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Jens Kestner: Zeitungsenten leben nicht lange ‚“AfD Niedersachen hat bereits Ende Februar Landesliste bei Landeswahlleiterin eingereicht“ Die Schlagzeile der heutigen Ausgabe des ‚Rundblicks‘ war durchaus reißerisch: Streit um Liste eskaliert: verspielt die AfD Ihre Teilnahme an der Bundestagswahl?“ In dem Artikel wurde dann die Behauptung aufgestellt, dass die AfD Niedersachsen sich bei der niedersächsischen Landeswahlleiterin Ulrike Sachs nicht um eine Anerkennung ihrer Landeswahlliste bemüht hätte. Eine Aussage der Landeswahlleiterin: „Die AfD hat sich bei mir noch nicht gemeldet“, wurde als Beleg angeführt. Des Weiteren wurden zum wiederholten Male Klagen einiger Parteimitglieder angeführt, die die Landesliste gerichtlich anfechten wollen. Hätte der Rundblick die üblichen Mindestanforderungen der Recherche erfüllt und in einem Telefonat z.B. mit dem niedersächsischen AfD-Pressesprecher den Sachverhalt erörtert, wäre es zu dieser Zeitungsente nicht gekommen. Der Generalsekretär der AfD Niedersachsen, Jens Kestner, stellt deshalb klar: „Bei der Aussage der Landeswahlleiterin muss es sich um ein Missverständnis handeln. Wie man den beiden beigefügten Schreiben entnehmen kann, hat der Landesvorstand der AfD Niedersachsen bereits Ende Februar 2017 seine Landesliste zur Bundestagswahl bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Der Eingang wurde ihm mit Schreiben v. 01.03.2017 bestätigt. Am 16.03.2017 erfolgte die Mitteilung der Landeswahlleiterin, dass die Landesliste der AfD Niedersachsen nach Beseitigung geringfügiger Mängel den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nach § 25 BWahlG die Landesliste an den Landeswahlausschuss verwiesen wurde“. Die dem Rundblick zugetragene Information, dass 4 AfD-Mitglieder vor dem Landesschiedsgericht gegen die Landesliste Klage erhoben haben, trifft zu. Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen sieht dieser Klage jedoch äußerst gelassen entgegen, da die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl am 04./05.2017 sowie am 11./12.02.2017 mit äußerster Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt wurde. Um etwaige Missverständnisse mit der Landeswahlleiterin auszuräumen, hat der Landesvorstand diese heute um ein zeitnahes persönliches Gespräch gebeten. Pressekontakt: Jens Kestner

Die gefälschten Schreiben der Wahlleiterin

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Jens Kestner: Zeitungsenten leben nicht lange ‚“AfD Niedersachen hat

bereits Ende Februar Landesliste bei Landeswahlleiterin eingereicht“

Die Schlagzeile der heutigen Ausgabe des ‚Rundblicks‘ war durchaus reißerisch: „Streit um Liste eskaliert: verspielt die AfD Ihre Teilnahme an der

Bundestagswahl?“

In dem Artikel wurde dann die Behauptung aufgestellt, dass die AfD Niedersachsen sich bei der niedersächsischen Landeswahlleiterin Ulrike Sachs nicht um eine

Anerkennung ihrer Landeswahlliste bemüht hätte. Eine Aussage der Landeswahlleiterin: „Die AfD hat sich bei mir noch nicht gemeldet“, wurde als Beleg

angeführt. Des Weiteren wurden zum wiederholten Male Klagen einiger Parteimitglieder

angeführt, die die Landesliste gerichtlich anfechten wollen. Hätte der Rundblick die üblichen Mindestanforderungen der Recherche erfüllt und in einem Telefonat z.B.

mit dem niedersächsischen AfD-Pressesprecher den Sachverhalt erörtert, wäre es zu dieser Zeitungsente nicht gekommen.

Der Generalsekretär der AfD Niedersachsen, Jens Kestner, stellt deshalb klar:

„Bei der Aussage der Landeswahlleiterin muss es sich um ein Missverständnis handeln. Wie man den beiden beigefügten Schreiben entnehmen kann, hat der

Landesvorstand der AfD Niedersachsen bereits Ende Februar 2017 seine Landesliste

zur Bundestagswahl bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Der Eingang wurde ihm mit Schreiben v. 01.03.2017 bestätigt. Am 16.03.2017 erfolgte die Mitteilung der

Landeswahlleiterin, dass die Landesliste der AfD Niedersachsen nach Beseitigung geringfügiger Mängel den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nach § 25

BWahlG die Landesliste an den Landeswahlausschuss verwiesen wurde“.

Die dem Rundblick zugetragene Information, dass 4 AfD-Mitglieder vor dem Landesschiedsgericht gegen die Landesliste Klage erhoben haben, trifft zu.

Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen sieht dieser Klage jedoch äußerst gelassen entgegen, da die Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl am

04./05.2017 sowie am 11./12.02.2017 mit äußerster Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt wurde. Um etwaige Missverständnisse mit der Landeswahlleiterin

auszuräumen, hat der Landesvorstand diese heute um ein zeitnahes persönliches Gespräch gebeten.

Pressekontakt: Jens Kestner

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