.-Hegius-Schule
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten liegen nicht vor.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
SV04
von
Heek, Alex.-Hegius-Schule
nach
Ahle, Moorbach
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
6000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
Schülerverkehr
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§43 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:22
MoFr (F) 07:22
08:22
08:22
Sa
So u. Fe
18:16
18:16
19:16
19:16
6
6
6
6
120 Min
120 Min
120 Min
120 Min
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Epe: Amtshaus
- Gronau: Rathaus
- Gronau: Bahnhof
- Gronau: Lukas-Krankenhaus
- Gronau: St. Antonius-Hospital
Anforderungen / Bemerkungen- Die BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen
BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der
Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die
Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen
Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen
ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif
(WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3
ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
B11
von
Epe, St. Agatha-Domizil
nach
Gronau, Lukas-Krankenhaus
über
-
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
43000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:32
MoFr (F) 07:32
08:38
08:38
Sa
So u. Fe
18:20
18:20
19:27
19:27
6
6
6
6
120 Min
120 Min
120 Min
120 Min
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Alstätte, Grenze, Übergang zum BürgerBus
Haaksbergen.
Anbindung wichtiger Ziele
- Ottenstein: Kirche
- Ahaus: Krankenhaus
- Ahaus: Aquahaus
- Alstätte: Markt
Anforderungen / Bemerkungen-Die BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen
BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der
Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die
Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen
Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen
ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif
(WestfalenTarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3
ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
B12
von
Alstätte, Grenze
nach
Ahaus, Aquahaus
über
Ottenstein
über
Wüllen
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
56000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
05.03.2022
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:34
MoFr (F)
06:45
Sa
So u. Fe
15:12 07:5112 6- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Bahnhof
- Ahaus: Krankenhaus
- Stadtlohn: Busbahnhof
- Oeding: Rathaus
- Borken: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Ist konzessionamäßig mit der Linie R76 verbunden.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
753
von
Ahaus
nach
Borken
über
Stadtlohn
über
Oeding
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
37000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:51
MoFr (F)
13:05
Sa
So u. Fe
07:30 13:274 3- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Ahaus: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Ist konzessionsmäßig mit den Linien R77 und 783 verbunden.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus, Großraumfahrzeug,
Standardlinienbus und Kleinbus
Stand: 10. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
773
von
Nienborg
nach
Ahaus
über
Heek
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
13000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:33
MoFr (F)
07:00
Sa
So u. Fe
13:49 14:023 3- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Gronau: Busbahnhof
- Gronau: Hertie
- Epe: Amtshaus
- Epe: Georgschule
- Nienborg: Landesmusikakademie
- Heek: Rathaus
- Heek: Kreuzschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Ist konzessionsmäßig mit den Linien R77 und 773 verbunden.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
783
von
Gronau
nach
Heek
über
Epe
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
16000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:55
MoFr (F)
12:37
Sa
So u. Fe
07:31 15:535 6- -
Funktion / Aufgabe der Linie
Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten-
Anbindung wichtiger Ziele
- Alstätte: Markt
- Ahaus: Alex.-Hegius-Gymnasium
- Ahaus: Schulzentrum Vestert
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer, aber ohne Verstärkerfahrten.
- In den kommenden Jahren können insbesondere zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen
erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend
umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Ist konzessionsmäßig mit der Linie C87 verbunden.
- Nicht alle Fahrten werden an allen Wochentagen durchgeführt.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Gelenkbus und Standardlinienbus
Stand: 07. September 2018
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
871
von
Alstätte
nach
Ahaus
über
Wessum
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
17000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
Regionalverkehr Münsterland
Konzessionär 2
Paul Kürten KG
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 20:33 17:29
So u. Fe
05:02 03:525 6120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Coesfeld, Schulzentrum, Übergang zur Linie N7.
- Stadtlohn, Busbahnhof, Übergang zur Linie T7.
Anbindung wichtiger Ziele
- Coesfeld: Schulzentrum
- Stadtlohn: Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N17
von
Coesfeld
nach
Stadtlohn
über
Gescher
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
15000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 20:16 19:03
So u. Fe
05:26 04:125 5120 120
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Coesfeld, Schulzentrum, Übergang zu den
Linien N17 und N8.
