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This is the Power Point Presentation from the Archive of the Protestant Church in Austria in the Ecclesiastical Office (AT) shown on their behalf to the ICARUS consortium at the ICARUS-Meeting #14 in Colmar (FR) as new member of ICARUS.
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DAS ARCHIV DER EVANGELISCHEN
KIRCHE IN ÖSTERREICH IM
KIRCHENAMT A.B.
Das Archiv der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich im Kirchenamt A.B.
befindet sich im Amtsgebäude der Evangelischen Kirche in Wien 18,
Severin Schreiber Gasse 3.
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Es verwahrt die Archivalien der seit
1785 in Wien unter verschiedenen
Bezeichnungen amtierenden obersten
evangelischen Kirchenbehörde für die
Österreichischen und Böhmischen
Länder, Galizien, die Bukowina, Krain,
das Küstenland und bis 1865 auch
Venedig, beziehungsweise für die
Republik Österreich, und befand sich
immer in der Verwaltung dieser
Behörde.
Material zur Geschichte des
Protestantismus in Ungarn und den
ehemaligen ungarischen Landesteilen
ist hingegen kaum vorhanden.
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• Akten des Konsistoriums A.C. 1784-1861 (334 Faszikel)
• Akten des Konsistoriums H.C. 1784-1861 (292 Faszikel)
• Akten der Evangelisch-Theologischen Fakultät 1819-50 (34 Faszikel)
• Akten der Conrad Friedrich Ludwig von Wülcknitz'schen Stiftung 1796-
1864 (39 Faszikel)
• Akten der Stiftungen seiner Durchlaucht des Herrn Otto Victor Fürsten
von Schönburg-Waldenburg 1829-64 (20 Faszikel)
• Akten der Stiftung zur Dotation des Pastorates und der Schule von
Hallstatt und Obertraun 1835-1868 (7 Faszikel)
• Präsidialakten 1829-1940 (41 Faszikel)
• Akten des Evangelischen Oberkirchenrates 1861-1939 (ursprünglich 968
Faszikel)
Bei den Archivalien handelt es sich um die
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Die Protokolle und Indexbücher zu den Akten sind erhalten und dienen noch heute
als Findbehelfe.
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• Quellen zur Geschichte der evangelischen Kirchenleitung, zur Geschichte
des österreichischen Protestantismus im Allgemeinen und der
Evangelischen Landeskirche Österreichs im Besonderen
• Personalakten von Personen, die im Dienst der Evangelischen Kirche in
Österreich standen beziehungsweise stehen
• Prüfungsakten der Predigtamtskandidaten
• Material zur Entstehung und Entwicklung evangelischer Pfarrgemeinden,
evangelischer Ausbildungsstätten und karitativer Einrichtungen,
evangelischer Vereine und Stiftungen
• Schriftstücke betreffend die Glaubensangelegenheiten der
"Religionsverwandten", Schlichten von Streitigkeiten, Kirchenzucht und
die Regelungen des liturgischen Lebens
• Vorschläge zur Approbierung von gottesdienstlichen und katechetischen
Büchern.
Die Bestände umfassen insgesamt ca. 240 Laufmeter und beinhalten:
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Die ältesten aus dem Jahr 1784 stammenden Archivalien des Archivs sind beim
k.k. Konsistorium in Teschen, Schlesien, entstanden.
Diese kirchliche Behörde ging aus dem 1749 für die Evangelischen
Österreichisch-Schlesiens errichteten Konsistorium hervor und ist nach
Erlassen des Toleranzpatentes mit Hofdekret vom 22. Juli 1784 in eine zentrale
Kirchenbehörde für die in den deutschen Provinzen Österreichs lebenden
Evangelischen Augsburger Konfession umgewandelt worden.
Seit 1785 hat das k.k. Konsistorium Augsburger Confession (i.d.F. A.C. oder
A.B. für Augsburger Bekenntnis, entspricht der Konfessionsbezeichnung
"lutherisch") seinen Amtssitz in Wien. Im gleichen Jahr kam es auch zur
Errichtung eines eigenen Konsistoriums für die Evangelischen Helvetischen
Bekenntnisses (i.d.F. H.B. oder H.C. für Helvetische Confession, entspricht der
Konfessionsbezeichnung "reformiert"), das ebenfalls in Wien amtierte.
Die beiden Konsistorien waren landesfürstliche evangelisch-geistliche
Zentralbehörden, welche die landesherrlichen Rechte über die evangelische
Kirche zu wahren, wichtigere evangelische Angelegenheiten zu begutachten
und in rein geistlichen Angelegenheiten als höchste Instanz selbständig zu
entscheiden hatten.
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Die Akten des Evangelischen Oberkirchenrates aus den Jahren 1861 bis 1939
(die jüngeren gehören zum Registraturbestand) sind der umfangreichste
Bestand des Archivs.
Durch das kaiserliche Patent vom 8. April 1861 (Protestantenpatent) wurde
verfügt, dass die bisherigen Konsistorien beider Bekenntnisse fortan die
Bezeichnung k.k. Evangelischer Oberkirchenrat zu führen hätten.
Der Wirkungskreis des k.k. Evangelischen Oberkirchenrates war im Allgemeinen
nach der bisherigen Amtswirksamkeit der evangelischen Konsistorien
Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses bestimmt.
Der Aktenbestand des Oberkirchenrates ist nicht mehr nach den jährlich
fortlaufenden Geschäftszahlen abgelegt worden, sondern nach Betreffen
(Materien).
Bei den Präsidialakten handelt es sich um Schriftstücke, die an den Präsidenten
der beiden Konsistorien beziehungsweise des Evangelischen Oberkirchenrates
gerichtet waren oder von diesem verfasst wurden.
Die Akten der Konsistorien sowie die der Protestantischen Lehranstalt, die
Präsidialakten und die Stiftungsakten sind zum größten Teil chronologisch
geordnet.
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Zu diesen Beständen sind in den letzten Jahren acht Teilnachlässe
verstorbener Amtsträger sowie Altbestände einiger evangelischer Vereine und
Werke ins Archiv übernommen worden. Sie sind noch ungeordnet.
Die mit den Akten eingelangten Druckschriften sowie jene, die sich auf die
Archivalien und deren Inhalt oder auf das Archivwesen beziehen, sind in die
Amtsbibliothek eingereiht worden.
Das beim Evangelischen Oberkirchenrat A.B., beim Evangelischen
Oberkirchenrat A.u.H.B sowie beim Kirchenamt seit 1940 eingelangte oder
entstandene Schriftgut wird von der Registratur verwaltet und gehört nicht zum
Archivbestand.
Die im Kirchenamt verwahrten Zweitschriften der Matriken gehören ebenfalls
nicht zum Archivbestand, denn es handelt sich hier teils um Zweitschriften von
Personenstandsregistern, teils um Kirchenbuchzweitschriften vergleichbaren
Inhaltes. Sie werden aber von Archivmitarbeitern verwaltet.
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• Zweitschriften der Matriken aller
evangelischer Pfarrgemeinden
Österreichs ab Jahrgang 1849 bzw. ab
Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde
bis in die Gegenwart
• Zweitschriften von Matriken der
evangelischen Pfarrgemeinden in der
Bukowina sowie der evangelischen
Pfarrgemeinden in Abbazia, Bozen-Gries,
Cilli, Görz, Laibach, Marburg, Meran,
Pola, Triest ab Jahrgang 1849 bzw. ab
Gründung der jeweiligen Pfarrgemeinde
bis 1915 und Venedig bis 1865
• Kopien von Kirchenbüchern
evangelischer Pfarrgemeinden in
Nordsiebenbürgen
Die im Kirchenamt verwahrten Matriken sind:
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In der Zwischenkriegszeit haben die Nachfolgestaaten der Donaumonarchie
auch beim Evangelischen Oberkirchenrat Ansprüche auf Archivmaterial
geltend gemacht. Und zwar:
• ČSR 1923
• Jugoslawien 1935
• Polen 1936.
Der größte Teil der Matrikenduplikate aus den Nachfolgestaaten wurde
damals außer Landes gebracht und gilt heute als verschollen.
Aufzeichnungen über Art und Umfang der abgelieferten Akten fehlen.
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Während des 2. Weltkrieges übersiedelte der Evangelische Oberkirchenrat
nach Bad Goisern und nahm einen Teil der Aktenbestände mit. Der größte
Teil blieb jedoch im Wiener Amtsgebäude.
Schäden durch Kriegseinwirkung sind nicht zu beklagen. Es entstanden
lediglich Moderschäden auf Grund unsachgemäßer Lagerung.
Der Erhaltungszustand der Bestände
ist immer noch relativ gut.
Nur die Konsistorialakten machen
Sorgen – einige Faszikel sind mit
Schimmelpilz kontaminiert und für
die Benützung gesperrt.
Maßnahmen zur Erhaltung des
Status quo sind allerdings bereits im
Gange.
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So wird zum Beispiel das
Aktenmaterial, welches noch
immer zwischen Aktendeckeln
aufbewahrt wird, in Archivboxen
umgebettet.
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Der von Schimmelbefall betroffene
Bestand ist zum Teil bereits von
einer auf Papierrestaurierung
spezialisierten Firma grob gereinigt
worden.
Die komplette Restaurierung des geschädigten Bestandes wäre zwar
wünschenswert, ist aber aus finanziellen Gründen derzeit nicht möglich.
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Die Unterbringung der Archivbestände ist bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts
immer mit Schwierigkeiten verbunden gewesen, denn sowohl die Konsistorien als auch
der Evangelische Oberkirchenrat hatten ständig mit Raumnot zu kämpfen und mussten
häufig die Amtslokalitäten wechseln. Für die Lagerung der Archivalien standen nur
Schränke in den Amtsräumen oder auf den Gängen davor zur Verfügung.
Erst in dem 1972 fertig gestellten
Verwaltungsgebäude der Evangelischen Kirche
ist für eigene Archivräume zur Unterbringung von
Archivalien, Matrikenduplikaten und nicht mehr
für die laufende Verwaltung nötige
Registraturbestände gesorgt worden.
Sie befinden sich im Kellergeschoß und wurden
nach und nach mit Mobilregalen ausgestattet
(1972 Mobilregale der Firma Werthheim, 1990
Pohlschröder Archivregalanlage, 1996 und 2002
Mobilregale der Firma Forster).
Einen eigenen Benützerraum gibt es nicht. Die
Betreuung mehrerer Besucher gleichzeitig ist
daher nicht möglich.
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Für Registrierung und Archivierung war anfangs der beiden Konsistorien dienende
Sekretär, dann ein Kanzleibeamter (Registrator) zuständig.
In der bereits 1784 für die oberste evangelische Kirchenbehörde erlassenen, als
Manipulationsunterricht bezeichneten Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung sind die Art
der Behandlung und Registrierung der einlangenden Geschäftsstücke sowie die
Aufgaben des Kanzleipersonals sehr detailliert festgelegt, weiters ist die Führung
von Protokollen, Indizes und der allgemein üblichen amtlichen Hilfsbücher sowie
eine Aktenzählung, die mit jedem Solarjahr beginnen soll, vorgeschrieben. Die
Kanzlei- bzw. Geschäftsordnung enthält auch interessante Informationen über die
damals übliche Archivierung.
Bemühungen um die Anstellung eines eigenen Archivars scheinen erst 1939/40 auf
Anregung des Archivamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland erfolgt zu
sein. Die verstärkte Zusammenarbeit mit der Deutschen Evangelischen Kirche
zwischen 1939 und 1945 führte unter anderem zur Schaffung eines
landeskirchlichen Archivamtes beim Evangelischen Oberkirchenrat in Wien, zur
Systemisierung einer landeskirchlichen Pfarrstelle für den Archiv- und
Matrikendienst sowie zur Verlautbarung einer "Archivordnung für die Evangelische
Kirche in Österreich", welche bei Pfarrämtern, Senioraten und Superintendenturen
Anwendung finden sollte, auf das Archiv beim Evangelischen Oberkirchenrat aber
keine sichtbare Auswirkung hatte.
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In den Akten der Nachkriegszeit ist weder die Existenz der Pfarrstelle für den
Archiv- und Matrikendienst noch des oben erwähnten Archivamtes belegt.
1973 wurde Frau Dr. Stefanie Nadherny-Prochaska mit der Leitung des
Archivs beauftragt. Von der Bedeutung der hier verwahrten Quellen für die
wissenschaftliche Forschung überzeugt bemühte sie sich um die Anstellung
eines eigenen Mitarbeiters für das Archiv. Dies wurde schließlich 1978
bewilligt.
Seit 1949 hat der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.u.H.B. gemäß
Kirchenverfassung die Aufgabe, ein gemeinsames Archiv der Landeskirche,
der Kirche A.B. und der Kirche H.B. zu verwalten. Die Bestände des Archivs
sind seither von jenen der Registratur getrennt.
Das Archiv war von da an Teil der Kirchenkanzlei (seit 1990 Kirchenamt A.B.).
Der Archivbestand diente weiterhin vorwiegend der Behördenarbeit und nur
selten wissenschaftlichen Zwecken. Die Anstellung eines Archivars erschien
nicht notwendig.
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Nach der Pensionierung von Frau Dr. Nadherny-Prochaska im Jahr 1986
hatte zunächst der Bischof der Evangelischen Kirche in Österreich die
Verantwortung für das Archiv übernommen.
Gemäß der mit 1. Mai 1991 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des
Evangelischen Oberkirchenrates A.B. und der mit 1. Jänner 1992 in Kraft
getretenen Geschäftsordnung des Kirchenamtes A.B. wurde der
Arbeitsbereich Archiv einem Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrates
A.B. zugewiesen, ohne dieses Mitglied ausdrücklich festzulegen, und das
Archiv der Abteilung IV (Allgemeine Verwaltung) des Kirchenamtes
unterstellt.
Die Geschäftsordnung des Evangelischen Kirchenamtes A.B. aus 2008
weist Archiv, Matrikenwesen und Registratur dem juristischen
Oberkirchenrat zu. Sie werden seit September 2012 von Oberkirchenrat
Dr.Heinz Tichy ([email protected]) geleitet
Für die Bearbeitung von Anfragen, die Betreuung von Besuchern,
Ordnungs- und Erschließungsarbeiten ist Frau Dr. Waltraud Stangl
([email protected]) zuständig.
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Die vordringlichsten Aufgaben der für das Archiv der Evangelischen Kirche im
Kirchenamt A.B. Zuständigen sind neben der allgemeinen Verwaltung des
Archivs und der Matriken, der Bearbeitung von Anfragen und der Betreuung
von Besuchern:
• die Fortsetzung der Maßnahmen zur Erhaltung des
Archivbestandes
• die Schaffung einer Archivordnung (sie liegt bereits im Entwurf
vor) und einer Benutzerordnung
• die Mitarbeit an der Erstellung einer neuen Schriftgutordnung für
die Registratur
• die Unterstützung von Matrikendigitalisierungsprojekten
evangelischer Pfarrgemeinden in Österreich.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und herzliche Grüße aus Wien!
Dr. Heinz Tichy Dr. Waltraud Stangl