1 Was Österreich jetzt braucht
WAS ÖSTERREICH JETZT BRAUCHT
Bildung verbessernInnovation fördern
Investitionen stärken
Bürokratie abbauenSteuern senken
#schaffenwir
2 Was Österreich jetzt braucht
Inhalt
AnalyseÖkonomischer Ausblick für Österreich.
Steuern senkenWachstum, Arbeit, Wohlstand: Österreich muss gerade jetzt in die richtige Richtung steuern.
Bürokratie abbauenMehr Freiheit für Unternehmertum: Der Staat soll unseren Unternehmen zur Seite, aber nicht im Weg stehen.
Innovation fördernZukunft kommt nicht vom Zuschauen: Für Wachstum und Wohlstand müssen unsere Unternehmen neue Wege gehen können – und auch dürfen.
Bildung verbessernÖsterreichs Bildungssystem muss Maß an der Zukunft nehmen: Bildungsreform und Standortsicherung gehen schließlich Hand in Hand.
Investitionen stärkenFür eine erfolgreiche Zukunft brauchen Österreichs Unternehmen mehr Kapital, bessere Investitionsanreize und verlässliche Handelsabkommen.
Impressum
4
6
12
18
24
28
34
3 Was Österreich jetzt braucht
Wir schaffen viel − wenn die Rahmenbedingungen stimmen
Stotternder Konjunkturmotor, internationale Handels-
konflikte, zunehmende globale Unsicherheit: Die inter-
nationalen Entwicklungen gestalten sich auch für unsere
Wirtschaft deutlich fordernder als zuletzt. Umso wichtiger
ist es, dass der Standort Österreich seine Hausaufgaben
macht – und unseren Unternehmen jene Rahmenbedin-
gungen bereitstellt, die sie für ihre Leistungen brauchen.
Dass trotz aller Verbesserungen in jüngster Zeit der
Handlungsbedarf weiter erheblich ist, hat auch das aktuelle
Ranking des World Economic Forum unterstrichen. Negativ
werden etwa die starke Belastung der Unternehmen durch
öffentliche Regulierungen, die massive Besteuerung des
Faktors Arbeit sowie generell die zu hohe Steuer- und
Abgabenquote in Österreich hervorgehoben. Auch bei
der Unternehmensfinanzierung oder der Verfügbarkeit
qualifizierter Arbeitskräfte mit digitalen Kompetenzen ist
noch viel zu tun.
Was genau in den nächsten Monaten in Angriff
genommen werden muss, bringt die vorliegende Publika-
tion klar auf den Punkt. Wir adressieren darin in fünf
zentralen standortpolitischen Handlungsfeldern – Steuern
senken, Bürokratie abbauen, Innovation fördern, Bildung
verbessern, Investitionen stärken – die prioritären Maß-
nahmenbereiche. Unsere Forderungen nehmen Maß an den
Vorwort
Herausforderungen, vor denen unsere Betriebe und ihre
Mitarbeiter Tag für Tag im wirtschaftlichen Alltag stehen.
Je konsequenter und zügiger sie umgesetzt werden, desto
mehr wird Österreich auch in fordernden Zeiten vom
beeindruckenden Leistungsspektrum seiner Unternehmen
profitieren können.
Denn unsere Unternehmen sind nicht das Problem, wie
manche meinen, sondern die Lösung: Sie schaffen Wachs-
tum, Arbeit und breiten Wohlstand. Sie sorgen für Qualität,
Innovationen und Zukunft. Sie liefern Antworten auf
soziale und ökologische Herausforderungen. Und sie
schaffen damit die Grundlagen für Stabilität und Sicher-
heit. Wir zeigen dies auch in unserer neuen Kampagne
#schaffenwir einer breiten Öffentlichkeit auf. Denn es ist
keine Selbstverständlichkeit, welche Leistungen Öster-
reichs Unternehmen für das ganze Land erbringen. Umso
wichtiger ist es, dass Österreich für Wachstum, Arbeit
und Wohlstand rasch die richtigen Maßnahmen setzt.
Wir schaffen auch in fordernden Zeiten viel – wenn die
Rahmenbedingungen stimmen.
Karlheinz Kopf
Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Harald Mahrer
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich
4 Was Österreich jetzt braucht
Ökonomischer Ausblick für ÖsterreichDie internationale Konjunktur hat an Dynamik ver-loren. Protektionismus, geopolitische Risiken, der bevorstehende Brexit, hohe Verschuldung und Inves-titionsschwäche prägen das Bild. Die europäischen Staaten schwächeln. Eine Analyse der Konsequenzen für Österreich von Christoph Schneider.
Das international schwächer werdende Umfeld bremst
auch Österreichs Konjunktur. Nach den beiden wirtschaft-
lich sehr erfolgreichen Jahren 2017 und 2018, in denen das
Wirtschaftswachstum jeweils bei rund 2,5 % lag, wird sich
das BIP-Wachstum im Jahr 2019 merklich auf 1,7 % und im
Jahr 2020 noch weiter auf 1,4 % abschwächen.
Auch die Geschäftsaussichten der Unternehmen lassen
für die kommenden Monate eine Phase des langsameren
Wachstums erwarten. Das dokumentiert der Wirtschafts-
barometer der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die
größte Umfrage der gewerblichen Wirtschaft in Österreich.
Zwar zeigen sich die befragten Unternehmen für die
kommenden zwölf Monate in Summe zuversichtlich, sie
artikulieren aber nicht mehr den großen Optimismus der
Vorjahre. Der Höhepunkt ist eindeutig überschritten. Die
Geschäftsaussichten für die kommenden zwölf Monate
liegen deutlich unter der Einschätzung der bisherigen
Lage, insbesondere beim Gesamtumsatz, bei der Auftrags-
lage, der Anzahl der Beschäftigten und dem Investitions-
volumen, das sich deutlich weniger dynamisch entwickelt
als bisher.
Die Investitionsabsichten der Unternehmen sind zwar
weiterhin im positiven Bereich, aber auf dem geringsten
Niveau der letzten zwei Jahre. Im Ergebnis will nur ein
Viertel der Unternehmen das Investitionsvolumen in den
kommenden zwölf Monaten erhöhen. Sechs von zehn
Unternehmen wollen es beibehalten. Kleine Unternehmen
äußern sich besonders zurückhaltend. Bei den Investitions-
motiven dominieren weiterhin Ersatzinvestitionen.
Analyse
Mag. Dr. Christoph M. Schneider
Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich
Wettbewerbs-Rankings zeigen Handlungsbedarf
2008
World Economic Forum – Global Competitiveness Report: Österreich lag 2008 noch auf dem 14. Rang, 2019 nur mehr auf Rang 21 von 141 Ländern.
Beim Ease of Doing Business Index liegt Österreich nur auf dem 26. Rang von 190 Ländern, an 11. Stelle innerhalb der EU-Länder.
14 15 16 17 18 19 20 21
2019
22
1312
23
5 Was Österreich jetzt braucht
Insbesondere die Exporterwartungen trüben sich ein
und liegen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die Abkühlung des außenwirtschaftlichen Umfeldes trifft
dabei Unternehmen aller Größen. Insbesondere kleine
Unternehmen äußern sich zurückhaltend.
Standort Österreich richtig stärken
In den nächsten fünf Jahren stehen der Standort
Österreich und die Unternehmen vor einer Vielzahl an
Herausforderungen. Gleichzeitig gilt es, die Chancen zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu
nutzen. Die Herausforderungen und Chancen für den
Standort Österreich dokumentiert der WKÖ-Monitoring-
Report anhand von 150 Standort-Rankings, die in zehn
Teilbereiche gruppiert werden. Mit Abstand am besten
schneidet Österreich im Bereich Lebensqualität und
Gesellschaft ab, unser Land ist hier besser als 86 % der
Standorte. Handlungsbedarf zeigt sich hingegen in den
Bereichen Arbeit und Soziales, insbesondere aufgrund der
hohen Lohnnebenkosten. Insgesamt hat Österreich mit
42,8 % im Jahr 2018 eine der höchsten Abgabenquoten
in Europa. Entlastung für Betriebe und Beschäftigte ist
dringend geboten. Der Weg der Steuerentlastung muss mit
dem Ziel, die Abgabenquote auf 40 % zu senken, konse-
quent verfolgt werden. Deutlichen Handlungsbedarf weist
Österreich auch im Bereich Bürokratie auf. Ein Übermaß an
Regulierungen behindert Unternehmen und hat negative
Auswirkungen auf Output, Wachstum und Gesellschaft.
Überbordende Bürokratie wirkt zudem wachstumshem-
mend und beeinflusst die wirtschaftliche Aktivität.
Ein intelligentes Regulierungssystem und Reformen,
die das wirtschaftliche Handeln erleichtern, sind im
Interesse von Regierung, Unternehmen und Bürgern.
Unternehmen brauchen Freiheit und Planbarkeit
Damit dem aktuellen leichten Abschwung eine baldige
Erholung folgt, ist jetzt die beste Zeit, um antizyklisch zu
agieren und die richtigen Impulse zu setzen. Investitionen
sind Treiber des Wirtschaftswachstums. Neben dem
direkten Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt von rund
einem Fünftel sind Investitionen auch Voraussetzung für
das langfristige Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft
und die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen.
Investitionen zur Erweiterung und Erneuerung der
Produktionskapazitäten sind Voraussetzung, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen
und auch langfristig abzusichern. Zentrale Aufgabe der
Wirtschaftspolitik ist es, durch geeignete Maßnahmen
verlässliche Rahmenbedingungen für die österreichischen
Unternehmen zu schaffen. Unternehmen brauchen Freiheit
und Planbarkeit, um sich auf ihre Kernaufgaben zu
konzentrieren. Die unterschiedlichen Ansätze zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden in der
vorliegenden Publikation präsentiert. Es gilt, sich in
Österreich im Sinn einer Zukunftspartnerschaft auf die
großen, gesamtgesellschaftlich relevanten wirtschafts-
politischen Leitprojekte zu einigen – und vor allem darauf,
wie der Standort Österreich Digitalisierung und Internatio-
nalisierung bestmöglich nützen kann.
Geschäftsaussichten: Höhepunkt überschritten
Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Sommer 2019
Durchschnitt aus Auftragslage und Umsätzen
–40%
–20%
0%
20%
40%
60%
80%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Geschäftstätigkeit bisher Geschäftsaussichten
6 Was Österreich jetzt braucht
In wirtschaftlich wieder fordernden Zeiten ist die Entlastung unserer Unternehmen von Steuern und Abgaben besonders wichtig. Erste Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2019 weisen in die richtige Richtung. Sie nützen vor allem kleineren Betrieben.
Angesichts der schwächelnden Konjunktur sind rasch weitere Entlastungsschritte für alle Unternehmensgrößen erforderlich. Österreich muss seinen Betrieben mehr Luft lassen, damit sie weiterhin Wachstum, Arbeit und Wohlstand schaffen können.
Weil Wirtschaft wir alle sind, sollen die steuerlichen Belastungen für Unternehmen und für Beschäftigte sinken: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer bringt mehr Netto vom Brutto für alle. Handlungsbedarf besteht auch bei der Körperschaftsteuer, die im europäischen Durchschnitt klar zu hoch ist. Dies hat negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Beschäftigung und Löhne und Gehälter.
