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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum 09-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 22.11.2013 Rundschreiben 9/2013 Themen 1. Kodierleitfaden 2014 2 2. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 3 DRG-Update 3 PKMS-Update 3 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 3 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 4 3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) 4 4. Zwischenergebnis der Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen 4 Flächendeckende Versorgung 4 Qualität, Qualität, Qualität… 4 Investitionsfonds – die neue Abwrackprämie? 5 Finanzierungsfragen zunächst nicht gelöst 5 Entscheidung nicht durch die Parteispitzen 5 Kompromiss verkündet 5 Liebe Mitglieder, die Koalitionsverhandlungen laufen „auf vollen Touren“. Dies gilt auch für die Arbeitsgruppe Ge- sundheit, deren Mitglieder wir im letzten Rundschreiben vorgestellt haben. Ob letztlich die Ergeb- nisse von Koalitionsverhandlungen wirklich von Bedeutung sind, mag dahingestellt bleiben. Jeden- falls sind viele Punkte, die in den Vereinbarungen vergangener Koalitionen standen, anschließend nicht umgesetzt worden. Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Rundschreiben 9/2013 Themen - GKinD: GKind09-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 22.11.2013 Rundschreiben 9/2013 Themen 1. Kodierleitfaden 2014

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

09-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 22.11.2013

Rundschreiben 9/2013

Themen

1. Kodierleitfaden 2014 2 2. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 3

DRG-Update 3 PKMS-Update 3 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 3 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 4

3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) 4 4. Zwischenergebnis der Arbeitsgruppe Gesundheit für die

Koalitionsverhandlungen 4 Flächendeckende Versorgung 4 Qualität, Qualität, Qualität… 4 Investitionsfonds – die neue Abwrackprämie? 5 Finanzierungsfragen zunächst nicht gelöst 5 Entscheidung nicht durch die Parteispitzen 5 Kompromiss verkündet 5

Liebe Mitglieder,

die Koalitionsverhandlungen laufen „auf vollen Touren“. Dies gilt auch für die Arbeitsgruppe Ge-

sundheit, deren Mitglieder wir im letzten Rundschreiben vorgestellt haben. Ob letztlich die Ergeb-

nisse von Koalitionsverhandlungen wirklich von Bedeutung sind, mag dahingestellt bleiben. Jeden-

falls sind viele Punkte, die in den Vereinbarungen vergangener Koalitionen standen, anschließend

nicht umgesetzt worden.

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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GKinD-Rundschreiben 9/2013, Seite 2

Geplante Sitzungen des Deutschen Bundestages müssen angesichts der noch nicht abgeschlosse-

nen Verhandlungen der potentiellen Koalitionäre abgesagt werden. Das gilt auch für die Sitzungs-

woche Anfang Dezember. Und so kommt es, dass unser für den 05.12. vorgesehene Parlamentari-

sche Abend leider auf Januar oder Februar 2014 verschoben werden muss.

Aber die Welt dreht sich weiter – trotz Koalitionsverhandlungen. Das gilt auch für die „Kranken-

hauswelt“. Die neuen Diagnose-/ Prozedurenkataloge und die Kodierrichtlinien 2014 liegen vor -

Basis für die Abrechnung ab 01.01.2014. Grund genug für unsere verbändeübergreifende DRG-

Arbeitsgruppe, einen neuen Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin für 2014 aufzulegen:

1. Kodierleitfaden 2014

Der Versand des neuen Kodierleitfadens ist für Ende Januar 2014 geplant. Wir bitten hierfür

um Vorbestellung bis zum Jahresende. Später eingehende Bestellungen werden für den Di-

rektversand möglicherweise nicht berücksichtigt und können dann nur zeitverzögert geliefert

werden.

Der neue Kodierleitfaden wird unter Berücksichtigung der Deutschen Kodierrichtlinien 2014,

des OPS 2014 und die ICD-10-GM 2014 voraussichtlich ab der 4. Kalenderwoche 2014 – in

Abhängigkeit von der Freigabe des DRG-Katalogs 2014 und der Definitionshandbücher - aus-

geliefert. Sämtliche Kapitel wurden angepasst bzw. komplett neu bearbeitet.

Der Preis beträgt wie im letzten Jahr für GKinD-Mitglieder 21,50 € und für Nichtmitglieder

31,50 € zzgl. MwSt. und Versandkosten. Das Bestellformular ist als Anlage 1 beigefügt.

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GKinD-Rundschreiben 9/2013, Seite 3

2. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen

DRG-Update

Den Termin für das nächste DRG-Update möchten wir hiermit ankündigen. Dieses wird von

Frau Dr. Nicola Lutterbüse und Herrn Dr. Martin Meyer durchgeführt und wiederum durch ei-

nen Block „Medizinischer Dienst und Prüfung“ ergänzt. Bitte melden Sie sich bis zum Ende

diesen Jahres mit dem beigefügten Anmeldeformular an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und

Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Datum: 23. Januar 2014

Uhrzeit: 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof

Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse, Herr Dr. Martin Meyer

Kontakt: GKinD e.V. Christiane Schneider

[email protected]

Fon (030) 60984281

Fax (030) 60984283

Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 2.

PKMS-Update

Ebenfalls bieten wir im nächsten Jahr ein PKMS-Update an. Hierzu bitten wir die Teilnehmer

wieder, ihre eigenen Praxiserfahrungen mit einzubringen und im Vorfeld evtl. MDK-

Erfahrungen zur Verfügung zu stellen, damit diese für die Veranstaltung vorbereitet werden

können.

Datum: 28. Januar 2014

Uhrzeit: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof

Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse

Kontakt: GKinD e.V. Christiane Schneider

[email protected]

Fon (030) 60984281

Fax (030) 60984283

Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 3.

Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klini-

schen Alltag

Datum: 22. und 23. Mai 2014

Ort: Eisenach, STEIGENBERGER Hotel Thüringer Hof

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GKinD-Rundschreiben 9/2013, Seite 4

Schwerpunktthemen werden neben den Berichten zur Arbeit der GKinD der G-BA-Beschluss

Früh- und Reifgeborene, ein Modellprojekt sektorenübergreifendes Case-Management, Prü-

fungsschwerpunkte und Auffälligkeiten bei MDK-Prüfungen in Kinderkliniken/-abteilungen

sowie Ethikkommission in der Kinderklinik sein.

Das Programm finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.

„Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl

Datum: 30. November 2013

Siehe dazu unser Sonderrundschreiben 2/2013 vom 27.06.2013 sowie die letzten Rund-

schreiben. Wir haben bereits einige Rückmeldungen erhalten. Machen Sie mit! In der Anlage 4

finden Sie noch einmal das Teilnahmeformular.

3. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

Zwischenzeitlich ging ein Antwortschreiben des BMG auf unsere Schreiben vom 27.06. und

01.08.2013 ein. Das Antwortschreiben und unsere Reaktion darauf ist als Anlage 5 zu Ihrer

Information beigefügt.

4. Zwischenergebnis der Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen

Die Verhandlungsergebnisse der Arbeitsgruppe Gesundheit – Pflege mit Stand 18.11.2013;

23:08 Uhr, finden Sie in der Anlage 6, auf den Seiten 3 bis 6 die Ergebnisse zur Krankenhaus-

versorgung.

Flächendeckende Versorgung

Die Tatsache, dass das Kapitel Krankenhausversorgung mit dem Satz „Eine flächendeckende

Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge“ einge-

leitet wird, macht die Bedeutung dieser Aussage deutlich. Auch scheint es zu diesem Punkt

keinerlei Dissens zu geben.

Es soll nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen die wohnortnahe

Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Krankenhäuser in strukturschwa-

chen Regionen sollen ihren Versorgungsauftrag wahrnehmen können.

Wie dies definiert und umgesetzt werden soll, verrät uns die Arbeitsgruppe leider noch nicht.

