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Rechtliches zu Open Access von Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard), Institut für Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover im Rahmen der Veranstaltungsreihe der TIB/UB zur Open Access Week 2012 (s.a. http://bit.ly/oa-hannover)
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24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
Open Access Week 2012
Rechtliches zu Open Access 2
Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)
Institut für RechtsinformatikLeibniz Universität Hannover
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
Agenda
1. DPPL als Lizenzalternative
2. OA und Anmeldung bei VG Wort?
3. Rechtspolitische Entwicklung
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
DPPL
Siehe: http://www.dipp.nrw.de
Lizenzfamilie Digital Peer Publishing Lizenz * DPPL: nur Online + keine Änderungen* Freie DPPL: Print + Änderung* Modulare DPPL: nur Online + Änderung bei Kennzeichnung
Version 3.0 von 2008* Zugeschnitten auf Wissenschaftsbereich* Angepasst auf deutsches Recht* Rechtswahlklausel* Deutsche und englische Sprache
Praktische Erfahrung bei JIPITEC
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
OA und VG Wort
* Ausschüttung VG Wort für Wissenschaftsautoren oft höher als Verlagshonorare
* Grundlage §§ 53, 54 UrhG
* Problem: Wahrnehmungsvertrag der VG Wort kollidiert mit typischen OA Lizenzen
VG Wort nimmt Online und weitere Nutzungsrechte wahr Wer OA Lizenz verwendet, kann VG Wort keine Rechte mehr einräumen (und umgekehrt)
* Aber: Bloße Bezugsberechtigung! Die meisten Wissenschaftsautoren melden Beiträge bei VG Wort und nehmen an Ausschüttung teil, ohne W'vertrag zu schließen
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
OA und VG Wort
* CC und DPPLLizenzen sehen Vorbehalt zugunsten der Schrankenbestimmungen vor
* Siehe Ziffer 4 f) Creative Commons Lizenz 3.0: CC BYNCSA Deutschland 3.0
* Siehe Ziffer 13 Digital Peer Publishing Lizenz Version 3: DPPL → Bei Bezugsberechtigung können CC/DPPL parallel
benutzt werden!
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
Rechtspolitische Entwicklung
* Aktuelle Regelung
§ 38 UrhG: Beiträge zu Sammlungen(1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
* Keine analoge Anwendung auf Green Road...
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
* Vorschlag des Bundesrats für den „Dritten Korb“, BRDrucksache 257/06, S. 7. § 38 Abs. 4 UrhGE
An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nichtkommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden.
* BMJ hat „Dritten Korb“ für diese Legislatur ausgeschlossen
24.10.2012 Axel MetzgerOpen Access Recht
Open Access Week 2012
Rechtliches zu Open Access 2
Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard)
Institut für RechtsinformatikLeibniz Universität Hannover