Titel:
Natura 2000 - Verträglichkeitsuntersuchung
FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
Projekt:
Raumordnungsverfahren
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt
Auftraggeber:
50Hertz Transmission GmbH
Eichenstraße 3A, 12435 Berlin
Auftragnehmer:
Umweltfachliche Bearbeitung:
IBUe Ingenieurbüro für Umwelt und Energie GmbH & Co. KG
Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung..................................................................... 6
2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile ......................................................................... 9
2.1 Übersicht über die Schutzgebiete.......................................................................... 9
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes ................................................................... 11
2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie .......................11 2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ....................................12 2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .....................13 2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie ...........................14 2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel (nicht im
Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) .........................................................................15
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen .............................. 15
2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten ................................................................................................................ 15
3 Beschreibung des Vorhabens ...................................................................16
3.1 Trassenverlauf ...................................................................................................... 17
3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ......................17 3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt .................................20
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens ......................................................... 22
3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen ................................................ 23
3.4 Wirkfaktoren .......................................................................................................... 23
4 Detailliert untersuchter Bereich .................................................................33
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens ........................ 33
4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten .........................................34 4.1.2 Vorhandene Datenbasis .........................................................................................37
4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte ............................................ 38
4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Untersuchungskorridor ............................................................................................38
4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie ...............40 4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-
Richtlinie .................................................................................................................41 4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II der FFH-RL) .................................................................................44 4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel der Anhänge der VSchRL ....................................48
5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung .............................49
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 49
5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des Standarddatenbogen ..................................................................................... 50
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ................................................................................... 50
5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ............................................................... 51
5.5 Lokale Beeinträchtigungen von Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL des Standarddatenbogens ................................................................................... 51
5.6 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens ............ 52
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung .................53
6.1 Maßnahme 1 .......................................................................................................... 53
6.1.1 Bauzeiteinschränkung .............................................................................................53 6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................53
6.2 Maßnahme 2 .......................................................................................................... 53
6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern .......................................................................53 6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit ....................................................................................53
7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ...........................56
7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode.............................................................. 56
7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL ................ 57
7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL .................... 57
7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL ........................................................................................................................... 57
7.5 Beeinträchtigungen der Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL ..................... 58
7.6 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora .... 58
8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte 59
9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ...........................62
10 Zusammenfassung .....................................................................................67
11 Literatur und Quellen ..................................................................................70
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ......................10
Tabelle 2: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (MOŚ 2009) ...........11
Tabelle 3: Im Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) vorkommende Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2009) .....................................12
Tabelle 4: Im Schutzgebiet vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009) ..................................................................................................................13
Tabelle 5: Im Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (MOŚ 2009) .........14
Tabelle 6 Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska ...........................17
Tabelle 7: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) ..........................................................................18
Tabelle 8: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt ................................................................................................21
Tabelle 9: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002) ................23
Tabelle 10: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele (vgl. BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ 2004) ...........................................................................................25
Tabelle 11: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs ............38
Tabelle 12: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie (MOŚ 02.2009) .............................................................................................................39
Tabelle 13: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 02.2009) .............................................................................................................40
Tabelle 14: Voraussichtlich betroffene Amphibien/Reptilien des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009) .......................................................................................................42
Tabelle 15: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht Anhang I oder II FFH-RL) (MOŚ 02.2009) ..........................................................44
Tabelle 16: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b) .................................................49
Tabelle 17: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert) ...........................................................................................................55
Tabelle 18: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b) ................56
Tabelle 19: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse ................................59
Tabelle 20. Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) im Wirkraum der Variante 5 ...........62
Tabelle 21: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL .........63
Tabelle 22: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL .64
Tabelle 23: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien) ............................................................................................65
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Anlagenverzeichnis
Anlage 1 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Standarddatenbogen
Anlage 2 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Übersichtsplan
(Maßstab 1 : 50.000)
Anlage 3 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Lebensraumtypen und Arten /
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele (Maßstab 1 : 10.000)
Anlage 4 FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) - Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen / verbleibende Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
(Maßstab 1 : 10.000)
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Abkürzungsverzeichnis
BbgNatSchG Gesetz über den Naturschutz und die Landespflege im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Naturschutzgesetz)
BfN Bundesamt für Naturschutz
BGBl Bundesgesetzblatt
BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-
setz)
B-Pläne Bebauungspläne
BverwG Bundesverwaltungsgericht
ebd. ebenda
EU Europäische Union
FFH Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natür-
lichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie)
FFH-VP Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates
der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
LK Landkreis
LSG Landschaftsschutzgebiet
M Maßstab
NSG Naturschutzgebiet
SDB Standarddatenbogen
SPA Europäisches Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG des Rates
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
VSch-RL Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung
der wildlebenden Vogelarten - EU-Vogelschutzrichtlinie
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1 Anlass und Aufgabenstellung
Mit der Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur „Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)" und der Richt-
linie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie)
wurden in der Europäischen Union die rechtlichen Grundlagen für ein länderübergreifendes
Schutzgebietssystem geschaffen.
Wesentliches Ziel der Richtlinien ist die Schaffung und dauerhafte Sicherung eines kohären-
ten ökologischen Netzes von besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung „Natura
2000" (Art. 3 FFH-Richtlinie).
Eine wichtige Rechtsfolge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (im Folgenden FFH-Richtlinie)
ist die Prüfung von Plänen und Projekten auf deren Verträglichkeit entsprechend FFH-Richt-
linie Artikel 6 Abs. 3 und 4.
Hierzu wird in der FFH-Richtlinie festgelegt: „Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit
der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür notwendig sind, die ein sol-
ches Gebiet jedoch einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten
erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für die-
ses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen...." (Artikel 6 Abs. 3).
Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998 wurde die FFH-Richtlinie in
nationales Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002, zuletzt geändert durch Art. 3 des BNatSchG vom
22.12.2008, BGBl. I S. 2986, sind die Regelungen zur FFH-Richtlinie bzw. Natura 2000 in
den §§ 32-36 BNatSchG verankert worden. Eine weitere Vertiefung des europäischen
Rechts fand mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom
12.12.2007 statt. Hierbei wurden verschiedene Paragraphen zum Schutz des kohärenten
Systems Natura 2000 geändert bzw. erweitert.
§ 34 BNatSchG bezieht sich auf die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten. Nach
§ 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG (§ 26 d BbgNatSchG entsprechend) ist vor der Zulassung
oder Durchführung eines Projektes, dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines
Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen. Nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist
ein Projekt unzulässig, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes in
seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen
kann. Das im Bundesland unmittelbar geltende Landesnaturschutzgesetz (§ 26 d
BbgNatSchG) sieht entsprechend § 34 BNatSchG Konkretisierungen zu Verträglichkeit und
Unzulässigkeit von Projekten und Plänen und Ausnahmen vor. Besteht der Verdacht einer
erheblichen Beeinträchtigung von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Euro-
päischen Vogelschutzgebietes durch Projekte, müssen seitens des Projektträgers in den
nach den Rechtsvorschriften vorgeschriebenen behördlichen Gestattungs- oder Anzeigever-
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fahren alle Angaben gemacht werden, die zur Beurteilung der Verträglichkeit des Projektes
erforderlich sind.
Die vorliegende Voruntersuchung zur Natura 2000-Verträglichkeit wurde in Anlehnung an
den Leitfaden des BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN
(2004a) und das dazugehörige Gutachten (BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR-, BAU- UND
WOHNUNGSWESEN 2004b) erstellt.
Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechend
den Kriterien der Anhänge I bis III der Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäi-
schen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura
2000 zu melden.
Polen hat das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) als Vorschlagsgebiet der Europäi-
schen Kommission gemeldet. Eine Bestätigung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeu-
tung (GGB) seitens der Europäischen Kommission erfolgte 2008.
Seitens der 50Hertz Transmission GmbH ist der Neubau des deutschen Abschnitts des
3. Interconnectors Deutschland - Polen mit einer 380-kV-Freileitung zwischen Eisenhütten-
stadt und Plewiska und die Verstärkung des 380-kV-Netzanschlusses des UW Eisenhüt-
tenstadt vorgesehen. (Die weiterführende Planung auf polnischer Seite liegt noch nicht vor
und ist nicht Bestandteil dieser Untersuchung.) Dabei können für das auf polnischer Seite in
1.200 m Entfernung zur Grenze liegende FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) Beein-
trächtigungen durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden, daher wird eine Natura
2000-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Im Rahmen einer Verträglichkeitsuntersuchung im Raumordnungsverfahren ist zu beurtei-
len, inwiefern dieses Vorhaben mit den festgelegten Erhaltungszielen der Gebiete verträg-
lich ist beziehungsweise inwiefern der Schutzzweck und die Erhaltungsziele der FFH-
Gebiete durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können.
Die Details des jeweils zu erwartenden Eingriffs in das betroffene Natura 2000-Gebiet (v. a.
exakte Linienführung, Arbeitsstreifen) sind jedoch erst bei vorliegender Feintrassierung und
damit im Planfeststellungsverfahren hinreichend bekannt. Daher werden im Rahmen der
UVU II im Planfeststellungsverfahren für die FFH-Gebiete/ SPA, für welche gemäß den Vor-
untersuchungen Beeinträchtigungen hinsichtlich der wertgebenden Arten nicht auszuschlie-
ßen sind, umfassende Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen auf der Grundlage des
dann detaillierten Planungsstandes vorgenommen.
In der vorliegenden Unterlage erfolgt die Verträglichkeitsuntersuchung bezüglich der Ver-
träglichkeit des Bauvorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes
„Ujście Ilanki“ (PLH 080015) für den folgenden Bereich:
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Das FFH-Gebiet liegt im Untersuchungskorridor der Variante 5 auf polnischer Seite bei
Kunice in einer Entfernung von 1.200 m von der Landesgrenze und wird potenziell von die-
ser Variante gequert (detaillierte Aussagen sind aufgrund der nicht vorliegenden polnischen
Projektmerkmale zu diesem Planungstand nicht möglich).
Die räumliche Betroffenheit des FFH-Gebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2,
M 1 : 50.000) zur vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung zu entnehmen.
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2 Übersicht über die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maß-
geblichen Bestandteile
Im Folgenden werden die Schutzgebiete und die für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Be-
standteile vorgestellt. Darunter fallen die im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen
des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie mit ihren Habitaten und Standorten (LANA 2004). Ferner werden die im
Standarddatenbogen genannten anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora sowie die
Vogelarten des Anhangs I und die regelmäßig vorkommenden Zugvögel betrachtet.
2.1 Übersicht über die Schutzgebiete
Lage
Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) erstreckt sich entlang der Ilanka/ dem Eilang
vom Ort Maczków bis zur Mündung der Ilanka in die Oder. Außerdem schließt das Gebiet
ein kurzes Stück der Oder und des Oderufers südlich der Ilankamündung entlang der
deutsch-polnischen Grenze ein.
Naturraum
Charakteristisch für die Gebiete sind die reich strukturierten Auenkomplexe des Odertals mit
Resten von Weichholz- und Hartholzauenwald, Altarmen und wechselfeuchtem Auengrün-
land.
Naturräumlich gehört das FFH-Gebiet zum Berlin-Warschauer-Urstromtal, das eiszeitlich
entstanden ist und großräumig in einem von Seen geprägten Gebiet liegt. Die naturräumli-
chen Großeinheit auf polnischer Seite ist die „Südbaltische Seenplatte“. Die mittlere Oder-
niederung, zu der auch der betrachtete Teil der Ilanka gezählt werden kann, wird der
Haupteinheit des Fürstenberger Odertals bzw. des Warschauer Odertals zugerechnet.
Das Fürstenberger Odertal ist eine Urstromtalniederung mit zahlreichen Altwasserarmen
und Altwasserseen. Der Oderstrom, der die Ostgrenze bildet, entwässert das Gebiet. Mit ei-
ner Länge von ca. 27 km und einer wechselnden Breite zwischen 1,5 und 7 km zieht sich
das Fürstenberger Odertal von der Neißemündung im Süden bis zum Frankfurter Oderbruch
im Norden und findet dort seine Fortsetzung. Im Nordwesten geht es allmählich in die Tal-
sandflächen der Berlin-Fürstenwalder Spreetalniederung über, während es im südwestli-
chen Teil deutlich von den Endmoränenhügeln des Gubener Landes überragt wird. Der Au-
wald als natürliche Waldgesellschaft ist nur noch in Resten vorhanden.
Das Fürstenberger Odertal ist heute vorwiegend Ackerland und zu geringen Teilen Dauer-
grünland. In der intensiv agrarisch genutzten Talniederung ist insbesondere der Bereich der
Oder von naturschutzfachlicher Bedeutung. Er ist fast vollständig als Naturschutzgebiet und
FFH-Gebiet ausgewiesen. Neben den noch vorhandenen weitgehend naturnahen Auwald-
resten sind vor allem die Feucht- und Auenwiesen von naturschutzfachlicher Bedeutung.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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Der gesamte Flussbereich besitzt eine überregionale Bedeutung für die Avifauna (BfN
2011).
Das Warschauer Odertal (Pradolina Warciansko-Odrzanska) ist ca. 220 km lang und
nimmt eine Fläche von 2.100 km² ein. Das Tal wurde durch westlich abfließendes Glet-
scherschmelzwasser gebildet und verbindet heute die Flusstäler der Oder, der Obra und der
Warthe. Es wird von Dünenfeldern durchzogen.
Gebietsausstattung
Das Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ist sehr naturnah und unzugänglich. Die Ilanka
mäandriert hier durch Tieflandmoore und brachgefallene Wiesen sowie ausgedehnte Erlen-
Eschen-Bruchwälder.
In der nachfolgenden Tabelle werden die sich im Gebiet befindlichen Lebensraumklassen
und deren Anteil dargestellt.
Tabelle 1: Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Lebensraumklassen Anteil [%]
Binnengewässer (stehend und fließend) 2
Waldlebensräume (Allgemein) 1
Wiesen- und Gebüschlebensräume 6
Landwirtschaftliche Lebensräume 26
Laubwald 41
Nadelwald 24
insgesamt 100
Klima
Das betrachtete Gebiet ist dem trockenen Binnenlandklima mit kontinentalem Charakter zu-
zuordnen. Die mittlere Niederschlagssumme beträgt etwa 470 mm, die Jahresmitteltempe-
ratur liegt bei 8,4 °C.
Größe
Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) hat eine Gesamtgröße von etwa 908 ha.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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Vorbelastungen
Für das FFH-Gebiet sind in den aktuellen SDB keine Vorbelastungen aufgeführt
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes
Gemäß Art. 4 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entsprechend den
Kriterien der Anhänge I bis III der FFH-Richtlinie Gebiete auszuwählen und der Europäi-
schen Kommission für die Bildung des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura
2000 zu melden.
Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebens-
räume und Arten der Anhänge I bzw. II der FFH-RL, für deren Schutz das Gebiet gemeldet
wurde, beschreibt das grundsätzliche Erhaltungsziel des Schutzgebietes (vgl. § 10 Abs. 1
Pkt. 9 BNatSchG).
Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) bildet in seiner Vielfältigkeit an Lebensraum-
typen ein bedeutendes Refugium für zahlreiche gefährdete, vom Aussterben bedrohte Tier-
und Pflanzenarten, die teilweise auch besonders bzw. streng geschütz sind.
Konkrete darüber hinausgehende Erhaltungsziele für das Gebiet „Ujście Ilanki“
(PLH 080015) sind im Standarddatenbogen nicht verzeichnet.
Folgende Tabelle zeigt die Beziehung des FFH-Gebietes zu anderen Schutzgebieten:
Tabelle 2: Beziehung zu anderen Schutzgebieten und weiterer Status (MOŚ 2009)
Typ Name Art
Anteil
[%]
„Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
LSG
XIII Obszar Chronionego Krajobrazu
województwa lubuskiego * 55%
* beide Gebiete überschneiden sich
2.2.1 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Im Anhang I der FFH-Richtlinie werden natürliche Lebensräume aufgelistet, die von ge-
meinschaftlichem Interesse sind und für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen.
