VORTRAG BERUFSUNFÄHIG – WIEDEREINSTIEG
DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT
VON MAG. JÜRGEN E. HOLZINGER, OBMANN DES VEREINS CHRONISCHKRANK ÖSTERREICH WWW.CHRONISCHKRANK.AT
Verein ChronischKrank® Österreich Zentrale OÖ: +43 (0) 7223 / 82 6 67 Kirchenplatz 3, 4470 Enns [email protected] www.chronischkrank.at ZVR 865474223
Inhalt
• Ziel
• Die Neuerung im Detail
• Das Verfahren im Überblick
• Erfahrungen – 1 Jahr I-Pension NEU
• Kommentar zum Ist - Zustand
• Gesetzlicher Lückenschluss
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Ziel
• Weniger I-BU Pensionen / PensionistInnen
• 1 Milliarde Euro mehr an Steuereinnahmen
• Späterer Pensionsantritt
• Rasche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
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Ziel
• Befristete Invaliditätspension wurde vollständig abgeschafft und zwar für alle,
die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt waren.
• Vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass vorübergehend keine
Tätigkeit ausübt werden kann, dann erhält man eine Krankenbehandlung und
Rehabilitationsgeld.
• Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (BU),
bekommt eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie
Umschulungsgeld.
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Die Neuerung im Detail
• Die neuen Regelungen sind mit 01.01.2014 für alle ab dem 01.01.1964 geborene
Versicherte in Kraft getreten.
Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund 15.000 Personen an einer beruflichen
Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund 23.000
Menschen werden in diesem Zeitraum Rehabilitationsgeld beziehen.
Wer krank ist bzw. medizinische Reha braucht, erhält ab 2014 das sogenannte
Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes. Dabei handelt es sich um eine
Art verlängerten Krankengeldanspruch (Höhe ist wie das erhöhte Krankengeld:
60 Prozent vom Letztbezug.
Also bis zu 40% Einbußen zum letzten Einkommen.
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Die Neuerung im Detail • Wer den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, geht
nicht mehr wie bisher in Pension, sondern erhält eine Umschulung vom AMS.
Beschäftigungschancen nach langer Reha und Umschulungen??
Berufsschutz versus Qualifikationsschutz. Kranke Menschen sind Gutachtern
ausgeliefert, sie entscheiden was qualitativ gleichwertig ist.
Zumutbarkeit: Die Umschulung auf einen bestimmten Beruf muss den
physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem
Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Person
entsprechen.
Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht
zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin I-Pension gewährt.
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Die Neuerung im Detail
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Das Verfahren im Überblick • Antrag bei zuständigen Pensionsversicherungsträger stellen.
• „Kompetenzzentrum Begutachtung“ – Gutachter oft keine Fachkompetenz!
Entscheidungsmöglichkeiten des PV-Trägers
Pensionsversicherungsträger kann mit Bescheid in verschiedenen
Richtungen entscheiden.
• Dauernde Invalidität
• Rehabilitationsgeld und medizinische bzw. berufliche Rehabilitation
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Das Verfahren im Überblick
Versicherung
positiv!
BezieherInnen von Rehabilitationsgeld sind in der Kranken- und
Pensionsversicherung versichert, sodass sie im Gegensatz zu BezieherInnen
einer befristeten Invaliditätspension Pensionsversicherungszeiten erwerben.
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Das Verfahren im Überblick
Übergangsgeld
• Kein Pensionsvorschuss 2014 - 2016
• Pensionsvorschuss NEU im Laufe von 2016
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Das Verfahren im Überblick
Rehabilitationsgeld und medizinische Maßnahmen der
Rehabilitation
• Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden gewährt und ein
Anspruch auf Rehabilitationsgeld besteht.
• In der Höhe des Krankengeldes. Ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten
Krankengeldes d.h. 60% der Bemessungsgrundlage für die Dauer der
vorübergehenden Invalidität.
• Mitwirkungspflicht im Versorgungsplan der Krankenkasse
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Das Verfahren im Überblick
Umschulungsgeld und berufliche Maßnahmen der
Rehabilitation
• Medizinische Reha nicht notwendig daher Maßnahmen für berufliche
Rehabilitation für ein bestimmtes Berufsfeld.
• Berufliche Maßnahmen sind dann zumutbar, wenn sie unter
Berücksichtigung ihrer psychischen und physischen Eignung, Tätigkeit,
Dauer und des Umfanges ihrer bisherigen Ausbildung, ihres Alters, ihres
Gesundheitszustandes und der Dauer des Pensionsbezuges durchgeführt
werden.