Die Vermutung liegt nahe, dass es dazu wohl noch keine konkreten Vereinbarungen gibt.

Dies gilt natürlich erst recht für die wohnortnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

In diesem Zusammenhang wurde aber immer wieder öffentlich das Thema „Sicherstellungszu-

schlag“ diskutiert.

Qualität, Qualität, Qualität…

Das Wort Qualität wird im Vereinbarungstext geradezu inflationär verwendet. In Fachkreisen

ist eine gewisse Verärgerung darüber zu spüren, denn es entsteht in der Tat der Eindruck, als

habe bisher zum Thema Qualität im Krankenhaus nichts stattgefunden.

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GKinD-Rundschreiben 9/2013, Seite 5

Es gipfelt dann in der Vorstellung, durch ein weiteres neu zu gründendes Qualitätsinstitut

sektorenübergreifend Routinedaten zu sammeln, auszuwerten und einrichtungsbezogen zu

veröffentlichen.

An dieser Stelle hört das Verständnis der meisten Fachleute auf angesichts der bereits existie-

renden Institute.

Investitionsfonds – die neue Abwrackprämie?

Angesichts der Mittel, die vor einigen Jahren zur Stärkung der Autoindustrie zur Verfügung

gestellt wurden, ist die Absicht von Union und SPD, einen 500-Millionen-Euro-Fonds zur Um-

wandlung von Kliniken zu schaffen, schon bezeichnend für die Sicht der Politik auf die Kran-

kenhäuser.

Den Kommunen und Kreisen soll mit diesem „Investitionsfonds“ geholfen werden, Kranken-

häuser zum Beispiel in Altenheime oder medizinische Versorgungszentren umzuwandeln.

Dem Überangebot an Krankenhäusern, die keine wirtschaftliche Perspektive haben, soll entge-

genwirkt werden.

Der Geldtopf soll aus Mitteln des Gesundheitsfonds finanziert werden und mit bis zu 50 Pro-

zent Umstrukturierungen von Krankenhäusern mitfinanzieren.

Nachdem der Investitionsfonds zwischenzeitlich von der CSU abgelehnt wurde, haben nun alle

Fraktionen zugestimmt. Hintergrund ist wohl die Tatsache, dass in die Planungshoheit der

Länder nicht eingegriffen wird, sondern der Fonds jetzt ähnlich, wie ein Konjunkturprogramm

verwaltet werden soll.

Finanzierungsfragen zunächst nicht gelöst

Die Arbeitsgruppe konnte sich zunächst nicht auf ein Finanzierungskonzept einigen. Weder

bei der Pflege- noch bei der Krankenversicherung kam es zu einer Einigung bei der Finanzie-

rung.

Streitpunkt zwischen Union und SPD war vor allem die Frage, ob es in Zukunft weiter die ein-

kommensunabhängigen Zusatzbeiträge geben soll. Die SPD lehnte dies ab und wollte auch

gerne wieder zur komplett paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

zurückkehren.

Die Union sah dies anders. Die pauschalen Zusatzbeiträge hätten sich bewährt und sollten

bleiben. Sie hielt auch daran fest, dass der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben bleibt.

Die Bürgerversicherung ist aber offensichtlich vom Tisch.

Entscheidung nicht durch die Parteispitzen

Dann war zu vernehmen, dass der Streit über zentrale Finanzierungsfragen in der Gesund-

heitspolitik doch nicht, wie ursprünglich von Spahn und Lauterbach vorgeschlagen, von den

Parteispitzen entschieden werden soll.

Nach der Koalitionsrunde am 21.11.2013 wurde verkündet, dass beide weiter an einem Kom-

promiss arbeiten sollen.

Kompromiss verkündet

Am Freitag kam dann doch noch die Entwarnung. Die beiden Chefunterhändler verkündeten

gemeinsam den Kompromiss zur Finanzierung.

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GKinD-Rundschreiben 9/2013, Seite 6

Es ist ein für alle gesetzlichen Krankenkassen gültiger Beitragssatz vorgesehen und zwar i.H.v.

14,6 Prozent. Die Anteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder paritätisch sein.

Ein neuer Zusatzbeitrag, der allein von den Arbeitnehmern aufzubringen wäre, wird nicht für

alle Versicherten einer Kasse gleich hoch sein, sondern zukünftig als prozentualer Satz von

ihrem beitragspflichten Einkommen berechnet.

Über weitere Details werden wir Sie informieren, sobald diese bekannt sind.

Jochen Scheel

Geschäftsführer

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Anlage 1

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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GKinD e.V.

Geschäftsstelle

Tannenstraße 15

57290 Neunkirchen

Tel. 030 / 60984-281

Fax 030 / 60984-283

Email: [email protected]

Bestellung Kodierleitfaden der Kinder- und Jugendmedizin Version 2014 der verbände-

übergreifenden Arbeitsgruppe DRG der GKinD

Hiermit bestelle ich den Kodierleitfaden für die Kinder- und Jugendmedizin Version 2014,

unter Berücksichtigung der Deutschen Kodierrichtlinien Version 2014, des OPS Version 2014

und des ICD-10-GM Version 2014, sämtliche Kapitel wurden angepasst bzw. komplett neu

bearbeitet.

Die Lieferung erfolgt ab 4. KW 2014.

Anzahl

Exemplare á 21,50 € zuzügl. Versandkosten und MwSt für Mitglieder

bzw. á 31,50 € zuzügl. Versandkosten und MwSt. für Nichtmitglieder

Name, Vorname

□ Mitglied □ Nichtmitglied

Krankenhaus

Strasse Nr.

PLZ Ort

Telefon Telefax

E-Mail Adresse für Kommunikation

............................................................................

Datum, Unterschrift

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Anlage 2

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Anmeldung „DRG-Update“ am 23. Januar 2014

Sehr geehrte Frau Schneider,

hiermit melde ich mich verbindlich zum DRG-Update am 23. Januar 2014 von 11.00 Uhr bis

16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.

Die Kosten betragen 320,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer bei einer Mindestteil-

nehmerzahl von 10 Personen.

Mir ist bekannt, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangs-

datum berücksichtigt werden.

Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift

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Anlage 3

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Anmeldung „PKMS-Update“ am 28. Januar 2014

Sehr geehrte Frau Schneider,

hiermit melde ich mich verbindlich zum PKMS-Update am 28. Januar 2014 von 12.00 Uhr bis

16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.

Die Kosten betragen 120,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer.

Mir ist bekannt, dass dieses Treffen nur bei ausreichend hoher Teilnehmerzahl stattfindet

und die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt

werden.

Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift

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Anlage 4

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Teilnahme an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am

30.11.2013

Ja, wir wollen an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am 30.11.2013

teilnehmen.

