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Wolfram Fischer
SwissDRGSwiss Diagnosis Related Groups
Kapitel H.9 aus:Diagnosis Related Groups (DRGs) und verwandte PatientenklassifikationssystemeKurzbeschreibungen und Beurteilung
August 2011 · Letzte Ergänzung: 14.10.2015 – in Bearbeitung
Inhaltsverzeichnis
H.9 SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups . . . . . . . . . . . . . . . . . 3H.9.1 Zweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3H.9.2 Besondere Systemmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3H.9.3 Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4H.9.4 Kurzbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4H.9.5 Verwendbare Codierungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5H.9.6 Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008 . . . . . . 62013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbstän-
digung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72014 – SwissDRG-System 3.0: InEK-unabhängige Weiterentwicklung . 92015 – SwissDRG-System 4.0: Einbezug der Anlagenutzungskosten . 102016 – SwissDRG-System 5.0 Viele neue DRG-Splits . . . . . . . . . 12
H.9.7 Hauptkategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13H.9.8 Anzahl Behandlungsfallgruppen und weitere Kennzahlen . . . . . . . . 14H.9.9 Codierungsschema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Codierungsschema für DRGs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Codierungsschema für Zusatzentgelte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
H.9.10 Ökonomische Homogenität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20H.9.11 Ausgewählte Internet-Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug) 14.10.2015 – in Bearbeitung 1
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2 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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H.9 SwissDRG – Swiss Diagnosis Related Groups
H.9.1 Zweck
• Krankenhausfinanzierung mit schweizweit einheitlicher Tarifstruktur1 und in Einzelver-trägen auszuhandelndem Basispreis.2
H.9.2 Besondere Systemmerkmale
• Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit ca. 1000DRGs.
• Es gab zu Beginn SwissDRGs, welche aufgrund der Codes nicht erzeugt werden kön-nen, da vereinzelte deutsche Prozedurencodes (aus OPS-301) keine Entsprechungunter den schweizerischen Prozedurencodes (CHOP) hatten.3
• Es gibt eigene Kostengewichte für Geburtshäuser.
• Es gibt viel weniger Zusatzentgelte als im GDRG-System.↑ Tafel 5 (S. 14)
Aus dem GDRG-System stammende Besonderheiten:
• Es ist ein sehr differenziertes DRG-System.
• Pro Basis-DRG gab es zunächst bis zu 8 CC-Kategorien («A» bis «H»). Seit der↑ Tafel 8 (S. 16)
SwissDRG-Version 4.0 sind es bis zu 10 CC-Kategorien.
• Zwar sind Basis-DRGs benennbar; da das Konzept jedoch nicht konsequent ange-↑ S. 17
wandt wird, sind sie nur beschränkt nutzbar.
• Die DRG-Codes widerspiegeln nicht mehr – wie im ARDRG-System – konsequent die↑ S. 17
hierarchische Gliederung.
• DRG-Inhalte sind zum Teil komplex und schwer nachvollziehbar.4
Aus dem ARDRG-System stammende Besonderheiten:
• Die CC-Einstufung pro Behandlungsfall wird aufgrund aller vorhandenen Diagnosenberechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Clinical Com-plexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Complica-tion and Comorbidity Level») berechnet.
1 Art. 49 Abs. 1 KVG.2 Verhandlungspartner für «Tarifverträge» sind Versicherer und Krankenhäuser oder deren Verbände. Die Tarif-
verträge sind durch die Kantone, bei Bedarf durch den Bundesrat zu genehmigen. (Art. 46 Abs. 1 und 4 KVG)3 Nicht übersetzbare Codes sind im Gruppierungsalgorithmus mit «XX.CH» eingetragen. Eine SwissDRG der
Version 1.0, die nicht erzeugt wird, ist z. B. K77Z («Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei endo-krinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten»). – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: 16.
4 Vgl. Fischer [GDRG-Verständlichkeit, 2007].
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H.9.3 Abkürzungen
Abk. Bezeichnung
ANK Anlagenutzungskosten
ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken
AP-DRG All Patient Diagnosis Related Groups
AR-DRG Australian Refined Diagnosis Related Groups
CCL Complication and Comorbidity Level
CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
GDRG German Diagnosis Related Groups
GPH Groupes de patients hospitalisés
H+ H+ Die Spitäler der Schweiz
HCFA-DRG Diagnosis Related Groups der Health Care Financing Administration
ICD-10 Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision
ICD-10-GM ICD-10, German Modification
KVG Krankenversicherungsgesetz vom 18.3.1994
OPS-301 Operationsschlüssel nach § 301 SGB V
PCCL Patient Clinical Complexity Level
SQLape Striving for Quality Level and Analysis of Patient Expenditures
SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups
VESKA Vereinigung Schweizerischer Krankenhäuser
ZE Zusatzentgelt
Tafel 1:Abkürzungen zumSwissDRG-System
H.9.4 Kurzbeschreibung
Das SwissDRG-System ist eine helvetisierte Version des GDRG-Systems mit gut 1000 Adaptation desGDRG-SystemsDRGs.5 Ziel dabei war es nicht, ein GDRG-kompatibles System zu schaffen, sondern ein
DRG-System, das an die Schweizer Verhältnisse angepasst ist. Damit sollen die SchweizerAkutbehandlungen abgebildet und gewichtet werden können, möglichst ohne auf landesex-terne Daten zugreifen zu müssen.
Nicht alle Basis-SwissDRGs sind nach Schweregrad der Nebendiagnosen unterteilt. Aber ↑ Tafel 8 (S. 16)
wenn dies der Fall ist, dann wird wie bereits im ARDRG-System nicht nur die schwerwie-gendste, sondern jede Nebendiagnose nach ihrer Ressourcenintensität gewichtet. Die Ag-gregation der Gewichtungen der Nebendiagnosen führt zur DRG-spezifischen Schweregrad-kategorie.6
Parallel zur Einführung der Vergütung nach SwissDRGs wird die Qualität von der Organi- Qualitätsmessungsation ANQ («Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken») im Augebehalten. Dabei werden u. a. die potentiell vermeidbaren Zweitoperationen und die potenti-ell vermeidbaren Rehospitalisierungen mit dem System SQLape7 ermittelt. Ausserdem gibtes eine Prävalenzmessung (der Pflege) zu Sturz und Dekubitus mit dem niederländischenSystem "Landelijke Prevalentiemeting Zorgproblemen" (LPZ)8. Weitere Themen für das Jahr2011 waren postoperative Wundinfektionen und Patientenzufriedenheit.9
Angestrebt wird eine Kostendeckung von 100 %, d. h. die Vergütungspauschalen sollen Kostendeckunginkl. Investitionskostenauch die Anlagekosten abdecken. Infolge unterschiedlicher Kostenkalkulation und Datenqua-
lität wurde zunächst ein prozentualer Zuschlag zur Deckung der Anlagekosten vereinbart.Bezahlt wird nach der Anzahl Fälle; eine Defizitgarantie entfällt.
5 Die Helvetisierung ging ursprünglich aus vom GDRG-System 2006; SwissDRG 1.0 basiert auf dem GDRG-System von 2008. – SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011]: xi. – Die GDRG-Entwicklung begann 2003 aufder Basis des australischen AR-DRG-Systems.
6 Im DRG-Code ist der Schweregrad aus dem vierten Zeichen, einem Buchstaben («A», «B», usw.) ersichtlich.Der Code von SwissDRGs ohne explizit definierte Schweregradkategorien endet mit einem «Z».
7 http:// www.sqlape.com /. Vgl. auch http:// fischer-zim.ch / text-pcssa / t-ga-H8-System-SQLape-0003.htm.8 http:// www.lpz-um.eu / che / lpz / allgemein /.9 Vgl. ANQ Messplan 2011–2015 in: ANQ [2011]: 25 (Anhang 7).
4 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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Bei den Kalkulationen für Version 4.0 (2015) wurde festgestellt, dass die Anteile der An-lagekosten DRG-abhängig sind. Infolgedessen wurden die Anlagenutzungskosten ab dieserVersion in die Kostengewichte der einzelnen DRGs einberechnet.10
In der pauschalen Vergütung nicht enthalten sind Kostenanteile für gemeinwirtschaftlicheexkl. gemeinwirtschaftl.Leistungen Leistungen, u. a. Forschung und Lehre.11
Die Einführung der SwissDRGs sind Teil der Reform der Spitalfinanzierung, die schrittweiseSwissDRGs als Teilder neuenSpitalfinanzierung
ab 2009 in Kraft trat.