• Berufskundliches Gutachten entscheidet was, wen, wie und wann
zumutbar ist.
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Das Verfahren im Überblick
Umschulungsgeld und berufliche Maßnahmen der
Rehabilitation
• Ziel: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
• Arbeitsmarktsituation!?
• Personen, welche am 01.01.2014 das 50. Lebensjahr noch NICHT vollendet
haben, sie erhalten diese Leistung vom AMS.
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Das Verfahren im Überblick
Völlige Ablehnung
• Es kann auch bescheidmäßig festgestellt werden, dass eine
vorübergehende Invalidität (Berufsunfähigkeit) nicht vorliegt.
• In diesem Fall besteht auch kein Leistungsanspruch.
• Zurück zum AMS
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Das Verfahren im Überblick
Rechtsmittel
• Es kann binnen 3 Monaten eine Klage beim zuständigen Arbeits- und
Sozialgericht eingebracht werden.
• Rechtsanwälte des Verein ChronischKrank klagen für eine Pauschale
von € 250.-
• Anfrage an [email protected]
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Netzwerk von über 40 Juristen
• Anwälte & Juristen in verschiedenen Bundesländern
– Medizinrecht, Pflegegeld, Arbeitsrecht, Verfassungsrecht,
Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Ehe- und
Scheidungsrecht, PatientInnenvertretung, Sozialrecht,
Arbeitnehmerschutzrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht,
Verwaltungs(Straf)recht, Wohnrecht, Zivilrecht,
Konsumentenschutz, Schadenersatz, Gewährleistungsrecht,
Zivilrecht, Erbrecht, Errichtung von Vorsorgevollmachten und
PatientInnenverfügungen, ÄrztInnenhaftung und
PatientInnenrechte, Menschenrechte und Grundfreiheiten,
Amtshaftung, etc.
http://chronischkrank.at/verein/wissenschaftliche-beirate/ 16
Das Verfahren im Überblick
Neuerlicher Antrag
• Bei negativem Urteil: Vor Ablauf der 18-Monate-Sperrfrist wird der
neuerliche Antrag zurückgewiesen, wenn KEINE wesentliche
Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.
• Bei Zurückziehung einer Klage auf Zuerkennung einer Pension vor dem
Arbeits- und Sozialgericht gib es eine 12-Monate-Sperrfrist.
• Diese Frist wird auch gehemmt, wenn AMS festgestellt hat, dass die
Realisierbarkeit beruflicher Maßnahmen nicht (mehr) gegeben ist.
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Das Verfahren im Überblick
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Fallbeispiel 1
Psychisch
• Männlich, 43 Jahre alt, Abteilungsleiter bei Baufirma seit 15 Jahren, 34 ArbeiterInnen zu
koordinieren, Regelarbeitsstunden wöchentlich: 45 Std., vor 2 Jahren erste Symptome von
Überlastung, Symptome: Unruhe, Appetitlosigkeit, Durchschlafprobleme, hoher Blutdruck,
Konzentrationsschwierigkeiten und Müdigkeit, vor einem halben Jahr erste nächtliche
Panikattacke, vor 3 Monaten regelmäßige Panikattacken zu jeder Tageszeit, seit einem Monat
Rehageld der PVA mit Rehaplan von der GKK mit Mitwirkungspflicht auf ein Jahr befristet dann
erfolgt neuerliche Begutachtung der PVA ob Arbeitsunfähigkeit weiterhin gegeben ist;
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Fallbeispiel 2
Physisch
• Weiblich, 47 Jahre alt, Bürokraft bei BH seit 5 Jahren, Regelarbeitsstunden wöchentlich: 30 Std.,
vor 1,5 Jahren erste Beschwerden mit Wasseransammlungen in den Beinen, Symptome:
Schmerzen in Beinen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und hoher Blutdruck, vor einem Jahr
Blutbefundkontrolle bei Arzt, Ergebnis: akutes Nierenversagen, seit 5 Monaten dialysepflichtig – 3
Mal wöchentlich 5 Stunden Blutwäsche im Spital, seit 5 Monaten Rehageld der PVA mit Rehaplan
und Mitwirkungspflicht aber keinem Datum zur Wiederbegutachtung, theoretisch befristete
Zuerkennung von Rehageld auch unbefristet unter 50 möglich;
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Erfahrungen – 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des
Bundeslandes OÖ
ZAHLEN & FAKTEN
• Im Jahr 2014 wurden bei den unter 50-jährigen 75,1 % der Anträge auf IV/BU
abgelehnt, 16,9% wurde eine unbefristete Pension zuerkannt und 8 % einer sonstigen
Erledigung zugeführt.
