Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!
ERZLICH
ILLKOMMEN
Von Leonhard Schmuckenschlager
BEGRÜ UNGẞ
Herzlich Willkommen zur Info- Veranstaltung „Veranstaltungen, Feste,… rechtlich richtig
abhalten“
Eigenvorstellung:
Name: Leonhard Schmuckenschlager Funktion: Brandschutzbeauftragter der
Stadtgemeinde KlosterneuburgTätig seit: 05.05.2003 (als BSB seit
01.09.2010)
• innerhalb der Gemeindegrenzen
• nicht mehr als 3.000 Personen die VA besuchen (gleichzeitig!)
• Projektionsflächen (< 9m²) zu Film-vorführungszwecken verwendet werden.
• keine Tanzveranstaltungen mit besonderen Mitteln
Stichwort: Schaum, Styropor, Pyrotechnik, o. ä.
BEHÖRDLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Gemeinde ist zuständig wennWenn die Gemeinde nicht zuständig ist, wer dann?
• Die Bezirkshauptmannschaft
• Die NÖ Landesregierung!
• Liegt schon eine Genehmigung vor?- Die auch passt?
• Eigentümer einverstanden?
• Pläne (Grundriss, Einbauten)
• Wieviel Auslastung (Personen)
• Technische Beschreibungen?
• Was wird gefeiert!
• Open Air, Gebäude, Zelt
• Konzepte (Lärm, WC, Brandschutz, Sicherheit, etc.)
• Wer ist der Veranstalter?
• Wer ist verantwortlich?
• Wo soll die VA stattfinden?
• Wie viele Personen kommen?
in Summe?
Wie viele gleichzeitig?
• Betriebstechnische Einrichtungen
• Versicherung
• VA- Ort genehmigt??
ANMELDUNG VS. EIGNUNG
VA- Anmeldung Eignung d. Betriebsstätte
Wann muss ich das Wissen? Mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung!!!
• Veranstaltung zu Religionsausübung (wenn anerkannt!) in den Stätten der Ausübung
• Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang;
• Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind, wie z.B. Platzkonzerte, Faschingsumzüge etc.;
• und Weitere wie…
• öffentlich zugänglich (für jedermann)
• öffentlich beworben
ANMELDUNG DER VERANSTALTUNG
JA wenn… Nein weil…
Anmeldung bei der Gemeinde
4- Wochen vor VA- Beginn!
Anmeldung bei der Bezirksbehörde oder Landesregierung
8- Wochen vor VA- Beginn!
Mindestens!!!
FRISTEN
• Behörde beurteilt und genehmigt- Verantwortlich ist der Veranstalter!
• Eine Genehmigung ist keine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ Karte!
• Gesetze sowie der Stand der Technik (Normen, Richtlinien) sind immer einzuhalten.
• Überprüfungen werden durchgeführt!
Dienstausweis zeigen lassen und die Behörde unterstützen!
• Wenn schwerwiegende Mängel erkannt werden, VA absagen bzw. beenden.
• Bei leichten Mängeln, versuchen Ersatzmaßnahmen zu treffen!
• Nicht mehr Personen als bewilligt den Zutritt gewähren!
• Wetterlage beachten (Sturm, Gewitter)
• Social Media nicht unterschätzen!
• Alkoholkonsum kontrollieren
• Veranstalter muss nüchtern sein!
VERANSTALTER & VERANTWORTUNG
• Rahmen der Veranstaltung wird immer größer!! Andere Behörde wird zuständig und/oder Auflagen erhöhen sich massiv.
• Was ist im Gastgewerbe enthalten? Was nicht? Behörde fragen.
• Attraktionen werden im Bewilligungsverfahren nicht genannt.
• Lärm ist ein Problem. Egal ob bewilligt oder nicht. Jeder empfindet anders.
Letztes Wort hat die Exekutive!
• Nichts verheimlichen oder verniedlichen.
• Die Gemeinde kümmert sich „eh“ um die straßenpolizeilichen Maßnahmen!
• Bewilligungsverfahren und Durchführung durch verschiedene Personen! Info-Weiterleitung
VORSICHT FALLEN (FAQ)
ES PASSIERT SOWIESO NICHTS!Pukkelpop- Festival 2011- 4 Tote
Duisburg- Loveparade 2010- 21 Tote
Bergisel Air & Style 1999- 6 Tote
• Bei Anmeldung:
• Finanzabteilung- Abgabenamt- Veranstaltungsbehörde
02243/444-229 DW
• Für Betriebsstättengenehmigung:
• Bauabteilung- Baubehörde- Veranstaltungspolizei
02243/444-349 DW
ANSPRECHPARTNER GEMEINDE
www.klosterneuburg.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!