AESCULAP® KODIERLEITFADEN
SwissDRG 6.0 für 2017
Vascular Implants
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IMPRESSUMErste Auflage 12.2016
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die vorliegenden Beispiele und Informationen beruhen nicht auf Vollständigkeit. Für die Richtig-keit, Aktualität oder Anwendbarkeit der Inhalte übernimmt B. Braun Medical AG keine Gewähr. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
COPYRIGHTDas Material inklusive ganzem Inhalt, Gestaltungsarbeit, Bilder und Namen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Die Vervielfältigung und Weitergabe des Materials an andere als die beabsichtigten Empfänger ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis von B. Braun Medical AG unzulässig. Andere hier erwähnte Unternehmens- und Produktenamen können Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer sein.
Tempofilter® II, VenaTech LGM, VenaTech LP
Silver Graft, Uni-Graft® K DV, Uni-Graft® W, Aortic ArchVascuGraft PTFE, VascuGraft SOFTProVena Peripheral
Insitucat®
Vascular-Patch, Uni-Graft® K DV Patch, VenoPatchVenostrip®
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Sehr geehrte Damen und Herren
Das Gesundheitswesen unterliegt einem ständigen inhaltlichen, politischen und gesellschaftlichen Wandel. Um in einem solchen Umfeld überzeugen und bestehen zu können, braucht ein Unter-nehmen mehr als gute Produkte: Wissen wird zum entscheidenden Faktor. Für uns als B. Braun Medical AG bedeutet «Sharing Expertise» medizinisches Wissen sowie Kenntnisse des Gesund-heitsmarkts im Dialog mit unseren Partnern umfassend zu teilen.
Die tarifwirksame Einführung von SwissDRG für Akutspitäler erfolgte am 1. Januar 2012. Bei der Erlangung einer adäquaten Vergütung der entsprechenden Produkte unterstützen wir Sie gerne. Eine korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen und medizinischen Prozeduren bildet die Grundlage einer sach- und leistungsgerechten Zuordnung und dessen Vergütung innerhalb des DRG-Systems. Wir möchten Ihnen mit diesem für das Jahr 2017 gültigen Kodierleitfaden praktische Hinweise geben, welche Sie bei der Dokumentation im Bereich der Vena Cava Filter so-wie Gefässprothesen unterstützen. Bei Interesse bieten wir Ihnen auch kostenlose Produkte- und Kodierworkshops an – kontaktieren Sie uns!
Auf Grund der Komplexität des SwissDRG-Systems und den patientenspezifischen Ausgangs- situationen kann der Anspruch auf Vollständigkeit nicht gewährleistet werden. Für die Gruppie-rung einzelner Patientenfälle und Simulation neuer Versionen im Rahmen des Antragverfahrens bleibt der Webgrouper unerlässlich: https://webgrouper.swissdrg.org
B. Braun Medical AGDivision Aesculap
VORWORT
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BEI RÜCKFRAGEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG!
Informationen zu DRG-Fallpauschalen Informationen Vascular SystemsDominik Straumann Martin ArnoldHealth Economics Project Manager Sales & Marketing Manager
B. Braun Medical AG B. Braun Medical AGSeesatz 17 Seesatz 17CH-6204 Sempach CH-6204 SempachTel. 058 258 55 53 Tel. 058 258 56 [email protected] [email protected]
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INHALT
6 EINFÜHRUNG DRG 12 SwissDRG-Datenspiegel 6.0
14 VENA CAVA FILTER 16 Häufige Diagnosen 18 Mögliche CHOP-Kodes
20 VERGÜTUNGSBEISPIELE VENA CAVA FILTER 2017
22 GEFÄSSPROTHESEN26 Häufige Diagnosen 30 Mögliche CHOP-Kodes
34 VERGÜTUNGSBEISPIELE GEFÄSSPROTHESEN 2017
36 VALVULOTOM / VENENSTRIPPER 38 Häufige Diagnosen 39 Mögliche CHOP-Kodes
40 VERGÜTUNGSBEISPIELE VALVULOTOM / VENENSTRIPPER 2017
42 LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN
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WAS IST SwissDRG?SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsoma-tische Spitalleistungen, welches gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Der Anwendungsbereich umfasst die Vergütung aller stationären Akut-Aufenthalte in somatischen Akutspitälern, Akutabteilungen und Geburtshäusern. Für Spitäler / Abteilungen mit Spezialisierung auf Rehabilitation, Psychiatrie / Suchtmittelbehandlung, Palliativbehandlungen sowie Pflegeheime / -abteilungen ist SwissDRG zur Zeit nicht anwendbar.
Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt an Hand bestimmter Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeord-net und pauschal vergütet. Die schweizweite tarifwirksame Einführung von SwissDRG erfolgte am 1. Januar 2012.
WARUM WURDEN FALLPAUSCHALEN EINGEFÜHRT?Das neue Tarifsystem SwissDRG bietet Transparenz und Vergleichbarkeit. Bislang wurde die Ver-gütung von stationären Spitalbehandlungen in der Schweiz sehr uneinheitlich geregelt. Gleiche Leistungen wurden von den Krankenversicherern je nach Kanton unterschiedlich vergütet. Die Kantone hatten die gesetzliche Pflicht zur Defizitdeckung, was zu fehlenden Leistungsanreizen für die Spitäler führte und den Wettbewerb behinderte. Aufwändige Fälle konnten dadurch zu niedrig und eher unproblematische Fälle zu hoch vergütet werden.