• Die Finanzierung ist weiterhin dual, d. h. die Vergütung wird aufgeteilt zwischen Kran-kenkassen und Kantonen. Die Kantone haben mindestens 55 % der Vergütungen zuübernehmen; sie können ihren Anteil auch höher ansetzen.12
• Der Kantonsanteil wird neu auch bei Behandlungen in Privatspitälern fällig. Privat-versicherungen haben infolgedessen bei Privat- und Halbprivatpatienten nur die Zu-satzleistungen gegenüber den obligatorisch (gemäss KVG) versicherten Leistungenzu übernehmen.
• Die Versicherten können sich neu auch ausserhalb des Wohnkantons in einem auf der«Spitalliste» aufgeführten Krankenhäuser behandeln lassen. Es werden aber höchs-tens Kosten in der Höhe des Tarifs des Wohnkantons übernommen.13
• Die kantonalen Spitallisten14 müssen überarbeitet werden.
• Die kantonalen Spitalplanungen15 sind zu koordinieren.16
• Vom BFS sollen Daten zur Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Qualität erhobenwerden.17
H.9.5 Verwendbare Codierungssysteme
Diagnosen werden mit der deutschen ICD-10-GM und Prozeduren mit dem schweizerischenCHOP codiert.18
Um die Gruppierungsalgorithmen aus dem GDRG-System übernehmen zu können, wurdedie ursprünglich vierstellige Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) schrittweise aufsechs Stellen erweitert.19
Tafel 2:Codierungssysteme imSwissDRG-System
Codierungssystem Bezeichnung
Diagnosen ICD-10-GM ICD-10, German Modification
Prozeduren CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
10 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 11–23.11 Gemäss Gesetz gehört zu den gemeinwirtschaftliche Leistungen nebst Forschung und Lehre insbesondere
auch «die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen». Art. 49 Abs. 3 KVG.12 (Art. 49a Abs. 2 KVG). Bisher lag der minimale Kantonsanteil bei 50 % der anrechenbaren Betriebskosten, d. h.
die Anlagekosten wurden bisher separat finanziert: bei öffentlichen Krankenhäusern vom Kanton, bei Privat-krankenhäusern durch sie selbst. – Für Kantone mit Anteilen unter 55 % gilt ab 2012 eine Übergangsfrist vonfünf Jahren. – Der Kantonsanteil kann auch als Gesamtbetrag (z. B. in Form eines Globalbudgets) festgelegtwerden. (Art. 51 Abs. 1 KVG).
13 Art. 41 Abs. 1bis KVG.14 Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG; Art. 58e KVV.15 Art. 39 Abs. 1 lit. d KVG; Art. 58b KVV.16 Art. 39 Abs. 2 KVG; Art. 58d KVV.17 Art. 22a KVG.18 Für SwissDRG 1.0 werden die für das Jahr 2009 gültigen Versionen benötigt: ICD-10-GM 2008 und CHOP 11.
Im Jahr 2011 ist ICD-10-GM 2010 und CHOP 2011 anzuwenden. (Dies ist die erste CHOP-Version, die mit derneuen Versionsnummeriung bezeichnet ist.)
19 Die für SwissDRG 1.0 und die Jahre 2009 und 2010 gültige CHOP Version 11.0 umfasste 3552 vier-, 53 fünf-und 375 sechsstellige Codes. Die nächste CHOP-Version 2011 wurde systematisch ausgebaut auf insgesamt11 349 Codes.
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H.9.6 Zur SwissDRG-Entwicklungsgeschichte
Vorgeschichte
Bereits in den späten 80er-Jahren wurden in der Schweiz die ersten DRG-Studien durch- Erste DRG-Testin den 80er-Jahrengeführt.20 Im Kanton Waadt wurde ein System namens «Groupes de patients hospitalisés»
(GPH) publiziert und getestet. Es basierte auf den 470 HCFA-DRGs der Version 2. Weil inkleineren Krankenhäusern viele DRGs schlecht belegt waren, wurde die Anzahl DRGs zu-nächst auf 119 reduziert und später auf 260 gesetzt.21
1998 formierte sich unter dem Namen «Verein APDRG-Schweiz»22 eine privat organi- Verein APDRG-Schweizsierte Gruppe von Krankenhäusern, Versicherern und Kantonen, die sich die Einführung desAPDRG-Systems in der Schweiz zum Ziel setzte. Sie machte Übersetzungen und Anpassun-gen der APDRG-Version 12.0, berechnete Kostengewichte aufgrund der Daten der Kranken-häuser unter den Mitgliedern und publizierte im Jahr 2001 erstmals auch ein Handbuch zur(potenziellen) Tarifierung unter APDRG.23 Das APDRG-System verbreitete sich in der Folgeund wurde in mehreren Kantonen auch zur Budgetierung oder Finanzierung verwendet.
Nach einer Evaluation von sechs Patientenklassifikationssystemen entschieden sich die Entscheid für dasGDRG-SystemSchweizer Tarifpartner Ende 2005, das GDRG-System als Basis für ein schweizweites Tari-
fierungssystem zu verwenden.24
2012 – SwissDRG-System 1.0: Adaptation von GDRG 2008
Anfangs 2008 wurde die gemeinnützige Aktiengesellschaft «SwissDRG AG» zur Systeman- SwissDRG-Pauschalenab 2012passung und -entwicklung von schweizerischen Krankenhaus-Pauschaltarifen gegündet.25
Nach einem umfangreichen «Helvetisierungsprozess» des deutschen GDRG-Systemswurde im Mai 2011 das SwissDRG-System der Version 1.0 publiziert.26 Ab dem Jahre 2012wurde es zur Vergütung eingesetzt. Zur DRG-üblichen einheitlichen Liste von Kostengewich-ten können individuelle, Einzelvertrags-bezogene Basispreise ausgehandelt werden.
Die «Helvetisierung» umfasste: Helvetisierung
• Die Verwendung der schweizerischen Operationskataloges CHOP.
• Eine Überarbeitung der CCL-Matrix.
• Der Aufbau einer schweizerischen Liste von Zusatzentgelten.27
• Der Zusammenzug («Kondensation», s. u.) von DRGs mit ähnlichem Ressourcenver-brauch.
• Helvetisierte Kostengewichte: Die Verwendung von angepassten deutschen Kostenge-wichten für schwach und nicht besetzte SwissDRGs.28
Die Zusammenlegung von zwei oder mehreren aufwandähnlichen DRGs wurde «Kondensa- Kondensationtion» genannt. Beispiele aus SwissDRG 1.0 sind:
20 Paccaud et al. [DRG, 1990]; Schweiz. Arbeitsgemeinschaft PCS [PCS-Projekte, 1994].21 Vgl. Fekete et al. [GPH, 1991] und Depelteau [Finanzierung VD, 1995], zitiert in: Fischer [PCS, 1997]: 207 f.22 http:// www.apdrgsuisse.ch /.23 Vgl. Krüger [2001]; APDRG-CH [TAR APDRG, 2001].24 Das GDRG-System befand sich nicht direkt unter den evaluierten Systemen, da die Schweizer Daten nicht
damit gruppiert werden konnten und da man davon ausging, dass das GDRG-System ein modifiziertes ARDRG-System war. Allerdings war das GDRG-System schon damals im Begriff, sich zu einem eigenständigen Systemzu entwickeln. Vgl. Fischer [Relative klinische Homogenität, 2005]: 17 f. – Vgl. zur Systemwahl auch: Schenker[Grouper-Wahl, 2005].
25 Vgl. SwissDRG [Gründung SwissDRG AG, 2008].26 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG 1.0 Band 1, 2011] ff; Her-
geth/Schmidt [SwissDRG1-Entwicklung, 2011]; Vuilleumier/Weber [SwissDRG1-Datengrundlagen, 2011].27 Es gibt 3 bewertete Zusatzentgelte für Dialyseleistungen sowie je ein unbewertetes Zusatzentgelt für «Kunst-
herzen» und für Behandlungen von Hämophilepatienten mit Blutgerinnungsfaktoren.28 Für die total 1052 (1134) DRGs in SwissDRG-Version 1.0 (0.3) wurden 804 (567) Kostengewichte aufgrund von
Schweizer Kostendaten kalkuliert, 232 (511) deutsche Kostengewichte «helvetisiert» und 16 (56) SwissDRGsunbewertet gelassen.