Bitte senden Sie Unterlagen, Hinweise, Pressetexte etc. an folgende/n Ansprechpartner/in:

Name Ansprechpartner/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift

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Anlage 5

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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B u n d e s m i n i s t e r i u m f ü r G e s u n d h e i t

B u n d e s m i n i s t e i i u m f ü r G e s u n d h e i t , 5 3 1 0 7 B o n n

G e s e l l s c h a f t d e r Kinderkrankenhäuser u n d K i n d e r a b t e i l u n g e n i n D e u t s c h l a n d e . V . G K i n D e . V . H e r r n J o c h e n S c h e e l Tannenstraße 1 5 5 7 2 9 0 N e u n k i r c h e n

ANGEGANGEN 2 5. O k t . 2013

GKinD e.V

REFERAT

BEARBEITET VON

2 1 5 D r . G a b r i e l e K l e v e r - D e i c h e r t

HAUSANSCHRIFT Rochusstraße 1 , 5 3 1 2 3 B o n n POSTANSCHRIFT 5 3 1 0 7 B o n n

TEL + 4 9 ( 0 ) 2 2 8 9 9 4 4 1 - 2 1 6 3 FAX + 4 9 ( 0 ) 2 2 8 9 9 4 4 1 - 4 9 2 1

E-MAIL g a b r i e l e . k l e v e r - d e i c h e r t @ b m g . b u n d . d e INTERNET w w w . b u n d e s g e s u n d h e i t s m i n i s t e r i u m . d e

B o n n , 2 4 . O k t o b e r 2 0 1 3 AZ 2 1 5 - 2 0 6 0 0 / 0 0 1

Ihre Schreiben vom 27. Juni und 1. August 2013

S e h r g e e h r t e r H e r r S c h e e l ,

für I h r e o . g . S c h r e i b e n , i n d e n e n S i e e i n e G e s e t z e s i n i t i a t i v e z u r R e g e l u n g d e r F i n a n z i e r u n g v o n

M e h r k o s t e n d u r c h d i e v o m G e m e i n s a m e n B u n d e s a u s s c h u s s b e s c h l o s s e n e Qualitätssicherungs-

R i c h t l i n i e Früh- u n d N e u g e b o r e n e r ( Q F R - R L ) f o r d e r n , d a n k e i c h I h n e n . A n g e s i c h t s i n t e r n e n A b ­

s t i m m u n g s b e d a r f s z u d e r a u f g e w o r f e n e n F r a g e b i t t e i c h u m Verständnis dafür, d a s s i c h I h n e n

e r s t j e t z t a n t w o r t e .

D i e v o n I h n e n v e r t r e t e n e P o s i t i o n , d a s s d e r B e s c h l u s s d e r Q F R - R L M e h r k o s t e n für d i e L e i s t u n g s ­

e r b r i n g e r v e r u r s a c h t , d i e a u f d e r G r u n d l a g e d e r g e l t e n d e n Vergütungsregelungen d u r c h d i e K o s ­

tenträger n i c h t r e f i n a n z i e r t w e r d e n , w i r d n i c h t v o n a l l e n B e t e i l i g t e n g e t e i l t . D a b e i w i r d i n s b e ­

s o n d e r e d a r a u f h i n g e w i e s e n , d a s s d i e i n d e r R i c h t l i n i e f o r m u l i e r t e n g e n e r e l l e n A n f o r d e r u n g e n

b e r e i t s h e u t e erfüllt s e i n müssen. H i n z u k o m m t , d a s s n a c h u n s e r e r K e n n t n i s d i e Häuser mögli­

c h e K o n s e q u e n z e n über d i e e r f o r d e r l i c h e P e r s o n a l b e s e t z u n g n a c h I n k r a f t t r e t e n d e r R e g e l u n g i n

i h r e m U m f a n g häufig n i c h t z u t r e f f e n d b e r e c h n e n .

V o r d i e s e m H i n t e r g r u n d i s t z u prüfen, o b u n d i n w i e w e i t F i n a n z i e r u n g s p r o b l e m e z u e r w a r t e n

s i n d u n d w e l c h e Lösungsmöglichkeiten g g f . b e s t e h e n . D a z u h a t s i c h d a s B M G m i t d e r B i t t e a n d i e

S e l b s t v e r w a l t u n g s p a r t n e r a u f B u n d e s e b e n e g e w a n d t , d a s I n s t i t u t für d a s E n t g e l t s y s t e m i m K r a n ­

k e n h a u s k u r z f r i s t i g m i t d i e s e r Prüfung z u b e a u f t r a g e n . K o n k r e t s i n d A n a l y s e n z u d e n d i e e i n ­

schlägigen L e i s t u n g e n e r b r i n g e n d e n E i n r i c h t u n g e n durchzuführen u n d d i e K o s t e n s t r u k t u r e n

d e r Krankenhäuser z u e r m i t t e l n , d i e d i e i n d e r Q F R - R L g e f o r d e r t e n P e r s o n a l a n f o r d e r u n g e n e r -

D i e n s t g e b ä u d e B o n n - D u i s d o r f , Rochusstraße 1 : B u s h a l t e s t e l l e R o c h u s s t r . / B u n d e s m i n i s t e r i e n ( 6 0 8 , 6 0 9 , 8 0 0 , 8 4 5 ) D i e n s t g e b ä u d e B o n n - D u i s d o r f , Hei lsbachstraße 1 8 : B a h n h o f B o n n - D u i s d o r f , c a . 5 M i n . F u ß w e g ( B n . - H b f . : G l e i s 5 , R B 2 3 R i c h t u n g E u s k i r c h e n )

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S e i t e 2 v o n 2 füllen. I n Abhängigkeit v o n d e n E r g e b n i s s e n d e r A n a l y s e n i s t d i e K o s t e n k a l k u l a t i o n g g f . a n z u p a s ­

s e n .

A u s S i c h t d e s B u n d e s m i n i s t e r i u m s für G e s u n d h e i t m u s s e s Z i e l a l l e r B e t e i l i g t e n s e i n , b i s z u m A b ­

l a u f d e r i n d e r Q F R - R L v o r g e s e h e n e n Übergangsfrist e i n e s a c h g e r e c h t e F i n a n z i e r u n g e i n e r r i c h t ­

l i n i e n k o n f o r m e n V e r s o r g u n g z u gewährleisten.

M i t f r e u n d l i c h e n Grüßen

I m A u f t r a g

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum2013_11_05_V.docx Jochen Scheel

Dr. Nicola Lutterbüse 030.60984280 0941.2983668

030.60984283 [email protected] [email protected]

05.11.2013

G-BA-Beschluss zur Richtlinie für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen vom 20.06.2013

Sehr geehrter Herr Rau,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben in o.g. Angelegenheit vom 24.10.2013.

Sehr erfreulich ist Ihre abschließende Anmerkung, dass es aus Sicht des Bundesministeriums Ziel aller Beteiligten sein muss, bis zum Ablauf der Übergangsfrist eine sachgerechte Finanzierung ei-ner richtlinienkonformen Versorgung zu gewährleisten.

Gerne möchten wir einige Passagen Ihres Schreibens zum Anlass nehmen, Ihnen nachstehend zu-sätzliche Informationen und Anmerkungen zur Verfügung zu stellen und bitten gleichzeitig um Nachsicht, falls es sich um bereits bekannte Sachverhalte handeln sollte.

1. Vorbemerkungen

Die konkrete jeweilige Anzahl der Perinatalzentren Level 1 und Level 2 in der Bundesrepublik ist nach unserem Kenntnisstand nicht bekannt. Aus den Qualitätssicherungsprogrammen wird eine Gesamtzahl zwischen 150 und 200 abgeleitet. Da nach unserem Informationsstand auch die GKV nicht flächendeckend überprüft haben, inwieweit bis dato die G-BA-Kriterien von Perinatalzentren Level 1 und Level 2 erfüllt werden, dürften auch dort keine genaue Anzahl mit Unterscheidung nach Level vorliegen.

Man kann also davon ausgehen, dass max. 10% der bundesdeutschen Krankenhäuser ein Perina-talzentrum Level 1 oder Level 2 betreiben.

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Jochen Scheel Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Herrn RegDir Ferdinand Rau Referat 215 Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1 53123 Bonn

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2

2. Anforderungen müssen bereits heute erfüllt sein

„Generelle Anforderungen“ müssen erfüllt sein. Das trifft auf die Anforderungen der Richtlinie zu, die bereits längere Zeit gelten. Hier geht es aber um neu hinzugekommene Anforderungen / Fest-legungen.

Im Rahmen einer Datenabfrage bei unseren Mitgliedseinrichtungen konnten wir bisher feststellen, dass derzeit keine Einrichtung die ab 01.01.2017 verbindliche Personalquote im Pflegedienst von 1:1 bei Intensivbehandlung und 1:2 bei Intensivüberwachung erfüllt.

