Schutzraum !!!QUO VADIS ???QUO VADIS ???
Einbau von Aufzügen in Bauwerke, welche keinen permanenten Schutzraum gewährleisten
Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u a am Beispiel ÖsterreichStand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u.a. am Beispiel Österreich
Stephan STOERMERTÜV AUSTRIA
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???TÜV AUSTRIA – über uns
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Schutzraum !!!QUO VADIS ???QUO VADIS ???
Einbau von Aufzügen in Bauwerke, welche keinen permanenten Schutzraum gewährleisten
Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u a am Beispiel ÖsterreichStand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u.a. am Beispiel Österreich
Stephan STOERMERTÜV AUSTRIA
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Grundsatzfrage
Verringerte Sch t rä me bei ne in Verkehr gebrachten A f ügenVerringerte Schutzräume bei neu in Verkehr gebrachten Aufzügen
FluchFluch, …
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Verringerte Sch t rä me bei ne in Verkehr gebrachten A f ügen
Grundsatzfrage
Verringerte Schutzräume bei neu in Verkehr gebrachten Aufzügen
oder Segen???… oder Segen???
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Ent ickl ng
Entwicklung
Entwicklung
VergangenheitAufzug mit Maschinenraum oben, über dem Schacht.Schutzräume permanent vorhanden.
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Ent ickl ng
Entwicklung
Entwicklung
Gegenwart und ZukunftAufzug ohne Maschinenraum, Antrieb im Schacht(oben oder unten)Schutzräume permanent vorhanden.
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Ent ickl ng
Entwicklung
Entwicklung
Zukunft (?)Aufzug ohne Maschinenraum, Antrieb im Schacht(oben oder unten)Schutzräume temporär vorhanden.
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Be eggründe Vorteile / Nachteile
Argumente
Beweggründe, Vorteile / Nachteile
■ raumsparend■ kein Deckendurchbruch bei bestehenden Schächten■ zusätzlich nutzbare Gebäudeflächen■ Einbau eines Aufzugs möglich, wo sonst evt. nicht möglich
■ keine permanenten Schutzräume■ (zeit-)aufwändigerer Zugang zum / zur( e t )au ä d ge e uga g u / u
Schachtgrube, Fahrkorbdach, Antrieb, Steuerung, …zwecks
Wartung InspektionWartung, Inspektion, …■ verleitet (?) zum Umgehen vorgesehener Schutzmassnahmen
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Sch t ra m! War m? Was ist das? Was t n enn nicht möglich?
Hintergründe
Schutzraum! Warum? Was ist das? Was tun, wenn nicht möglich?
Aufzugsrichlinie 95/16/EG, Anhang I, Punkt 2.2 GSADie Aufzüge sind so auszulegen und zu bauen, dass Quetschgefahren in den Endstellungen des Fahrkorbs ausgeschaltet werden.
GSA
Dieses Ziel ist erreicht, wenn sich jenseits der Endstellungen ein Freiraum oder eine Schutznische befindet.e au ode e e Sc ut sc e be det
Wenn diese Lösung in Ausnahmefällen, insbesondere in bestehenden Gebäuden nicht verwirklicht werden kann können andere geeigneteGebäuden, nicht verwirklicht werden kann, können andere geeignete Mittel zur Vermeidung dieser Gefahr vorgesehen werden, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer vorherigen Zustimmung eingeräumt wirdwird.
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
War m ist der Sch t ra m dann ein Thema?
Hintergründe
Warum ist der Schutzraum dann ein Thema?
Richtlinie 95/16/EC räumt den Mitgliedstaaten Mitspracherecht ein, welche diesen Punkt unterschiedlich handhaben
Hersteller mit entsprechenden Produkten bieten diese an, auch wenn keine Notwendigkeit für deren Einsatz besteht (Verkaufsargument, auch ohne effektiven Vorteil)
Folgekosten bleiben oftmals unberücksichtigt(Gegenüberstellung Mehraufwand Installation und Unterhalt zum Nutzen)Nutzen)
Kosten- / Zeitdruck; Einhaltung vorgesehener Abläufe und Vorkehrungen könnte dadurch auf der Strecke bleiben (erhöhtesVorkehrungen könnte dadurch auf der Strecke bleiben (erhöhtes Sicherheitsrisiko)
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Statistische (Unfall ) ahlen
Hintergründe
Statistische (Unfall-)zahlen
europaweit nur wenige Daten vorhanden
ca. 20 berichtete Unfälle, bei welchen Personen in den Schutzräumen der Endlagen zu Schaden kamen
davon die Mehrzahl tödlich
Bislang hat der Großteil der in Betrieb befindlichen Aufzüge permanente, (ausreichende???) Schutzräume.