Die Leistungender österreichischenUnternehmen
50,9 Milliarden EuroINVESTITIONEN
7,9 Milliarden EuroF&E-AUSGABEN
2,7 MillionenBESCHÄFTIGTE
151,8 Milliarden EuroWARENEXPORTE
126,2 Milliarden EuroLOHN-/GEHALTSZAHLUNGEN
107.915 LEHRLINGE
Quelle: „527.951 Unternehmen und was sie für Österreich leisten“, WKÖ, Stand Mai 2019
7 Was Österreich jetzt braucht
Steuern
Wachstum, Arbeit, Wohlstand: Österreich muss gerade jetzt in die richtige Richtung steuern.
43+57+M42,6 Österreich
Steuer- und Abgabenquote in % des BIP, 2019
Quelle: EU-Kommission
41+59+M41,3 Eurozone
41+59+M41,1 Deutschland
40+60+M40,2 EU-28
senken
8 Was Österreich jetzt braucht
MIT 25 % LIEGT DER ÖSTERREI-CHISCHE KÖR-PERSCHAFT-STEUERSATZ WEIT ÜBER DEM EUROPÄI-SCHEN DURCH-SCHNITT. EIN DERART HOHER STEUERSATZ HAT NEGATIVE EFFEKTE AUF PRODUKTIVI-TÄT, WACHSTUM UND INVESTI-TIONEN.
Abgabenquote 2019 im EU-VergleichSteuern und SV-Beiträge in % des BIP
Frankreich 47,1Belgien 46,6Dänemark 45,9Schweden 44,3Finnland 42,6Österreich 42,6Italien 42,4Luxemburg 41,3Deutschland 41,1Niederlande 39,9Griechenland 39,9Kroatien 38,1Portugal 37,7Ungarn 37,4Slowenien 37,1Tschechien 36,5Polen 36,3Großbritannien 35,7Zypern 35,6Spanien 35,5Estland 34,0
Slowakei 33,5Malta 33,3Lettland 30,6Bulgarien 30,2Litauen 30,1Rumänien 27,5Irland 23,3
Lohnnebenkosten 2019 im EU-VergleichAuf 100 Euro Bruttoverdienst entfielen zusätzlich x Euro Lohnnebenkosten
Schweden 48Frankreich 45Litauen 43Italien 40Österreich 38Tschechien 37Belgien 37Slowakei 37Estland 35Spanien 35Griechenland 33Niederlande 30Lettland 29Deutschland 27Portugal 26Finnland 25Ungarn 25Polen 22Großbritannien 20
Slowenien 19Bulgarien 19Kroatien 19Irland 18Zypern 16Dänemark 16Luxemburg 13Malta 8Rumänien k. A.
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland
Quelle: EU-Kommission
hoch
niedrig
hoch
niedrig
9 Was Österreich jetzt braucht
Lohn- und Einkommensteuer senkenEntlastet Arbeitnehmer & Selbständige
Arbeit wird in Österreich überdurchschnittlich hoch
besteuert: Unser Land hat mit 9,3 % des BIP die sechst-
höchsten Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuern in
der EU (2017). Weniger Steuern erhöhen die Wettbewerbs-
fähigkeit der Unternehmen, stärken den privaten Konsum
und beeinflussen das Wirtschaftswachstum positiv.
Österreich braucht eine leistungsgerechte Lohn- und
Einkommensteuerreform:
Tarifsenkung in allen Stufen
keine Erhöhung der ohnehin schon starken Progression
Reduktion des Spitzensteuersatzes von 55 %, weil er
ein negatives Standortsignal mit geringer fiskalischer
Wirkung ist
Sicherstellung von widerspruchsfreien Arbeitsanreizen
durch ausreichend hohe Differenz zwischen Arbeits-
nettoeinkommen und alternativen Transfereinkommen
(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung etc.)
Anreize für Teilzeitarbeit nicht durch weitere Anhebung
des steuerfreien Betrages (11.000 Euro zu versteuerndes
Einkommen) erhöhen
Körperschaftsteuer senkenFördert Eigenkapital, Wachstum & Beschäftigung
Mit 25 % liegt der österreichische Körperschaftsteuersatz
weit über dem europäischen Durchschnitt. Er ist der
achthöchste der EU. Ein derart hoher Körperschaftsteuer-
satz hat negative Effekte auf Produktivität, Investitionen
und Wachstum. Er bremst auch den technologischen
Wandel. Der Steuersatz hat zudem große Signalwirkung bei
der Standortwahl. Die letzte steuerliche Entlastung bei der
Körperschaftsteuer fand vor 15 Jahren statt. Eine deutliche
Senkung des KöSt-Satzes beeinflusst das Wirtschaftswachs-
tum positiv. Dadurch finanziert sich die Entlastung zu
einem hohen Anteil selbst. Notwendig sind daher:
die (schrittweise) Senkung des KöSt-Satzes in
Richtung 19 %
die Abschaffung der Mindest-KöSt (die zu entrichten ist,
auch wenn kein Gewinn erzielt wird) zur Stärkung
kleinerer und ertragsschwacher Kapitalgesellschaften
bei der Weiterentwicklung der steuerlichen Regelungen
für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit
(insbesondere in der Digitalwirtschaft) ein Level Playing
Einzelunternehmen & Personen- gesellschaften entlastenSichert Fairness für alle
Parallel zur Senkung der Körperschaftsteuer müssen auch
Einzelunternehmen und Personengesellschaften im
KMU-Bereich fair entlastet werden – und zwar über den
Gewinnfreibetrag. Er wurde als Äquivalent zur begünstigten
Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bei Arbeitnehmern
eingeführt. Mit dem Gewinnfreibetrag werden zudem
Eigenkapitalbildung und Investitionstätigkeit gefördert.
Er soll künftig auch für die verstärkte Förderung von grünen
Investitionen eingesetzt werden. Konkrete Entlastungs-
maßnahmen sind:
Anhebung der Grenze für den Grundfreibetrag auf
100.000 Euro
Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 %
(allenfalls höherer Prozentsatz zur verstärkten
Förderung grüner Investitionen)
Abschaffung der Einschleifregelung beim investitions-
bedingten Gewinnfreibetrag bei grünen Investitionen
Weiterführung des KMU-Unterstützungsfaktors zur
Sicherstellung einer günstigeren KMU-Finanzierung
Lohnnebenkosten senkenStärkt die Wettbewerbsfähigkeit
Österreichs Lohnnebenkosten liegen international im
oberen Drittel. Ihre Senkung auf das deutsche Niveau
entlastet den Faktor Arbeit und stärkt den Wirtschaftsstand-
ort Österreich. Das ist gerade in konjunkturell fordernden
Zeiten wichtig. Zur nachhaltigen Senkung der Lohnneben-
kosten ist an folgenden Punkten anzusetzen:
Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) verzeichnet hohe und
steigende Reserven, daher soll der IEF-Beitrag von
0,35 % auf 0,20 % reduziert werden
Die Senkung des Unfallversicherungsbeitrags ist auf
0,8 % fortzusetzen
Field und somit Chancengerechtigkeit und Fairness für
heimische Unternehmen sicherstellen (statt nationaler
Alleingänge Lösung auf OECD- bzw. EU-Ebene anstreben,
die hohe Rechtsbefolgungskosten, administrativen
Aufwand und Rechtsunsicherheit vermeidet)
10 Was Österreich jetzt braucht
Bildungsprämie einführenFördert betriebliche Aus- & Weiterbildung
Aus- und Weiterbildung ist für Österreichs Betriebe ein
Schlüssel zu mehr internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Für die betriebliche Bildung des Unternehmers und seiner
Arbeitnehmer braucht es daher zeitgemäße Anreize – über
die Geltendmachung als Betriebsausgabe hinaus. Sinnvoll
ist die Einführung einer Bildungsprämie im Einkommen-
steuergesetz für externe – nach Möglichkeit auch für interne
– Bildungsmaßnahmen in der Höhe von 10 % der Aufwen-
dungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Prämie
soll am Abgabenkonto gutgeschrieben werden.
Arbeitsbereich absetzbar machenSchafft Gerechtigkeit für kleine Unternehmen
Viele Klein- und Kleinstunternehmen arbeiten zu Hause.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung
dürfen sie aber nur dann als Betriebsausgabe abziehen,
wenn der gesamte Raum ausschließlich beruflich genutzt
wird. Diese Bestimmung entspricht nicht der Arbeitswelt
von heute. Aus Platzmangel müssen Räume teilweise auch
privat genutzt werden. Daher sollen die Aufwendungen für
Arbeitszimmer und Arbeitsbereiche steuerlich umfassender
anerkannt werden. Die Voraussetzungen für die steuerliche
Geltendmachung von Aufwendungen für Arbeitszimmer
sollen in zwei Stufen gelockert werden:
Die Aufwendungen für ein eigenes Arbeitszimmer sollen
auch dann pauschal mit bis zu 1.500 Euro/Jahr steuerlich
absetzbar sein, wenn der Raum zwar nicht den Mittelpunkt
der betrieblichen Tätigkeit bildet, dem Steuerpflichtigen
aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
(Vorbild: Deutschland).
Für Unternehmer ohne ausschließlich betrieblich
genutztes Arbeitszimmer bzw. mit steuerlich nicht
anerkanntem Arbeitszimmer soll es ein Betriebsaus-
gabenpauschale geben. Dies ist vor allem dann wichtig,
wenn wegen Platznot ein Raum sowohl betrieblich als
auch privat genutzt werden muss.
Abschreibungsregeln verbessernFördert zukunftsträchtige Investitionen
Die derzeit geltende gesetzliche Abschreibungsdauer für
Gebäude und Pkw entspricht nicht der tatsächlichen
Nutzungsdauer. Sie wirkt investitionsfeindlich und muss
daher verkürzt werden. Die Möglichkeit der degressiven
bzw. vorzeitigen Abschreibung ist ein weiterer Impuls für
Investitionen. Er kann auch mit Blick auf den Klimaschutz
genutzt werden. Steuerliche Anreize für die Sanierung und
den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden nützen
regionalen Handwerksbetrieben. Eine Erhöhung der Grenze
für geringwertige Wirtschaftsgüter bringt zusätzlich eine
Verwaltungsvereinfachung. Im Detail notwendig sind
folgende Verbesserungen:
Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschafts-
güter auf 1.500 Euro
Verkürzung der Abschreibungsdauer für Gebäude auf
33,3 Jahre und für die Neuerrichtung von Wohnungen
beim Dachgeschoßausbau sowie im Bereich des
Tourismus und der Freizeitwirtschaft auf 15 Jahre
Verkürzung der Abschreibungsdauer für Pkw auf
sechs Jahre
Einführung einer sofortigen bzw. vorzeitigen Abschreibung
für die thermische Sanierung von Gebäuden
Einführung der Möglichkeit einer degressiven/
vorzeitigen Abschreibung
Steuerliche Anreize für die Sanierung und den Erhalt von
denkmalgeschützten Gebäuden
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlasten-
ausgleichfonds (FLAF) soll gesenkt werden.
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer soll durch den
Entfall der Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosen-
versicherung, zum IEF, zur Unfallversicherung und zum
FLAF spürbar entlastet werden.
Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
soll bei gleichzeitiger Arbeitsmarktreform erfolgen.
Das Nachtschwerarbeitssystem soll mit Blick auf eine
Beitragssenkung geprüft werden.