Dass der G-BA davon ausgeht, dass diese bereits heute zu erfüllen sind, aber eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 gewährt, ist bekannt.

Offensichtlich war dem G-BA klar, dass eine Übergangsfrist bei der Formulierung des Beschlusses nötig sein würde, weil die derzeitige Personalausstattung in Deutschlands Neonatologien die An-forderungen nicht erfüllen. Aber wie die Personalausstattung derzeit wirklich ist, war dem G-BA anscheinend wohl nicht bekannt.

3. Häufig nicht zutreffende Berechnung der erforderlichen Personalbesetzung

Woher Sie Ihre Kenntnis einer häufig nicht zutreffenden Berechnung der erforderlichen Personal-besetzung haben, können wir nicht beurteilen.

Wir erlauben uns daher, im Folgenden unsere Berechnungsmethode zu beschreiben und erbitten dazu Ihren Kommentar, falls sie unzutreffend sein sollte.

Ausgangslage

Ausgangslage unserer Datenabfrage sind Kostendaten und Angaben zu Vollkräften und Kopfzah-len, die sich nur auf die Neonatologie beziehen dürfen, also auf den Anteil der mit Neonaten be-legten Intensivtherapie- und Intensivüberwachungsplätze. Wenn beispielsweise in einem Perinatal-zentrum eine gemischte Station mit Betten der pädiatrischen Intensivmedizin betrieben wird, dür-fen die Kosten- und Stellenanteile für die pädiatrische Intensivstation nicht enthalten sein. Glei-ches gilt selbstverständlich für andere Mischformen.

Damit gehen wir bei der Bewertung des Mehrbedarfs von bereinigten Daten der Intensivstationen aus.

Ermittlung der Tage mit intensivbehandelten und intensivüberwachten Frühgeborenen

Grundlage für die Ermittlung sind die Berechnungstage aus 2012, differenziert nach Intensivbe-handlung und Intensivüberwachung. Als Kriterien für diese Unterscheidung wurden die als Anlage 1 beigefügten Hinweise zur Verfügung gestellt, auf die der G-BA in den tragenden Gründen zum Beschluss vom 20.6.2013 verwiesen hat.

Erläuterung der konkreten VK-Bedarfsermittlung im Pflegedienst an einem Beispiel

Wir haben ein mittleres Perinatalzentrum Level 1 zugrunde gelegt mit 3.500 Tagen Intensivbe-handlung und 3.000 Tagen Intensivüberwachung. Der Personalbedarf ermittelt sich wie folgt (die zugrundeliegende Excel-Datei ist als Anlage 2 zur gfl. Prüfung beigefügt):

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Nach dieser üblichen Berechnungsmethode ergibt sich ein Vollkräftebedarf für intensivbehand-lungsbedürftige und intensivüberwachte Frügeborene von 82,79 Vollkräften im Pflegedienst. Da-von müssen mindestens 33,12 die erforderliche Fachweiterbildung nachweisen.

Hinzu kommt der Personalbedarf für die sog. „anderen Frühgeborenen“ im Perinatalzentrum, für die weder die Kriterien für intensivbehandelte noch diejenigen für intensivüberwachte Frühgebore-ne zutreffen. Für diese Patienten existiert kein aufgrund eines G-BA-Beschlusses verbindlicher Personalschlüssel.

Aus Praktikabilitätsgründen haben wir bei dieser Betrachtung auf den Berechnungstag und nicht die Behandlung / Schicht abgestellt. Bitte geben Sie uns einen Hinweis, falls Sie die Berechnungs-methode für unzutreffend halten sollten.

Durchschnittsbetrachtung

Bitte beachten Sie, dass es sich bei obiger Berechnung um eine Durchschnittsbetrachtung handelt. In der Praxis sind die Perinatalzentren natürlich nicht gleichmäßig ausgelastet, sondern müssen mit enormen Belegungsschwankungen rechnen. Diese enormen Belegungsschwankungen erfor-dern eine sehr flexible Personaleinsatzplanung, die aber nur möglich ist, wenn Personal zusätzlich im Ruf-Bereitschaftsdienst zur Verfügung steht, um z.B. bei einer unvorhergesehenen Mehrlings-geburt rechtzeitig die zusätzlichen Mitarbeiter/innen vor Ort verfügbar zu haben.

Die sich daraus ergebenden Zusatzkosten haben wir in unseren Berechnungen bisher nicht be-rücksichtigt.

Kosten pro Vollkraft

Bei der Ermittlung der Kosten pro Vollkraft (Brutto-AG-Kosten) ergibt sich derzeit (es gehen wei-terhin noch Daten ein) ein Durchschnittswert über alle bisher an der Datenerhebung teilgenomme-nen Häuser i.H.v. 53.342 € (Ist-Kosten 2012). Dieser Wert ist realistisch angesichts der Fachkraft-quote (ausschließlich Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit einem hohen Fachweiter-bildungsanteil und i.d.R. mit einem gegenüber dem Durchschnitt etwas höheren Lebensalter).

VK-Ermittlung für Schichtbesetzungen

1. Ermittlung Jahresarbeitsstunden netto pro VK

Jahresarbeitstage 250 Beispiel NRW (Wert aus Arbeitsblatt Jahresarbeitstage BL 2013 übernehmen)Tarifl. Arbeitszeit pro Tag 7,7 (hier ggf. abweichende tägliche tarifl. Arbeitszeit eintragen)Jahresarbeitsstunden brutto pro VK 1.925,0Ausfallzeit (Urlaub, Krankheit etc.) 20% hier evt. abweichende Ausfallzeiten eingebenJahresarbeitsstunden netto pro VK 1.540,0

2. Ermittlung der zu besetzenden Arbeitsstunden

Bezeichnung Berechnungstage (Ist-Daten des

Hauses eintragen)

Schichtbesetzung Faktor Stunden pro Tag incl. 30 Min.

Übergabe

Zeitbedarf in Stunden

Intensivtherapie 3.500 1:1 1 25,5 89.250,0Intensivüberwachung 3.000 1:2 0,5 25,5 38.250,0Gesamt 6.500 127.500,0

3. VK-Bedarf

Notwendige VK 82,79

Quote Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ Level 1

40%

Erforderl. VK mit Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ bei Level 1

33,12

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Mehrkosten für die Erfüllung der Fachweiterbildungsquote

Die Mehrkosten für die Ausbildung von 40% der zusätzlichen Fachkräfte zu Fachschwestern und -pflegern sind in den Berechnungen noch nicht enthalten. Dazu ermitteln wir derzeit noch die durchschnittlichen Ausbildungskosten.

4. Prüfung durch das InEK

Sie haben sich an die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene gewandt mit der Bitte, das Insti-tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kurzfristig mit der Prüfung zu beauftragen, in-wieweit Finanzierungsprobleme zu erwarten sind.

Kostendaten

Nach unserem Informationsstand verfügt das InEK über detaillierte Kalkulationsdaten aus den Kal-kulationshäusern (244 Häuser nach Angabe im Abschlussbericht über das DRG-System 2013).

Dies ist eine Stichprobe aus rd. 10% aller bundesdeutschen Krankenhäuser. Bei einem Anteil von 10% Krankenhäusern mit Perinatalzentren Level 1 oder 2 verfügt das InEK wahrscheinlich über für diese Fragestellung verwertbare Kostendaten von 1% aller Krankenhäuser, also max. aus 20 Peri-natalzentren.

Die Repräsentativität dieser Datenbasis sollte man also nicht überbewerten.

Ob ein Kalkulationshaus ein Perinatalzentrum Level 1 oder Level 2 betreibt, ergibt sich weder di-rekt aus den Kalkulationsdaten noch aus den § 21 Daten und müsste ggf. zusätzlich ermittelt werden. Theoretisch ließe sich diese Information zumindest näherungsweise aus den Daten indi-rekt ableiten.

