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Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt SG Flurneuordnung Flurbereinigung Lichtensee VKZ FNO 270181 FFH-Erheblichkeitsabschätzung FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29 FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E SPA-Gebiet „Gohrischheide" SCI 28 aufgestellt: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH Bautzner Str. 34/ 36 01099 Dresden Tel. 0351 30701612 19.05.2016 __________________ Dipl.-Ing. (FH) Petra Bernsee Garten- und Landschaftsarchitektin

20160519 FFH L2 - kreis-meissen.org · FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29 FFH-Gebiet „Gohrischheide und

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Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt

SG Flurneuordnung

Flurbereinigung Lichtensee VKZ FNO 270181

FFH-Erheblichkeitsabschätzung

FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E

SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29

FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E

SPA-Gebiet „Gohrischheide" SCI 28

aufgestellt: STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH

Bautzner Str. 34/ 36 01099 Dresden Tel. 0351 30701612

19.05.2016 __________________ Dipl.-Ing. (FH) Petra Bernsee Garten- und Landschaftsarchitektin

VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016

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Landratsamt Meißen Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung

Flurbereinigung Lichtensee VKZ FNO 270181

FFH – Erheblichkeitsabschätzung

Inhaltsverzeichnis

1. Veranlassung und Aufgabenstellung 6

1.1. Anlass 6

1.2. Rechtliche Grundlagen und Methodik 6

1.3. Plan- und Datengrundlagen 7

1.4. Betroffene Natura 2000-Gebiete, weitere Schutzgebiete und -objekte 7

2. FFH-Gebiete und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 10

2.1. FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E 10

2.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 102.1.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet 11

2.2. FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E 14

2.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 142.2.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet 15

2.3. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 17

2.4. Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 19

3. SPA-Gebiete und Arten nach Anhang I der VRL 24

3.1. SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29 24

3.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 243.1.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet 25

3.2. SPA-Gebiet „Gohrischheide" SCI 28 26

3.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung 263.2.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet 26

3.3. Artenbestand SPA-Gebiete und VRL-I-Arten Untersuchungsraum 27

4. Auswirkungsprognose 30

4.1. Beschreibung des Bauvorhabens und des Untersuchungsraums 30

4.2. Kumulierende andere Vorhaben 32

4.3. Wirkfaktoren 33

4.3.1. Baubedingte Wirkfaktoren 334.3.2. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren 34

4.4. Auswirkung auf die Lebensraumtypen 35

4.5. Auswirkung auf Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 36

4.6. Auswirkungen auf weitere Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 37

4.7. Auswirkung auf die Brutvogelarten 38

4.8. Auswirkung auf die Zug- und Rastvogelarten/ Nahrungsgäste 38

5. Maßnahmen und Planungsempfehlungen 39

5.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 39

5.2. CEF-Maßnahmen 41

5.3. Planungsempfehlungen und Hinweise 41

6. Zusammenfassung 42

7. Quellenangaben 44

Anlage 1 Fotodokumentation

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Übersichtsverzeichnis

Übersicht 1: Arten nach Anhang II der FFH-RL 20

Übersicht 2: Vogelarten 27

Übersicht 3: Wegebaumaßnahmen 31

Übersicht 4: Baubedingte Wirkfaktoren 33

Übersicht 5: Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren 34

Übersicht 6: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 39

Übersicht 7: Gegenüberstellung Wirkfaktoren und Maßnahmen 43

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtskarte betroffene Natura 2000-Gebiete 9

Abbildung 2: 116-01 Panzerstraße Teil 1 46

Abbildung 3: 116-01 Panzerstraße Teil 1, Graben nördlich der Straße 46

Abbildung 4: 116-02 Bettelweg Teil 1, östlicher Abschnitt 47

Abbildung 5: 116-02 Bettelweg Teil 1, nördlicher Abschnitt 47

Abbildung 6: 116-03 Bettelweg Teil 2 48

Abbildung 7: 116-03 Bettelweg Teil 2, Detail Wegebefestigung 48

Abbildung 8: 116-04 Tangente Gohrischheide, nördlicher Abschnitt 49

Abbildung 9: 116-04 Tangente Gohrischheide, nahe Weg 116-05 49

Abbildung 10: 116-04 Tangente Gohrischheide, Ginster wegbegleitend 50

Abbildung 11: 116-04 Tangente Gohrischheide, nahegelegener Biotopkomplex 50

Abbildung 12: 116-04 Tangente Gohrischheide, in Höhe Biogasanlage 51

Abbildung 13: 116-04 Tangente Gohrischheide, Gehölz Ostseite 51

Abbildung 14: 116-05 Mühlberger Weg, südöstlicher Abschnitt 52

Abbildung 15: 116-05 Mühlberger Weg, Detail Wegeoberfläche 52

Abbildung 16: 116-05 Mühlberger Weg, nordwestlicher Abschnitt 53

Abbildung 17: 116-06 Heidehäuser Buschweg Teil 1, östlicher Abschnitt 53

Abbildung 18: 116-06 Heidehäuser Buschweg Teil 1, westlicher Abschnitt 54

Abbildung 19: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, östlicher Abschnitt 54

Abbildung 20: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, Graben mittlerer Abschnitt 55

Abbildung 21: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, LRT 9190 Entwicklungsfläche 55

Abbildung 22: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, westlicher Bereich 56

Abbildung 23: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Südende 56

Abbildung 24: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Nordende 57

Abbildung 25: 116-09 Lauchweg Teil 1, östlicher Abschnitt 57

Abbildung 26: 116-09 Lauchweg Teil 1, westlicher Abschnitt 58

Abbildung 27: 116-10 Hauptstraße am Feuerwachturm 58

Abbildung 28: 116-11 Buschweg, Überquerung westlicher Graben 59

Abbildung 29: 116-11 Buschweg, Weidengebüsch am mittleren Abschnitt 59

Abbildung 30: 116-11 Buschweg, Fahrrinne 60

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Abbildung 31: 116-11 Buschweg, Graben in Höhe der Freileitung 60

Abbildung 32: 116-11 Buschweg, östlicher Abschnitt durch Hecke 61

Abbildung 33: 116-11 Buschweg, Nassstandorte am östlichen Abschnitt 61

Abbildung 34: 116-12 Wirtschaftsweg zur Biogasanlage, Nordostende 62

Abbildung 35: 116-13 Fischergasse, Wegbeginn 62

Abbildung 36: 116-13 Fischergasse, Mitte, parallel zu Graben 63

Abbildung 37: 116-13 Fischergasse, durch LRT 9160 63

Abbildung 38: 116-13 Fischergasse, östlicher Bereich 64

Abbildung 39: 116-14 Scheibenweg 64

Abbildung 40: 116-15 Triftweg Teil 1, westlich Grabenquerung 65

Abbildung 41: 116-15 Triftweg Teil 1, mittlerer Bereich 65

Abbildung 42: 116-15 Triftweg Teil 1, Teich am Ostende 66

Abbildung 43: 116-16 Triftweg Teil 2, östlicher Bereich 66

Abbildung 44: 116-16 Triftweg Teil 2, westlicher Bereich 67

Abbildung 45: 116-17 Panzerstraße an der Biogasanlage 67

Abbildung 46: 116-18 Feldstraße 68

Abbildung 47: 213-01 Graben am Lauchweg 2 68

Abbildung 48: 301-01 Rückbau Windschöpfwerk 69

Abbildung 49: 301-01 Rückbau Windschöpfwerk 69

Abkürzungsverzeichnis * prioritäre Art °C Grad Celsius Abb. Abbildung Abs. Absatz Anh. Anhang Art. Artikel BA Bauabschnitt BfN Bundesamt für Naturschutz BG besonders geschützt nach BNatSchG

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz/ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege bspw. beispielsweise ca. circa/ ungefähr

CEF-Maßnahme continuous ecological funcionality-measures/ Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion/ vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen CIR Colorinfrarot (-Luftbild) d. h. das heißt Dtl. Deutschland ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen FFH Flora-Fauna-Habitat

FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997

FFH-II (Art des) Anhang(s) II der FFH-Richtlinie FFH-IV (Art des) Anhang(s) IV der FFH-Richtlinie FGK Forstgrundkarte

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FND Flächennaturdenkmal FNP Flächennutzungsplan ggf. gegebenenfalls

GSVO Grundschutzverordnung; Verordnung der Landesdirektion Dresden/ des Regierungspräsidiums

Dresden zur Bestimmung der jeweiligen Natura 2000-Gebiete ha Hektar i. d. R. in der Regel ID Identity/ Identifikationsnummer für LRT-Flächen

