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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von/fu r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat Bayern
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmen des Freistaats Bayern ................................................................................................. 3
Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) .................................................. 3
Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als
Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge bei ausländischem
Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber
ausländischer Studienabschlüsse -) ........................................................................................ 4
Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als
Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge bei ausländischem Studienabschluss ...................... 5
Arbeitsmarktfonds (AMF) ......................................................................................................... 6
„Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“ .................................................................................... 7
Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“ ................................ 8
Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene
für Kindertageseinrichtung und Grundschule .......................................................................... 9
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern ................................................................................... 10
Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege, Altenarbeit,
Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe
tätigen Personen.................................................................................................................... 11
Förderungen durch das Integrationsamt ............................................................................... 12
Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches
Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) ........................................................................................... 13
Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen
Zusammenschlüsse ............................................................................................................... 14
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal für
Kindertageseinrichtungen ...................................................................................................... 15
Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Personal in
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich
zweckbestimmt ...................................................................................................................... 16
Fortbildungen durch die Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut für
Rechtsmedizin der LMU München ........................................................................................ 17
Fortbildung im Rahmen Schwangerenberatung.................................................................... 18
Fortbildungsmaßnahmen für die Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle
Kinder in Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im
Deutschen. ............................................................................................................................. 19
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Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchführungsverordnung zum
Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) .............................................. 20
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting ..................... 21
Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung ........................................................................... 22
Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in
Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ............................... 23
Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für berufserfahrene
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger ............................................... 24
Maßnahmen des Bundes ............................................................................................................... 25
„Aufstiegsstipendium“ ............................................................................................................ 25
„Bildungsprämie“ .................................................................................................................... 26
„Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm) ................................................................. 27
„JOBSTARTER“ ..................................................................................................................... 29
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen
(WeGebAU) ........................................................................................................................... 30
„Weiterbildungsstipendium“ ................................................................................................... 31
Weitere Auskünfte .......................................................................................................................... 32
Agentur für Arbeit................................................................................................................... 32
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales .......................................... 32
Infotelefon zur Weiterbildung ................................................................................................. 32
Wichtige Hinweise:
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und konzentriert sich insbesondere
auf zentrale Förderinstrumente des Freistaats Bayern sowie einige Instrumente des Bundes.
Aus der Darstellung der Fördermöglichkeiten in dieser Übersicht erwachsen keine Förder-
ansprüche.
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Maßnahmen des Freistaats Bayern
Genaue Bezeichnung des Förderprogramms
Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.
(AJ)
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Zielgruppe Eltern, Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe
Zielsetzung und Inhalt Die Aktion Jugendschutz Bayern (AJ) nimmt auf Landesebene
wesentliche Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes wahr.
Leitbild ist es, Kinder und Jugendliche stark zu machen. Als
bayernweite Fachinstitution unterstützt die AJ vor allem Eltern und
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Fragen zu
Medienpädagogik, Gewalt- und Suchtprävention. Sie gewährleistet
auch die Zusammenarbeit aller Akteure auf Landesebene.
Zuwendungsempfänger Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ)
Förderart Institutionelle Förderung der Aktion Jugendschutz und
Projektförderung von ELTERNTALK
Förderhöhe/-intensität Die Institutionelle Förderung beträgt rd. 700.000 Euro und die
Förderung des Projektes ELTERNTALK rd. 800.000 Euro.
Weiterführende Informationen unter:
http://www.bayern.jugendschutz.de/
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheits-pädagoge bei ausländischem Studienabschluss (BEFAS - Bildung und Erziehung im Kindesalter für Inhaber ausländischer Studienabschlüsse -)
im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-
gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-
feststellungsgesetzes
Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm
„Integration durch Qualifikation“ (IQ)
Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Kindheitspädagogik,
die in Bayern die Berechtigung zum Führen der Berufsbe-
zeichnung „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/staatlich
anerkannter Kindheitspädagoge“ erreichen wollen und die im
Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem Bayerischen Sozial-
und Kindheitspädagogengesetzes einen Anpassungslehrgang
absolvieren müssen.
Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb
der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw.
Kindheitspädagoge noch erforderlich sind.
Der modularisierte Anpassungslehrgang im Rahmen des
Studiengangs BEFAS (Bildung und Erziehung im Kindesalter für
Inhaber ausländischer Studienabschlüsse) an der Katholischen
Stiftungsfachhochschule München hat u. a. folgende Inhalte:
Pädagogisches Handeln: Didaktiken und Bildungspläne
Rechtliche und organisatorische Grundlagen von Bildung,
Erziehung und Betreuung
Sozial- und Qualitätsmanagement
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsrecht, Migrations- und
Leistungserbringungsrecht
Arbeits- und Berufsrecht
Reflexive Praxis und Berufsethik
Praxisforschung und Praxisentwicklung
Planung und Management von Kinderbildungs- und
Betreuungsangeboten
Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.migranet.org/qualifizierungsangebote/,
http://www.ksh-muenchen.de/hochschule/campus-
muenchen/fachbereiche-muenchen/fachbereich-soziales-arbeit-
muenchen/angebote-fuer-bildungsauslaenderinnen/befas/
bzw.
http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/kind/index.php
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms
Internationales Brückenseminar Soziale Arbeit –
Anpassungslehrgang zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpäda-goge bei ausländischem Studienabschluss
im Rahmen des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogen-
gesetzes in Verbindung mit dem Bayerischen Berufsqualifikations-
feststellungsgesetzes
Zuständige Stelle MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm
„Integration durch Qualifikation“ (IQ)
Zielgruppe Inhaber ausländischer Studienabschlüsse der Sozialen Arbeit bzw.
