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Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut Umfrage zu Big Data in der Schweiz Chancen, Risiken und Handlungsbedarf des Bundes 5. November 2015 Thomas Jarchow & Beat Estermann

Umfrage_zu_Big_Data_in_der_Schweiz_20151105

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Umfrage zu Big Data in der SchweizChancen, Risiken und Handlungsbedarf des Bundes

5. November 2015Thomas Jarchow & Beat Estermann

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1. Methodologisches Vorgehen

2. Chancen und Risiken von Big Data

3. Sieben Thesen hinsichtlich einer «Good Data Governance»

4. Kollektiver Handlungsbedarf

5. Fazit und Ausblick

Inhalt

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Methodologisches Vorgehen

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 Methode Fragestellungen

Experten-Interviews(20 Interviews)

• Welches sind die Chancen, Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit Big Data aus Sicht verschiedener Stakeholdergruppen in der Schweiz?

• Welche Ansichten und Vorstellungen bestehen bezüglich der aktuellen und künftigen Data-Governance?

Online-Befragung(N = 821)

• Welche Bedeutung hat Big Data für die verschiedenen Stakeholder-Gruppen?

• Welches sind die Chancen und Risiken aus Sicht der verschiedenen Stakeholder-Gruppen?

• Welche Ansichten und Vorstellungen hegen die Befragten hinsichtlich Datenschutz und Data Governance?

• In welchen Bereichen besteht im Zusammenhang mit Big Data kollektiver Handlungsbedarf?

• In welchen Bereichen und in welcher Form sollte die öffentliche Hand aktiv werden? Welches ist im Speziellen der Handlungsbedarf des Bundes?

Fragestellungen

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  Zivilgesellschaft Verwaltung / Hochschulen Privatwirtschaft

Big DataBeobachter

Stiftung KonsumentenschutzVerein OpendataVerein Grundrechte2 Rechtsanwälte1 Journalist1 ehem. Journalist und Blogger1 Datenschützer

MELANISWITCH

 N/A

Big Data Akteure

Persönliche Einschätzungen einzelner Vertreter der Privatwirtschaft

BFSSuva

CoopCSSDigitec/GalaxusMigrosRicardoRocheSBBUPC-Cablecom

Kategorisierung der Interviewpartner

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Definition / Bedeutung von Big DataBig Data Akteure Big Data Beobachter

Volume: grosse Mengen von Daten bzw. immer mehr Daten werden verarbeitet. Dabei handelt es sich um einen allmählichen Trend infolge von verbesserten technischen Möglichkeiten (grössere Analyse- und Speicherkapazitäten) und nicht um etwas grundsätzlich Neues. Variety: es werden Daten aus verschiedenen Beständen verknüpft und vernetzt; dies hat zur Folge, dass unterschiedlich strukturierte Daten, in vielen verschiedenen Formaten aus verschiedenen Quellen verarbeitet werden. Velocity: Es kommt zu einer immer schnelleren Verarbeitung von Daten

Neue Analyse-Methoden: Big Data wird von neuen Daten-Analyse-Modellen begleitet (Mustererkennung, Suche nach Algorithmen)

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Chancen und Risiken von Big Data

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Wie beurteilen Sie die Chancen und Risiken von Big Data?

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Für Sie persönlich?

Aus Sicht Ihres Arbeitgebers (Unternehmen/Organisation)?

Aus Sicht Ihrer Branche?

Aus Sicht Ihres politischen / zivilgesellschaftlichen Engagements?