Tabelle 3 listet die Lebensraumtypen aus dem Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet
„Ujście Ilanki“ (PLH 080015) auf. Im vorliegenden Gebiet kommen nach Anhang I der
FFH-Richtlinie zwei prioritäre natürliche Lebensraumtypen für das kohärente Netz vor.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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Tabelle 3: Im Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) vorkommende Lebensräume nach
Anhang I der FFH-Richtlinie (Datenabfrage MOŚ 2009)
Kennziffer Lebensraumtypen
Anteil im FFH-
Gebiet [%]
3150 Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions 1
*6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen < 1
6210 Xerotherme trockenrasen (prioritär sind nur Trockenrasen mit we-
sentlichen Vorkommen von Knabenkraut) < 1
6410 Wechselfeuchte Pfeifengraswisen (Molinion) 2
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen
Stufe 2
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis) < 1
7140 Übergangs- und Schwingrasenmorre, überwiegend mit Vegetation
des Scheuchzerio-Caricetea) < 1
*91E0 Bruchwälder mit Pappel, Erlen, Eschen (Salicetum albo-fragilis,
Populaetum albae, Alnenion) 19
* prioritärer Lebensraumtyp
Die Tabelle 3 verdeutlicht, dass etwa ein Viertel des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ mit Le-
bensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL bedeckt ist. Vor allem der prioritäre Lebens-
raumtyp der Erlen-Eschen-Bruchwälder hat einen großen Anteil am gesamten Gebiet.
2.2.2 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Der Anhang II der FFH-Richtlinie führt die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse auf, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) liegen durch den Standarddatenbogen
(MOŚ 2009) folgende Angaben zu Tier- und Pflanzenarten aus Anhang II der FFH-Richtlinie
vor:
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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Tabelle 4: Im Schutzgebiet vorkommende Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (MOŚ 2009)
EU-Code Vorkommende Arten Populationsgröße1
Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL
1337 Biber (Castor fiber) i R
1355 Fischotter (Lutra lutra) i C
Amphibien des Anhangs II der FFH-RL
1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) i R
1220 Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) i C
1166 Kammmolch (Triturus cristatus) i R
Fische des Anhangs II der FFH-RL
1130 Rapfen (Aspius aspius) i V
1149 Steinbeißer (Cobitis taenia) i C
1096 Bachneunauge (Lampetra planeri) i R
1145 Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) i V
1106 Atlantischer Lachs (Salmo salar) i V
Wirbellose des Anhangs II der FFH-RL
1088 Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) k.A.
1084 Eremit (Osmoderma eremita) i 16
1014 Schmale Windelschnecke
(Vertigo angustior)
iV
1 i…Individuen C…häufig; fam…Familie k.A….keine Angabe
P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten R – selten V…sehr selten
2.2.3 Überblick über die anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora
Weitere im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes angegebene Arten werden in der nach-
folgenden Tabelle aufgelistet.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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Tabelle 5: Im Schutzgebieten vorkommende andere bedeutende Arten (MOŚ 2009)
Gruppe Vorkommende Arten Populationsgröße1
Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) i C
Amphibien Wechselkröte (Bufo viridis) i C
Amphibien Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) i C
Amphibien Moorfrosch (Rana arvalis) i C
Amphibien Grasfrosch (Rana temporaria) i C
Reptilien Blindschleiche (Anguis fragilis) i C
Reptilien Schlingnatter (Coronella austriaca) i R
Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) i C
Reptilien Waldeidechse (Lacerta vivipara) i C
Reptilien Ringelnatter (Natrix natrix) i C
Fische Zope (Abramis ballerus) i V
Fische Barbe (Barbus barbus) i V
Fische Forelle (Salmo trutta morpha trutta) i V
Fische Europäische Äsche (Thymallus thymallus) i R
Pflanzen Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) i P
Pflanzen Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine) i P
Pflanzen Gemeiner Efeu (Hedera helix) i P
Pflanzen Großes Zweiblatt (Listera ovata) i P
Pflanzen Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) i P
1 i…Individuen p…Paare P…Art vorhanden, ohne Populationsdaten C…häufig;
R – selten V…sehr selten k.A….keine Angabe
2.2.4 Überblick über die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
Im Anhang I der VSch-RL werden Arten aufgeführt, für die aufgrund ihrer besonderen Ge-
fährdung bzw. Schutzwürdigkeit besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebens-
räume anzuwenden sind, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsge-
biet sicherzustellen (Art. 4 (1) VSch-RL). Daraus ergibt sich für die Mitgliedstaaten die Ver-
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pflichtung, die zur Erhaltung dieser Arten „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete"
zu Schutzgebieten (SPA = Special Protection Area) zu erklären.
Im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) werden keine Vo-
gelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.
2.2.5 Überblick über die regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel (nicht im
Anhang I der Vogelschutzrichtlinie)
Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) werden im aktuellen Standarddatenbogen
(MOŚ 2011) keine regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel aufgelistet, die nicht im
Anhang I der VSchRL aufgeführt sind.
2.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Durch geeignete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anfor-
derungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird (§ 26 b BbgNatSchG
2004). Dafür werden u.a. sogenannte Managementpläne erstellt.
Der Aufwand der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollten in einem Verhältnis zum an-
gestrebten Nutzen bzw. Ergebnis stehen und der Erhaltung bzw. Verbesserung des Erhal-
tungszustandes dienen.
Für das Schutzgebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ist kein Managementplan bekannt.
2.4 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten
Das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ steht laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009) mit dem Euro-
päischen Vogelschutzgebiet „Dolina Środkowej Odry“ (PLB080004) in Beziehung.
Terrestrische Zerschneidungen im vom Vorhaben tangierten Bereich nur durch kleine
(Feld-) Wege gegeben.
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3 Beschreibung des Vorhabens
Das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH verbindet die Netze West- und
Osteuropas und Skandinaviens. Der Ausbau der internationalen Leitungsverbindungen
(„Interconnectoren“) ist ein erklärtes Ziel der europäischen Politik. Im Vertrag von Lissabon
(Artikel 194), in der Richtlinie 2009/72/EG zum Elektrizitätsbinnenmarkt und in den Leitlinien
für die Transeuropäischen Netze (EU-Entscheidung 1364/2006/EG manifestieren sich die
europäischen Vorgaben zum Ausbau der Netze.
Der Dachverband der europäischen Netzbetreiber (ENTSO-E) folgt den Maßgaben und er-
arbeitet den „Community wide Ten Year Network Development Plan“ (TYNDP).
Der deutsche Gesetzgeber begründet in seinem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
nicht nur das politische Interesse, sondern auch die gesetzliche Notwendigkeit des Netz-
ausbaus, bis hin zum festgestellten vordringlichen Bedarf für konkrete Netzausbauvorha-
ben.
Die Errichtung des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt - Plewiska ist ein Europäisches Vor-
rangprojekt gemäß Anhang I Nr. EL. 8 und Anhang II der EU-Entscheidung 1364/2006, mit
erklärtem „vordringlichen Bedarf“ entsprechend Pkt. Nr. 12 der Anlage zu § 1 des bundes-
deutschen EnLAG.
Zwischen dem polnischen Übertragungsnetzbetreiber PSE-O und 50Hertz Transmission
wurde zur Etablierung der Projektteams und zur Organisation der Zusammenarbeit für die-
ses gemeinsame Vorhaben ein „General Agreement“ der gemeinsamen Projektarbeit am
11.03.2011 in Warschau unterzeichnet.
Im Rahmen der Modernisierung und des Umbaus des Höchstspannungsnetzes in den
1990er Jahren wurde das Umspannwerk Eisenhüttenstadt und seine Einbindung in die 380-
kV-Leitung Preilack - Neuenhagen errichtet. Das Umspannwerk Eisenhüttenstadt diente
seinerzeit vorrangig der Absicherung der regionalen Energieversorgung, insbesondere der
Stahlproduktion. Entsprechend der damaligen Netzsituation erfolgte lediglich eine Basis-
Auslegung des Umspannwerkes und eine einfache Gestaltung der Leitungsanbindung an
die 380-kV-Leitung Preilack - Neuenhagen am sogenannten „Punkt Fünfeichen“.
Der energiewirtschaftliche Standort Eisenhüttenstadt gewinnt gegenwärtig einen erhebli-
chen Bedeutungszuwachs als neuer zentraler Verknüpfungspunkt der deutschen und polni-
schen Übertragungsnetze in der Mitte Europas.
Zusätzlich liegt der 50Hertz Transmission GmbH ein Netzanschluss-Antrag für die Einspei-
sung der Leistung eines 2x400 MW-GuD(-Gas und Dampf)-Kraftwerkes des luxemburgi-
schen Unternehmens „enovos“ über das Umspannwerk (UW) Eisenhüttenstadt vor. Zwar
ruhen die Planungen derzeit, sie können aber angesichts der aktuellen energiepolitischen
Situation jederzeit reaktiviert werden.
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50Hertz hat bereits begonnen, den UW-Standort auszubauen, um entsprechend ihrer ge-
setzlichen Verpflichtung den Anschluss des GuD-Kraftwerkes sicherzustellen und die kom-
mende Anbindung der deutsch-polnischen Kuppelleitung (3. Interconnector) vorzubereiten.
Grundlegende Voraussetzung für die Bewältigung der künftig gesteigerten Einspeisung am
Standort Eisenhüttenstadt ist die maßgebliche Verstärkung des Netzanschlusses des Um-
spannwerkes Eisenhüttenstadt (380-kV-Leitung Preilack-Eisenhüttenstadt-Neuenhagen im
Abschnitt Fünfeichen-UW Eisenhüttenstadt).
Gegenstand der vorliegenden Raumverträglichkeitsuntersuchung ist das auf folgenden Teil-
abschnitten bestehende Projekt:
3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt) und die
Verstärkung des Netzanschlusses des Umspannwerkes Eisenhüttenstadt.
3.1 Trassenverlauf
3.1.1 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Plewiska (deutscher Abschnitt)
Die Konzipierung von Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors war Gegen-
stand einer „Trassenvorstudie 3. Interconnector Eisenhüttenstadt - Bacyna / Plewiska“ des
Planungsbüros Förster aus dem Jahre 2009. Im Ergebnis dieser Studie wurden insgesamt
vier mögliche Übergabepunkte und Varianten für die Trassenführung des 3. Interconnectors
herausgearbeitet.
Im Rahmen der Antragskonferenz am 14.12.2011 wurde dieses Konzept vorgestellt und mit
den Trägern öffentlicher Belange diskutiert.
Die Stadt Eisenhüttenstadt hat im Rahmen der Antragskonferenz einen Vorschlag zur Kon-
kretisierung der Untersuchungskorridore im Verlauf der EKO-Asche-Abstoßleitung zur Oder
und im Bereich nördlich von Vogelsang eingebracht. Diesem Vorschlag wurde seitens der
Gemeinsamen Landesplanungsbehörde im Protokoll zur Antragskonferenz vom 29.02.2012
gefolgt.
Die Aufteilung der fünf betrachteten Varianten in Variantenabschnitte (siehe auch Anlage 2)
wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 6 Varianten des 3. Interconnectors Eisenhüttenstadt – Plewiska
Variante Variantenabschnitte Länge Übergabepunkt
Variante 1 IC 1/2, IC 1 ca. 7,8 km Grzmiąca
Variante 2 IC 1/2, IC 2, IC 2/3 ca 6,4 km Bieganów
Variante 3 IC 3/4/5, IC 3, IC 2/3 ca. 7,3 km Bieganów
Variante 4 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 4 ca. 10,9 km Urad
Variante 5 IC 3/4/5, IC 4/5, IC 5 ca. 13,1 km Kunice
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Im Folgenden wird der Verlauf der einzelnen Variantenabschnitte im Raum beschrieben.
Tabelle 7: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung 3. Interconnector Eisenhüttenstadt -
Plewiska (deutscher Abschnitt)
Variantenabschnittsbeschreibung
Variantenabschnitt IC 1/2: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der Bahnstrecke 6153
(Anfangspunkt der Variantenabschnitte IC 1 und IC 2)
Der Variantenabschnitt IC 1/2 verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, entlang der Uferstraße
nordwestlich des Industriegebietes Arcelor Eisenhütten¬stadt GmbH. Nach 1,5 km wird der Oder-
Spree-Kanal und nach weiteren 0,5 km die Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben gequert. An
den Variantenabschnitt IC 1/2 schließen die alternativen Variantenabschnitte IC 1 und IC 2 an.
Variantenabschnitt IC 1: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 1/2) bis zum Übergabepunkt Grzmiaca
Östlich der Bahnstrecke beginnt der Variantenabschnitt IC 1. Er schwenkt nach Südosten und erreicht
im Parallelverlauf zur Bahnlinie nach 1,6 km die Straße „Wasserwerk“ und im weiteren östlichen Ver-
lauf die Ortsrandlage Vogelsang. Es schließen sich Querungen bzw. Tangierungen von, durch Klein-
gartennutzungen geprägten, Siedlungsbereichen über eine Länge von ca. 1,1 km an. Nach Verlassen
der Ortslage Vogelsang folgt eine Überspannung von Acker- und Grünlandflächen bis der Endpunkt
des Variantenabschnittes IC 1 an der polnischen Grenze erreicht wird.
Variantenabschnitt IC 2: Querung der Bahnstrecke 6153 (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 1/2) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3
Östlich der Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben quert der Variantenabschnitt IC 2 im weiteren
nach Osten gerichteten Verlauf Wälder und Forsten über eine Länge von 1,1 km sowie anschließend
über ca. 0,5 km landwirtschaftliche Nutzflächen und erreicht dann die Landesstraße L 372 nordwestlich
Vogelsang. Der Variantenabschnitt hier nach Nordosten und überspannt im Parallelverlauf zu einem
Landwirtschaftsweg bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Variantenabschnittes IC 2/3 über etwa
1,5 km Acker- und Grünlandnutzungen.
Variantenabschnitt 3/4/5: UW Eisenhüttenstadt bis zur Querung der L 372 bei Ziltendorf (An-
fangspunkt der Variantenabschnitte IC 3 und IC 4/5)
Der Variantenabschnitt verläuft, beginnend am UW Eisenhüttenstadt, zunächst in nördlicher Richtung,
bis sie nach 0,85 km auf zwei parallel verlaufende Freileitungen trifft. Im gesamten weiteren Verlauf bis
zum Erreichen des Winkelpunktes an der L 372 bei Ziltendorf verläuft der Variantenabschnitt IC 3/4/5
in Bündelung mit den 110-kV-Freileitungen durch Waldgebiete unter Nutzung einer entsprechend zu
erweiternden Schneise. Nach weiteren 1,7 km erreicht er den Oder-Spree-Kanal und anschließend die
Bahnstrecke 6153 Berlin Ostbahnhof - Guben. Der Endpunkt des Variantenabschnitts IC 3/4/5 wird
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Variantenabschnittsbeschreibung
nach insgesamt 3,7 km südöstlich Ziltendorf im Querungsbereich mit der L 372 erreicht.
Variantenabschnitt IC 3: Querung der L 372 bei Ziltendorf (Endpunkt des Variantenabschnittes
IC 3/4/5) bis zum Anfangspunkt des Variantenabschnittes IC 2/3
Im Querungsbereich mit der L 372, etwa 170 m südöstlich Ziltendorf, schwenkt der Variantenabschnitt
IC 3 nach Osten, quert über 150 m ein Waldstück, tangiert vereinzelte Kleingartennutzungen und über-
spannt anschließend über etwa 2 km bis zum Erreichen des Anfangspunktes des Variantenabschnittes
IC 2/3 Acker- und Grünlandflächen.
Variantenabschnitt IC 2/3: Endpunkt der Variantenabschnitte IC 2 und IC 3 bis zum Übergabe-
punkt Bieganow
Der Variantenabschnitt IC 2/3 verläuft in östliche Richtung über Acker- und Grünlandflächen und quert
dabei die Fürstenberger Untere Aue mit ihrem Fließgewässersystem. Vor Erreichen des Endpunktes
an der polnischen Grenze werden das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“
über 1 km und das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,5 km gequert.
Variantenabschnitt IC 4/5: Querung der L 372 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 3/4/5) bis
zur Querung der L 371 bei Ziltendorf (Anfangspunkt der Variantenab-
schnitte IC 4 und IC 5)
Der Variantenabschnitt IC 4/5 verläuft in Parallelführung zu zwei vorhandenen 110-kV-Freileitungen
östlich Ziltendorf, tangiert dabei ein kleines Waldstück über 100 m sowie vereinzelte Kleingartennut-
zungen und Landwirtschaftsgebäude. Die sonstigen überspannten Flächen unterliegen überwiegend
Grünlandnutzungen. Nach ca. 1,2 km wird der Querungsbereich der L 371 und damit der Endpunkt des
Variantenabschnitts IC 4/5 erreicht.