WIE FUNKTIONIERT DAS SwissDRG-SYSTEM?Verschiedene patientenspezifische Merkmale werden während eines stationären Aufenthalts er-hoben. Wichtigstes Kriterium für die Zuordnung eines Patienten zu einer Fallgruppe ist die Haupt-diagnose. Weitere Klassifikationsmerkmale sind Nebendiagnosen, Prozeduren (CHOP-Kodes), Alter, Geschlecht sowie Art und Schweregrad des Spitalaustritts. Über eine Gruppierungssoftware wird der hospitalisierte Patient einer bestimmten DRG zugewiesen.
WIE IST DIE HAUPTDIAGNOSE DEFINIERT?Gemäss WHO-Definition ist die Hauptdiagnose derjenige Zustand, der am Ende des Spitalaufent-haltes als Diagnose feststeht und welcher der Hauptanlass für die Behandlung und Untersuchung des Patienten war.
EINFÜHRUNG DRG
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EINFÜHRUNG DRG
Die Analyse der Patientenakte bei Austritt des Patienten erlaubt es, aus den Affektionen diejenige auszuwählen, die als Hauptdiagnose gelten soll respektive die den Grund für die Hospitalisierung darstellt. Die Eintrittsdiagnose (Eintrittsgrund) muss nicht zwingend mit der Hauptdiagnose über-einstimmen. Erst am Ende des stationären Aufenthaltes wird die Erkrankung oder Beinträchtigung festgestellt, welche der Hauptanlass für die Hospitalisierung war.
Ist mehr als ein Zustand aufgeführt, ist derjenige auszuwählen, welcher den grössten Aufwand an medizinischen Mitteln erforderte. Der grösste Aufwand wird auf Grund der medizinischen Leis-tung bestimmt und nicht auf Grund des noch von anderen Faktoren abhängigen Kostengewichtes.
Quelle: SwissDRG «Fallpauschalen in Schweizer Spitälern: Basisinformationen für Gesundheitsfachleute» (undatiert); http://swissdrg.org/assets/pdf/Broschuere/150212_SwissDRG_Broschuere_D.PDF
DATENSATZ
Hauptdiagnose ICD-10-GM Version 2016
Gruppierregeln
Grouper (Software)
SwissDRG-Fallpauschale
Abrechnungs-regeln
Nebendiagnosen ICD-10-GM Version 2016
Prozeduren CHOP 2017
Weitere Fragen
· Alter
· Geschlecht
· Schweregrad
· Weitere...
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EINFÜHRUNG DRG
WAS SIND NEBENDIAGNOSEN?Die Nebendiagnose ist definiert als eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Spitalaufenthaltes entwickelt. Bei der Kodierung werden diejenigen Nebendiagnosen berücksichtigt, die das Patientenmanage-ment in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
Therapeutische Massnahmen Diagnostische Massnahmen Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und / oder Überwachungsaufwand
Es gibt keine Kodierrichtlinie, welche die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die bedeutenderen Nebendiagnosen zuerst angegeben werden.
Schweregrade von Komplikationen und / oder Komorbiditäten (CCL) sind Schweregradstufen, die für alle Nebendiagnosen vergeben werden. Ihr Wert kann zwischen 0 und 4 für operative (OP) Behandlungsepisoden respektive zwischen 0 und 3 für medizinische Behandlungsepisoden / Basis DRGs variieren. Welcher CCL-Wert einer Diagnose tatsächlich zugewiesen wird, hängt davon ab, ob es sich beim Kode um eine gültige CC handelt und ob diese bezogen auf die Basis-DRG des entsprechenden Datensatzes als leichte (1), mässig schwere (2), schwere (3) oder äusserst schwere CC (4) eingestuft ist. Am Ende des rekursiven Ausschlussverfahrens berechnet der Grouper mit Hilfe einer Formel auf Basis der verbleibenden CCL-Werte den patientenbezogenen Gesamtschweregrad (PCCL):
PCCL CCL1 CCL2 CCL3 CCL4 CCL5 CCL64 4 34 4 24 4 1 14 3 34 3 2 24 3 2 1 14 2 2 2 24 2 2 2 1 1 13 43 4 13 33 3 23 3 2 13 2 23 2 2 23 2 13 1 1 1 1 12 22 1 11 1
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WAS SIND CHOP-KODES?Die schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) basiert ursprünglich auf der amerikanischen ICD-9-CM, welche durch das CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Baltimore (USA) erstellt wird. Die jährlichen Anpassungen der ICD-9-CM wurden seit 2008 in der CHOP nicht mehr unterhalten. Im Zuge der schweizweiten Einführung der SwissDRG und der damit verbundenen notwendigen Anpassungen der CHOP wurden im Jahr 2010 mit Hilfe der Task-Force CHOP mehr als 8000, zum grossen Teil sechsstellige Kodes, in die CHOP 2011 eingeführt. Die CHOP-Version 2017 ist für die Kodierung der Operationen im Rahmen der medizinischen Statistik verbindlich.
WIE WIRD DER ERLÖS DER SwissDRG-FALLPAUSCHALEN BERECHNET?Der Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale wird folgendermassen berechnet:
Das Kostengewicht (englisch Cost Weight) ist ein Relativgewicht, welches Auskunft über den Schweregrad der Behandlung gibt. Das Kostengewicht ist für die ganze Schweiz gleich und wird jährlich durch die entsprechend gelieferten Daten der Schweizer Spitäler empirisch ermittelt. Referenzwert 1.0 steht für einen durchschnittlichen Schweregrad: Kostengewichte < 1.0 bedeuten weniger Behandlungsaufwand respektive beanspruchen Kostengewichte > 1.0 eine aufwändigere Behandlung während des stationären Aufenthaltes.