6 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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• Die DRGs E36Z, G36Z, H36Z, I26Z, L36Z, R36Z wurden zusammengefasst zu A36A(«Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1104 Aufwandspunkte bei bestimmtenKrankheiten und Störungen») und A36B («Intensivmedizinische Komplexbehandlung> 552 Aufwandspunkte bei bestimmten Krankheiten und Störungen»).
• Es wurde eine neue SwissDRG A93Z eingeführt, in welcher MDC-übergreifend de-finiert ist: «Strahlentherapie, mehr als 8 Bestrahlungen, ausser bei Krankheiten undStörungen des Nervensystems». Dies ermöglichte die Aufhebung der DRGs D19Z,E08B, G17A, G17B, H15Z, I39Z, J17Z, M10A, N15Z, R05Z, R06Z.
Ausgewählte weitere Anpassungen:Weitere Anpassungen
• Pädiatrie: Weil die pädiatrischen Behandlungen in Basis-GDRG A1329 mit einem Splitbei «Alter < 16 Jahre» aufgewertet wurden, wurde der Split «Alter < 6 Jahre» ausGDRG (2008) Q02B30 in SwissDRG (1.0) Q02B zu «Alter < 16 Jahre» verschoben.
Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 2.0 waren:31Geplante Entwicklungs-schwerpunkte
• Definition «Früh-Rehabilitation», die in allen Sprachregionen anerkannt wird.
• Pädiatrische DRGs.32
• Einbezug von Aussagen der Pflege.33
• Verbesserung der Kostendatengrundlage: Vollerhebung, evtl. Zertifizierung der Kos-tenträgerrechnung in den Krankenhäusern.
2013 – SwissDRG-System 2.0: Weitere Lokalisierung und Verselbständigung
Das SwissDRG-System 2.0 wurde nochmals einen Schritt weiter vom zugrundeliegendenVon SwissDRG 1.0 zuSwissDRG 2.0 GDRG-System gelöst und an die schweizerischen Versorgungsstrukturen angepasst.34
Die Fallgruppenzahl sank um -61 Gruppen auf 991 SwissDRGs. (973 davon sind mit Kos-↑ Tafeln 4 (S. 14) ff.
tengewichten bewertet.) Diese deutliche Reduktion entstand insbesondere deshalb, weil eineReihe von aufwandsähnlichen DRGs zu einzelnen DRGs zusammengelegt («kondensiert»)wurden. Einzelne DRGs wurden auch – wegen zu geringer Fallzahlen, zu kleinen Kostenun-terschieden bei Splits oder zu undeutlichen Splitbedingungen (z. B. «PCCL > 2») – entfernt.– Es sind 5 Zusatzentgelte definiert. (3 davon sind bewertet.)
Die medizinischen Daten35 standen von allen 161 Schweizer Akutkrankenhäusern zurVerfügung. Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2010 hatten 50 Krankenhäuser ge-liefert.36
Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 1.0 zu SwissDRG-System 2.0 waren:
• Die von den DRG-Zusammenlegungen hauptsächlich betroffenen Hauptkategorienwaren die Prä-MDCs (-17 DRGs), Neugeborene (-11 DRGs) sowie Hämatologischeund solide Neubildungen (-10 DRGs).
• Als Bezugsgrösse für die Berechnung der Kostengewichte (= Kosten für Kostenge-wicht 1.0) wurden nicht mehr wie bei SwissDRG 1.0 die durchschnittlichen kalkuliertenKosten aller Behandlungsfälle (ohne Ausreisser) verwendet. Die neue Bezugsgrösse
29 BasisGDRG (2008) A13: «Beatmung > 95 und < 250 Stunden».30 GDRG (2009) Q02B: «Verschiedene OR-Prozeduren bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe
und des Immunsystems ohne äußerst schwere CC, Alter < 6 Jahre».31 Informationen der SwissDRG_AG, notiert anlässlich der 4. Informationsveranstaltung SwissDRG vom
28.6.2011 in Bern.32 Vgl. dazu auch Fischer [Grafiken zur PCS-Beurteilung, 2008].33 Vgl. dazu auch Fischer [DRG+Pflege, 2002].34 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012] und
SwissDRG [SwissDRG 2.0 Band 1, 2012] ff.35 Diagnosen nach ICD-10-GM 2008, Prozeduren nach CHOP 11.36 Für SwissDRG 1.0 (Datenjahr 2009) lieferten 42 Krankenhäuser Kosten- und Leistungsdaten, für SwissDRG
0.3 (Datenjahr 2008) 34 Krankenhaüser.
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wurde so gewählt, dass die Gesamtcasemix für die Daten aus dem Jahr 2010, grup-piert mit SwissDRG 2.0 gleich hoch wird wie bei einer Gruppierung nach SwissDRG1.0.37
• Anlagenutzungskosten wurden zwar erhoben, der Anteil an den Gesamtkosten vari-ierte aber so stark, dass entschieden wurde, einen Normkostenzuschlag von 11 %vorzuschlagen.38
• Um die (m. E. problematische) Vorgabe des Bundesrates, dass die Kostengewichteschnellstmöglich allein aufgrund von Schweizer Daten kalkuliert werden sollen,39 um-zusetzen, wurde die Anzahl «helvetisierter» Kostengewichte von 232 auf 161 redu-ziert.40
Ausgewählte weitere Änderungen: Weitere Änderungen
• Multiviszeraltransplantationen zusammen mit einer Lebertransplantation sind neu ex-plizit definiert (A01A).41
• Unlogische Zuordnungen wurden korrigiert. Zum Beispiel wurden Eingriffe an der Handnicht mehr Fuss-DRGs zugeordnet.42
• Es erfolgten einige sachlogische Zusammenfassungen von Basis-DRGs. (Dies gesch-ah oft in Anlehnung an die GDRG-Systeme 2009 und 2010.) Zum Beispiel wurdendie Herzklappeneingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, die als F03Z, F04Z, F07Z, F11A,F11B und F22Z definiert waren, in F03A bis F03E43 zusammengezogen.44
• Nebst Kosten für universitäre Lehre und Forschung sowie Anlagenutzungskosten wur-de nun auch der Mehraufwand der Honorarkosten für die privaten und halbprivatenFälle aus den anrechenbaren Kosten ausgeschieden.
Ins Auge gefasste Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 3.0 waren:45 Geplante Entwicklungs-schwerpunkte
• Einbezug der Kosten- und Leistungsdaten aller Akutkrankenhäuser.(Bisher waren nur die vom BFS erhobenen medizinischen Falldaten von allen Akut-krankenhäuser verfügbar.)
• Obligatorische Statistik zu teuren Medikamenten und Blutprodukten.
• Unterscheidung der Kostenstellen «Operationssaal» und «Anästhesie».
• Möglichst eigenständige Weiterentwicklung.(Ab 2014 voraussichtlich ohne Unterstützung der GDRG-Entwickler des InEK.)
• Anregungen zum CHOP:
– Unterscheidung zwischen offenen und interventionellen chirurgischen Eingriffen.
– Unterscheidung von Prozeduren mit und ohne Operationssaalbenutzung.
37 Die Bezugsgrösse für SwissDRG 2.0 beträgt SFr. 8 953. Für SwissDRG 1.0 betrug sie SFr. 8 860. – Vgl. Swiss-DRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 19+15
38 Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat am 7.9.2012 beschlossen, einen «Normkostenzuschlag» zur Ab-geltung der Anlagenutzungskosten von 11 % für 2013 (und 12 % für 2014) «des jeweiligen Basispreises» beimBundesrat zu beantragen. – Vgl. http:// www.swissdrg.org / de / 07 _ casemix _ office / Beschluesse _ des_ VR.asp [2012-09].
39 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 33. – Problematisch ist die Kalkulation allein auf der Basisvon Schweizer Daten insbesondere bei komplexen SwissDRGs, denn sie sind aus klinischer Sicht oft rechtinhomogen, und für DRGs, die in Deutschland zwar ordentlich, in der Schweiz aber völlig ungenügend belegtsind.
40 Der «Helvetisierungsfaktor» lag für das SwissDRG-System 2.0 bei 2.08. Für das SwissDRG-System 1.0 lag erbei 1.86.
41 SwissDRG (2.0) A01A: Lebertransplantation mit Beatmung > 59 Stunden oder mit Transplantatabstossung odermit bestimmter anderer Organtransplantation.