Keine Informationen zur Unterscheidung Intensivbehandlung/-überwachung

Dem InEK dürften keine Daten über die Tage intensivbehandelter oder intensivüberwachter Früh-geborener nach der Definition der British Association of Perinatal Medicine (2011) vorliegen. Diese Information ist in der geforderten Form nicht Bestandteil des sog. § 21 Datensatzes. Damit fehlt die Basis zur Ermittlung des Soll-Personalbedarfes.

Unvollständige Information zum IST-Personal

Dem InEK dürften ohne ergänzende Datenabfrage (die würde der unseren dann sehr ähnlich sein) auch keine Daten zur Anzahl der in Perinatalzentren eingesetzten Vollkräfte im Pflegedienst vor-liegen, die von der QFR-RL betroffen sind. Auch die Kostendaten lassen sich nur grob frühgebore-nen Patienten zuordnen.

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Ein Abgleich zwischen Vollkräfte-Ist und Vollkräfte-Soll lt. G-BA lässt sich u.E. mit den vorhande-nen Daten also zeitnah kaum ermitteln.

5. Lösungen suchen und die Kalkulation anpassen

Wir trauen dem InEK durchaus zu, eine entsprechende Anpassung der Kalkulation vornehmen zu können, aber kurzfristig wird das nicht möglich sein.

6. Finanzierung sicherstellen

Sie schreiben, dass es aus Ihrer Sicht Ziel aller Beteiligten sein muss, bis zum Ablauf der in der QFR-RL vorgesehenen Übergangsfrist eine sachgerechte Finanzierung einer richtlinienkonformen Versorgung zu gewährleisten. Das reicht aus unserer Sicht nicht aus. Wenn der Finanzierungsbe-darf besteht, wovon wir zu 99% ausgehen, dann benötigen die Perinatalzentren Level 1 und Level 2 erste finanzielle Mittel schon zum 01.01.2014, um die Anforderungen zum Ende der Übergangs-frist am 31.12.2016 zu erfüllen. Es besteht keine Möglichkeit einer „Vorfinanzierung“ aus Über-schüssen, da diese in der Regel nicht existieren.

Für die Zeit bis zur endgültigen Abbildung im DRG-System (Fallpauschalenkatalog 2019) benöti-gen wir umgehend eine Regelung.

Die Budgetverhandlungen für 2014 beginnen, Kliniken wollen ja den neuen personellen Anforde-rungen der QFR-RL nachkommen und Kinderkrankenpflegepersonal aufstocken und für die Inten-sivbehandlung in den Perinatalzentren weiterbilden.

Aber ohne eine Finanzierungsregelung dieser Investition lässt sich das mit den Kostenträgern vor Ort nicht verhandeln und damit auch nicht umsetzen.

Ihrer Antwort sehen wir gerne entgegen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dr. Nicola Lutterbüse Jochen Scheel GKinD e.V. GKinD e.V.

Prof. Dr. med. Norbert Wagner DGKJ e.V.

Prof. Dr. Gernot H.G. Sinnecker VLKKD e.V.

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Frauke Leupold Prof. Dr. Rolf F. Maier BeKD e.V. (angefragt)

GNPI e.V.

Nachrichtlich: Herr MinDir Dr. Ulrich Orlowski, BMG

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Anlage 6

zum GKinD-Rundschreiben 9/2013

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Verhandlungsergebnisse Gesundheit – Pflege, Stand: 18.11.2013; 23:08 Uhr 1 2

Ambulante Versorgung 3 4 Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und die Quali-5 tät ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärztinnen und 6 Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist 7

unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung der Patientinnen 8 und Patienten in Deutschland. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und 9 für die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten. 10 11 Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Niederlas-12

sung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern, indem wir unnötige bürokratische An-13 forderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulassungen für Ärztinnen und Ärzte 14

und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulas-15 sung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten wird ver-16 bessert. Dazu wird bei der Ermächtigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ 17 ersetzt und eine jährliche verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnet-18 zen wollen wir verbindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau 19

von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine 20

„Soll“-Regelung überführt. 21 22 Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Be-23

troffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das 24

Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den 25 Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psy-26 chotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psycho-27

therapeutinnen und Psychotherapeuten werden wir überprüfen. 28 29

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten wollen wir die Wartezeit auf einen Arzt-30 termin deutlich reduzieren. Gesetzlich Versicherte sollen sich zukünftig bei Überweisung an 31 einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung 32

(KV) wenden können, damit diese ihnen innerhalb einer Woche einen entsprechenden Be-33 handlungstermin vermittelt. Dabei soll für den Termin im Regelfall eine Wartezeit von vier 34

Wochen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein 35 Termin - außer in medizinisch nicht begründeten Fällen - zur ambulanten Behandlung in ei-36 nem Krankenhaus angeboten. Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-37

Budgets. Diese Terminsservicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben 38 werden. 39

40 Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes fördern und die hausärztliche Ver-41 sorgung weiter stärken. Die von Fachärztinnen und Fachärzten erbrachten hausärztlichen 42

Leistungen sollen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern, dies 43 gilt umgekehrt für von Hausärztinnen und Hausärzten erbrachte fachärztliche Leistungen. 44

45

Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassenärztlichen 46 Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen und Fachärzten ge-47 bildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen Mitglieder der Vertre-48 terversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztlichen Mitglieder der Vertreter-49

versammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung werden wir 50 verpflichtend einen beratenden Fachausschuss vorsehen. 51 52

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Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Au-53 ßerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszentren zu gründen; 54

davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers nach § 103 Abs. 4c SGB V. Bei 55 Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen des 56 bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden. 57

58 Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirtschaftlich-59 keitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Krankenkassen und Kas-60 senärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte Regressforderungen bei 61 Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir zudem unterbinden. 62

63 Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich 64 wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetzliche Koordi-65

nationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, bei 66 einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet. Krankenhäuser können eine 67 pflegerische Übergangsversorgung veranlassen. Wirtschaftlichkeitsvorgaben sind zu beach-68 ten, eine vorrangige Berücksichtigung von Einrichtungen der verordnenden Krankenhäuser 69 ist auszuschließen. 70

71 Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen werden 72 medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zentren zur (zahn-) 73 medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen. 74

75 Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche 76

Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. 77 Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistung sollen auf-78

gelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung überführt. 79 80

Die Krankenkassen müssen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten 81 und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Für die verschiedenen Möglich-82 keiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versorgungsformen (§§ 63 bis 65, 83

73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angeglichen 84 und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung beseitigt. Gleichartig geregelt werden ins-85

besondere die Evaluation integrierter und selektiver Versorgungsformen durch eine Verein-86

barung der Vertragspartner sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zustän-87 digen Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer 88 und zur Substitution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfa-89

chen. Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in ge-90 eigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden. 91 92

Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung anzubie-93

ten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeignete Instrumente 94

zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung ergänzt. Die bestehenden 95

Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Die strukturierten Behandlungsprogramme 96

müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten 97

Versorgung sein. Darüber hinaus soll die fachärztliche Versorgung gestärkt werden. 98

99 Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke haben sich bewährt und da-100 zu beigetragen, die Versorgungsqualität zu verbessern. Sie werden deshalb weiterentwickelt; 101

neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rückenleiden und De-102 pressionen. 103 104

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Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir werden 105 gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten 106

und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bundesausschuss Entschei-107 dungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden verpflichtet, dem Institut 108 geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Verfügung zu stellen. 109

110 Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der GKV für die Versorgungsforschung und für das 111 Versorgungsmanagement der Krankenkassen wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig 112 zudem nicht nur mit Leistungsdaten bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologi-113 sche Daten herangezogen werden. 114