Die Basisrate (englisch Base Rate) wird vereinbart durch Spitäler und Krankenversicherungen respektive genehmigt durch den jeweiligen Kanton. Die Basisrate fällt kantonal für die Spitäler unterschiedlich aus, wobei Universitätsspitäler eine höhere Basisrate zugesprochen bekommen werden. In den meisten Kantonen sind erst provisorische Basisraten definiert, welche im Bereich von CHF 9‘000.– bis CHF 11‘000.– liegen. Für die Beispielberechnung wird von einer fiktiver Durchschnitts-Basisrate von CHF 10‘000.– ausgegangen.
Mit dem Erlös der jeweiligen SwissDRG-Fallpauschale muss das Spital sämtliche Betriebs- und Investitionskosten finanzieren.
Kostengewicht 2.027
BasisrateCHF 10’000.–
ErlösCHF 20’270.–
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EINFÜHRUNG DRG
WAS BEDEUTET GRENZVERWEILDAUER?Durch die Grenzverweildauer werden für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauern für das gege-bene Krankheitsbild definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Spitäler.
Jene Fälle, deren Aufenthaltsdauer mindestens bei der unteren Grenzverweildauer und maximal bei der oberen Grenzverweildauer liegt, gelten als «Normallieger» (Inlier). Patienten mit einer Aufenthaltsdauer unterhalb der unteren Grenzverweildauer bezeichnet man als «Kurzlieger» (Low Outlier) und Patienten mit einer Aufenthaltsdauer oberhalb der oberen Grenzverweildauer als «Langlieger» (High Outlier). Die unteren und oberen Grenzverweildauern können dem Fall- pauschalenkatalog entnommen werden.
Die zu- und abschlagspflichtigen Tage ergeben sich aus der Differenz zwischen der Aufenthalts-dauer des Patienten und der Grenzverweildauer der jeweiligen DRG. Das effektive Kostengewicht der «Normallieger» (Inlier) entspricht dem Kostengewicht der DRG. Die tagesbezogenen Zu- und Abschlagssätze der einzelnen DRGs ergeben sich aus dem Fallpauschalenkatalog.
Kurzlieger Normallieger Langlieger
Effek
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Aufenthaltsdauer
Untere Grenz- verweildauer
(UGVD)
Obere Grenz- verweildauer
(OGVD)
Mittlere Grenz- verweildauer
(MGVD)Kosten- gewicht
(CW)
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WO FINDE ICH WEITER FÜHRENDE INFORMATIONEN?Zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege des Schweizer Fallpauschalen-Systems ist die SwissDRG AG. Trägerorganisationen der SwissDRG AG sind die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK), die Spitäler der Schweiz (H+), die Schweizer Krankenversicherer (santésuisse), die Vereini-gung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie die Versicherer gemäss Bundesgesetz über die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZU DEN SCHWEIZER FALLPAUSCHALEN SIND ERHÄLTLICH VIA:www.swissdrg.orgSwissDRG AGHaslerstrasse 21CH-3008 Bern Telefon: +41 31 310 05 50Telefax: +41 31 310 05 57E-Mail: [email protected]
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SWISSDRG-DATENSPIEGEL VERSION 6.0
EINFÜHRUNGDer Datenspiegel zeigt ausgewählte Kennzahlen, welche auf den Kalkulationsdaten der SwissDRG-Katalogversion 6.0 basieren. Die dabei verwendeten Leistungs- und Kostendaten der Netzwerkspitäler von 2014 wurden im Jahr 2015 erhoben und plausibilisiert:
Quelle: Handbuch zum SwissDRG-Datenspiegel der Version 5.0, SwissDRG AG Bern, 2015.
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WO FINDE ICH DEN SWISSDRG-DATENSPIEGEL?Der SwissDRG-Datenspiegel ist unter http://www.swissdrg.org/de/06_system/datenspiegel_SwissDRG_6.0.asp?navid=41 einsehbar. Neben den Fallkosten lassen sich folgende Informationen zur medizinischen Kodierung bezogen auf die jeweilige DRG (alle oder nur Inlier sowie nach Sozialversicherung) abfragen:
1. Hauptdiagnosen
· Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen
· Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Hauptdiagnose führen
2. Nebendiagnosen
· Anzahl Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen
· Anteil der Fälle, welche den ICD-Kode als Nebendiagnose führen an allen Fällen mit kodierter Nebendiagnose
· Anteil der Nennungen des ICD-Kodes an allen kodierten Nebendiagnosen
3. Behandlungen
· Anzahl Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen
· Anteil der Fälle, welche den CHOP-Kode als Behandlung führen, normiert auf 100 %
· Anzahl Nennungen des CHOP-Kodes
· Anteil der Nennungen des CHOP-Kodes an allen kodierten CHOP-Kodes
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VENA CAVA FILTERVena Cava Filter sind Implantate, die Lungenembolien durch das Auffangen von Blutgerinnseln in der unteren Hohlvene (Vena Cava inferior) verhindern sollen.