42 Dazu wurden die Codes für «Totale Resektion von Karpalia und Metakarpalia» aus der Basis-DRG I20 («Ein-griffe am Fuss») gestrichen.
43 In SwissDRG 1.0 sind die GDRGs der Version 2008 übernommen worden; ab GDRG 2009 gab es dann F03Abis F03F.
44 Eine weitere Umcodierung erfolgte u. a. bei den Herzschrittmacher-Implantationen: F12Z, F24A, F24B, F25Z,F40Z wurden zu F12A bis F12E umcodiert. (In GDRG 2008 war auch F25 noch gesplittet; in GDRG 2009 gabes F12A bis F12H; in GDRG 2012 gibt es F12A bis F12I.)
45 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 27+71.
8 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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2014 – SwissDRG-System 3.0: InEK-unabhängige Weiterentwicklung
Die Entwicklungszusammenarbeit mit dem deutschen InEK lief auf Ende 2012 aus. DieVon SwissDRG 2.0 zuSwissDRG 3.0 SwissDRG AG entwickelt das SwissDRG-System ab nun selbständig weiter.46
Die Fallgruppenzahl sank um -3 Gruppen auf 988 SwissDRGs. (968 davon sind mit Kos-↑ Tafeln 4 (S. 14) ff.
tengewichten bewertet.) Es sind 28 Zusatzentgelte definiert. (26 davon sind bewertet.)Die medizinischen Daten47 standen von allen 204 Schweizer Akutkrankenhäusern zur
Verfügung. Kosten- und Leistungsdaten zum Datenjahr 2011 hatten 68 Krankenhäuser ge-liefert.
Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 2.0 zu SwissDRG-System 3.0 waren:
• Die Anzahl DRGs mit helvetisierten Kostengewichten48 wurde nochmals und diesmalsehr stark reduziert, nämlich von 161 auf 48 DRGs. (Damit dies möglich wurde, wurdenu. a. auch 26 DRGs aufgrund von 2 Datenjahren kalkuliert.)
• Für 165 DRGs gibt es erhöhte, DRG-spezifische Langliegerzuschläge.Sie wurden aufgrund der tatsächlichen Kostensituation berechnet.49 (Im Vorjahr gabes nur 8 DRG-spezifische Langliegerzuschläge.)
• Die Anzahl Zusatzentgelte nahm deutlich zu: Von 5 auf 28.Es gibt nun bewertete Zusatzentgelte für: Blutprodukte (z. B. Erythrozytenkonzentra-te), medikamentöse Wirkstoffe (z. B. Humanimmunoglobuline), teure Medizinprodukte(z. B. Kunstherzen), aufwändige therapeutische Verfahren (z. B. Nierenersatzverfah-ren).Die Zusatzentgelte für bestimmte Gerinnungsfaktoren bei Hämophiliepatienten sindnach wie vor unbewertet. Definiert sind sie über eine abschliessende Diagnosenliste.
• Die DRG-Definitionen des Groupers wurden differenzierter.Die Zahl der Codes stieg mit der Version CHOP 2011 stark an: von 4 114 auf 11 349terminale Codes. Dadurch wurde teilweise eine sachgerechtere Zuordnung möglich.Die Neuzuordnung ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwendung der nun sechsstel-ligen CHOP-Codes anstelle der bisherigen meist nur vierstelligen Codes zeigte sichauch am Umfang der Handbücher, der sich beinahe verdoppelte.50
• Die DRG P60A gilt neu für: «Neugeborenes, verstorben, ein Belegungstag, ohne be-stimmte Prozedur und nicht zuverlegt». Die Fälle der bisherigen P60A, P60B, . . . wer-den neu mit P60B, P60C, . . . codiert. (Solche Umcodierungen sind im Hinblick aufjahresübergreifende Analysen problematisch, da sie unnötige Verwirrung schaffen kön-nen.)
Ausgewählte weitere Änderungen:Weitere Änderungen
• Überarbeitung der CCL-Matrix: Veränderungen bei 106 Diagnosen.
• Es werden keine jahresübergreifenden (und damit versionübergreifenden) Fallzusam-menführungen mehr vorgenommen.
• Aufwertung aufwändiger intensivmedizinischer Komplexbehandlungen bei Kindern.
• Abbildung hochteurer Behandlungsfälle.Zum Beispiel: Extrakorporale Lungenunterstützung (Aufnahme in die Spitkriterien vonA07, A11 und A13). Neue DRG A18Z für Langzeitbeatmung ab 1000 Stunden (≈ 42
46 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013], Swiss-DRG [SwissDRG3-Info Teil 2, 2013] und SwissDRG [SwissDRG 3.0 Band 1, 2013] ff.
47 Diagnosen nach ICD-10-GM 2010, Prozeduren nach CHOP 2011.48 Helvetisierte Kostengewichte sind Kostengewichte, welche von den deutschen Kostengewichten über den so-
genannten Helvetisierungsfaktor abgeleitet wurden. Der Helvetisierungsfaktor betrug für die aktuelle Kalkulation2.28 (im Vorjahr: 2.08). Der «Warenkorb», welcher zur Berechnung des Helvetisierungsfaktors benutzt wurde,umfasste folgende (fallzahlstarken) DRGs: F62C, G67C, H08B, I47Z, I68C, O60D, P67D. – SwissDRG [Swiss-DRG3-Info Teil 1, 2013]: 22.
49 Für die DRG-spezifische Kalkulation von Langliegerzuschlägen ausgewählt wurden DRGs mit erhöhtem Lan-gliegeranteil, auffälliger Kostenverteilung zwischen Normal- und Langliegern oder bei ungleichmässiger Vertei-lung über die Krankenhäuser. – SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 28.
50 Die Seitenzahl im ersten Band des Definitionshandbuches stieg beispielsweise von 367 auf 610 Seiten.
Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug) 14.10.2015 – in Bearbeitung 9
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Tage; Damit diese DRG kalkulierbar wurde, wurden auch Fälle mit komplexer Vaku-umbehandlung darin aufgenommen, das sie einen ähnlichem Ressourcenverbrauchhaben.) Berücksichtigung von mikrovaskulären Lappenplastiken. Berücksichtigung vonbestimmten vierzeiten Eingriffe (z. B. I02A, N33Z).
• Einführung eines Splits bei multimodalen Schmerztherapie bei 20 Tagen in A92 undU42.
• Überarbeitung diverser Splitkriterien zur Berücksichtigung von Eingriffen an mehrerenLokalisationen. (Betrifft: I02, I08, I13A, I22Z, W02Z, X01A.)
Noch ungelöste Themenbereiche sind: UngelösteThemenbereiche• Die Tarifpartner tun sich schwer, sich bezüglich der Abgeltung der Anlagenutzungs-
kosten zu einigen. Eine einheitliche Berechnungsweise ist auf SwissDRG-Version 5.0für 2016 vorgesehen.51
• Die Erhebung der Kosten von teuren Medikamenten und Implantaten verlief noch sehrunbefriedigend.52
2015 – SwissDRG-System 4.0: Einbezug der Anlagenutzungskosten
Nebst erneuten, z. T. wesentlichen Umbauten und einer weiteren Verringerung der Anzahl Von SwissDRG 3.0 zuSwissDRG 4.0SwissDRGs wurden in dieser Version die Anlagenutzungskosten differenziert in die Kosten-
gewichte pro DRG einberechnet.53
Die Fallgruppenzahl sank um -14 Gruppen auf 974 SwissDRGs. (959 davon sind mit Kos- ↑ Tafeln 4 (S. 14) ff.
tengewichten bewertet.) Es sind 49 Zusatzentgelte definiert. (48 davon sind bewertet.)Die medizinischen Daten standen von allen 197 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Ver-
fügung. (Im Vorjahr waren es noch 204 Akutkrankenhäuser.) Kosten- und Leistungsdatenzum Datenjahr 2012 hatten 102 Krankenhäuser geliefert (Vorjahr: 68). Die Anzahl der ver-wendbaren Fälle stieg erneut deutlich, im Vergleich zum letzten Jahr um über 50 %.54
Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 3.0 zu SwissDRG-System 4.0 waren:
• Im Kostengewicht sind die Anlagenutzungskosten enthalten. Bei Kurz- oder Langlie-gern werden darauf keine Ab- oder Zuschläge berechnet.55
• Die Anzahl der Zusatzentgelte nahm ein weiteres Mal deutlich zu: Von 28 auf 49(bzw. von 516 differenzierten Zusatzentgelten auf 834). Bei 13 Medikamenten wurdenauch Kinderdosisklassen eingeführt.