115 Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit 116 in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versicher-117

tenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, 118 Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einwei-119 sungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprob-120 leme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei 121 muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert 122

und angemessen vergütet werden. 123 124 Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheit und 125 nicht ein finanzielles Interesse im Mittelpunkt der Behandlung steht. Um die weit überwie-126

gende Mehrzahl der Ehrlichen im Gesundheitswesen zu schützen und die Lauterkeit und 127 Freiheit des Wettbewerbs zu stärken, werden wir einen neuen Straftatbestand der Bestech-128

lichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen. 129 130

Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versor-131 gungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Euro von den 132

Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an 133 zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden 134 für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in Höhe von 135

insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsforschung Mittel in Höhe von insgesamt 75 136 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss 137

Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom 138

Gemeinsamen Bundesausschuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jah-139 ren. 140 141

142 Krankenhausversorgung 143 144 Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der 145 Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und sicher sein. 146

147 Gut heißt: Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizi-148 nischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive wer-149

den wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als weiteres Kriteri-150 um für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt (§ 1 KHG). 151 152 In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routinedaten ge-153

sammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforderungen der Quali-154 tätsrichtlinien des GBA sind zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkas-155 sen soll zur Überprüfung der durch den GBA zur internen und externen Qualitätssicherung 156 gemachten Vorgaben zukünftig unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchfüh-157

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ren. Die Befugnis des GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher ge-158 stalten. Die Ausnahmebefugnisse der Länder bleiben davon unberührt. 159

160 Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständlicher, 161 transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser werden. Der GBA 162

wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständlichkeit der Qualitätsbe-163 richte zu verbessern und Aspekte der Patientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbe-164 fragungen zu integrieren. Dazu soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichslis-165 te erstellen und führen und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilwei-166 se in Krankenhäusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner 167

Standard der Qualitätssicherung. 168 169 Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge soll künftig 170

nur da berücksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende System der Mehrleis-171 tungsabschläge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität 172 können daher von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen werden, für besonders gute 173 Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei unterdurchschnittlicher Qualität für 174 einzelne Leistungen auch höhere Abschläge möglich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjus-175

tiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. Die Degression des Landesba-176 sisfallwertes bei landesweiten Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert. 177 178 Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausgewählte 179

planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die Möglichkeit gege-180 ben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen. Die Kriterien 181

für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen auf Landesebene einheitlich und ge-182 meinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl bleibt dabei unberührt. Danach erfolgt eine 183

Evaluierung. 184 185

Gut erreichbar heißt: Nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen 186 muss die wohnortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Hierzu 187 wollen wir sicherstellen, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren 188

Versorgungsauftrag wahrnehmen können. Die Einführung des DRG-Systems als leistungs-189 orientiertes Entgeltsystem war richtig. Um die Aktualisierung der DRGs zu verbessern, kann 190

das InEK künftig Kalkulationskrankenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene 191

Sachkosten sind zeitnah bei der Kalkulation der DRGs abzubilden, damit keine Überzahlung 192 zu Lasten pflegeintensiver Bereiche eintritt. 193 194

Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer stand-195 ortbasierten Planung hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unterstüt-196 zen. Dazu sollen die bisher von der Selbstverwaltung kaum genutzten Möglichkeiten, Sicher-197 stellungszuschläge zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kri-198 terien erfolgt zukünftig durch den GBA. Werden diese erfüllt, ist nach Zustimmung des Lan-199

des ein Sicherstellungszuschlag zu zahlen. In diesem Zusammenhang ist auch zu überprü-200 fen, ob für Krankenhäuser die Vorhaltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, über 201 das aktuelle Vergütungssystem ausreichend finanziert werden. 202

203 Sicher heißt: Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen 204 durchgeführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Patien-205 ten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, bei vom GBA zu definierenden mengenanfälligen 206

planbaren Behandlungen eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus 207 einzuholen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur 208 Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. Diese Aufklärung muss mindestens 209 zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. 210 211

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Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische 212 Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der 213

DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe 214 und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mittel auch 215 tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in 216

geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. 217 218 Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kom-219 men, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an Nutzen- und 220 Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methodenbewertungsverfahren 221

des GBA sollen regelmäßig nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein. 222 223 Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit und 224

Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Implantateregister 225 aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits bestehende Register 226 einbezogen. Zur sicheren Behandlung gehört auch die Vermeidung von 227 Krankenhausinfektionen. Hier werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen evaluieren 228 und erweitern. Das Infektionsgeschehen in einem Haus muss verpflichtender Bestandteil der 229

Qualitätsberichte werden. 230 231 Weitere Maßnahmen: Die Unterschiede in den Landesbasisfallwerten, die sich nicht durch 232 Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen 233

Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen lassen, sollen aufgehoben werden. Die 234 Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gutachtens 235

Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 1.1.2016 in 236 Kraft treten. 237

238 Die Kosten der Krankenhäuser sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhauspreise über 239

den Orientierungswert besser berücksichtigt werden; dieser muss deshalb auch stärker auf 240 die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen. Gleichzeitig bleibt es 241 Aufgabe der Krankenhäuser, effizient und wirtschaftlich zu arbeiten. 242

243 Die zunehmende Konzentration der ambulanten Notfallversorgung außerhalb der allgemei-244

nen Praxissprechzeiten auf die Krankenhäuser macht eine Anpassung der gesetzlichen 245

Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung erforderlich. Wir streben dabei ei-246 ne regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser zur 247 Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine solche Kooperation soll der Not-248

dienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicherstellungsauftrag verbleibt bei den Kas-249 senärztlichen Vereinigungen. 250 251 Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäuser der 252 Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. Für Hochkostenfälle, die nicht durch 253

Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das InEK bis Ende 2014 eine 254 geeignete gesonderte Vergütungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen 255 werden künftig angemessen vergütet. 256

257 Qualität wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezialfachärztli-258 chen Versorgung nach §116 b SGB V gestärkt. Wie die Qualitätsnachweise zu führen sind, 259 legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Genutzt werden dazu auch die Qualitätsdaten 260

des Qualitätsinstituts. 261 262 Die geplante Umstrukturierung oder Umwandlung von Krankenhäusern führt vor Ort meist zu 263 großem Widerstand, nicht zuletzt, weil die Folgenutzung unklar ist. Deswegen wollen wir 264 Krankenhausträger, die sich in Abstimmung mit der Landesplanung entscheiden, einen 265

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Krankenhausstandort umzuwandeln, unterstützen. Dazu werden wir einen Investitionsfonds 266 auflegen, der insbesondere den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Kran-267

kenhausstandorten, die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre lokale Ver-268 sorgungseinrichtungen (z. Bsp. Gesundheits- oder Pflegezentren) oder die Sicherung bereits 269 umgesetzter Strukturänderungen unterstützen soll. Analog zum erfolgreichen Programm zur 270

Erneuerung der Krankenhäuser in den neuen Bundesländern sollen Länder und Kassen je-271 weils in gemeinsamen Vereinbarungen das Nähere regeln. Der Investitionsfonds beteiligt 272 sich mit maximal 50 Prozent an den jeweiligen Kosten, es wird einmalig aus der Liquiditäts-273 reserve des Gesundheitsfonds eine Summe von 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt; diese 274 Summe steht aufgeteilt nach dem Königsteiner Schlüssel für Maßnahmen in den Ländern zur 275

Verfügung. Nicht verbrauchte Finanzmittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds 276 zurück. 277 278

Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung des 279 Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der 280 Koalitionsfraktionen einsetzen, die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll. 281 282 Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst psychisch 283

Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behandlung fördern und die 284 Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu sind systematische Verän-285 derungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem grundsätzlichen Ziel, mehr Trans-286 parenz und Leistungsorientierung und eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer 287

