UnfallberichtKein Schuldanerkenntnis, sondern eine Wiedergabe des Unfallherganges zur schnelleren Schadensregulierung
Uhrzeit
4. 5. Zeugen (Name, Anschrift, Telefon - Insassen unterschreiben )
V on beiden Fahrzeuglenkern auszufüllen
Telefon (privat/dienstlich)Besteht Berechtigung zum Vorsteuerabzug?
7. FahrzeugMarke, Typ
Amtl. Kennzeichen
V .
Nr
V
9. FahrzeuglenkerName
orname
Adresse
Führerschein-Nr.
Klasse ausgestellt durch
gültig ab bis
10. Bezeichnen Sie durch einen Pfeil den Punkt des Zusammenstoßes
11. Sichtbare Schäden
14. Bemerkungen
6. Versicherungsnehmer (Name und Anschrift)
Telefon (privat/dienstlich)Besteht Berechtigung zum Vorsteuerabzug?
8. Versicherer/Name der Gesellschaft
Vers.-Nr.
Nr. der Grünen Karte(Für Ausländer)„Attestation“oder Grüne KarteBesteht eine Vollkasko-Versicherung?
10.Bezeichnen Sie durch einen Pfeil den Punkt des Zusammenstoßes
11. Sichtbare Schäden
14. Bemerkungen
12. Bitte Zutreffendes ankreuzen
Fahrzeug war abgestellt
fuhr an
hielt an
fuhr aus Parkplatz, Grundstück oder Feldweg aus
bog in Parkplatz, Grundstück
bog in einen Kreisverkehr ein
fuhr im Kreisverkehr
fuhr auf
fuhr in gleicher Richtung, aber in einer anderen Spurwechselte die Spur
überholte
bog rechts ab
bog links ab
fuhr rückwärts
fuhr in die Gegenfahrbahn
kam von rechts
beachtete Vorfahrtszeichen nicht
Anzahl der angekreuzten Felder
13. UnfallskizzeBezeichnen Sie:1. Straßenführung
2. Richtung der Fahrzeuge A und B3. Ihre Position im Moment des Zusammenstoßes 5. Straßennamen
nein ja
nein ja
nein ja
8. Versicherer/Name der Gesellschaft
ers.-Nr
. der Grünen Karte(Für Ausländer)„Attestation“oder Grüne KarteBesteht eine Vollkasko-Versicherung?
gültig bis
nein ja
nein ja
nein ja
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Fahrzeug A Fahrzeug B
BA
BA
gültig bis
2. Ort (Straße, Haus-Nr. bzw. Kilometerstein)1. Tag des Unfalles 3. Verletzte?
Andere Sachschäden als an den Fahrzeugen A u. B
6. Versicherungsnehmer (Name und Anschrift)
9. FahrzeuglenkerName
Vorname
Adresse
Führerschein-Nr.
Klasse ausgestellt durch
gültig ab bis
7. FahrzeugMarke, Typ
Amtl. Kennzeichen
1
1 Name und Anschrift angeben 2 Für Fahrer von Omnibussen, Taxis usw.
2 2 2 2
oder Feldweg ein
4. Verkehrszeichen
15. Unterschriften beider Fahrer
A B
Nach Unterschrift und Trennungder Blätter nichts mehr ändern!
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WAS TUN NACH DEM UNFALL:
SICHERHEIT GEHT VOR ...Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bitte schalten Sie dieWarnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck in 50 bis150 Schrittlängen auf. Achten Sie immer auf die eigeneSicherheit – besonders auf Autobahnen.
HANDY AN UND 110 ...Verständigen Sie sofort die Polizei und, wenn nötig, auchden Rettungswagen.
ERSTE HILFE ...Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! LeistenSie, wenn es Verletzte gibt, erste Hilfe.
REDEN IST SILBER ...… Schweigen ist Gold: geben Sie keine Unfall-Schuld zu.
HÄNDE WEG ...Bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigungverändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.Bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, Fotos zu machen odereine Skizze anzufertigen. Beide Unfallteilnehmer müssen dieSkizze unterschreiben. Dann können Sie den Unfallort räu-men, falls Sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.