Variantenabschnitt IC 4: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)
bis zum Übergabepunkt Urad
Im Querungsbereich der L 371 östlich Ziltendorf schwenkt der Variantenabschnitt nach Nordosten und
verläuft von nun an in Bündelung mit der L 371. Mit der Querung der Gemeindestraße, die die Ernst-
Thälmann-Siedlung mit der L 371 verbindet, tritt der Variantenabschnitt in das europäische Vogel-
schutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das sich bis zum Übergabepunkt an der deutsch-
polnischen Grenze erstreckt, ein. Unmittelbar vor Erreichen der Oder wird das Siedlungsgebiet der
Ortschaft Aurith über eine Länge von 0,3 km überspannt. Direkt daran anschließend quert der Varian-
tenabschnitt IC 4 das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ über 0,4 km.
Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 4 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.
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Variantenabschnittsbeschreibung
Variantenabschnitt IC 5: Querung der L 371 (Endpunkt des Variantenabschnittes IC 4/5)
bis zum Übergabepunkt Kunice
Nach Querung der L 371 wird im weiteren nordwestlichen Verlauf bis zum Erreichen des Winkelpunk-
tes östlich Wiesenau über 3,8 km die Bündelung mit vorhandenen 110-kV-Freileitungen beibehalten.
Mit dem anschließenden Verschwenken in nordöstliche Richtung wird die Bündelung verlassen. Die
Variante verläuft nun parallel zur Verbindungsstraße zwischen Wiesenau und Kunitzer Loose. Nach
0,5 km tritt sie in das europäische Vogelschutzgebiet (SPA) „Mittlere Oderniederung“, das sich bis zum
Übergabepunkt an der polnischen Grenze erstreckt, ein. Nach weiteren 3,4 km erreicht der Varianten-
abschnitt das FFH-Gebiet „Mittlere Oder“ und quert dieses bis zum Erreichen des Endpunktes über
0,5 km.
Im gesamten Verlauf des Variantenabschnittes IC 5 dominieren Acker- und Grünlandnutzungen.
3.1.2 Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt
Die Verstärkung des Netzanschlusses des UW Eisenhüttenstadt erfolgt (neben dem Umbau
des Anbindepunktes Fünfeichen) durch die Errichtung eines 380-kV-Doppelleitungsab-
schnittes zwischen dem Anbindepunkt Schernsdorf der vorhandenen 380-kV-Freileitung
Preilack - Neuenhagen und dem Umspannwerk Eisenhüttenstadt mit einer Länge von
9,5 km. Es entstehen so die eigenständigen neuen 380-kV-Leitungen Eisenhüttenstadt -
Neuenhagen und Preilack - Eisenhüttenstadt.
Der Umbau der 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen am Anbindepunkt Fünfeichen,
führt zu einer Direktverbindung UW Eisenhüttenstadt - Preilack. Der etwa 5 km lange Ab-
schnitt der vorhandenen 380-kV-Freileitung Preilack - Neuenhagen zwischen den Anbinde-
punkten Schernsdorf und Fünfeichen kann nach Abschluss der Neubau- und Umbaumaß-
nahmen zurückgebaut werden. Der geplante Neubau der 380-kV-Freileitung zwischen dem
Anbindepunkt Schernsdorf und dem UW Eisenhüttenstadt hat eine Gesamtlänge von ca.
9,5 km und gliedert sich in zwei Abschnitte:
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50Hertz Transmission IBU Seite 21
Tabelle 8: Trassenverlauf der 380-kV-Freileitung Verstärkung des Netzanschlusses des UW
Eisenhüttenstadt
Variantenabschnittsbeschreibung
Neubauabschnitt in Bündelung mit der vorhandenen 380-kV-Freileitung zwischen dem
UW Eisenhüttenstadt und Preilack
Beginnend am UW Eisenhüttenstadt verläuft die geplante Doppelfreileitung in südlicher Parallelführung
mit dem geringstmöglichen Achsabstand von ca. 60 m zur vorhandenen 380-kV-Freileitung. Damit
werden zusätzliche Näherungen zu den Ortslagen Rießen und Pohlitz vermieden. In ihrem westlich ge-
richteten Verlauf wird nach etwa 0,4 km die Bundesstraße B 112 und anschließend die Landesstraße
L 37 gekreuzt. Es schließt sich der Bereich der Pohlitzer Mühle und des Pohlitzer Mühlenfließes an. Bis
zum „Punkt Rießen“ quert die Doppelleitung Waldflächen über eine Länge von ca. 3 km.
Neubauabschnitt in freier Trassierung zwischen dem „Punkt Rießen“ und dem
„Anbindepunkt Schernsdorf“
Am „Punkt Rießen“ schwenkt die geplante 380-kV-Doppelleitung nach Nordwesten und verlässt damit
die Bündelung mit der vorhandenen Freileitung. Bis km 7,0 werden die L 37 (bei km 6,5) sowie über je-
weils kurze Streckenabschnitte im Wechsel Landwirtschaftsstandorte und Waldgebiete gequert. Bei
km 7,0 schwenkt die Doppelleitung nach Norden und verläuft weitere 0,8 km über Ackerland. Von der
etwa 800 m östlich gelegenen Ortschaft Rießen aus, ist die Leitung aufgrund der verschattenden Wir-
kung von Offenlandgehölzen bzw. kleinerer Waldbestände nicht oder nur in geringem Umfang sichtbar.
Bei km 7,8 erfährt die geplante Freileitung nochmals eine Richtungsänderung nach Nordwesten und
passiert auf ihrem Weg zum „Anbindepunkt Schernsdorf“ das ausgedehnte Waldgebiet der Rießener
Berge.
Nordöstlich Schernsdorf bindet die 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des
UW Eisenhüttenstadt in das vorhandene Leitungsnetz ein.
Der Verlauf der 380-kV-Doppelleitung zur Verstärkung des Netzanschlusses des UW Ei-
senhüttenstadt ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 dargestellt.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens
Für beide Teilabschnitte des Projektes ist die Errichtung von 380-kV-Freileitungen in
zweisystemiger Ausführung vorgesehen. Die Masten entsprechen in Aufbau und Erschei-
nungsbild den Masten der vorhandenen Netzanbindung des UW Eisenhüttenstadt (sog.
„Donau-Mastbild).
Abb. 1: Donau-Mastbild mit typischen Abmessungen
Die Spannfeldlängen (Abstände von Mast zu Mast) betragen im Normalfall etwa 350 -
500 m. Noch kürzere Abstände sind ohne weiteres möglich, größere Abstände erfordern
hingegen entsprechende Masterhöhungen und ggf. Verstärkungen.
Bei der Errichtung parallellaufender 380-kV-Leitungen, wie für den Teilabschnitt „Verstär-
kung des Netzanschlusses“ zwischen Rießen und dem UW vorgeschlagen, ist ein gegensei-
tiger Achsabstand von 60 m („Mastmitte zu Mastmitte“) einzuhalten.
Bei einem Parallellauf mit 110-kV-Leitungen sind die erforderlichen Achsabstände geringer.
Im Falle von Walddurchquerungen kommt zu dem aufgezeigten Schutzstreifen von 72 m
noch ein Sicherheitsaufschlag wegen in die Trasse stürzender Bäume hinzu. Die erfor-
derlichen Schneisenbreiten sind abhängig von Endwuchshöhe und Stabilität der betroffenen
Waldbestände, Höhe und Spannfeldlängen sowie weiterer technischer Faktoren der Lei-
tung. Sie messen ca. 100 - 120 m, im Falle parallellaufender 380-kV-Leitungen ca. 180 m.
Die Schneisen müssen nicht vollständig freigehalten werden, jedoch darf der Bewuchs nie-
mals den Isolationsabstand von 4 m zum Leiterseil unterschreiten.
Schutzstreifen, ca. 72 m Trassenbreite
Durchhang Lei-
terseil
Masthöhe
ca. 50 m
Querträger/Traverse
Max. Ausschwin-
gung Leiterseil
Sicherheitsabstand
Isolatorenkette
Minimaler Bodenabstand
5 m
13 m
8,50 m
8 m 12 m 16 m 8 m 12 m 16 m
Mastfundament
Standfläche ca.
50 – 170 qm
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3.3 Baubedingte Zuwegungen und Montageflächen
Für die erforderlichen Transporte von Material, Maste und Seilen werden, wenn möglich,
vorhandene Straßen und Wege genutzt. Sofern erforderlich, werden im unbefestigten Ge-
lände wieder aufnehmbare Holzbohlen zur Herstellung einer zeitweiligen Zuwegung ver-
wendet.
Während der Bauphase wird ein fortlaufender Wechsel zu den Maststandorten vorge-
nommen, so dass keine ständige Baustelleneinrichtung erforderlich ist. Material wird entspre-
chend Bedarf geliefert und so nur kurzfristig am Montageort gelagert.
3.4 Wirkfaktoren
Im Folgenden werden die durch das Vorhaben zu erwartenden Wirkfaktoren dargestellt (vgl.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004). Daraus werden später der detaillierte Untersu-
chungsbereich und der Untersuchungsumfang abgeleitet.
Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ weist der Standarddatenbogen (MOŚ 2009) für Teilberei-
che des Gebietes (20-30 % der Gesamtfläche) verschiedene Einflüsse wie forstwirtschaftli-
che Nutzung; Beseitigung von Tot- und Altholz; Fallenstellen, Vergiftung und Wilderei sowie
Wasserverschmutzung aus. Auf 50 % der Gebietsfläche ist die Jagd zugelassen. Außerhalb
des Gebietes wird Sand- und Kiesabbbau betrieben, der das Schutzgebiet ebenfalls beein-
flusst.
Zusätzlich können die vorhandenen Lebensraumtypen auch auf andere äußere Einflüsse
negativ reagieren. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über diese Wirkfaktoren und
deren Beziehung zu den Lebensraumtypen.
Tabelle 9: Allgemeine Hauptgefährdungsfaktoren der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebens-
raumtypen nach SSYMANK et al. (1998) (BEUTLER et al. 2002)
FFH-
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Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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Erd
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bau
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n
*6120 - - x - x - x x x - x x
6210 - - x x x - x - x - x -
6410 x - x x x - - x - - - -
6430 x x x x x - x x - - - -
6510 x - x x x - x - - - - -
7140 x - x x x - x - x - x -
*91E0 x x x - - - x - x x x -
Nach Abgleich mit der technischen Vorhabensbeschreibung (Kap. 3.2) bestehen keine di-
rekten Wirkungen durch stoffliche Einträge und strukturelle Änderungen des Gebietes.
Dementsprechend leiten sich die Wirkfaktoren von den im Schutzgebiet vorkommenden
hochmobilen Arten lt. Standarddatenbogen bzw. vorkommenden Arten der Lebensraumty-
pen ab (vgl. Kap. 2.2.1).
Nach bisherigen Erkenntnissen (vgl. SCHUMACHER 2002, NABU 2003) kann es vor allem zu
Wirkungen durch 380-kV-Freileitungen an sich kommen (anlagebedingte Kollision/Draht-
anflug). Diese scheinen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft auch die Hauptwirkfak-
toren für die Avifauna zu sein.
In der Tabelle 10 werden die Wirkfaktoren, die von Bau, Anlage und/oder Betrieb der 380-
kV-Freileitung ausgehen können, benannt.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 25
Tabelle 10: Mögliche Wirkfaktoren auf die Schutzgüter/Erhaltungsziele (vgl. BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ 2004)
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Pro
jekte
n
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Schutzgebiet
3150
Natürliche eutrophe Seen
mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder
Hydrocharitions
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Höcker-
schwan³ (Cygnus olor) ver-
schiedene Schwimm- und
Tauchenten; Schellente³
(Bucephala clangula);
Bläßhuhn³ (Fulica atra);
Gänsesäger³ (Mergus
merganser); Haubentau-
cher³ (Podiceps cristatus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
*6120
Trockene, kalkreiche Sand-
rasen (x)
1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: -- - - - - - - - - -
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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n
6210
Naturnahe Kalk-Trocken-
rasen und deren Verbu-
schungsstadien (Festuco-
Brometalia) (* besondere
Bestände mit bemerkens-
werten Orchideen)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Feldler-
che³ (Alauda arvensis),
Brachpieper (Anthus cam-
pestris), Hänfling (Carduelis
cannabina), Zippammer
(Emberiza cia), Goldam-
mer³ (Emberiza citrinella),
Ortolan (Emberiza
hortulana), Neuntöter³ (La-
nius collurio), Heidelerche³
(Lullua arborea), Sperber-
grasmücke³ (Sylvia nisoria)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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6410
Pfeifengraswiesen auf kalk-
reichem Boden, torfigen
und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae)
(x)1 x - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Wiesen-
pieper³ (Anthus pratensis),
Wachtelkönig (Crex crex),
Bekassine (Gallinago
gallinago), Grauammer³
(Miliaria calandra), Schaf-
stelze³ (Motacilla flava),
Braunkehlchen³ (Saxicola
rubetra), Kiebitz³ (Vanellus
vanellus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
6430
Feuchte Hochstaudenfluren
der planaren und montanen
bis alpinen Stufe
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Feld-
schwirl³ (Locustella naevia),
Braunkehlchen³ (Saxicola
rubetra), Rohrammer³
(Emberiza schoeniclus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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6510
Magere Flachland-Mähwie-
sen (Alopecurus pratensis,
Sanguisorba officinalis)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Feldler-
che³ (Alauda arvensis),
Wiesenpieper³ (Anthus
pratensis), Wachtel (Cotur-
nix coturnix), Wachtelkönig
(Crex crex), Grauammer³
(Miliaria calandra)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
7140
Übergangs- und Schwing-
rasenmoore (x)
1 x - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Seggen-
rohrsänger (Acrocephalus
paludicola), Schilfrohrsän-
ger (Acrocephalus schoe-
nobaenus), Bekassine
(Gallinago gallinago), Kra-
nich³ (Grus grus), Tüpfel-
sumpfhuhn (Porzana
porzana)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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*91E0
Auen-Wälder mit Alnus
glutinosa und Fraxinus
exelsior (Alno-Padion,
Alnion incanae, Salicion
albae)
(x)1 - - - - - - (x)
1 (x)
1
Charakterarten2: Eisvogel
(Alcedo atthis), Karmingim-
pel (Carpodacus erythri-
nus), Kleinspecht³ (Dendro-
copus minor), Gelbspötter³
(Hippolais icterina), Schlag-
schwirl (Locustella fluviati-
lis), Sprosser³ (Luscinia lus-
cinia), Nachtigall³ (Luscinia
megarhynchos), Blau-
kehlchen (Luscinia sveci-
ca), Pirol³ (Oriolus oriolus),
Weidenmeise³ (Parus mon-
tanus), Grauspecht³ (Picus
canus), Beutelmeise³
(Remiz pendulinus)
(x)1 - x x (x)
1 x - (x)
1 (x)
1
Im Schutzgebiet vorhandene Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
1337 Biber
(Castor fiber) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 (x)
1 - (x)
1 -
1355 Fischotter
(Lutra lutra) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 (x)
1 - (x)
1 -
1188 Rotbauchunke
(Bombina bombina) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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1166 Kammmolch
(Triturus cristatus) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
1220 Europäische Sumpfschild-
kröte (Emys orbicularis) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
1130 Rapfen
(Aspius aspius) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1149 Steinbeißer
(Cobitis taenia) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1099 Flussneunauge
(Lampetra fluviatilis) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1145 Schlammpeitzger
(Misgurnus fossilis) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1106 Lachs
(Salmo salar) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
1088 Großer Eichenbock
(Cerambyx cerdo) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1014 Schmale Windelschnecke
(Vertigo angustior) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
1084 Eremit
(Osmoderma eremita) (x)
1 - - - (x)
1 - - - -
Im Schutzgebiet vorhandene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora
-+
Europäischer Laubfrosch
(Hyla arborea) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+ Erdkröte (Bufo bufo) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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-+
Wechselkröte
(Bufo viridis) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Moorfrosch
(Rana arvalis) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Grasfrosch
(Rana temporaria) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Blindschleiche
(Anguis fragilis) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Schlingnatter
(Coronella austriaca) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Zauneidechse
(Lacerta agilis) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Waldeidechse
(Lacerta vivipara) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Ringelnatter
(Natrix natrix) (x)
1 - (x)
1 - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Spitzpleinzen
(Abramis ballerus) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
-+ Barbe (Barbus barbus) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Forelle (Salmo trutta
morpha trutta) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Europäische Äsche
(Thymallus thymallus) (x)
1 - - - (x)
1 - - (x)
1 -
-+
Breitblättriges Knabenkraut
(Dactylorhiza majalis) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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-+
Breitblättrige Stendelwurz
(Epipactis helleborine) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Gemeiner Efeu
(Hedera helix) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+
Großes Zweiblatt
(Listera ovata) (x)
1 - - - - - - (x)
1 -
-+ Gelbe Teichrose
(Nuphar lutea) (x)1 - - - - - - (x)1 -
1 - Risiko grundsätzlich nicht auszuschließen
* - prioritärer Lebensraumtyp 2 – nach Ssymank et al. 1998
3 – bei Kartierung beobachtet (LPV Mittlere Oder 2011)
Wirkfaktor: Strahlung
Während des Leitungsbetriebes werden elektrische und magnetische Strahlungen emittiert.
Nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft sind negative Auswirkungen durch Elektro-
smog im Freiland nicht von wesentlicher Bedeutung (HAMANN et al. 1998, SILNY 1997).
Deshalb werden keine weiteren Betrachtungen zu Wirkungen durch elektrische und magne-
tische Immissionen auf die Tierwelt durchgeführt.
Wirkfaktor: Hydrologische Veränderungen
Evtl. notwendige temporäre Wasserhaltungen während der Bautätigkeiten können über ei-
nen Zeitraum von ein bis zwei Wochen während der Mastfundamentgründung erforderlich
werden. Die lediglich sehr lokal zu erwartende Wirkung durch Grundwasserabsenkung
(ca. 5 m Umkreis) stellt generell keinen Eingriff in das Grund- und Oberflächenwasser dar
und erreicht die Bereiche der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet nicht.
Im Kapitel 5 erfolgt die in bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen differen-
zierte Beurteilung der o.g. Wirkfaktoren.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 33
4 Detailliert untersuchter Bereich
Der gesamte näher betrachtete Raum (= Untersuchungsraum) liegt im Untersuchungskorri-
dor und beinhaltet den Referenz- und Wirkraum (siehe Anlage 4). Diese erklären sich wie
folgt:
- Referenzraum: Gesamtfläche des FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) ein-
schließlich möglicher funktionaler Beziehungen mit der näheren Umgebung.
- Wirkraum: Raum, auf den sich die projektspezifischen Wirkfaktoren (vgl. Kap. 3.4)
konkret auswirken können.
Aus diesen Räumen und den projektspezifischen Wirkfaktoren werden der Untersuchungs-
rahmen und der detailliert untersuchte Bereich abgegrenzt und beschrieben.
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens
Die projektspezifisch zu erwartenden Wirkungen betreffen vor allem die im Freileitungs-
schutzbereich (rechts und links der Freileitung) befindlichen Lebensraumtypen und deren
Arten sowie weitere hochmobile Arten des Natura 2000-Gebietes, die für ihre Existenz auf
verschiedenste (Teil-)Biotope angewiesen sind. Wechselwirkungen mit den umgebenden
Flächen sind daher wahrscheinlich.
Der Untersuchungsraum erfasst den Bereich, in dem Störwirkungen durch die temporären
Baustellen (Beeinträchtigungen durch Schädigung der Vegetation, Verlärmung und die An-
wesenheit von Menschen) und anlage-/betriebsbedingte Beeinträchtigungen möglich sind.
Vegetationskundliche Betrachtungen gehen dabei nicht über die Einschätzung der vorhan-
denen Lebensraumtypen hinaus. Nach Abgleich mit den Wirkfaktoren (Kap. 3.4) wurde
deutlich, dass für die Lebensraumtypen im FFH-Gebiet von keinen direkten Gefahren aus-
zugehen ist. Indirekt können die Lebensraumtypen allerdings über ihre hochmobilen Arten
beeinträchtigt werden. In Abstimmung mit dem Landesumweltamt Brandenburg (Beratung
vom 14.12.2011) wird im Raumordnungsverfahren für das FFH-Gebiet FFH-Gebiet „Ujście
Ilanki“ (PLH 080015) eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung auf der Basis von Be-
standsdaten (Standarddatenbogen Stand: 2009) sowie aktuellen Kartierungsdaten (LPV
MITTLERE ODER 2011) durchgeführt. Die Studie des betrachteten FFH-Gebietes konzentriert
sich vor allem auf den das FFH-Gebiet tangierenden Abschnitt. Im Weiteren wird auch die
Trassenführung außerhalb des FFH-Gebietes berücksichtigt, da hiervon ebenfalls - wenn
auch mit geringerer Intensität - Wirkungen für hochmobile Arten auftreten könnten.
Nach Abgleich mit projektspezifisch zu erwartenden Empfindlichkeiten wurde der insgesamt
1.000 m breite Korridor als maximaler Wirkraum (Lärm, optische Reize) betrachtet. Dieser
beinhaltet so den gesamten Raum, in dem überhaupt unmittelbar projektbezogene Wirkun-
gen auftreten können. Durch den fortlaufenden Planungsprozess ergaben sich in einigen
Bereichen Aufweitungen des Untersuchungskorridors. Darüber hinaus wurden ebenfalls die
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 34 50Hertz Transmission IBU
für das Projekt bedeutenden Arten im äußeren Randbereich des Untersuchungsgebietes mit
betrachtet.
4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensraumtypen und Arten
Das FFH-Gebiet befindet sich in etwa 1.200 m Entfernung vom Übergabepunkt der Varian-
te 5. Eine direkte Betroffenheit der vorhandenen Lebensraumtypen kann somit ausge-
schlossen werden. Es können jedoch hochmobile Arten des Schutzgebietes betroffen sein,
deren (Teil-) Habitate im funktionellen Zusammenhang zum FFH-Gebiet stehen.
Avifauna:
Vögel können durch das geplante Vorhaben besonders betroffen werden, da von einer Frei-
leitung ein vielfältiges Gefährdungspotenzial für die Avifauna (Verluste durch Anflug und
Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten durch den Bau der Freileitung und Über-
spannung) ausgeht. Davon können sowohl die ortsansässigen Brutpopulationen als auch
durchziehende Tiere betroffen sein.
Die Auswahl von planungsrelevanten Vogelarten (Greifvögel, Großvögel, Wasservögel,
Limikolen und sonstige) basiert u. a. auf den Veröffentlichungen von BERNSHAUSEN et al.
(2000) und RICHARZ in RICHARZ et al. (2001), die den Stand des Wissens innerhalb des
Problemfelds „Vögel und Freileitungen“ zusammenfassen.
Als generell planungsrelevant für Freileitungen wurden:
- Großvögel (z. B. Weißstorch, Graureiher, Kranich und Wildgänse),
- Greifvögel,
- Wasservögel und Wiesenlimikolen,
- dämmerungs- und nachtaktive Arten (Eulen, Waldschnepfe),
- Tauben,
- seltene Bodenbrüter des Offenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn, Grauammer) sowie
- wertvolle Brutgemeinschaften gehölzgebundener Singvögel des Offenlandes
erfasst.
Der Gefährdungsgrad bzw. der Schutzstatus der festgestellten Arten wird gemäß
- der Roten Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburgs (RYSLAVY et al.
2008) und
- dem Schutzstatus gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I)
angegeben.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 35
Dabei wurden die folgenden Kategorien verwendet:
1 = vom Aussterben bedroht
2 = stark gefährdet
3 = gefährdet
R = extrem selten
G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Brutvögel
- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum
Das Vorhandensein der Stromseile im Aktionsraum der Vögel ruft eine, je nach Art unter-
schiedlich hohe Kollisionsgefahr hervor. Problematisch ist vor allem die schlechte Sicht-
barkeit der Erdseile. Die übrigen Leiterseile sind dagegen deutlich besser erkennbar. Die
Erdseile erscheinen im Gesichtsfeld der Tiere i.d.R. als horizontale dünne Linie ohne
Verbindung zum Boden, so dass die Sichtbarkeit gering und eine Einschätzung der Ent-
fernung nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass es an den
Erdseilen gelegentlich zum Anprall einzelner Individuen kommen kann, der den Tod oder
schwere Verletzungen der Tiere nach sich zieht. Das diesbezügliche Gefährdungspoten-
zial wird für Großvögel (v. a. für die noch unerfahrenen und ungeübten Jungvögel), Was-
servögel und Tauben (aufgrund des schnellen Fluges) sowie nacht- und dämmerungsak-
tive Arten als besonders hoch eingestuft. Für die allgemein wendigeren Greifvögel mit ih-
rem ausgezeichneten Sehvermögen ist das Gefährdungspotenzial sicherlich deutlich ge-
ringer, aber auch hier sind gelegentliche Verluste insbesondere bei den Jungvögeln nicht
völlig auszuschließen. Für Kleinvögel besteht i.d.R. nur eine geringe Anfluggefährdung.
Von einer Entwertung des Luftraumes als Raum für Jagd- oder Balzflüge (z. B. bei Greif-
vögeln und Lerchen) durch die Leiterseile ist angesichts der im Untersuchungsgebiet
großräumig vorhandenen Ausweichräume nicht auszugehen.
- Überspannung von Brutplätzen/ Erhöhung des Prädatorendruckes
Bodenbrüter, die offene Landschaften zur frühzeitigen Erkennung von Feinden bevorzu-
gen, können den Bereich unter der Leitung und Flächen im Bereich der Masten (senk-
rechte Strukturen) meiden. Veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchungen ergeben
hierzu ein widersprüchliches Bild. Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen wer-
den, dass die Eignung der Gebiete durch die Nutzung der Freileitung als Ansitzwarten für
Greif- und Krähenvögel geschmälert wird. In Gebieten, in denen tatsächlich ein häufige-
rer Leitungsanprall zu erwarten ist, suchen Raubsäuger erfahrungsgemäß nach Anflug-
opfern, wodurch sich wiederum der Prädatorendruck für seltenere Bodenbrüter des Of-
fenlandes (z. B. Wachtel, Rebhuhn) und wertvollere Brutgemeinschaften zumeist boden-
brütender Singvögel erhöht.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 36 50Hertz Transmission IBU
- Veränderung von Biotopstrukturen
Die Errichtung der geplanten Freileitung ist unter Umständen mit dem Einschlag von Ge-
hölzen im Offenland und in Waldbereichen verbunden. Dadurch können Brutplätze von
Heckenbrütern und Waldarten verloren gehen oder beeinträchtigt werden.
Der Verlust von Habitaten, der aus der Flächenversiegelung im Bereich der Fundament-
köpfe resultiert, ist sehr gering und demzufolge nicht erheblich.
Zugvögel
- Leiterseile als Hindernis im Aktionsraum
Für Zugvögel besteht eine Anfluggefährdung an die Erdseile, da sie sich im Vergleich zu
den im Gebiet vorkommenden Brutvögeln nur in geringem Maß an die Freileitung als
Luftraumhindernis gewöhnen. Ihr Anflugrisiko ist stark von der Flughöhe abhängig.
Durchzügler überfliegen das Untersuchungsgebiet bei normalen Sichtbedingungen in
ausreichender Höhe, so dass eine 380-kV-Leitung sicher überflogen wird. Bei schlechten
Sichtverhältnissen (z. B. Nebel oder nachts) verringern die Vögel jedoch ihre Flughöhe,
um sich an vorhandenen Leitlinien orientieren zu können. Viele an sich tagaktive Zugvö-
gel fliegen auch in der Dämmerung und in der Nacht, so dass ein entsprechend hohes
Anflugrisiko aufgrund der schlechten Sichtbarkeit der Leitung besteht. Hier sind wiede-
rum Großvögel aber auch ziehende Greifvögel, Wasservögel und im Schwarm ziehende
Kleinvögel (wie Tauben, Stare und Drosseln) besonders betroffen. In diesem Fall erhöht
sich das Anprallrisiko.
Beim Wechsel zwischen Nahrungs- und Ruhegebieten fliegen die Tiere ebenfalls in nied-
rigeren Höhen, so dass ein erhöhtes Anflugrisiko besteht, wenn die geplante Trasse Be-
reiche derartiger Wechselbeziehungen quert.
- Überspannung von Rast- und Nahrungsflächen
Neben der oben beschriebenen Anprallgefahr kann das Vorhandensein der Freileitung zu
einer Beeinträchtigung des Habitatwertes für rastende Zugvögel (z. B. Gänse) führen. So
ist zumindest von einem geänderten Aktivitätsverhalten auf den hier vorhandenen Nah-
rungsflächen auszugehen. Beobachtungen zeigen, dass es nicht zwangsläufig zu einer
Meidung leitungsnaher Nahrungsflächen kommen muss. Zwar fliegen die Tiere die Flä-
chen im Nahbereich oder unterhalb der Leiterseile weniger häufig direkt an, bei entspre-
chender Attraktivität der Äsungsflächen werden diese aber schreitend erreicht. Als nega-
tiver Effekt ist dabei der gegenüber der herkömmlichen Äsungsaktivität geringfügig höhe-
re Energieaufwand zu sehen. Maßgeblich für die Nutzung der Flächen nach Errichtung
der Freileitung scheint der ausreichende Raum für den Einflug der Trupps und Schwärme
zu sein (BALLASUS & SOSSINKA 1997). Ist dieser Anflugraum zu klein, können die Äsungs-
flächen künftig aufgegeben werden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 37
Beim Aufsuchen der Rast- und Nahrungsflächen werden die Leiterseile bei ausreichen-
den Sichtverhältnissen in der Regel rechtzeitig wahrgenommen. Herrscht beim An- und
Abfliegen zu bzw. von den Flächen schlechte Sicht (Nebel, Dämmerung) oder fliegen die
Vögel aufgrund einer Störung panikartig auf, steigt jedoch auch hier die Anfluggefahr.
Säugetiere:
Säugetiere können vorhabensbedingt durch Störungen im Zuge des Baugeschehens (Ver-
lärmung und die Anwesenheit von Menschen) und durch Eingriffe in Gehölzstrukturen be-
einträchtigt werden.
Amphibien:
Amphibien können insbesondere während der Bauphase vom geplanten Vorhaben betroffen
sein, wenn Baustellenzufahrten oder Arbeitsflächen im Bereich von Wanderrouten liegen.
Durch Bauzeiteinschränkungen oder Amphibienleiteinrichtungen können derartige Beein-
trächtigungen jedoch vermieden werden.
Wirbellose:
Eine Betroffenheit der Wirbellosen ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das
geplante Vorhaben voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden.
Fische:
Eine Betroffenheit der Fische ist nicht zu erwarten, da deren Lebensräume durch das ge-
plante Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Funktionale räumliche Beziehungen für den Referenzraum
Die mit dem Referenzraum in funktionalem Zusammenhang stehenden Gebiete und funkti-
onal relevante Flächen, die u.U. nicht zum eigentlichen Lebensraum einer Art zählen, aber
für diese von Bedeutung sind (z. B. Wanderkorridore), wurden mit betrachtet.
4.1.2 Vorhandene Datenbasis
Die in der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung verwendeten Daten basieren auf den
Informationen des aktuellen Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet (Stand: 02.2009). Wei-
terhin wurden Daten bei verschiedenen Vereinen und Verbänden abgefragt. Das Ergebnis
dieser Abfragen gibt Tabelle 11 wieder.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 38 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 11: Ergebnisse der Datenabfrage Vereinen bzw. Verbänden Brandenburgs
Ämter, Vereine bzw. Ver-
bände / Sachbearbeiter Datum der Abfrage Ergebnis der Abfrage
Landesamt für Umwelt, Ge-
sundheit und Verbraucher-
schutz Brandenburg
Frau Hönnicke.