Permanente Filter: VenaTech LGM / VenaTech LP
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Konvertierbare Filter: VenaTech® Retrievable
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HÄUFIGE DIAGNOSEN
I26.- LUNGENEMBOLIEInkl: Lungeninfarkt, Postoperative Lungenembolie; Pulmonal (-Arterien) (-Venen): Thromboembolie, ThromboseExkl: Als Komplikation bei: Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.2); Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett (O88.-)
I26.0 Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)Akutes Cor pulmonale o.n.A., fulminante Lungenembolie, massive Lungenembolie
I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale (OP / Med. CCL: 3,4 / 2,3)Lungenembolie o.n.A., nichtmassive Lungenembolie
I87.- SONSTIGE VENENKRANKHEITEN
I87.00 Postthrombotisches Syndrom ohne Ulzeration Postphlebitisches Syndrom ohne Ulzeration, postphlebitisches Syndrom o.n.A., postthrombotisches Syndrom o.n.A.
I87.01 Postthrombotisches Syndrom mit Ulzeration (OP / Med. CCL: 2,3,4 / 2,3)Postphlebitisches Syndrom mit Ulzeration
I87.1 Venenkompression Vena-cava- (superior) (inferior-) Syndrom, Venenstruktur; Exkl:: Lungenvenen (I28.8)
I87.2 Venöse Insuffizienz (chronisch) (peripher)
I87.8 Sonstige näher bezeichnete Venenkrankheiten
I87.9 Venenkrankheit, nicht näher bezeichnet
O26.- BETREUUNG DER MUTTER BEI SONSTIGEN ZUSTÄNDEN, DIE VORWIEGEND MIT DER SCHWANGERSCHAFT VERBUNDEN SIND
O26.5 Hypotonie-Syndrom der Mutter Vena-cava-Kompressionssyndrom
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nO88.- EMBOLIE WÄHREND DER GESTATIONSPERIODEInkl: Lungenembolie während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im Wochenbett Exkl: Embolie als Komplikation von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.2)
O88.20 Lungenembolie während der Gestationsperiode (OP / Med. CCL: 2 / 2)Lungenembolie im Wochenbett
T82.- KOMPLIKATIONEN DURCH PROTHESEN, IMPLANTATE ODER TRANSPLANTATE IM HERZEN UND IN DEN GEFÄSSEN
Exkl: Versagen und Abstossung von transplantierten Organen und Geweben (T86.-)
T82.8
Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen (OP / Med. CCL: 1,2,3 /1,2)Blutung, Embolie, Fibrose, Schmerzen, Stenose oder Thrombose durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefässen
T82.9 Nicht näher bezeichnete Komplikation durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Herzen und in den Gefässen
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38.7 UNTERBRECHUNG DER VENA CAVA38.7X.00 Unterbrechung der Vena cava, n.n.bez.
38.7X.10 Unterbrechung des Vena cava chirurgisch, n.n.bez.
38.7X.11 Einsetzen eines Antiembolie-Schirmes in die Vena cava, chirurgisch
38.7X.12 Entfernung eines Antiembolie-Schirmes in die Vena cava, chirurgisch
38.7X.13 Ligatur oder Plicatur der Vena cava, chirurgische
38.7X.19 Chirurgische Unterbrechung der Vena cava, chirurgisch, sonstige
38.7X.20 Unterbrechung des Vena cava, perkutan transluminal, n.n.bez.
38.7X.21 Implantation eines Vena cava Filters, perkutan transluminal
38.7X.22 Entfernung eines Vena cava Filters, perkutan transluminal
38.7X.23 Ligatur oder Plikatur der Vena cava, perkutan transluminal
38.7X.29 Interventionelle Unterbrechung der Vena cava, perkutan transluminal, sonstige
38.7X.99 Unterbrechung der Vena cava, sonstige
MÖGLICHE CHOP-KODES
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P-Ko
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VERGÜTUNGSBEISPIELE VENA CAVA FILTER 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1
(Tage)UGVD2 (Tage
OGVD3 (Tage)
Kosten- gewicht
Erlös4 (CHF)
E02A
Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen mit aufwän-digem Eingriff oder Alter < 16 Jahre
3.8 1 10 1.73 17‘300.–
E02B
Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen ohne aufwändigen Eingriff, Alter > 15 Jahre
10.7 3 23 2.114 21‘140.–
E02C
Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen ohne aufwändigen Eingriff, Alter > 15 Jahre, ohne äusserst schwere CC
10 2 23 1.616 16‘160.–
F14A
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre, mit äusserst schweren CC
15.2 4 31 3.466 34‘660.–
F14B
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre
9.2 2 21 2.192 21‘920.–
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Vena
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Verg
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gsbe
ispie
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DRG Bezeichnung MVD1 (Tage)
UGVD2 (Tage
OGVD3 (Tage)
Kosten- gewicht
Erlös4 (CHF)
F54Z
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ohne kom-plizierende Prozeduren, ohne Revision, ohne komplexe Diagnose, Alter > 2 Jahre oder mässig komplexe Gefässeingriffe mit kompli-zierender Diagnose, ohne äusserst schwere CC, ohne Rotationsthrombektomie
4.3 1 11 1.125 11‘250.–
F59AKomplexe Gefässeingriffe mit äusserst schweren CC
12.5 3 27 2.331 23‘310.–
F59BKomplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, Alter < 16 Jahre
2.8 1 6 1.492 14‘920.–
F59C
Komplexe oder mässig kom-plexe Gefässeingriffe, beid-seitige oder Kombinations-eingriffe, Alter > 15 Jahre
2.8 1 7 0.916 9‘160.–
1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 3 OGVD = Obere Grenzverweildauer 2 UGVD = Untere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate 10’000.–
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GEFÄSSPROTHESEN / STÜTZPROTHESE
Silver Graft
Uni-Graft® W
VascuGraft PTFE
Uni-Graft® K DV
VascuGraft SOFT
ProVena Peripheral
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GEFÄSSPROTHESENPolyester Prothesen: Silver Graf / Uni-Graft® K DV / Uni-Graft® W / Aortic ArchePTFE Prothesen: VascuGraft PTFE / VascuGraft SOFT / Vascular Patch / VenoPatch