IS SaND Informationssystem Sächsische NATURA 2000-Datenbank km Kilometer LEP Landesentwicklungsplan LP Landschaftsplan LRT Lebensraumtyp (nach FFH-Richtlinie) m Meter MaP Managementplan (für FFH-Gebiet)

MultiBaseCS Digitale Artdatenbank des Landesministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mdl. mündlich MTB Messtischblatt MTBQ Messtischblattquadrant NN Normalnull NO Nordost NSG Naturschutzgebiet NW Nordwest o. ä. oder ähnlich o. g. oben genannt ÖBB Ökologische Baubegleitung OSO Ostsüdost pnV potenzielle natürliche Vegetation RP Regionalplan SCI Site of Community Interest/ Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung/ FFH-Gebiet SDB Standarddatenbogen SG streng geschützt nach BNatSchG SO Südost SPA Special protection area/ Europäisches Vogelschutzgebiet der FFH-Richtlinie St. Stück SW Südwest Tab. Tabelle TK 10 Topografische Landkarte im Maßstab 1 : 10 000ü NN über Normalnull UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde USchG Umweltschadengesetz usw. und so weiter v. a. vor allem vgl. vergleiche VRL Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) VRL-I (Art des) Anhang(s) I der Vogelschutzrichtlinie W Wirkfaktor z. B. zum Beispiel

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1. Veranlassung und Aufgabenstellung

1.1. Anlass

Im Rahmen der Flurbereinigung Lichtensee ist der Ausbau vorhandener Wege vorgesehen.

Die Teilnehmergemeinschaft Lichtensee kommt mit diesen Maßnahmen der Verpflichtung nach,

die Erschließung den tatsächlichen Bewirtschaftungsgegebenheiten und der neuen

Flurstückssituation anzupassen.

Die Steinbrecher u. Partner Ingenieurgesellschaft mbH wurde damit beauftragt, die FFH-

Erheblichkeitsabschätzung zu diesen Bauvorhaben vorzulegen.

1.2. Rechtliche Grundlagen und Methodik

Am 21. Mai 1992 wurde die Richtlinie 92/43 EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

verabschiedet (FFH-Richtlinie).

Neben dem unmittelbaren Arten- und Lebensraumschutz hat die FFH-Richtlinie das Ziel, ein

kohärentes europäisches Schutzgebietsnetz mit der Bezeichnung Natura 2000 zu errichten und

zu erhalten. Nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind Maßnahmen zur Vermeidung von erheblichen

Beeinträchtigungen zu treffen, die in den besonderen Schutzgebieten zu einer Verschlechterung

der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten führen würden oder sonstige Störungen der

Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, verursachen könnten.

Dementsprechend sind gemäß § 34 BNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung

auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten (FFH- und SPA-

Gebieten) zu überprüfen.

In der vorliegenden Untersuchung, der FFH-Vorprüfung (1. Phase) erfolgt die Abschätzung einer

potentiellen Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele. Ergebnis ist die Aussage, ob

erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und damit die 2. Phase, die FFH-

Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird.

Die Erheblichkeitsabschätzung basiert auf der Erhebung der Grundlagendaten und der

Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000-Gebiete. Das Bauvorhaben und das

Untersuchungsgebiet werden abgegrenzt und beschrieben, und auf dieser Basis werden die

Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt und mögliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der

Natura 2000-Gebiete untersucht. Es werden Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung und

Minderung der durch das Bauvorhaben hervorgerufenen Konflikte unterbreitet. Abschließend

wird die Aussage getroffen, ob erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.

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1.3. Plan- und Datengrundlagen

Folgende Pläne und Daten wurden durch Auftraggeber, Planer und Behörden zur Untersuchung

des Vorhabens zur Verfügung gestellt:

- Entwurfskarte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG)

M 1 : 6 000, Stand: April 2015

- Erläuterungsbericht zum Plan nach § 41 FlurbG, Stand: Februar 2016

- Topografische Karte DTK25, 2 Kartenblätter, nicht georeferenziert

- digitales Orthofoto DOP für den 600 m weit gefassten Wirkraum

- Grundlagen der unter www.umwelt.sachsen.de verfügbaren Datenbank zu Natura 2000,

Stand Januar 2016

- FFH-Managementplan für das FFH-Meldegebiet SCI 87E „Röderaue und Teiche unterhalb

Großenhain“

- FFH-Managementplan für das FFH-Meldegebiet SCI 63E „Gohrischheide und

Elbniederterrasse Zeithain“

- Auszug aus der digitalen Artdatenbank MultiBaseCS des LfULG für den Bereich des 600 m

weit gefassten Wirkraums,

- Ergebnisse der landesweiten selektiven Biotopkartierung (2. Durchgang)

- Ergebnisse der aktualisierten Wald-biotopkartierung durch den Staatsbetrieb Sachsenforst

- Biberreviere, Ergebnisse Bibermonitoring Freistaat Sachsen

Am 21.04.2016 und 03.05.2016 wurden Ortsbegehungen durchgeführt.

1.4. Betroffene Natura 2000-Gebiete, weitere Schutzgebiete und -objekte

Natura 2000-Gebiete

Von dem Eingriff sind die FFH-Gebiete „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E,

"Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E und die SPA-Gebiete „Unteres

Rödertal" SCI 29, „Gohrischheide" SCI 28 betroffen.

Die östliche Schutzgebietsgrenze des NSG "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“

stimmt mit der des FFH-Gebietes und SPA-Gebietes überein, weshalb dieses NSG ebenfalls von

den Baumaßnahmen betroffen wird.

Die Maßnahmen 116-08, 116-13, 116-14, 116-15, 116-16 liegen innerhalb des LSG "Mittlere

Röderaue und Kienheide".

Die Verbundfunktionen der betroffenen Natura 2000 Gebiete zu weiteren FFH- und SPA-

Gebieten innerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems werden in den Kapiteln 2 und 3

ausgeführt.

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2. FFH-Gebiete und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

2.1. FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E

2.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung

Das FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ SCI 87E befindet sich

nordwestlich von Großenhain und wird durch die Auenlandschaften der Großen und Kleinen

Röder, sowie des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals gebildet.

Es besitzt insgesamt eine Größe von 2.126 ha (Quelle: Standarddatenbogen).

Eine Übersichtskarte des FFH-Gebietes ist veröffentlicht auf der Internetseite des Sächsischen

Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SMUL) unter:

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/2045.aspx

Hier wird das FFH-Gebiet beschrieben als "Naturnahe Auenlandschaft im sächsischen

Lößgefilde mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Altarmen, Erlen-Bruchwäldern,

Eschenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern, Buchenwäldern, Grünlandbereichen sowie Heiden

und Sandmagerrasen". Aus den folgenden wertvollen Beständen ergibt sich die Schutzwürdigkeit

des FFH-Gebietes:

- "Vorkommen von großflächigen, sehr gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-

Eschenwäldern u. Eichen-Hainbuchenwäldern,

- bedeutsame Avi-, Herpeto-u. Entomofauna mit zahlreichen gefährdeten Arten,

- wichtiger Biber- und Fischotterlebensraum"

Der nördliche Teil des FFH-Gebietes, in dem auch die Eingriffsstellen gelegen ist, befindet sich

hauptsächlich im Naturraum "Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung" der Naturregion

"Sächsisch-Niederlausitzer Heideland". Entlang des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals reicht das

FFH-Gebiet in südwestlicher Richtung bis in den Naturraum "Riesa-Torgauer Elbtal" der gleichen

Naturregion. Der Eingriffsbereich befindet sich unweit der Abgrenzung zur Naturregion

"Sächsische Lössgefilde", in die das FFH-Gebiet auch hinein reicht. Der südliche Teil des FFH-

Gebietes ist somit im Naturraum "Großenhainer Pflege" gelegen.

Das FFH-Gebiet reicht von Westen bis an die Stadt Großenhain. Im Südosten von Großenhain

grenzt das FFH-Gebiet "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen" an die Stadt.

Ebenfalls an die Stadt reicht das südlich an einem Zufluss der Röder gelegene FFH-Gebiet

"Hopfenbachtal". Zwischen diesen FFH-Gebieten besteht die Kohärenz über das

Fließgewässersystem, auch wenn die naturschutzfachlich wertvolle Ausprägung in der Stadtlage

nicht erreicht und dadurch der Schutzstatus unterbrochen wird.

Unmittelbar angrenzend sind ein östlicher Zufluss der Röder mit dem FFH-Gebiet

"Elligastbachniederung" und das FFH-Gebiet "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" am

westlichen Ende des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals.