11 Was Österreich jetzt braucht
Ökologische Kfz-Steueranreize setzenBringt moderne betriebliche Mobilität
Viele Unternehmen sind auf die betriebliche Nutzung von
Kraftfahrzeugen angewiesen. Sie müssen jedoch – etwa im
Gegensatz zu Deutschland – hohe Steuern auf die betrieb-
liche Kfz-Mobilität leisten. Der Standort Österreich braucht
daher wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen
und Anreize für moderne betriebliche Mobilität im Kfz-
Bereich. Alternative Antriebsformen sollen steuerlich
stärker gefördert werden:
Vorsteuerabzug nicht nur für Elektrofahrzeugen
(CO2-emissionsfrei) auch für alternative Antriebsformen
wie Flüssiggas (LNG), komprimiertes Erdgas (CNG),
Hybridantrieb sowie Wasserstoff
Ausdehnung der Steuerbefreiung der Normverbrauchs-
abgabe und der Sachbezugsbesteuerung von Elektro-
fahrzeugen auf alternative Antriebsformen
voller Vorsteuerabzug und voller Betriebsausgabenabzug
für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit geringem
CO2-Ausstoß, welche zum Teil vom Unternehmer privat
verwendet werden (analog zur Rechtslage bei E-Firmen-
fahrzeugen, die von Mitarbeitern privat genutzt werden)
Anhebung der Angemessenheitsgrenze für betriebliche
Kfz von 40.000 Euro auf 60.000 Euro
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Anschaffungskosten
statt des Listenpreises bei der Angemessenheitsgrenze
von Gebrauchtfahrzeugen
Betriebsübergaben erleichternSichert Unternehmen & Arbeitsplätze
In den nächsten Jahren stehen rund 43.000 kleine und
mittlere Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Nur durch
erfolgreiche Übergaben können in den kommenden zehn
Jahren rund 424.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Mit
der Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
wurde 2008 die unentgeltliche Betriebsübergabe deutlich
entlastet. Die entgeltliche Übergabe ist jedoch im internatio-
nalen Vergleich steuerlich weiter sehr hoch belastet. Der
entsprechende Freibetrag von 7.300 Euro wurde seit mehr
als 40 Jahren nicht angepasst. Angesichts der steigenden
Zahl familienexterner Betriebsübergaben sind folgende
Verbesserungen notwendig:
Anhebung des steuerlichen Freibetrags für den
Veräußerungsgewinn von 7.300 Euro auf 36.500 Euro
Ausdehnung der Verteilungsmöglichkeit des Veräuße-
rungsgewinns (Progressionsermäßigung) von drei auf
fünf Jahre
beide Begünstigungen gemeinsam nützbar machen
Bagatellsteuern abschaffenSchafft weniger Belastung für alle
Bei Bagatellsteuern zahlen Steuerzahler und Finanzver-
waltung drauf: Als nationale Einzelmaßnahmen belasten
diese Steuern wichtige österreichische Branchen im
internationalen Wettbewerb. Außerdem sind sie in der
administrativen Abwicklung außergewöhnlich aufwendig.
Ihre ersatzlose Streichung ist ein wichtiger Schritt für die
Vereinfachung des österreichischen Steuersystems.
Gestrichen werden sollen:
Bestandvertragsgebühr für gewerbliche Mieten
und Leasing
weitere Rechtsgeschäftsgebühren des Gebührengesetzes
(z. B. Gebühren für Vergleiche, Zessionen, Bürgschafts-
erklärungen)
Werbeabgabe
Schaumweinsteuer
Flugabgabe
12 Was Österreich jetzt braucht
Bürokratieabbauen
Viele Unternehmen leiden im Alltag unter bürokratischen Auflagen und Über- regulierungen. Sie behindern den betrieblichen Erfolg, kosten viel Geld und schränken unternehmerische Handlungsspielräume unnötig ein.
Der zuletzt auf den Weg gebrachte Bürokratieabbau muss konsequent fortgesetzt werden. Dies gilt etwa für die weitere Rücknahme und Vermeidung von unnötigem Gold Plating, die Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts und die Reduktion von Meldepflichten.
Ein wichtiges Prinzip für wirtschaftsfreundliches staatliches Handeln ist der Vorrang von Beratung vor Bestrafung. Statt Betrieben bereits bei Bagatellen erhebliche finanzielle Strafen aufzuerlegen, sollen Informationsdefizite beseitigt und Unternehmen dabei unterstützt werden, gesetzliche Auflagen richtig zu erfüllen. Der Staat muss seinen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr vertrauen – er lebt von ihren Leistungen für ganz Österreich.
Mehr Freiheit für Unternehmertum: Der Staat soll unseren Unternehmen zur Seite, aber nicht im Weg stehen.
412Personen
2018 haben Österreichs Unternehmen 732.067 Stunden für das verpflichtende Ausfüllen der Fragebögen der Statistik Austria aufwenden müssen. Das entspricht 412 Personen, die ihr Jahresarbeitspensum im Rahmen einer 40-Stunden-Woche nur dafür verwendet haben.
Verpflichtende Fragebögen
13 Was Österreich jetzt braucht
Bürokratieabbauen
0
5
10
15
20
25
30
2009
16,8
Dauer von UVP-Genehmigungsverfahren
2010
13,3
2011
11,6
2012
12,0
2013
13,6
2014
11,4
2015
13,1
2016
18,4
2017
24,3
2018
22,4
Von Antrag bis Bescheid in Monaten im Jahresdurchschnitt
Quelle: Umweltbundesamt
14 Was Österreich jetzt braucht
„Beraten statt strafen“ richtig umsetzenSorgt für Information & Entlastung
Im Laufe der vergangenen Jahre hat Österreich die Straf-
rahmen im Verwaltungsrecht in vielen Bereichen erhöht.
Sogar bei Bagatelldelikten wurden unverhältnismäßig hohe
Verwaltungsstrafen verhängt. Nach dem Grundsatz
„Beraten statt strafen“ sollen geringfügige Verstöße von
Unternehmen nicht mehr sofort mit Strafen geahndet
werden. Das betroffene Unternehmen soll beraten werden,
damit es sich künftig gesetzeskonform verhält. Notwendig
ist nun:
die effektive Umsetzung des Prinzips „Beraten statt
strafen“ in den Materiengesetzen (z. B. Öffnungszeiten-
gesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, Preisauszeich-
nungsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Lebensmittel-
sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)
das Abgehen von rigoroser Bestrafung bei Bagatell-
delikten
die Anhebung der Strafbarkeitsschwelle auf grobe
Fahrlässigkeit ohne Ausnahmen im Finanzstrafrecht
(auch innerhalb der jeweiligen Materiengesetze) –
samt bedingter Strafnachsicht auch im verwaltungs-
behördlichen Finanzstrafverfahren
ZAHLREICHE ÜBERBORDEN-DE REGELUN-GEN ERZEUGEN HOHEN BÜRO-KRATISCHEN AUFWAND. DAS KOSTET ZEIT UND GELD. FÜR VIELE UNTER-NEHMER IST BÜROKRATIE NICHT NUR FRUSTRIEREND, SONDERN EINE ECHTE BEDROHUNG FÜR IHREN GE-SCHÄFTLICHEN ERFOLG.
Kumulationsprinzip entschärfenVerhindert teure Straflawinen
Das im Verwaltungsstrafrecht geltende „Kumulations-
prinzip“ bedeutet, dass beim Zusammentreffen mehrerer
Verwaltungsübertretungen die Strafen nebeneinander
verhängt werden. Das führt zu unverhältnismäßigen
Mehrfachbestrafungen. Im Arbeitsrecht gilt sogar das
Prinzip der doppelten Kumulation: Bei Verstößen werden
die Strafen in der Regel je Straftatbestand und je betroffenen
Arbeitnehmer verhängt. Dadurch kommt es in größeren
Unternehmen schnell zu enormen Strafhöhen.
Das Kumulationsprinzip soll daher durch das im Justiz-
strafrecht geltende „Absorptionsprinzip“ ersetzt werden:
Beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen
wird nur mehr eine (Gesamt-)Strafe verhängt, die sich an
der höchsten Strafdrohung orientiert. Die Kumulation je
Arbeitnehmer soll ersatzlos gestrichen werden.
15 Was Österreich jetzt braucht
Unternehmensgründungen weiter erleichternMacht den Standort attraktiver
Laut dem aktuellen Ranking des World Economic Forum ist
die lange Dauer der Unternehmensgründungen eine
Schwachstelle Österreichs. Wesentliche Erleichterungen
wurden in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt,
jedoch sind weitere Schritte notwendig. Im internationalen
Vergleich ist beispielsweise die GmbH-Gründung besonders
bürokratisch. Erleichterungen sollten durch Zurückdrängen
des Aufwands und vermehrten Einsatz der digitalen
Signatur erreicht werden.
Handelsübliche Warenbezeichnung bei den Registrierkassen beibehaltenReduziert bürokratischen Aufwand
Die Registrierkassenpflicht und die Belegerteilungspflicht
verlangen eine korrekte Ausstellung der Rechnung. Dabei
geht es vor allem um die „richtige“ Bezeichnung von
Statistische Meldepflichten reduzierenSpart Zeit & fördert Lehrlinge
Unternehmen empfinden statistische Meldepflichten als
besonders zeitaufwendig. In den vergangenen Jahren
wurden bereits zahlreiche Erleichterungen umgesetzt.
Handlungsbedarf besteht u. a. beim Thema Lehrlinge: Diese
werden bei der Abgrenzung der Meldepflicht als volle
Beschäftigte gezählt. Das kann zu unverhältnismäßigen
Meldepflicht-Belastungen führen. Lehrlinge sollen daher
künftig herausgerechnet werden. Dies würde auch kleine
Unternehmen unterstützen, Lehrlinge aufzunehmen: Für
sie bestünde kein Risiko mehr, aufgrund der Lehrlinge die
Beschäftigtenschwelle zu überschreiten und aufwendige
Meldepflichten erfüllen zu müssen. Konkret erfordert dies:
Änderung bei der Abgrenzung der Meldepflicht
(Beschäftigtenkriterium)
Nachschärfen der Flexibilisierungsklausel in der
Leistungs- und Strukturerhebung für den Dienstleistungs-
bereich, um eine Erhöhung der Umsatzschwelle in der
Praxis zu erreichen
Streichung diverser Merkmale und Unterpositionen
in der Konjunkturerhebung (nur noch Erhebung der
selbständig Beschäftigten insgesamt)
Verbraucher mit Augenmaß schützenSorgt für fairen Wettbewerb
Konsumenten durch vernünftige Gesetze vor gesetzwidri-
gen Praktiken zu schützen, trägt zu fairem Wettbewerb bei.
EU-Rechtsetzungsinitiativen haben jedoch das Verbrau-
cherschutzniveau aktionistisch in die Höhe getrieben.
Nicht alles muss auf EU-Ebene geregelt werden.
Die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas erfordert einen
Verbraucherschutz mit Augenmaß. Notwendig sind
folgende Maßnahmen:
neue EU-Regelungsinitiativen im zivilrechtlichen
Verbraucherschutz nur bei klarem EU-Mehrwert und
Zurücknahme bestehender Vorschläge, die dieser
Anforderung nicht entsprechen
Vorrang für gelindere Mittel, wie etwa Information
über bestehende Rechte
Grundrecht der unternehmerischen Freiheit wahren
Evaluieren vor Regulieren
Entlastungs-Monitoringstelle einrichtenMacht Bürokratieentwicklung messbar
Zahlreiche, überbordende Regelungen erzeugen für
Unternehmen und Bürger hohen bürokratischen Aufwand.