STÜTZPROTHESENProVena Peripheral
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GEFÄSSPROTHESEN
Silver Graft
Uni-Graft® W Aortic Arch
VascuGraft PTFE
Uni-Graft® K DV
VascuGraft SOFT
POLYESTER PROTHESEN
EPTFE PROTHESEN
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STÜTZPROTHESE
VenoPatch
ProVena Peripheral
PATCHES
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I25.- CHRONISCHE ISCHÄMISCHE HERZKRANKHEITExkl:: Herz-Kreislauf-Krankheit o.n.A. (I51.6)
I25.4 KoronararterienaneurysmaKoronare arteriovenöse Fistel, erworbenExkl:: Angeborenes Koronar- (Arterien-) Aneurysma (Q24.5)
I28.- SONSTIGE KRANKHEITEN DER LUNGENGEFÄSSEI28.0 Arteriovenöse Fistel der Lungengefässe
I28.1 Aneurysma der A. pulmonalis
I28.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der LungengefässeRuptur, Stenose, Striktur der Lungengefässe
I28.9 Krankheit der Lungengefässe, nicht näher bezeichnet
I70.- ATHEROSKLEROSEInkl:: Arteriolosklerose, Arteriosklerose, Arteriosklerotische Gefässkrankheit, Atherom (arteriell), Degeneration (arteriell, arte-riovaskulär, vaskulär), Endarteriitis deformans oder obliterans, Senile (Arteriitis, Endarteriitis)Exkl:: Koronar (I25.1-), Mesenterial (K55.1), Pulmonal (I27.0), Zerebral (I67.2)
I70.0 Atherosklerose der Aorta
I70.1 Atherosklerose der NierenarterieGoldblatt-NiereExkl:: Atherosklerose der renalen Arteriolen (I12.-)
HÄUFIGE DIAGNOSEN
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I71.- AORTENANEURYSMA UND –DISSEKTION
I71.00 Dissektion der Aorta nicht näher bezeichneter Lokalisation, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.01 Dissektion der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.02 Dissektion der Aorta abdominalis, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.03 Dissektion der Aorta thorakoabdominal, ohne Angabe einer Ruptur (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.04 Dissektion der Aorta nicht näher bezeichneter Lokalisation, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.05 Dissektion der Aorta thoracica, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.06 Dissektion der Aorta abdominalis, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.07 Dissektion der Aorta, thorakoabdominal, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.1 Aneurysma der Aorta thoracica, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.2 Aneurysma der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur
I71.3 Aneurysma der Aorta abdominalis, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.4 Aneurysma der Aorta abdominalis, ohne Angabe einer Ruptur
I71.5 Aortenaneurysma, thorakoabdominal, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
I71.6 Aortenaneurysma, thorakoabdominal, ohne Angabe einer Ruptur
I71.8 Aortenaneurysma nicht näher bezeichneter Lokalisation, rupturiert (OP / Med. CCL: 3,4 / 3) Ruptur der Aorta o.n.A.
I71.9 Aortenaneurysma nicht näher bezeichneter Lokalisation, ohne Angabe einer RupturAneurysma, Dilatation und Hyaline Nekrose der Aorta
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Q25.- ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DER GROSSEN ARTERIEN
Q25.0 Offener Ductus arteriosus (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)Offener Ductus Botalli, Persistierender Ductus arteriosus
Q25.2 Atresie der Aorta (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q25.3 Stenose der Aorta (angeboren) (OP / Med. CCL: 1,2,3 / 1,2)Supravalvuläre AortenstenoseExkl:: Angeborene Aortenklappenstenose (Q23.0)
Q25.4
Sonstige angeborene Fehlbildungen der AortaAneurysma des Sinus Vasalvae (rupturiert); Aneurysma (angeboren), Dilatation (angeboren), Aplasie sowie Fehlen der Aorta; Doppelter Aortenbogen [Gefässring der Aorta], Hypoplasie der Aorta; Persistenz der Gefässkonvolute im Bereich des Aortenbogens sowie rechter AortenbogenExkl:: Hypoplasie der Aorta bei hypoplastischem Linksherzsyndroms (Q23.4)
Q25.5 Atresie der A. pulmonalis (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q25.6 Stenose der A. pulmonalis (angeboren) (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)Supravalvuläre Pulmonalarterienstenose
Q25.7
Sonstige angeborene Fehlbildungen der A. pulmonalis (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)Aberrierende A. pulmonalis; Agenesie, Aneurysma, Anomalie, Hypoplasie der A. pulmonalis (angeboren); Pulmonales arteriovenöses Aneurysma
Q25.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der grossen Arterien
Q25.9 Angeborene Fehlbildung der grossen Arterien, nicht näher bezeichnet
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Q26.- ANGEBORENE FEHLBILDUNGEN DER GROSSEN VENEN
Q26.0 Angeborene Stenose der V. cava (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)Angeborene Stenose der V. cava (inferior) (superior)
Q26.1 Persistenz der linken V. cava superior (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.2 Totale Fehleinmündung der Lungenvenen (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.3 Partielle Fehleinmündung der Lungenvenen (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.4 Fehleinmündung der Lungenvenen, nicht näher bezeichnet (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.5 Fehleinmündung der Pfortader (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.6 Fistel zwischen V. portae und A. hepatica (angeboren) (OP / Med. CCL: 3,4 / 3)
Q26.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der grossen VenenAzygos-Kontinuation der V. cava inferior, Fehlen der V. cava (inferior) (superior), Persistenz der linken V. cardinalis posterior, Scimitar Anomalie
Q26.9 Angeborene Fehlbildung einer grossen Vene, nicht näher bezeichnetAnomalie der V. cava (inferior) (superior) o.n.A.
