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Medieninformation

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Page 1: Medieninformation

Medieninformation

05.12.2008

Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf

ihre Auslegung von Art. 56 lit. g DBG haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen

Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat heisst diese während

vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone gut.

Der internationale Sport trägt zur Völkerverständigung bei. Sportprogramme sind ein anerkanntes Element der

Friedensförderung. Sport vermittelt positive Botschaften und Werte. Dazu gehören Fairplay, Kampf gegen

Rassismus und Diskriminierung sowie Förderung der sozialen und kulturellen Integration. Die internationalen

Sportverbände wirken als Multiplikatoren und leisten bei der Verbreitung dieser Botschaften einen wichtigen

Beitrag. Sie unterstützen nationale und lokale Sportorganisationen und leisten so namentlich in den

Entwicklungsländern einen wichtigen Beitrag zur Sportentwicklung.

Die Bedeutung des Standorts Schweiz für die Verbandsführung des Weltsports ist ausserordentlich. 36

internationale Sportverbände, darunter Fussball, Radfahren, Ski, Schwimmen, Rudern, Kunstturnen etc., haben

heute ihren Sitz in der Schweiz. Hinzu kommen weitere 21 Sportorganisationen wie etwa das IOK die sich in der

Schweiz niedergelassen haben. Die Schweiz will ihre führende Position im Standortwettbewerb auch in Zukunft

behaupten. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bundesrat für attraktive Rahmenbedingungen der

internationalen Sportverbände ein.

Auf Ersuchen einzelner Kantone hin und unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Gründe hat der

Bundesrat beschlossen, die Steuerbefreiung für diese internationalen Sportverbände gutzuheissen und die

Steuerverwaltungen anzuweisen, diese Steuerbefreiung gesamtschweizerisch gleichermassen anzuwenden.

Der sachliche Anwendungsbereich der Steuerbefreiung bleibt in zweierlei Hinsicht eingeschränkt. Erstens gilt die

nun vom Bundesrat gut geheissene Steuerbefreiung nur für die direkte Bundessteuer. Zweitens gilt sie nur für die

dem Internationalen Olympischen Komitee IOK angeschlossenen, in der Schweiz domizilierten, internationalen

Sportverbände sowie deren in der Schweiz domizilierten internationalen Unterverbände (Konföderationen). Die

übrigen Steuern und Abgaben des Bundes (Mehrwertsteuer etc.) sind davon nicht betroffen. Befreit sind nur die

Organisationen als solche. Nicht befreit sind natürliche Personen (Mitarbeitende, Personen in Gremien,

Funktionäre etc.).

Adresse für Rückfragen:

Béatrice Wertli

Leiterin Kommunikation Bundesamt für Sport BASPO

032 327 65 68