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Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Umfrage zu Big Data in der SchweizChancen, Risiken und Handlungsbedarf des Bundes
5. November 2015Thomas Jarchow & Beat Estermann
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
1. Methodologisches Vorgehen
2. Chancen und Risiken von Big Data
3. Sieben Thesen hinsichtlich einer «Good Data Governance»
4. Kollektiver Handlungsbedarf
5. Fazit und Ausblick
Inhalt
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Methodologisches Vorgehen
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Methode Fragestellungen
Experten-Interviews(20 Interviews)
• Welches sind die Chancen, Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit Big Data aus Sicht verschiedener Stakeholdergruppen in der Schweiz?
• Welche Ansichten und Vorstellungen bestehen bezüglich der aktuellen und künftigen Data-Governance?
Online-Befragung(N = 821)
• Welche Bedeutung hat Big Data für die verschiedenen Stakeholder-Gruppen?
• Welches sind die Chancen und Risiken aus Sicht der verschiedenen Stakeholder-Gruppen?
• Welche Ansichten und Vorstellungen hegen die Befragten hinsichtlich Datenschutz und Data Governance?
• In welchen Bereichen besteht im Zusammenhang mit Big Data kollektiver Handlungsbedarf?
• In welchen Bereichen und in welcher Form sollte die öffentliche Hand aktiv werden? Welches ist im Speziellen der Handlungsbedarf des Bundes?
Fragestellungen
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Zivilgesellschaft Verwaltung / Hochschulen Privatwirtschaft
Big DataBeobachter
Stiftung KonsumentenschutzVerein OpendataVerein Grundrechte2 Rechtsanwälte1 Journalist1 ehem. Journalist und Blogger1 Datenschützer
MELANISWITCH
N/A
Big Data Akteure
Persönliche Einschätzungen einzelner Vertreter der Privatwirtschaft
BFSSuva
CoopCSSDigitec/GalaxusMigrosRicardoRocheSBBUPC-Cablecom
Kategorisierung der Interviewpartner
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Definition / Bedeutung von Big DataBig Data Akteure Big Data Beobachter
Volume: grosse Mengen von Daten bzw. immer mehr Daten werden verarbeitet. Dabei handelt es sich um einen allmählichen Trend infolge von verbesserten technischen Möglichkeiten (grössere Analyse- und Speicherkapazitäten) und nicht um etwas grundsätzlich Neues. Variety: es werden Daten aus verschiedenen Beständen verknüpft und vernetzt; dies hat zur Folge, dass unterschiedlich strukturierte Daten, in vielen verschiedenen Formaten aus verschiedenen Quellen verarbeitet werden. Velocity: Es kommt zu einer immer schnelleren Verarbeitung von Daten
Neue Analyse-Methoden: Big Data wird von neuen Daten-Analyse-Modellen begleitet (Mustererkennung, Suche nach Algorithmen)
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Chancen und Risiken von Big Data
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Wie beurteilen Sie die Chancen und Risiken von Big Data?
32%
35%
50%
58%
68%
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50%
42%
Für Sie persönlich?
Aus Sicht Ihres Arbeitgebers (Unternehmen/Organisation)?
Aus Sicht Ihrer Branche?
Aus Sicht Ihres politischen / zivilgesellschaftlichen Engagements?