• Beim überwiegenden Ablehnungsanteil (65,3 %) konnte keine Invalidität /
Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, 26,4 % wurden medizinische
Rehabmaßnahmen gewährt.
• Die Zahl der Zuerkennung der IV/BU Pensionen in OÖ ist jährlich zurückgegangen.
Bundesweit ist die Ablehnungsquote bei den Erstanträgen von 55,5% im Jahr 2013 auf
62,1% im Jahr 2014 gestiegen. Bei den Weitergewährungsanträgen sogar von 13,2 %
auf 46,4 % gestiegen.
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Erfahrungen – 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des
Bundeslandes OÖ
ZAHLEN & FAKTEN
• Bei den Weitergewährungsanträgen wurden in OÖ insgesamt 52,7 % abgelehnt, bei
den ab 1.1.1964 geborenen hingegen 83% der Anträge.
• In OÖ gab es im März 2015 2.262 Anspruchsberechtigte auf Rehabgeld, bundesweit
waren es zu diesem Zeitpunkt 13.905 RehabgeldbezieherInnen wobei dieser Wert bis
Ende 2015 auf ca. 19000 Bezieher ansteigen wird.
• Der Anteil der psychischen Erkrankungen mit 75,7 % in OÖ und 71,5 % bundesweit
überwiegt gegenüber anderen Diagnosen bzw. Erkrankungen deutlich.
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Erfahrungen – 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des
Bundeslandes OÖ
ZAHLEN & FAKTEN
• Vom 01.01.2014 bis zum 13.01.2015 sind 1967 Rehabgeld Fälle in OÖ angefallen.
• 1.503 Fälle psychische Erkrankungen, 115 Krankheiten des Skeletts, 88
Krebserkrankungen, 82 Krankheiten des Nervensystems, 25 Cerebrovaskuläre
Krankheiten, 18 Krankheiten der Harnorgane und 220 Rest Krankheiten.
• Mitwirkungspflicht: 3,1 % wurde das Rehabgeld wegen Nichtmitwirkung entzogen.
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Erfahrungen – 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des
Bundeslandes OÖ
Erwerbspotential in OÖ bis zum Jahr 2030 Daten AMS-OÖ 2015
• Ergibt ein Minus von 22.750 bei den 16-24 jährigen Personen, bei den 25-49 Jährigen
ein Minus von 34.000 dem gegenübersteht ein Plus von 42.500 bei den über 50
jährigen Personen wobei dieses Plus fast ausschließlich Frauen zwischen 60 und 65
Jahren erfasst.
• Diese Zahlen ergeben ein Gesamtsaldo von minus 14.250 Personen, wobei ohne
Angleichung des Pensionsantrittsalters ein Minus von 58.250 ergäbe.
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Erfahrungen – 1. Jahr I-Pension NEU am Beispiel des
Bundeslandes OÖ
Arbeitsunfähigkeitsmanagement – AU Daten OÖGKK 2015
• Ziel der AU ist eine vorzeitige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess schon
während der Arbeitsunfähigkeit.
• ganzheitliche, individuelle und persönliche Betreuung im Krankenstand, in der
Absicht möglichst früh auf die Versicherten einzugehen und die erforderlichen
Behandlungsschritte zu erreichen.
• In Kooperation mit dem AMS und der PVA sollen die Möglichkeiten einer freiwilligen
beruflichen Rehabilitation sowie sonstiger Wiedereingliederungsmaßnahmen
abgeklärt werden.
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene • Zurzeit wird das Krankengeld maximal 52 Wochen ausbezahlt. Ist jemand voraussichtlich
länger als ein halbes Jahr arbeitsunfähig, wird ein Antrag auf Rehageld gestellt.
• Pensionsvorschuss NEU
• Menschen, die dem Arbeitsmarkt jahrelang nicht zur Verfügung stehen und unter
gesundheitlichen Problemen leiden, haben oft große Schwierigkeiten, sich wieder in den
Arbeitsmarkt zu integrieren.
• Hohe Reha Kosten zu befürchten und dann erst wieder I-Pension.