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2.1.2. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet

1. Erhaltung der überregional bedeutsamen Auenlandschaft im Übergangsbereich vom

Lösshügelland zum sächsischen Tiefland mit naturnahen Fließgewässerabschnitten,

Altarmen, Erlen-Eschenwäldern und Weichholzauenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern,

Grünlandbereichen verschiedener Trophie-und Feuchtegrade sowie größeren, reich

strukturierten Teichgebieten mit Verlandungsvegetation.

2. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet

vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I

der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen

Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen

Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume

des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind.

Im Gebiet nachgewiesene Lebensraumtypen zum Stand 2010:

Lebensraumtyp (LRT) EU-Code und Kurzbezeichnung

Flächengrößen der Erhaltungszustände

Einheit

A B C ha

3150 Eutrophe Stillgewässer 4,40 86,08 5,24 ha

3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation 0,80 33,43 15,97 ha

6440 Brenndolden-Auenwiesen 5,02 0,62 ha

6510 Flachland-Mähwiesen 1,73 10,46 3,78 ha

9110 Hainsimsen-Buchenwälder 7,09 5,50 ha

9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 64,36 155,95 ha

91E0* Erlen-Eschen-und Weichholzauenwälder 7,14 70,36 4,32 ha

* prioritärer Lebensraumtyp

Die Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) werden durch eine Fließstrecke von 56,3 km

repräsentiert, wodurch eine gebietsübergreifende Bedeutung gegeben ist. Trotz der wenigen, relativ kleinen

Flächen stellen die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) auf Grund der guten Bestände der vom Aussterben

bedrohten Brenndolde (Cnidium dubium) einen der bedeutsamsten Lebensraumtypen dar. Die Vorkommen

des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes (LRT 9160) sind durch ihre Flächengröße, ihre überwiegend

guten bis sehr guten Ausprägungen, ihrer Strukturvielfalt und dem hohen Laubholzanteil, insbesondere der

alten Eichen, von hoher Bedeutung. Die Erlen-Eschen-und Weichholzauenwälder (LRT 91E0*) befindet sich

im guten Erhaltungszustand und auf Grund der Flächengröße kommt dem Lebensraumtyp in Sachsen eine

hohe Bedeutung zu. Beide Waldlebensraumtypen haben bedeutende Kohärenz-und Habitatfunktion da sie

meist eng verzahnt und in Verbindung mit Offenland-und Gewässerflächen vorkommen.

3. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet

vorkommenden Populationen der Tier-und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse

gemäß Anhang II der FFH-RL sowie ihrer Habitate im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der FFH-

RL.

Im Gebiet nachgewiesene Arten zum Stand 2010:

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vorkommende ErhaltungszuständeArt Habitattyp

A B C

Säugetiere

Biber (Castor fiber) Reproduktionshabitat1 x

Fischotter (Lutra lutra) Reproduktionshabitat2 x

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Jagdhabitat (Jagdhabitat/Sommerquartierkomplex)3

x

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Jagdhabitat4 x x

Fische

Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) Reproduktionshabitat5 x x

Amphibien

Rotbauchunke (Bombina bombina) Reproduktionshabitat6 x x x

Libellen

Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) Reproduktionshabitat7 x x

Schmetterlinge

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Reproduktionshabitat8

x

Käfer

Eremit (Osmoderma eremita)* Reproduktionshabitat9 x

Hirschkäfer (Lucanus cervus) ohne Bewertung

Weichtiere

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)

Reproduktionshabitat10 x

* prioritäre Art

In Anbetracht der Seltenheit, der großen Entfernung zwischen den Einzelvorkommen und der

eingeschränkten Mobilität der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) ist jedes Vorkommen in

Sachsen landesweit bedeutsam. Sachsen bildet inzwischen einen Verbreitungsschwerpunkt der Grünen

Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) in Deutschland und hat damit eine landesweite Verantwortung für den

Erhalt der Art. Das Vorkommen des Bitterlings (Rhodeus sericeus amarus) im Fließgewässersystem der

Röderaue als bedeutendes Vorkommensgebiet hat in Verbindung mit den flussabwärts gelegenen

Vorkommen eine gebietsübergreifende Kohärenzfunktion. Die Vorkommen der Rotbauchunke (Bombina

bombina) in der Großenhainer Pflege und der Elsterwerda-Herzberger Elsterniederung stellen für Gesamt-

Sachsen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Verbreitungsgebieten in den Königsbrück-Ruhlander Heiden

und im Riesa-Torgauer Elbtal dar, weshalb die individuenreichen Vorkommen im Gebiet länderübergreifende

Bedeutung besitzen. Mit dem Nachweis mehrerer Teichfledermäuse (Myotis dasycneme) an mehreren

Gewässern und zu unterschiedlichen Terminen kann davon ausgegangen werden, dass die Art regelmäßig

im Gebiet vorkommt bzw. die Teiche und Fließgewässer attraktive Nahrungshabitate darstellen. Die

Gewässerlebensräume erlangen damit auch aus fledermauskundlicher Sicht eine über die Grenzen des

Gebietes hinausgehende Bedeutung. Auf Grund der nahezu flächendeckenden Besiedlung des Gebietes und

der seit mehreren Jahren anhaltend hohen Revierdichte des Bibers (Castor fiber) und auch des Fischotters

(Lutra lutra), haben die Vorkommen unter den Gesichtspunkten der Kohärenz und der gebietsübergreifenden

Funktionalität sehr hohe Bedeutung. Das Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) gliedert sich in den

Verbreitungsschwerpunkt der Art im Raum Dresden, Riesa und Großenhain und wird deshalb aus

Kohärenzgründen als sehr bedeutend eingestuft.

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4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung beziehungsweise der Förderung der

Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumtyp-und

Habitatflächen des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf

das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems

NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der FFH-RL

entsprochen wird.

1

natürliche oder naturnahe Ufer von Gewässern mit dichter Vegetation und an Weichholzarten reichen

Gehölzsäumen (vor allem Pappel, Weide, Schwarzerle, Birke), insbesondere störungsarme Abschnitte

langsam strömender Fließgewässer und Fließgewässersysteme mit ihren Auenlebensräumen (Altwasser,

Überschwemmungsräume), Gewässer in Niedermoorgebieten und stillgelegte wassergefüllte Restlöcher des

Braunkohlebergbaus

2

großräumig vernetzte aquatische Lebensräume (Fließgewässersysteme, Seenplatten, Teichgebiete, Moore,

Grabensysteme der Niederungen und ähnliche) und angrenzender Landlebensraum jeglicher Art; wichtig sind

kleinräumig wechselnde Uferstrukturen, Ruhezonen und Nahrungsangebot

3

naturnah strukturierte Wälder und strukturreiche parkähnliche und halboffene Landschaften mit Hecken,

Baumreihen und Feldgehölzen mit natürlichen Spaltenquartieren an Bäumen (vor allem stehendes Totholz

und rindengeschädigte Bäume) als Jagdhabitat und zugleich auch Reproduktionshabitat

4

insektenreiche Gewässerlandschaften (Flüsse, Flussauen, Seen, Teich-unter anderem Feuchtgebiete in

wald-und wiesendominierter Landschaft)

5

stehende und langsam fließende sommerwarme pflanzenreiche Gewässer (flache Kleingewässer, Teiche,

kleine Seen, Grabensysteme, Flachlandbäche und -flüsse der Brassenregion und deren Altwässer) mit

weicher, sandig/schlammiger Gewässersohle und Vorkommen von Großmuscheln (Arten der Gattung Unio,

Anodonta, Pseudanodonta) als Wirtstiere für Eier und Larven

6

flache, gut besonnte, mindestens stellenweise reich mit Tauch-und Schwimmpflanzen ausgestattete,

mittelgroße bis große Standgewässer sowie umgebende Landhabitate im Sommerlebensraum, die zum Teil

auch als Überwinterungshabitate dienen (vor allem in Gewässernähe liegende Bereiche mit Nagerbauten,

Erdspalten beziehungsweise sonstigen geräumigen Hohlräumen im Erdreich)

7

Mittelläufe naturnaher Bäche und Flüsse mit sandig-kiesigem Substrat, mäßiger Fließgeschwindigkeit,

geringer Wassertiefe und geringer Verschmutzung sowie abschnittsweiser Beschattung durch Ufergehölze

8

wechselfeuchte bis feuchte Offenlandbereiche entlang der Flusstäler und deren Nebentäler (zum Beispiel

extensiv genutzte Feuchtwiesenkomplexe, Ränder von Flachmooren, Weg-und Grabensäume, junge 1-5-

jährige Grünland-Brachestadien); Voraussetzung für das Vorkommen sind Bestände des Großen

Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) und eine ausreichende Anzahl von Nestern der Wirtsameisen

(insbesondere Myrmica rubra)

VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016

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9

alte anbrüchige und/oder höhlenreiche Laubbäume mit feuchtem Mulm (insbesondere Eichen, Linden,

Rotbuchen aber auch in Obstbäumen, Ulmen, Weiden, Kastanie unter anderem) in lichten Laubwäldern mit

hohem Totholzanteil (vor allem Mittelwälder, Hartholzauen, Hutewälder); in der Kulturlandschaft ersatzweise

alte Streuobstbestände, Kopf-und Schneitelbäume sowie Baumreihen im Bereich historischer Teichanlagen,

in Parkanlagen, Alleen bis hin zu Solitärbäumen

10

Bodenstreu feuchter bis nasser Wiesen, Seggenriede und Röhrichte, Hochstaudenfluren sowie der

Bruchwälder in Niedermooren, Flussauen und See-Verlandungsmoore

2.2. FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E

2.2.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung

Das FFH-Gebiet „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ SCI 63E befindet sich ebenfalls

nordwestlich von Großenhain. Die Heidelandschaft ist zwischen dem Elbtal (FFH-Gebiet Elbtal

zwischen Schöna und Mühlberg") und dem zum FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb

Großenhain" gehörenden Gewässern Grödel-Elsterwerdaer Floßkanal und Röder gelegen.

Es besitzt insgesamt eine Größe von 2.654 ha (Quelle: Standarddatenbogen).

Eine Übersichtskarte des FFH-Gebietes ist veröffentlicht auf der Internetseite des Sächsischen

Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (SMUL) unter:

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/1344.aspx

Hier wird das FFH-Gebiet beschrieben als "Typische Landschaft armer Sandböden der

Niederterrasse u. Binnendünen mit Sukzessionsreihen vom Offenland zum Wald: Beerstrauch-

Kiefernwälder, Birken-Kiefern-Eichenwälder, Zwergstrauchheiden, Sandmagerrasen, offene

Binnendünen". Die der Schutzwürdigkeit wird begründet durch "Herausragende, großflächige

Sukzessionsserien vom Offenland zum Wald mit stark gefährdeten Offenland-Biotoptypen" und

dadurch, dass ein "großräumiges, charakteristisches Heidegebiet" mit dem "Vorkommen

zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten" repräsentiert wird.

Der größte Teil des FFH-Gebietes befindet sich im Naturraum "Elsterwerda-Herzberger

Elsterniederung" der Naturregion "Sächsisch-Niederlausitzer Heideland". An der Südwestgrenze

reicht das FFH-Gebiet in den Naturraum " Riesa-Torgauer Elbtal " hinein, welcher zur

Naturregion "Sächsisches Lössgefilde" gehört.

VKZ FNO 270181 FFH-ErheblichkeitsabschätzungFlurbereinigung Lichtensee 19.5.2016

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3. SPA-Gebiete und Arten nach Anhang I der VRL

3.1. SPA-Gebiet „Unteres Rödertal" SCI 29

3.1.1. Charakterisierung, administrative und umweltfachliche Einordnung

Das SPA-Gebiet „Unteres Rödertal“ SCI 29 erstreckt sich nordwestlich von Großenhain bis zur

Landesgrenze zwischen Sachsen und Brandenburg auf einer Fläche von 7.947 ha (Quelle:

Standarddatenbogen). Es schließt das FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb

Großenhain“ fast vollständig ein. Aus der Gebietsbeschreibung auf der Internetseite des

Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lässt sich schließen, dass

angrenzende, meist unter Ackernutzung stehende Talsandplatten zusätzlich in dem

Europäischen Vogelschutzgebiet enthalten sind.

Die Schutzwürdigkeit des Gebietes wird hier begründet mit

- "Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offenen bis halboffenen Agrarlandschaft

- sowie der Fluss- und Bachniederungen und Teichgebiete"

Eine Übersichtskarte des SPA-Gebietes ist auf dieser Internetseite veröffentlicht:

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/natura2000/3171.aspx

Das SPA-Gebiet reicht in die selben Naturräume und Naturregionen, wie für das FFH-Gebiet

unter Kapitel 2.1.1 beschrieben.

Das SPA-Gebiet reicht von Westen bis an die Stadt Großenhain. Im Osten von Großenhain

grenzt das SPA-Gebiet "Mittleres Rödertal" an die Stadt.

Unmittelbar angrenzend ist das nordwestlich gelegene SPA-Gebiet "Gohrischheide".

Nordöstlich befindet sich in einer Entfernung von etwa 7 km das SPA-Gebiet "Niederlausitzer

Heide" in Brandenburg.

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3.1.2. Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet

1. Im Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der

Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere

des Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor:

Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis),

Fischadler(Pandion haliaetus), Grauammer (Emberiza calandra), Grauspecht (Picus canus),

Kiebitz (Vanellusvanellus), Knäkente (Anas querquedula), Mittelspecht (Picoides medius),

Moorente (Aythya nyroca),Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana),

Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrweihe(Circus aeruginosis), Rotmilan (Milvus milvus),

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobanus),Schwarzmilan (Milvus migrans),

Schwarzspecht (Dryocopus martius), Schwarzstorch (Ciconia nigra),Seeadler (Haliaetus

albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenantheoenanthe), Tüpfelralle

(Porzana porzana), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia ciconia),Wendehals (Jynx

torquilla), Wespenbussard (Pernis apivoris), Wiesenweihe (Circus pygargus).

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der

bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Baumfalke, Eisvogel, Fischadler,

Wachtelkönig und Weißstorch.

3. Daneben ist das Vogelschutzgebiet auch für einen repräsentativen Mindestbestand der

folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Kiebitz, Knäkente,

Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard

4. Außerdem besitzt das Vogelschutzgebiet eine herausragende Funktion als

Wasservogellebensraum, insbesondere stellt es ein bedeutendes Rast-, Durchzugs- und

Nahrungsgebiet für Singschwan (Cygnus cygnus), Saat- und Blessgans (Anser fabalis, Anser

albifrons), Kiebitz und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) dar.

5. Ziel in der Niederungs- und Auenlandschaft der Röder mit naturnahen

Fließgewässerabschnitteneinschließlich Altarmen, Gräben und mehreren Teichgebieten sowie

auf den angrenzenden (wechsel-)trockenen Talsandplatten (z. T. mit Binnendünen) ist es,

einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende

Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des

Gebietes zu gewährleisten oder diesen wieder herzustellen, wobei bestehende funktionale

Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der

genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere Fließgewässer mit

Unterwasservegetation, Schlammbänken und nitrophilen Uferstaudenfluren, Teiche mit

Verlandungszonen sowie das Mosaik aus Erlenbruch- und Auenwäldern (Erlen-Eschen-

Auenwald, Hartholz-Auenwald, feuchter bis frischer Eichen-Hainbuchenwald), durchsetzt und

umgeben von zum Teil extensiv genutztem Nass- und Feuchtgrünland, Eichen- und

Buchenmischwäldern sowie(besonders auf Dünen) Sandheiden und -magerrasen.

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4. Auswirkungsprognose

4.1. Beschreibung des Bauvorhabens und des Untersuchungsraums

Abgrenzung Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum umfasst:

- den Vorhabensort (die vom Vorhaben direkt beanspruchten Grundflächen)

- den Eingriffsraum (den Raum erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen)

- den Wirkraum (den vom Vorhaben voraussichtlich direkt und indirekt, z.B. durch

Fernwirkungen und Ausstrahlungseffekte betroffene Raum)

- den Kompensationsraum (Raum für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).

Basierend auf einer angenommenen Lärmreichweite wurden die Nachweise aus der MultiBase-

Artdatenbank für einen 600 m weit gefassten Wirkradius der Baustelle abgefragt.

Der tatsächliche Wirkraum ist in jedem Fall artspezifisch. Die Populationen möglicherweise

betroffener Arten mit einem größeren Aktionsradius können sich auch auf Habitate außerhalb

dieser angenommenen Wirkgrenze ausdehnen (z. B. Fischotter).

Teilweise muss der Betrachtung schon die Einhaltung der vorgesehenen

Minderungsmaßnahmen zugrunde gelegt werden. Andernfalls wären Auswirkungen, bspw. durch

Gewässerverschmutzung in einem wesentlich größeren als dem angenommenen Wirkraum

möglich.

