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Bundesverfassungsgericht

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Page 1: Bundesverfassungsgericht
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GliederungGliederung

1. Definition1. Definition 2. Allgemeines2. Allgemeines 3. Aufbau des deutschen Gerichtswesens3. Aufbau des deutschen Gerichtswesens 4. Aufgaben und Durchsetzung4. Aufgaben und Durchsetzung 5. Beispielfälle5. Beispielfälle 6. Art der Verfahren6. Art der Verfahren

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DefinitionDefinition

„„Das Bundesverfassungsgericht ist die Das Bundesverfassungsgericht ist die oberste Rechtsinstanz in der oberste Rechtsinstanz in der Bundesrepublik Deutschland. Bundesrepublik Deutschland.

Klageberechtigt ist grundsätzlich jeder Klageberechtigt ist grundsätzlich jeder Bürger, sofern er seine persönliche Bürger, sofern er seine persönliche

Betroffenheit darlegen kann.“Betroffenheit darlegen kann.“

(Microsoft Encarta Professional 2000)(Microsoft Encarta Professional 2000)

Page 4: Bundesverfassungsgericht

AllgemeinesAllgemeines

oberstes deutsches Gericht oberstes deutsches Gericht Sitz in Karlsruhe Sitz in Karlsruhe 1951 gegründet 1951 gegründet Teil der Legislative & untersteht keinem Teil der Legislative & untersteht keinem

MinisteriumMinisterium

Page 5: Bundesverfassungsgericht
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Page 7: Bundesverfassungsgericht

Zusammensetzung des BVGZusammensetzung des BVG

Präsidentin des Gerichts/Leiterin der Präsidentin des Gerichts/Leiterin der Gerichtsverwaltung seit 1994 Gerichtsverwaltung seit 1994

Prof. Jutta LimbachProf. Jutta Limbach

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Zusammensetzung des BVGZusammensetzung des BVG

16 Richter des Gerichts werden je zur 16 Richter des Gerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat, mit Hälfte von Bundestag und Bundesrat, mit Zweidrittelmehrheit, für zwölf Jahre Zweidrittelmehrheit, für zwölf Jahre gewähltgewählt

Auf zwei Senate mit jeweils acht Auf zwei Senate mit jeweils acht Mitgliedern aufgeteiltMitgliedern aufgeteilt

1. Senat: drei Kammern: drei Mitgliedern1. Senat: drei Kammern: drei Mitgliedern 2. Senat: vier Kammern: drei Mitgliedern2. Senat: vier Kammern: drei Mitgliedern

Page 9: Bundesverfassungsgericht

Aufgaben und DurchsetzungAufgaben und Durchsetzung

Überwachung über die Einhaltung des Überwachung über die Einhaltung des Grundgesetzes Grundgesetzes

Schlichtung zwischen staatlichen Schlichtung zwischen staatlichen Organen bei Organen bei GrundgesetzstreitigkeitenGrundgesetzstreitigkeiten

Maßstab der Rechtssprechung: Maßstab der Rechtssprechung: GrundgesetztGrundgesetzt

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BeispielfälleBeispielfälle

Gesetzte haben aber politische WirkungenGesetzte haben aber politische Wirkungen 1.19. Januar 19991.19. Januar 1999

Änderung des Änderung des EinkommenssteuergesetzEinkommenssteuergesetz

Verfassungsbeschwerde:Verfassungsbeschwerde:Schockwerbung der Firma Benetton Schockwerbung der Firma Benetton

Page 11: Bundesverfassungsgericht

VerfahrensartenVerfahrensarten

1. Verfassungsbeschwerde 1. Verfassungsbeschwerde 2. Normenkontrollverfahren 2. Normenkontrollverfahren 3. Organstreitverfahren 3. Organstreitverfahren

Page 12: Bundesverfassungsgericht

VerfassungsbeschwerdeVerfassungsbeschwerde

Verletzung durch Verletzung durch öffentliche Gewalt öffentliche Gewalt (Maßnahme einer (Maßnahme einer Behörde, Urteil Behörde, Urteil

eines Gerichts oder eines Gerichts oder ein Gesetz) in ihren ein Gesetz) in ihren

GrundrechtenGrundrechten

Page 13: Bundesverfassungsgericht

Normenkontrollverfahren Normenkontrollverfahren

Überprüfung ob ein Überprüfung ob ein Gesetz nicht mit Gesetz nicht mit dem Grundgesetzt dem Grundgesetzt vereinbar istvereinbar ist

Page 14: Bundesverfassungsgericht

Organstreitverfahren Organstreitverfahren

BVG entscheidet über Fragen des BVG entscheidet über Fragen des Parteien-, Wahl- oder Parteien-, Wahl- oder AbgeordnetenrechtsAbgeordnetenrechts

z.B. über Abgeordnetenbezügez.B. über Abgeordnetenbezüge

Page 15: Bundesverfassungsgericht

Wie

schützt

man

sich

vor

unnötiger

Inanspruchnahme?

Page 16: Bundesverfassungsgericht

QuellenQuellen

Microsoft Microsoft Encarta Professional Encarta Professional

20022002

Page 17: Bundesverfassungsgericht

Vielen Dank für Vielen Dank für ihre ihre

AufmerksamkeitAufmerksamkeit

© Marcel Schöne