Sozialpädagogik, die in Bayern die Berechtigung zum Führen der
Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte
Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ erreichen
wollen und die im Rahmen eines Antragsverfahrens nach dem
Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes einen
Anpassungslehrgang absolvieren müssen.
Zielsetzung und Inhalt Ziel ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen, die zum Erwerb
der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin bzw.
Sozialpädagoge noch erforderlich sind.
Das modularisierte Weiterbildungsstudium hat folgende Inhalte:
100-tägiges Vollzeitpraktikum sowie praxisbegleitende
Reflexion inklusive Supervision (12 Seminartage)
Disziplin, Profession und berufliche Ethik Sozialer Arbeit im
nationalen Kontext (12 Seminartage)
Recht und Verwaltung im Kontext der Sozialen Arbeit (24
Seminartage)
Steuerung sozialer Dienste und Einrichtungen / Sozialmanage-
ment (12 Seminartage)
Bezugswissenschaftliche Studien, insbesondere zu den
Themen „Pädagogik/Soziologie in der Sozialen Arbeit“
Fachspracheunterricht ist in den Modulen integriert.
Zuwendungsempfänger Katholische Stiftungshochschule München
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität
Weiterführende
Informationen unter:
Website:
https://www.migranet.org/images/QM-
Bayern/einzeln/KSH_Soziale_Arbeit.pdf bzw.
http://www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss/sozial/index.php
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Arbeitsmarktfonds (AMF)
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat I 1 sowie Bezirksregierungen
Zielgruppe Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Ältere,
Langzeitarbeitslose, Migranten, Geringqualifizierte, Jugendliche
und junge Erwachsene ohne Schulabschluss oder mit
abgebrochener Ausbildung bzw. abgebrochenem Studium, junge
Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Frauen,
anerkannte Asylbewerber sowie Asylbewerber mit guter
Bleibeperspektive und Geduldete
Zielsetzung und Inhalt Der Arbeitsmarktfonds ermöglicht die Unterstützung von ein- bis
dreijährigen Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der
Jobcenter sowie des Europäischen Sozialfonds. Die Projekte
müssen so konzipiert sein, dass sie den Übergang der
Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern und hierzu
entsprechende Instrumente, wie Coachings, Qualifizierungen und
Praktika, zur Verfügung stellen. Eine Förderung bereits
bestehender Maßnahmen ist ausgeschlossen; die Projekte
müssen neu und innovativ sein. Es können nur Projekte in den
sog. Schwerpunktregionen gefördert werden; d. h. es werden
vorrangig Maßnahmen in von Arbeitslosigkeit besonders
betroffenen Regionen gefördert.
Ein weiteres Instrument des Arbeitsmarktfonds sind die sog.
Jobbegleiter, welche durch individuelle und ganzheitliche
Unterstützung der Flüchtlinge (anerkannte Asylbewerber sowie
Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete) und der
Unternehmen zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse beitragen,
u. a. durch die Vermittlung von passgenauen Qualifizierungsmaß-
nahmen.
Zuwendungsempfänger Rechtsfähige Träger, die entsprechende Maßnahmen zur
Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen; dazu können
auch Kommunen gehören.
Förderart Projektförderung für projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Förderhöhe/-intensität Befristete, anteilige, degressive Förderung der Projekte über max.
3 Jahre (im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80
Prozent, im 3. Jahr bis zu 70 Prozent); die Jobbegleiter werden
bis zu 90 Prozent über max. 4 Jahre gefördert.
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php
E-Mail: [email protected]
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms „Bildungsprogramm Landwirt“ - „BiLa“
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten sowie
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zielgruppe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit außerlandwirtschaft-
licher Berufsausbildung, die gleichzeitig landwirtschaftliche
Unternehmer und Unternehmerinnen sind und ihren Betrieb im
Nebenerwerb weiterführen möchten.
Zielsetzung und Inhalt Modular aufgebautes Bildungsprogramm. Die Bausteine können
individuell ausgewählt werden. Durch die Vermittlung von
Fachwissen an Nebenerwerbs- oder zukünftige Haupterwerbs-
landwirte werden folgende Ziele erreicht:
Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln
Ressourcenschonung durch gute fachliche Praxis, zum Bei-
spiel beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
Erhalt bzw. Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
Erhalt der Agrarstruktur bzw. der Nutzung des ländlichen
Kultur- und Landschaftsraums
Die Teilnehmer am „BiLa“-Programm können die berufliche
Qualifikation für Einzelbetriebliche Investitionsförderung und/oder
die Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Landwirt/in erhalten.