100 50 0 50 100Prozent
Die Risiken überwiegen deutlich Die Chancen überwiegen deutlich
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31%
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81%
69%
69%
66%
62%
59%
48%
47%
39%
um neue Zusammenhänge zu entdecken / neue Erkenntnisse zu gewinnen
um die Personalisierung von Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen
um personalisierte Werbung zu ermöglichen
um intelligente, individualisierte Preismodelle zu ermöglichen
um Schwarze Schafe unter den Wirtschaftsakteuren (z.B. schlechte Zahler) frühzeitig zu identifizieren
um genauere Prognosen und Risikoabschätzungen zu ermöglichen
um operative und logistische Abläufe optimieren zu können
um Unternehmen und Organisationen ein agileres Handeln zu ermöglichen
um ein daten- und faktenbasiertes Handeln zu fördern
100 50 0 50 100Prozent
Nein, überhaupt nicht Ja, sehr
Wichtigste Chancen von Big DataAus meiner Sicht ist Big Data ein wichtiges Mittel, …
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
17%
22%
41%
41%
49%
50%
50%
53%
53%
64%
83%
78%
59%
59%
51%
50%
50%
47%
47%
36%
Grundsätzliche Bedrohung der Privatsphäre
Missbräuchliche Verwendung der Daten / Datendiebstahl
Erhöhte Gefahr von ökonomischer Diskriminierung
Erhöhte Gefahr von staatlicher Repression
Erhöhte Gefahr von persönlicher Repression
Erhöhte Gefahr von politischer Manipulation
Erhöhte Gefahr von Betrugs- und Täuschungsdelikten
Unkontrollierte Eigendynamik der Systeme
Verschärfung von politischen und ökonomischen Machtgefällen
Zu starke Fokussierung auf Daten bei der Entscheidungsfindung
100 50 0 50 100Prozent
Nein, überhaupt nicht Ja, sehr
Bedeutendste Risiken von Big Data Privater Sektor
45%
45%
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Sieben Thesen hinsichtlich einer Good Data Governance
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
▶ Empowerment der NutzerDie Preisgabe und Nutzung von personenbezogenen Daten muss durch die betroffenen Personen effektiv kontrolliert werden können.
▶ Recht auf AnonymitätElementare Transaktionen des Lebens müssen auch anonym abgewickelt werden können.
▶ Technische MassnahmenDer Datenschutz ist durch technische Massnahmen sicherzustellen.
▶ Wettbewerbsrechtlicher AnsatzWenn wir einen besseren Schutz der Privatsphäre erreichen wollen, müssen wir nicht beim Datenschutz ansetzen, sondern beim Wettbewerbsrecht.
These 1: Beim Datenschutz braucht es einen Paradigmenwechsel
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▶ Klassischer Ansatz:▶ Besonders schützenswert sind Daten zu Gesundheit, finanzieller Situation, Religion,
politischer Zugehörigkeit etc. (vgl. Datenschutzgesetz).▶ Nicht besonders schützenswert sind Daten, die sowieso öffentlich sind, wie Name,
Wohnort, Alter, Geschlecht.▶ Big-Data-orientierter Ansatz:
▶ Besonders schützenswert sind Daten, die es erlauben, jemanden zu identifizieren, denn diese Daten ermöglichen es, Personendaten aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.
▶ Das Zusammenführen vieler verschiedener Personendaten in einer digitalen Identität ist problematisch.
▶ Relativistische Ansätze:▶ Was als schützenswert betrachtet wird, variiert individuell und ist auch kulturell
geprägt.▶ Es sollte kontextabhängig, hinsichtlich des Verwendungszwecks festgelegt werden, zu
welchen Daten jemand Zugang hat; eine generelle Unterscheidung zwischen schützenswerten und nicht schützenswerten Daten ist nicht sinnvoll.
▶ Ansatz der persönlichen Datenhoheit:▶ Es sollte in der Kontrolle jeder/jedes Einzelnen liegen, welche Daten er/sie
herausgeben möchte. („It’s not about privacy, it’s about control!“)▶ Ansatz der Unversehrtheit der digitalen Identität:
▶ Die digitale Identität ist gleich zu schützen wie die physische; analog zur Garantie der physischen Unversehrtheit müssen auch die Daten, die einen betreffen, korrekt sein.
Welche Personendaten sind besonders schützenswert?
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▶ Open-Data-PrinzipNicht-personenbezogene Daten sollen grundsätzlich zur freien Weiter-verwendung zur Verfügung stehen (Ausnahmen sind: Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Daten, urheberrechtlich geschützte Daten)
▶ Open Personal DataPersonenbezogene Daten sollen von den Betroffenen – je nach persönlichem Gutdünken – zur Weiterverwendung durch Dritte freigegeben werden.
These 2: Der gesellschaftliche Nutzen von Daten erhöht sich, wenn sie als freie Infrastruktur-Ressourcen verfügbar sind
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▶ Staatliche Repression
▶ Ökonomische Diskriminierung
▶ Persönliche RepressionDie persönliche Repression lässt sich unter Umständen durch staatliche Repression oder ökonomische Diskriminierung institutionalisieren.