• Mehrere wesentliche Änderungen betreffen rehabilitative Massnahmen während derAkutphase. (Vgl. nächste Aufzählung.)
• Für palliativ-medizinische Behandlungen ab acht Tagen wurden in Abhängigkeit derBehandlungsdauer drei differenzierte Zusatzentgelte berechnet mit Beträgen zwischenSFr. 2 800 und SFr. 6 900.56
• Einige kostenintensive und bisher unbewertete DRGs sind nun mit einem Kosten-gewicht versehen worden (weitere derartige DRGs mit Reha-Leistungen sind in dernächste Aufzählung aufgeführt):57
– A16A: «Transplantation von Darm oder Pankreas»: (Kostengewicht: 5.649).– A16B: «Injektion von Pankreasgewebe»: (Kostengewicht: 2.655).– Z02Z: «Leberspende (Lebendspende)»: (Kostengewicht: 3.423).
51 SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 12.52 SwissDRG [SwissDRG3-Info Teil 1, 2013]: 10 ff.53 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]. und SwissDRG
[SwissDRG 4.0 Band 1, 2014] ff.54 Für die Grupperentwicklung standen Daten von 924 050 und für die Kostengewichtskalkulation von 614 806
Behandlungsfällen zur Verfügung.55 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 11–23.56 Für «palliativmedizinische Komplexbehandlungen» wurden folgende Zusatzentgelte definiert:
– ZE-2015-50.01 (8 – 14 Tage): SFr. 2 827,– ZE-2015-50.02 (15 – 21 Tage): SFr. 4 626,– ZE-2015-50.03 (22 Tage und mehr): SFr. 6 939.
57 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 58.
10 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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Änderungen, welche rehabilitative Behandlungen während der Akutphase betreffen:Reha-Änderungen
• Die «geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlungen» wurden zu fünf nachSchweregrad differenzierten Prä-MDC-DRGs unter A95 zusammengezogen. (Bisherwaren sie in zehn MDCs meist als Z-DRG geführt worden.) Die Kostengewichte liegenzwischen 4.260 und 1.588.58
• «Neurologische Komplexbehandlungen des akuten Schlaganfalls» werden umfassen-der abgebildet, weil neu auch der CHOP-Code 89.13.A «Neurologische Komplexbe-handlung des akuten Schlaganfalls ausserhalb einer spezialisierten Einheit» gruppie-rungsrelevant ist.
• Die in der Hauptkategorie «A» (Prä-MDC) geführte DRG B61Z: «Bestimmte akute Er-krankungen und Verletzungen des Rückenmarks» wurde aufgeteilt nach dem Splitkri-terium: «mit komplexem Eingriff und Verweildauer unter 13 Tagen und verlegt».59
• Neu ist A43Z: «Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom» bewertet,und zwar mit einem Kostengewicht von 13.819.Ebenfalls neu bewertet ist B11Z: «Frührehabilitation mit Kraniotomie, grosserWirbelsäulen-Operation, bestimmter OR-Prozedur oder aufwändiger Operation amNervensystem mit Beatmung > 95 Stunden»: mit einem Kostengewicht von 8.315.60
Ausgewählte weitere Änderungen:Weitere Änderungen
• Für «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion» wurde eine eigeneBasis-DRG (B63) geschaffen.61
• Das bisher in B70E und B64Z eingruppierte «Delirium» wird neu zwei DRGs von B64zugeteilt.62
• Für «anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlungen» wurde ein eigene DRGA96Z geschaffen. (Kostengewicht: 1.079.)
• Die CCL-Matrix wurde überarbeitet. Es gab Veränderungen bei 46 Diagnosen.
Noch ungelöste Themenbereiche sind:UngelösteThemenbereiche
• Die Qualität der Daten zu den Zusatzentgelten ist ungenügend. Besonders Verfahrensind schwer kalkulierbar.63
• Zwar erhoben mehr Krankenhäuser als im Vorjahr die Kosten von teuren Medikamen-ten und Implantaten. Die Erhebung ist aber immer noch sehr unbefriedigend, da dieInformationen selten vollständig waren.64
• Nach wie vor unbewertet sind zwölf Frühreha-DRGs, denn es fehlen Kosten- und Leis-tungsdaten.65
• Als herausfordernd wird auch die Abgrenzung der gemeinwirtschaftlichen Leistungenangegeben.66
58 A95A bis A95E, differenziert nach nach Aufenthaltsdauer (ein oder zwei Wochen), Art der OR-Prodedur, in-tensivmedizinischer Komplexbehandlung, mit oder ohne schwerer motorischer Fähigkeitseinschränkung, mitoder ohne akutem Schlaganfall. – Bei «verschiedenen Eingriffen» bei Diabetes gilt: K01Z. – SwissDRG [Swiss-DRG4-Info, 2014]: 26–31.
59 B61A: «Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks, mit komplexem Eingriff, bis 13Belegungstage, verlegt».B61B: «Bestimmte akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks, ohne komplexen Eingriff odermehr als 13 Belegungstage oder nicht verlegt».Die Kostengewichte unterscheiden sich aber momentan noch kaum: Sie liegen bei 3.221 bzw. 3.126.
60 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 58.61 B63A: «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion mit äusserst schweren CC» (Kostenge-
wicht: 1.639).B34B: «Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion ohne äusserst schwere CC» (Kostenge-wicht: 0.920).
62 B64A: «Delirium mit äusserst schweren CC» (Kostengewicht: 1.887).B64B: «Delirium ohne äusserst schwere CC» (Kostengewicht: 1.005).
63 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 45.64 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 7.65 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 57.66 SwissDRG [SwissDRG4-Info, 2014]: 63.
Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug) 14.10.2015 – in Bearbeitung 11
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Ins Auge gefasste Themen und Entwicklungsschwerpunkte für SwissDRG 5.0 sind:67 Geplante Entwicklungs-schwerpunkte• Innovationen.
• Extremkostenfälle.
• Frührehabilition.
• Verbesserung der Datenqualität.
• Neonatologie.
2016 – SwissDRG-System 5.0 Viele neue DRG-Splits
Nachdem von der ersten zur zweiten SwissDRG-Version die Anzahl SwissDRGs um etwa 60 Von SwissDRG 4.0 zuSwissDRG 5.0DRGs reduziert wurde, senkte sich diese Anzahl in den darauf folgenden Jahren nur noch
leicht. In der neuen Version wurde es als nötig erachtet, die Anzahl wieder zu erhöhen: In derVersion 2016 gibt es 57 DRGs mehr als im Vorjahr. Insgesamt sind es nun 1 031 SwissDRGs.Zwar hat die Anzahl Basis-DRGs erneut abgenommen: Deren Anzahl sank von 523 auf 517.Dafür gibt es umsomehr neue DRG-Splits.68
Von den 1 031 SwissDRGs sind 1 018 mit Kostengewichten bewertet. Es sind 58 Zusat-zentgelte definiert. (57 davon sind bewertet.) ↑ Tafel 8 (S. 16)
Die medizinischen Daten standen von allen 190 Schweizer Akutkrankenhäusern zur Ver-fügung. (Im Vorjahr waren es noch 197 Akutkrankenhäuser.) Kosten- und Leistungsdatenzum Datenjahr 2013 hatten 112 Krankenhäuser geliefert (Vorjahr: 102).69
Wesentliche Änderungen von SwissDRG-System 4.0 zu SwissDRG-System 5.0 waren:
• Benennungen von letzten DRGs innerhalb der Basis-DRGs wurden verkürzt. Dazuwurden insbesondere negative Splitbedingungen weggelassen (z. B. «ohne komplexeDiagnose»).70 Dies ergibt zwar z. T. deutliche kürzere Texte. Sie sind aber auch deut-lich weniger aussagekräftig.71
• Pädiatrie:72
– 47 neue oder modifizierte Kindersplits.73
– Reduktion der SAPS-Punkte bei Splits für intensivmedizinischen Komplexbe-handlungen.