Durch die laufende Aktualisierung der fachspezifischen
Wahlmodule wird eine betriebsindividuelle Weiterbildung und
zeitgemäße Betriebsführung in der Agrarwirtschaft gewährleistet.
Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Module
Antragsteller nach § 45 Abs. 2 BBiG
Förderart Kursangebote sind kostenfrei
Förderhöhe/-intensität Personalkosten
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe/
000857/index.php
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Europäischer Sozialfonds Aktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“
Zuständige Stelle Verwaltungsbehörde ESF in Bayern
Zielgruppe Erwerbstätige, Unternehmer, Beschäftigte grundsätzlich aller
Unternehmen (kleine, mittlere und große Unternehmen)
Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte gefördert, die
Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer bei der Anpassung
an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und
demografischen Wandel unterstützen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a)
Kleinbuchstabe v) VO 1304/2013, ESF VO).
Die Inhalte der geförderten Aktionen sollen
1. die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung und die berufliche Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen der Arbeitsmärkte oder den Fachkräf-tebedarf im Hinblick auf den wirtschaftlichen oder technologi-schen Standard absichern. Sie unterstützen die Antizipation wirtschaftlicher, technologischer oder demografischer Verän-derungen und zukünftiger Anforderungen in Bezug auf berufli-che Qualifikationen und Arbeitsplätze,
2. die Einführung oder den Ausbau von Systemen zur Fortbil-dung im Betrieb voranbringen oder
3. die Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anpassung im Zu-sammenhang mit der Umstrukturierung von Wirtschaftszwei-gen und Unternehmen verbessern.
Zuwendungsempfänger Projektträger, wie Bildungsanbieter oder Unternehmen selbst
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität Bis zu 50 Prozent ESF-Mittel, Kofinanzierung wird in der Regel
durch private Mittel gewährleistet; insgesamt stehen 35,1 Mio.
Euro ESF-Mittel in der Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung
Weiterführende
Informationen unter:
Website: www.esf.bayern.de bzw.
http://www.esf.bayern.de/esf/ziele/index.php
E-Mail: [email protected]
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Fachtage für Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene für Kindertageseinrichtung und Grundschule
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Zielgruppe Kooperationsbeauftragte auf Schulamts- und Jugendamtsebene
Zielsetzung und Inhalt Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige
Kooperation im Bereich Kindertageseinrichtung – Grundschulen.
Zuwendungsempfänger Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
Förderart Zuschuss zu den Verpflegungs- und Unterkunftskosten
(Teilnehmerförderung)
Förderhöhe/-intensität ca. 7.100 Euro
Weiterführende
Informationen unter:
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen in Bayern
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 5
Zielgruppe Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
und -pfleger
Zielsetzung und Inhalt Vermittlung von Sachkompetenzen und Weiterentwicklung von
Sozial- und Selbstkompetenzen für die aufsuchende, sekundär-
präventive Tätigkeit in Familien im Bereich der Frühen Hilfen.
Zuwendungsempfänger Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)
Förderart Vollfinanzierung aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen –
Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ (§ 3 Abs. 4 KKG)
Förderhöhe/-intensität Gesamte Förderhöhe für BY/Jahr: ca. 180.000 Euro
Weiterführende
Informationen unter:
Bei den KoKi-Fachkräften im örtlichen Jugendamt:
www.koki.bayern.de sowie im ZBFS-BLJA:
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen
Altenpflege, Altenarbeit, Behindertenhilfe,
psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkran-
kenhilfe tätigen Personen
Derzeit befristet bis 31.12.2018
hier: Altenarbeit, Altenpflege, Behindertenhilfe
Zuständige Stelle Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zielgruppe Fortbildungen für in der Altenarbeit, Altenpflege und
Behindertenhilfe tätigen Personen
Zielsetzung und Inhalt Förderfähig im Sinne dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaß-
nahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und
Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse der im
benannten Bereich Tätigen erforderlich sind.
Beispiele zum Inhalt:
„Gerontopsychiatrische Pflege“
Neue Pflegemodelle
Medizinisch-pflegerischer Bereich (z. B. aktivierende Pflege,
Schmerzmanagement, Palliativpflege)
Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
Interdisziplinäre/regionale Zusammenarbeit
Führen und Leiten
Supervision
Wohnberatung
Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien
Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,
sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich
anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel als Festbetrag pro
Fortbildungseinheit (FE = 45 Min.).
Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert
festgesetzt; dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des
Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10
Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, zu berücksichtigen.
Weiterführende
Informationen unter:
Webseite: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-
menschen/fortbildung/index.php
https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/gesundheits
berufe/pflegekraefte/
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Förderungen durch das Integrationsamt
Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet ein umfangreiches
Angebot an Seminaren und informativen Publikationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
mit Behinderung sowie für Arbeitgeber. Das Kursangebot des Integrationsamts ist unter
folgendem Link zu finden: https://kurse-integrationsamt-bayern.de/index.html.
Die Broschüren und Publikationen des Integrationsamts finden sich unter folgendem Link:
http://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/informationsmaterial/broschueren/index.
php.