Das kostet Zeit und Geld. Für viele Unternehmer ist
Bürokratie nicht nur frustrierend, sondern eine echte Be-
drohung für ihren geschäftlichen Erfolg. Eine unabhängige
Entlastungs-Monitoringstelle soll daher die Umsetzung
von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen
vorantreiben. Der Bericht der Monitoringstelle soll Parla-
ment und Regierung vorgelegt werden. Die Monitoringstelle
soll mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten und die
Entwicklung der Bürokratiekosten in Österreichs Unter-
nehmen nach Durchführung einer ganzheitlichen Betrach-
tung aller Wirkungsfaktoren in einem jährlichen Bürokratie-
kostenindex (BKI) anzeigen.
Produkten. Die Verwendung von allgemeinen Sammel-
begriffen oder Gestattungsbezeichnungen, wie z. B. Obst,
Gemüse, die derzeit möglich ist, soll in Zukunft nicht mehr
zulässig sein. Im Rahmen von Entbürokratisierung und
Deregulierung soll der praxisgerechte Modus erhalten
bleiben.
16 Was Österreich jetzt braucht
Arbeitnehmerschutz vereinfachenReduziert bürokratischen Aufwand
Die rechtlichen Bestimmungen im Arbeitnehmerschutz
haben sich in Österreich zu einem unüberschaubaren
Konvolut aus EU-Bestimmungen, Bundes- und Landes-
gesetzen, Verordnungen und Erlässen entwickelt. Für die
Unternehmen ist damit enormer bürokratischer Aufwand
verbunden. Er muss durch folgende Maßnahmen reduziert
werden:
Reduktion von Meldeverpflichtungen
Vorankündigung des Besuchs des Arbeitsinspektors
Prinzip „Beraten statt strafen“ auch beim Arbeits-
inspektorat effektiv umsetzen
Arbeitsinspektorat als Serviceeinrichtung etablieren,
unabhängige Zufriedenheitsmessung des Arbeits-
inspektorats in Unternehmen durchführen
Sanktionen sollen sich bei Missachtung von Weisungen
gegen Dienstnehmer richten
kein Gold Plating bei der Umsetzung von Arbeitnehmer-
schutzvorschriften
Arbeitsrecht modernisierenBringt mehr Sicherheit und weniger Risiken bei Beschäftigung
Überzogene Strafdrohungen und Bürokratie für die
Beschäftigung von Mitarbeitern belasten die Masse der
ehrlichen Unternehmen und hemmen die Schaffung von
Jobs. Regelungen müssen Missbräuche verhindern, aber
auch handhabbar sein und die unternehmerische Freiheit
wahren. Das gewährleisten u. a. folgende Maßnahmen:
Gesetz gegen Lohndumping mit Maßnahmen, die fairen
Wettbewerb vor allem gegenüber ausländischen Unter-
nehmen sicherstellen, gleichzeitig Entschärfung der
Strafdrohungen für die Masse der ehrlichen Unternehmen
vollständige gesetzliche Angleichung von Arbeitern
und Angestellten ohne Mehrkosten für die Wirtschaft
(gemeinsame Betriebsratskörperschaften)
Vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen in Kollektiv-
verträgen für Arbeiter bleiben generell aufrecht
Pflicht des Arbeitnehmers zum Verbrauch von Urlaub
während der Kündigungsfrist
Normung zukunftsfit machenBekämpft Normenflut
Die Normung wird für die im internationalen Wettbewerb
stehenden österreichischen Unternehmen immer wichtiger.
Das Normengesetz 2016 bringt bereits mehr Transparenz
beim Normenschaffen, den Wegfall finanzieller Hürden,
eine Reduzierung der Normenflut sowie ein stärkeres
Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministers. Dieser Weg ist mit
folgenden Maßnahmen fortzusetzen:
Weiterentwicklung der österreichischen Normungs-
strategie unter Einbindung relevanter Stakeholder-
gruppen
Vermeidung von „Überregulierung“ durch Normen durch
Beachtung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit,
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
sowie regelmäßige Evaluierung von Normen
erleichterter Zugang, insbesondere für KMU, bei der
Mitarbeit im Normungsprozess auf europäischer und
internationaler Ebene
Verbesserung der Transparenz im Normungswesen
(Erklärung des „Altbestands“ im RIS)
Bei europäischer Rechtsetzung Bürokratie vermeiden
Entlastet Unternehmen in Österreich & ganz Europa
Rund 80 % der wirtschaftsrelevanten Regelungen stammen
aus den europäischen Institutionen. Die EU soll sich bei der
Rechtsetzung verstärkt an den Prinzipien der Subsidiarität
und der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Bürokratie lässt
sich vor allem durch folgende Maßnahmen vermeiden:
vor allen neuen europäischen politischen Initiativen
Durchführung eines Wettbewerbsfähigkeits-Checks im
Verhältnis zu anderen globalen Wirtschaftsräumen unter
Einbeziehung der europäischen Wirtschaftsverbände
„Think small first“-Prinzip beachten – faktenbasierte,
realistische Folgenabschätzungen für kleine und mittlere
Unternehmen von Kommissionsvorschlägen sowie nach
wesentlichen Änderungen im Europäischen Parlament
Abbau bestehender Bürokratie
Einführung einer „One in, one out“-Regel auf europäischer
Ebene, die sich am Be-/Entlastungsvolumen orientiert
KMU-gerechte Normen und Standards – mehr Gewicht
für KMU-Anliegen sowie ausreichende Finanzierung von
europäischen KMU-Normungsorganisationen
Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitscheck von neuen
EU-Rechtsetzungsinitiativen durch die zuständigen
Ministerien
17 Was Österreich jetzt braucht
Zweites Anti-Gold-Plating-Paket umsetzenVermeidet unnötige Belastungen
Die Übererfüllung von EU-Vorgaben (Gold Plating) führt zu
Überregulierung und Doppelgleisigkeiten. Dies schadet der
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.
Gerade für KMU sind diese Zusatzbelastungen ein massives
Problem. Oftmals fehlen Zeit und Personal, um die zusätz-
lichen Vorgaben einzuhalten. Bei der nationalen Umsetzung
von EU-Vorgaben darf Österreich nicht länger als „Muster-
schüler“ der EU agieren. Mit einem zweiten Anti-Gold-Pla-
ting-Sammelgesetz sollen u. a. folgende Maßnahmen
umgesetzt werden:
Rücknahme der weiten Definition von politisch expo-
nierten Personen (PEPs) auch in Landesunternehmen
Streichung des Abstellplatzerfordernisses im Güterbeför-
derungsgesetz und im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
Ausdehnung der Gültigkeit der Gemeinschaftslizenz für
Bus- und Güterbeförderungsunternehmen von fünf auf
zehn Jahre
Abschaffung der zusätzlich zur EU-Gemeinschaftslizenz
vorgesehenen Mitführverpflichtung der beglaubigten
Abschrift der Konzessionsurkunde für den grenzüber-
schreitenden Verkehr
bedarfsoptimierter Einsatz von Eisenbahnaufsichtsorga-
nen (Umwandlung in Kann-Bestimmung im Eisenbahn-
gesetz)
Drohendes Gold Plating soll vor allem in folgenden
Bereichen vermieden werden:
keine nationale Übererfüllung der EU-Verordnungen zu
Passagierrechten
keine zusätzlichen, innerstaatlichen gesetzlichen
Herkunftsverpflichtungen von Lebensmitteln
keine Übererfüllung der EU-Vorgaben aufgrund der
Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
(insbesondere hinsichtlich der Transparenzpflicht und
des Urhebervertragsrechts)
Weniger Bürokratie für Dienstgeber in der SozialversicherungMacht vieles einfacher
Die Lohnverrechnung hat in den letzten Jahrzehnten
deutlich an Komplexität zugenommen. Dies bedeutet für die
Unternehmen zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und
Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt abschaffenEntlastet Betriebe zeitgemäß
Jedes Jahr werden österreichische Unternehmen mit Kosten
in Höhe von mehr als 12,5 Millionen Euro belastet, weil
sie Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zur „Wiener
Zeitung“ bezahlen müssen. Die „Wiener Zeitung“ ist als Pub-
likationsform jedoch völlig unzeitgemäß. In ihr publizierte
Informationen können ebenso digital im Internet abgerufen
werden (z. B. Ediktsdatei des Bundes). Die gesetzlichen
Veröffentlichungspflichten im Unternehmensrecht sollen
daher abgeschafft werden.
birgt die Gefahr von Beitragsnachverrechnungen. Deshalb
sollen Meldepflichten für Dienstgeber reduziert, Sanktionen
für Meldeverstöße entschärft und die Vorschriften verein-
facht werden. Im Detail erfordert dies:
Vereinfachung der Lohnverrechnung durch ein einheit-
liches Verfahrensrecht für Steuer und Sozialversicherung
sowie harmonisierte Bemessungsgrundlagen und
Ausnahmeregelungen ohne Mehrbelastungen für den
Dienstgeber
Reduktion des Verwaltungsaufwands bei automatisierten
Fehlermeldungen („Clearingfällen“) im Rahmen der
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung
bestehendes Modell für Aushilfskräfte verbessern
(derzeitige Einschränkung auf maximal 18 Beschäfti-
gungstage ist schwer administrierbar und soll daher
entfallen)
Reduzierung des Meldeaufwands für Dienstgeber, etwa
bei fallweise und geringfügig Beschäftigten oder durch
Entfall der Arbeits- und Entgeltbestätigung
Bei Anmeldung von Dienstnehmern soll bei Bagatelldelik-
ten und Erstverstößen ein größerer Ermessensspielraum
möglich sein
einheitliches ÖGK-Beitragskonto für Dienstgeber mit
Beschäftigten in mehreren Bundesländern
18 Was Österreich jetzt braucht
InnovationfördernZukunft kommt nicht vom Zuschauen: Für Wachstum und Wohlstand müssen unsere Unternehmen neue Wege gehen können – und auch dürfen.
Die Innovationsausgaben der Unternehmen 2016
1.190 Millionen Euro
10–49 MITARBEITER
2.011 Millionen Euro
50–249 MITARBEITER
5.735 Millionen Euro
ÜBER 250 MITARBEITER
Quelle: Statistik Austria
19 Was Österreich jetzt braucht
Im globalen Wettbewerb ist Innovation der entscheidende Erfolgsfaktor. Nur Innovationen ermöglichen Produktivitätsfortschritte. Sie sind unverzichtbare Basis für Löhne und Gehälter, die breiten Wohlstand, gesellschaftliche Stabilität und sozialen Frieden gewährleisten.
Österreich und Europa laufen derzeit Gefahr, gegenüber den USA – dem traditionellen Innovationsplayer der Welt – und Asien – der wichtigsten neuen Innovationsregion der Welt mit enormem Potenzial – zurückzufallen. Die Dynamik anderer Länder bringt den Standort Österreich unter Zugzwang.
