Vertrag
Grenzen der Gestaltungsfreiheit
bei bestimmten Verträgen im Sachenrecht sind Form und Inhalt vorgeschrieben
Bsp.: Übertragung von Grundstücken
bei gesetzlichen Verboten, bei Geschäften, die gegen die verfassungsmässige Ordnung und die „Guten Sitten“ verstossen
Bsp.: Hehlergeschäfte Bsp.: Schmiergeldgeschäfte