Leistungen in diesen Bereich zu bringen, halten wir fest. 288 289

290 Arzneimittel und Apotheken 291

292 Wir stehen für eine flächendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung in 293

Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicherten in 294 Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressortübergreifenden Dialog unter Beteili-295 gung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den Standort Deutschland 296

für Forschung und Produktion zu stärken. 297 298

Die mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz eingeführte Nutzenbewertung und die an-299

schließende Verhandlung von Erstattungsbeträgen für innovative Arzneimittel ist ein ent-300 scheidender Schritt für eine qualitätsorientierte und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung. 301 Allerdings zeigen sich beim Aufruf des so genannten Bestandsmarktes eine Reihe rechtli-302

cher, verfahrenstechnischer und praktischer Probleme. Daher werden wir den gesamten Be-303 standsmarktaufruf nach § 35a Abs. 6 SGB V beenden. Dies gilt auch für laufende Verfahren. 304 Um das hier ursprünglich geplante Einsparvolumen doch zu erreichen, werden wir das 305 Preismoratorium auf dem Niveau der Preise vom 1.8. 2009 nahtlos fortführen und den Her-306 stellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 130a Abs. 1 SGB V ab dem 307

Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöhen. Ein Gesetzentwurf dazu wird noch im Jahr 308 2013 in erster Lesung beraten. Diese Regelung wird ab 2015 jährlich daraufhin überprüft, ob 309 abhängig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung eine Anpassung 310

nötig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht unterschreiten. Wir sehen das Zusammenspiel 311 von Nutzenbewertung und anschließenden Preisverhandlungen grundsätzlich als lernendes 312 System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein 313 Vertreter einer Mitgliedskasse des GKV-Spitzenverbandes an den Preisverhandlungen teil-314

nehmen, um den Versorgungsaspekt zu stärken. Die Benennung dieses Vertreters erfolgt in 315 einem rechtsfesten Verfahren. 316 317 Die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln werden 318 so gefasst, dass alle Wirkstoffe, die nach dem 1.1. 2011 in den Markt eingeführt worden sind, 319

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nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem Verfahren der Nutzenbewertung 320 erfasst werden, die Phase freier Preisbildung aber nur einmalig, nämlich bei Bewertung der 321

Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt wird. 322 323 Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage für die 324

Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Ausweisung eines Listen-325 preises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon unberührt. 326 Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit 327 gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbe-328 sondere für Impfstoffe. 329

330 Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt, auf der 331 Medikamente aufgeführt sind, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht ausgetauscht wer-332

den dürfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegeben Frist, wird die Liste im 333 Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt. 334 335 Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert frei-336 beruflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem be-337

stehenden Mehr- und Fremdbesitzverbots wird festgehalten. 338 339 Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimitteln ein 340 direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen dafür nicht aus, 341

sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Patientenschutz gefähr-342 den. 343

344 345

Gesundheitsberufe und Medizinstudium 346 347

Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Praxisnähe 348 und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Konferenz der 349 Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen „Masterplan Medizin-350

studium 2020“ entwickeln. 351 352

Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50% erhöht und bei Bedarf 353

länderübergreifend koordiniert. 354 355 Zudem stößt die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an Gren-356

zen. Daher wollen wir die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden Fachgebiete in 357 ambulanten Einrichtungen fördern. 358 359 Bei der Anstellung bzw. Zulassung ausländischer Ärzte und Psychotherapeuten in Deutsch-360 land sollen künftig deren Kenntnisse der deutschen Sprache und der medizinischen Fach-361

sprache einer kompetenten Sprachverwendung (Referenzniveau C1) entsprechen. 362 363 Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbil-364

dung überarbeiten. 365 366 367 Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen 368

369 Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die Präven-370 tion und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim 371 und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversicherungsträger einbe-372 zieht. 373

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374 Hierzu werden wir den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen Richtwert für 375

Ausgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung als neuen Mindestwert ab 1.1.2015 376 auf sieben Euro je Versichertem erhöhen. Dieser Wert erhöht sich jährlich um einen Euro bis 377 zu einem Wert von zehn Euro je Versichertem. Diese Mittel werden für die einzelnen Präven-378

tionsarten differenziert verwendet, jedoch mindestens 80 Prozent für Maßnahmen in Le-379 benswelten, davon ein Drittel für die betriebliche Gesundheitsförderung. Die weiteren Sozial-380 versicherungsträger sowie die private Krankenversicherung leisten einen angemessen Bei-381 trag. Die Sicherstellung von Zielorientierung und Qualität in der Gesundheitsförderung und 382 Prävention und deren Evaluation soll über ein nationales Kompetenzzentrum gewährleistet 383

werden, das bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angesiedelt wird. 384 Die BzgA erhält einen Teil der Mittel für bundesweite Kampagnen zur Prävention. Über deren 385 konkrete Verwendung schließt sie einen Kooperationsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband. 386

387 Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und 388 Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Regelungen zur 389 Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfungen (§20d Abs. 3 SGB 390 V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit einheitliche Gesundheitsziele und 391

Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksichtigen. Länderpräventionsansätze werden 392 einbezogen. 393 394 Darüber hinaus werden wir die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und die ärztli-395

chen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken. Zudem wollen wir durch geeignete 396 Maßnahmen die Impfquoten in Deutschland erhöhen. 397

398 Wir wollen die Möglichkeiten, ambulante medizinische Vorsorgeleistungen in anerkannten 399

deutschen Kurorten wahrzunehmen, verbessern. 400 401

402 Finanzierung und Morbi-RSA 403 404

Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber 405 hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Einnahmen des Gesundheits-406

fonds seine Ausgaben übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausga-407

benpolitik begegnen. 408 409 Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro bleibt auch in Zukunft zur Finanzierung der ver-410

sicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. 411 412 Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle Aus-413 gangslage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im jüngsten Gutachten 414 des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemachten Vorschläge zur 415

Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisierung der Kosten für verstorbe-416 ne Versicherte sowie zum Krankengeld und den Auslandsversicherten wollen wir zeitgleich 417 umsetzen. 418

419

SPD: Abschaffung des Zusatzbeitrages zugunsten der Beitragssatzautonomie der 420 Krankenkassen mit paritätischem Beitragssatz und vollem Risikostrukturaus-421

gleich 422 CDU/CSU: Ablehnung (Anlage 1) 423 424 CDU/ CSU: Einführung eines Pflege-Vorsorgefonds (0,1 Beitragssatzpunkte), schrittweise 425

Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um bis zu 0,5 Prozentpunkte 426

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SPD: Ablehnung des Vorsorgefonds, Erhöhung 0,5 Beitragssatzpunkte in 2014 (An-427

lage 2) 428

429

CDU/SPD: Beibehaltung des vollen Finanzkraftausgleichs im RSA 430

CSU: Regionalisierung des RSA (Anlage 3) 431

432 433 Pflege 434 435 Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben. Wir wollen 436

an der gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung festhalten. 437 438

Wir werden den Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung erhöhen. 439

440 Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflegebedürfti-441 gen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Dazu wollen 442 wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Exper-443 tenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich einführen, damit insbesondere 444

Menschen mit Demenzerkrankungen bessere und passgenauere Leistungen erhalten. Dieje-445 nigen, die heute Leistungen erhalten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt. 446 447 Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass keine 448

neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu Lasten der Versi-449

chertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversicherung verlagert werden. 450 451 Deshalb werden wir die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutach-452

tungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissenschaftlich 453 auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungsrechtlichen Be-454

stimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt. 455 456 Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Verständnis und 457

die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. 458 459

Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen, die die Pflegearbeit der 460

Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen professionell beglei-461 tet, fördert und ergänzt. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im 462 ambulanten und stationären Bereich weiter einander angleichen. 463

464 Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor allem die 465 schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen 466 ausdehnen. 467 468

Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und Verhinde-469 rungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen 470 auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufeinander abstimmen. 471

472 Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld verbes-473 sernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen aus-474 bauen. 475

476 Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen Wohnung 477 weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersge-478 rechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen wir daher weiter fördern 479 und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen. 480

