Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
zur Informationsveranstaltung
Prüfungsrecht
1
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
TOP 1:
Abschlussfeier (Zeugnisfeier) des Prüfungssemesters
2
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
Seminarratsbeschluss:
Die Abschiedsfeier (Zeugnisfeier) des jeweiligen Prüfungssemesters
wird von allen LiV des jeweiligen 1. Hauptsemesters vorbereitet.
3
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
Termin der Zeugnisfeier:
30.01.2015 – Kurt-Schumacher-Schule ____________________________
Vorbereitungsgruppe?
Kontakt Frau von Ketelhodt-Kuznik
4
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
5
Top 2:
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (Leistungsbewertung in den
Modulen/Modulprüfung)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
Leistungsbewertung (in den Modulen/ Modulprüfung)
6
HlBG § 41
Leistungen in der praktischen Unterrichtstätigkeit, die mit weniger als fünf Punkten bewertet werden, können nicht ausgeglichen werden.
Ein mit weniger als fünf Punkten bewertetes Modul ist nicht bestanden. Es können höchsten zwei nicht bestandene Module der Hauptsemester durch jeweils eine gesonderte Modulprüfung ausgeglichen werden.
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
TOP 3:
Zweite Staatsprüfung
7
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
a. Pädagogische Facharbeitb. Zeitpunkt und Organisation der Zweiten Staatsprüfungc. Zulassung/ Nichtzulassung/Rücktritt, Versäumnis, Verhinderung,
Prüfungsunfähigkeitd. Teile der Prüfung (unterrichtspraktische Prüfung, mündliche Prüfung)e. Prüfungsausschuss/ Lehrkraft des Vertrauens/Gästef. Gesamtbewertung/ Gutachten Schuleg. Nichtbestehenh. Wiederholungsprüfungi. Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
8
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
9
Auf Vorschlag der LiV Bestimmung des betreuenden Ausbilders oder der betreuenden Ausbilderin durch Seminarleitung spätestens zu Beginn des zweiten Hauptsemesters.
Thema spätestens fünf Monate vor dem Termin zur Meldung zur Prüfung festgelegt.
Abgabe mit der Meldung zur Prüfung (Nichtabgabe = 0 Punkte), gegebenenfalls ist Nachfrist von 4 Wochen möglich (unverzüglich Kontakt zur Seminarleitung aufnehmen).
Umfang 20-30 Seiten (mit Anhang 40 Seiten) Am Ende der Arbeit Versicherung nach § 25 Abs. 7 abgeben. Gruppenarbeit ist möglich Betreuender Ausbilder/ betreuende Ausbilderin bewertet in einem
Gutachten die Arbeit, Bekanntgabe durch Seminarleitung
Pädagogische Facharbeit (§46 HLbG DV)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
10
Prüfungszeitraum 15.10. 2015 bis 22.01.2016 „Orga – Angaben“ Erstellung des Prüfungsplans und Genehmigung durch LSA Bekanntgabe des Prüfungstermins spätestens vier Wochen vorher
(nach Genehmigung)
Zeitpunkt und Organisation
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
11
Zuständig ist die Leiterin des Studienseminars Meldung zur Prüfung: LiV meldet sich spätestens zwei Monate nach
Beginn des Prüfungssemesters schriftlich bei der Leitern des Studienseminars zur Prüfung an.
Vorzulegen sind:- Portfolio - Pädagogische Facharbeit- Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe ( nicht älter als drei
Jahre) Voraussetzung für die Zulassung: 8 bestandene Module, AV
Einführung (50 Stunden), AV BRB (30 Stunden), AV SMS (20 Stunden)
Zulassung, Prüfungsverfahren(§ 48 HLbG DV)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
12
Bei Nichtzulassung zur Zweiten Staatsprüfung gilt sie als endgültig nicht bestanden. Bei von der LiV zu vertretender Versäumnis des Meldetermins gilt die Prüfung ebenfalls als nicht bestanden.
Nichtzulassung
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
Gutachten der Schule (HLbG § 42,1)
13
Die Schulleiterin oder der Schulleiter bewertet in einem Gutachten die Arbeit der LiV in der Schule unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Unterrichtsfächer.
HLbG DV § 47:Mit der Meldung zur Prüfung legt die Schulleiterin oder der Schulleiter das Gutachten beim zuständigen Studienseminar vor. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist eine Durchschrift auszuhändigen.
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
Bewertung des Ausbildungsstandes(HLbG § 42)
14
ergibt sich aus der Summe aus den Bewertungen von acht Modulen und den verdoppelten Bewertungen des (Schulleitungs-)Gutachtens und der pädagogischen Facharbeit.
8 Module + 2x Schulleitungsgutachten+ 2x pädagogische Facharbeit
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
15
Krankheit ( Amtsärztliches Attest innerhalb von 3 Tagen) Rücktritt aus selbst zu vertretendem Grund (außer Krankheit)
bedeutet Nichtbestehen. Verhinderung ist schriftlich mitzuteilen. (Alle Prüfungsleistungen Null
Punkte)
Täuschungsversuche führen zum Nichtbestehen
Rücktritt, Versäumnis, Verhinderung, Prüfungsunfähigkeit (HLbG § 25)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
16
Die Zweite Staatsprüfung umfasst die unterrichtspraktische Prüfung sowie die mündliche Prüfung.