- Borken, Bahnhof, Übergang zur Linie N51
Anbindung wichtiger Ziele
- Legden: Dorf Münsterland
- Coesfeld: Schulzentrum
- Velen-Ramsdorf: Ortsmitte
- Velen: Schloß
- Borken: Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N20
von
Legden
nach
Borken
über
Coesfeld
über
Velen
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
25000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S)
MoFr (F)
Sa 19:26 18:34
So u. Fe
05:55 06:296 7120 120/60
Funktion / Aufgabe der Linie
Jedermannverkehr, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Bocholt, Bahnhof, Übergang zur Linie N20.
Anbindung wichtiger Ziele
- Bocholt: Bustreff
- Borken: Bahnhof
- Rhede: Gudulakirche
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird
im Fahrplan festgelegt.
- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr
- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan
dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten
für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).
- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten
Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur
Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft
in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und
Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Fahrten nach Mitternacht werden dem vorherigen Verkehrstag
zugeordnet.
- Eingesetzte Fahrzeuge: Standardlinienbus
Stand: 25. Januar 2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
N51
von
Borken
nach
Bocholt
über
Rhede
über
-
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
14000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
NachtBus
Linienbündel
BOR 1
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 00:00
MoFr (F) 00:00
04:30
04:30
Sa 07:30 09:00
So u. Fe 08:30 10:00
20:00
20:00
00:30
00:30
19:30 21:30
22:30 00:00
17
17
19
19
11 11
7 7
60
60
60
60
60 60
120 120
Funktion / Aufgabe der Linie- Überregionale Verbindung Bocholt, Borken und Münster- Fahrtzweck überwiegend Arbeit/Ausbildung- sehr hoher Anteil Studierender- Einkaufsverkehr nach Münster vor allem am Samstag
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBorken Bf.:- auf den/von dem regionalen Busverkehr
- aus Richtung Bocholt auf die RE14 nach Essen- in Richtung Bocholt von der RE14 aus Richtung Essen
Reken-Maria-Veen B67n:- Anschluss an T75 und T 18 für Fahrten von/nach Münster
Anbindung wichtiger ZieleMünster, HauptbahnhofMünster, Bereich Weseler Str.Reken-Maria-Veen, B67nBorken, BahnhofBorken, NordringBocholt, FachhochschuleBocholt, BahnhofBocholt, Bustreff
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- Führt der Linienweg über einen Autobahnabschnitt sind die Beförderungskapazitäten so zu bemessen, dass für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden kann.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie I (SB).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2024 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
S75von
Bocholt
nach
Münster
über
Rhede
über
Borken
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
840000
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2024
Kreis Borken
Produkt
SprinterBus
Linienbündel
BOR 2
Betriebsführer
SWK Fahrdienst GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2024
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F) 07:00
05:00
05:00
Sa 10:00 08:00
So u. Fe 11:00 09:00
00:00
00:00
21:00
21:00
21:00 19:00
00:00 22:00
16
16
16
16
11 11
7 7
60
60
60
60
60 60
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieZu- und Abbringerverkehr zum S75 von/nach Münster
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenReken-Maria-Veen, B67n- Anschluss an den S75 von/nach Münster
Anbindung wichtiger ZieleVelen, EllinghausGescher-HochmoorReken-Maria-Veen, B67n
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr (zu Abrufungsgrad und Streckenlänge liegen keine Daten vor.)- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- Alle Fahrten werden bedarfsorientiert - mit Voranmeldung - durchgeführt. - Die Organisation des TaxiBus-Betriebes (Bestellannahme, Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2024 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T75von
Reken-Maria-Veen, B67n
nach
Velen
über
Gescher-Hochmoor
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
120000
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2024
Kreis Borken
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 2
Betriebsführer
SWK Fahrdienst GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2024
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
13:15
Sa
So u. Fe
07:45 14:301
0
1
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten..