Die FFH-Erheblichkeitsabschätzung prüft die Auswirkungen des Vorhabens auf das gesamte

Natura 2000-Gebiet. Somit ist der Untersuchungsraum mit den Grenzen der betroffenen

Schutzgebiete definiert. In dieser Ausdehnung stützt sich die Untersuchung auf vorhandene

Grundlagendaten. Ergänzend wurden eigene Erhebungen bis etwa 100 m weit in der

unmittelbaren Umgebung der Baustellen durchgeführt.

Beschreibung Baubereich und Umgebung

Nachfolgend sind in einer Übersicht vorhandene Oberflächenbeschaffenheit und geplanter

Ausbaugrad der Wege zusammen gestellt:

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Übersicht 3: Wegebaumaßnahmen

Verfahrens-nummer

Bezeichnungüberwiegender Bestand in der Wegachse

Länge/ ca. m

Planung

116-01 Panzerstraße Teil 1 wassergebunden 550Betonpflasterspurbahnen, Gesamtbreite 4m,1m Mittelstreifen Schotter

116-02 Bettelweg Teil 1 wassergebunden 500 Asphalt

116-03 Bettelweg Teil 2begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

320 Schotter sandgeschlämmt

116-04Tangente Gohrischheide

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

650 - kein Ausbau -

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

800Beseitigung Vegetation,Ausbesserung Deckschicht

begrünter Weg 800 grundhafter Ausbau, Schotter

116-05 Mühlberger Wegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

800PflasterMittelstreifen Ökopflaster

116-06Heidehäuser-buschweg Teil 1

wassergebunden 120 Asphalt

116-07Heidehäuser-buschweg Teil 2

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

500 Schotter sandgeschlämmt

Acker 350 Schotter sandgeschlämmt

116-08 Spansberger Weg wassergebunden 100 Asphalt

wassergebunden 700PflasterMittelstreifen Ökopflaster

116-09 Lauchwegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

220PflasterMittelstreifen Ökopflaster

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

750 Schotter sandgeschlämmt

116-10Hauptstraße am Feuerwachturm

wassergebunden 30 Asphalt

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

270 Schotter sandgeschlämmt

116-11 Buschweg begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

390 Schotter sandgeschlämmt

begrünter Weg 475 Schotter sandgeschlämmt

Grünland 50 Schotter sandgeschlämmt

116-12Wirtschaftsweg zur Biogasanlage

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

600PflasterMittelstreifen Ökopflaster

116-13 Fischergasse wassergebunden 120 Schotter sandgeschlämmt

begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

450

(schonende Bauweise, Trasse bleibt, kein Aufreißen der Tragschicht, neuer Aufbau der Deckschicht)

116-14 Scheibenwegbegrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

115 Schotter sandgeschlämmt

116-15 Triftweg Teil 1begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

350 Schotter sandgeschlämmt

116-16 Triftweg Teil 2begrünter Weg mit vegetationsarmen Fahrspuren

200 Schotter sandgeschlämmt

116-17Panzerstraße an der Biogasanlage

wassergebunden 550PflasterMittelstreifen Ökopflaster

116-18 Feldstraße wassergebunden 120 Asphalt

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Soweit nicht anders angegeben, beträgt die Ausbaubreite insgesamt 4 m (3 m Fahrweg zzgl.

beidseitig 0,5 m Bankett).

Je nachdem, ob sich die Wege nahe am Siedlungsbereich oder weiter entfernt von

anthropogener Bebauung befinden, sind sie durch unterschiedliche Intensität der Nutzung mehr

oder weniger natürlich ausgeprägt. Die Oberflächenbeschaffenheit reicht von vegetationslosen

wassergebundenen Wegebefestigungen bis hin zu nahezu vollständig begrünten Wegen.

Im Bestand wird die Breite der meisten bereits befahrenen Wege durch die äußeren

Abmessungen der 2,5 bis 3 m breiten Fahrspuren definiert. Die Bankette weisen meist

Vegetationsbestände auf.

Wo die Wege bisher begrünt waren und weiterhin eine wasserdurchlässige Befestigung geplant

ist, wird sich mittel- bis langfristig bei unverändert geringer Nutzungsintensität die natürliche

Sukzession wieder einstellen.

Außerdem ist der Rückbau eines ehemaligen Windschöpfwerkes (Maßnahme 301-01)

vorgesehen. Es handelt sich um Reste aus Beton- und Stahlelementen, die abgebrochen werden

sollen. Am Lauchweg 2 werden ein Einmündungsrohr und eventuell die Haupfüberfahrt erneuert.

Zudem ist die Offenlegung eines 200 m langen Graben geplant (Maßnahme 213-01).

Das Verfahrensgebiet ist durch eine hohe strukturelle Vielfalt gekennzeichnet. Eine große

Spannungsbreite von sehr trockenen Standortverhältnissen im Bereich der Gohrischheide bis zu

Feucht- und Nassstandorten in den Niederungen und im erweiterten Auenbereich der Röder

sorgt zusätzlich für eine Vielzahl wertvoller Lebensräume. Hier von etwa der Mitte des Gebietes

bis zum nordöstlichen Viertel ist der Planbereich von einer Vielzahl von Gräben durchzogen, die

bis zur Röder ein Verbundsystem der Fließgewässer für an das Wasser gebundene Arten bilden.

Die Wege 116-13 und 116-15 werden zudem in unmittelbarer Nachbarschaft von naturnahen

Teichen geführt.

Eine Vielzahl der Wege weist Gehölzsäume aus einheimischen Arten auf, z. B. Feldhecken wie

am Weg 116-16 und 116-11 oder Baumreihen/ -alleen wie am Weg 116-08. Teilweise werden die

Wege durch Wald geführt und sind somit ebenfalls beidseits gehölzbestanden. Überall dort

werden die Wege durch die Baumkronen beschattet und die Wurzelbereiche reichen in den

Unterbau.

4.2. Kumulierende andere Vorhaben

Nur wenig zeitversetzt werden Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung Raden erarbeitet.

Das FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ und das SPA-Gebiet „Unteres

Rödertal“ sind von Teilen diesen Maßnahmenkonzepts betroffen. Eine kumulierende Auswirkung

durch Gewässerverschmutzung ist über die Röder theoretisch möglich, kann aber durch

entsprechende Maßnahmen zum Gewässerschutz ausgeschlossen werden.

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4.3. Wirkfaktoren

4.3.1. Baubedingte Wirkfaktoren

Folgende potentielle baubedingte Konflikte ergeben sich aus dem zeitlich begrenzten Eingriff

während der Bautätigkeit:

Übersicht 4: Baubedingte Wirkfaktoren

W1 Gefährdung von

Lebensräumen

durch die

Bautätigkeit

Fortpflanzungs-, Ruhestätten, sowie die Wege zu diesen

Lebensräumen können gefährdet werden, z. B.:

- Nistplätze von bodenbrütenden Vogelarten

- Nistplätze in Gehölzen, Fledermausquartiere in Baumhöhlen und

-spalten, am Windschöpfwerk

- Wanderkorridore (Gehölzstrukturen, Fließgewässersystem)

W2 Boden-

verdichtung

Die Bodenfunktionen werden beeinträchtigt durch mechanische

Veränderungen im Rahmen der Bautätigkeit, d. h. Bodenbewegungen,

Verdichtung durch Befahren mit Baufahrzeugen.

W3 Schädigung von

Vegetation

Besonders Gehölze können durch Einwirkungen im Stamm- und

Wurzelbereich nachhaltig geschädigt werden, falls sie während der

Baumaßnahme unzureichend geschützt sind (Gehölzsäume der Wege

und Gehölze in durchquerten Waldabschnitten).

W4 Emissionen Schadstoffemissionen von Baumaschinen und Baumaterial können zu

Kontaminierung von Boden, Wasser und Luft führen. Indirekt über die

Nahrungsaufnahme können Tiere und Pflanzen geschädigt werden.

Die Ökosysteme in Gewässern und auf Feuchtstandorten reagieren

besonders empfindlich auf Kontaminationen.

Lärm, Licht und Bewegungsunruhe können besonders nachtaktive

Arten beeinträchtigen.

W5 Störung der

Verbundfunktion

Die Baustellen können aufgrund unnatürlicher, z. B. steiler vertikaler

Strukturen als Barriere und Falle wirken.

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4.3.2. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

Anlage- und betriebsbedingte Konflikte sind mit dauerhaften und nachhaltigen Auswirkungen

verbunden.

Eine erhebliche Änderung der betriebsbedingten Auswirkungen, welche sich aus der Nutzung der

gebauten Anlagen ergibt, ist nicht zu erwarten. Bereits vor der Baumaßnahme waren durch den

Fahrverkehr Beeinträchtigungen gegeben.