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Förderungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA)
Das ZBFS - Bayerische Landesjugendamt bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot an
Kursen, Tagungen und Workshops sowie informative Publikationen für Fachkräfte in bayerischen
Jugendämtern an. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen zielen auf die Vertiefung und
Sicherung jugendhilferelevanter Kompetenzen ab. Demzufolge ist das Angebot an
Fortbildungskursen in die Bereiche fachliche und institutionelle Kompetenz und instrumentell-
personale Kompetenz gegliedert. Ferner enthält das Programm Fortbildungsangebote zu den
staatlichen Förderprogrammen „Koordinierende Kinderschutzstellen“ und „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ und ein Weiterbildungsangebot zum staatlichen Förderprogramm „Bundesinitiative
Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Der Angebotsbereich „Führen und Gestalten“
zielt auf den Erwerb und die Vertiefung von Führungs- und Leitungskompetenzen.
Das Kursangebot des Bayerischen Landesjugendamtes ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.blja.bayern.de/fortbildung/programm/index.php.
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Förderung projektbezogener Maßnahmen der forst-
wirtschaftlichen Zusammenschlüsse
im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms
(FORSTZUSR 2015)
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten,
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Zielgruppe Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FZus) als
privatrechtliche Selbsthilfeeinrichtungen von Waldbesitzerinnen
und Waldbesitzern
Zielsetzung und Inhalt Zweck der Zuwendung ist es, die Ziele des Art. 1 BayWaldG auf in
Bayern gelegenen Waldflächen zu verwirklichen, insbesondere
die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in ihren Aufgaben
nach dem BWaldG zu unterstützen und zu fördern.
Zuwendungsfähig sind die Aufwendungen der FZus für die
Teilnahme von Beschäftigten und Vereinsorganen an Aus- und
Fortbildungen, soweit diese zu einer besseren Aufgabenerle-
digung beitragen können.
Zuwendungsfähig sind Veranstaltungen der Forstwirtschaftlichen
Vereinigungen für Funktionsträger der Forstbetriebsgemein-
schaften, wenn das Thema der Veranstaltung entweder mit dem
Aufgabenkatalog anerkannter Zusammenschlüsse nach § 17
BWaldG in Verbindung steht oder grundsätzliche bzw. aktuelle
Fragen der Strukturentwicklung oder Professionalisierung der
forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen betrifft.
Zuwendungsempfänger Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität 50 Euro pro Lehrgangstag für eintägige Kurse
100 Euro pro Lehrgangstag für mehrtägige Kurse
300 Euro bei Qualifikation zur Geschäftsführerin/zum Geschäfts-
führer
500 Euro pro durchgeführter Veranstaltung
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/
048721/index.php
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das päda-
gogische Personal für Kindertageseinrichtungen
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 3
Zielgruppe Pädagogisches Personal für Kindertageseinrichtungen
Zielsetzung und Inhalt Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische
Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung
sind und insbesondere die Umsetzung des Bayerischen Bildungs-
und Erziehungsplans, einschließlich der Handreichung „Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei
Lebensjahren“, der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und
Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit und die
Umsetzung der vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und
Soziales (StMAS) vorgegebenen Schwerpunktthemen unterstützen.
Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche
Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der
pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen
beizutragen. Dafür werden ein- und mehrtägige Fortbildungs-
veranstaltungen gefördert.
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrts-
pflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die
öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger
antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die
nach Satz 1 Antragsberechtigten nachweisen.
Förderart Die staatlichen Zuwendungen werden im Rahmen einer
Projektförderung als Festbetragsfinanzierung nach der Richtlinie zur
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische
Personal für Kindertageseinrichtungen (Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom
27. November 2015, Az. II3/6511-1/284) gewährt.
Förderhöhe/-intensität Bis zu 600.000 Euro jährlich.
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertagesein-
richtungen/fortbildung.php#sec2
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen für das pädagogische Per-sonal in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auf-sichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbe-reich zweckbestimmt
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Zielgruppe pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen und
Tagespflege sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.
Zielsetzung und Inhalt Ziel ist die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für das
pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und
Tagespflege sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Aufsichtsbehörden mit entsprechendem Tätigkeitsbereich.
Zuwendungsempfänger Regierungen
Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung.
Förderhöhe/-intensität 17.500 Euro
Weiterführende
Informationen unter:
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Fortbildungen durch die Kinderschutzambulanz (KSA) am Institut für Rechts-medizin der LMU München
2011 wurde durch finanzielle und fachliche Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für
Familie, Arbeit und Soziales am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität
München eine bundesweit einzigartige Kinderschutzambulanz eingerichtet, um bayernweit insb.
Fachkräften der Jugendämter sowie Ärztinnen und Ärzten eine fundierte Beratung bei Verdacht
auf Kindesmisshandlung zu ermöglichen sowie Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen
Kindeswohlgefährdungen zu schaffen. Über www.remed-online.de, dem konsiliarischen Online-
Dienst der Kinderschutzambulanz, können Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte der
Jugendämter kostenlos und gegebenenfalls auch anonym Beratung und Informationen in Wort
und Bild über eine geschützte Online-Plattform auf Telemedizinstandard erhalten.