Anbindung wichtiger ZieleBocholt, BustreffBocholt, BahnhofRhede, GudulakircheBorken-Burlo, KlosterSüdloh-Oeding, SchuleVreden, Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
731von
Vreden
nach
Bocholt
über
Südlohn
über
Rhede
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
14200
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
07:00
Sa
So u. Fe
13:30 16:307
0
8
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Coesfeld - Gescher
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenCoesfeld, Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleGescher, MuseumshofGescher, SchulzentrumGescher, RathausGescher-Hochmoor, SparkasseCoesfeld, BahnhofCoesfeld, ForellenwegCoesfeld, Heriburg-GymnasiumCoesfed, Schulzentrum
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
761von
Gescher
nach
Coesfeld
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
41000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:30
MoFr (F)
12:30
Sa
So u. Fe
08:00 14:001
0
1
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Vreden - Stadtlohn
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenStadtlohn, BusbahnhofVreden, Busbahnhof
Anbindung wichtiger ZieleStadtlohn, BusbahnhofVreden, BusbahnhofVreden, Schulzentrum
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
762von
Vreden
nach
Stadtlohn
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
4200
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 12:45
MoFr (F)
06:30
Sa
So u. Fe
16:30 07:306
0
3
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Ahaus - Schöppingen
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten
Anbindung wichtiger ZieleAhaus, BahnhofAhaus, MarienplatzAhaus, CanisiusstiftSchöppingen, VerbundschuleSchöppingen, Rathaus
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
774von
Ahaus
nach
Schöppingen
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
33000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
12:15
Sa
So u. Fe
07:30 16:001 3
Funktion / Aufgabe der Linie- Schulverkehr Gescher - Ahaus für die weiterführenden Schulen in Ahaus
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten
Anbindung wichtiger Ziele- Ahaus, Bahnhof- Gescher, Rathaus- Gescher-Hochmoor, Sparkasse
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
776von
Gescher-Hochmoor
nach
Ahaus
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
16500
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:00
MoFr (F) 05:00
06:00
06:00
Sa 07:30 08:30
So u. Fe 09:45 09:00
21:30
21:30
23:00
23:00
18:30 19:30
21:00 20:00
17
16
17
15
6 6
6 6
60
60
60
60
120 120
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieRegioBus mit Schulverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenVreden, BusbahnhofStadtlohn, BusbahnhofCoesfeld, Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleVreden, GymnasiumVreden, BusbahnhofStadtlohn, BusbahnhofGescher, RathausGescher, SchulzentrumGescher-Hochmoor, SparkasseCoesfeld, Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind in der FietsenBus-Saison die im Fahrplan gekennzeichneten Fahrten mit einem FietsenBus-Anhänger mit mindestens 16 Fahrradstellplätzen zu leisten.- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R61von
Vreden
nach
Coesfeld
über
Stadtlohn
über
Gescher
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
420000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 5
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
12:00
Sa
So u. Fe
07:45 16:156
0
8
0
0 0
0 0
- -
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Rhade/Raesfeld - Borken
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten -
Anbindung wichtiger Ziele- Borken, Schulzentrum- Borken, Nünning-Realschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2025.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
721von
Rhade
nach
Borken
über
Raesfeld-Erle
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
46000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 7
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
12:30
Sa
So u. Fe
07:30 15:303
0
2
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Rhade - Marbeck - Borken; - ergänzend zur RE14- Flächenbedienung in den Räumen Marbeck und Rhade
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten -
Anbindung wichtiger Ziele- Borken Nünning Realschule- Borken, Wilbecke- Borken, Bahnhof- Marbeck-Heiden, Bahnhof- Rhade, Bahnhof
Schulen in der Borkener Innenstadt über die Haltestellen Wilbecke, Friedhof, Parkstraße
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2025.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
724von
Dorsten-Rhade
nach
Borken
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
18000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 7
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:45
MoFr (F) 05:45
05:45
05:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe 09:30 09:45
19:00
19:00
19:30
19:30
21:45 22:00
19:45 20:00
18
14
21
14
8 8
6 6
60
60
60
60
120 120