Die Wege dienen der Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Sie sind meist

nicht beidseits an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, so dass sie sich in diesem Fall nicht

für das Abkürzen von Verkehrswegen anbieten.

Alternative Wege können sich zum einen über die Maßnahmen 116-01 und 116-02/ 116-03

ergeben, wo aber aufgrund der geringeren naturschutzfachlichen Wertigkeit der Umgebung keine

erhebliche Auswirkung zu erwarten ist.

Ein alternativer Weg ist auch über die Maßnahmen 116-04/ 116-07 möglich. Es wird aber

eingeschätzt, dass sich aufgrund der unbequemen Oberflächenbeschaffenheit, der längeren

Wegstrecke und der geringen Größe des zu erreichenden Ortsteils keine Verkehrserhöhung

einsetzt.

Anlagebedingte Konflikte resultieren aus dem Vorhandensein der neuen baulichen Anlagen.

Demnach ist die Veränderung der Oberflächenbeschaffenheit und der Aufbaustärke ein

anlagebedingter Konflikt.

Übersicht 5: Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

W6 Verlust von

krautiger

Vegetation

An den meisten Wegen werden Vegetationsbestände im Baubereich

abgeräumt. Betroffen sind vorrangig extensiv gepflegte Wiesenstreifen

im Bereich der Fahrbahn und der Bankette.

Relativiert wird diese Auswirkung durch zu erwartende Sukzession. Die

Wiederbesiedlung wird durch den erhöhten Ausbaugrad erschwert.

Dennoch wird sich bei gleich bleibender geringer Auslastung der Wege

wieder krautige Vegetation entwickeln können.

W7 Verlust von

Gehölzen

Die geplante Ausbaubreite der Wege kann Gehölzfällungen nach sich

ziehen. Die Wegeverbindung über den östlichsten Graben am Weg

116-11 ist vermutlich mit Gehölzfällungen verbunden.

W8 Erhöhung des

Versiegelungs-/

Ausbaugrades

Der erhöhte Versiegelungsgrad einiger Wege begünstigt das

Aufheizen der Wege, was wiederum eine Barrierewirkung für kleinere

Bodenlebewesen hat.

Einige Wege tangieren Gräben oder deren Durchlässe, die

möglicherweise umfangreicher ausgebaut werden als bisher. Dadurch

kann die Verbundfunktion ebenfalls gestört werden.

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4.4. Auswirkung auf die Lebensraumtypen

Die Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen der Wälder sind gefährdet durch den Wegeausbau

im Kronen- und Wurzelbereich.

Im Bereich des Weges 116-13 Fischergasse ist bereits eine schonende Bauweise vorgesehen.

Dieser Weg führt durch den LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder und unmittelbar

an der Grenze eines Vorkommens des LRT 91E0* Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder

entlang. Dass die Trasse bestehen bleibt, wird so verstanden, dass in die Bankette nicht

eingegriffen wird und die Tragschicht nur in der bestehenden Fahrwegbreite erneuert wird. Damit

wäre schon eine Eingriffsminimierung gegeben, die dem Schutz der Gehölzbestände gerecht

wird.

Unter diesen Voraussetzungen ist von keinem zusätzlichen Flächenverbrauch auszugehen, und

es wird eingeschätzt, dass die Unterhaltungsmaßnahme des bereits vorhandenen Weges keine

erheblichen Auswirkungen auf die Ausprägung des LRT-Vorkommens hat.

Der westliche Abschnitt des Weges 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2 wird entlang einer

Entwicklungsfläche des LRT 9190 Eichenwälder auf Sandebenen geführt. Für dessen

Teilabschnitt von etwa 365 m Länge, der durch den Ackerrand gebaut wird, ist davon

auszugehen, dass dieser Wegabschnitt ausserhalb des Wurzelbereichs der Bäume geführt

werden kann. Eine entsprechende Festlegung der Wegeachse mit einem Mindestabstand zu den

Bäumen ist Voraussetzung.

In Höhe des Grabens auf einer Länge von etwa 150 m ist der Verlauf bereits durch den

bestehenden Weg definiert. Auf der Nordseite des Weges befindet sich das LRT-Vorkommen,

auf der Südseite ein Gehölzsaum am Graben. Dieser liegt außerhalb der Schutzgebietsgrenzen,

trägt aber zur strukturellen Wertigkeit des Lebensraum bei und sollte daher ebenfalls geschützt

werden.

Der Gefährdung der Gehölze auf beiden Seiten kann durch folgende Minderungsmaßnahmen

entgegen gewirkt werden:

- Optimierung des Wegeverlaufs, mittig zu vorhandenen Bäumen um Mindestabstände zu

Baumstämmen zu gewährleisten

- Reduzierung der Aufbaustärke/ Auslassen des Unterbaus im Wurzelbereich

- Verzicht auf den Ausbau der Bankette

- ggf. sensible Erhöhung des Oberflächenniveaus im Wegebereich

- fachgerechte Ausführung von Wurzelrodungen, wo sie sich nicht vermeiden lassen

Am westlichen Ende des Weges hat die Wegtrasse einen größeren Abstand zur im MaP

festgelegten Entwicklungsfläche, befindet sich aber vollständig innerhalb der Grenzen des FFH-

Gebietes (Weglänge ca. 75 m). Die beschriebene Eingriffsminimierung ist hier ebenfalls

anzuwenden.

An der Südseite dieses Wegabschnitts ist der Baumbestand jünger als an der Nordseite, weshalb

die optimale Wegachse möglicherweise etwas südlicher zu führen ist.

Unter der Voraussetzung, dass eine Schädigung der Gehölze vermieden wird, ist hier ebenfalls

nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die LRT-Entwicklungsfläche zu rechnen.

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Fließgewässer sind besonders empfindlich gegenüber Emissionen. Über die Gewässer an den

auszubauenden Wegen und das Fließgewässersystem können Schadstoffe in die Röder

gelangen, die als LRT 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation kartiert wurde.

Aber auch die vorgenannten Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen der Wälder unterliegen

dieser Gefährdung, weshalb entsprechende Maßnahmen zum Emissions- und Gewässerschutz

umzusetzen sind.

Die Standortverhältnisse können verfälscht werden durch den Auftrag gebietsfremden Bodens.

Die einheimische Vegetation ist eventuell gefährdet, wenn durch die Erdarbeiten invasive

Neophyten (z. B. Wurzelteile) des Staudenknöterich eingebracht werden. Deshalb sollte der

Einbau gebietsfremden Bodens besonders an den FFH-Gebieten vermieden werden.

4.5. Auswirkung auf Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Es ist nicht bekannt, wo genau der Eremit im Wirkraum nachgewiesen wurde. Die Fällung von

besetzten Habitatbäumen würde die Vernichtung der betreffenden Population hervor rufen und

ist zu vermeiden. Falls in Erwägung gezogen wird, alte Laubbäume zu fällen, sind diese auf das

Vorhandensein von zersetztem Mulm in Höhlungen oder Spalten bzw. auf das Vorkommen der

Art zu kontrollieren. Sie können nur geholzt werden, wenn das Vorkommen des Eremiten

ausgeschlossen werden kann.

Es ist nicht bekannt, wo genau der Hirschkäfer im Wirkraum nachgewiesen wurde. Er benötigt

naturnahe Laubwälder mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz und ist vor allem in Eichen-

und Eichen-Mischwäldern anzutreffen, da die Eiablage vorzugsweise im verrottenden Eichenholz

erfolgt. Als sein Lebensraum sind die naturnahen Wälder an den Wegen 116-04, 116-07, 116-13

zu schützen. Zu diesem Zweck sind die im vorherigen Kapitel genauer beschriebenen

Maßnahmen zum Gehölzschutz anzuwenden. Eine Beräumung von Totholz, die in diesen

Wegebaubereichen unterlassen werden sollte, ist vermutlich nicht vorgesehen.

Für die im Gewässer lebenden Arten Grüne Keiljungfer und Bitterling sind Emissions- und

Gewässerschutz Voraussetzung dafür, dass ihre Bestände unbeeinträchtigt bleiben.

In die Habitate der Rotbauchunke wird durch die geplanten Maßnahmen nicht eingegriffen. Um

eine Verbindung zwischen in beiden FFH-Gebieten ausgewiesenen Habitaten nicht

auszuschließen, ist der Schutz von Gehölz- und Gewässerstrukturen entlang des Triftweges

(116-15 und 116-16) wichtig.

Obwohl von einer ebenfalls geringen Wanderbereitschaft des Kammmolches auszugehen ist,

kann dieser Biotopkorridor für den Kammmolch die gleiche Bedeutung besitzen.