– Überarbeitung der Neugeborenen-Klassifikation (u. a. separate Abbildung bei ei-nem Geburtsgewicht von weniger als 750 g).
• Weil bisherige Vergütung der palliativmedizinische Komplexbehandlung74 über Zusat-zentgelte teilweise deutlich zu tief war, wurde für Fälle mit mehr als sieben Behand-lungstagen unter den Ausnahme-DRGs (= in der Prä-MDC) eine neue Basis-DRG«A97» geschaffen. Sie enthält sechs DRGs mit Kostengewichten zwischen 1.5 und7.3 DRG-Punkten. Das bisherige Zusatzentgelt wurde aufgehoben.
• Die Definition der Kostenkomponenten, die zur Berechnung der Langlieger-Zuschlägeverwendet werden, wurde revidiert und der Faktor für die Zuschläge wurde bei 259DRGs von 70 % auf 100 % erhöht.75
• . . . [Text ist noch weiter zu bearbeiten.]
67 Vgl. SwissDRG [SwissDRG2-Entwicklung, 2012]: 64.68 Die folgenden Informationen stammen hauptsächlich aus: SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]. und SwissDRG
[SwissDRG 5.0 Band 1, 2015] ff.69 Für die Grupperentwicklung standen Daten von 827 711 und für die Kostengewichtskalkulation von 622 042
Behandlungsfällen zur Verfügung.70 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 56.71 Als Beispiel wurde bei der SwissDRG-Präsentation I13 aufgeführt. Die neue Bezeichnung von I13E in der
Version für 2015 lautet: «Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk». In der Version für 2014 lautetedie Bezeichnung für I13C: «Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk, ohne Mehrfacheingriff, ohnebestimmten beidseitigen Eingriff, ohne komplexe Prozedur, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierendenEingriff».
72 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 21–27.73 37 zusätzliche Splits bei «Alter < 16 Jahre», Die Verweildauer bei Kindern ist oft geringer, trotzdem sind die
Fallkosten oft höher.74 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 28–30.75 SwissDRG [SwissDRG5-Info, 2015]: 58–66.
12 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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H.9.7 Hauptkategorien
Tafel 3:Hauptkategorien (MD-Cs) im SwissDRG-System
MDC Code Bezeichnung
ERR 9 Fehler-DRGs und sonstige DRGs
PRE A Prä-MDC
01 B Krankheiten und Störungen des Nervensystems
02 C Krankheiten und Störungen des Auges
03 D Krankheiten und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses
04 E Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
05 F Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
06 G Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
07 H Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas
08 I Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
09 J Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10 K Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11 L Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12 M Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
13 N Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
14 O Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15 P Neugeborene
16 Q Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17 R Hämatologische und solide Neubildungen
18A S HIV
18B T Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19 U Psychische Krankheiten und Störungen
20 V Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störun-gen
21A W Polytrauma
21B X Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten
22 Y Verbrennungen
23 Z Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Inanspruchnahmedes Gesundheitswesens
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H.9.8 Anzahl Behandlungsfallgruppen und weitere Kennzahlen
Tafel 4: Anzahl SwissDRGs
Ver. Jahr AnzahlBasis-Swiss-DRGs
AnzahlSwiss-DRGs
Unter-schied
zumVorjahr
Anteilgemeinsamer
SwissDRG-Codesmit Vorjahr
Anzahlbewertete
SwissDRGs
Kosten-gewichtemit zwei
Datenjahren
Helveti-sierte
Kosten-gewichte
Fälle fürGrouper-Entwick-
lung
Fälle fürCW-Kal-kulation
Anzahlkalkulie-
renderSpitäler
5.0 2016 517 1 031 57 0.95 1 018 24 3 827 711 622 042 112
4.0 2015 523 974 -14 0.94 959 22 2 924 050 614 806 102
3.0 2014 537 988 -3 0.99 968 26 48 600 440 412 608 68
2.0 2013 536 991 -61 0.91 973 – 161 510 939 370 640 50
1.0 2012 559 1 052 – – 1 036 – 232 499 564 363 376 42
Ver. Jahr Zusatz-Entgelte
BewerteteZusatz-
Entgelte
Zusatz-Entgelte
differenziert
DRGs mitspezifischenLanglieger-zuschlägen
Basis-kosten
inkl. ANK
Basis-kosten
Helveti-sierungs-
faktor
5.0 2016 58 57
4.0 2015 49 48 834 165 10 205 9 331 2.28
3.0 2014 28 26 516 165 – 8 871 2.28
2.0 2013 5 3 8 – 8 953 2.08
1.0 2012 5 3 – – 8 860 1.86
Tafel 5:Weitere Kennzahlen
Anzahl SwissDRGs nach Hauptkategorien pro Jahr
Anz
ahl S
wis
sDR
Gs
2012 2013 2014 2015 2016
1052 991 988 974 1031
Z : Div.Faktoren
Y : Verbrennungen
X : Verletzungen
W : Polytrauma
V : Drogen
U : Psyche
T : Infektionen
S : HIV
R : Neoplasien
Q : Blut−& Immunsystem
P : Neugeborene
O : Geburtshilfe
N : Gynäkologie
M : Urologie
L : Niere & Harnwege
K : Drüsen−Stoffw.
J : Haut und Mamma
I : Bewegungsapparat
H : Leber−Galle−Pankr.
G : Verdauung
F : Kreislauf
E : Atmung
D : HNO
C : Augen
B : Nerven
A : Prä−MDC
9 : Fehler−DRGs9
61
97
25
51
58
120
73
29
115
46
38
55
23
33
26
42
15
47
8
21
11
6
11
15
9
8
9
44
94
22
48
54
121
72
30
109
44
37
55
22
33
26
31
14
37
8
21
11
6
11
15
9
8
9
47
92
24
49
53
121
71
30
109
43
34
55
22
33
26
32
14
37
7
21
12
6
11
15
8
7
9
54
93
25
49
53
119
70
30
106
42
28
49
22
33
25
31
14
37
7
20
11
5
12
15
8
7
9
65
96
25
51
56
130
73
30
115
44
28
52
22
34
24
32
15
37
7
21
16
5
12
17
8
7...
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
...
Z I M[SwissDRG.129.devplot.CAT] 22.07.2015
Datenquelle: www.swissdrg.org
Tafel 6:Anzahl SwissDRGsnach Hauptkategorienpro Jahr
14 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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Tafel 7: Entwicklung der Anzahl SwissDRGs nach Subkategorien
Sequenzbänder zur Entwicklung der Anzahl DRGs pro Subkategorie(O = chirurgische DRGs, M+ = übrige DRGs)
Hellere Bandabschnitte: ältere Veränderungen. Dunklere Bandabschnitte: neuste Veränderungen.Färbung: bläulich −> Erhöhung; rötlich −> Senkung.