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieRegioBus mit Schulverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBorken, Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleBorken, SchulzentrumOeding, Schule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahrmit Buseinsatz: 150.000 km; mit Taxieinsatz max 26.000 km (zu Abrufungsgrad und Streckenlänge liegen keine Daten vor.)- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2025.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R54 Bvon
Borken
nach
Südlohn
über
Borkenwirthe
über
Oeding
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
176000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 7
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 05:00
MoFr (F) 05:00
06:00
06:00
Sa 07:00 08:00
So u. Fe 10:00 11:30
21:30
21:30
21:00
21:00
22:30 22:00
20:30 20:00
19
17
18
15
13 12
6 5
60/120
60/120
60/120
60/120
120 120
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieRegioBus mit Schulverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBorken, BfDorsten-Rhade, Bf / Übergang auf RE14*Dorsten, ZOB
* Im Fahrplan sind die Anschlüsse von/auf die RE 14 von/nach Dorsten/Essen darzustellen
Anbindung wichtiger ZieleBorken, BahnhofRaesfeld, KircheRaesfeld-Erle, HeidewegDorsten-Rhade, BfDorsten, ZOB
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
Hinweis:Auf dem Abschnitt Raesfeld-Erle, Heideweg - Dorsten, ZOB führt die Linie die Bezeichnung 295.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2025.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R21von
Borken
nach
Dorsten
über
Raesfeld/Erle
über
Rhade
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
290000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 7
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:00
06:00
Sa 08:30 08:00
So u. Fe
19:00
19:00
18:30
18:30
15:00 14:30
13
13
13
13
7 7
0 0
60
60
60
60
60 60
Funktion / Aufgabe der LinieStadtverkehr
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBorken, Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleBorken, Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 20.08.2022
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
853von
Borken, Bahnhof
nach
Borken-Gemen, Rotkreuz-Zentrum
über
Borken, Kreishaus
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
55000
Betriebsaufnahme Bündel
21.08.2022
Kreis Borken
Produkt
StadtBus
Linienbündel
BOR 8
Betriebsführer
Kraftverkehr Bernhard Menche
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
20.08.2022
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:15
MoFr (F)
12:30
Sa
So u. Fe
08:00 16:453
0
3
0
0 0
0 0
- -
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten -
Anbindung wichtiger ZieleBocholt, Euregio-GymnasiumRhede, Ludgerusschule
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
750von
Rhede
nach
Bocholt
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
9200
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 9
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
07:15
Sa
So u. Fe
13:45 16:003
0
7
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Gescher - Velen - Borken
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten…
Anbindung wichtiger Ziele- Gescher, Schulzentrum- Gescher-Hochmoor, Sparkasse- Velen, Ellinghaus- Velen-Ramsdorf, Ortsmitte- Borken, Wilbecke- Borken, Bahnhof- Borlen, Nünning Realschule
Weitere Schulen in der Borkener Innenstadt über die Haltestellen Wilbecke und Jahnstraße
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
751von
Gescher
nach
Borken
über
Velen
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
30000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 9
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:45
MoFr (F)
13:15
Sa
So u. Fe
08:00 17:001
0
3
0
0 0
0 0
- -
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr Hamminkeln - Bocholt
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten…
Anbindung wichtiger Ziele…
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
752von
Hamminkeln
nach
Bocholt
über
Rhede
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
20000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 9
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 04:45
MoFr (F) 04:45
05:15
05:15
Sa 05:45 06:00
So u. Fe 08:45 08:00
22:00
22:00
22:30
22:30
21:00 21:00
23:00 22:30
19
19
21
17
12 12
8 7
60
60
60
60
60/120 60/120
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieRegioBus mit Schulverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeitenvorrangig Coesfeld, Bf:- RB 45 von/nach Dorsten- RB 51 von/nach Enschede/Dortmund- RB 63 von/nach Münster
Borken, Wilbecke:- R21 von/nach Raesfeld
Bocholt, Bf:- RB 32 von/nach Wesel
Anbindung wichtiger Ziele- Coesfeld, Bahnhof- Gescher, Fabrikstraße- Gescher-Hochmoor, Sparkasse- Velen, Schloss- Velen-Ramsdorf, Ortsmitte- Borken, Bahnhof- Borken, Wilbecke- Bocholt, Fachhochschule- Bocholt, Bahnhof- Bocholt, Bustreff
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie II (RB). An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind in der FietsenBus-Saison die im Fahrplan gekennzeichneten Fahrten mit einem FietsenBus-Anhänger mit mindestens 16 Fahrradstellplätzen zu leisten.- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