Baumhöhlen und -spalten sowie der überdeckelte Brunnenschacht am Windschöpfwerk können

Quartiere von Mopsfledermaus und Teichfledermaus sein. Die Gehölze und das Bauwerk sind

vorab auf das Vorhandensein geeigneter Quartiere bzw. das Vorkommen der Fledermäuse zu

überprüfen.

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Fledermäuse sind nachtaktive Tiere, die durch ungewohnte nächtliche Aktivität gestört werden

könnten. Die Bauzeit ist daher zumindest an den Wegen 116-04, 116-07, 116-08, 116-10, 116-

11, 116-15 und 116-16 auf die taghellen Stunden zu beschränken.

Biber und Fischotter werden das Gewässersystem mit den Gräben vorrangig als

Wanderkorridor nutzen. Der Fischotter unternimmt nachts kilometerlange Streifzüge zur

Nahrungssuche entlang des Gewässers. Auch der dämmerungs- und nachtaktive Biber wandert

gelegentlich.

Um die gewohnten Wanderwege des Fischotters nicht zu stören, ist ein Nachtbauvorbot

einzuhalten. Durch den Wegebau verursachte Fallen- und Barrierewirkungen sind

auszuschließen.

Der Luchs bevorzugt störungsarme Waldgebiete. Demnach haben deren Randbereiche,

einschließlich der dort herrschenden Vorbelastungen geringere Bedeutung als Lebensraum.

Auch aufgrund der geringen Nachweisdichte ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung

auszugehen.

4.6. Auswirkungen auf weitere Erhaltungsziele des FFH-Gebietes

Die unter Kapitel 4.4 genannten Erfordernisse zum Schutz der LRT-Vorkommen gelten auch für

die Gewährleistung des jeweils 1. Erhaltungsziels der FFH-Gebiete, das heißt

- für FFH-Gebiet "Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain", die Auenlandschaft u. a. mit

naturnahen Fließgewässerabschnitten und Erlen-Eschen-Wäldern zu bewahren

- für das FFH-Gebiet "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain", die typische Landschaft

der Sandböden mit allen Sukzessionsstadien zu erhalten.

Für den Verbund der Schutzgebiete sind linienhafte Biotope auch außerhalb der FFH-Gebiete

von Bedeutung. Dazu zählen die naturnahen Gräben und die Gehölzsäume der Wege. Der

prinzipielle Erhalt dieser Landschaftselemente und der zuvor beschriebene Schutz der LRT-

Vorkommen tragen zum Erhalt der Kohärenzfunktionen des Natura 2000-Gebietssystems bei

(jeweils 4. Erhaltungsziel).

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4.7. Auswirkung auf die Brutvogelarten

In den Baubereichen und unmittelbar angrenzenden geeigneten Habitaten, z. B. Feldrändern,

können bodennah brütende Arten wie die Feldlerche, der Kiebitz oder der Wachtelkönig nicht

ausgeschlossen werden.

Um die Schädigung von Brutstätten zu vermeiden, sollten die Vegetationsflächen im Spätherbst

oder Winter beräumt werden. Die erhebliche Störung in angrenzenden Bereichen ist vermeidbar,

wenn dieser durch eine ökologische Baubegleitung vor Baubeginn auf das Vorhandensein von

Niststätten überprüft und der Bauablauf bei Bedarf entsprechend angepasst oder von vorn herein

eine Bauzeit ausserhalb der Brutzeit in den Herbst- und Wintermonaten festgelegt wird.

Sollten Gehölzrodungen erforderlich werden, sind Nistplätze von Gehölzbrütern ebenso

gefährdet. Um die Vernichtung von Brutstätten zu verhindern, wären die Holzungen in der

Vegetationsruhe auszuführen.

Alle wegebegleitenden Gehölze sind zu schützen, um diese Vogellebensräume zu erhalten.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Vögel im Störbereich der Baustelle brüten, z. B. der

Mittelspecht im Altbaumbestand von Wäldern.

Zum Schutz der Brutvogelarten wird vorgeschlagen, dass die Baumaßnahmen in und am Rande

der Natura 2000-Schutzgebiete im Spätsommer und Herbst umgesetzt werden. Durch eine

ökologische Baubegleitung sollte zusätzlich eine Kontrolle des Baubereichs und der

unmittelbaren Umgebung auf das Vorhandensein von Vogelniststätten erfolgen, da bei einigen

Arten auch Spätbruten möglich sind.

Bereits in den vorhergehenden Abschnitten genannte Maßnahmen zum Emissions- und

Gewässerschutz bewirken indirekt den Erhalt der Nahrungsbestände für die Vögel.

Darüber hinaus kann unterstellt werden, dass sich bei gleich bleibenden geringem

Verkehrsaufkommen keine erhebliche Beeinträchtigung der Brutvogelarten des SPA-Gebietes

ergibt.

4.8. Auswirkung auf die Zug- und Rastvogelarten/ Nahrungsgäste

Durch Lärmemissionen und Bewegungsunruhe werden die Vögel aus der Umgebung des

Baubereichs vergrämt. Es ist davon auszugehen, dass Zug- und Rastvögel sowie Nahrungsgäste

während der Bauzeit auf benachbarte vergleichbare Lebensräume ausweichen können und

daher nicht erheblich beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist, dass in den betreffenden

Bereichen der bisher gegebene störungsarme Zustand wieder hergestellt wird.

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5. Maßnahmen und Planungsempfehlungen

5.1. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Aus den vorherigen Kapiteln resultieren Maßnahmen, welche die Auswirkungen des

Bauvorhabens vermeiden bzw. mindern und somit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz-

und Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete verhindern. Sie werden im folgenden zusammen

gefasst:

Übersicht 6: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

M1 Optimierung

Baustellen-

einrichtung,

Eingriffs-

minimierung

Die Baustelleneinrichtung ist auf ökologisch minderwertigen Flächen

vorzusehen.

Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme für Erschließung und

Lagerplätze ist auf das nötige Maß zu beschränken.

Vertikale Strukturen, die als Barriere oder Falle für am Gewässer

wandernde Arten (Fischotter, Biber) wirken können, sind zu

unterlassen.

Nach Bauende ist der ursprüngliche Zustand der für die

Baustelleneinrichtung genutzten Flächen wieder herzustellen.

Ansaaten sind mit einer naturnahen Rasenmischung zu realisieren.

Der Eintrag von gebietsfremdem Boden ist zu vermeiden.

M2 Emissionsschutz Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein Eindringen von

Schadstoffen in den Boden und das Gewässer verhindern.

Es sind biologisch abbaubare Schmierstoffe bei Arbeiten zu

verwenden, die in Gewässernähe erfolgen. Erhebliche

Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe (Mineralöl,

Benzin, Diesel) sind auszuschließen, z. B. durch Verwendung

doppelwandiger Behälter, Einleitung von Gegenmaßnahmen gemäß

Haverieplan.

Nicht verfestigter Zement darf nicht in Berührung mit den Gewässern

kommen. Entsprechende Wasserhaltung an den Gräben zum Bsp.

bei Erneuerung der Durchlässe ist erforderlich.

M3 Gehölzschutz Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass benachbarte Bäume

und Sträucher nicht beschädigt werden. Durch den Auftragnehmer

sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Bestand zu schützen.

Die Vorschriften der DIN 18920 – Schutz von Bäumen,

Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen sind einzuhalten.

Im Kronentraufbereich von Bäumen sind keine

Baustelleneinrichtungen anzuordnen.

Sollten Gehölzrodungen erforderlich werden, sind diese außerhalb

der Vegetationsperiode d. h. von Oktober bis Februar zu realisieren.

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Der genaue Wegeverlauf gehölzgesäumter Wege ist zu optimieren,

um Baumstämme und Wurzelbereiche zu schützen. In besonders

sensiblen Bereichen können Wegverläufe abgesteckt und abgestimmt

werden. Darüber hinaus bestehen folgende Optionen für den Schutz

von Gehölzen und ihrer Wurzelbereiche:

- Ausbaubreite und/ oder Aufbaustärke werden reduziert, z. B.

indem keine Bankette an der Engstelle hergestellt werden oder auf

den Unterbau im Wurzelbereich verzichtet wird.

- Das Oberflächenniveau des Weges wird gegenüber dem

Istzustand leicht erhöht, um Ausschachtungsarbeiten für den

Unterbau einzuschränken. Durch die überbauten Bereiche

unterliegen die Baumwurzeln zwar der Beeinträchtigung durch

Materialauftrag, sie sind aber nicht mehr direkt von den

Ausschachtungsarbeiten betroffen, und die Standsicherheit wird

durch gerodete Wurzeln nicht gefährdet.