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Die Risiken überwiegen deutlich Die Chancen überwiegen deutlich

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um neue Zusammenhänge zu entdecken / neue Erkenntnisse zu gewinnen

um die Personalisierung von Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen

um personalisierte Werbung zu ermöglichen

um intelligente, individualisierte Preismodelle zu ermöglichen

um Schwarze Schafe unter den Wirtschaftsakteuren (z.B. schlechte Zahler) frühzeitig zu identifizieren

um genauere Prognosen und Risikoabschätzungen zu ermöglichen

um operative und logistische Abläufe optimieren zu können

um Unternehmen und Organisationen ein agileres Handeln zu ermöglichen

um ein daten- und faktenbasiertes Handeln zu fördern

100 50 0 50 100Prozent

Nein, überhaupt nicht Ja, sehr

Wichtigste Chancen von Big DataAus meiner Sicht ist Big Data ein wichtiges Mittel, …

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Grundsätzliche Bedrohung der Privatsphäre

Missbräuchliche Verwendung der Daten / Datendiebstahl

Erhöhte Gefahr von ökonomischer Diskriminierung

Erhöhte Gefahr von staatlicher Repression

Erhöhte Gefahr von persönlicher Repression

Erhöhte Gefahr von politischer Manipulation

Erhöhte Gefahr von Betrugs- und Täuschungsdelikten

Unkontrollierte Eigendynamik der Systeme

Verschärfung von politischen und ökonomischen Machtgefällen

Zu starke Fokussierung auf Daten bei der Entscheidungsfindung

100 50 0 50 100Prozent

Nein, überhaupt nicht Ja, sehr

Bedeutendste Risiken von Big Data Privater Sektor

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Sieben Thesen hinsichtlich einer Good Data Governance

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▶ Empowerment der NutzerDie Preisgabe und Nutzung von personenbezogenen Daten muss durch die betroffenen Personen effektiv kontrolliert werden können.

▶ Recht auf AnonymitätElementare Transaktionen des Lebens müssen auch anonym abgewickelt werden können.

▶ Technische MassnahmenDer Datenschutz ist durch technische Massnahmen sicherzustellen.

▶ Wettbewerbsrechtlicher AnsatzWenn wir einen besseren Schutz der Privatsphäre erreichen wollen, müssen wir nicht beim Datenschutz ansetzen, sondern beim Wettbewerbsrecht.

These 1: Beim Datenschutz braucht es einen Paradigmenwechsel

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▶ Klassischer Ansatz:▶ Besonders schützenswert sind Daten zu Gesundheit, finanzieller Situation, Religion,

politischer Zugehörigkeit etc. (vgl. Datenschutzgesetz).▶ Nicht besonders schützenswert sind Daten, die sowieso öffentlich sind, wie Name,

Wohnort, Alter, Geschlecht.▶ Big-Data-orientierter Ansatz:

▶ Besonders schützenswert sind Daten, die es erlauben, jemanden zu identifizieren, denn diese Daten ermöglichen es, Personendaten aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.

▶ Das Zusammenführen vieler verschiedener Personendaten in einer digitalen Identität ist problematisch.

▶ Relativistische Ansätze:▶ Was als schützenswert betrachtet wird, variiert individuell und ist auch kulturell

geprägt.▶ Es sollte kontextabhängig, hinsichtlich des Verwendungszwecks festgelegt werden, zu

welchen Daten jemand Zugang hat; eine generelle Unterscheidung zwischen schützenswerten und nicht schützenswerten Daten ist nicht sinnvoll.

▶ Ansatz der persönlichen Datenhoheit:▶ Es sollte in der Kontrolle jeder/jedes Einzelnen liegen, welche Daten er/sie

herausgeben möchte. („It’s not about privacy, it’s about control!“)▶ Ansatz der Unversehrtheit der digitalen Identität:

▶ Die digitale Identität ist gleich zu schützen wie die physische; analog zur Garantie der physischen Unversehrtheit müssen auch die Daten, die einen betreffen, korrekt sein.

Welche Personendaten sind besonders schützenswert?

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▶ Open-Data-PrinzipNicht-personenbezogene Daten sollen grundsätzlich zur freien Weiter-verwendung zur Verfügung stehen (Ausnahmen sind: Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Daten, urheberrechtlich geschützte Daten)

▶ Open Personal DataPersonenbezogene Daten sollen von den Betroffenen – je nach persönlichem Gutdünken – zur Weiterverwendung durch Dritte freigegeben werden.