R51 Bvon
Coesfeld
nach
Bocholt
über
Gescher
über
Borken
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
613000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 9
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 04:30
MoFr (F) 04:30
05:00
05:00
Sa 06:00 07:00
So u. Fe 08:00 07:00
21:30
21:30
20:30
20:30
06:30 07:00
21:30 20:30
24
18
21
16
12 12
6 6
60
60
60
60
120 120
120 120
Funktion / Aufgabe der LinieRegioBus mit Schülerverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten- Bocholt, Bustreff (Übergang von/auf R51) sowie StadtBus Bocholt- Rees-Empel, Bf. (Übergang von/auf RE19 (Arnheim/Düsseldorf))
Die entsprechenden Anschlüsse sind im Fahrplan darzustellen
Anbindung wichtiger Ziele- Bocholt, Bustreff- Bocholt, Fidelkesweg- Bocholt, St. Georg-Gymnasium- Bocholt, St. Josef-Gymnasium- Bocholt, Euregio-Gymnasium- Isselburg, Markt- Isselburg-Anholt, Schneidkuhle- Rees-Empel, Bf.- Rees, Busbahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst / Linienweg) wird im beiliegenden Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKM: Angabe ca. im Normjahr davon TaxiBus-Leistung max. ca. 4.500 km/Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten inkl. Kurzläufer und Fahrten an Einzeltagen.- die Endzeit des Betriebszeitfensters an Samstagen ist die Uhrzeit am Sonntagmorgen.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- Ggf. erforderliche Verstärkerfahrten sind im einzureichenden Angebot mit anzugeben und zu kennzeichnen.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.- Mit dem Betreiber der R51 ist sicherzustellen, dass ein Umstieg am Bustreff in Bocholt möglich ist. - Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben aus der Produktklasse RB. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind in der Fietsenbus-Saison 01.05 bis 03.10.) die im Fahrplan mit "R" gekennzeichneten Fahrten mit einem FietsenBus-Anhänger mit mindestens 16 Fahrradstellplätzen zu leisten. Die Fahrten 209, 211, 202,212 werden außerhalb der Saison als TaxiBus durchgeführt.- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine
verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene
Qualitätsversprechen eingehalten werden.- Der WestfalenTarif, der NRW-Tarif sowie der VRR-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich 06.01.2025Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
RVN 61von
Bocholt
nach
Rees
über
Isselburg
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
346000
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2025
Kreis Borken
Produkt
RegioBus
Linienbündel
BOR 9
Betriebsführer
DB Busverkehr Rheinland Gm
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2019
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:00
MoFr (F) 06:00
06:45
06:45
Sa 00:00 07:15
So u. Fe
23:15
23:15
22:15
22:15
22:30 22:00
16
10
16
10
8 8
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieRegionalverbindung Legden - Ahaus - Gronaumit Schulverkehrsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenLegden, Brüggemann
Anbindung wichtiger ZieleAhaus, CanisiusstiftAhaus, Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahrmit Buseinsatz: 171.000 km; mit Taxieinsatz max 15.000 km (zu Abrufungsgrad und Streckenlänge liegen keine Daten vor.)- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
781von
Gronau
nach
Legden
über
Epe
über
Ahaus
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
186000
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2025
Kreis Borken
Produkt
Regionalbus
Linienbündel
BOR 10
Betriebsführer
Veelker GmbH & Co. KG
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F)
13:00
Sa
So u. Fe
08:00 14:301
0
1
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieHauptfunktion: Schulverkehr
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenAhaus-Alstätte, Marktplatz
Anbindung wichtiger ZieleGronau, SchulzentrumGronau, Bahnhof
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
782von
Vreden
nach
Gronau
über
Ahaus-Alstätte
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
16500
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 10
Betriebsführer
Veelker GmbH & Co. KG
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F)
11:30
Sa
So u. Fe
07:30 14:151
0
3
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenGronau-Epe, Zum BahnhofGronau-Epe, Georgsschule
Anbindung wichtiger Ziele.
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
886von
Gronau-Epe
nach
Gronau-Epe
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
8100
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 10
Betriebsführer
Veelker GmbH & Co. KG
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:15
MoFr (F)
12:00
Sa
So u. Fe
08:00 14:151
0
3
0
0 0
0 0
Funktion / Aufgabe der LinieSchulverkehr
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenGronau-Epe, Zum BahnhofGronau-Epe, Georgsschule
Anbindung wichtiger Ziele.
