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Click to edit Master title style verständlich web-tauglich Verständliche und barrierefreie Texte Di-Ji-Kongress "Verständlich informiert - im Job integriert" Michael Ballweg LinguLab GmbH suchmaschinen- optimiert

LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

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Vortrag auf dem Di-Ji-Kongress "Verständlich informiert - im Job integriert" am 19.09.2012 in Berlin - BITV 2.0 - Verständliche Texte schreiben - Leichte Sprache

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verständlich web-tauglich

Verständliche und barrierefreie Texte Di-Ji-Kongress "Verständlich informiert - im Job integriert" Michael Ballweg LinguLab GmbH

suchmaschinen- optimiert

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Click to edit Master title style Barrierefreie Inhalte (BITV/WCAG)

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (2002)

betrifft öffentliche Einrichtungen

digitales Informationen so gestalten, dass Sie alle Menschen uneingeschränkt nutzen können

Fallstudien zeigen, dass barrierefreie

Inhalte das Zielpublikum vergrößern

Webseiten bessere Suchergebnisse bringen

Inhalte einfacher übersetzbar sind

Quelle: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/einfuehrung-barrierefreiheit/

Page 3: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt seit 2002

Vorraussetzung für barrierenfreien Zugang zu Behörden und Einrichtungen des Bundes

Barrierefreiheit umfasst ausdrücklich Kommunikation

Das Gesetz soll:

die Benachteilung behinderter Menschen verhindern

gleichberechtigte Teilnahme von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft bewirken

behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen

Quelle: http://www.imhplus.de/index.php?option=com_content&view=article&id=579&Itemid=296&lang=easy

Page 4: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

BITV gilt für alle Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung.

Ziel: Zugang zu Informationen eröffnen und erleichtern

„Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.“

Aktualisierte Fassung BITV 2.0 seit September 2011 in Kraft

Basiert auf den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Page 5: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Barrierefreie Texte

Was bedeutet barrierefrei?

Webinhalte sind für jeden Benutzer lesbar

Alle Menschen haben Zugang zu den veröffentlichten Informationen

Barrierefreies Web

schafft gleichwertigen Zugang zu Informationen

erhält Chancengleichheit

hilft allen Menschen, aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben

Quelle: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/einfuehrung-barrierefreiheit/

Page 6: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Ob ein Text verständlich ist, hängt von

der Erfahrung

den Fähigkeiten

der Leser ab. Das Konzept „leichte Lesbarkeit“ ist deshalb nicht universal. Es wird nicht möglich sein, einen Text zu verfassen, der den Fähigkeiten aller Menschen mit Lese- und Verständnisproblemen.

Dennoch gibt es bestimmt Merkmale, die leicht lesbare Texte beschreiben.

Einfache Sprache = kindliche Sprache, banal

Wie ist leichte Sprache definiert? (1)

Page 7: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Schwierige Wörter werden erklärt (BITV 3.1.3)

Abkürzungen werden erklärt (BITV 3.1.4)

Keine Fremdwörter (BITV 3.1.5)

Keine Fachwörter (BITV 3.1.5)

Kurze Sätze (BITV Anlage Teil 2, 5.)

Übersichtlicher Textaufbau (BITV 2.4.10)

Bilder helfen beim Verstehen (BITV Anlage Teil 2, 11.)

Große und klare Schrift

Keine Anglizismen

Wie ist leichte Sprache definiert? (2)

Page 8: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Inhalt

Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte (BITV 1.1)

Titel, der Thema beschreibt (BITV 2.4.2)

Linktext ist ersichtlich (BITV 2.4.4)

Überschriften kennzeichnen Thema (BITV 2.4.6)

Konstrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5:1 (BITV 1.4.4)

Bedienung über Tastatur

Der gesamte Inhalt muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können (BITV 2.1.1)

Keine Tastaturfalle (BITV 2.1.2)

Was macht barrierefreie Webseiten aus?

Page 9: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Verwendete natürliche Sprache ist durch Programme erkennbar (BITV 3.1.1)

Die natürliche Sprache von Textpassagen ist durch Programme erkennbar (BITV 3.1.2)

Visuelle Präsentationen (BITV 1.4.8)

Vordergrund- Hintergrundfarben sind auswählbar

Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen

Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet

Zeilenabstand = 1,5 Zeilen

Text kann auf 200 Prozent vergrößert werden

Was macht barrierefreie Webseiten aus?