Anfrage per Mail am
13.10.2011
Antwort am 13.10.2011:
Downloadmöglichkeit von GIS-Daten (Bin-
nendifferenzierung) und der SDB
Alle vorhandenen Daten sind aktuell:
Landesamt für Umwelt, Ge-
sundheit und Verbraucher-
schutz Brandenburg
Herr Stein
Anfrage per Mail am
24.05.2012
Antwort am 26.06.2012
Bestandsdaten zur Avifauna
Landschaftspflegeverband
„Mittlere Oder“
Herr Schiwietz
Anfrage per Mail am
11.06.2012
Antwort am 15.06.2012
Bestandsdaten zur Avifauna
4.2 Erhaltungszustand der betroffenen Schutzobjekte
Nach der Erläuterung zum Standarddatenbogen sind folgende Kriterien zur Beurteilung der
Bedeutung des Gebietes für eine gegebene Art des Anhangs II der FFH-RL relevant:
- Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den
Populationen im ganzen Land,
- Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatselemente und Wiederher-
stellungsmöglichkeit,
- Isolierung der in diesem Gebiet vorkommenden Populationen im Vergleich zum natürli-
chen Verbreitungsgebiet der Art,
- Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art.
Diese Kategorien sind auch auf weitere Arten des Standarddatenbogens anwendbar.
4.2.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie im
Untersuchungskorridor
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standard-
datenbogen (MOŚ 02.2009) insgesamt acht Lebensraumtypen vor. In der folgenden Tabelle
sind die durch das Vorhaben möglicherweise direkt betroffenen Lebensraumtypen aufge-
führt.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 39
Tabelle 12: Voraussichtlich betroffene Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
(MOŚ 02.2009)
Betroffener FFH-LRT Anteil im Referenzraum Erhaltungszustand1
3150 - Natürlich eutrophe Seen mit
einer Vegetation des Magnopota-
mions oder Hydrocharitions
1 % B
*6120 - Trockene, kalkreiche Sand-
rasen < 1 % A
6210 - Naturnahe Kalk-
Trockenrasen und deren
Verbuschungsstadien (Festuco-
Brometalia)
(* besondere Bestände mit bemer-
kenswerten Orchideen)
< 1 % k. A.
6410 - Pfeifengraswiesen auf kalk-
reichem Boden, torfigen und tonig-
schluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
2 % B
6430 - Feuchte Hochstaudenfluren
der planaren und montanen bis alpi-
nen Stufe
2 % B
6510 - Magere Flachland-
Mähwiesen (Alopecurus pratensis,
Sanguisorba officinalis)
< 1 % B
7140 - Übergangs- und Schwingra-
senmoore < 1 % A
*91E0 - Auen-Wälder mit Alnus
glutinosa und Fraxinus exelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae,
Salicio albae)
19 % A
1 A – hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
k. A. - keine Angaben
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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4.2.2 Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-
tenbogen zwei Säugetierarten vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben betroffen sein kön-
nen.
Tabelle 13: Voraussichtlich betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie
(MOŚ 02.2009)
FFH-/ EU-
Code Name Population
1
Schutz2/ RL
Bbg (LUA
2009)3
1337 Biber (Castor fiber) R §§ / 1
1355 Fischotter (Lutra lutra) C §§ / 1
C - (common) häufig, große Population R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population
2 §§ -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 1 - vom Aussterben bedroht
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009)
vorkommenden Säugetierarten des Anhangs II der FFH-RL
Biber (Castor fiber)
Lebensraumansprüche
- leben in Familienverbänden, semiaquatisch in und an Bach- und Flussauen und gele-
gentlich auch an Abgrabungsgewässern (Baggerseen)
- ernähren sich vegetarisch
- sind typische Bewohner großer, naturnaher Auenlandschaften
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-
strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.
Grundwasserabsenkung)
- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-
lang extensiv genutzter Uferrandbereiche
- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Baden, Wassersport)
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-
ßenbau, Verrohrungen)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 41
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam
und Nutria) (LANUV NRW 2009)
Fischotter (Lutra lutra)
Lebensraumansprüche
- Einzelgänger
- benötigen täglich zwischen 500 und 1000 g Nahrung, bestehend aus Fischen, Fröschen,
Krebsen, Schermäusen, Wasservögeln und Insekten
- benötigen große, zusammenhängende Gewässersysteme (von großen Seen über Flüsse
bis hin zu kleinen (Fisch-)Teichen und Bächen)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässer-
strukturen (v.a. Gewässerausbau, Querverbau, Sohlbefestigung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes in den Auenbereichen von Fließgewässern (v.a.
Grundwasserabsenkung)
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-
ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Bestandsrückgänge von Muscheln,
Krebsen, Fischen)
- intensive Unterhaltung von Graben- und Uferrändern sowie Nutzungsintensivierung bis-
lang extensiv genutzter Uferrandbereiche
- Störungen, zum Beispiel durch intensive Freizeitaktivitäten (v.a. Angeln, Baden, Wasser-
sport, stark frequentierte Rad- und Wanderwege, Hunde)
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Stra-
ßenbau, Verrohrungen)
- Tierverluste durch Kollision an Straßen sowie durch Fallen für den Totfang (für Bisam
und Nutria) und Reusenfischerei (LANUV NRW 2009)
4.2.3 Voraussichtlich betroffene Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-
Richtlinie
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-
tenbogen zwei Amphibienarten und eine Reptilienart vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben
betroffen sein könnten.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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Tabelle 14: Voraussichtlich betroffene Amphibien/Reptilien des Anhangs II der FFH-Richtlinie
(MOŚ 2009)
FFH-/ EU-
Code Name Population
1
Schutz2/ RL
Bbg (LUA
2009)3
1188 Rotbauchunke (Bombina bombina) R §§ / 2
1166 Kammmolch (Triturus cristatus) R §§ / 3
1220 Europäische Sumpfschildköte (Emys orbicularis) C §§ / 1
C - (common) häufig, große Population R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population 2 §§ -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 1 - vom Aussterben bedroht 2 - Stark gefährdet 3 - gefährdet
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen
(MOŚ 02.2009)vorkommenden Amphibien-/Reptilienarten des Anhangs II der FFH-RL
Rotbauchunke (Bombina bombina)
Lebensraumansprüche
- Laichzeit beginnt im April/Mai und erstreckt sich bis in den Sommer
- Laichgewässer und Sommerlebensräume - sonnenexponierte Flachgewässer, die zu-
mindest stellenweise einen dichten Wasserpflanzenbestand aufweisen (bevorzugt wer-
den mittelgroße bis große Stillgewässer, beispielsweise Teiche, Altwasser, ehemalige
Kies-, Sand-, Lehm- und Tongruben, aber auch temporäre Kleingewässer, über-
schwemmtes Grünland u.a)
- September/Oktober - Suchen der Winterquartiere in unterirdischen Hohlräumen, Erd-
spalten, Nagetierbauen u.ä. auf (befinden sich meist in Gewässernähe, seltener in bis zu
einem halben Kilometer entfernt)
Gefährdungsursachen
- unmittelbare Zerstörung der Laichgewässer
- Flussregulierung, großflächige Grundwasserabsenkung, Auflassen und Intensivierung
der Teichbewirtschaftung
- intensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich der Fortpflanzungsgewässer und Land-
lebensräume mit Ausbringung von Mineraldünger und Bioziden
- Nährstoffeintrag in die Gewässer
- Lebensraumzerschneidung bzw. Verinselung der Vorkommen (LfUG 2007)
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 43
Kammmolch (Triturus cristatus)
Lebensraumansprüche
- typische Offenlandart (Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen an offenen
Augewässern (z. B. an Altarmen), sekundär in Kies-, Sand- und Tonabgrabungen sowie
in Steinbrüchen)
- meisten Laichgewässer weisen eine ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation auf,
sind nur gering beschattet und in der Regel fischfrei
- Landlebensräume - feuchte Wälder, Gebüsche und Hecken (meist in Nähe der Laichge-
wässer gelegen)
Gefährdungsursachen
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z. B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnah-
men, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Rekulti-
vierung von Abgrabungen, Bebauung, intensive Freizeitnutzung, Fischbesatz)
- Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z. B. Umbau von lebensraumtypischem
Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung)
- Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Beseitigung
von Überschwemmungsflächen in Auenbereichen, Grundwasserabsenkung)
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dün-
ger, Gülle, Biozide sowie Abwassereinleitungen)
- Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im
Umfeld der Laichgewässer
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen-
und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen)
- Tierverluste durch Straßenverkehr (LANUV NRW 2009)
Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)
Lebensraumansprüche
- Seen- und Bruchlandschaften, die in Laub-, Misch- und Kiefernwäldern liegen; stark ver-
krautete, langsam fließende bis stehende Gewässer mit schlammigen Bodengrund und
flacher Stillwasserzone; auch Sölle inmitten der Agrarlandschaft; Eiablage auf sonnigen
Plätzen (Trockenrasen, Endmoräne, Sanddüne)
- Nahrung: schwerpunktmäßig karnivor, aber auch Pflanzenteile; Arthropoden, Gastropo-
den, Fische, Amphibien und deren Larven
Gefährdungsursachen
- intensive Landwirtschaft
- Aufforstungen
- Abtorfung von Mooren
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 44 50Hertz Transmission IBU
- Zerstörung kleinräumiger Habitate
- Straßenverkehr
- direkte Verfolgung durch den Menschen
4.2.4 Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II der FFH-RL)
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) kommen laut Standardda-
tenbogen 15 andere Arten vor (MOŚ 02.2009), die vom Vorhaben betroffen sein könnten.
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass es bei
den im Standarddatenbogen aufgeführten anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna
zu Beeinträchtigungen kommen kann. Folgende Tabelle 14 führt die durch das Vorhaben
betroffenen Arten und deren Populationsgröße im FFH-Gebiet auf.
Tabelle 15: Voraussichtlich betroffene andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (nicht
Anhang I oder II FFH-RL) (MOŚ 02.2009)
FFH-/ EU-
Code
Name Population 1
Schutz2 / RL
Bbg (LUA
2004)3
Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) C § / -
Amphibien Wechselkröte (Bufo viridis) C §§ / 3
Amphibien Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea) C §§ / 2
Amphibien Moorfrosch (Rana arvalis) C §§ / -
Amphibien Grasfrosch (Rana temporaria) C § / 3
Reptilien Blindschleiche (Anguis fragilis) C § / -
Reptilien Schlingnatter (Coronella austriaca) R §§ / 2
Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) C §§ / 3
Reptilien Waldeidechse (Lacerta vivipara) C § / G
Reptilien Ringelnatter (Natrix natrix) C § / 3
Pflanze Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza
majalis)
P § / 3
Pflanze Breitblättrige Stendelwurz
(Epipactis helleborine)
P - / 2
Pflanze Gemeiner Efeu (Hedera helix) P - / 3
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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FFH-/ EU-
Code
Name Population 1
Schutz2 / RL
Bbg (LUA
2004)3
Pflanze Großes Zweiblatt (Listera ovata) P - / 3
Pflanze Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) P § / 1
C - (common) häufig, große Population P - Art vorhanden, ohne Populationsdaten R - (rare) selten, mittlere bis kleine Population 2 § -
nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG besonders geschützt
§§ - nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
3 1 – vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 – gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt
Lebensraumansprüche der im Schutzgebiet laut Standarddatenbogen (MOŚ 2009)
vorkommenden anderen bedeutenden Arten der Fauna
Erdkröte (Bufo bufo)
Lebensraumansprüche
- breites ökologische Amplitude, besiedeln sehr unterschiedliche Lebensräume
- Laichgewässer vor allem dauerhafte Gewässer mit einer Wassertiefe > 50 cm, bevorzugt
mit Röhrichtbestand
Gefährdungsursachen
- Zerschneidung der Lebensräume
- Straßenverkehr
Wechselkröte (Bufo viridis)
Lebensraumansprüche
- offene, sonnenexponierte, trockenwarme Lebensräume mit grabfähigem Boden
- fehlende, lückige bis geringwüchsige Vegetation
- Laichgewässer: größere Tümpel und kleine Abgrabungsgewässer (LANUV 2007)
Gefährdungsursachen
- Zerstörung von Flussauen und Kleingewässern
- Intensivierung der Landwirtschaft
- Verschlechterung der Gewässergüte
- Rekultivierung von Abgrabungen
- Lebensraumzerschneidung (LANUV 2007)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 46 50Hertz Transmission IBU
Laubfrosch (Hyla arborea)
Lebensraumansprüche
- wärmeliebender, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiver Baumfrosch
- sucht während der Paarungs- und Laichzeit (April bis Juni) stehende Gewässer wie Wei-
her, Tümpel, wasserführende Gräben oder Überschwemmungsflächen mit unterschied-
lich dichterer Vegetation auf
- während des Jahres oft in der Nähe an Land, oft aber auch bis zu 500 m vom Laichge-
wässer entfernt auf Bäumen und Sträuchern vorzufinden (LANUV 2007, RIEGLER 2007)
Gefährdungsursachen
- Zerstörung vollsonniger Laichgewässerin der offenen Landschaft
- Verlust von Ruf- und Laichgewässern
- Beseitigung der für die Ausbreitung hauptsächlich genutzten Feldschutzhecken oder
Waldrändern
- Beseitigung von Hecken, Gebüschen, Baumartgruppen im Umfeld der Ruf- und Laichge-
wässer
- reagiert besonders empfindlich auf den Einsatz von Chemikalien (LANUV 2007)
Moorfrosch (Rana arvalis)
Lebensraumansprüche
- hohe Grundwasserstände, Nasswiesen, Zwischen-, Nieder und Flachmoore, Erlen- und
Birkenbrüche
- Laichgewässer meso- bis dystroph (Teiche, Weiher, Altwässer)
Gefährdungsursachen
- Veränderung des Wasserhaushalts
- Intensivierung der Landwirtschaft
- Verschlechterung der Gewässergüte
- Zerschneidung der Lebensräume
- Straßenverkehr
Grasfrosch (Rana temporaria)
Lebensraumansprüche
- nutzt weites Spektrum an Lebensräumen
- Laichgewässer sowohl temporäre als auch dauerhafte Standgewässer
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
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Gefährdungsursachen
- Habitatverlust durch Zerschneidung
- Straßenverkehr
Blindschleiche (Anguis fragilis)
Lebensraumansprüche
- alle Biotoptypen mit ausreichender Bodendeckung durch Streuschicht oder Krautschicht
- Meidung extrem trockener Habitate
Gefährdungsursachen
- Intensive Land- und Forstwirtschaft mit ausgeräumten Landschaften und Monokulturen
- Zerschneidung der Habitate vor allem durch Straßenverkehr
Schlingnatter (Coronella austriaca)
Lebensraumansprüche
- reich strukturierte Lebensräume (Einzelbäume, lockere Gehölzbestände, vegetationsar-
me Flächen)
- trockene Substrate
- besonnte Hanglagen
- wichtiger Ersatzlebensraum: Trassen von Hochspannungsleitungen
Gefährdungsursachen
- Beseitigung von Kleinstrukturen
- Nutzungsintensivierung (insbesondere auf trockenen, armen Standorten)
- Nährstoffeintrag, Biozide
- Zerschneidung von Lebensräumen (insb. Straßenverkehr)
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Lebensraumansprüche
- strukturreiche, offene Lebensräume
- kleinteiliges Mosaik aus gehölzbestandenen und offenen, vegetationsarmen Flächen
Gefährdungsursachen
- Beseitigung von Kleinstrukturen
- Verschlechterung der Lebensräume durch Dünger- / Pestizideinsatz
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 48 50Hertz Transmission IBU
- Zerschneidung der Lebensräume
Waldeidechse (Lacerta vivipara)
Lebensraumansprüche
- gebunden an Lebensräume mit relativ hoher Luftfeuchtigkeit
- Feuchtwiesen, Moore, Sümpfe und Gewässerränder
- Waldränder, -schneisen und -lichtungen
Gefährdungsursachen
- Trockenlegung von Feuchtbiotopen
- Landwirtschaft (Melioration)
Ringelnatter (Natrix natrix)
Lebensraumansprüche
- Biotope in Gewässernähe
- vegetationsreiche See- und Flussufer
- Feuchtwiesen, Sumpf- und Moorbereiche
- aufgelassene Sand- und Kiesgruben
- Steinbrüche
Gefährdungsursachen
- Entwässerung von Feuchtgebieten
- Regulierung von Fließgewässerläufen
- Intensive Teichbewirtschaftung / Landwirtschaft
- Straßenverkehr
4.2.5 Voraussichtlich betroffene Vögel der Anhänge der VSchRL
Im Referenzraum (= FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)) werden im Standarddaten-
bogen keine durch die Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten aufgeführt (MOŚ 2009).