Anforderungen / Bemerkungen- Das Mindestbedienungskonzept (Fahrplangerüst/Linienweg) wird im Fahrplan festgelegt.- NutzwagenKm: Angabe ca. im Normjahr- Die angegebene Fahrtenzahl umfasst alle im Fahrplan dargestellten Fahrten incl. Kurzläufer.- Gesicherte Kenntnisse über Verstärkerfahrten und Fahrzeuggrößen liegen nicht vor.- In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR).- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis einschließlich des letzten Ferientages der Weihnachtsferien im Januar 2025 (Ferienregelung steht noch nicht fest.).
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
887von
Gronau-Epe
nach
Gronau-Epe
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
10000
Betriebsaufnahme Bündel
09.01.2025
Kreis Borken
Produkt
sonstige Linie
Linienbündel
BOR 10
Betriebsführer
Veelker GmbH & Co. KG
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
08.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 18:00
MoFr (F) 18:00
Sa 14:00
So u. Fe 09:00
00:30
00:30
02:30
22:30
71
71
0
0
133 0
144 0
60
60
60
60
Funktion / Aufgabe der LinieErgänzung zum Bus in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende auch tagsüber
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten…
Anbindung wichtiger Ziele…
Anforderungen / BemerkungenDas AST ermöglicht dem Fahrgast Richtung Innenstadt den Einstieg an jeder Haltestelle nach Fahrplan und bringt ihn aus der Stadt bis vor die Haustür. Es fährt nur auf seinen Wunsch hin - nach telefonischer Anmeldung spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit.Zu der angegebenen Anzahl der möglichen Fahrten montags bis freitags müssen weitere 18 mögliche Fahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag hinzugezählt werden.
- Die Organisation des AST-Betriebes (Bestellannahme, Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR) im Abschnitt „Kleinfahrzeuge“.- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der AST-Tarif ist anzuwenden.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2020
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
ASTBorvon
Borken
nach
Borken
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
0
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
AST
Linienbündel
BOR 12
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 08:30
MoFr (F) 08:30
Sa 09:30
So u. Fe 07:00
01:00
01:00
06:30
00:00
47
47
0
0
67 0
50 0
60
60
60
60
Funktion / Aufgabe der LinieErgänzung zum Bus sowohl in den Abend- und Nachtstunden als auch tagsüber
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBf Rhade / RE 14Raesfeld Kirche / R21Erle, Silvesterstraße / R21
Anbindung wichtiger Ziele…
Anforderungen / BemerkungenDas AST ermöglicht dem Fahrgast Richtung Innenstadt den Einstieg an jeder Haltestelle nach Fahrplan und bringt ihn aus der Stadt bis vor die Haustür. Es fährt nur auf seinen Wunsch hin - nach telefonischer Anmeldung spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtzeit.Zu der angegebenen Anzahl der möglichen Fahrten montags bis freitags müssen weitere 17 mögliche Fahrten in den Nächten von Freitag auf Samstag hinzugezählt werden.
- Die Organisation des AST-Betriebes (Bestellannahme, Durchführung, Abrechnung) liegt in der Verantwortung und erfolgt auf Rechnung des Verkehrsunternehmens.
- Die Qualitätsstandards gemäß Anlage sind einzuhalten. Es gelten für die Linie die Vorgaben der Kategorie III (SR) im Abschnitt „Kleinfahrzeuge“.- Im Genehmigungsantrag muss gemäß §12 Abs. 1a PBefG eine verbindliche Zusicherung gegeben werden, dass die geforderten Qualitätsstandards und ggf. zusätzlich angebotene Qualitätsversprechen eingehalten werden.
- Der AST-Tarif ist anzuwenden.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
- Konzessionierung erfolgt bis 06.01.2020
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
ASTRaevon
Borken
nach
Raesfeld
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
0
Betriebsaufnahme Bündel
07.01.2020
Kreis Borken
Produkt
AST
Linienbündel
BOR 12
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
06.01.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff, Unter den Eichen
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Bustreff,St. Agnes-Hospital,Käthe-Kollwitz Haus,Euregio-Gymnasium,Hohe-Giethorst-Schule
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C1 BOHvon
Stenern, Virchow Eck
nach
Bocholt, Bustreff
über
Unter den Eichen
über
Krankenhaus
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
60000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff, Christuskirche
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt, Christuskirche, Friedhof, Westfälische Hochschule
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C2 BOHvon
Friedhofsiedlung, Westfälische Hochschule
nach
Bocholt, Bustreff
über
Blücherstr.