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481 Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit, und muss die Pflege mit dem Beruf 482

vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pfegezeit- und des Familienpflege-483 zeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und weiterentwickeln, 484 um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen. 485

486 Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen 487 Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung 488 mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. 489 490

Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden prüfen, 491 ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert werden kann. 492 493

In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen künftig 494 Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe stimmberech-495 tigt vertreten sein. 496 497 Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konsequente 498

Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Rehabilitation vor 499 Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo der Nutzen entsteht, 500 um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir auch prüfen, ob die Pflegeversi-501 cherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. 502

503 Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im Rahmen 504

der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wollen 505 die Pflegeberufe aufwerten. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf können 506

den Verbleib im Beruf erleichtern. Dokumentationspflichten und Bürokratie müssen auf das 507 nötigste begrenzt werden. 508

509 Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Hierzu führen wir 510 eine generalistische Pflegeausbildung ein. Ziel sollte eine transparentes und durchlässiges 511

Aus- und Weiterbildungssystem sein. 512 513

Zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten müssen Wettbewerbsnachteile der ausbildenden 514

Einrichtungen verhindert werden. Dazu prüfen wir ein verbindliches Verfahren zur Refinan-515 zierung der Ausbildungskosten, um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewähr-516 leisten. Der dualen Ausbildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zent-517

rale Bedeutung zukommen. 518 519 Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteiligung der 520 Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin gewährleistet sein. Eine 521 verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten 522

bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und die Länder sollte getroffen werden. 523 524 Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müssen Quali-525

tätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und kontinuierlich - auch im 526 Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergreifendes Vorgehen - weiterent-527 wickelt und verbindlicher gestaltet werden. 528 529

Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Quali-530 tätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu machen. Wir 531 werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner straffen und Blocka-532 demöglichkeiten reduzieren. 533 534

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Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medizinischen 535 Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der privaten Kranken-536

versicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern. 537 538 Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und die 539

Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag zu leisten. 540 541 Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des BMG klären, wie die Rolle 542 der Kommunen noch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt 543 werden, wie die Steuerungs-und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur ge-544

stärkt werden kann, damit sie im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten So-545 zialräume so entwickeln, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem ge-546 wohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die 547

Kommunen vor Ort stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden 548 sollen. Hierfür kommen auf Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges die Sicherung und 549 Durchführung der aufsuchenden und begleitenden Pflegeberatung insbesondere in Pflege-550 stützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Engagierte, die laufende Bera-551 tung der Empfänger von Pflegegeld sowie die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für 552

Infrastruktur fördernde Maßnahmen in Betracht. 553 554

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Anlage 1: GKV-Finanzierung / Zusatzbeiträge 1 2

SPD-Position: 3 4 Die Große Koalition wird die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig 5

sichern. Es ist unser Ziel, damit mehr Versorgungsqualität, besseren Zugang zu Gesund-6 heitsleistungen sowie besseren Verbraucherschutz zu ermöglichen. 7 8 Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird wieder prozentual einkommensab-9 hängig und voll paritätisch erhoben – jeweils hälftig durch die Versicherten- und die Arbeitge-10

berseite. Dazu werden Zusatz- und Sonderbeitrag abgeschafft. Die gesetzlichen Kranken-11 kassen erhalten wieder das Recht, den Beitragssatz eigenständig festzusetzen. Dazu wird 12 der Gesundheitsfonds beibehalten, um Finanzkraftausgleich und Morbiditätsorientierten Risi-13

kostrukturausgleich durchzuführen. 14 15 Der gesetzliche Beitragssatz, der zur Deckung von 100 Prozent der geschätzten Ausgaben 16 des Folgejahres notwendig ist, wird jährlich mittels einer Rechtsverordnung festgelegt. Die 17 Kassen haben die Möglichkeit den gesetzlichen Beitragssatz zu unter- oder zu überschreiten. 18

Die Beitragsmittel fließen in vollständiger Höhe des gesetzlichen Beitragssatzes an den 19 Gesundheitsfonds und nehmen in Gänze am Finanzausgleich teil. 20 21 22

CDU/CSU-Position: 23 An der derzeitigen Finanzierungsform (gesetzliche Festlegung des Beitragssatzes, Fest-24

schreiben Arbeitgeberanteil und Zusatzbeiträge in absoluter Höhe mit Sozialausgleich) wird 25 festgehalten werden, da sie einen wichtigen Bestandteil einer transparenten und damit wett-26

bewerblichen Ordnung der GKV darstellt. 27 28

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Anlage 2: Pflege-Vorsorgefonds 1 2

CDU/CSU-Position: 3 4 Wir werden den Beitrag zur Pflegeversicherung schrittweise um bis zu 0,5 Prozentpunkte 5

erhöhen, davon sind 0,1 Prozentpunkte zum Aufbau des Pflegevorsorgefonds vorgesehen. 6 7 Deutschland wird jeden Tag älter. Die Zahl der über 85jährigen wird sich in den nächsten 8 Jahren von heute über 1,5 Millionen Menschen auf 5,5 Millionen in 2050 erhöhen. Bei aller 9 Unschärfe solcher langfristiger Prognosen ist damit jetzt schon absehbar, dass auch die Zahl 10

der Pflegebedürftigen steigen wird, bis 2030 wird mit einem Anstieg um eine Millionen auf 3,4 11 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland gerechnet. Damit ist klar, dass Pflege in den 12 nächsten Jahren teurer wird, für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt. 13

Wir wollen dabei eine ausgewogene Balance zwischen dem nötigen Finanzbedarf und einer 14 nicht übermäßigen Mehrbelastung künftiger Generationen finden. Ziel muss es sein, insbe-15 sondere für den Zeitraum, in dem die geburtenstarke Babyboomer-Generation der 50er und 16 60er-Jahre in das typische Pflegealter kommt, vorzusorgen. Dies sind die Jahre 2035 bis 17 2055. Für diese Zeit wollen wir jetzt beginnen, eine Rücklage zu schaffen. Daher wollen wir 18

ab 2015 beginnen, eine Milliarde Euro pro Jahr in einen kollektiven Pflege-Vorsorgefonds zu 19 überführen. Dieser sollte von der Bundesbank verwaltet und vor zweckentfremdenden Rück-20 griffen geschützt werden. 21 22

SPD-Position: 23 Die begrenzten Mittel der Pflegeversicherung sollen den aktuell Pflegebedürftigen zu gute 24

kommen. Eine Rücklage, auch vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten, 25 wird als nicht sinnvoll abgelehnt. 26

27 Wir werden den Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung im Jahr 2014 um 0,5 28

Prozentpunkte erhöhen. 29 30

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Anlage 3: Finanzkraftausgleich / Regionalisierung des RSA 1 2

Gem. Position SPD und CDU: 3 Am bestehenden vollständigen Finanzkraftausgleich und bundesweit einheitlichen Zuwei-4 sungen halten wir fest. 5

6 CSU-Position: 7 In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, welche Elemente des Gesundheitsfonds und 8 morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sich bewährt haben und welche 9 weiterzuentwickeln sind. Dies schließt auch eine gerechtere und transparente Steuerung der 10

Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen ein. Der Morbi-RSA wird zu 11 diesem Zweck stetig weiterentwickelt. Insbesondere muss der Gesundheitsfonds künftig 12 mehr Rücksicht auf regionale Unterschiede nehmen, um vorhandene Versorgungsstrukturen 13

nicht zu gefährden. Der Morbi-RSA wird hierzu um eine regionale Differenzierung ergänzt. 14 Wir wollen umgehend die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass im Morbi-RSA wieder 15 Regionalkennzeichen von den Krankenkassen erhoben werden. Diese sollen der Versor-16 gungsforschung und regionalen Versorgungssteuerung sowie als Grundlage für eine transpa-17 rente und gerechte Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs dienen. 18

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