Im Rahmen von interdisziplinären Qualifizierungs- und Fortbildungsveranstaltungen tragen die
Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner der Kinderschutzambulanz maßgeblich dazu bei,
dass landesweit einheitliche Qualitätsstandards gewährleistet sind. Grundlage ist dabei der
Leitfaden des Bayerischen Familienministeriums „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche –
Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de). Die Kinderschutzambulanz schließt mit
ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und
stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig.
Näheres hierzu ist unter folgender Adresse abrufbar: www.kinderschutzambulanz.bayern.de
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Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Fortbildung im Rahmen Schwangerenberatung
(Kein Förderprogramm beim Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales (StMAS); Mittel werden vom StMi
bereitgestellt)
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 2 (fachliche Zuständigkeit für die Inhalte der
Fortbildungsveranstaltungen)
Zielgruppe Fachkräfte der Schwangerschaftsberatungsstellen an den
Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen
Zielsetzung und Inhalt Grundfortbildung und Weiterbildungsmaßnahmen,
Ziel: Befähigung zur Durchführung von Konfliktberatungen sowie
Paarberatungen, sexualpädagogischen Veranstaltungen und
Präventionsmaßnahmen.
Zuwendungsempfänger Regierungen
Förderart StMi: Mittelbereitstellung gegenüber StMAS und Mittelzu-
weisungen an Regierungen
StMAS: Mittelzuweisung an Regierung
Förderhöhe/-intensität 2014:
ca. 55.000 Euro (StMI)
ca. 11.500 Euro (StMAS für „vertrauliche Geburt“)
2015:
ca. 38.500 Euro (StMI) und
ca. 10.000 Euro (StMAS für „vertrauliche Geburt“)
2016:
ca. 47.000 Euro (StMI)
2017:
ca. 49.000 Euro (StMI)
2018:
ca. 48.000 Euro (StMI)
Weiterführende
Informationen unter:
---
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen für die Öffnung der „Vorkurse
Deutsch 240“ für alle Kinder in Kindertageseinrichtun-
gen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deut-
schen.
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 3
Zielgruppe Pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte in bayerischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Zielsetzung und Inhalt Um Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei der
Durchführung der „Vorkurse Deutsch 240“ weiter zu unterstützen und
die Effektivität der Vorkurse zu erhöhen, werden seit 2014 aufbauend
auf die Fortbildungskampagne „Vorkurse Deutsch 240“ (Laufzeit:
September 2010 bis Juli 2013) in den Regierungsbezirken Fort-
bildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte
durchgeführt.
Die „Vorkurse Deutsch 240“ sind mittlerweile eine hoch akzeptierte
Maßnahme einer effektiven Sprachförderung im Elementarbereich,
die zudem Kindertageseinrichtungen und Grundschulen enger
zusammenführt. Mit der Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ ab
September 2013 auch für deutschsprachig aufwachsende Kinder im
Rahmen der Bildungsfinanzierungsgesetzes besteht für alle Kinder
mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder
Zweitsprache ein Vorkursangebot. Die Öffnung der „Vorkurse
Deutsch 240“ hat Konsequenzen hinsichtlich Organisation,
Konzeption und Durchführung der Vorkurse vor Ort.
Multiplikatorentandems (Referenten der Kindertageseinrichtungs- und
der Schulseite) führen eintägige Fortbildungen nach dem geänderten
Vorkurskonzept durch.
Grundlage: Publikation „Vorkurs Deutsch 240 in Bayern – Eine
Handreichung für die Praxis“ (https://www.stmas.bayern.de/
kinderbetreuung/paedagogik/bereiche.php#sec3)
IFP und ISB führen die Multiplikatorenqualifizierung und die fachliche
Begleitung durch.
Zuwendungsempfänger Referentinnen der Kitaseite der Fortbildungsmaßnahmen für die
Öffnung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder in
Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im
Deutschen
Förderart Eintägige Fortbildungsmaßnahmen in allen Regierungsbezirken für
pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte.
Förderhöhe/-intensität 90.000 Euro
Weiterführende
Informationen unter:
Website:
https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/bereiche.p
hp#sec3
Seite 20 von 32
Genaue Bezeichnung des
Förderprogramms Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Durchfüh-
rungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenbe-
ratungsgesetz (BaySchwBerV)
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 2
Zielgruppe Hauptamtliche Fachkräfte der staatlich anerkannten
Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger
Zielsetzung und Inhalt Fachkräfte der staatlich anerkannten Schwangerschafts-
beratungsstellen müssen nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen
Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) bestimmte
Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise erbringen.
Fortbildungsmaßnahmen einschließlich Fahrtkosten sind gemäß
BaySchwBerV zuschussfähige Sachausgaben:
(vgl. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV)
Zuschussfähige Sachausgaben sind die notwendigen Auf-
wendungen der nach Art 18 Abs. 1 Satz 1 BaySchwBerG geför-
derten Beratungsstellen.
Die Höhe der zuschussfähigen Sachausgaben ist in § 4 Abs. 1 Nr.