über
Friedhof
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
53000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff, Christuskirche
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Christuskirche,Aasee,Israhel-van-Meckenem-Realschule
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C3 BOHvon
Hochfeld, Krechtinger Str.
nach
Bocholt, Bustreff
über
Hochfeldstr.
über
Aasee
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
52000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff,Bahnhof,Shopping Arkaden
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Bahnhof, Shopping Arkaden,Textilwerk (Kubaii),Gesamtschule Bocholt
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C4 BOHvon
Biemenhorst, Auf dem Dannenkamp
nach
Bocholt, Bustreff
über
Bahnhof
über
Rheinstr.
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
65000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff,Shopping Arkaden
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Musikschule,Shopping Arkaden,Arnold-Janssen-Schule
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C5 BOHvon
Feldmark, Arnikaweg
nach
Bocholt, Bustreff
über
Karolinger Str.
über
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
58000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C6 BOHvon
Lowick, Gartenweg
nach
Bocholt, Bustreff
über
Kurfürstenstr.
über
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
72000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
18:30
18:30
18:45
18:45
15:30 15:45
12
12
12
12
9 9
0 0
60
60
60
60
60 60
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion, grenzüberschreitend nach NL
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,StadteileHoltwick, Spork,Suderwick,Dinxperlo,Amtsgericht Bocholt,Schulstandort Herzogstraße
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C7 BOHvon
Dinxperlo (NL) Weg naar de Heurne
nach
Bocholt, Bustreff
über
Holtwick, Spork
über
Dinxperloer Str.
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
91000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F) 07:30
07:45
07:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
18:30
18:30
18:45
18:45
15:30 15:45
12
11
11
11
9 9
0 0
60
60
60
60
60 60
Funktion / Aufgabe der LinieStadtBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff,Unter den Eichen
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Stadtwald,Euregiogymnasium
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
C8 BOHvon
Barlo, Zollamt bzw. Helenastr.
nach
Bocholt, Bustreff
über
Burloer Weg
über
Winterswijker Str.
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
69000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieTaxiBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt, Sportzentrum Am Hünting, Bahia Bad
Anforderungen / Bemerkungen =Bedarfs/Fhrpl.-Km, konkret weniger je nach Abruf- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T11 BOHvon
Hemden, Zollamt bzw. Bahia Bad
nach
Bocholt, Bustreff
über
Adenauerallee
über
Hamalandstr.
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
88800
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
TaxiBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieTaxiBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Bürgerzentrum Biemenhorst
Anforderungen / Bemerkungen- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T12 BOHvon
Biemenhorst, Bürgerzentrum
nach
Bocholt, Bustreff
über
Dingender Str.
über
Bömkesweg
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
77000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:00
MoFr (F) 06:00
05:30
05:30
Sa 06:00 05:30
So u. Fe
22:00
22:00
21:30
21:30
16:00 16:00
29
29
29
29
17 17
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieTaxiBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff,Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt,Bahnhof,Industriepark Bocholt
Anforderungen / Bemerkungen =Bedarfs/Fhrpl.-Km, konkret weniger je nach Abruf- ab dem 01.01.2019 wird die Linie T13 als regulär verkehrende C13 ohne Vorbestellung verkehren, wochentags im 30/60Min Takt, samstags im 60 Min Takt
- Konzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, - ödlA durch Stadt Bocholt - zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
- Der WestfalenTarif, der VRR-Tarif sowie der NRW-Tarif sind anzuwenden. Zur Teilnahme am Einnahmenaufteilungsverfahren ist die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH erforderlich.- Es gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- undGemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T13 BOHvon
Mussum, Pendeweg
nach
Bocholt, Bustreff
über
Alfred-Flender-Str.