Unsere Unternehmen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, um mit den besten Talenten und Ideen Innovationen für mehr Wertschöpfung zu schaffen. Gerade die digitale Transformation und der Klimawandel fordern und fördern eine offensive standortpoliti-sche Schwerpunktsetzung auf Innovation.
Korrelation zwischen Bildung und Innovation
0
300
Glo
bal I
nnov
atio
n In
dex
(Pun
ktza
hl)
5
320 560
Durchschnittlicher PISA-Score (Punktzahl)
340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
Dominikanische Republik
ÖSTERREICH
Algerien
JapanSüdkorea
NiederlandeFinnland
Schweiz
USA
IrlandDänemark
Singapur
Deutschland
Quelle: Cornell University, INSEAD, Global Innovation Index 2018, OECD Pisa Report 2015
20 Was Österreich jetzt braucht
Neue FTI-Strategie erstellenBringt mehr Output & Exzellenz
Österreich hat die zweithöchste F&E-Quote in der EU, liegt
in Rankings aber nicht in der Gruppe der europäischen
Innovation Leader. Output und Exzellenz im österreichi-
schen Forschungs-, Technologie- und Innovationssystem
müssen erhöht werden. Dafür braucht es Schwerpunkte,
den Abbau von Doppelgleisigkeiten und bessere Verbindun-
gen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dies soll in
einer schlagkräftigen FTI-Strategie verankert werden.
Notwendig sind folgende Maßnahmen:
Schwerpunktsetzung in Stärkefeldern, Zukunftsbereichen
und Bereichen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz
Integration bereits erarbeiteter Teilstrategien
(u. a. Bioökonomie, Open Innovation, Kreativwirtschaft)
Etablierung eines zentralen FTI-Beratungsgremiums für
die Bundesregierung mit sektorenübergreifendem Blick,
klaren Zielen und konkreten Aufgaben
aktive und ergebnisorientierte Gestaltung der Schnitt-
stelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
verwertungsorientierte Neuausrichtung der Koopera-
tionsmodelle von Forschung und Unternehmen
Stärkung der Brücke zwischen Wissenschaft und Wirt-
schaft durch erhöhte Grundfinanzierung der außeruni-
versitären und industrie- bzw. wirtschaftsorientierten
Forschungseinrichtungen (COMET, CDG, ACR)
besserer Zugang zu wissenschaftlichen Forschungs-
ergebnissen (Open Access)
Verankerung von unternehmerischem Denken in der
Wissenschaft (Entrepreneurship Education)
Verbesserung der Abstimmung von Förderagenturen
Implementierung eines Forschungsrahmengesetzes
Ausbau der Autonomie für Förderagenturen bei der
Abwicklung
DIE ANTWORT AUF WICHTIGE GESELL-SCHAFTLICHE HERAUSFOR-DERUNGEN UND DIE ER-REICHUNG DER GLOBALEN NACHHALTIG-KEITSZIELE DER VEREINTEN NA-TIONEN LAUTET: INNOVATION. UNTERNEHME-RISCHE INNO-VATIONSKRAFT ERÖFFNET ÖSTERREICH NEUE MARKT- POTENZIALE.
Mit Innovationen auf Herausforderungen antwortenLöst gesellschaftliche Probleme
Die Antwort auf wichtige gesellschaftliche Herausforderun-
gen und die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele
der Vereinten Nationen lautet: Innovation. Unternehmeri-
sche Innovationskraft auch im Sozial- und Umweltbereich
eröffnet Österreich neue Marktpotenziale. Ein breites
21 Was Österreich jetzt braucht
Verständnis von Innovation und folgende Maßnahmen sind
dafür nötig:
Stärkung des Bewusstseins für gesellschaftlich relevante
Themen in bestehenden Förderformaten
Unterstützung von Innovationsprojekten, die nicht auf
Forschung und Entwicklung basieren
Ausbau der Förderbudgets in gesellschaftlich relevanten
Zukunftsmärkten wie dem Energie- und Umweltbereich
Förderung der Kreislaufwirtschaft, Forcierung von
Kooperationen in Förderformaten
Stärkung des Bewusstseins für den Beitrag von Bildung,
neuen Formen des Zusammenarbeitens und der
Einbindung neuer Akteure
Umsetzung der Open-Innovation-Strategie und der
Kreativwirtschaftsstrategie
Einbeziehung von Gesellschaft und Wirtschaft in die
Definition von Forschungs- und Entwicklungsthemen
Förderung und Nutzung der Innovationskraft der
Kreativwirtschaft
Unterstützung der Mobilisierung von privatem Kapital
für Innovation und zur Lösung gesellschaftlicher
Herausforderungen
Stärkung von Social Entrepreneurship und sozialem
Unternehmertum
verstärkte Nutzung von Synergien zur Missions-
Orientierung auf EU-Ebene
Chancen der künstlichen Intelligenz nutzenSichert Produktivität & Wachstum
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie,
die neue Märkte schaffen und starke Produktivitätsschübe
auslösen wird. Österreichs KMU brauchen Unterstützung
bei der Anwendung und Entwicklung von KI-Innovationen.
Unser Land soll sich bei Entwicklung und Einsatz von
vertrauenswürdiger KI international im Spitzenfeld
positionieren. Dies erfordert:
Ausbau der Aus- und Weiterbildungsinitiativen für die
Anwendung und Entwicklung von KI
Vereinfachung und Digitalisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte,
um Österreich als attraktiven Standort für KI-Experten
zu positionieren
Förderung von angewandter F&E und der Entwicklung
von auf KI-basierenden Innovationen
Aufbau eines KI-Marktplatzes – Framework für
maschinelles Lernen
Forschungsinfrastruktur für State-of-the-Art-
KI-Forschung in Österreich
Daten als Ressource begreifenBringt neue Wertschöpfung
Daten sind eine entscheidende Ressource des 21. Jahrhun-
derts. Im Global Open Data Index (2016) liegt Österreich nur
auf Platz 28 von 95 Staaten: Daten werden in Österreich
noch zu wenig genutzt. Insbesondere kleinere und mittlere
Unternehmen hinken in der Anwendung von neuen Techno-
logien hinterher. Sie müssen dabei unterstützt werden,
diese gewinnbringend zu nutzen. So sollen u. a. die
Verwendung von öffentlichen Daten und deren Verwertung
entlang möglicher Wertschöpfungsketten gesichert sein.
Notwendige Maßnahmen dafür sind:
Erarbeitung einer nationalen Datenstrategie im
europäischen Kontext
Stärkung der KMU-Kompetenzen für Digitalisierung und
die Anwendung neuer Technologien
Schwerpunktsetzung in der Innovationsförderung bei
Zukunftsthemen wie KI, Quantencomputern und Wasser-
stoff – von der Forschung bis hin zur Anwendung
Stärkung von Forschungsinfrastrukturen, einschließlich
erleichterter Zugang für KMU
bessere Nutzbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors
für die Wirtschaft
praxisgerechte und Innovationsfreundliche Gestaltung
neuer EU-Regelungen (z. B. ePrivacy-Verordnung)
Prüfung des Einsatzes von Regulatory Sandboxes zum
Testen neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäfts-
modelle (einschließlich Finanzbereich) in dafür
geeigneten Bereichen
mehr Bewusstsein für ethische Aspekte –
„AI made in Europe“
Plattformwirtschaft fair & innovativ gestaltenLöst gesellschaftliche Probleme
Digitale Ökosysteme gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Innovationsanreize und Rahmenbedingungen für fairen
Wettbewerb sind für unsere Unternehmen erfolgsentschei-
dend. Eine erfolgreiche Plattformökonomie braucht mehr
Transparenz, sichere Rechte und verlässliche Partizipation.
Wichtige Maßnahmen dafür sind:
22 Was Österreich jetzt braucht
Innovation zur Dekarbonisierung forcierenBewirkt mehr für unser Klima
Die Umstellung unseres heutigen Energiesystems kann
nicht von heute auf morgen erfolgen. Versorgungssicher-
heit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie
Leistbarkeit müssen gesichert sein. Für die Energiewende
sind Investitionen in Forschung, Innovation und Entwick-
lung neuer Technologien unter marktwirtschaftlichen
Bedingungen sowie ein stabiler und wettbewerbskonformer
Rechtsrahmen unverzichtbar. Um Innovation zur Dekarbo-
nisierung zu nützen, braucht es:
direkte und indirekte Anreize unter Berücksichtigung
realer Investitionszyklen, hoher Entwicklungskosten und
langer Amortisationszeiträume
langfristige und planbare Mittel auf dem Niveau der
vergangenen Jahre für technologieoffene Energie-
forschung mit den Schwerpunkten Smart Grids, neue
Speichertechnologien (Methan/Wasserstoff), Digital &
Smart Energy (Blockchain), Demand Side Management
Bestandssicherung hocheffizienter Erzeugungsformen
(KWK) und die Nutzung flexibler Kapazitäten (Gaskraft-
werke), um Zeit für Forschung und Innovationen zu
schaffen
Sicherstellen des Erhalts und der Verdichtung der
vorhandenen Gas-Infrastruktur, um Sektorkopplung
durch Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Leitungen,
Speicher, Kraftwerke, Endkundengeräte) zu ermöglichen
Österreich als Gas-Drehscheibe erhalten, um die
Steuerleistung und Sicherstellung der technologischen
Weiterentwicklung aufgrund der Erlöse aus dem
Transitgeschäft zu sichern
Erhöhung des Anteils an erneuerbarem Gas (Biomethan,
Wasserstoff, synthetisches Gas) im Erdgasnetz
sozialverträglicher und technologieneutraler Ausstieg
aus fossilem Heizöl gemäß dem Stufenplan des
Energiehandels
E-Fuels im Verkehr steuerlich mit Biofuel gleichstellen,
um mit der vorhandenen Infrastruktur signifikante
CO2-Einsparungen zu erreichen
Kreislaufwirtschaft fördernSichert Rohstoffe
Kaskadisch genutzte und recycelte Rohstoffe haben meist
einen viel geringeren CO2-Fußabdruck als Primärmateria-
lien. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, ist auf allen
Ebenen anzusetzen – von der Produktion über die Liefer-
kette bis zum Konsumenten, und dies auf regionaler,
nationaler, europäischer und globaler Ebene.
Derzeit erschweren unklare Regelungen und Einstufungen
an den Schnittstellen von Abfallrecht und Produktrecht
innovative Verwendungen. Notwendige Maßnahmen für
weniger Bürokratie und einen zukunftsorientierten
Rohstoffmarkt sind:
Modernisierung des Abfallbegriffs
praktikable Regelung für Nebenprodukte, damit diese
im Kreislauf einsetzbar sind, ohne das Abfallrecht
passieren zu müssen
einfacher und früher erreichbares Abfallende, um
qualitativ gleichwertige Recyclingprodukte/Sekundär-
rohstoffe einem größeren Markt an Verwendern
zugänglich zu machen.