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 49
5 Ermittlung des Grades der lokalen Beeinträchtigung
Die in Kapitel 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren werden in den Kapiteln 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 und
5.6 schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet. In den folgenden Kapiteln
werden die lokalen Beeinträchtigungsgrade für die prognostizierten Beeinträchtigungen her-
geleitet.
Die für den Trassenbau notwendigen Verluste von Gehölzen (siehe Anlage 4) werden im
Folgenden den baubedingten Abläufen zugeordnet.
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-
füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst
werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-
luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustands erheblich behindert werden.
Die Bewertung vorhabensbedingter lokaler Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des
Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen differenziert. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen im Be-
reich des Wirkraums (Beurteilungsraum) auftreten können. Die Betrachtung konzentriert
sich dabei vor allem auf die schutzgebietsnahen Abschnitte der Variante 5 (vgl. Anlage 2).
Die Einordnung des jeweiligen Beeinträchtigungsgrades wird aus der Einteilung der mögli-
chen Wirkungen in eine 6-stufige Skala abgeleitet (Tabelle 16).
Tabelle 16: Einordnung des Grades der lokalen Beeinträchtigung (BUNDESMINISTERIUM FÜR
VERKEHR-, BAU- UND WOHNUNGSWESEN 2004b)
Stufe Lokaler Beeinträchtigungsgrad
1 Keine Beeinträchtigung
2 Geringer Beeinträchtigungsgrad
3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad
4 Hoher Beeinträchtigungsgrad
5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad
6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 50 50Hertz Transmission IBU
Mittels dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden (LUGV) und Verbänden bzw.
Vereinen und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben
werden in Kapitel 6 vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und da-
nach in Kapitel 7 mögliche Konsequenzen für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
(= Referenzraum) abgeleitet.
In Kapitel 7 werden die zu erwartenden unvermeidbaren Auswirkungen/ Beeinträchtigungen
auf das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblich-
keit der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2004).
Darunter werden Veränderungen und Störungen verstanden, die in ihrem Ausmaß oder in
ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele
der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Be-
standteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann.
Das FFH-Gebiet liegt etwa 1.200 m entfernt vom Übergabepunkt der Variante 5 auf polni-
scher Seite.
Daher ist auszuschließen, dass es zu einer direkten Flächeninanspruchnahme (Maststand-
orte) sowie zu Überspannungen kommt. Aufgrund des weiträumigen Abstands befinden sich
auch keine baubedingte Zuwegungen und Lagerflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nä-
he des FFH-Gebietes.
5.2 Lokale Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL des
Standarddatenbogen
Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind keine
Lebensraumtypen direkt (durch einen Maststandort oder Überspannung) betroffen. Dadurch
treten keine direkten lokalen Beeinträchtigungen der Lebensräume nach Anhang I der FFH-
RL auf.
Die Lebensraumtypen können jedoch auch indirekt durch das Kollisionsrisiko der cha-
rakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen bei Wechselflügen zwischen Teilhabitaten
(Nahrungshabitate, Brutplätze) beeinträchtigt werden, was zu hohen anlagebedingten Be-
einträchtigungen führen kann.
5.3 Lokale Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL des
Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
Säugetierarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher berücksichtigt:
- Biber (Castor fiber) und
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 51
- Fischotter (Lutra lutra).
Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale
Beeinträchtigungen der Säugetiere des Standarddatenbogens mit Sicherheit auszuschlie-
ßen.
5.4 Lokale Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der
FFH-RL des Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
Amphibien- und Reptilienarten nicht auszuschließen sind. Folgende Arten werden näher be-
rücksichtigt:
- Rotbauchunke (Bombina bombina),
- Kammmolch (Triturus cristatus) und
- Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis).
Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale
Beeinträchtigungen der Amphibien und Reptilien des Standarddatenbogens mit Sicherheit
auszuschließen.
5.5 Lokale Beeinträchtigungen von Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL des
Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
Arten der Wirbellosen
- Eremit (Osmoderma eremita)
- Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)
- Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)
aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben mit Sicher-
heit auszuschließen ist.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 52 50Hertz Transmission IBU
5.6 Lokale Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Flora und
Fauna (nicht Anhang I oder II der FFH-RL) des Standarddatenbogens
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass direkte
lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Standarddatenbogen (Anlage 1) aufgeführten
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna nicht auszuschließen sind. Folgende Ar-
ten werden näher berücksichtigt:
- Erdkröte (Bufo bufo)
- Wechselkröte (Bufo viridis)
- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
- Grasfrosch (Rana temporaria)
- Blindschleiche (Anguis fragilis)
- Schlingnatter (Coronella austriaca)
- Zauneidechse (Lacerta agilis)
- Waldeidechse (Lacerta vivipara)
- Ringelnatter (Natrix natrix)
Aufgrund des großräumigen Abstandes von mindestens 1.200 m zum Vorhaben sind lokale
Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Amphibien und
Reptilien) des Standarddatenbogens mit Sicherheit auszuschließen.
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Fische) des Standarddatenbogens eine
Beeinträchtigung ausgeschlossen ist.
Entsprechend den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens (Kap. 3.4) zeigt sich, dass für die
anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna (Pflanzen) des Standarddatenbogens eine
Beeinträchtigung aufgrund des großräumigen Abstands zum geplanten Vorhaben ausge-
schlossen ist.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 53
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Zur Begrenzung der o.g. Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben werden nachfol-
gend Maßnahmen zur Schadensbegrenzung i.S. der EU-Kommission (2000) beschrieben.
Diese werden als Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen benannt und sind in Anla-
ge 4 verortet.
6.1 Maßnahme 1
6.1.1 Bauzeiteinschränkung
Im Bereich des Wirkraumes sind für das Projekt Bauzeiteinschränkungen vom 15.03. -
15.07. im Offenland und vom 15.02. - 15.07. in Gehölzbeständen vorgesehen. Diese kön-
nen in diesem Gebiet verkürzt bzw. aufgehoben werden, wenn durch eine ökologische Bau-
begleitung sichergestellt werden kann, dass die betroffenen Arten des FFH-Gebietes laut
Standarddatenbogen (LUA 2008) nicht in ihrem Reproduktionserfolg beeinträchtigt werden.
Generell dürfen keine Gehölzrodungen in der Brutzeit (vom 01.03. bis 30.09.) durchgeführt
werden. Vor möglichen Rodungen sind die betroffenen Bäume auf das Vorhandensein von
Höhlen durch eine Fachkraft zu begutachten.
6.1.2 Bewertung der Wirksamkeit
Die durch die Bauausführung (temporär) zu erwartenden Störungen (baubedingte Scheuch-
wirkung durch ungewöhnlichen Lärm, ungewöhnliche Anwesenheit von Menschen), die sich
erheblich auf den Reproduktionserfolg der betroffenen Arten des FFH-Gebietes laut Stan-
darddatenbogen (MOŚ 2009) auswirken können, werden durch die Verlagerung der Bauzeit
außerhalb der Reproduktionszeit vermieden.
6.2 Maßnahme 2
6.2.1 Installation von Vogelschutzmarkern
Im gesamten Trassenbereich werden zum Schutz vor Kollision der Vogelarten mit den Erd-
seilen Vogelschutzmarker installiert.
6.2.2 Bewertung der Wirksamkeit
Durch die Installation von permanenten Vogelschutzmarkern kann das anlagebedingte An-
prallrisiko vermindert werden, da die Erdseile nun wesentlich besser sichtbar sind und von
den Vögeln rechtzeitig unter- bzw. überflogen werden können.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 54 50Hertz Transmission IBU
Durch die Anbringung von Vogelschutzmarkern in schwarz-weißer Kontrastfärbungs-
Konstruktion an den Erdseilen ist eine Reduktion des Kollisionsrisikos um mindestens 85 %
gegenüber einem unmarkierten Erdseil möglich.
Grundsätzlich besitzen Vögel durch ihr tetrachromatisches Sehen mit vier Zapfensorten im
Gegensatz zu Säugetieren ein weitaus komplexeres Farbwahrnehmungsvermögen, was
selbst die optische Wahrnehmung von UV-Licht ermöglicht (Goldsmith, 2007).
Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass vor allen Dingen Vögel mit schlechtem
räumlichen Sehvermögen, nachtziehende Vogelarten und generell ortsfremde Vögel, wie
Zugvögel, Rastvögel und Wintergäste, häufig mit Freileitungen kollidieren. Greifvögel, die mit
einem guten räumlichen Sehvermögen ausgestattet sind, sowie ansässige Brutvögel, denen
die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind, sind weniger häufig betroffen. (Müller, 2007). Da-
bei erfolgen die Kollisionen überwiegend mit den dünneren und daher schlechter als die Lei-
terseile wahrnehmbaren Erdseilen. Um die Gefahr dieser Kollisionen zu reduzieren, werden
daher seit einiger Zeit die Erdseile mit sogenannten Vogelschutzmarkern ausgestattet, so
dass sie für die fliegenden Vögel schon aus größerer Entfernung als Hindernis im Luftraum
erkennbar sind.
Wie Markierungen von Freileitungen zur Reduktion von Kollisionen für eine größtmögliche
Wirkung gestaltet werden müssen, war bisher nicht bekannt. Mit einem vertretbaren Aufwand
ist die systematische Untersuchung aller möglichen Markierungsvarianten im Freiland kaum
möglich. Vergleichende Untersuchungen wurden bisher selten durchgeführt. Zahlreiche Ar-
beiten belegen allerdings die Reduktion von Vogelopfern durch die Installation von Vogel-
schutzmarkern (Raevel & Tombal, 1991, Alonso et al., 1994, Archibald, 1987, Heijnis, 1980
und 1976, Rennsen et al., 1975, Leppers, 1966, Koops, 1993, Koops & de Jong, 1982,
Hoerschelmann et al., 1988). Bisher orientierten sich die verwendeten Markierungen vor al-
lem an für Menschen visuell auffälligen Bauarten, so dass zunächst die Warnfarbe Rot be-
nutzt wurde. Bei der Betrachtung der Gefiederfärbung von Vögeln zeigt sich, dass die Far-
ben Schwarz (oder zumindest dunkelgrau bis -braun) und Weiß (oder hell) bei der überwie-
genden Zahl der europäischen Vogelarten überdurchschnittlich häufig und sich gegenseitig
berührend vorkommen. Derartige Farbstrukturen befinden sich vor allem an Kopf, Schwanz-
federn und an den Flügeln, so dass Haack (1997) schlussfolgert, dass diese zur Sichtbar-
machung der Tiere dienen. Insbesondere die Schwanz- und/oder Flügelmuster bei vielen –
auch nachts – ziehenden Arten legen den Schluss nahe, dass sie auch dem Zusammenhalt
fliegender Trupps dienen. Da dieses Merkmal bei verschiedenen Vogelarten gefunden wur-
de, wird abgeleitet, dass sie von den meisten Vogelgruppen gleichermaßen erkannt werden.
Entsprechend dieser Vorüberlegungen wurde die Nutzung von Schwarz-Weiß-Mustern auch
mit der Wirksamkeit von Vogelschutzmarkern in Verbindung gebracht und wird heute allge-
mein als beste Farbgebung anerkannt (vergl. u.a. Richarz & Hormann 1997, Haas et al. (o.
A.), Schumacher, 2002 und Müller, 2007 Fangrath, 2008a und Richarz, 2009). Markierungs-
systeme, die auf Schwarz-Weiß-Blinkeffekten beruhen, wirken auch noch bei ungünstigen
Lichtverhältnissen (Haack 1997) und bieten daher auch für dämmerungs- bzw. nachtaktiv
fliegende Arten einen wirksamen Schutz.
Weniger eindeutig als bei der Farbgebung ist die Empfehlung einer bestimmten Form der
Vogelschutzmarker für eine optimale Effizienz zu treffen.
Richarz (2009) listete in Tabelle 17 die Ergebnisse seiner Recherchen zur Wirksamkeit von
Vogelschutzmarkern beim Naturschutzworkshop „Wo bleibt der Naturschutz beim Netzum-
bau für die Erneuerbaren Energien?“ der Deutschen Umwelthilfe auf.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 55
Tabelle 17: Effizienzkontrollen von Vogelschutzmarkern (aus RICHARZ, 2009, leicht verändert)
Autor Region Wichtigste Vogel-
gruppe
Wirksam-
keit Markertyp (IBU-Recherche)
KOOPS (1997) Niederlande Limikolen, Schwäne,
Wasservögel
86 bis 89
%
Spiralmarker ohne Farbangaben
SUDMANN
(2000)
Unterer
Niederrhein
Gänse ca. 95 % schwarz-weiße Kontrastmarker
BRAUNEIS ET AL.
(2003)
Sachsen-
Anhalt
Gänse, Möwen,
Limikolen, Star
> 95 % Empfehlung lappenförmiger, bewegli-
cher Vogelschutzmarker (sternenför-
mige, starre Marker bei verschatteten
Lagen)
FANGRATH
(2008)
Baden-
Württem-
berg
Weißstorch Keine Ver-
luste (> 90
%)
schwarz-weiße Kontrastmarker
BERNSHAUSEN &
KREUZIGER
(2004, 2009)
Alfsee,
(Nieder-
sachsen)
Möwen, Wasservö-
gel
Keine Ver-
luste
(> 90 %)
schwarz-weiße Kontrastmarker
Durch die Ausstattung der Erdseile mit Vogelschutzmarkern und der damit verbundenen sig-
nifikanten Reduktion möglicher Anflugopfer reduziert sich auch der als negativer Wirkfaktor
einer Freileitung diskutierte erhöhte Prädatorendruck, der u.a. durch das regelmäßige
Patroullieren von Beutegreifern entlang der „kollisionsopfer-versprechenden“ Trasse entste-
hen soll kann. Aufgrund der geringen Erfolgsquote lohnt sich diese Art von konditioniertem
Verhalten entsprechender Arten schlicht nicht mehr.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
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7 Beurteilung der unvermeidbaren vorhabensbedingten Beeinträchtigun-
gen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes, Beurteilung der Erheblich-
keit der Beeinträchtigungen
In Kapitel 6 wurden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (= vorhabensbezogene
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung) beschrieben und ihre Wirksamkeit bewertet. In den
folgenden Kapiteln werden die Erheblichkeitsgrade für die prognostizierten verbliebenen Be-
einträchtigungen hergeleitet. Anlage 4 verortet die verbliebenen Beeinträchtigungen.
Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Wirkungsge-
füges, z. B. eines Ökosystems, oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst
werden, dass die Funktionen des Systems gestört werden (Flächen- und/oder Funktionsver-
luste) oder wenn notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustands erheblich behindert werden.
7.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Die in Kap. 3.4 beschriebenen Wirkfaktoren wurden hinsichtlich ihrer lokalen Beeinträchti-
gungen (Wirkungen) im Kapitel 5 schutzgut- und vorhabensspezifisch detailliert betrachtet.
Die Bewertung unvermeidbarer vorhabensbedingter Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele
des Schutzgebietes erfolgt in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen für das Schutz-
gebiet differenziert. Dazu werden die zu erwartenden Auswirkungen/ Beeinträchtigungen auf
das FFH-Gebiet und dessen Bestandteile prognostiziert und am Maßstab der Erheblichkeit
der ermittelten Beeinträchtigungen beurteilt (vgl. Bundesamt für Naturschutz 2004). Von be-
sonderer Bedeutung ist dabei die Wahrscheinlichkeit, mit der Beeinträchtigungen für das
Schutzgebiet auftreten können. Darunter werden Veränderungen und Störungen verstan-
den, die in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer bewirken, dass das Gebiet seine Funktionen
in Bezug auf die Erhaltungsziele der FFH- oder der Vogelschutz-Richtlinie oder die für den
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen
kann.
Die Einordnung zur Erheblichkeit wird aus der Einteilung der möglichen Wirkungen in eine
6-stufige Skala abgeleitet.
