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Kinderbetreuungskosten

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Page 1: Kinderbetreuungskosten

Steuer-Luchs

Kinderbetreuungskosten

In der heutigen Zeit wird es immer schwieriger Familie und Beruf unter einen Hut zu bekom-

men. Zwar werden Kindertageseinrichtungen ausgebaut und es besteht mittlerweile ein

Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, doch viele Eltern müssen sich die Tagesbetreuung

noch selbst organisieren.

Das Gute vorweg, Ihre Kinderbetreuungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als

Sonderausgaben geltend machen.

Folgende Voraussetzungen müssen aber beachtet werden:

Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre sein (Ausnahmen bei Behinderung)

Das Kind muss dauerhaft in Ihrem Haushalt leben

Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug, beträgt 2/3 der Aufwendungen, maxi-

mal 4.000 Euro

Zu berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kost, Waren)

und auch Erstattungen, wie z.B. Fahrtkosten

Rechnung vom Betreuer, oder schriftlicher Arbeitsvertrag (bei sozialversicherungs-

pflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Minijob), oder Gebührenbescheid von Kin-

dergarten oder Hort

Überweisung des Geldbetrages, Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert

Diese Kosten können abgesetzt werden:

Unterbringungskosten in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrip-

pen

Kosten für Tagesmütter oder Beschäftigung von Kinderpflegern

Kosten für Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen, z.B. Au-pair

Diese Aufwendungen werden nicht berücksichtigt:

Schulgeld

Nachhilfeunterricht

Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, wie Fremdsprachenunterricht, Musikunter-

richt, oder sportliche Aktivitäten, wie Tennis- oder Reitunterricht

Eigene Fahrtkosten der Eltern, um das Kind zur Betreuungsperson zu bringen

TIPP:

Sie können auch Angehörige, wie die Großeltern des Kindes zur Kindesbetreuung anstellen.

Voraussetzung ist, dass eine klare und eindeutige Vereinbarung geschlossen wird, die auch

tatsächlich so durchgeführt wird. Betreuen die Großeltern das Kind zu einer im Fremdver-

glich niedrigen Vergütung, oder gar umsonst und lassen sie sich nur die Fahrtkosten erstat-

ten, so werden diese Konstellationen trotzdem steuerlich anerkannt.