(Z) O
(Z) M+
(Y) O
(Y) M+
(X) O
(X) M+
(W) O
(W) M+
(V) M+
(U) O
(U) M+
(T) O
(T) M+
(S) O
(S) M+
(R) O
(R) M+
(Q) O
(Q) M+
(P) O
(P) M+
(O) O
(O) M+
(N) O
(N) M+
(M) O
(M) M+
(L) O
(L) M+
(K) O
(K) M+
(J) O
(J) M+
(I) O
(I) M+
(H) O
(H) M+
(G) O
(G) M+
(F) O
(F) M+
(E) O
(E) M+
(D) O
(D) M+
(C) O
(C) M+
(B) O
(B) M+
(A) O
(A) M+
(9) O
(9) M+
0 20 40 60 80
Diverse Faktoren
Verbrennungen
Verletzungen, Vergiftungen
Polytrauma
Alkohol− und Drogengebrauch
Psychische Krankheiten und Störungen
Infektiöse und parasitäre Krankheiten
HIV
Hämatologische und solide Neubildungen
Blut, blutbildende Organe und Immunsystem
Neugeborene
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Weibliche Geschlechtsorgane
Männliche Geschlechtsorgane
Harnorgane
Endokrine, Ernährungs− und Stoffwechselkrankheiten
Haut, Unterhaut und Mamma
Muskel−Skelett−System und Bindegewebe
Hepatobiliäres System und Pankreas
Verdauungsorgane
Kreislaufsystem
Atmungsorgane
Ohr, Nase, Mund und Hals
Auge
Nervensystem
Prä−MDC
Fehler−DRGs und sonstige DRGs
6
41
17
5
20
9
6
5
3
18
20
4
5
7
1
26
29
13
33
13
16
28
19
17
4
42
78
33
82
6
17
60
37
27
15
13
38
4
7
12
49
10
1
13
13
3
6
29
44
3
12
5
28
6
38
16
5
17
9
5
5
3
17
20
4
5
7
1
26
29
13
31
13
17
21
16
17
4
42
79
33
76
5
17
60
34
20
11
12
36
4
7
11
33
10
1
13
13
3
6
29
43
3
12
5
28
6
38
15
7
17
9
5
4
3
17
17
4
5
6
1
26
29
13
30
13
17
21
16
17
4
42
79
33
76
5
17
56
36
21
11
11
38
4
7
13
34
11
1
13
13
3
5
28
43
3
12
5
28
5
38
15
7
18
9
5
4
3
15
13
4
5
6
1
23
26
13
29
13
17
21
16
16
4
39
80
32
74
5
17
56
37
20
11
11
38
4
8
22
32
10
1
12
13
3
5
26
44
3
12
5
28
5
41
15
7
18
10
5
4
3
16
12
4
5
6
1
25
27
15
29
14
16
22
15
16
5
44
86
33
82
5
17
59
37
21
11
12
39
4
8
31
34
14
2
12
12
3
5
27
46
5
12
5
29
2012 2013 2014 2015 2016
1052 991 988 974 1031
Z I M[GDRG.13Y.seqplot] 22.07.2015
Datenquelle: www.swissdrg.org
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Besonders viele SwissDRGs sind in den chirurgischen Subkategorien von F (Kreislaufsys- Tafel 7
tem) und I (Muskel-Skelett-System und Bindegewebe) zu finden. Deren Sequenzbänder76
sind entsprechend bei über 70 DRGs ganz rechts eingezeichnet.Die Abkoppelung der SwissDRGs von den ursprünglichen GDRGs hatte eine leichte Ver-
ringerung der Anzahl DRGs zur Folge. Die blassroten ersten Abschnitte der Sequenzbänderzeigen, dass diese Reduktion insbesondere von Version 1 (2012) zu Version 2 (2013) statt-fand. Besonders deutlich zu sehen ist sie bei den Prä-MDCs. (Die Anzahl der chirurgischenPrä-MDC-DRGs sank von 49 auf 33.)
Die dunkelblauen und die intensivroten Bänder zeigen die Veränderungen von der letz-ten zur neusten Version. Subkategorien ohne Veränderung der Anzahl DRGs wurden mitsenkrechten Linien dargestellt.
Wesentlich zugenommen haben die medizinischen Prä-MDCs von Version 3 (2014) zuVersion 4 (2015): Von 13 auf 22 DRGs. (Der entsprechende Abschnitt des Sequenzbandesist dunkelblau gefärbt.)
Wie bereits im ARDRG-System wird die Schweregradkategorie aufgrund aller vorhandenen Schweregradkategorien
Tafel 8Nebendiagnosen berechnet. Dazu wird die «Klinische Fallkomplexität» (PCCL = «Patient Cli-nical Complexity Level») und daraus anhand der CCL-Matrix die CC-Stufe (= CCL = «Com-plication and Comorbidity Level») berechnet.
Details zum Ablauf dieser Zuordnung sind in der ARDRG-Beschreibung zu finden.
Jahr Z A B C D E F G H I J SwissDRGs Basis-SwissDRGs
2016 225 292 292 126 50 25 15 3 1 1 1 1 031 517
2015 254 268 268 110 42 20 7 2 1 1 1 974 522
2014 271 266 266 112 43 21 7 1 1 988 537
2013 275 261 261 115 46 22 8 2 1 991 536
2012 287 272 272 120 52 25 15 6 3 1 052 559
Tafel 8:Anzahl SwissDRGsnach Schweregradka-tegorien
76 Sequenzdiagramme mit Sequenzbändern sind detaillierter beschrieben unter: Fischer [Neue Grafiken I, 2010]:78 f.
16 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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H.9.9 Codierungsschema
Codierungsschema für DRGs
Das Nummerierungssystem der SwissDRGs ist aus dem GDRG-System bekannt und wurdeNummerierung
Tafel 9 ursprünglich für das ARDRG-System entwickelt:
• Das erste Zeichen steht für die Hauptkategorie (MDC = Major Diagnostic Category):Codes A bis Z, sowie 9 (für nicht klassierbare Behandlungsfälle).
• Die nächsten zwei Zeichen stehen für die Basis-SwissDRG («Adjacent DRG»). Darauskann oft auch abgelesen werden, in welcher Sub-MDC («Partition») sich eine Swiss-DRG befindet. – Die Codes 01-39 bezeichnen normalerweise77chirurgische Swiss-DRGs. Die Nummern 40-59 werden für SwissDRGs zu Fällen mit nicht operativenProzeduren verwendet (z. B. für Endoskopien an Verdauungsorganen). Unter den Co-des 60-99 sind die medizinischen SwissDRGs zu finden.
• Mit dem vierten Zeichen werden die Verfeinerungen nach CC und/oder Alter bezeich-net. Die Codes «A» bis «H» stehen (in den meisten Fällen) für die Rangfolge bezüglichder Ressourcenintensität. «Z» wurde verwendet, wenn die Basis-SwissDRG nicht wei-ter unterteilt wurde.
Tafel 9: Erstes SwissDRG-Beispiel: E66A (SwissDRG 1.0 und 2.0)
Code Bedeutung Text
E66A DRG-Code Schweres Thoraxtrauma mit komplizierender Diagnose
E Hauptkategorie E Atmungsorgane
66 Medizinische Basis-SwissDRG «E66» Schweres Thoraxtrauma
A Schweregradkategorie «A» hier: mit komplizierender Diagnose
Bereits im Verlaufe der Entwicklung des GDRG-Systems ist das Konzept der Basis-DRGsVerwässerteBasis-DRGs: verwässert worden. Ursprünglich wurde unter einer Basis-DRG eine diagnosebezogene Fall-
gruppe ohne Angabe von Begleiterkrankungen oder Komplikationen («CCs») und/oder ohneAngabe von Altersstufen verstanden.78 Dies war eine Strukturierungshilfe, die sowohl dasVerständnis des Systems wie auch die Analyse der nach dem System kategorisierten Datenerleicherte.
Im GDRG-System und demzufolge auch im SwissDRG-System finden sich nun aber An-gaben zu «CCs» teilweise bereits in der Bezeichnung einzelner Basis-DRGs. Darüberhinausgibt es DRGs mit einem «Z»-Code (d. h. eigentlich DRGs ohne weitere Unterteilung nachSchweregraden), welche ebenfalls CC-Angaben beinhalten.
Tafel 10: Zweites SwissDRG-Beispiel: G07B (SwissDRG 1.0)
Code Bedeutung Text
G07B DRG-Code Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CCoder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarm ohne äusserst schwere CC, Alter > 9Jahre
G Hauptkategorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CCoder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
B Schweregradkategorie «B» hier: Alter > 9 Jahre
77 Ausnahmen: Bei die MDCs 05 und 08 kann die Partition nicht aus dem DRG-Code abgelesen werden.78 Basis-DRGs wurden auch «Adjacent DRGs» genannt. – Vgl. Fischer [DRG+Pflege, 2002]: 31+199.
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Tafel 11: Drittes SwissDRG-Beispiel: G07Z (SwissDRG 2.0)
Code Bedeutung Text
G07Z DRG-Code Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CCoder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
G Hauptkategorie G Verdauungsorgane
07 Chirurgische Basis-SwissDRG «G07» Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CCoder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarm ohne äusserst schwere CC
Z Schweregradkategorie «Z» (= keine Unterteilung nach Schweregradkategorien)
Ein Beispiel von CC-Angaben in der Basis-DRG-Bezeichnung ist die oben aufgeführte Basis- – Basis-DRGs mit CCTafeln 10 und 11SwissDRG G07 («Appendektomie bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schwe-
ren CC oder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarm ohne äusserst schwere CC»; der Textzur Schweregradkategorie «B» lautete im SwissDRG-System 1.0: «Alter > 9 Jahre»). Zuden Appendektomien gibt es noch zwei weitere Basis-DRGs: G22 und G23. Sie tragen dieBezeichnungen «Appendektomie bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schwerenCC» und «Appendektomie ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schwerenCC». Sie waren in den SwissDRG-Systemen 1.0 und 2.0 in je drei Einzel-DRGs unterteilt,die nach fünf Alterskategorien definiert wurden. (Es ist fraglich, ob die zum Teil nur leichtunterschiedlichen Alterssplits [einmal bei 16, einmal bei 14 Jahren] medizinisch begründbarsind.)79
Im SwissDRG-System 1.0 gab es 46 SwissDRGs, die einen Z-Code trugen und bei denen – Z-DRGs mit CCdie Bezeichnung trotzdem Angaben zu CCs enthielten. Beispiele (identisch in SwissDRG-System 1.0 und 2.0):
• B64Z: Delirium ohne äusserst schwere CC.