Tabelle 18: Einordnung des Grades der unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Bundesministe-
rium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen 2004b)
Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad
1 Keine Beeinträchtigung
Unerheblich 2 Geringer Beeinträchtigungsgrad
3 Noch tolerierbarer Beeinträchtigungsgrad
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 57
Stufe Unvermeidbarer Beeinträchtigungsgrad Erheblichkeitsgrad
4 Hoher Beeinträchtigungsgrad
Erheblich 5 Sehr hoher Beeinträchtigungsgrad
6 Extrem hoher Beeinträchtigungsgrad
Mittels der detailliert erfolgten Betrachtung der betroffenen Schutzgüter (Kap. 4) des FFH-
Gebietes im Wirkraum des Vorhabens, dem Abgleich mit vorhandenen Daten der Behörden
und der Beeinträchtigungsprognose der Schutzgüter durch das geplante Vorhaben werden
mögliche Konsequenzen für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) (= Referenzraum)
abgeleitet.
7.2 Beeinträchtigungen von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL
In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) auf die Le-
bensraumtypen auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer Flächenbeanspruchung
noch wird die Struktur der Lebensraumtypen im Referenzraum durch den großräumigen Ab-
stand beeinträchtigt.
Durch die Installation von Vogelschutzmarkern kann das Kollisionsrisiko der charakteristi-
schen Vogelarten beträchtlich gesenkt werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigun-
gen zu befürchten sind.
7.3 Beeinträchtigungen von Säugetieren des Anhangs II der FFH-RL
In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-
darddatenbogen aufgeführten Säugetiere auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer
Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebensräume der
Säugetiere im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beein-
trächtigt.
7.4 Beeinträchtigungen von Amphibien und Reptilien des Anhangs II der FFH-RL
In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-
darddatenbogen aufgeführten Amphibien und Reptilien auszuschließen sind. Es kommt we-
der zu einer Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebens-
räume der Amphibien und Reptilien im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von
etwa 1.200 m beeinträchtigt.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 58 50Hertz Transmission IBU
7.5 Beeinträchtigungen der Wirbellosen des Anhangs II der FFH-RL
In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-
darddatenbogen aufgeführten Wirbellosen auszuschließen sind. Es kommt weder zu einer
Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebensräume der Wir-
bellosen im Referenzraum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beeinträch-
tigt.
7.6 Beeinträchtigungen von anderen bedeutenden Arten der Fauna und Flora
In Kapitel 3.4 zeigte sich, dass direkte lokale Beeinträchtigungen (Wirkungen) der im Stan-
darddatenbogen aufgeführten Amphibien und Reptilien auszuschließen sind. Es kommt we-
der zu einer Flächenbeanspruchung der Lebensräume noch wird die Struktur der Lebens-
räume der Amphibien, Reptilien und Fische bzw. die Standorte der Pflanzen im Referenz-
raum durch den großräumigen Abstand von etwa 1.200 m beeinträchtigt.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 59
8 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzge-
bietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte
Für das im Wirkbereich des Vorhabens liegende Natura 2000-Gebiet wurde im funktionalen
Umkreis nach weiteren Plänen und Projekten recherchiert, die allein oder im Zusammenwir-
ken mit der geplanten 380-kV-Freileitung zu maßgeblichen bzw. erheblichen Beeinträchti-
gungen führen können. Damit fließen solche Vorhaben in die Erheblichkeitsbetrachtung der
vorliegenden Studie ein, die bereits durchgeführt wurden, werden oder deren Realisierung
in absehbarer Zeit aufgrund eines abgeschlossenen oder förmlich eingeleiteten Gestat-
tungsverfahrens oder bei Plänen im Stadium einer planerischen Verfestigung hinreichend
konkretisiert ist. Bereits vorhandene Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne u.a. rei-
chen hingegen nicht aus.
Anlage 2 gibt den gesamten Suchraum wieder, der bei behördlichen Anfragen zugrunde ge-
legt wurde. Dessen Abgrenzung erfolgte nach den Kriterien Landschaftsraum, funktionale/
ökologische Beziehungen und anthropogenen Strukturen (Siedlungen, Straßen).
Da in dieser Untersuchung nur der deutsche Abschnitt des 3. Interconnectors Deutschland-
Polen betrachtet wird, wurde die Abfrage auf die deutschen Behörden beschränkt. Pläne
und Projekte die ihre Wirkung bis auf polnisches Gebiet entfalten, sind in Tabelle 19 aufge-
führt.
Tabelle 19: Übersicht über die abgefragten Behörden und Ergebnisse
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Amt Brieskow-Finkenheerd
- Bauamt / öffentl. Ordnung
Fr. Lehmann
am 06.06.2012 per Mail
Fr. Lehmann
Antwort am 13.06.2012 per Post, Verweis
auf Stellungnahme zur Antragskonferenz.
Informationen zur Bauleitplanung:
rechtskräftige FNP für Brieskow-
Finkenheerd, Wiesenau einschließlich dem
Ortsteil Kunitz Loose, Ziltendorf einschließ-
lich der Ortsteile Thälmannsiedlung und
Aurith sowie Vogelsang.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 60 50Hertz Transmission IBU
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Stadt Eisenhüttenstadt
Fr. Nowak; Fr. Eibeck
am 07.06. per Mail
Fr. Nowak
Antwort am 18.06.2012
Informationen zur Bauleitplanung:
rechtskräftiger FNP für die Stadt Eisenhüt-
tenstadt
genehmigte Bebauungspläne für Industrie-/
Gewerbegebiete
Landschaftsplan der Stadt Eisenhüttenstadt
Straßenplanung Nordanbindung zur B112
Landkreis Oder-Spree -
Amt für Kreisentwicklung
am 06.06.2012 per
Antwort am 02.07.2012
Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens
für die deutsch-polnische Straßenverbin-
dung im Raum Frankfurt (Oder)/Slubice -
Eisenhüttenstadt/Klopot von 2010
Landschaftspläne Amt Schlaubetal sowie
Brieskow-Finkenheerd
Landschaftsrahmenplan der Stadt Eisen-
hüttenstadt
Regionale Planungsge-
meinschaft Oderland-Spree
Hr. Lenz
am 06.06. 2012 per
Hr. Lenz
Antwort am 12.06. 2012
Es liegen keine regionalplanerischen Fest-
legungen für den Untersuchungsraum vor.
Eignungsgebiete für die Windenergienut-
zung sind nicht geplant.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 61
Behörde / Sachbearbeiter Datum der Anfrage Ergebnis der Anfrage
Gemeinsame Landespla-
nung
Hr. Eifler; Fr. Kubica
am 06.06. 2012 per
Hr. Eifler
Antwort am 11.06.2012
Auszug aus digitalem Raumordnungskatas-
ter:
rechtsverbindliche Flächennutzungspläne
der Ämter / Gemeinden Eisenhüttenstadt,
Vogelsang, Wiesenau und Ziltendorf.
genehmigte Bebauungspläne der Gemein-
den Eisenhüttenstadt, Vogelsang, Ziltendorf
und Wiesenau
Planfeststellungsbeschluss (30.09.2010) für
die Ortsumfahrung Brieskow-Finkenheerd
(B 112)
Abgeschlossenes Raumordnungsverfahren
zur deutsch-polnischen Straßenverbindung
im Raum Eisenhüttenstadt mit der Bevor-
zugung der Variante über Ziltendorf und
Aurith.
Für das FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) waren die Angaben des Landkreises
Oder-Spree und der gemeinsamen Landesplanung von Relevanz. Durch schriftliche Anfra-
gen wurden der IBU die relevanten Vorhaben im Suchraum genannt. Keines dieser Vorha-
ben steht in direkter räumlicher sowie auch funktionaler Beziehung für die geplante Freilei-
tung, somit sind auch keine Summationswirkungen zu erwarten.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 62 50Hertz Transmission IBU
9 Gesamtübersicht über mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorha-
ben im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, Beurteilung
der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen
Ergibt die Prüfung, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projek-
ten oder Plänen (Summation, Synergismen) zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ge-
biets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen
führen kann, ist es unzulässig.
In den folgenden Tabellen erfolgt die Herleitung der Erheblichkeit aus den nach Vermei-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungsgraden der ge-
planten 380-kV-Freileitung und den möglichen Wechselwirkungen mit anderen Plänen und
Projekten.
Tabelle 20. Mögliche Beeinträchtigungen der Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-
Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) im Wirkraum der Variante 5
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Lebensräume des Anhang I der FFH-RL des FFH-Gebietes
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Beanspruchung der Fläche/
Struktur des Lebensraum-
typs im Wirkbereich des
Vorhabens durch Über-
spannung mit Stromseilen.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbe-
schränkung auf 20 - 30 m
der im Trassenbereich
überspannten Bäume
macht für die gesamte Be-
triebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspann-
ten Abschnitt u.U. periodi-
sche Gehölzentnahmen
notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung unter
Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit an-
deren Plänen und Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 63
Tabelle 21: Mögliche Beeinträchtigungen der Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL des FFH-Gebietes
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung
der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens
durch die Wahl der Mast-
standorte innerhalb des
Schutzgebietes, aber au-
ßerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr gerin-
ge Flächen-
inanspruchnah-
me)
Unerheblich
Beanspruchung der
Habitatstrukturen im Wirk-
bereich des Vorhabens
durch Überspannung mit
Stromseilen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Temporäre optische und
akustische Störung/
Scheuchwirkung durch das
Baugeschehen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbe-
schränkung auf 20 - 30 m
der im Trassenbereich
überspannten Bäume
macht für die gesamte Be-
triebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspann-
ten Abschnitt u.U. periodi-
sche Gehölzentnahmen
notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung unter
Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit an-
deren Plänen und Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 64 50Hertz Transmission IBU
Tabelle 22: Mögliche Beeinträchtigungen der Amphibienarten des Anhangs II der FFH-RL
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Amphibien des Anhangs II der FFH-RL des FFH-Gebietes
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung
der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens
durch die Wahl der Mast-
standorte innerhalb des
Schutzgebietes, aber au-
ßerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände und Gewäs-
ser
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr gerin-
ge Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der
Habitatstrukturen im Wirk-
bereich des Vorhabens
durch Überspannung mit
Stromseilen
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeitein-
schränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe
Verluste von Einzelindividu-
en durch Beanspruchung
der Landlebensräume mög-
lich.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Die Endwuchshöhenbe-
schränkung auf 20 - 30 m
der im Trassenbereich
überspannten Bäume
macht für die gesamte Be-
triebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspann-
ten Abschnitt u.U. periodi-
sche Gehölzentnahmen
notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 65
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Zusammenfassung unter
Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit an-
deren Plänen und Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Tabelle 23: Mögliche Beeinträchtigungen der anderen bedeutenden Arten der Flora und Fauna
(Amphibien)
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Andere bedeutende Arten der Flora und Fauna (Amphibien) des Anhangs II der FFH-RL des
FFH-Gebietes
380-kV-Freileitung
Interconnector Eisenhüt-
tenstadt – Plewiska
Geringe Beanspruchung
der Habitatstrukturen im
Wirkbereich des Vorhabens
durch die Wahl der Mast-
standorte innerhalb des
Schutzgebietes, aber au-
ßerhalb geschlossener Ge-
hölzbestände und Gewäs-
ser
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
(durch sehr gerin-
ge Flächeninan-
spruchnahme)
Unerheblich
Beanspruchung der Habi-
tatstrukturen im Wirkbe-
reich des Vorhabens durch
Überspannung mit Strom-
seilen.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
bei Endwuchs-
höhenbeschrän-
kung auf maximal
30 m
Unerheblich
Außerhalb der Bauzeitein-
schränkung vom 01.03. -
31.08. u.U. sehr geringe
Verluste von Einzelindividu-
en durch Beanspruchung
der Landlebensräume mög-
lich.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 66 50Hertz Transmission IBU
Plan / Projekt mögliche Beeinträchti-
gungen
Beeinträchti-
gungsgrad Erheblichkeit
Die Endwuchshöhenbe-
schränkung auf 20 - 30 m
der im Trassenbereich
überspannten Bäume
macht für die gesamte Be-
triebsdauer der Freileitung
notwendig, im überspann-
ten Abschnitt u.U. periodi-
sche Gehölzentnahmen
notwendig.
Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
Kein weiterer Plan bzw.
kein weiteres Projekt
- - -
Zusammenfassung unter
Berücksichtigung von
Wechselwirkungen mit an-
deren Plänen und Projekten
s.o. Geringer Beein-
trächtigungsgrad
Unerheblich
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 67
10 Zusammenfassung
Für die Ermittlung der Erheblichkeit sind in der vorliegenden Verträglichkeitsuntersuchung
zur Natura 2000-Verträglichkeit eine Reihe von Parametern eingeflossen, auf die folgend
kurz eingegangen wird:
- Überblick über die betroffenen Schutzobjekte
Insgesamt gibt es acht verschiedene Lebensraumtypen im FFH-Gebiet, die potenziell
durch das Vorhaben betroffen sein können:
– LRT 3150 B - guter Erhaltungszustand
– LRT *6120 A - herausragender Erhaltungszustand
– LRT 6210 k. A. zum Erhaltungszustand
– LRT 6410 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 6430 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 6510 B - guter Erhaltungszustand
– LRT 7140 A - herausragender Erhaltungszustand
– LRT *91E0 A - herausragender Erhaltungszustand
Insgesamt gibt es zwei verschiedene betroffene Säugetiere des Anhangs II der FFH-RL:
- Biber (Castor fiber)
- Fischotter (Lutra lutra)
zwei betroffene Amphibienarten und eine Reptilienart des Anhangs II der FFH-RL:
- Rotbauchunke (Bombina bombina)
- Kammmolch (Triturus cristatus)
- Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)
fünf betroffene Fischarten des Anhangs II der FFH-RL:
- Atlantischer Lachs (Salmo salar)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)
- Rapfen (Aspius aspius)
- Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
- Steinbeißer (Cobitis taenia)
drei betroffene Arten der Wirbellosen nach Anhang II der FFH-RL
- Eremit (Osmoderma eremita)
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 68 50Hertz Transmission IBU
- Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo)
- Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)
betroffene andere bedeutende Arten der Fauna und Flora:
- Erdkröte (Bufo bufo)
- Wechselkröte (Bufo viridis)
- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
- Grasfrosch (Rana temporaria)
- Blindschleiche (Anguis fragilis)
- Schlingnatter (Coronella austriaca)
- Zauneidechse (Lacerta agilis)
- Waldeidechse (Lacerta vivipara)
- Ringelnatter (Natrix natrix)
- Zope (Abramis ballerus)
- Barbe (Barbus barbus)
- Forelle (Salmo trutta morpha trutta)
- Europäische Äsche (Thymallus thymallus)
- Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)
- Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine)
- Gemeiner Efeu (Hedera helix)
- Großes Zweiblatt (Listera ovata)
- Gelbe Teichrose (Nuphar lutea)
- Bedeutung der betroffenen Flächen / Habitate für das „Gebiet als solches“ (Integritäts-
grundsatz)
Die im Untersuchungskorridor der Variante 5 liegenden Lebensraumtypen erfüllen wichti-
ge Funktionen als Lebensraum für seltene Tier- sowie auch Pflanzenarten. Zudem be-
stehen Wirkbeziehungen auf Individuen- und Populationsebene zwischen den betroffe-
nen Bereichen des FFH-Gebietes im Wirkraum und dem restlichen FFH-Gebiet sowie
den angrenzenden Grünlandstrukturen, wobei die betroffenen Bereiche durch die charak-
teristischen Vogelarten der Lebensraumtypen des Gebietes beim Wechsel in andere
(Teil-) Lebensräume überflogen werden.
3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Raumordnungsverfahren Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH080015)
50Hertz Transmission IBU Seite 69
- Lokaler Beeinträchtigungsgrad
Die Fläche des Schutzgebietes mit seinen Lebensraumtypen wird durch den großräumi-
gen Abstand des Vorhabens zu den Flächen bzw. zur Struktur in keiner Weise berührt
und damit nicht beeinträchtigt.
Eine indirekte Beeinträchtigung der Lebensräume durch die charakteristischen Vogelar-
ten kann vor allem anlagebedingt durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit dem Erdseil auf-
treten.
Aufgrund des großräumigen Abstandes des geplanten Vorhabens zeigt sich, dass für die
im Standarddatenbogen aufgeführten Arten der Fauna und Flora des FFH-Gebietes mit
keinen Beeinträchtigungen zu rechnen ist.
- Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Durch eine Bauzeiteinschränkung, eine ökologischen Baubegleitung und die Installation
von Vogelschutzmakern lassen sich lokale Beeinträchtigungen wirksam vermeiden bzw.
vermindern.