Vereinfachung und Rückbau der abfallrechtlichen
Meldungen auf das Niveau der EU-rechtlichen Vorgaben
Erteilung der §-24a-AWG-Erlaubnis und der Anlagen-
genehmigung auf einmal (One–Stop-Shop)
einheitliche Anwendung und Auslegung der abfall-
rechtlichen Bestimmungen in Österreich und der EU
leichterer Einsatz von sekundären Rohstoffen auf dem
Markt durch Qualitätssicherung
Beachtung der Verfügbarkeit von Rohstoffen für
wachsende „Green Economy“ (E-Mobilität, Erneuerbare,
Digitalisierung), die den nationalen Bedarf an primären
und sekundären Rohstoffen zusätzlich steigern wird
Definition von Schwerpunktbereichen, bei denen eine
wirtschaftliche Verwendung von Sekundärrohstoffen
am leichtesten gesteigert werden kann
Schaffung von Anreizen für digitale Innovation
(Innovation Sandboxes, Regulatory Sandboxes, Reallabore,
Innovationszonen) in dafür geeigneten Bereichen
Sicherung eines fairen Wettbewerbs (Level Playing Fields,
Steuergerechtigkeit zwischen internationalen Plattformen
und in Österreich ansässigen Firmen, Informations- und
Transparenzpflichten für digitale Plattformen, Wahrung
der Interessen der Kreativ-
wirtschaft)
Stärkung einer demokratischen Kultur in der digitalen
Welt (Geschäftsmodelle digitaler Plattformen transparent
und nachvollziehbar gestalten, grundlegende Informa-
tionspflichten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen,
Ethikrat für Digitalisierung)
23 Was Österreich jetzt braucht
Österreichs erstes Bundesgesetz zur Förderung der Strom-
produktion aus erneuerbaren Quellen stammt aus dem Jahr
2003. Das Fördersystem ist veraltet und ineffizient. Öster-
reich braucht im Ökostrombereich marktwirtschaftliches
Denken. Speicher und ausreichend stabile Netze sind in
Gleichklang mit der Erzeugung zu bringen. Durch System-
integration können die Netzkosten gedämpft und Straf-
zahlungen wegen Zielverfehlungen vermieden werden. Ein
neues Gesetz soll mehr Freiraum für neue Geschäftsmodelle
schaffen. Wichtige Maßnahmen dafür sind:
Direkt- bzw. Eigenvermarktungsgrundsatz forcieren
keine Anreize für die Einspeisung bei negativen Preisen
Sicherstellung der Grundsätze der Steuerbarkeit und
Regelbarkeit durch den Anlagenbetreiber als Voraus-
setzung für eine etwaige Förderung
faire Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (Methode
zur Kostenfeststellung) für die Regulierung der Netztarife
inklusive Neustrukturierung und spürbare Absenkung
der Ökostrompauschale
Definition von Effizienzgrundsätzen für die
Netzgebührenregulierung
Anpassung der hohen Eintrittsschwelle für die Teilnahme
an der Netzreservebereitstellung, um die Mitwirkung
industrieller und gewerblicher Anlagen und erneuerbarer
Erzeugungsgemeinschaften zu ermöglichen
Hauptfokus auf technologieoffene Ausschreibungen,
um kostensenkenden Wettbewerb sicherzustellen.
Investitionshindernisse im Wohn- und Anlagenrecht
beseitigen
Repowering von Wind- und Revitalisierung von Wasser-
kraftanlagen
kein weiterer Anstieg der derzeitigen von den Endkunden
getragenen Kosten durch den weiteren Ausbau erneuer-
barer Energien
Erneuerbare Energien wettbewerblich ausbauenFördert Zukunft richtig
Innovative urbane Wärmekonzepte umsetzenMacht mehr aus Ressourcen
Bereits mehr als ein Viertel der heimischen Wohnungen
wird mit Nah- und Fernwärme beheizt. Mehr als die Hälfte
der Fernwärme wird heute bereits aus erneuerbarer Energie
oder Abfall erzeugt. Durch die Nutzung von Abwärme kann
der Einsatz fossiler Energieträger reduziert werden. Betriebe
haben die Chance, für Wärmeeinspeisung Erlöse zu erzielen.
Programm zur Stärkung sauberer MobilitätBewegt uns in die richtige Richtung
Die Mobilität der Zukunft erfordert enorme Investitionen.
Unternehmen benötigen dafür Rechtssicherheit, Planbar-
keit und Anreize. Das Reduktionsziel für den Verkehrssektor
soll wirtschafts– und sozialverträglich sowie technologie-
offen erreicht werden. Dies erfordert u. a.
im öffentlichen Verkehr die Einführung einer geförderten
Pendlernetzkarte, Ausbau und Attraktivierung, bedarfs-
orientierte Verdichtung der Frequenzen
Zusammenwachsen von landesgrenzenüberschreitenden
Verkehrsverbünden
Förderungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
und alternativen Treibstoffen (auch im Flugverkehr)
Förderung von innovativer Logistik und Digitalisierung
(u. a. „Green Logistics“)
Attraktivierung des kombinierten Verkehrs
Anpassung technischer Normen zu Aerodynamik,
Motoreneffizienz und Rollwiderstand
Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für das Fahren
von Lkw im Verbund (Platooning)
Stärkung der Schifffahrt durch Abbau nautischer
Engpässe
Reduktion der Schleusenrevisionszeiten der
Donaukraftwerke
Infrastruktur für grünes und CO2-armes Gas als
Treibstoffe
Dauerbetrieb-Tests für Wasserstoffbusse
Verkürzung der Entfernung für Versorgungsinfrastruktur,
Reduktion der Zersiedelung
Investitionen in die Infrastrukturlogistik der Bahn
Notwendige Maßnahmen für innovative urbane Wärme-
konzepte sind:
Absicherung der langfristigen Fernwärmeversorgung
durch Planungs- und Rechtssicherheit (ausreichende
Dotierung bestimmter Förderschienen des UFI).
Ansiedelung von Wärmeabnehmern an
Abwärme-Hot-Spots
Umweltförderungen für Energie aus Abwasser
Energieraumplanung für Abwärmenutzung in Gemeinden
Abwärmeeinspeisung aus Gewerbe/Industrie
betriebliches Recht auf Abnahme wirtschaftlich ver-
wertbarer Abwärmeüberschüsse – Energieeinsparung
durch Digitalisierung des Gebäudes fördern
24 Was Österreich jetzt braucht
BildungverbessernÖsterreichs Bildungssystem und die Arbeitsmarktpolitik müssen Maß an der Zukunft nehmen: Bildungs-reform, Arbeitsmarktmodernisierung und Standortsicherung gehen schließlich Hand in Hand.
75+25+M75 Prozent
Fachkräftemangel
75 % der Unternehmen (n = 4.500) haben beim Fachkräfteradar angegeben,
dass sie im vergangenen Jahr den Fachkräftemangel stark gespürt haben.
25 Was Österreich jetzt braucht
75+25+MFachkräftemangel bei Lehrabsolventen am höchsten
0 Quelle: ibw 2018
Lehrabschluss
Höhere Berufsausbildung ( z. B. Fachakademiker)
Technische Ausbildung (HTL, technische Fachschule)
Kaufmännische Ausbildung (HAK, HAS)
Fachhochschulabschluss
Abschluss sonstiger höherer Schulen
Universitätsabschluss
AHS-Abschluss
10 20 30 40 50 60
59,9
17,9
16,7
9,9
8,6
6,3
5,9
3,1
Exzellenz in der Aus- und Weiterbildung ist die Zukunftsversicherung für unsere Unter-nehmen im globalen Wettbewerb. Nur mit bestens qualifizierten Mitarbeitern kann unse-re Wirtschaft Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand sichern – und damit die Zukunft unseres Wirtschafts- und Sozialmodells gewährleisten.
Der Fachkräftemangel belastet die Wirtschaft massiv. Erhebungen zum Qualifikationsbe-darf der Unternehmen zeigen, dass die größten Engpässe im Bereich berufspraktischer Qualifikationen bestehen. Berufsbildung und insbesondere die duale Berufsbildung spie-len somit für die Zukunft eine Schlüsselrolle.
Digitalisierung und Globalisierung verändern die Rahmenbedingungen für unser Leben und unsere Wirtschaft massiv. Neue Tätigkeiten entstehen, bestehende Berufe verändern sich. In immer mehr Jobs werden höhere kognitive, soziale, technologische und hand-werkliche Fähigkeiten benötigt. Unser Bildungssystem muss darauf die richtigen Antworten geben. Die notwendige „Höherqualifizierung“ muss auf die neuen Kompetenz- anforderungen abgestimmt sein – und bei der Berufsbildung ansetzen. Qualifikation schafft Qualität – und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Unternehmer.
Diese Qualifikationen sind für Betriebe am schwierigsten zu finden (in %)
26 Was Österreich jetzt braucht
Bildungspflicht einführenBringt Zukunft für alle
Die Wirtschaft kann Fachkräfte nur dann entwickeln, wenn
das Schulsystem dafür die notwendigen Voraussetzungen
geschaffen hat. Eine wichtige Grundlage dafür bildet die
Einführung einer Bildungspflicht:
Die Pflichtschule wird mit einer Prüfung (extern durch
das Institut des Bundes für Qualitätssicherung) am Ende
der Pflichtschulzeit abgeschlossen
Mindeststandards müssen zumindest in den Bereichen
Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Grundkompetenzen
und Wirtschafts- und Finanzkompetenz erreicht werden
Wer Mindeststandards nicht erreicht, bleibt in der
Pflichtschule und wird bis 18 mit Fördermaßnahmen
unterstützt, um Defizite auszugleichen
9. Schulstufe reformierenStärkt Begabungen & Interessen
Ziel des Schulwesens muss es sein, jede Person nach ihren
Begabungen und Interessen zu bilden. Dies erfordert im
Zuge der Reform der Pflichtschule auch die Reform der
9. Schulstufe. Ihre wichtigsten Ziele:
den Übergang in weiterführende Allgemein- und Berufs-
bildungsangebote besser und friktionsfreier gestalten
die Drop-out-Raten in der Sekundarstufe II senken
das Qualitätsniveau sichern
Angebot an Schultypen und Nachfrage am Arbeitsmarkt
in Einklang bringen
Schulorganisationsgesetz reformierenSorgt für das richtige Angebot
Österreich braucht ein modernes Angebot an Schultypen
und -standorten im Einklang mit den Bedürfnissen von
Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Ein neues
Schulorganisationsgesetz muss dieser Anforderung
Rechnung tragen. Es kann neben dem bedarfsgerechten
Aus- und Aufbau von Schultypen auch zur Schließung von
Standorten oder Schultypen führen.
Fachkräfteoffensive für ÖsterreichBringt die richtigen Mitarbeiter
Aktuell haben 75 % der österreichischen Unternehmen
große Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden.