3 BaySchwBerV geregelt (siehe Förderhöhe).
Zuwendungsempfänger Träger der staatlich anerkannten Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen
Förderart Gesetzesvorgabe
Förderhöhe/-intensität 410 Euro pro geförderter hauptamtlich Fachkraft (siehe:
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BaySchwBerV i. V. m. § 3 Nr. 5 BaySchwBerV );
Weiterführende
Informationen unter:
Datenbank BAYERN-RECHT:
Fundstelle: GVBl 18/2016, 321
Gliederungs-Nr.: 2170-2-1-A
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Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Jugendarbeit Gauting
Das beim Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. (BJR) angesiedelte Institut für Jugendarbeit in
Gauting bietet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Tagungen, berufsbegleitenden
Weiterbildungen und Zusatzausbildungen sowie informativen Publikationen für Beschäftigte im
Bereich der Bildungs- und Jugendarbeit.
Das Jahresprogramm des Instituts für Jugendarbeit in Gauting ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.institutgauting.de/programm/2018/
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Zielgruppe Arbeitnehmerinnen mit hauswirtschaftlichem Berufsabschluss,
evtl. Arbeitnehmerinnen ohne hauswirtschaftlichen Abschluss mit
Praxiszeit im angestrebten Beruf
Zielsetzung und Inhalt Ziel dieser Fortbildung ist die Vorbereitung auf die Meisterprüfung.
Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt
und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge
werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der Landwirtschafts-
verwaltung durchgeführt.
Zuwendungsempfänger Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge
Förderart Erstattung der Lehrgangskosten (Teilnehmerförderung)
Förderhöhe/-intensität Bis zu 3.000 Euro pro TN (Eigenanteil pro TN von 600 Euro)
Weiterführende
Informationen unter:
Website: http://www.stmelf.bayern.de/berufsbildung/berufe_haus
wirtschaft/001227/index.php
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Genaue Bezeichnung des Förderprogramms
Weiterbildung zur Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales –
Referat IV 3
Zielgruppe Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit mittlerem
Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung auf
Fachakademieniveau
Zielsetzung und Inhalt Im Rahmen der 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung zur
zertifizierten „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in
Kindertageseinrichtungen“ können berufliche Quereinsteiger und
Quereinsteigerinnen unter Einbeziehung ihrer bisherigen
Berufserfahrung die notwendigen theoretischen und praktischen
Grundlagen zum Erlangen von Handlungssicherheit im
pädagogischen Kontext erlangen. Damit soll der Ausbau
multiprofessionell strukturierter Teams in den bayerischen
Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Während der gesamten
15-monatigen Weiterbildung können die Teilnehmenden als
Ergänzungskräfte in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.
Zunächst starteten im Herbst 2017 drei Projekte in Pilotform an den
Standorten München, Dachau und Würzburg.
Die Weiterbildung wird durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik
evaluiert.
Zuwendungsempfänger Bewährte Fortbildungsträger; Zahlung eines
Personalkostenzuschusses an die Anstellungsträger von monatlich
bis zu 1.000 Euro während der 15-monatigen Weiterbildung.
Förderart Projektförderung
Förderhöhe/-intensität Bis zu 60.000 Euro für den Projektträger,
gesamte Förderung rd. 1.3 Mio. Euro
Weiterführende Informationen unter:
Website:
https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/for
tbildung.php; hier: Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft
für berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger so-
wie Quereinsteiger
Zuständige Stelle Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – Referat IV 3
Zielgruppe Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und
Heilerziehungspfleger, Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und
Quereinsteiger, ausländische Bewerber mit einschlägigem akademischem
Abschluss
Zielsetzung und Inhalt Die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften (z. B. „Ergänzungskräfte zu
Fachkräften“) wird durch zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme (9-monatige berufsbegleitende
Weiterbildung in Modulen mit anschließender 6-monatiger begleiteter
Praxisphase) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Anerkennung
als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen nach § 16 Abs. 6 der Verordnung
zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes
(AVBayKiBiG).
Zuwendungsempfänger
Förderart Unter Fachaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und
Soziales werden ohne staatliche Förderung Zertifikatskurse zur Gewinnung
von pädagogischen Fachkräften von bewährten Weiterbildungsträgern
durchgeführt (Selbstzahlermodell). Bei einem entsprechenden Kurangebot
werden die Zertifikate auch über 2020 hinaus ausreichen.
Förderhöhe/-intensität
Weiterführende
Informationen unter:
Website:
https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/fortbildung.php;
hier: Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft
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Maßnahmen des Bundes
Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms „Aufstiegsstipendium“
Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Zielgruppe Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und
Engagement bewiesen haben
Zielsetzung und Inhalt Das Aufstiegsstipendium erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruf-
licher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die
Möglichkeit zur weiteren beruflichen Entwicklung. Das Programm
richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangs-
berechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufs-
erfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung
(Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung
(Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.
Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung
die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.
Zuwendungsempfänger Studierende
Förderart Zuschuss in Form einer Pauschale
Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunab-
hängig:
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium mo-
natlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine
Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113
Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere).
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können
jährlich 2.000 Euro für die Maßnahmekosten erhalten.