Hätten alle Anlagen reduzierte Schutzräume; wären dann dieHätten alle Anlagen reduzierte Schutzräume; wären dann die Unfallzahlen nicht (deutlich) höher?Wie werden sich die Unfallzahlen künftig entwickeln, wenn der Trend Aufzüge ohne permanente Schutzräume zu installierenTrend, Aufzüge ohne permanente Schutzräume zu installieren weiter geht oder sich verstärkt?
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
A: möglich, sofern akkreditierte Prüfstelle ausreichende Gründe bescheinigt nd die Behörden diese ak eptieren
Umsetzung in Europa
bescheinigt und die Behörden diese akzeptieren
BG: Nur in bestehenden Gebäuden, Entscheidung durch Behörde
D: Liberal, keine Zustimmung erforderlich
E: Regionale Regelungen (Katalonien restriktiv, andere Regionen ???)
F: Prüfung und Zustimmung durch Behörde erforderlichü u g u d ust u g du c e ö de e o de c
I: Ministerium zentrale Stelle entscheidet
NL: Notified Body entscheidet beim Inverkehrbringen
PL: Offiziell Regelungen in Praxis regional durch BehördenPL: Offiziell Regelungen, in Praxis regional durch Behörden
UK: Strikte Regelung beim Inverkehrbringen, restriktive Haltung
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Umsetzung in Österreich
Umset ng P nkt 2 2 des Anhang I der A f gs RL 95/16/EG in ATUmsetzung Punkt 2.2 des Anhang I der Aufzugs-RL 95/16/EG in AT
In Österreich wird die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG umgesetzt durch die
Aufzüge SicherheitsVerordnung 2008Aufzüge SicherheitsVerordnung 2008
trat am 30. Juli 2008 in Kraftwurde mit 31.12.2008 novelliert
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
In ol ierte Behörden
Umsetzung in Österreich
Involvierte Behörden
Die zuständigen Behörden sind im Anhang XIX der ASV 2008 geregelt.
EntgegennahmeBezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz)
Entscheidungtsc e du gGewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Verringerter oberer Sch t ra m“ bede tet
Umsetzung in Österreich
„Verringerter, oberer Schutzraum“ bedeutet
Freier Raum – Quader 0,5 m x 0,6 m x 0,8 m – über dem FahrkorbODERFreier senkrechter Abstand in m von mindestens 1,0 + 0,035 v² zwischen der Ebene der höchsten Fläche auf dem Fahrkorbdach und der Ebene der niedrigsten Teile der Schachtdecke
„Verringerter, unterer Schutzraum“ bedeutet
Freier Raum – Quader 0,5 m x 0,6 m x 1,0 m – in der SchachtgrubeODERFreier senkrechter Abstand von mindestens 0 5 m zwischen demFreier senkrechter Abstand von mindestens 0,5 m zwischen dem Boden der Schachtgrube und den tiefsten Teilen des Fahrkorbes
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Z prüfen ist
Umsetzung in Österreich
Zu prüfen ist:Handelt es sich um einen Ausnahmefall?Hierzu müssen ausreichende Gründe vorliegenZugelassene Prüfstelle prüft, ob plausible Gründe vorliegenGründe können sein:- technische, technisch & wirtschaftliche- juristische, juristisch & wirtschaftlichePrüfstelle beurteilt, ob die vom Antragsteller angegebenen Gründe ausreichend schwerwiegend und plausibel sindaus e c e d sc e ege d u d p aus be s d
N I C H T zu prüfen ist:Ob die geplanten Ersatzmaßnahmen die GrundlegendenOb die geplanten Ersatzmaßnahmen die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen - GSA erfüllen
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???
Technisch J ristisch Wirtschaftlich
Gründe für verringerte Schutzräume
Technisch Juristisch Wirtschaftlich
Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Juristisch / Juristisch - wirtschaftlich
AnsuchenSchutzraum Beurteilung
SchutzraumSchutzraumEntscheidungSchutzraum
VorprüfungAufzug
Montageg
Endabnahme
Vielen Dank!Vielen Dank!
Stephan STOERMERTÜV AUSTRIATÜV AUSTRIA
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Mob: 0043 664 5450394