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35.8 TOTALKORREKTUR VON BESTIMMTEN ANGEBORENEN HERZFEHLERN
Bei Teilkorrektur eines Defektes [z.B. Korrektur eines Vorhofseptumdefektes bei einer Fallot-Tetralogie] – kodiere das spezifische Verfahren
35.83
Totale Rekonstruktion des Truncus arteriosusTotale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Konstruktion einer Pulmonal-arterie (mit Aorten-Homograft) (mit Prothese) platziert zwischen dem rechten Vorhof und den Arterien, welche die Lunge versorgen.Totale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Korrektur eines Ventrikelseptum-defektes (mit Prothese).Totale einzeitige Rekonstruktion des Truncus arteriosus mit oder ohne Ligatur der Verbindungen zwischen Aorta und Pulmonalarterie
38.8 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON GEFÄSSENClipping eines Blutgefässes. Ligatur eines Blutgefässes. Spaltung eines Blutgefässes. Verschluss eines Blutgefässes.Exkl:: Chirurgischer Verschluss der V. cava (38.7), Diejenige zur Chemoembolisation (99.25), Dieses zur Stillung einer (po-stoperativen) Blutung am Anus (49.95), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an den Tonsillen (28.7), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Harnblase (57.93), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Nase (21.00-21.09), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung an der Prostata (60.94), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung aus einem Schilddrüsengefäss (06.92), Dieses zur Stillung einer (postoperativen) Blutung nach vaskulärem Eingriff (39.41), Perkutane Katheterembolisation (99.29.–), Verschluss der V. spermatica einer Varikozoele (63.1), Verschluss von gastrischen Varizen (44.91), Verschluss von Gefässen eines Magen- oder Duodenalulkus (44.40-44.49), Verschluss von Meningealgefässen (02.13), Verschluss von Nebennierengefässen (07.43), Verschluss von Ösophagusvarizen (42.91)
38.80 Sonstiger chirurgischer Verschluss von Gefässen, Lokalisation n.n.bez.
MÖGLICHE CHOP-KODES
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38.84 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS DER AORTAAorta ascendens*. Aorta descendens*. Aortenbogen*
38.84.00 Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta, n.n.bez.
38.84.10 Sonstiger chirurgischer Verschluss der thorakalen Aorta
38.84.20 Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta abdominalis
38.84.99 Sonstiger chirurgischer Verschluss der Aorta, sonstige
38.85 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ANDEREN THORAKALEN GEFÄSSEN(A.) (V.) pulmonalis. A. innominata. V. brachiocephalica
38.85.00Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Gefässen, n.n.bez.
38.85.10 Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Arterien, n.n.bez.
38.85.11 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. subclavia [L]
38.85.12 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. pulmonalis
38.85.13 Sonstiger chirurgischer Verschluss des Truncus brachiocephalicus
38.85.19 Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Arterien, sonstige
38.85.20 Sonstiger chirurgischer Verschluss von thorakalen Venen, n.n.bez.
38.85.21 Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. cava superior
38.85.22 Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. pulmonalis
38.85.23 Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. subclavia [L]
38.85.28 Sonstiger chirurgischer Verschluss von sonstigen tiefen thorakalen Venen
38.85.29 Sonstiger chirurgischer Verschluss von thorakalen Venen, sonstige
38.85.99 Sonstiger chirurgischer Verschluss von anderen thorakalen Gefässen, sonstige
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38.86 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ABDOMINALEN ARTERIENA. umbilicalis. Exkl:: Aorta abdominalis (38.04)
38.86.00 Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Arterien, n.n.bez.
38.86.10 Sonstiger chirurgischer Verschluss von viszeralen Arterien, n.n.bez.
38.86.11 Sonstiger chirurgischer Verschluss des Truncus coeliacus
38.86.12 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. gastrica
38.86.13 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. hepatica
38.86.14 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. lienalis
38.86.15 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. renalis [L]
38.86.16 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. mesenterialis
38.86.17 Sonstiger chirurgischer Verschluss der A. iliaca [L]
38.86.19 Sonstiger chirurgischer Verschluss von viszeralen Arterien, sonstige
38.86.99 Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Arterien, sonstigePelvine Arterien
38.87 SONSTIGER CHIRURGISCHER VERSCHLUSS VON ABDOMINALEN VENENV. lienalis. V. portae. V. renalis
38.87.00 Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Venen, n.n.bez.