Eine umfassende, ressortübergreifende Fachkräfteoffensive
für Österreich umfasst u. a.:
Fachkräftebündnis mit allen relevanten Ministerien,
dem AMS und den Sozialpartnern
gesamthafte Fachkräftestrategie für Österreich
Studie zur Entwicklung von Arbeitskräfteangebot
und -nachfrage
Fachkräfte-Beratungsbonus für Betriebe
Anlaufstellen für in die Region vermittelte Fachkräfte
Etablierung von regionalen Netzwerken zur
Fachkräftesicherung
Maßnahmenpaket zur Vermeidung der Abwanderung
von Fachkräften aus ländlichen Regionen
Qualifizierte Zuwanderung fördernStärkt den Standort
Qualifizierte Zuwanderung kann einen wichtigen Beitrag
zur Fachkräftesicherung leisten. Sie erfordert eine um-
fassende Gesamtstrategie. Wichtige Maßnahmen:
Zuständigkeit für qualifizierte Zuwanderung im
Wirtschaftsministerium
gezielte Bewerbung des Arbeitsstandorts Österreich in
relevanten Herkunftsländern, Ausbau von Kooperationen
im Bildungsbereich, Angebot von (digitalen) Vorberei-
tungsmaßnahmen (wie z. B. fachliche Qualifizierung und
Deutschkurse)
Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot–Karte (u. a. mehr
Flexibilität beim Nachweis der Kriterien)
Duale Berufsbildung stärkenSichert Qualifikation auf Augenhöhe
Zur Lösung des Fachkräftemangels ist es notwendig, das
Image der dualen Berufsbildung weiter zu stärken und eine
„höhere Berufsbildung“ zu etablieren. Damit wird die
Berufsausbildung auch für Maturanten und Studienab-
brecher attraktiv. Notwendig sind u. a.:
gesetzliche Verankerung und Ausbau einer „höheren
Berufsbildung“ als gleichwertige Alternative zum
hochschulischen System für die berufliche Aus- und
Weiterbildung auf den NQR-Niveaus 5 bis 7
Einrichtung neuer, an der Berufspraxis orientierter
Bildungsangebote und -abschlüsse auf NQR-Niveau 5
zwischen dem Abschluss einer Lehre und der Meister-
bzw. Befähigungsprüfung auf gesetzlicher Basis
27 Was Österreich jetzt braucht
Eine moderne Arbeitsmarktpolitik ist wichtige Grundlage
dafür, dass Unternehmen die Arbeitskräfte finden, die sie
brauchen. Notwendig in diesem Zusammenhang sind:
eine moderne und faire Arbeitslosenversicherung,
die einerseits ausreichend Unterstützung bietet und
andererseits konsequent Mitwirkung einfordert
die degressive Staffelung des Arbeitslosengeldes, da
Stufen im Leistungsbezug die Motivation zur Jobsuche
steigern
eine aktive Arbeitsmarktpolitik, bei der die Vermittlung
auf offene Stellen und die praktische Aus- und Weiter-
bildung in den Betrieben im Zentrum stehen
ein Fördermitteleinsatz, der an der Zahl der Menschen
gemessen wird, die in den ersten Arbeitsmarkt
(re-)integriert werden
die Ausgestaltung der Transferleistungen, damit sich
die Aufnahme einer Beschäftigung lohnt
Arbeitsmarktpolitik für nachhaltigen Wirtschaftsstandort gestaltenVermeidet Arbeitskräfteengpässe
Analysen zeigen, dass Unternehmen hohen Bedarf
an zusätzlichen FH-Absolventen, insbesondere in
MINT-Fächern haben. Notwendig sind daher:
budgetäre Vorsorge für den Ausbau des FH-Sektors um
jährlich 1.200 neue FH-Anfängerstudienplätze für die
Budgetjahre 2021–2024
Adaptierung des „Fachhochschulentwicklungs- und
Finanzierungsplans“ für den Zeitraum 2020–2024
gesamthafte Planung der öffentlichen Finanzierung der
Hochschulsektoren
Fachhochschulangebot an den Bedarf anpassenBildet mehr Zukunft
Die älter werdende Erwerbsbevölkerung und neue Anforde-
rungen durch die Digitalisierung erhöhen die Bedeutung
von berufsbegleitender Weiterbildung. Wichtig für die
Zukunft der Weiterbildung ist:
Lebenslanges Lernen und Weiterbildung für alle ermöglichenMacht fit für neue Chancen
Digitale Kompetenzen forcierenBelebt das digitale Österreich
Österreich soll bei digitalen Kompetenzen und der
IT-Infrastruktur eine Spitzenposition einnehmen.
Notwendig sind dafür folgende Maßnahmen:
verbindlicher Gegenstand „Digitale Grundbildung“
im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde in
allen Lehrplänen aller Bildungsstufen
digitale Berufsbilder im Fach Berufsorientierung ver-
mitteln
bestehende Informatikschwerpunkte an AHS und BHS
(insbesondere HTLs) weiter ausbauen
digitale Kompetenzen verpflichtend in der Aus- und
Weiterbildung von Lehrenden verankern
didaktisch-pädagogische Methoden für interaktives
und innovatives Lernen und Denken nützen
neueste Content- und Softwareentwicklungen in den
Bildungsbereich (z.B. „DIGI4SCHOOL“) integrieren
leistungsfähige IT-Infrastrukturausstattung an allen
Schultypen, vorrangig an HTLs und Berufsschulen,
bereitstellen
Wirtschafts- und Finanzwissen müssen in der Bevölkerung
möglichst breit verankert sein, um wirtschaftliche Chancen
besser nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen sind:
Teilnahme am „PISA Financial Literacy Assessment“
Integration des Unternehmerführerscheins in den
allgemeinbildenden Schulen in den Gegenstand
Geographie und Wirtschaftskunde
Mindeststandards auch für Wirtschafts- und
Finanzkompetenz
Stärkere Verankerung von Wirtschafts- und FinanzwissenMacht Österreich unternehmerischer
Durchlässigkeit zwischen Lehre und FHs verbessern,
indem zielgruppenspezifische FH-Studiengänge mit
Bundesfinanzierung eingerichtet werden
Bildungsprämie für Unternehmen einführen (in Höhe
von 10 % der Aufwendungen für Weiterbildung)
individuelle Bildungskonten einführen (Anreiz für
privates „Bildungssparen“)
28 Was Österreich jetzt braucht
Für eine erfolgreiche Zukunft brauchen Österreichs Unternehmen mehr Kapital, bessere Investitionsanreize und verlässliche Handelsabkommen.
Investitionenstärken
Was brauchen Unter-nehmen, um mehr
investieren zu können? Die Top-3-
Handlungsfelder
76+24+M76%
Weitere Senkung der Lohnnebenkosten
63+37+M63%
Senkung der Unternehmenssteuern
48+52+M48%
Stärkere steuerliche Begünstigung
von Abschreibungen
Quelle: WKÖ Wirtschaftsbarometer,
Sommer 2019
29 Was Österreich jetzt braucht
Eine wichtige Basis für Wachstum und Innovation in Österreich ist eine moderne Finanzierungskultur. Damit zukunftsträchtige Betriebe bestmöglich mit finanziellen Mitteln versorgt werden, braucht der Standort einen leistungsstarken Kapitalmarkt. Österreich muss attraktiv für Investitionen sein.
Erhebliche Investitionen erfordert auch die Klimapolitik. Um die notwendigen Investitionen in fortschrittliche Technologien anzukurbeln, sind Investitionshindernisse zu beseitigen und Energie-Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Energie- und Umweltpolitik müssen engstens mit der Wirtschaftspolitik verknüpft werden. Nur so ist ein effizientes und zukunftsorientiertes Energiesystem möglich, das Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit und neue Chancen für unsere Unternehmen stellen auch internationale Handelsabkommen sicher. Ausgewogene EU-Handels-abkommen garantieren verbesserten Marktzugang auch für österreichische Waren, Dienstleistungen und Investitionen – ohne dass dabei unsere hohen Produkt- und Schutzstandards aufs Spiel gesetzt werden müssen. Eine gemeinsame Außenvertretung Österreichs zur Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen stärkt unsere internationale Position und unsere Exportchancen.
Quelle: Wiener Börse
London
176% Tokio
134%
New York
117%
77% Shanghai / Shenzhen
65% Frankfurt
34% Wien
Österreichs Kapitalmarkt ist stark ausbaufähigMarktkapitalisierung ausgewählter Börsenstandorte in % des BIP, 2017
30 Was Österreich jetzt braucht
VERFEHLT ÖSTERREICH SEINE KLIMA- UND ENERGIE-ZIELE BIS 2030, DROHEN ERHEBLICHE STRAFZAH-LUNGEN. UM DEN JÜNGEREN GENERATIONEN KEINE NEUEN ZAHLUNGEN AUFZUBÜRDEN, SOLL ÖSTER-REICH EIN KLIMAVORSOR-GEBUDGET EINRICHTEN.
Entkoppelung von Wirtschaftswachstum undTreibhausgas-Emissionen seit 2005
50
Europa verursacht nur 8 % der globalen Emissionen, leistet aber 40 % der Beiträge für die internationale Klimaschutzfinanzierung
75
100
125
150
175
Quelle: eigene Darstellung, Daten: BMNT, EC, IEA
1990
THG-Emissionen (Mio. t CO2-Äquivalent)
BIP (zu konstanten Preisen von 2010, Mrd. €)
1995 2000 2005 2010 2015
Anteil an den weltweiten Emissionen
Anteil Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen
80+20+MÖSTERREICH
keine Kernenergie
80% 30+70+MEU
25,8 % aus Kernenergie
30% 17+83+MUSA
ca. 20 % aus Kernenergie
17% 25+75+MCHINA
ca. 65 % aus Kohle
25%
8%EU
13%USA
25%China
0,2%Österreich
Bas
isja
hr 1
990
= 10
0 P
roze
nt
Quelle: eigene Darstellung, Daten: UBA und Statistik Austria
2020
Quelle: eigene Darstellung, climateactiontracker.org, 2017
200
31 Was Österreich jetzt braucht
Kapitalmarktoffensive umsetzenFördert Wachstum
Im internationalen und europäischen Vergleich sind
Österreichs Kapitalmarkt und Risikokapitalfinanzierung
stark ausbaufähig. Dies bringt mehr Finanzierungsmöglich-
keiten für Unternehmen und nützt gerade hochinnovativen
Betrieben, die kaum Zugang zur traditionellen – weiterhin
wichtigen – Kreditfinanzierung haben. Österreich braucht
zur besseren Finanzierung seiner Unternehmen:
Beteiligungsfreibetrag von mindestens 100.000 Euro
(verteilt über fünf Jahre als Anreiz für private Investoren,
in KMU zu investieren)
weitere Attraktivierung der Mittelstandsfinanzierungs-
gesellschaften
Stärkung des Kapitalmarktes und der Veranlagung
(u. a. durch Angleichung der Sätze für die Kapitalertrag-
steuer für Wertpapiere und Sparbücher; begünstigter
„Kapitalmarkt-2000er“ mit Senkung bzw. Entfall der KESt,
wenn Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten werden,
Ausweitung Verlustvortrag auf privates Kapitalvermögen)
Sicherung der Kreditfinanzierung angesichts der
weiteren Senkung des EZB-Einlagenzinssatzes durch
folgende Abfederungsmaßnahmen:
Abschaffung der Bankenabgabe
Absenkung des Systemrisikopuffers
Ausweitung der Garantievergabe
Beibehaltung des KMU-Unterstützungsfaktors
Vereinheitlichung des Pfandbriefrechts
Investitionsfreibetrag einführenFördert Produktivität & Umwelt
Die jährlichen realen Wachstumsraten der Bruttoanlagein-
vestitionen und des Wirtschaftswachstums haben sich in
den letzten zwei Jahren verlangsamt. Am Standort Öster-
reich muss mehr investiert werden. Dies erhöht die
Produktivität, sichert Arbeitsplätze und fördert das –
schwächelnde – Wachstum. Auch in den Klimaschutz soll
mehr investiert werden können. Wichtige Maßnahmen
sind daher:
Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe von
20 % im EStG auf Investitionen in maschinelle Anlagen,
immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Patente,
Lizenzen und Konzessionen) sowie Sanierung und
Umbau von Gebäuden
Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe
von 30 % im EStG für die Anschaffung/Herstellung
energieeffizienter Neubauten und thermische Gebäude-
sanierungen
„Green Finance“ mobilisierenSteigert Klimaschutzinvestitionen
Eines der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ist es,
globale Finanzflüsse in den Klimaschutz umzuleiten.