Page 10: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Menschen können aus verschiedenen Gründen Schreib- und Leseprobleme haben:

körperliche/geistige Behinderung

andere Muttersprache

begrenzte Bildung oder soziale Probleme

altersbedingt

Für wen schreiben Sie?

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Click to edit Master title style FamilienCard Stadt Stuttgart

Page 12: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Textverständlichkeit

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Click to edit Master title style Web-Tauglichkeit

Page 14: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Drei Gründe für Lesefrust am Bildschirm:

Blendeffekt

Kontraste

Unschärfe

Konzentrationsstörung

Ungeduld führt zu Leseabbruch

Leselust statt Lesefrust

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Click to edit Master title style Mit LinguLab verbessert

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Click to edit Master title style FamilienCard Stadt Stuttgart

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Click to edit Master title style Der LinguLab Text-TÜV: barrierefrei

Abkürzung, Adjektivhäufung, Anglizismen, Absätze, barrierefreie Texte, bürgernahe Verwaltungssprache, das Wichtigste zuerst, direkte Sprache, Dopplungen, Einleitung, Formulierungen und Floskeln, Füllwörter, Hervorhebungen, Hilfsverben, interne Korrespondenzrichtlinien, Kanzeleideutsch, Kontakt, korrekte Schreibweise Unternehmensname, Listen, Modalität, negative Sprache, Nominalstil, Passivkonstruktionen, Satzlänge, Satzkonstruktionen, Suchmaschinenoptimierung, Textlänge, Überschriften, Verständlichkeit, Wortlänge, Zeitform Perfekt

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Click to edit Master title style Schwerpunkt leichte Sprache

Page 21: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style BITV-Verordnung

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

„Zeilenbreite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen“

Page 22: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style Änderungen

Schriftgröße verdoppelt

Maximale Breite 900 Pixel

Dauer: 3 Minuten

BITV-Verordnung

Page 23: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style BITV-Inhaltliche Prüfung

Page 24: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style BITV-Prüfung Eignung für’s Web

Page 25: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style BITV-Inhaltliche Prüfung

Page 26: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style BITV-Prüfung Eignung für’s Web

Page 27: LinguLab - verständliche und barrierefreie Texte

Click to edit Master title style <h3><span class="jnenbez">§ 3</span>&nbsp;<span class="jnentitel">Anzuwendende Standards</span></h3> </div><div><div class="jnhtml"><div><div class="jurAbsatz">(1) Die in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik sind nach der Anlage 1 so zu gestalten, dass alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Weiterhin sollen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.</div><div class="jurAbsatz">(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen: <dl><dt>1.</dt><dd><div>Informationen zum Inhalt,</div></dd><dt>2.</dt><dd><div>Hinweise zur Navigation sowie</div></dd><dt>3.</dt><dd><div>Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.</div></dd></dl>Die Anforderungen und Bedingungen der Anlage 1 bleiben unberührt.</div></div></div></div></div>

Keine HMTL-Elemente für Aufzählungen (OL, UL)

Unnötige Aufblähung mit DIV-Elementen

Erschwerte Lesbarkeit für textbasierte Browser, z. B. Lynx oder Vorlese-Programme

BITV – Bewertung HTML-Quellcode

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Click to edit Master title style <h3>§ 3 Anzuwendende Standards</h3> <p>(1) Die in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik sind nach der Anlage 1 so zu gestalten, dass alle Angebote die unter Priorität I aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Weiterhin sollen zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen berücksichtigen.</p> <p>(2) Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes (§ 1 Nummer 1 und 2) einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen: </p> <ol><li>Informationen zum Inhalt,</li> <li>Hinweise zur Navigation sowie</li> <li>Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.</li></ol> <p>Die Anforderungen und Bedingungen der Anlage 1 bleiben unberührt.</p>

BITV – Bewertung HTML-Quellcode

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Click to edit Master title style BITV – Darstellung in Lynx

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Click to edit Master title style Unsere Kunden

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Michael Ballweg Geschäftsführer

Telefon: 0711 49030-371 E-Mail: [email protected]

Christina Schulze Leitung Vertrieb

Telefon: 0711 49030-380 E-Mail: [email protected]

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