▶ Unkontrollierte Eigendynamik der SystemeGefahr von Algorithmen, die man nicht mehr richtig versteht und beherrscht.
These 3: Big Data verschärft eine Reihe von Gefahren, die abgewehrt werden müssen
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▶ Transparenz-PrinzipDaten von politischer Relevanz müssen offen zugänglich sein.
▶ Kontrolle/Zerschlagung von Monopolen/Oligopolen
▶ Schutz vor staatlichem Missbrauch von PersonendatenDer Kampf gegen den Terrorismus sollte nicht als Vorwand dienen, die Schutzmechanismen gegen staatlichen Missbrauch von Personendaten abzubauen.
These 4: Machtgefälle aufgrund von einseitiger Datenkontrolle gilt es zu vermeiden
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▶ Markt-PrinzipDatenschutz und Data-Sharing lassen sich über Marktmechanismen regulieren.
▶ Befähigung der NutzerDie Nutzer können mittels geeigneter Software-Lösungen, Transparenz-Auflagen für Unternehmen sowie Aufklärungs- und Bildungsmassnahmen dazu gebracht werden, einen bewussten und informierten Umgang mit ihren Daten zu pflegen.
These 5: Es sollte ein liberaler Ansatz verfolgt werden
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▶ MarktversagenIn etlichen Bereichen versagt der Daten-Markt aufgrund von natürlichen Monopolen, Informations-Assymmetrien und negativen Externalitäten.
▶ Überforderung der NutzerKunden/Nutzer sind nicht in der Lage, ihre datenbezogenen Interessen gegenüber mächtigen Anbietern durchzusetzen.
These 6: Staatliche Intervention ist nötig
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▶ Kontrolle von multinationalen GrossfirmenDie Hauptgefahr in Sachen Datenschutz geht von multinationalen Grossfirmen aus, gegen die einzelne Staaten nicht viel ausrichten können.
▶ Wettbewerbsverzerrungen führen zur Verwässerung von StandardsEinzelstaatliche Lösungen führen auf internationalen Märkten zu Wettbewerbsverzerrungen und im Endeffekt zu einer Verwässerung der Standards
▶ Ent-Lokalisierung von DatenHeute kommt digitalen Daten kein geografischer Ort mehr zu; die Daten sind weltweit verteilt.
These 7: Data Governance muss im internationalen Umfeld angegangen werden
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Kollektiver Handlungsbedarf
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
31%
32%
32%
33%
34%
36%
39%
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45%
46%
47%
52%
59%
67%
78%
69%
68%
68%
67%
66%
64%
61%
58%
55%
54%
53%
48%
41%
33%
22%Abbau datenschutzrechtlicher Hürden für Unternehmen
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren
Standardisierung von technischen Schnittstellen
Vergabe von Datenschutzlabels im Rahmen einer Zertifizierung von Unternehmen
Bereitstellung von Diensten, die es den Einzelnen erlauben, ihre datenbezogenen Interessen effektiv wahrzunehmen
Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips in der öffentlichen Verwaltung
Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips im Bereich der Forschung
Konsequente Umsetzung des Open Data-Prinzips mit Blick auf sämtliche Daten, die im Rahmen der politischen oder behördlichen Entscheidungsfindung eine Rolle spielen
Schaffen von Mechanismen, welche es dem Einzelnen erlauben, seine personenbezogenen Daten – unter Beibehaltung grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten
Förderung der Forschung im Bereich künstliche Intelligenz
Förderung der Sekundärnutzung von Daten innerhalb der öffentlichen Verwaltung
Förderung der Sekundärnutzung von Daten in der Forschung
Förderung der Sekundärnutzung von Daten durch die Privatwirtschaft
Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die Bereitstellung und Archivierung von sehr grossen Datenmengen
100 50 0 50 100Prozent
kein Hand-lungsbedarf
sehr grosser Handlungsbedarf
Kollektiver Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass die positiven Seiten von Big Data zum Tragen kommen
Privater Sektor
61%
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
25%
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44%
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73%
72%
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56%
55%
53%
50%
40%
35%
Definition von neuen Eigentums- oder Nutzungsrechten im Bereich der personenbezogenen Daten
Verschärfung der Datenschutzregeln für die Privatwirtschaft
Verschärfung der Datenschutzregeln für die Forschung
Verschärfung der Datenschutzregeln für Behörden
Zertifizierung von Unternehmen; Vergabe von Datenschutzlabels zur Durchsetzung höherer Datenschutzstandards am Markt
Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern / Förderung des des investigativen Journalismus
Erweiterte Kompetenzen für Datenschutzbeauftragte
Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von (Quasi-) Monopolisten im Internet-Bereich
Förderung der Entwicklung von technischen Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes
Förderung der Entwicklung von Lösungen zur Verbesserung der Human-Data-Interaction
Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen
100 50 0 50 100Prozent
sehr grosser Handlungsbedarf
Kollektiver Handlungsbedarf, um die Risiken von Big Data zu minimieren
kein Hand-lungsbedarf
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
31%
32%
32%
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34%
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46%
47%
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59%
67%
78%
69%
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68%
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54%
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48%
41%
33%
22%
100 50 0 50 100Prozent
Kein Hand-lungsbedarf
sehr grosser Handlungsbedarf
▶ Beispiel: Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren
Zuständigkeit / Koordinationsbedarf
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Handlungsprioritäten BundZustim-
mungs rate Lead Massnahme
75% Bund Definition von neuen Eigentums- oder Nutzungsrechten im Bereich der personen bezogenen Daten
72% Bund Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen
68% Bund Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für sichere Datenzentren
64% Bund / international
Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von (Quasi-)Monopolisten im Internet-Bereich
61% Bund Verschärfung der Datenschutzregeln für die Privatwirtschaft
61% Bund Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips in der öffentlichen Verwal tung
55% (privater Sektor:
61%)Bund
Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips mit Blick auf sämtliche Daten, welche im Rahmen der politischen oder behördlichen Entschei dungs findung eine Rolle spielen (inklusive Daten aus dem privaten Sektor)
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Handlungsprioritäten Bund und Schweizer Privatwirtschaft
Zustim-mungs rate Lead Massnahme
73% Private Förderung der Entwicklung von technischen Lösungen zur Sicherstellung des Datenschutzes
69% Private (international) Standardisierung von technischen Schnittstellen
68% BundSchaffen von Mechanismen, welche es dem Einzelnen erlauben, seine personen bezogenen Daten – unter Beibehaltung grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben
67% Bund / Private Bereitstellung von Diensten, die es den Einzelnen erlauben, ihre datenbezogenen Interessen effektiv wahrzunehmen
66% Bund Konsequente Umsetzung des “Open Data”-Prinzips im Bereich der Forschung
64% Private Förderung der Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten (Data Scientists, Data Journalists o.ä.)
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Fazit und Ausblick
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Empfehlung: Drei-Punkte-Strategie
Aufbau und Pflege einer nationalen DateninfrastrukturBereitstellung von Daten als Infrastrukturressource zur freien Weiterverwendung (national koordiniert, international vernetzt):- Open-Data-Prinzip- Standardisierung von technischen Schnittstellen- Aus- und Weiterbildung von Datenspezialisten
Förderung des Potentials
Big Data
Abwehr von Gefahren
Längerfristige Vision
Massnahmen zum Schutz vor Missbräuchen- Verschärfte Datenschutzregeln für die
Privatwirtschaft- Verstärkte wettbewerbsrechtliche Kontrolle von
(Quasi-)Monopolisten im Internetbereich- Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen- Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen
für sichere Datenzentren- Entwicklung von technischen Lösungen zur
Sicherstellung des Datenschutzes
Umsetzung des Prinzips der persönlichen Datenhoheit- Neue Eigentums- und Nutzungsrechte im Bereich der
personenbezogenen Daten- Schaffen von Mechanismen und Diensten, die es den
Einzelnen erlauben, ihre personenbezogenen Daten – unter grösstmöglicher Kontrolle – für die Weiterverwendung durch Dritte freizugeben
Berner Fachhochschule | Fachbereich Wirtschaft | E-Government-Institut
Wassily Kandinsky (1866-1944) Komposition 8 (1923), Guggenheim Museum, New York, Public Domain
Besten Dank für eure Aufmerksamkeit!Thomas Jarchow ([email protected])Beat Estermann ([email protected])
Download des Studien-Berichts: http://tinyurl.com/BDStudie