Prüfungsvorsitz, 2 Ausbilderinnen und Ausbilder, Mitglied Schulleitung
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, ansonsten entscheidet PV
Teile der Prüfung, Prüfungsausschuss (HLbG § 44)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
17
Die unterrichtspraktische Prüfung besteht aus zwei Prüfungslehrproben, die sich auf zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Fachrichtung erstrecken. Sie kann unter Berücksichtigung der curricularen Vorgaben für die entsprechend Schulform, Schulstufe oder den Bildungsgang in einer zusammenhängenden Lehrprobe oder fächerverbindend durchgeführt werden, wobei die Inhalte des jeweiligen Faches oder der Fachrichtung schwerpunktmäßig vertreten sein müssen.
Unterrichtspraktische Prüfung (HLbG § 47)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
18
Inklusiver Unterricht HR: nicht in Lerngruppen mit gymnasialen Bildungsgang oder
Bildungsgang Grundschule / bei schulformübergreifenden Schulformen nicht in Lerngruppe mit höchstem Leistungsniveau
Fö: inklusiver Unterricht oder Fö Vorbereitung 8 Seiten ( Exemplare für STS, Schule und
Prüfungsausschuss) Erörterung i.d.R. 45 Minuten
Unterrichtspraktische Prüfung
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
19
In der mündlichen Prüfung werden die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen unter fachdidaktischen, allgemeinpädagogischen, schulrechtlichen und die Mitgestaltung der Schule betreffenden Fragestellungen behandelt.
30 Minuten Vorbereitung60 Minuten mündliche Prüfung (15 Minuten Vortrag, danach Gespräch)
Mündliche Prüfung(HLbG §48 / HLbG DV § 51)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
20
Die LiV kann eine Lehrkraft des Vertrauens benennen, die an der Prüfung und an den Beratungen des Prüfungsausschusses mit beratender Stimme teilnimmt.
Lehrkraft des VertrauensHLbG § 44,5
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
21
HKM, Landesschulamt:anwesend bei Prüfung, Beratung des PA und Bekanntgabe der Bewertung
PV entscheidet über Gäste mit dienstlichem Interesse (mit Zustimmung PV bei Beratung und Bekanntgabe der Bewertung zugelassen) oder LiV (nicht Prüfungssemester)
Kirchenvertreter im Fach Religion ( keine Mitwirkung bei den Noten)
Teilnahme von vorgesetzten Behörden, von Gästen und Kirchen (HLbG DV § 9)
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
© Rindfuß April 2013
Gesamtbewertung
60%Bewertung des Ausbildungsstandes
1. Lehrprobe(15%)
2. Lehrprobe(15%)
Mündliche Prüfung (10%)
40%Zweite Staatsprüfung
Fachdidaktik 1Modul A (5%)
Fachdidaktik 2 Fachrichtung FSModul A (5%)
Diversität in Lehr- und Lernprozessen
nutzen (5%)
EBB: Erziehen, Beraten,
Betreuen (5%)
DFB: Diagnostizieren,
Fördern, Beurteilen (5%) Schulleiter-
Gutachten(10%)
Fachdidaktik 1Modul B (5%)
Fachdidaktik 2 Fachrichtung FSModul B (5%)
Lehr- und Lernprozesse in der Schulform innovativ
gestalten (5%)
Pädagogische Facharbeit
(10%)
22
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
23
Bewertung des AusbildungsstandesSumme der Module+ 2 x Pädagogische Facharbeit+ 2 x Schulgutachten
+ 3 x Unterrichtspraktische Prüfung (Lehrprobe 1 + Lehrprobe 2) + 2 x mündliche Prüfung
Gesamtbewertung
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
24
1. Prüfungslehrprobe Null Punkte oder2. Summe der Lehrproben weniger als zehn Punkte oder3. Mündliche Prüfung Null Punkte oder4. Gesamtbewertung weniger als 100 Punkte
Im Falle von 1 oder 2 ist die Prüfung nicht fortzusetzen.
Nichtbestehen
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
25
Auf Antrag (innerhalb einer Woche zu stellen) kann einmal wiederholt werden. (Wahrung der Frist!!)
Wiederholungsprüfung
Landesschulamt und LehrkräfteakademieStudienseminar GHRF Darmstadt
26
Nach bestandener Zweiten Staatsprüfung (21 Monate) Wiederholungsprüfung: wenn nicht innerhalb einer Woche nach
Nichtbestehen die Zulassung auf eine zweite Wiederholungsprüfung beantragt wurde (Ablauf Ende des entsprechenden Monats) oder zur zweiten Wiederholungsprüfung nicht zugelassen wurde (Monat, indem die Entscheidung bekannt gegeben wurde).
Täuschungsversuche Bei Fehlen der gesundheitlichen Eignung, das durch ein
amtsärztliches Gutachten nachzuweisen ist Wenn ein nichtbestandenes Modul nicht ausgeglichen werden kann
(Module im 1. + 2. HS!)
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst