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1 DAS ARCHIV DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN ÖSTERREICH IM KIRCHENAMT A.B. Das Archiv der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im Kirchenamt A.B. befindet sich im Amtsgebäude der Evangelischen Kirche in Wien 18, Severin Schreiber Gasse 3.

Archive of the Protestant Church in Austria in the Ecclesiastical Office (AT)

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This is the Power Point Presentation from the Archive of the Protestant Church in Austria in the Ecclesiastical Office (AT) shown on their behalf to the ICARUS consortium at the ICARUS-Meeting #14 in Colmar (FR) as new member of ICARUS.

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DAS ARCHIV DER EVANGELISCHEN

KIRCHE IN ÖSTERREICH IM

KIRCHENAMT A.B.

Das Archiv der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im Kirchenamt A.B.

befindet sich im Amtsgebäude der Evangelischen Kirche in Wien 18,

Severin Schreiber Gasse 3.

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Es verwahrt die Archivalien der seit

1785 in Wien unter verschiedenen

Bezeichnungen amtierenden obersten

evangelischen Kirchenbehörde für die

Österreichischen und Böhmischen

Länder, Galizien, die Bukowina, Krain,

das Küstenland und bis 1865 auch

Venedig, beziehungsweise für die

Republik Österreich, und befand sich

immer in der Verwaltung dieser

Behörde.

Material zur Geschichte des

Protestantismus in Ungarn und den

ehemaligen ungarischen Landesteilen

ist hingegen kaum vorhanden.

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• Akten des Konsistoriums A.C. 1784-1861 (334 Faszikel)

• Akten des Konsistoriums H.C. 1784-1861 (292 Faszikel)

• Akten der Evangelisch-Theologischen Fakultät 1819-50 (34 Faszikel)

• Akten der Conrad Friedrich Ludwig von Wülcknitz'schen Stiftung 1796-

1864 (39 Faszikel)

• Akten der Stiftungen seiner Durchlaucht des Herrn Otto Victor Fürsten

von Schönburg-Waldenburg 1829-64 (20 Faszikel)

• Akten der Stiftung zur Dotation des Pastorates und der Schule von

Hallstatt und Obertraun 1835-1868 (7 Faszikel)

• Präsidialakten 1829-1940 (41 Faszikel)

• Akten des Evangelischen Oberkirchenrates 1861-1939 (ursprünglich 968

Faszikel)

Bei den Archivalien handelt es sich um die

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Die Protokolle und Indexbücher zu den Akten sind erhalten und dienen noch heute

als Findbehelfe.

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• Quellen zur Geschichte der evangelischen Kirchenleitung, zur Geschichte

des österreichischen Protestantismus im Allgemeinen und der

Evangelischen Landeskirche Österreichs im Besonderen

• Personalakten von Personen, die im Dienst der Evangelischen Kirche in

Österreich standen beziehungsweise stehen

• Prüfungsakten der Predigtamtskandidaten

• Material zur Entstehung und Entwicklung evangelischer Pfarrgemeinden,

evangelischer Ausbildungsstätten und karitativer Einrichtungen,

evangelischer Vereine und Stiftungen

• Schriftstücke betreffend die Glaubensangelegenheiten der

"Religionsverwandten", Schlichten von Streitigkeiten, Kirchenzucht und

die Regelungen des liturgischen Lebens

• Vorschläge zur Approbierung von gottesdienstlichen und katechetischen

Büchern.

Die Bestände umfassen insgesamt ca. 240 Laufmeter und beinhalten:

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Die ältesten aus dem Jahr 1784 stammenden Archivalien des Archivs sind beim

k.k. Konsistorium in Teschen, Schlesien, entstanden.

Diese kirchliche Behörde ging aus dem 1749 für die Evangelischen

Österreichisch-Schlesiens errichteten Konsistorium hervor und ist nach

Erlassen des Toleranzpatentes mit Hofdekret vom 22. Juli 1784 in eine zentrale

Kirchenbehörde für die in den deutschen Provinzen Österreichs lebenden

Evangelischen Augsburger Konfession umgewandelt worden.

Seit 1785 hat das k.k. Konsistorium Augsburger Confession (i.d.F. A.C. oder

A.B. für Augsburger Bekenntnis, entspricht der Konfessionsbezeichnung

"lutherisch") seinen Amtssitz in Wien. Im gleichen Jahr kam es auch zur

Errichtung eines eigenen Konsistoriums für die Evangelischen Helvetischen

Bekenntnisses (i.d.F. H.B. oder H.C. für Helvetische Confession, entspricht der

Konfessionsbezeichnung "reformiert"), das ebenfalls in Wien amtierte.

Die beiden Konsistorien waren landesfürstliche evangelisch-geistliche

Zentralbehörden, welche die landesherrlichen Rechte über die evangelische

Kirche zu wahren, wichtigere evangelische Angelegenheiten zu begutachten

und in rein geistlichen Angelegenheiten als höchste Instanz selbständig zu

entscheiden hatten.

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Die Akten des Evangelischen Oberkirchenrates aus den Jahren 1861 bis 1939

(die jüngeren gehören zum Registraturbestand) sind der umfangreichste

Bestand des Archivs.

Durch das kaiserliche Patent vom 8. April 1861 (Protestantenpatent) wurde

verfügt, dass die bisherigen Konsistorien beider Bekenntnisse fortan die

Bezeichnung k.k. Evangelischer Oberkirchenrat zu führen hätten.

Der Wirkungskreis des k.k. Evangelischen Oberkirchenrates war im Allgemeinen

nach der bisherigen Amtswirksamkeit der evangelischen Konsistorien

Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses bestimmt.

Der Aktenbestand des Oberkirchenrates ist nicht mehr nach den jährlich

fortlaufenden Geschäftszahlen abgelegt worden, sondern nach Betreffen

(Materien).

Bei den Präsidialakten handelt es sich um Schriftstücke, die an den Präsidenten

der beiden Konsistorien beziehungsweise des Evangelischen Oberkirchenrates

gerichtet waren oder von diesem verfasst wurden.

Die Akten der Konsistorien sowie die der Protestantischen Lehranstalt, die

Präsidialakten und die Stiftungsakten sind zum größten Teil chronologisch

geordnet.

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Zu diesen Beständen sind in den letzten Jahren acht Teilnachlässe

verstorbener Amtsträger sowie Altbestände einiger evangelischer Vereine und

Werke ins Archiv übernommen worden. Sie sind noch ungeordnet.

Die mit den Akten eingelangten Druckschriften sowie jene, die sich auf die

Archivalien und deren Inhalt oder auf das Archivwesen beziehen, sind in die

Amtsbibliothek eingereiht worden.

Das beim Evangelischen Oberkirchenrat A.B., beim Evangelischen

Oberkirchenrat A.u.H.B sowie beim Kirchenamt seit 1940 eingelangte oder

entstandene Schriftgut wird von der Registratur verwaltet und gehört nicht zum

Archivbestand.

Die im Kirchenamt verwahrten Zweitschriften der Matriken gehören ebenfalls

nicht zum Archivbestand, denn es handelt sich hier teils um Zweitschriften von

Personenstandsregistern, teils um Kirchenbuchzweitschriften vergleichbaren

Inhaltes. Sie werden aber von Archivmitarbeitern verwaltet.

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• Zweitschriften der Matriken aller

evangelischer Pfarrgemeinden

Österreichs ab Jahrgang 1849 bzw. ab

Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde

bis in die Gegenwart

• Zweitschriften von Matriken der

evangelischen Pfarrgemeinden in der

Bukowina sowie der evangelischen

Pfarrgemeinden in Abbazia, Bozen-Gries,

Cilli, Görz, Laibach, Marburg, Meran,

Pola, Triest ab Jahrgang 1849 bzw. ab

Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde

bis 1915 und Venedig bis 1865

• Kopien von Kirchenbüchern

evangelischer Pfarrgemeinden in

Nordsiebenbürgen

Die im Kirchenamt verwahrten Matriken sind:

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In der Zwischenkriegszeit haben die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie

auch beim Evangelischen Oberkirchenrat Ansprüche auf Archivmaterial

geltend gemacht. Und zwar:

• ČSR 1923

• Jugoslawien 1935

• Polen 1936.

Der größte Teil der Matrikenduplikate aus den Nachfolgestaaten wurde

damals außer Landes gebracht und gilt heute als verschollen.

Aufzeichnungen über Art und Umfang der abgelieferten Akten fehlen.

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Während des 2. Weltkrieges übersiedelte der Evangelische Oberkirchenrat

nach Bad Goisern und nahm einen Teil der Aktenbestände mit. Der größte

Teil blieb jedoch im Wiener Amtsgebäude.

Schäden durch Kriegseinwirkung sind nicht zu beklagen. Es entstanden

lediglich Moderschäden auf Grund unsachgemäßer Lagerung.

Der Erhaltungszustand der Bestände

ist immer noch relativ gut.

Nur die Konsistorialakten machen

Sorgen – einige Faszikel sind mit

Schimmelpilz kontaminiert und für

die Benützung gesperrt.

Maßnahmen zur Erhaltung des

Status quo sind allerdings bereits im

Gange.

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So wird zum Beispiel das

Aktenmaterial, welches noch

immer zwischen Aktendeckeln

aufbewahrt wird, in Archivboxen

umgebettet.

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Der von Schimmelbefall betroffene

Bestand ist zum Teil bereits von

einer auf Papierrestaurierung

spezialisierten Firma grob gereinigt

worden.

Die komplette Restaurierung des geschädigten Bestandes wäre zwar

wünschenswert, ist aber aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich.

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Die Unterbringung der Archivbestände ist bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts

immer mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, denn sowohl die Konsistorien als auch

der Evangelische Oberkirchenrat hatten ständig mit Raumnot zu kämpfen und mussten

häufig die Amtslokalitäten wechseln. Für die Lagerung der Archivalien standen nur

Schränke in den Amtsräumen oder auf den Gängen davor zur Verfügung.

Erst in dem 1972 fertig gestellten

Verwaltungsgebäude der Evangelischen Kirche

ist für eigene Archivräume zur Unterbringung von

Archivalien, Matrikenduplikaten und nicht mehr

für die laufende Verwaltung nötige

Registraturbestände gesorgt worden.

Sie befinden sich im Kellergeschoß und wurden

nach und nach mit Mobilregalen ausgestattet

(1972 Mobilregale der Firma Werthheim, 1990

Pohlschröder Archivregalanlage, 1996 und 2002

Mobilregale der Firma Forster).

Einen eigenen Benützerraum gibt es nicht. Die

Betreuung mehrerer Besucher gleichzeitig ist

daher nicht möglich.

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Für Registrierung und Archivierung war anfangs der beiden Konsistorien dienende

Sekretär, dann ein Kanzleibeamter (Registrator) zuständig.

In der bereits 1784 für die oberste evangelische Kirchenbehörde erlassenen, als

Manipulationsunterricht bezeichneten Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung sind die Art

der Behandlung und Registrierung der einlangenden Geschäftsstücke sowie die

Aufgaben des Kanzleipersonals sehr detailliert festgelegt, weiters ist die Führung

von Protokollen, Indizes und der allgemein üblichen amtlichen Hilfsbücher sowie

eine Aktenzählung, die mit jedem Solarjahr beginnen soll, vorgeschrieben. Die

Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung enthält auch interessante Informationen über die

damals übliche Archivierung.

Bemühungen um die Anstellung eines eigenen Archivars scheinen erst 1939/40 auf

Anregung des Archivamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland erfolgt zu

sein. Die verstärkte Zusammenarbeit mit der Deutschen Evangelischen Kirche

zwischen 1939 und 1945 führte unter anderem zur Schaffung eines

landeskirchlichen Archivamtes beim Evangelischen Oberkirchenrat in Wien, zur

Systemisierung einer landeskirchlichen Pfarrstelle für den Archiv- und

Matrikendienst sowie zur Verlautbarung einer "Archivordnung für die Evangelische

Kirche in Österreich", welche bei Pfarrämtern, Senioraten und Superintendenturen

Anwendung finden sollte, auf das Archiv beim Evangelischen Oberkirchenrat aber

keine sichtbare Auswirkung hatte.

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In den Akten der Nachkriegszeit ist weder die Existenz der Pfarrstelle für den

Archiv- und Matrikendienst noch des oben erwähnten Archivamtes belegt.

1973 wurde Frau Dr. Stefanie Nadherny-Prochaska mit der Leitung des

Archivs beauftragt. Von der Bedeutung der hier verwahrten Quellen für die

wissenschaftliche Forschung überzeugt bemühte sie sich um die Anstellung

eines eigenen Mitarbeiters für das Archiv. Dies wurde schließlich 1978

bewilligt.

Seit 1949 hat der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. gemäß

Kirchenverfassung die Aufgabe, ein gemeinsames Archiv der Landeskirche,

der Kirche A.B. und der Kirche H.B. zu verwalten. Die Bestände des Archivs

sind seither von jenen der Registratur getrennt.

Das Archiv war von da an Teil der Kirchenkanzlei (seit 1990 Kirchenamt A.B.).

Der Archivbestand diente weiterhin vorwiegend der Behördenarbeit und nur

selten wissenschaftlichen Zwecken. Die Anstellung eines Archivars erschien

nicht notwendig.

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Nach der Pensionierung von Frau Dr. Nadherny-Prochaska im Jahr 1986

hatte zunächst der Bischof der Evangelischen Kirche in Österreich die

Verantwortung für das Archiv übernommen.

Gemäß der mit 1. Mai 1991 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des

Evangelischen Oberkirchenrates A.B. und der mit 1. Jänner 1992 in Kraft

getretenen Geschäftsordnung des Kirchenamtes A.B. wurde der

Arbeitsbereich Archiv einem Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates

A.B. zugewiesen, ohne dieses Mitglied ausdrücklich festzulegen, und das

Archiv der Abteilung IV (Allgemeine Verwaltung) des Kirchenamtes

unterstellt.

Die Geschäftsordnung des Evangelischen Kirchenamtes A.B. aus 2008

weist Archiv, Matrikenwesen und Registratur dem juristischen

Oberkirchenrat zu. Sie werden seit September 2012 von Oberkirchenrat

Dr.Heinz Tichy ([email protected]) geleitet

Für die Bearbeitung von Anfragen, die Betreuung von Besuchern,

Ordnungs- und Erschließungsarbeiten ist Frau Dr. Waltraud Stangl

([email protected]) zuständig.

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Die vordringlichsten Aufgaben der für das Archiv der Evangelischen Kirche im

Kirchenamt A.B. Zuständigen sind neben der allgemeinen Verwaltung des

Archivs und der Matriken, der Bearbeitung von Anfragen und der Betreuung

von Besuchern:

• die Fortsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung des

Archivbestandes

• die Schaffung einer Archivordnung (sie liegt bereits im Entwurf

vor) und einer Benutzerordnung

• die Mitarbeit an der Erstellung einer neuen Schriftgutordnung für

die Registratur

• die Unterstützung von Matrikendigitalisierungsprojekten

evangelischer Pfarrgemeinden in Österreich.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzliche Grüße aus Wien!

Dr. Heinz Tichy Dr. Waltraud Stangl