- Schwere der verbleibenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
Für alle betrachteten Säugetiere und Amphibien des FFH-Gebietes verbleibt ein geringer
Beeinträchtigungsgrad v.a. durch das Baugeschehen.
Für die Lebensraumtypen bleibt eine geringe indirekte Beeinträchtigung durch das gerin-
ge verbleibende Kollisionsrisiko der charakteristischen Vogelarten mit den Erdseilen.
- Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten
Zeitgleich zum beschriebenen Vorhaben sind nach Recherchen des Gesamtplaners kei-
ne relevanten Pläne und Projekte im Bereich der Leitung vorgesehen, mit denen Summa-
tionswirkungen zu erwarten wären.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplante 380-kV-Freileitung zum derzeitigen
Planungsstand aufgrund
– der durchzuführenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
voraussichtlich durch keine der geplanten Varianten zu erheblichen Beeinträchtigungen des
FFH-Gebietes „Ujście Ilanki“ (PLH 080015) in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen
Bestandteilen führen wird. Daher ist keine Vorzugsvariante abzuleiten.
Aufgrund der potenziellen Querung des Gebietes sollte die Betroffenheit bei Vorliegen der
polnischen Projektmerkmale bzw. den weiteren Planungsschritten erneut überprüft werden.
Raumordnungsverfahren 3. Interconnector Eisenhüttenstadt – Plewiska und Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung Verstärkung des Netzanschlusses UW Eisenhüttenstadt FFH-Gebiet „Ujście Ilanki“ (PLH 080015)
Seite 70 50Hertz Transmission IBU
11 Literatur und Quellen
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Seite 72 50Hertz Transmission IBU
Gesetze / Verordnungen / Richtlinien / Urteile
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG): Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20.05 - n.n.V.; Urteil zur Westum-
fahrung Halle - A 143.
Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) vom 26.05.2004, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012
(BGBl. I S. 148)
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten -
Vogelschutzrichtlinie, ABI. EG Nr. L 103, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des
Rates vom 14. April 2003, ABl. EG Nr. L 122, 36.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie
der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch
die Richtlinie 97/62 EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
FORMULARZ DANYCH 1
K PLH080015 2009-022002-08
PLB080004
A. Jermaczek, P. Pawlaczyk, Klub Przyrodników; WZR woj. lubuskiego; Instytut Ochrony Przyrody PAN, Kraków.
Ujście Ilanki
2006-09 2008-12
1. IDENTYFIKACJA OBSZARU
1.1. TYP 1.2. KOD OBSZARU 1.4. DATA AKTUALIZACJI1.3. DATA OPRACOWANIA
1.5 POWIĄZANIA Z INNYMI OBSZARAMI NATURA 2000
1.7. NAZWA OBSZARU:
1.6. INSTYTUCJA LUB OSOBA ZBIERAJ ĄCA INFORMACJE:
1.8. WSKAZANIE I ZAKLASYFIKOWANIE OBSZARU:
DATA ZAPROPONOWANIA JAKO OZW DATA ZATWIERDZENIA JAKO OZW
DATA ZAKLASYFIKOWANIA JAKO OSO DATA ZATWIERDZENIA JAKO SOO
NATURA 2000STANDARDOWY FORMULARZ DANYCH
DLA OBSZARÓW SPECJALNEJ OCHRONY (OSO)DLA OBSZARÓW SPEŁNIAJĄCYCH KRYTERIA OBSZARÓW O ZNACZENIU
WSPÓLNOTOWYM (OZW)
DLA SPECJALNYCH OBSZARÓW OCHRONY (SOO)I
wydrukowano przy użyciu programu Ostoje wersja 3.0 2011-10-26
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 2OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki
2. POŁOŻENIE OBSZARU
2.1. POŁOŻENIE CENTRALNEGO PUNKTU OBSZARU
2.2. POWIERZCHNIA (ha): 2.3. DŁUGO ŚĆ OBSZARU (km):
2.4. WYSOKOŚĆ (m n.p.m.):
E 14 36 39
DŁUGOŚĆ GEOGRAFICZNA SZEROKOŚĆ GEOGRAFICZNA
52 17 14N
908,4
22 50 31
MINIMALNA MAKSYMALNA ŚREDNIA
2.5. REGION ADMINISTRACYJNY (NUTS)
Kod Nazwa regionu %PL431 Gorzowski 100
2.6. REGION BIOGEOGRAFICZNY
Nazwa regionu biogeograficznegoKontynentalny
1/2
NATURA 2000 FORMULARZ DANYCH 3OBSZAR: PLH080015 Ujście Ilanki
3.1. Typy SIEDLISK znajduj ące si ę na terenie obszaru Natura 2000 oraz ocena znaczeni a
3. INFORMACJA PRZYRODNICZA
obszaru dla tych siedlisk
Kod % pokrycia Reprezen. zachow.powierzch ogólna
3.1.a. Typy SIEDLISK wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Nazwa siedliskaStopień Względna Stan Ocena
Starorzecza i naturalne eutroficzne zbiorniki wodne ze zbiorowiskami z Nympheion, Potamion 1,003150 B C B CCiepłolubne, śródlądowe murawy napiaskowe (Koelerion glaucae) 0,806120 A C A BMurawy kserotermiczne (Festuco-Brometea) - priorytetowe są tylko murawy z istotnymi stanowiskami storczyków 0,106210 DZmiennowilgotne łąki trzęślicowe (Molinion) 2,006410 B C B BZiołorośla górskie (Adenostylion alliariae) i ziołorośla nadrzeczne (Convolvuletalia sepium) 2,006430 B C B BNiżowe i górskie świeże łąki użytkowane ekstensywnie (Arrhenatherion elatioris) 0,306510 B C B BTorfowiska przejściowe i trzęsawiska (przeważnie z roślinnością z Scheuchzerio-Caricetea) 0,507140 A C A CŁęgi wierzbowe, topolowe, olszowe i jesionowe (Salicetum albo-fragilis, Populetum albae, Alnenion 19,1091E0 A C A A
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3.2. GATUNKI, których dotyczy Artykuł 4 Dyrektywy R ady 79/409/EWG i gatunki wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
oraz ocena znaczenia obsza ru dla tych gatunków
3.2.a. PTAKI wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady 79/409/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
3.2.b. Regularnie wyst ępujące Ptaki Migruj ące nie wymienione w Zał ączniku I Dyrektywy Rady79/409/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
3.2.c. SSAKI wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1337 Castor fiber DR1355 Lutra lutra C A C CC
3.2.d. PŁAZY i GADY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1166 Triturus cristatus C A C CR1188 Bombina bombina C A C BR1220 Emys orbicularis B A C BC
3.2.e. RYBY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1096 Lampetra planeri C B C CR1106 Salmo salar DV1130 Aspius aspius DV1145 Misgurnus fossilis DV1149 Cobitis taenia C B C BC
3.2.f. BEZKRĘGOWCE wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAOSIADŁA MIGRUJĄCA
Rozrodcza Zimująca Przelotna
1014 Vertigo angustior C B C CV1084 Osmoderma eremita B A C B16 stan.
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1088 Cerambyx cerdo D
3.2.g. ROŚLINY wymienione w Zał ączniku II Dyrektywy Rady 92/43/EWG
Populacja IzolacjaStan zach. Ogólnie
POPULACJA OCENA ZNACZENIA OBSZARU KOD NAZWAPopulacja
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3.3. Inne wa żne gatunki zwierz ąt i ro ślin
PTAKI
Populacja Motywacja
SSAKI
Populacja Motywacja
PŁAZY
Populacja Motywacja
Bufo bufo CCBufo viridis CCHyla arborea CCRana arvalis CCRana temporaria CC
GADY
Populacja Motywacja
Anguis fragilis CCCoronella austriaca ARLacerta agilis CCLacerta vivipara CCNatrix natrix CC
RYBY
Populacja Motywacja
Abramis ballerus CVBarbus barbus CVSalmo trutta morpha trutta DVThymallus thymallus CR
BEZKRĘGOWCE
Populacja Motywacja
ROŚLINY
Populacja Motywacja
Dactylorhiza majalis DPEpipactis helleborine DPHedera helix DPListera ovata DPNuphar lutea DP
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4. OPIS OBSZARU
4.1. OGÓLNA CHARAKTERYSTYKA OBSZARU
Klasy siedlisk % pokrycia
Lasy iglaste 24 %
Lasy liściaste 41 %
Siedliska leśne (ogólnie) 1 %
Siedliska łąkowe i zaroślowe (ogólnie) 6 %
Siedliska rolnicze (ogólnie) 26 %
Wody śródlądowe (stojące i płynące) 2 %
OPIS OBSZARU
100 %Suma pokrycia siedlisk
Ostoja obejmuje przyujściowy odcinek doliny Ilanki, której szerokość na tym odcinku dochodzi do 1 km. Rzeka meandruje tuwśród torfowisk niskich, porzuconych, szybko zarastających łąk i renaturyzujących się lasów łęgowych. Podłoże jest miejscamisilnie uwodnione, na niewielkiej powierzchni występuje ruchome pło. Obszar niedostępny, lasy łęgowe miejscami przechodzą wolsy.
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4. OPIS OBSZARU
Dobrze zachowana, naturalna i renaturyzująca się dolina niewielkiej rzeki. Mozaika mozgowisk, szuwarów turzycowych, lasów izarośli łęgowych, starorzeczy. Jedne z najlepiej wykształconych i zachowanych płatów łęgów wierzbowo-topolowych ijesionowo-olszowych w województwie. Stroma skarpa doliny skupia roślinność umiarkowanie ciepłolubną. Stwierdzono w obszarze8 typów siedlisk z Załącznika I Dyrektywy Rady 92/43/EWG, zajmujących łącznie ponad 50% powierzchni. Obserwowano turównież 7 gatunków zwierząt z Załącznika II Dyrektywy. Znajdują się tu najliczniejsze w zachodniej Polsce stanowiska żółwiabłotnego, a na obrzeżach obszaru - gniewosza plamistego.
Zalesianie przestrzeni otwartej, eksploatacja złóż żwiru i plany jej rozszerzenia, plany budowy zbiornika zaporowego, wycinanielasów łęgowych.Uwaga: Wykonywanie koniecznych prac z zakresu ochrony przeciwpowodziowej dotyczy różnych fragmentów doliny rzecznej ipowinno się odbywać z uwzględnieniem wymogów ochrony siedlisk przyrodniczych i siedlisk gatunków, których ochrona jest celemutworzenia obszaru Natura 2000.
W centralnej części obszaru istnieje użytek ekologiczny „Rozległe Bagna nad Ilanką” o powierzchni 114,04 ha, uznany na mocyRozporządzenia Nr 5 Wojewody Lubuskiego z dnia 25 marca 2002 r. (Dziennik Urzędowy Województwa Lubuskiego nr 44 poz.554). Użytek obejmuje rozległy kompleks bagien i torfowisk niskich znajdujących się wzdłuż Ilanki, rozciągający się równoleżnikowopomiędzy drogą asfaltową Rybocice-Kunice na zachodzie, a nieczynną linią kolejową na wschodzie. Fragmenty ostoi znajdują sięrównież w granicach dwóch obszarów chronionego krajobrazu.województwa lubuskiego: „14 - Dolina Ilanki” i „15 Słubicka DolinaOdry”.
Ponad 90% własność Skarbu Państwa. Własność Skarbu Państwa w zarządzie LasówPaństwowych, ANR, RZGW.Własność prywatna.Własność Klubu Przyrodników.
4.2. WARTOŚĆ PRZYRODNICZA I ZNACZENIE
4.3. ZAGROŻENIA
4.4. STATUS OCHRONNY
4.5. STRUKTURA WŁASNO ŚCI
4.6. DOKUMENTACJA - ŹRÓDŁA DANYCH
inwentaryzacje 2007 Powszechna Inwentaryzacja Przyrodnicza Lasów Państwowych - dane npbl.
Jermaczek A. (red.). - - - -. Program ochrony ekosystemów hydrogenicznych Nadleśnictwa Rzepin. Lub. Klub Przyr.,Świebodzin. Msc.
Jermaczek A., Pucek J., Stanisławczyk J., Stańko R. 1994. Koncepcja ochrony przyrody doliny Ilanki. Projekt WWF Zielonawstęga Odra Nysa. Lub. Klub Przyr., Świebodzin. Msc.
Klub Przyrodników. 2002. Dane niepublikowane (unpublished data).
Maciantowicz M., Najbar B. 2000 Występowanie żółwia błotnego Emys orbicularis LINNAEUS, 1758 w województwie lubuskim.Przegląd Zoologiczny 44: 3-4 177-191
Maciantowicz W. 1999. Inwentaryzacja stanowisk żółwia błotnego Emys orbicularis L. na terenie województwa gorzowskiego.Stan na 31.12.1999. Urząd Wojew., Gorzów Wlkp. Msc.
Najbar B., Maciantowicz M. 2000 Deformations and damage to carapaces of the European pond turtle - Emys orbicularis (L.) inwestern Poland. Proceedings of the II Symposium on Emys orbicularis - June 1999. Editions Soptom - France.
Najbar B., Szuszkiewicz E. 2005 Reproductive ecology of the European pond turtle Emys orbicularis (LINNAEUS, 1758)(Testudines: Emydidae) in western Poland Acta zoologica cracoviensia 48A (1-2) 11-19
Najbar B., Szuszkiewicz E. 2007 Nest-site fidelity of the European pond turtle Emys orbicularis (LINNAEUS, 1758)(Testudines: Emydidae) in western Poland Acta zoologica cracoviensia 50A
Radkiewicz J. 1967 Nowe stanowisko żółwia błotnego, Emys orbicularis L. na Ziemi Lubuskiej Wszechświat 6 161
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5. STATUS OCHRONNY OBSZARU ORAZ POWI ĄZANIA Z OSTOJAMI
5.1. DESYGNOWANE FORMY OCHRONY NA POZIOMIE KRAJOWYM I REGIONALNYM:
CORINE BIOTOPES
5.2. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z INNYMI TERENAMI:
PL04 55,0 %PL05 0,0 %
KOD % POKRYCIA
desygnowanymi na poziomie krajowym lub regionalnym
KOD FORMY OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA
XIII Obszar Chronionego Krajobrazuwojewództwa lubuskiego
55,0PL04 *
Dolina Ilanki 0,0PL05
desygnowanymi na poziomie międzynarodowym
NAZWA STATUSU OCHRONY NAZWA OBSZARU TYP RELACJI % POKRYCIA
5.3. POWIĄZANIA OPISANEGO OBSZARU Z OSTOJAMI CORINE BIOTOPES:
KOD CORINE TYP RELACJI % POKRYCIA
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6. DZIAŁALNO ŚĆ CZŁOWIEKA NA TERENIE OBSZARU I W JEGO OTOCZENIU
6.1. GŁÓWNE CZYNNIKI I RODZAJE DZIAŁALNO ŚCI CZŁOWIEKA ORAZ PROCENT POWIERZCHNI OBSZARU IM PODLEGAJ ĄCY
I INNE CZYNNIKI WPŁYWAJ ĄCE NA TEN OBSZAR
kod intensywność % obszaru wpływnazwa
Wpływy i działalno ść na terenie obszaru:
Gospodarka leśna - ogólnie B160 030Zalesianie C161 -Usuwanie martwych i umierających drzew B166 -30Polowanie B230 -50Chwytanie, trucie, kłusownictwo B243 -20Zanieczyszczenia wód B701 -20
kod intensywność % obszaru wpływnazwa
Wpływy i działalno ść wokół obszaru:
Wydobywanie piasku i żwiru A300 -
6.2. ZARZĄDZANIE OBSZAREM
SPRAWUJĄCY NADZÓR (INSTYTUCJA LUB OSOBA):
ZARZĄDZANIE OBSZAREM I PLANY:
Regionalny Dyrektor Ochrony Środowiska w Gorzowie Wielkopolskim
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7. MAPY OBSZARU
Mapy fizyczne obszaru
ProjekcjaNumer mapy Skala Opis
PUWG 1992N-33-138-A 1: 50000 Yes
Zdjęcia lotnicze obszaru
Temat DataNumer Obszar
8. ZDJĘCIA OBSZARU
Temat DataNumer Obszar Autor
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4. OPIS OBSZARU
4.7. HISTORIA
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