- Wohnraumanpassung - länger selbstbestimmt wohnen
Sozialverband VdK Wohnberatungsstelle
Ulrike Werner
15.01.14
So erreichen Sie uns:
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis freitags
von 9:00 – 12:00 Uhr
Hausbesuche:
nach Vereinbarung
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Wohnberatungsstelle
Bleichwiesenstrasse 1 /1
78315 Radolfzell
Telefon: 0 77 32 / 92 36 36
Telefax: 0 77 32 / 92 36 20
E-mail: [email protected]
Selbstbestimmt
Selbstständig
Sicher
In vertrauter Umgebung
Alles Wichtige in der Nähe
Kontakte aufrecht erhalten
Wohnen - Altersgruppe 65plus
11 Mio Haushalte
- 87% leben im Wohnungsbestand (vor 1991 erstellt)
- lange nicht modernisiert
- zahlreiche Hindernisse
- 5% leben in „barrierearmen“ Wohnungen
Quelle: „Wohnen der Altersgruppe 65plus“ – Untersuchung Pestel Institut (2013)
– im Auftrag des „Verbändebündnis Wohnen 65plus“
Wohnen - Altersgruppe 65plus
„Pestel-Studie“ (2010) • Landkreis Konstanz
2008: 26.100 Seniorenhaushalte 2025: 31.500 Seniorenhaushalte „Wenn nur jeder fünfte dieser S.-H. auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen ist, fehlen im Jahr 2025 ca. 6300 altersgerechte (barrierefreie) Wohnungen.“ Quelle: Südkurier Radolfzell, Oktober 2010
Wohnen - Altersgruppe 65plus
Mangel an barrierefreien Wohnungen
Barrieren im Bestand reduzieren
Bei Neubauten Grundelemente des
barrierefreien Bauens berücksichtigen
Mobilität und Wohnen
• Beeinträchtigung der individuellen Mobilität durch Krankheiten, Behinderungen
• Zusätzliche Einschränkungen der Mobilität durch bauliche Hindernisse in der Wohnung und dem Wohnumfeld
selbstständige Lebensführung gefährdet
Die „Wohn-Bedürfnisse“ eines Menschen verändern sich im Laufe seines Lebens. bedarfsgerechte, individuelle „Wohnraumanpassung“
Ziele der Wohnraumanpassung
Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität
Verbes-serung der Mobilität
Stürze / Unfälle
vermeiden
Verbleib in der
gewohnten Umgebung
Erhalt der Selbst-
ständigkeit
Barrieren reduzieren
Ummöblierungen
Umorganisation der Räumlichkeiten
Einsatz von Hilfsmitteln
Bauliche Veränderungen
Fotos: Verein Stadtteilarbeit Fachstelle Wohnberatung in Bayern
Grundsätzlich gilt:
• Es gibt keine Patentrezepte!
• Bedarf an Veränderungen immer abhängig von individueller Situation:
– Erkrankung – momentane Situation, Prognosen
– Räumliche / bauliche Faktoren
– Finanzielle Möglichkeiten
– Miet-, Eigentumswohnung, eigenes Haus
Beispiele für Wohnraumanpassungen
Barrierefreier Duschbereich Foto: Verein Stadtteilarbeit Fachstelle Wohnberatung in Bayern
Beispiele für Wohnraumanpassungen
Foto: Verein Stadtteilarbeit Fachstelle Wohnberatung in Bayern
Küche
Was ist zu beachten?
Wichtig:
Anträge bei Kostenträgern
vor Beginn der Umbaumaßnahme vor Kauf des Hilfsmittels vor Vertragsunterschrift
Kostenträger Wohnraumanpassung
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen
des Antragstellers – z.B.
– Gesetzliche Krankenversicherung (Hilfsmittel)
– Gesetzliche Pflegeversicherung
– Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe
– Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Förderprogramme
• Landeswohnraumförderungsprogramm Baden-Württemberg
– Wohneigentum
• KFW – Förderprogramm für altersgerechtes Umbauen (159)
– Mietwohnungen
– Wohneigentum
Wohnen - Altersgruppe 65plus
Mangel an barrierefreien Wohnungen
Barrieren im Bestand reduzieren
Bei Neubauten Grundelemente des
barrierefreien Bauens berücksichtigen
Barrierefreies Planen und Bauen
Grundelemente wie z.B.
• stufenlose, schwellenfreie Zugänge zum Haus, zur Wohnung, zu allen dazu gehörenden Räumen
• lichte Türbreiten - Außentüren min. 90 cm - Innentüren min. 80 cm breit
• leicht öffnende Türen
Barrierefreies Planen und Bauen
Sanitärräume, die ohne großen Aufwand an veränderte Lebenssituationen angepasst werden können:
– Wände im Bad massiv ausbilden
(Haltestangen, Stützgriffe etc.)
– Bodenebene Dusche Bewegungsfläche min. 1,20 m x 1,20 m
– Ausreichend große Bewegungsflächen vor allen Sanitärobjekten min. 1,20 m x 1,20 m
Weniger Barrieren – Mehr Komfort für Alle
• leichter erreichen
• leichter bedienen
• leichter nutzen
=> selbstständig bleiben – selbstbestimmt leben
Selbstbestimmtes Leben
Grundlegende (räumliche) Voraussetzung:
Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit des Hauses / der Wohnung und des Wohnumfelds
Barrierefreies Bauen muss so selbstverständlich
werden wie Brandschutz!