• Ungelernte ArbeitnehmerInnen haben keinen Berufsschutz, sie sind auf den ganzen
Arbeitsmarkt verweisbar – Verweisbarkeit
• Massive Probleme: Druck von AMS/PVA/GKK wirkt sich auf geschwächte psychische und
körperliche Verfassung zusätzlich aus. Willkür bei Begutachtungen der PVA.
• Viele Betroffene müssen mit Invaliditätspension von nur 890 Euro leben!
• Frauen befinden sich häufiger in I-Pensionen. Armut!
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene
Finanzielle Auswirkungen 2014-2018
• PVA: Einsparungen von kumuliert 1 Milliarde Euro, mehr Menschen „erwerbsaktiv“ und
später in Pension gehen. Die PVA Kosten für beruflichen Umschulungen sollen rund 300
Mio. Euro betragen, sodass die PVA glaubt bis 2018 in Summe 700 Mio. Euro einzusparen.
• Für das AMS wird 2014 bis 2018 insgesamt ein Mehraufwand von rund 280 Mio. Euro
erwartet. Die Mehrausgaben ergeben sich vor allem durch das Umschulungsgeld minus
der erhofften Mehreinahmen durch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
• Für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose, die bereits Notstandshilfe erhalten, werden
die Freibeträge bei der Partnereinkommensanrechnung (derzeit 515 Euro) um 50 Prozent
auf 772,50 Euro erhöht. Dadurch erhalten diese Menschen eine höhere Notstandshilfe.
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene
Psyche- und SchmerzpatientInnen häufig betroffen
• Sanktionen bei Verweigerung einer Rehabilitation ist als menschenrechtswidrig
abzulehnen, da in jedem Fall die Existenz der betroffenen Menschen zu sichern
ist.
• Daher darf durch eine Sanktion niemals das Existenzminimum eines Menschen
gefährdet werden.
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene
Maßnahmen der Rehabilitation
• Der Erfolg einer Rehabilitation hängt sehr stark davon ab, dass die Wünsche
und Bedürfnisse der Betroffenen weitestgehend berücksichtigt werden und die
Betroffenen aktiv einbezogen werden, also ein gemeinsamer
Rehabilitationsplan.
• Private Absicherung.
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene
Maßnahmen der Rehabilitation
• Menschen, deren Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist, müssen sich gegenüber
dem AMS „arbeitswillig“ erklären um Anspruch auf Leistungen zu haben.
• AMS jederzeit durch eine Bezugssperre wegen vorgeworfener „Arbeitsunwilligkeit“ die
Existenz gefährdet
• Dies behindert die Rehabilitation und führt daher nur zu unnötigen Folgekosten.
• Untersuchungen in Deutschland haben ergeben, dass die permanente Sanktionsdrohung
völlig kontraproduktiv ist.
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KOMMENTAR ZUM IST-ZUSTAND
für Betroffene
Einheitliche Begutachtungsstelle – Kompetenzzentrum
• Grundsätzlich ist eine einheitliche Begutachtungsstelle zu begrüßen.
• Problematisch ist, wenn Gutachter ausschließlich von einer vom Versicherungsträger
organisierten Akademie ausgebildet werden und fachlich oft keine Kompetenz haben.
• Es ist sicher zu stellen, dass Gutachter von einer wirklich unabhängigen Stelle ausgesucht
und ausgebildet werden und dass Betroffene zumindest die Möglichkeit haben, selbst
Gutachten einzubringen, wenn sie die fachliche Qualität anzweifeln.
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GESETZLICHER LÜCKENSCHLUSS BEI
PENSIONSVORSCHUSS AB 2016
Für Personen, die eine Pension beantragt haben, denen diese durch den PV-Träger
jedoch nicht gewährt wurde und die diese Entscheidung dann beim Arbeits- und
Sozialgericht bekämpfen, die während der Zeit des laufenden Verfahrens kein
Einkommen haben, kann nun mittels Satzungsermächtigung weiterhin
Krankengeld gewährt werden.
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Sie brauchen kein Mitleid,
Sie brauchen Hilfe und Lösungen
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Verein : ChronischKrank ®
ZVR: 865474223
Homepage: www.chronischkrank.at
Obmann: Mag. Jürgen E. Holzinger
Adresse: 4470 Enns, Zentrale, Kirchenplatz 3
4040 Linz, Johannes Kepler Universität
1010 Wien, Universität Wien
2391 Kaltenleutgeben
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Kontaktzeiten: Mo, Di 8:00 18:00 Uhr; Do 9:00 – 14:00 Uhr
Zentrale OÖ: +43 (0) 7223 / 82 6 67
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Ihre Fragen
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