These 2: Der gesellschaftliche Nutzen von Daten erhöht sich, wenn sie als freie Infrastruktur-Ressourcen verfügbar sind

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▶ Staatliche Repression

▶ Ökonomische Diskriminierung

▶ Persönliche RepressionDie persönliche Repression lässt sich unter Umständen durch staatliche Repression oder ökonomische Diskriminierung institutionalisieren.

▶ Unkontrollierte Eigendynamik der SystemeGefahr von Algorithmen, die man nicht mehr richtig versteht und beherrscht.

These 3: Big Data verschärft eine Reihe von Gefahren, die abgewehrt werden müssen

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▶ Transparenz-PrinzipDaten von politischer Relevanz müssen offen zugänglich sein.

▶ Kontrolle/Zerschlagung von Monopolen/Oligopolen

▶ Schutz vor staatlichem Missbrauch von PersonendatenDer Kampf gegen den Terrorismus sollte nicht als Vorwand dienen, die Schutzmechanismen gegen staatlichen Missbrauch von Personendaten abzubauen.

These 4: Machtgefälle aufgrund von einseitiger Datenkontrolle gilt es zu vermeiden

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▶ Markt-PrinzipDatenschutz und Data-Sharing lassen sich über Marktmechanismen regulieren.

▶ Befähigung der NutzerDie Nutzer können mittels geeigneter Software-Lösungen, Transparenz-Auflagen für Unternehmen sowie Aufklärungs- und Bildungsmassnahmen dazu gebracht werden, einen bewussten und informierten Umgang mit ihren Daten zu pflegen.

These 5: Es sollte ein liberaler Ansatz verfolgt werden

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▶ MarktversagenIn etlichen Bereichen versagt der Daten-Markt aufgrund von natürlichen Monopolen, Informations-Assymmetrien und negativen Externalitäten.

▶ Überforderung der NutzerKunden/Nutzer sind nicht in der Lage, ihre datenbezogenen Interessen gegenüber mächtigen Anbietern durchzusetzen.

These 6: Staatliche Intervention ist nötig

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▶ Kontrolle von multinationalen GrossfirmenDie Hauptgefahr in Sachen Datenschutz geht von multinationalen Grossfirmen aus, gegen die einzelne Staaten nicht viel ausrichten können.

▶ Wettbewerbsverzerrungen führen zur Verwässerung von StandardsEinzelstaatliche Lösungen führen auf internationalen Märkten zu Wettbewerbsverzerrungen und im Endeffekt zu einer Verwässerung der Standards

▶ Ent-Lokalisierung von DatenHeute kommt digitalen Daten kein geografischer Ort mehr zu; die Daten sind weltweit verteilt.

These 7: Data Governance muss im internationalen Umfeld angegangen werden

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Kollektiver Handlungsbedarf

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22%Abbau datenschutzrechtlicher Hürden für Unternehmen

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren

Standardisierung von technischen Schnittstellen

Vergabe von Datenschutzlabels im Rahmen einer Zertifizierung von Unternehmen

Bereitstellung von Diensten, die es den Einzelnen erlauben, ihre datenbezogenen Interessen effektiv wahrzunehmen

Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips in der öffentlichen Verwaltung

Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips im Bereich der Forschung

Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips mit Blick auf sämtliche Daten, die im Rahmen der politischen oder behördlichen Entscheidungsfindung eine Rolle spielen

Schaffen von Mechanismen, welche es dem Einzelnen erlauben, seine personenbezogenen Daten – unter Beibehaltung grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten

Förderung der Forschung im Bereich künstliche Intelligenz

Förderung der Sekundärnutzung von Daten innerhalb der öffentlichen Verwaltung

Förderung der Sekundärnutzung von Daten in der Forschung

Förderung der Sekundärnutzung von Daten durch die Privatwirtschaft

Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die Bereitstellung und Archivierung von sehr grossen Datenmengen

