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Der Arbeitskreis Aktienindizes

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Page 1: Der Arbeitskreis Aktienindizes

Ticks

Deutsche Börse AG

Media Relations

Mergenthalerallee 61

65760 Eschborn

Postanschrift

60485 Frankfurt am Main

Telefon

+49-(0) 69-2 11-17854

Fax

+49-(0) 69-2 11-11501

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deutsche-boerse.com

E-Mail

social-media@

deutsche-boerse.com

Der Arbeitskreis Aktienindizes

Vier Mal im Jahr treffen sich in Frankfurt Vertreter von 13 Unternehmen und

beraten über notwendige Maßnahmen, um die Aktualität der Indexpalette

sowie eine korrekte und transparente Indexberechnung sicherzustellen. Die

Rede ist vom Arbeitskreis Aktienindizes, der uns in allen Fragen berät, welche

die Aktienindizes betreffen.

Die Sitzungen des Arbeitskreises finden jeweils am dritten Handelstag des

Monats des nächsten Anpassungsstermins statt, also im März, Juni, Septem-

ber und Dezember.

Auf Basis des Leitfadens für Aktienindizes spricht der Arbeitskreis Aktienindi-

zes Empfehlungen zu der Zusammensetzung der Indizes der Deutschen Börse

aus. Zur Beurteilung der Fälle werden immer die quantitativen Kriterien Bör-

senumsatz und Marktkapitalisierung herangezogen, aufgrund derer die Mit-

glieder der Indizes monatlich in eine Rangfolge eingeordnet werden.

Mit Hilfe dieser Rangfolge und festgelegten Regeln wird dann ermittelt, ob

und inwiefern sich die Zusammensetzung eines Index ändert. Dann spricht

man von einer Anpassung. Uns soll an dieser Stelle der Leitindex DAX als Bei-

spiel dienen.

Es gelten vier Regeln:

1. Fast Exit (45/45): Eine Aktiengesellschaft muss aus dem Index wei-chen, wenn sie nach einem der beiden Kriterien nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen gehört. Sie wird ersetzt durch einen Indexwert mit der höchsten Marktkapitalisierung, der in beiden Kriterien Rang 35 oder besser aufweist.

2. Fast Entry (25/25): Ein Unternehmen wird neu in den Index aufge-nommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 25 größ-ten Unternehmen zählt. Es ersetzt dann denjenigen Wert, der in mindestens einer der beiden Kriterien einen Rang schlechter als 35 und die niedrigste Marktkapitalisierung aufweist.

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Die Fast-Exit- und die Fast-Entry-Regel werden bei jedem Überprüfungster-

min angewendet. Anders sieht das bei nachfolgenden Regeln – Regular Exit

und Regular Entry - aus: Sie greifen beim DAX nur ein Mal im Jahr (im Sep-

tember), bei MDAX und TecDAX zwei Mal (im März und im September).

1. Regular Exit (40/40): Eine AG muss den DAX verlassen, wenn sie nach einem der beiden Kriterien nicht mehr zu den 40 größten Unterneh-men gehört, ein dem Index nicht zugehöriger Wert aber in beiden Kriterien mindestens Rang 35 erreicht.

2. Regular Entry (30/30): Eine Gesellschaft wird neu in den Index aufge-nommen, wenn sie nach beiden Kriterien mindestens zu den 30 größ-ten Unternehmen zählt und ein Index-Wert existiert, der nach min-destens einem Kriterium nicht mehr unter den 35 größten Unter-nehmen zu finden ist.

Rund zwei Wochen nach der Sitzung des Arbeitskreises werden sowohl die neuen Werte in die Indizes aufgenommen als auch die Gewichtungen in den Indizes angepasst. Diesen Prozess nennt man Verkettung. Eine Verkettung ist eine mathematische Methode, die einen Indexsprung bei einer Neugewich-tung oder beim Austausch von Werten innerhalb eines Aktienindex vermei-det. Wir verketten jeweils am dritten Freitag im Quartalsendmonat neu.

Keine Regeln ohne Ausnahme – unabhängig von den Anpassungs-Regeln

müssen außerordentliche Aktualisierungen der Zusammensetzung bei Vorlie-

gen von Ereignissen wie beispielsweise Insolvenzen oder Geschäftszusam-

menschlüssen vorgenommen werden.

Alle Entscheidungen über Inhalte und eventuelle Veränderungen der Indizes

der Deutsche Börse AG obliegen unserem Vorstand. Sie werden am Abend

nach der Sitzung des Arbeitskreises in einer Pressemitteilung und unter

www.deutsche-boerse.com veröffentlicht.