Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes im Saarland
Abfallforum am 03.11.05 in Otzenhausen
Referent: Dipl.-Soz. Ralph Kien, Entsorgungsverband
Saar
• Wertstoffhöfe• Entsorgungsanlagen
Modellprojekt
„Recycling Elektro- und
Elektronik-Altgeräte"
• 2003: 326 Mg• 2004: 458 Mg• 2005: rd. 500 Mg (hochgerechnet)
• Bringsystem nur für Privathaushalte• kein Ausschluss von Großgeräten bei der Sperrmüllabfuhr• gemischte Sammlung in einem Container
• 2003: pauschal 54.000 €• 2004: 112.000 €• 2005: 120.000 €(incl. Containermiete, Transport, Sortierung und Verwertung)
Annahmestellen
Mengen
Randbedingungen
Kosten
Die Regelungen des ElektroG betreffen
• Hersteller und Vertreiber
• private und gewerbliche Nutzer und
• die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (EVS, ZKE, EZV Völklingen, WND, LAZ, AFZE Eppelborn)
und treten am 24. März 2006 in Kraft!
Zentrales Element ...
ist die geteilte Produktverantwortung, nach der
• die örE für die Erfassung der Altgeräte und
• die Hersteller für die Verwertung und Entsorgung
verantwortlich sind.
die örE ...
• organisieren und finanzieren die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten.
• Hierzu richten Sie Sammelstellen ein, an denen
- Privathaushalte (sowie der Handel) Altgeräte unentgeltlich abgeben können und
- die Altgeräte den Herstellern ebenfalls kostenlos zur weiteren Entsorgung bereitgestellt werden.
Aufgaben der EVS ab 24.11.05
1. Anzeige der Übergabestellen
2. Anzeige zur Selbstvermarktung von Altgeräten
Perl Mettlach
Merzig
Rehlingen-Siersburg
Losheim
Schmelz
Wadern
Weiskirchen
Nalbach
Dillingen
Saarlouis
Völklingen
Nonnweiler
Tholey
Nohfelden
Lebach
Oberthal Namborn
Freisen
St. Wendel
Illingen
Eppelborn
Heusweiler
Pütt-
Lingen
Riegels-
berg
St. Ingbert
Sulzbach
Homburg
Neunkirchen
Schiff-weiler
Ottweiler
Spiesen-.
Bexbach
Kirkel
Blieskastel
Kleinblitters-dorf
Mandel-bachtal
Gersheim
Wallerfangen
Saarwellingen
Bous
SchwalbachEns-dorf
Überherrn
Wadgassen
Großrosseln
Marpingen
Beckingen
Saarbrücken
Fried.thal
Merch-weiler
Quier-Schied
Vorgesehene Übergabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Saarland
Wertstoffhöfe:
1. Umweltbahnhof Wadgassen
2. Recyclingcenter Dillingen
3. Wertstoffhof Saarlouis
4. Wertstoffhof Ensdorf/Schwalbach/Bous
5. Wertstoffhof Sulzbach
6. Wertstoffhof St. Ingbert
7. Wertstoffhof Losheim
Entsorgungsanlagen:
1. AVA Velsen
2. AHKW Neunkirchen
3. Deponie Merzig-Fitten
4. Deponie Illingen
5. Deponie Ormesheim
Aufgaben der EVS ab 24.03.06
1. Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten (§9 Abs. 2 ElektroG)
2. Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen (§ 9 Abs. 3 ElektroG)
3. Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte in 5 Gruppen (§ 9 Abs. 4 ElektroG)
4. Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“
Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten ...
der EVS hat die privaten Haushalte über deren Pflicht, die Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, zu informieren.
Darüber hinaus hat er die privaten Haushalte über• die Möglichkeiten der Rückgabe oder der Sammlung der Altgeräte • deren Beitrag zur Wiederverwendung, zur stofflichen Verwertung und zu anderen Formen der Verwertung von Altgeräten• die möglichen Auswirkungen bei der Entsorgung der in den Geräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit und schließlich• die Bedeutung des Symbols (durchgestrichene Mülltonne)
zu unterrichten.
Einrichtung der Sammelsysteme und Sammelstellen ...
• im Saarland wird ein Bringsystem für Elektroaltgeräte installiert werden
• bis 24. März 2006 müssen Sammelstellen eingerichtet sein
• der Flächenbedarf pro Sammelstelle wird auf ca. 500 qm beziffert
• für die Sammelstellen wird aller Voraussicht nach eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Unentgeltliche Bereitstellung der gesammelten Elektroaltgeräte in 5 Gruppen ...
Die Gerätegruppen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Kühlgeräte
3. Informations- und Unterhaltenselektronik
4. Haushaltskleingeräte
5. Gas- und Entladungslampen
Die dazu erforderlichen Behältnisse werden von den Herstellern den ÖRE
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vollmeldung an „Gemeinsame Stelle“...
• wenn bei den Gerätegruppen 1 – 4 eine Abholmenge von 30 cbm, bei Gas- und Entladungslampen 3 cbm
erreicht sind
• Abholung der Behälter innerhalb von 2 – 3 Werktagen
• keine Übernahme von Behältnissen der ÖRE
Vorschau 2006 Altgerätesammlung aus privaten Haushalten
Einzugsgebiet: EVS-Entsorgungsanlagen
Deponien:Merzig-FittenOrmesheimIllingen
MVA´n:AVA Velsen
AHKW Neunkirchen
Anzahl
Anlieferung
ca.
70/tägl.
Flächenbedarf für die Gerätegruppen 1- 5
Haushalts-
groß-
geräte
30 m³
Kühlgeräte
30 m³
Haushalts-
klein-
geräte
30 m³
IT- und
HiFi-
geräte
30 m³
Beleuch-tungskörper
3 m³
Rangierfläche LKW
Gesamtflächenbedarf: ca. 500 m²
FAZIT:
WIR SCHAFFEN DAS!!!