38.87.10 Sonstiger chirurgischer Verschluss von tiefen abdominalen Venen, n.n.bez.
38.87.11 Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. cava inferior
38.87.12 Sonstiger chirurgischer Verschluss der V. iliaca communis und V. iliacainterna [L]
38.87.19 Sonstiger chirurgischer Verschluss von tiefen abdominalen Venen, sonstigeV. iliaca externa
38.87.99 Sonstiger chirurgischer Verschluss von abdominalen Venen, sonstige
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VERGÜTUNGSBEISPIELE GEFÄSSPROTHESEN 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1
(Tage)UGVD2 (Tage
OGVD3 (Tage)
Kosten- gewicht
Erlös4 (CHF)
F14A
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre, mit äusserst schweren CC
15.2 4 31 3.466 34‘660.–
F14B
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ausser grosse rekonstruktive Eingriffe mit komplizierenden Prozeduren oder Revision oder komplexer Diagnose oder Alter < 3 Jahre
9.2 2 21 2.192 21‘920.–
F54Z
Komplexe oder mehrfache Gefässeingriffe ohne kom-plizierende Prozeduren, ohne Revision, ohne komplexe Diagnose, Alter > 2 Jahre oder mässig komplexe Ge-fässeingriffe mit kompli-zierender Diagnose, ohne äusserst schwere CC, ohne Rotationsthrombektomie
4.3 1 11 1.125 11‘250.–
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1 MVD = Mittlere Grenzverweildauer 4 Annahme Basisrate CHF 10’000.–2 UGVD = Untere Grenzverweildauer3 OGVD = Obere Grenzverweildauer
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DRG Bezeichnung MVD1 (Tage)
UGVD2 (Tage
OGVD3 (Tage)
Kosten- gewicht
Erlös4 (CHF)
F59AKomplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe mit äusserst schweren CC
12.5 3 27 2.331 23‘310.–
F59BKomplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, Alter < 16 Jahre
2.8 1 6 1.492 14‘920.–
F59C
Komplexe oder mässig komplexe Gefässeingriffe, beidseitige oder Kombinati-onseingriffe, Alter > 15 Jahre
2.8 1 7 0.916 9‘160.–
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VALVULOTOM / VENENSTRIPPERValvulotom oder Venenstripper sind heute Standardinstrumente zum atraumatischen Zerschneiden der Klappen der Vena saphena magna.
Insitucat®
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Venostrip®
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HÄUFIGE DIAGNOSEN
I83.- VARIZEN DER UNTEREN EXTREMITÄTENExkl:: Als Komplikation bei: Schwangerschaft (O22.0), Wochenbett (O87.8)
I83.0 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration (OP / Med. CCL: 1,2 / 1,2)Jeder Zustand unter I83.9 mit Ulzeration oder als ulzeriert bezeichnet, Ulcus varicosum (untere Extremität, jeder Abschnitt)
I83.1 Varizen der unteren Extremitäten mit Entzündung Jeder Zustand unter I83.9 mit Entzündung oder als entzündet bezeichnet. Stauungsdermatitis o.n.A.
I83.2 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration und Entzündung (OP/Med. CCL: 1,2 / 1,2) Jeder Zustand unter I83.9 mit Ulzeration und Entzündung
I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung Phlebektasie, Status varicosus, Variköse Venen der unteren Extremität [jeder Abschnitt] oder nicht näher bezeichnete Lokalisation
O22.- VENENKRANKHEITEN ALS KOMPLIKATION IN DER SCHWANGERSCHAFT
Exkl:: Aufgeführte Zustände als Komplikationen von Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft (O00-O07, O08.7) oder Geburt und Wochenbett (O87.-); Lungenembolie während der Gestationsperiode (O88.-)
O22.0 Varizen der unteren Extremitäten in der SchwangerschaftVarizen o.n.A. in der Schwangerschaft
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Kode
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38.5 LIGATUR UND STRIPPING VON VARIZENExkl: Ligatur von gastrischen Varizen (44.91), Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91)
38.50 Ligatur und Stripping von Varizen, Lokalisation n.n.bez.
38.51 Ligatur und Stripping von intrakraniellen Varizen
38.52 Ligatur und Stripping von anderen Varizen an Kopf und Hals [L]V. jugularis
38.53 Ligatur und Stripping von Varizen der oberen Extremität [L]V. axillaris, V. brachialis, V. radialis, V. ulnaris
38.55Ligatur von thorakalen VarizenV. cava superior, V. innominata, V. pulmonalis, V. subclaviaExkl: Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91)
38.57Ligatur und Stripping von abdominalen VarizenV. cava inferior, V. iliaca, V. portae, V. renalis, V. splenicaExkl: Ligatur von gastrischen Varizen (44.91), Ligatur von Ösophagusvarizen (42.91)