100 50 0 50 100Prozent

kein Hand-lungsbedarf

sehr grosser Handlungsbedarf

Kollektiver Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass die positiven Seiten von Big Data zum Tragen kommen

Privater Sektor

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Definition von neuen Eigentums- oder Nutzungsrechten im Bereich der personenbezogenen Daten

Verschärfung der Datenschutzregeln für die Privatwirtschaft

Verschärfung der Datenschutzregeln für die Forschung

Verschärfung der Datenschutzregeln für Behörden

Zertifizierung von Unternehmen; Vergabe von Datenschutzlabels zur Durchsetzung höherer Datenschutzstandards am Markt

Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern / Förderung des des investigativen Journalismus

Erweiterte Kompetenzen für Datenschutzbeauftragte

Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von (Quasi-) Monopolisten im Internet-Bereich

Förderung der Entwicklung von technischen Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes

Förderung der Entwicklung von Lösungen zur Verbesserung der Human-Data-Interaction

Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen

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sehr grosser Handlungsbedarf

Kollektiver Handlungsbedarf, um die Risiken von Big Data zu minimieren

kein Hand-lungsbedarf

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Kein Hand-lungsbedarf

sehr grosser Handlungsbedarf

▶ Beispiel: Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren

Zuständigkeit / Koordinationsbedarf

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Handlungsprioritäten BundZustim-

mungs rate Lead Massnahme

75% Bund Definition von neuen Eigentums- oder Nutzungsrechten im Bereich der personen bezogenen Daten

72% Bund Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen

68% Bund Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren

64% Bund / international

Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von (Quasi-)Monopolisten im Internet-Bereich

61% Bund Verschärfung der Datenschutzregeln für die Privatwirtschaft

61% Bund Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips in der öffentlichen Verwal tung

55% (privater Sektor:

61%)Bund

Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips mit Blick auf sämtliche Daten, welche im Rahmen der politischen oder behördlichen Entschei dungs findung eine Rolle spielen (inklusive Daten aus dem privaten Sektor)

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Handlungsprioritäten Bund und Schweizer Privatwirtschaft

Zustim-mungs rate Lead Massnahme

73% Private Förderung der Entwicklung von technischen Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes

69% Private (international) Standardisierung von technischen Schnittstellen

68% BundSchaffen von Mechanismen, welche es dem Einzelnen erlauben, seine personen bezogenen Daten – unter Beibehaltung grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben

67% Bund / Private Bereitstellung von Diensten, die es den Einzelnen erlauben, ihre datenbezogenen Interessen effektiv wahrzunehmen

66% Bund Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips im Bereich der Forschung

64% Private Förderung der Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten (Data Scientists, Data Journalists o.ä.)

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Fazit und Ausblick

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Empfehlung: Drei-Punkte-Strategie

Aufbau und Pflege einer nationalen DateninfrastrukturBereitstellung von Daten als Infrastrukturressource zur freien Weiterverwendung (national koordiniert, international vernetzt):- Open-Data-Prinzip- Standardisierung von technischen Schnittstellen- Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten

Förderung des Potentials

Big Data

Abwehr von Gefahren

Längerfristige Vision

Massnahmen zum Schutz vor Missbräuchen- Verschärfte Datenschutzregeln für die

Privatwirtschaft- Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von

(Quasi-)Monopolisten im Internetbereich- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen

für sichere Datenzentren- Entwicklung von technischen Lösungen zur

Sicherstellung des Datenschutzes

Umsetzung des Prinzips der persönlichen Datenhoheit- Neue Eigentums- und Nutzungsrechte im Bereich der

personenbezogenen Daten- Schaffen von Mechanismen und Diensten, die es den

Einzelnen erlauben, ihre personenbezogenen Daten – unter grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben

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Wassily Kandinsky (1866-1944) Komposition 8 (1923), Guggenheim Museum, New York, Public Domain

Besten Dank für eure Aufmerksamkeit!Thomas Jarchow ([email protected])Beat Estermann ([email protected])

Download des Studien-Berichts: http://tinyurl.com/BDStudie