- Durch die Erhöhung entstehen seitliche dammartige Böschungen.

Diese sollen nicht dazu führen, dass sich die Ausbaubreite

insgesamt erheblich erhöht. Deshalb ist abzuwägen, wie weit das

Geländeniveau erhöht wird.

- Arbeiten im Wurzelbereich sind in Handschachtung auszuführen.

Wenn während des Baus auf diese Weise die Ausdehnung der

Wurzelbereiche festgestellt wurde, sind konkrete Abstimmungen

mit Ökologischer Baubegleitung und/ oder Naturschutzbehörde

über die weitere Verfahrensweise möglich.

- Soweit sich Ausschachtungsarbeiten im Wurzelbereich nicht

vermeiden lassen und Wurzeln beschnitten werden müssen, so

sind die Schnitte fachgerecht auszuführen und mit Wundschutz zu

versehen.

Für Gehölze, die nicht erhalten werden können, ist ein gleichwertiger

Ersatz im räumlichen Bezug herzustellen.

Die angedachten Ausgleichsmaßnahmen sind für diesem Zweck

geeignet.

M4 Bauzeit-

einschränkungen

Die Bautätigkeit an den Wegen 116-04, 116-07, 116-08, 116-10, 116-

11, 116-15 und 116-16 ist auf taghelle Stunden zu beschränken, um

zusätzliche Störungen von nachtaktiven Arten durch künstliches Licht

und nächtlichen Baulärm zu vermeiden.

Die Bauarbeiten in einem Natura 2000-Schutzgebiet und an dessen

Grenzen sollte im Spätsommer und Herbst erfolgen, um Störungen

der Brutvögel zu vermeiden. (Wege 116-04, 116-07, 116-08, 116-11,

116-13, 116-15, 116-16)

Die Vegetationsflächen in den Baubereichen einschließlich der

seitlichen Bankette sollten im Spätherbst oder Winter beräumt

werden, damit bodenbrütende Arten ausweichen können.

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Gehölzrodungen sind in der Vegetationsruhe auszuführen.

M5 Ökologische

Baubegleitung

Die Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen sollte durch eine

ökologische Baubegleitung während der Gesamtbauzeit gewährleistet

werden.

Außerdem ist durch eine qualifizierte Begehung sicher zu stellen,

dass die Baustelle und deren unmittelbare Umgebung auf das

Vorhandensein von Vogelniststätten überprüft wird.

Wenn Bäume gefällt werden, sind diese in Abhängigkeit von der

Eignung auf das Vorhandensein von Habitaten der Fledermäuse und

des Eremiten zu überprüfen.

Werden diese Lebensstätten angetroffen, so sind geeignete

Maßnahmen zu deren Schutz in Abhängigkeit vom Schutzstatus und

Erhaltungszustand der betroffenen Population kurzfristig

abzustimmen und umzusetzen.

5.2. CEF-Maßnahmen

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine CEF-Maßnahmen erforderlich.

Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich resultierend aus den Ergebnissen der

vorhergehenden Abschnitt genannten Maßnahme M5 CEF-Maßnahmen ergeben, z. B. die

Bereitstellung von Fledermausnistkästen oder Bruthöhlen.

5.3. Planungsempfehlungen und Hinweise

In den weiteren Planungsprozess einzubeziehen sind folgende Schwerpunkte:

- Optimierung der Wegstrecken im Bereich der gehölzgesäumten Wege

- strikte Eingriffsreduzierung an den Wegen 116-07 und 116-13

Die unter Abschnitt 5.1 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von

Beeinträchtigungen während der Bauzeit sollten in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen

werden, damit sie Bestandteil des Bauvertrages werden. Damit werden ggf. Nachtragsansprüche

vermieden, wenn die Festlegungen nachträglich bekannt werden.

Der Eingriffstatbestand wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan betrachtet.

In der vorgelegten Unterlage werden ausschließlich die Auswirkungen auf Arten untersucht, die

im Anhang II der FFH-Richtlinie oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt werden und/

oder Zielarten der betrachteten Natura 2000-Gebiete sind. Hinsichtlich des Artenschutzes wird

darauf hingewiesen, dass die Beeinträchtigung weiterer gesetzlich geschützter Arten möglich ist.

Beispielsweise kann der wertvolle Biotopkomplex aus Hecken, Nass- und Feuchtstandorten, der

sich im Ostteil des Weges 116-11 Buschweg befindet, Lebenraum geschützter Arten sein.

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6. Zusammenfassung

Im Rahmen der Flurbereinigung Lichtensee ist die Ertüchtigung von 18 Wegen geplant.

Die Maßnahmen liegen teilweise innerhalb folgender Natura 2000-Schutzgebiete oder an deren

Grenzen:

- FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“

- SPA-Gebiet „Unteres Rödertal“

- FFH-Gebiet "Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain"

- SPA-Gebiet "Gohrischheide"

Vorkommen der Lebensraumtypen 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder, 91E0* Erlen-

Eschen-Weichholzauenwälder und 9190 Eichenwälder auf Sandebenen sind direkt vom Eingriff

betroffen.

Von folgenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind im 600 m weit gefassten Wirkraum

der Baumaßnahmen Nachweise ab dem Jahr 2000 gegeben und/ oder Lebensräume in den

Managementplänen der FFH-Gebiete definiert: Hirschkäfer, Grüne Keiljungfer, Eremit, Bitterling,

Rotbauchunke, Kammmolch, Mopsfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Fischotter, Luchs.

Im Einflussbereich der Baumaßnahmen können zudem Vogelarten nach Anhang I der

Vogelschutzrichtlinie vorkommen, die bodennah oder in Gehölzen brüten oder die Gewässer und

Gehölze an den Wegen als Nahrungshabitat nutzen.

In Übersicht 7 auf der folgenden Seite sind bezogen auf die einzelnen Wegebaumaßnahmen

mögliche Auswirkungen und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zusammen gestellt.

Unter der Voraussetzung, dass die im Kapitel 5 ausführlich beschriebenen Maßnahmen

eingehalten werden, wird die abschließende Aussage der FFH-Erheblichkeitsabschätzung

getroffen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele der

betroffenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind und dass die Kohärenzfunktion des Natura

2000–Schutzgebietssystems nicht beeinträchtigt wird.

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Übersicht 7: Gegenüberstellung Wirkfaktoren und Maßnahmen

Verfahrens-nummer

Wege-bezeichnung Wirkfaktoren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind für alle Wege zutreffend:

ALLE Wege W4 Emissionen M2 Emissionsschutz

W1-8 mögliche Auswirkungen M1Optimierung Baustelleneinrichtung,Eingriffsminimierung

M5 ökologische Baubegleitung

Für folgende Wege sind zusätzliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen anzuwenden:

116-04 Tangente W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

GohrischheideStörung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-05 Mühlberger Weg W1 Gefährung Bodenbrüter M4Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

116-07 Heidehäuser- W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

buschweg Teil 2Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz, insbesondere im Mittel- und Westteil

116-08 Spansberger Weg W1 Störung Brutvögel im SPA-Gebiet M4 Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver ArtenBautätigkeit nur zu taghellen Stunden, zumindest am nördlichen Wegende

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-09 Lauchweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-10Hauptstraße am Feuerwachturm

W1 Störung nachtaktiver Arten M4 Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-11 Buschweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren

W3 Schädigung von Vegetation M3Gehölzschutz im Mittel- und Ostteil,ggf. Ausgleichspflanzungen

116-13 Fischergasse W1 Störung Brutvögel im SPA-Gebiet M4 Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-14 Scheibenweg W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

116-15 Triftweg Teil 1 W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bau zu taghellen Stunden, nachts keine Barrieren

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

116-16 Triftweg Teil 2 W1 Gefährung Bodenbrüter M4 Beräumung Vegetationsflächen im Spätherbst/ Winter

Störung Brutvögel im SPA-Gebiet Bauzeit im Spätsommer/ Herbst (ab Mitte August)

Störung nachtaktiver Arten Bautätigkeit nur zu taghellen Stunden

W3 Schädigung von Vegetation M3 Gehölzschutz

VKZ FNO 270181 Anlage 1 Fotodokumentation Flurbereinigung Lichtensee 19.5.2016

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Abbildung 22: 116-07 Heidehäuser Buschweg Teil 2, westlicher Bereich

Abbildung 23: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Südende

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Abbildung 24: 116-08 Spansberger Weg Teil 2, Nordende

Abbildung 25: 116-09 Lauchweg Teil 1, östlicher Abschnitt