Weiterführende
Informationen unter:
Website: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
bzw. https://www.bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms „Bildungsprämie“
Zuständige Stelle Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 316 "Weiterbildung; Arbeitsmarkt; ESF"
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Telefon: 0228 9957-0
E-Mail: [email protected]
Zielgruppe Erwerbstätige,
die durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbs-
tätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal
20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Zielsetzung und Inhalt Zielsetzungen:
will mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung
mobilisieren
Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung insbesondere derjenigen
Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht
an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen
konnten
Inhalt:
Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie
Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbes-
sern (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).
Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger: Beratungsstelle und Weiterbildungsanbieter
Begünstigter: der/die einzelne Erwerbstätige
Förderart Zuschuss
Förderhöhe/-intensität Bis zu 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent der anfallenden
Weiterbildungskosten (die jedoch in einigen Bundesländern –
abhängig von existierenden Landesförderprogrammen - insgesamt
nicht mehr als 1.000 Euro betragen dürfen).
Weiterführende
Informationen unter:
Website: www.bildungspraemie.info
E-Mail: Kontaktmöglichkeit über zuvor genannte Homepage
Kostenlose Hotline: 0800 2623-000
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms „Deutsch für den Beruf“ (ESF-BAMF-Programm)
gemäß der Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen
Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich
des Bundes (ESF-BAMF-Programm)
Zuständige Stelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Referat 324 – Europäischer Sozialfonds
Blaubach 13
50676 Köln
ESF-Hotline: 0221 92426-400
Tel.: 0221 92426-0
Fax: 0221 92436-299
E-Mail: [email protected]
Zielgruppe Alle Personen mit Migrationshintergrund, die einer sprachlichen und
fachlichen Qualifizierung für den Arbeitsmarkt bedürfen
Dies sind insbesondere Leistungsempfänger nach den
Sozialgesetzbüchern (SGB) II und III, aber auch Nicht-
Leistungsempfänger und Migrantinnen und Migranten, die in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen.
Zielsetzung und Inhalt Zielsetzung des Programms ist es, die Chancen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer auf eine nachhaltige Integration in den ersten
Arbeitsmarkt deutlich zu erhöhen. Die Maßnahmen verstehen sich als
ein Element im Kontext zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug
zum Arbeitsmarkt, und sollen neben der direkten Aufnahme einer
Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in weiter-
gehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.
Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und
die Möglichkeit, einen Beruf durch ein Praktikum näher kennen zu
lernen.
Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des
privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts.
Lokale Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind für
die Durchführung der berufsbezogenen Sprachförderung erwünscht.
Förderart Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren
Zuwendung. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der
Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF geltenden
Interventionssätze zur Anwendung.
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Förderhöhe/-intensität Die Kurse werden aus Mitteln des ESF finanziert. Die Höhe der
Förderung beträgt
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das Ziel-
gebiet Übergangsregionen (neue Bundesländer ohne Berlin und
die Region Leipzig),
bis zu 60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregion Lüneburg
sowie
bis zu 50 Prozent für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen
(alte Bundesländer einschließlich Berlin sowie die Region
Leipzig).
Die Dauer der Förderung beträgt bei Vollzeitmaßnahmen höchstens
sechs Monate und bei Teilzeitmaßnahmen höchstens zwölf Monate.
Die notwendige nationale Kofinanzierung kann durch Sozialleistungen
des Bundes beziehungsweise öffentliche Mittel der Länder und
Kommunen sowie private Eigenmittel gesichert werden.
Weiterführende
Informationen unter:
Website: www.bamf.de bzw.
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/
deutschberuf-node.html
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms „JOBSTARTER“
Zuständige Stelle Programmstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das
Programm JOBSTARTER des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel.: 0228 107-2909
Fax: 0228 107-2887
Zielgruppe Fachkräfte, Auszubildende, Jugendliche mit Migrationshintergrund,
junge Erwachsene mit Familienverantwortung,
Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, Jugendliche am
Übergang Schule-Beruf, leistungsstarke Jugendliche;
Zielsetzung und Inhalt Seit 2006 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) mit „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ und jetzt
„JOBSTARTER plus“ Innovationen und Strukturentwicklung in der
beruflichen Bildung. Bisher wurden mehr als 430 Projekte gestartet.
JOBSTARTER plus unterstützt die Ziele der Allianz für Aus- und
Weiterbildung 2015-2018 und ist Teil der Qualifizierungsinitiative der
Bundesregierung zur Stärkung der Bildungschancen und Erhöhung
der Durchlässigkeit im Bildungssystem sowie Teil der BMBF-Initiative
„Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsab-
schluss“. Das BMBF und der Europäische Sozialfonds der
europäischen Union (ESF) haben für das Programm bisher über 125
Millionen Euro bereitgestellt.
JOBSTARTER plus greift mit wechselnden Förderschwerpunkten
aktuelle Entwicklungen aktiv auf.