über
Schlavenhorst
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
185000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 06:30
MoFr (F) 06:30
06:45
06:45
Sa 07:30 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
19:15
19:15
16:00 16:15
26
26
26
26
18 18
0 0
30
30
30
30
30 30
Funktion / Aufgabe der LinieTaxiBus mit innerstädtischer Erschließungsfunktion
Verknüpfungspunkte / UmstiegszeitenBustreff,Bahnhof
Anbindung wichtiger ZieleInnenstadt Bocholt
Anforderungen / Bemerkungen =Bedarfs/Fhrpl.-Km, konkret weniger je nach AbrufKonzessionsantrag ab 01.01.2019 durch WB WestfalenBus GmbH mit Betriebsführer StadtBus Bocholt GmbH bis 31.12.2028, ödlA durch Stadt Bocholt, es gelten sämtliche Regelungen des Westfalentarifs; zwischen Herbst- und Osterferien gilt ein verlängerter Winterfahrplan
Stand 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
T14 BOHvon
Löverick, Schmeddinghoffstr.
nach
Bocholt, Bustreff
über
Klarastr.
über
Aufgabenträger
Stadt Bocholt
NutzwagenKm/Jahr
31000
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2019
Stadt Bocholt
Produkt
CityBus
Linienbündel
BOR 13
Betriebsführer
Stadtbus Bocholt GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2018
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:00
MoFr (F) 07:00
Sa
So u. Fe
19:00
19:00
12
12
0
0
0 0
0 0
240
240
Funktion / Aufgabe der Linie
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten
Anbindung wichtiger Ziele
Anforderungen / BemerkungenFolgende Linien werden gefahren:B2 Vreden - Ellewick - Oldenkott - Ammeloe - Lünten - VredenB3 Vreden - Lünten - Ammeloe - Ellewick - Zwillbrock - Vreden
Die BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif, VRR-Tarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
Vredenvon
Vreden
nach
Vreden
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
0
Betriebsaufnahme Bündel
15.01.2025
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 14
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
14.01.2025
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:45
MoFr (F) 07:45
Sa 07:45
So u. Fe
19:00
19:00
13:15
23
0
0
0
0 0
0 0
120
120
120
Funktion / Aufgabe der Linie
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten
Anbindung wichtiger Ziele
Anforderungen / BemerkungenFolgende Linien werden gefahren:B4 Rhede-SüdB5 Rhede-MitteB6 Rhede-Nord
Die BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif, VRR-Tarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
Rhedevon
Rhede
nach
Rhede
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
0
Betriebsaufnahme Bündel
06.09.2020
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 15
Betriebsführer
WB Westfalen Bus GmbH
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
05.09.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen
MoFr (S) 07:45
MoFr (F) 07:45
Sa 07:45
So u. Fe
18:15
18:15
14:15
42
42
0
0
26 0
0 0
120
120
120
Funktion / Aufgabe der Linie
Verknüpfungspunkte / Umstiegszeiten
Anbindung wichtiger Ziele
Anforderungen / BemerkungenFolgende Linien werden gefahren:B8 Landwehr - Bahnhof - HovesathB9 Landwehr - Bahnhof - Marbeck - Heiden
Die BürgerBus-Linien werden ehrenamtlich vom örtlichen BürgerBus-Verein betrieben.
Der Fahrplan wird vom Verein mit den politischen Vertretern und der Verwaltung vor Ort festgelegt.
Der Verein legt einen eigenen Tarif fest, der über die Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt wird. Die von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Fahrkarten nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif (WestfalenTarif, VRR-Tarif) sowie dem landesweiten Tarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW (NRW-Tarif) werden im BürgerBus anerkannt.
Der Verein legt eigene Beförderungsbedingungen fest.
Stand: 01/2019
Richtung 1 Richtung 2
Start Ende Fahrten Takt Start Ende Fahrten Takt
Liniensteckbrief NVP Linie
Borkenvon
Borken
nach
Borken
über
über
Aufgabenträger
Kreis Borken
NutzwagenKm/Jahr
0
Betriebsaufnahme Bündel
01.01.2021
Kreis Borken
Produkt
BürgerBus
Linienbündel
BOR 16
Betriebsführer
N. N.
Konzessionär 2
Nein
Konzessionär 3
Nein
Konzessionär 4
Nein
Konzession bis
31.12.2020
Konzessioniert nach
§42 PBefG
ZVM Bus - Angebotsplanung Stand: siehe Bemerkungen