1SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007
„Bedeutung von Betreuungsstufen im Bereich des SGB II“
Jahrestagung der
Landesgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V.
21. November 2007, Mainz
2SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007
rechtliche Grundlagen
Zielsystem SGB II:
- Vermeidung, Verringerung und Beendigung von Hilfebedürftigkeit (§ 1 SGB II)
vorrangig durch Eingliederung in Arbeit:
- gezielter Einsatz von Dienstleistung (§ 1 (1) Satz 4, (2), § 3 (1) in Verbindung mit § 4 SGB II)
- Geldleistung und Maßnahmen zur Eingliederung (§ 16 SGB II)
§ 54 S. 2 SGB II:
„Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Eingliederung in Arbeit führen, sind von der Bundesagentur für Arbeit andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integrationsfortschritt der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in geeigneter Weise abbilden.“
Indikatoren = Abbildung durch Systematik der Betreuungsstufen
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Unterstützung des gesamten Integrationsprozesses(nicht nur die reine Vermittlung)
Feststellung der Betreuungsstufe eines Kunden im Rahmen des Beurteilungsermessens auf der Basis eines umfassenden Profilings
durch die Systematik der Betreuungsstufen> klare Kundenstrukturierung > realistisches Bild von der Integrationsnähe der Kunden> bessere Objektivierbarkeit des Beurteilungsermessens
Aufgabe der Betreuungsstufen
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effektive und effiziente Betreuung des Kunden > bessere Steuerbarkeit durch Betreuungsstufen
Überblick über den Wechsel von Betreuungsstufen: Feststellung und Bewertung der Integrationsfort- /rückschritte eines Kunden im Zeitablauf
Dokumentation erreichter Erfolge> nicht mehr ausschließliche Bemessung an Integration in Arbeit> Bemessung an Arbeit mit dem Kunden
Aufgabe der Betreuungsstufen
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Betreuungsstufen im Integrationsprozess
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Der Integrationsprozess – schematische Darstellung
Umsetzung des Integrationskonzepts
Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung
ErstkontaktÜbernahme in Betreuung durch Integrationsfachkraft
Betreuung
Profiling / Standortbestimmung
Zieldefinition / Zwischenziele
Abbildung der Integrationsentwicklungüber Betreuungsstufen
Integrations-planung
IntegrationIntegration in Erwerbstätigkeit
ohne Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Eingliederungs-vereinbarung
mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit
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Individuelle „Voraussetzungen“ des Kunden
Anforderung der Erwerbstätigkeit mit der individuell höchsten Integrationswahrscheinlichkeit
Beurteilung der Differenz zwischen Voraussetzungen des Kunden („IST“) und den
Anforderungen („SOLL“/ „KÖNNTE“) als Grundlage für
die künftige Betreuung
Feststellung der individuellen Betreuungsstufe durch Integrationsfachkraft
▶ Indikatoren weisen auf den Grad der Abweichung zwischen Voraussetzungen und Anforderungen hin
▶Kriterienkatalog legt Indikatoren allgemeingültig fest
Integrationsnähe
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Integration ist die Eingliederung in Arbeit zur Verringerung, Beendigung oder Vermeidung von Hilfebedürftigkeit.
Ein Kunde im SGB II ist integriert, wenn er entweder
- unter Ausschöpfung seiner individuellen Möglichkeiten eine Tätigkeit ausübt und seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet
oder
-durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit nicht beendet
oder
-durch Eingliederung in Erwerbstätigkeit seine Hilfebedürftigkeit beendet.
Integration und Betreuung
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Integrationsplanung hat konkretes Ziel:
- Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit
10SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007
* Abbildungen von Integrationsfortschritten innerhalb dieser Betreuungsstufe sind derzeit nicht möglich.
Der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ist jedoch nicht generell abschätzbar.
Verringerung Betreuungs- und
Unterstützungsbedarf
Integriert unter
Beendigung der Hilfebe-dürftigkeit
Abbildung der Integrationsentwicklung
IFIntegrations-
fern:
Betreuungs-und Hilfebedarf
IGStabilisierungs-
bedarf
IKFörderungs-
bedarf
INIntegrations-
fähig:
bereit zur Integration
I Integriert, aber weiterhin hilfebedürftig *
Das System der Betreuungsstufen
14SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007
Feststellung der Betreuungsstufen
15SeiteLandesarbeitsgemeinschaft Arbeit Rheinland-Pfalz e.V., Jahrestagung in Mainz, 21.November 2007
Anlässe zur Überprüfung der Zuordnung zu einer Betreuungsstufe
Erstkontakt – Neukunde / „Rechtskreiswechsler“
seitens ARGE zu bestimmenden zeitlichen Abständen
integrationswirksame Veränderungen im persönlichen Umfeld des Kunden
(Nicht-)Erreichen von in der EinV vereinbarten Zwischenzielen, z.B. Abschluss einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
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Bestimmung der Betreuungsstufe
Beurteilung an Hand von drei Schlüsselgruppen
- Qualifikation
- Motivation und Rahmenbedingungen
- Leistungsfähigkeit
innerhalb der Schlüsselgruppen: Beurteilung Ist-Zustand und Prognose Änderungsvermögen
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Prioritätsregeln: Feststellung der Betreuungsstufe für den Kunden
Gewichtung der Schlüsselgruppen
- Priorität 1 für die Schlüsselgruppe „Leistungsfähigkeit“- Gesamt-Betreuungsstufe kann nie integrationsnäher sein als in der
Schlüsselgruppe Leistungsfähigkeit festgestellt.
- Priorität 2 für die Schlüsselgruppe „Motivation und Rahmenbedingungen für die Integrationsarbeit“- Stehen die Einschränkungen dieser Schlüsselgruppe der Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit entgegen, kann der Kunde keinesfalls integrationsnäher eingestuft werden als IG.
- Priorität 3 für die Schlüsselgruppe „Qualifikation“
- die Schlüsselgruppe Qualifikation kann eine Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich ausschließen
im Bereich der Qualifikation nur drei Dimensionen für die Feststellung der Merkmalsausprägung