Betriebe wünschen sich engagierte Auszubildende mit bestimmten
Fähigkeiten. JOBSTARTER plus-Projekte unterstützen kleine und
mittlere Unternehmen, die ausbilden möchten. Sie stellen ihnen ihr
Know-how und organisatorische Dienstleistungen bereit, damit die
Unternehmen geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden und
ihre Fachkräfte selbst ausbilden können.
Ein Schlüssel zum Erfolg ist die maßgeschneiderte Ausbildung der
eigenen Fachkräfte. Um diese zu ermöglichen, entwickeln
JOBSTARTER plus-Projekte – auf der Basis von Berufsbildungs-
gesetz bzw. Handwerksordnung und gemeinsam mit den Betrieben –
innovative Ausbildungskonzepte wie Zusatzqualifikationen und duale
Studiengänge und erproben neue Wege der Ausbildung, wie zum
Beispiel die Verbundausbildung oder die Ausbildung in Teilzeit.
Zuwendungsempfänger Projektförderung
Förderart Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Förderhöhe/-intensität Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro.
Weiterführende
Informationen unter:
E-Mail: [email protected]
Website: www.jobstarter.de
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Genaue Bezeichnung des Förderprogramms
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter
Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Zuständige Stelle Bundesagentur für Arbeit
durch die regionalen Agenturen für Arbeit
Zielgruppe Die Angebote des Programms WeGebAU sind ausgerichtet auf
Beschäftigte ohne (verwertbaren) Berufsabschluss
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU; Be-
schäftigtenzahl unter 250 Mitarbeitern)
die Integration durch Qualifizierung, insbesondere auch für
Menschen mit Fluchthintergrund
Zielsetzung und Inhalt Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Qualifizierung von
Arbeitnehmern zur
Deckung des Fachkräftebedarfs,
Sicherung von Arbeitsplätzen und
Flankierung des digitalen Wandels („Arbeit 4.0“).
Die Förderungen umfassen:
Qualifizierungen von Beschäftigten in KMU,
Abschlussbezogene, berufsqualifizierende Weiterbildungen
Geringqualifizierter, unabhängig der Betriebsgröße
Zuwendungsempfänger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Förderart Der Förderantrag ist nach erfolgter Beratung und vor Beginn der
Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Danach kann die Förderung
in Form eines Zuschusses erfolgen:
100 Prozent Maßnahmekosten bei Umschulungen, Vorberei-
tung auf Externenprüfungen, berufsanschlussfähige Teil-
qualifikationen, sowie die Vorbereitung auf diese Maß-nahmen
durch Vermittlung von Grundkompetenzen (u. a. allg. Deutsch)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt als Ausgleich für die wegen der
Weiterbildung ausfallende Arbeitszeit
Weiterbildungsprämie bis 2.500,- Euro an Absolventen von
Maßnahmen, die zum Berufsabschluss führen
Teilweise (in Kleinstbetrieben volle) Kostenübernahme von
Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte in KMU
Förderhöhe/-intensität Die Förderhöhe wird individuell festgelegt und kann bis maximal
100 Prozent betragen. Näheres erfahren Sie im direkten
Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort
Weiterführende Informationen unter:
Website: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/
BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=
L6019022DSTBAI486063
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Genaue Bezeichnung
des Förderprogramms „Weiterbildungsstipendium“
Zuständige Stelle Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Zielgruppe talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die
bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben
Zielsetzung und Inhalt Ziel ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der
Berufsausbildung. Das Programm ermutigt junge Fachkräfte, nach
der erfolgreichen Erstausbildung die Grundlagen für einen Aufstieg
durch Bildung zu legen.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende -
Weiterbildungen:
Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifika-
tionen,
Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegs-
fortbildung, z. B. Meisterin bzw. Meister, Technikerin bzw Techni-
ker, Betriebswirtin bzw. Betriebswirt, Fachwirtin bzw. Fachwirt,
Fachkauffrau bzw. Fachkaufmann,
Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer
Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiter-
führung, Konfliktmanagement,
berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der
Berufstätigkeit aufbauen.
Zuwendungsempfänger Stipendiantin und Stipendant
Förderart Zuschuss
Förderhöhe/-intensität Über drei Jahre hinweg jährlich bis zu 2.000 Euro, jedoch nicht mehr
als 90 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Weiterführende
Informationen unter:
Website: https://www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-
883.html
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Weitere Auskünfte
Agentur für Arbeit
Ansprechpartner ist die regional zuständige Agentur für Arbeit (abhängig vom eigenen Wohnort
bzw. Betriebssitz des Arbeitgebers).
Nähere Informationen auch unter https://www.arbeitsagentur.de/apps/faces/home/pvo?ba.l
=de&_afrLoop=15214230997657143&_afrWindowMode=0&_afrWindowId=null&_adf.ctrl-
state=ogewjlksu_1#!%40%40%3F_afrWindowId%3Dnull%26_afrLoop%3D1521423099765
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Referat I 1 – Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung, Qualifizierung
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: [email protected]
Infotelefon zur Weiterbildung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; montags bis freitags (außer an Feiertagen)
zwischen 10:00 und 17:00 Uhr (vgl. https://www.bmbf.de/de/servicetelefon-zur-weiterbildung-
1369.html)
Tel.: 030 20179090