38.59 LIGATUR UND STRIPPING VON VARIZEN DER UNTEREN EXTREMITÄT
V. femoralis, V. poplitea, V. tibialis
38.59.00 Ligatur und Stripping von Varizen der unteren Extremität, n.n.bez.
38.59.10 Ligatur, Exzision und Stripping von Varizen und Vv. perforantes der unteren Extremität (als selbstständiger Eingriff) [L]
38.59.20 Crossektomie und Stripping von Varizen der unteren Extremität, n.n.bez. [L]
38.59.21 Crossektomie und Stripping, V. saphena magna [L]Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping
38.59.22 Crossektomie und Stripping, V. saphena parva [L]Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping
38.59.23 Crossektomie und Stripping, Vv. saphenae magna et parva [L] Inkl: Konvolutektomie und Unterbindung der Vv. perforantes, Crossektomie und Teilstripping
38.59.30 (Isolierte) Crossektomie, n.n.bez. [L]
38.59.31 (Isolierte) Crossektomie, V. saphena magna [L]
38.59.32 (Isolierte) Crossektomie, V. saphena parva [L]
38.59.33 (Isolierte) Crossektomie, Vv. saphena magna et parva [L]
38.59.99 Ligatur und Stripping von Varizen der unteren Extremität, sonstige [L]
MÖGLICHE CHOP-KODES
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VERGÜTUNGSBEISPIELE VALVULOTOM / VENENSTRIPPER 2017 SwissDRG 6.0DRG Bezeichnung MVD1
(Tage)UGVD2 (Tage
OGVD3 (Tage)
Kosten- gewicht
Erlös4 (CHF)
F39A
Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmtem beidseitigen Eingriff mit Ulze-ration oder mit schweren CC
3.3 1 9 0.891 8‘910.–
F39BUnterbindung und Stripping von Venen mit bestimmtem beidseitigem Eingriff
2.1 1 4 0.696 6‘960.–
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LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN
BASISRATE / BASISFALLWERT (BASERATE)Die Basisrate bezeichnet den Betrag, der im DRG-System für einen Behandlungsfall bezahlt wird, dessen Kostengewicht 1.0 beträgt. Die Basisrate wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leis-tungserbringer) festgelegt und ist kantonal unterschiedlich.
CC (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY)Komplikationen und / oder Komorbidität
CCL (COMPLICATION AND / OR COMORBIDITY LEVEL)Schweregrad einer (Neben-) Diagnose: Es wird unterschieden zwischen operativer(OP) und medizinischer CCL.
CHOP 2017Schweizerische Operationsklassifikation: Wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet.
DRG (DIAGNOSIS RELATED GROUP)Diagnosebezogene Fallgruppe
ICD-10-GM VERSION 2016International statistical Classification of Diseases and related health problems (10. Revision, German Modification): Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und ver-wandter Gesundheitsproblem wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt.
FALLPAUSCHALENKATALAOGDie berechneten Kostengewichte pro DRG sowie weitere DRG-bezogene und abrechnungs- relevante Daten sind dem sogenannten Fallpauschalenkatalog zu entnehmen.
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GRENZVERWEILDAUERDurch die Grenzverweildauer wird für jede DRG die normalen Aufenthaltsdauer des gegebenen Krankheitsbildes definiert. Diese Werte basieren auf den Referenzdaten der Netzwerkspitäler. Die untere Grenzverweildauer (UGVD) sowie die obere Grenzverweildauern (OGVD) können dem Fallpauschalenkatalog entnommen werden.
GROUPERDie Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimmten DRG erfolgt über die Gruppierungs-software «Grouper». Der Klassifizierungsalgorithmus basiert auf den medizinisch-administrativen Falldaten.
HAUPTDIAGNOSEDie Hauptdiagnose ist definiert als derjenige Zustand, welcher am Ende des stationären Aufent-haltes feststeht respektive Hauptanlass für die Behandlung / Untersuchung des Patienten war.
KOSTENGEWICHT (COST WEIGHT, CW)Jeder DRG wird ein empirisch ermitteltes, relatives Kostengewicht zugeordnet, das den durch-schnittlichen Behandlungsaufwand der betreffenden Fallgruppe beschreibt. Die Kostengewichte werden in der Regel jährlich an Hand von aktualisierten Daten neu berechnet. Die berech neten Kostengewichte pro DRG sind ersichtlich aus dem sogenannten Fallpauschalenkatalog von SwissDRG.
KVGKrankenversicherungsgesetz
MVD (MITTLERE VERWEILDAUER)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
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NEBENDIAGNOSEEine Nebendiagnose ist definiert als Krankheit / Beschwerde, welche entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des stationären Aufenthaltes entwickelt. Aus den kodierten Nebendiagnosen errechnet der Grouper den Gesamtschweregrad eines Patienten, welcher ein Kriterium für die Zuordnung in eine höher bewertete SwissDRG-Fallpauschale sein kann.
OGVD (OBERE GRENZVERWEILDAUER)Erster Belegungstag, an dem ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
PCCL (PATIENT CLINICAL COMPLEXITY LEVEL)Ist ein nach einer mathematischen Formel berechneter ganzzahliger Wert zwischen 0 (keine CC) und 4 (äusserst schwere CC). Er bezeichnet den patientenbezogenen Gesamtschweregrad in der DRG.
SWISSDRG (SWISS DIAGNOSIS RELATED GROUPS)Ein spezifisch auf die Schweiz angepasstes Patientenklassifikationssystem zur aufwandsbe- zogenen Zusammenfassung (Fallpauschalen) für stationäre akutsomatische Spitalleistungen. Das SwissDRG Case-Mix-Office ist verantwortlich für die Tarifstruktur und deren Anwendung.
UGVD (UNTERE GRENZVERWEILDAUER)Erster Belegungstag, an dem ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
LEGENDE UND ERLÄUTERUNGEN
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B. Braun Medical AG | Aesculap | Seesatz 17 | 6204 SempachTel. 0848 83 00 22 | Fax 0800 83 00 21 | www.bbraun.ch
AESCULAP® – a B. Braun brand