Um privates Kapital für „Green Finance“ zu mobilisieren,
braucht Österreich entsprechende anreizbasierte Instru-
mente und Maßnahmen:
„Green Bonds“ durch KESt-Befreiung fördern (entspre-
chend der Absichtserklärung der neuen EU-Kommission)
staatliche Kreditgarantien nach Muster der Export-
garantien für langfristige, risikobehaftete „Green
Investments“ ausbauen
Sustainability-Supporting-Faktor für Banken etablieren
(weniger Eigenkapital für Kredite hinterlegen müssen,
die den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen
Wirtschaft beschleunigen)
Gebäudeinvestitionen ankurbelnSpart richtig viel Energie
Auf Gebäude entfallen rund 40 % des Gesamtenergiever-
brauchs der EU. Thermische Sanierungen können den
Heizwärmebedarf eines Gebäudes deutlich reduzieren
und dadurch zu großen Energieeinsparungen führen.
Unternehmen und Haushalte brauchen verlässliche
Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz. Steigende
Investitionen bedeuten auch mehr Beschäftigung und
Wertschöpfung in Österreich. Wichtige Maßnahmen für
mehr Investitionen zusätzlich zur Einführung eines
Investitionsfreibetrags (s.o.) sind:
gedeckelter Absetzbetrag im Ertragssteuerrecht
(15 % und Höchstbetrag von 10.000 Euro für Haushalte)
Berücksichtigung von Voll- und Teilsanierungen sowie
Einzelmaßnahmen
Befugte Experten (z. B. Energieauditoren für Gebäude
gemäß Energieeffizienzgesetz) bestätigen Maßnahmen
Verdoppelung des Fördervolumens pro Jahr auf
100 Millionen Euro
vorzeitige Abschreibung des Verbesserungsaufwands
als zusätzliche Option
Förderung der Energieeinsparung auch durch
Digitalisierung des Gebäudes
32 Was Österreich jetzt braucht
Europäischen Binnenmarkt vollendenEröffnet viele neue Möglichkeiten
Europa ist Österreichs Heimmarkt: 70 % der österreichi-
schen Exporte und Importe werden mit EU-Ländern
durchgeführt. Während der Warenverkehr meist reibungslos
verläuft, gibt es im Dienstleistungsbereich noch zahlreiche
Hemmnisse durch Anzeige-, Melde- und Nachweispflichten.
Auch der digitale Binnenmarkt muss forciert werden.
Die Stärkung des europäischen Binnenmarkts ist gerade
angesichts protektionistischer Tendenzen eine wichtige
Investition in die Zukunft. Wichtige Maßnahmen sind:
Vorabprüfung von neuen nationalen Dienstleistungsvor-
schriften zur Vermeidung von Binnenmarkthemmnissen
(wie im Warenverkehr bereits üblich)
Reduktion der zahlreichen Anzeige-, Melde- und Nach-
weispflichten (u. a. durch europaweite elektronische
Dienstleistungsanmeldung)
schnellere und wirksamere Konsequenzen bei Ver-
stößen gegen Binnenmarktvorschriften (z. B. schnellere
Behandlung von nicht gelösten „SOLVIT-Fällen“ und
Wiedereinführung der „Pilotverfahren“ durch die
Europäische Kommission)
Förderung von digitalen Unterstützungsprogrammen
(wie z. B. in Österreich KMU Digital) auch auf EU-Ebene
Energiewende und Mobilitätswende erfordern erhebliche
Investitionen in die Infrastruktur. Die derzeit zu langen
Genehmigungsdauern erschweren die Erfüllung der
Klimaziele. Österreich braucht zügige und effiziente
Verfahren sowie mehr Rechtssicherheit für Projektwerber.
Wichtig bei künftigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-
Verfahren:
Rechtssicherheit für Investoren – keine Genehmigungs-
versagung bei Einhaltung aller Genehmigungsvoraus-
setzungen
Verfahrensbeschleunigung durch bessere Strukturierung
des UVP-Verfahrens
Interessenabwägungen gemäß anzuwendenden Materien-
gesetzen (z. B. Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Natur-
schutzgesetze) auch im UVP-Verfahren berücksichtigen
vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren auch für
Linienvorhaben des BMVIT
Bürgerinitiativen, die im Verfahren auftreten, müssen
demokratisch legitimiert sein
Infrastrukturausbau beschleunigen & erleichternUnterstützt die Energiewende
Klimavorsorgebudget schaffenSichert Fairness für künftige Generationen
Verfehlt Österreich seine Klima- und Energieziele bis 2030,
drohen erhebliche Strafzahlungen. Um den jüngeren
Generationen keine neuen Zahlungen aufzubürden, soll
Österreich als Rückstellung ein Klimavorsorgebudget
etablieren. Es darf für keine anderen Zwecke verwendet
werden als für die bei Zielverfehlung zu zahlenden Kosten
zum Ankauf von Emissionsrechten.
Für das Klimavorsorgebudget ist in jedem Budgetjahr
durch eine entsprechende Rückstellung vorzusorgen
Steigen die CO2-Preise, ist die Rückstellung zu erhöhen
Nähert sich Österreich dem Klimaschutzziel an, kann die
Rückstellung verringert werden
Die Rückstellung ist aufzulösen, wenn Österreich nicht
mehr im Minus ist
EU-Handelsabkommen nützenStärkt Betriebe & Arbeitsplätze
Die Exporterfolge österreichischer Unternehmen sichern
Wohlstand und Arbeitsplätze im Inland: Jeder zweite bis
dritte Job in der österreichischen Privatwirtschaft hängt
direkt oder indirekt vom Export ab. Handelsabkommen
schaffen Rechtssicherheit und fördern Investitionen. Von
der Vereinfachung von Handelsregeln profitieren vor allem
KMU. Die EU-Führungsrolle bei der Gestaltung globaler
Regeln wird durch erfolgreiche Abkommen gestärkt.
Deshalb braucht der Standort:
den raschen Abschluss der EU-internen Verfahren und
die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens
den raschen Abschluss der Verhandlungen mit Mexiko,
Chile, Australien, Neuseeland, Indonesien, den Philippinen
die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Indien,
Thailand und Malaysia
die Berücksichtigung von Anliegen der KMU in
Handelsabkommen (z. B. eigene KMU-Kapitel)
sachorientierte Informationen zur Bedeutung von
Handelsabkommen für Wirtschaft, Beschäftigung und
Wohlstand
den grenzüberschreitenden Vollzug von Strafbe-
stimmungen durch Verwaltungsübereinkommen sowie
durch eine grenzüberschreitende Abfragemöglichkeit
der Anmeldung von entsendeten Arbeitnehmern bei
der Sozialversicherung und bei der Finanzbehörde in
ihrem Herkunftsland
33 Was Österreich jetzt braucht
Damit Österreich als digitaler Standort erfolgreich sein
kann, braucht es eine hochleistungsfähige digitale Infra-
struktur. Der Ausbau von fester Infrastruktur soll techno-
logieneutral und bedarfsorientiert vorangetrieben werden.
Österreich soll eine Vorreiterrolle beim Ausbau von
5G-Netzen spielen. Wichtige Maßnahmen dafür sind u. a.:
5G als Top-Priorität für den Wirtschaftsstandort
behandeln
Frequenzauktionen rasch und ohne Erlösmaximierungs-
motiv durchführen
Anwendungen für Internet der Dinge (IoT) und
automatisiertes Fahren ermöglichen
Fokus auf die rasche Anbindung von KMU insbesondere
auch in dezentralen Lagen legen
Zugang zu Förderungen erleichtern
Abwicklung von Förderungen beschleunigen
volle Ausschöpfung von Förderungen
(auch für Anschlüsse von KMU) ermöglichen
Kooperationen bei Bau- und Grabungsarbeiten
öffentlicher Rechtsträger erleichtern
Zusammenarbeit von Netzbetreibern erleichtern
netzbasierte Dienstleistungen durch die öffentliche
Hand in den Bereichen E-Learning, E-Literacy und
E-Health fördern
5G und Breitband auf höchstem Niveau ausbauenMacht neue digitale Erfolgsgeschichten möglich
Mitwirkung auch von Bürgerinitiativen, die für das
Projekt eintreten
bei Genehmigungsentscheidung Fokus auf wahrschein-
liche Auswirkungen des Vorhabens und nicht auf
theoretische Worst-Case-Szenarien richten
Ländliche Räume wirksam stärkenBringt allen was
Österreichs ländliche Räume sind bedeutsame Wirtschafts-
räume. Politik für den ländlichen Raum muss die regionale
Wirtschaft stärken. Das sichert Arbeitsplätze in der Region,
verhindert Landflucht und steigert die Attraktivität
ländlicher Regionen. Bestehende Förderinstrumente sollen
gezielt zur Hebung der Attraktivität der lokalen gewerb-
lichen Wirtschaft eingesetzt werden. Die gezielte Stärkung
ländlicher Räume erfordert u. a.:
gezielte EU-Förderungen (inkl. Finanzinstrumenten)
Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen im
ländlichen Raum
bessere Vernetzung zwischen Akteuren der Landwirt-
schaft und der Wirtschaft, insbesondere auch des
Tourismus
Erarbeitung des GAP-Strategieplans in enger
Abstimmung mit der Wirtschaft
Förderungen für Klima- und Energiemaßnahmen für
Gewerbetreibende öffnen
Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs
(z. B. On-Demand-Lösungen wie Dorftaxis)
Förderung interkommunaler Kooperation (z. B. Förderung
von gemeindeübergreifenden Betriebsansiedlungs-
und Betriebsbaugebieten)
unternehmerfreundlicheres Betriebsanlagenrecht für
mehr Unternehmensgründungen
34 Was Österreich jetzt braucht
Medieninhaber, Redaktion und Verleger: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, T: +43 (0)5 90 900-0, wko.at Herausgeber: Dr. Harald Mahrer, Präsident der WKÖKarlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ Redaktion & Produktion: WKÖ Data & Media Center Design: Mag. art. Christian Sulzenbacher Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, Bad Vöslau
Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde auf eine durchgängig geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Offenlegung laut Mediengesetz: wko.at/offenlegung
Impressum
35 Was Österreich jetzt braucht
Petra Koci wollte immer schon ihre eigene Chefi n sein. Also gründete sie vor rund zwanzig Jahren ein Bauunternehmen. Mit sicherer Hand, von der Planung bis zur Umsetzung, setzt sie sich in einer männerdominierten Branche durch. Wenn essein muss, auch mit Blaulicht und Sirene – als Fahrerin eines Rettungswagens in Klosterneuburg. Wirtschaft sind wir alle. Alle, die was unternehmen.
#schaffenwirWERTE
Und ein starkes Fundament.Baumeisterin Ing. Petra Koci
schaffenwir.wko.atEine Initiative der
wko_schaffenwir_210x280.indd 1 23.10.19 10:26
36 Was Österreich jetzt braucht
Bürokratie abbauen
Steuern senken
Bild
ung
verb
esse
rn
Inno
vatio
n fö
rder
n
Inve
stiti
onen
stä
rken