• G66Z: Abdominalschmerz oder mesenteriale Lymphadenitis, Alter > 55 Jahre und mitCC.
• L03Z: Nieren-, Ureter- und grosse Harnblaseneingriffe bei Neubildung, Alter < 19 Jahreoder mit äusserst schweren CC oder ausser bei Neubildung, mit äusserst schweren CCoder Kombinationseingriff.
Die SwissDRG-Codes lehnen sich an das deutsche System an, sind aber nicht durchgehend Unterschiedliche Inhaltebei gleichen SwissDRG-und GDRG-Codes
identisch.Beispielsweise gab es im deutschen System G07A, G07B und G07C, im SwissDRG-
Tafel 12System 1.0 jedoch nur G07A und G07B (und im SwissDRG-System 2.0 nur noch G07Z).Oder: Es gab zwar im deutschen wie im schweizerischen System sechs DRGs zur Basis- Tafel 13
DRG F49. Die Schweregradkategorien sind jedoch im SwissDRG-System anders definiertals im GDRG-System.
Ein weiteres Beispiel mit einem inhaltlichen Unterschied ist G38Z, wo die DRG selbst Tafel 14
leicht unterschiedlich definiert ist.
79 Appendektomie (SwissDRG 1.0):– bei Peritonitis (und) mit äusserst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn und Dickdarmohne äusserst schwere CC:G07A Alter < 10 Jahre.G07B Alter > 9 Jahre.– bei Peritonitis oder mit äusserst schweren oder schweren CC:G22A Alter < 10 Jahre.G22B Alter > 9 Jahre und Alter < 16 Jahre.G22C Alter > 15 Jahre.– ausser bei Peritonitis, ohne äusserst schweren oder schweren CC:G23A Alter < 10 Jahre.G23B Alter > 9 Jahre und Alter < 14 Jahre.G23C Alter > 13 Jahre.Die Liste dieser SwissDRGs in Version 2.0 unterscheidet sich nur durch die Zusammenlegung von G07A undG07B zu G07Z.
18 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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Tafel 12:Schweregrade zu Basis-DRG G07: «Appen-dektomie bei Peritoni-tis (und) mit äusserstschweren oder schwe-ren CC oder kleine Ein-griffe an Dünn und Dick-darm ohne äusserstschwere CC»
DRG Schweregrad GDRG 2008 Schweregrad SwissDRG 1.0 SwissDRG 2.0
G07Z – – x
G07A Alter < 3 Jahre Alter < 10 Jahre –
G07B Alter > 2 Jahre und Alter < 10 Jahre Alter > 9 Jahre –
G07C Alter > 9 Jahre – –
Tafel 13:Schweregrade zu Basis-DRG F49: «Invasivekardiologische Diagno-stik ausser bei akutemMyokardinfarkt»
DRG Schweregrad GDRG 2009 Schweregrad SwissDRG 1.0 und 2.0
F49A mehr als 2 Belegungstage,mit komplexem Eingriff,mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,mit komplexem Eingriff,mit äußerst schweren CC
F49B mehr als 2 Belegungstage,ohne komplexen Eingriff,mit äusserst schweren CC
mehr als 2 Belegungstage,ohne komplexen Eingriff,mit äusserst schweren CC
F49C weniger als 3 Belegungstageoder mehr als 2 Belegungstage ohne äusserstschwere CC,Alter < 15 Jahre
mehr als 2 Belegungstage,mit komplexem Eingriff,ohne äußerst schwere CC
F49D mehr als 2 Belegungstage,ohne äusserst schwere CC,Alter > 14 Jahre,ohne kardiales Mapping,mit komplexem Eingriff
mehr als 2 Belegungstage,ohne komplexem Eingriff,ohne äußerst schwere CC
F49E mehr als 2 Belegungstage,Alter > 14 Jahre,ohne komplexen Eingriff,ohne äusserst schwere CC
weniger als 3 Belegungstage
F49F weniger als 3 Belegungstage,Alter > 14 Jahre
ein Belegungstag
Tafel 14: Unterschiedliche Bedingungen in DRG G38Z
DRG GDRG 2008 GDRG 2009 SwissDRG 1.0 und 2.0
G38Z – Komplizierende Konstellation mit bestimmtem opera-tiven Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Ver-dauungsorgane
Komplizierende Prozeduren mit bestimmtem operati-ven Eingriff bei Krankheiten und Störungen der Ver-dauungsorgane
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Codierungsschema für Zusatzentgelte
Im Jahr 2013 bestanden die Zusatzentgelt-Codes aus drei Teilen: Zusatzentgelte 2013
• Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
• Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für dasdifferenzierte Zusatzentgelt.
• Die Jahreszahl «2013», angefügt hinter einem Bindestrich.
Beispiele:
• ZE02-2013: «Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration, kontinuierlich».
• ZE02.01-2013: «Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration, kontinuierlich, bis 24Stunden».
Im Jahr 2014 bestanden die Zusatzentgelt-Codes aus vier durch Bindestriche abgetrennte Zusatzentgelte 2014Teilen:
• Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
• Ein «B» für ein bewertetes, ein «U» für ein unbewertetes Zusatzentgelt.
• Die Jahreszahl «2014».
• Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für dasdifferenzierte Zusatzentgelt.
Beispiele:
• ZE-B-2014-03: «Peritonealdialyse, kontinuierlich».
• ZE-B-2014-03.06: «Peritonealdialyse, kontinuierlich, mehr als 432 Stunden».
Seit dem Jahr 2015 bestehen die Zusatzentgelt-Codes aus drei durch Bindestriche abge- Zusatzentgelte seit 2015trennte Teilen:
• Eine einleitende Kennzeichnung als Zusatzentgelt mit «ZE».
• Die Jahreszahl, z. B. «2015».
• Ein zweistelliger Code für die Zusatzentgeltgruppe bzw. ein vierstelliger Code für dasdifferenzierte Zusatzentgelt.
Beispiele:
• ZE-2015-03: «Peritonealdialyse, kontinuierlich».
• ZE-2015-03.06: «Peritonealdialyse: Kontinuierlich, nicht maschinell unterstützt (CAPD),433 und mehr Stunden»
H.9.10 Ökonomische Homogenität
Jahr R2 in %:alle Fälle
R2 in %: alle Fälle,inkl. Anlage-
nutzungskosten
R2 in %:getrimmt
R2 in %: getrimmt,inkl. Anlage-
nutzungskosten
Anzahl DRGs
2016 68.2 68.1 80.8 80.8 1 031
2015 64.6 64.7 78.9 79.0 974
2014 66.8 80.3 988
2013 62.3 77.6 991
2012 60.4 74.9 1 052
Tafel 15:Varianzreduktion derKosten
20 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)
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H.9.11 Ausgewählte Internet-Adressen
Tafel 16: Internetadressen zum SwissDRG-System
Bereich Abkürzung Bezeichnung Internetadresse
Entwicklungund Wartung
SwissDRG AG http:// www.swissdrg.org / de / 06 _ swissdrg _ ag /SwissDRG _ AG.asp ? navid = 1
Materialien SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups http:// www.swissdrg.org /
Daten Codierung CH Medizinische Codierung http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / infothek /nomenklaturen / blank / blank / codage / 00.html
MedizinischeStatistik CH
Medizinische Statistik der Krankenhäuser http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen /14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Fallkostensta-tistikCH
Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten http:// www.bfs.admin.ch / bfs / portal / de / index / themen /14 / 04 / 01 / data / 01 / 05.html
Online-Grouper SwissDRG-Grouper http:// webgrouper.swissdrg.org /
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22 14.10.2015 – in Bearbeitung Fischer · DRGs und verwandte PCS (Auszug)