UNFALLBERICHT ...... vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Namen desFahrers und des Halters, Kennzeichen, Versicherungsnummerund -gesellschaft!
DIE POLIZEI IST DA ...Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zumUnfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll.Verweisen Sie auf Ihren Verkehrsanwalt.
VERSICHERUNG ...Verweisen Sie auch bei Fragen der gegnerischen Versicherungam Telefon etc. auf Ihren Verkehrsanwalt.
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
VERKEHRSANWÄLTE0180 5 181805
POLIZEI110
FEUERWEHR112
RETTUNGSDIENST/KRANKENTRANSPORT19222
DEUTSCHE RETTUNGSFLUGWACHT0711 701070
Unfallbericht undSchnellratgeber fürden Schadensfall.
DeutscherAnwaltVereinArbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher AnwaltvereinLittenstraße 1110179 BerlinTel. 030 726152-0Fax 030 726152-190e-mail [email protected]
Verkehrsanwälte.
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RECHT BEKOMMEN
IM STREITFALL
Die Erfahrung zeigt: Mögliche Ansprüche können erst miteiner kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden.Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind,hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigeneInteressen, gegen die Sie allein kaum ankommen – Rechthaben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehrunterschiedliche Dinge.
Die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrs-recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sind ausgewieseneExperten rund um Auto und Straßenverkehr – eineGemeinschaft von über 5.000 Rechtsanwältinnen undRechtsanwälten, die sich mit dem immer komplizierterwerdenden Verkehrsrecht beschäftigen. Seit ihrer Gründungvor 25 Jahren hat sie sich zur größten Arbeitsgemein-schaft im DAV entwickelt. Unser Ziel ist die unabhängige,kompetente Rechtsberatung und Vertretung in allenVerkehrsstreitfragen – auch für Sie!
Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei:• der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen• der Sicherung der Beweise• der Feststellung des Schadensumfangs• Fragen der Wertminderung• Fragen der Reparaturkosten• der Auswahl eines Gutachters• Kosten für Gutachten.
Die Kosten des Verkehrsanwaltes zahlt– bis auf extreme Ausnahmefälle – immerdie Versicherung des schuldigen Unfall-gegners.
IHRE RECHTE IM SCHADENSFALL
SIE HABEN DAS RECHT AUF:
• einen Anwalt Ihrer Wahl• auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt• freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden
reparieren lassen• freie Wahl des Gutachters • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine
Entschädigung für den Nutzungsausfall• den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten
der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatz-fahrzeuges erstattet.
Informieren Sie sich über Ihre Rechteauch auf unserer Internetseite:www.verkehrsanwaelte.deHier stellen wir Ihnen neueste Präzedenzfälle und alleArbeitsgebiete der Verkehrsanwälte vor. Auf dieser Sei-te finden Sie auch den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe.
NACH DEM UNFALL – BLOSS NICHT!
• Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!• Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen
lassen!• Keine „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit denen die
Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!• Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung
z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverstän-digen treffen!
• Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!
TIPP
RATGEBER
EIN UNFALL IN EINEM LAND DER EU
Wird z. B. ein deutscher Tourist mit seinem deutschenFahrzeug in Rom in einen Unfall verwickelt, den deritalienische Fahrer eines in Italien zugelassenenFahrzeuges verschuldet hat, sind die Ansprüche desdeutschen Touristen von einem Regulierungsbeauf-tragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherungin Deutschland zu regulieren.
Die Verkehrsanwälte kooperieren mit verschiedenenAnwälten innerhalb der EU – wir können Ihnen imSchadensfall weiter helfen – auch vor Gericht.
UNFALLVERLETZUNGEN
Ihre Ansprüche – dafür setzen wir uns ein:• Anspruch auf Schmerzensgeld • Ersatz Ihres Verdienstausfalls• Ersatz der Heilbehandlungskosten –
falls die Krankenversicherung nicht eintritt• Kosten der Kurbehandlung• Umschulungsmaßnahmen• Orthopädische Hilfsmittel• Haushaltsführungsschaden• Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen.
TIPP
TIPP
Verkehrsanwälte
Tel. 0180 5 181805
www.verkehrsanwaelte.de
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